Betriebsrente

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 21. April 2023
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Wer aller Voraussicht nach im Alter von einer Versorgungslücke betroffen ist, der sollte sich nicht allein auf die gesetzliche Rentenversicherung verlassen, sondern selbst vorsorgen. Dies ist beispielsweise über den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge möglich. Hierdurch kann eine zusätzliche Rente generiert werden. Daher möchten wir dich im Rahmen dieses Artikels darüber aufklären, wer Anspruch auf eine Betriebsrente hat und welche verschiedenen Formen und Modelle es gibt. Zusätzlich dazu erklären wir dir, was du für die Beantragung der Betriebsrente benötigst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Betriebsrente stellt eine Zusatzrente dar. Sie läuft über den Arbeitgeber und wird staatlich gefördert.
  • Bei Betriebsrenten kommt die Direktversicherung am häufigsten zum Einsatz. Allerdings können auch Pensionsfonds, Pensionskassen oder Unterstützungskassen verwendet werden.
  • Es gibt keine besonderen Voraussetzungen für den Anspruch auf eine Betriebsrente. Dementsprechend kann fast jeder von dieser Form der Altersvorsorge profitieren.
  • Die Höhe der Betriebsrente kann berechnet werden, indem die Summe aller Versorgungspunkte mit dem Messbetrag multipliziert wird.
  • Bei der Betriebsrente zahlen Arbeitnehmer:innen die Beiträge nicht selbst ein. Stattdessen zieht der Arbeitgeber diese vom Bruttogehalt ab.

Was ist eine Betriebsrente?

Bei einer Betriebsrente handelt es sich um eine Zusatzrente, die über den Arbeitgeber läuft und vom Staat gefördert wird. Dabei entscheidet der jeweilige Arbeitgeber darüber, welche Form dieser Rente in seinem Unternehmen angeboten wird. Angeboten werden können Pensionsfonds, Pensionszusagen, Pensionskassen, Unterstützungskassen oder Direktversicherungen.

Hinweis

Am häufigsten zum Einsatz kommt die Betriebsrente in der Form der Direktversicherung.

Ziele

Das hauptsächliche Ziel einer Betriebsrente besteht darin, die Altersversorgung eines Arbeitnehmers zu sichern. Denn es ist bereits bekannt, dass die gesetzliche Rentenversicherung alleine in einigen Fällen nicht ausreichen wird, damit der zu Lebzeiten gewohnte Lebensstandard gehalten werden kann. Dementsprechend wird die betriebliche Altersvorsorge staatlich gefördert. Aus der Sicht des Arbeitnehmers besteht das Ziel darin, für mehr Einnahmen im Rentenalter zu sorgen. Aus Sicht des Arbeitgebers wiederum soll das Angebot einer Betriebsrente dafür sorgen, dass die angebotenen Arbeitsplätze attraktiver werden. Um die Versorgung im Alter zu gewährleisten, kann auch eine Sofortrente abgeschlossen werden.

Anspruchsberechtigte

Grundsätzlich verfügen alle Arbeitnehmer:innen über einen Anspruch auf eine Betriebsrente. Denn der Gesetzgeber hat veranlasst, dass alle Angestellten im Rahmen der Entgeltumwandlung eine Betriebsrente aufbauen können. Der Arbeitgeber muss diesem Anspruch nachkommen, sodass alle Arbeitnehmer:innen eine Betriebsrente erhalten können. Eine Ausnahme besteht allerdings dann, wenn du einem bestimmten Tarifvertrag unterliegst. In einem solchen Fall hast du nur dann Anspruch auf die Entgeltumwandlung, wenn es die jeweilige Tarifvereinbarung zulässt.

Hinweis

Im Normalfall kann jeder Arbeitnehmer eine Betriebsrente aufbauen. Hiervon ausgenommen sind Angestellte, deren Tarifvertrag keine Entgeltumwandlung ermöglicht.

Voraussetzungen und Höhe der Betriebsrente

Um einen Anspruch auf die Betriebsrente zu haben, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss eine Wartezeit von mindestens 60 Kalendermonaten eingehalten werden und der Versicherungsfall eintreten. Denn bevor die Betriebsrente ausgezahlt wird, ist die Bewilligung deiner gesetzlichen Rente erforderlich. Hierbei kann es sich zum Beispiel um deine Altersrente als Vollrente handeln.

Eine Rente, die durch eine vollständige oder teilweise Erwerbsminderung gezahlt wird, kann ebenfalls als Versicherungsfall betrachtet werden. Um die Höhe der Betriebsrente zu ermitteln, werden alle bis zum Beginn der Rente erhaltenen Versorgungspunkte addiert. Anschließend erfolgt die Multiplikation dieser Summe mit dem festgesetzten Messbetrag. Der hierdurch entstandene Wert stellt die Höhe deiner Betriebsrente dar. Somit entsteht die folgende Formel: Summe der Versorgungspunkte x Messbetrag = Betriebsrente.

Hinweis

Wird dir eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung gezahlt, dann bekommst du nur die Hälfte der Betriebsrente, die bei einer Rente wegen voller Erwerbsminderung ausgezahlt werden würde.

Formen der Betriebsrente

Es gibt mehrere Formen der Betriebsrente, welche wir dir in den folgenden Abschnitten im Detail vorstellen möchten.

Direktversicherung

Bei der Direktversicherung handelt es sich um eine Lebensversicherung, welche vom Arbeitgeber für den jeweiligen Mitarbeiter abgeschlossen wird. In der Regel werden die Beiträge des Arbeitnehmers vom Arbeitgeber im Rahmen der Bruttoentgeltumwandlung an das entsprechende Versicherungsunternehmen weitergeleitet. Es ist allerdings auch möglich, die Beiträge über die Nettoentgeltumwandlung anzusparen, zum Beispiel in Kombination mit einer Riester-Förderung. Bei der Direktversicherung wird nicht die vollständige Einzahlung verzinst, sondern nur der Teil, der übrig bleibt, wenn die Abschlusskosten abgezogen werden. Es besteht die Möglichkeit, eine fondsgebundene Direktversicherung abzuschließen, bei der die Beiträge in einen Investmentfonds fließen.

Hierdurch können höhere Renditen entstehen, allerdings steigt auch das Risiko entsprechend an. Ein Garantiezins besteht in diesem Fall nicht. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung oder ein Hinterbliebenenschutz können zusätzlich in den Vertrag eingebaut werden. Dies führt aber zu höheren Kosten. Die Ansprüche von Arbeitnehmer:innen über diese Form der Versicherung bestehen gegenüber dem Versicherungsunternehmen und nicht gegenüber ihrem Arbeitgeber. Das bedeutet für dich, dass das eingezahlte Geld nicht von einer Insolvenz des Arbeitgebers beeinträchtigt wird. Abgesichert sind die gezahlten Beiträge über den Sicherungsfonds der Lebensversicherer.

Hinweis

Aufgrund von hohen Verwaltungskosten und niedrigen Garantiezinsen sind Direktversicherungen in der aktuellen Lage nicht besonders attraktiv.

Pensionsfonds

Unter dem Begriff Pensionsfonds versteht man rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen. Mit einem solchen Produkt können sich Arbeitnehmer:innen an den Potenzialen und Risiken der Börse beteiligen. Denn ein Pensionsfonds kann die eingezahlten Beiträge unter anderem in einzelne Aktien oder Aktienfonds investieren. Wenn es an der Börse aufwärts geht, entsteht eine deutlich höhere Rendite als bei anderen Versicherungen. Allerdings besteht auch die Gefahr von Verlusten, wenn sich die Kurse nach unten entwickeln. Bei Beginn der Rente gilt nur für das eingezahlte Kapital eine Garantie.

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, Mitglied im Pensions-Sicherungs-Verein zu sein. Das führt für Arbeitnehmer:innen zu dem Vorteil, dass die gezahlten Beiträge auch bei einer Insolvenz des Arbeitgebers abgesichert sind. Sowohl die Bruttoentgeltumwandlung als auch die Nettoentgeltumwandlung ist bei dieser Form der Betriebsrente möglich. Zudem besteht die Möglichkeit, zusätzliche Bausteine auch zu einem späteren Zeitpunkt noch in den Vertrag zu integrieren.

Unterstützungskasse

Bei einer Unterstützungskasse handelt es sich um eine arbeitgeberinterne Einrichtung, die der betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter:innen dient. Der große Vorteil hierbei ist, dass die eingezahlten Beiträge in unbegrenzter Höhe steuerfrei sind. Dementsprechend eignet sich diese Form der Altersvorsorge vor allem für Personen, die über ein sehr hohes Gehalt verfügen und demnach besonders hohe Beiträge leisten können. Im Normalfall werden die Beiträge vom Arbeitgeber geleistet, allerdings können Arbeitnehmer:innen ebenfalls in die Unterstützungskasse einzahlen. Ein großer Unterschied zu anderen Formen der Betriebsrente besteht darin, dass sich die Ansprüche des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber richten und nicht gegen die Unterstützungskasse selbst. Trotzdem schützt der Pensions-Sicherungs-Verein vor Verlust der eingezahlten Beiträge.

Pensionszusage

Unter einer Pensionszusage versteht man die arbeitsrechtliche Verpflichtung des Unternehmens, Versorgungsleistungen an den Arbeitnehmer zu zahlen. Bei dieser Form der Betriebsrente gibt der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter eine Zusage auf bestimmte Leistungen. Dies wird häufig auch als Direktzusage bezeichnet. Hierbei muss der Arbeitgeber selbst dafür Sorge tragen, dass die zugesagten Leistungen von seiner Seite aus erbracht werden. Im Gegensatz zu anderen Betriebsrenten ist kein externes Versicherungsunternehmen involviert.

Entgeltumwandlung

Bei der Entgeltumwandlung handelt es sich um eine vom Gesetzgeber vorgeschriebene Leistung. Hierbei werden Teile des Bruttogehalts eines Arbeitnehmers in den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge gesteckt. Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dem gesetzlichen Anspruch nachzukommen und kann hierfür zum Beispiel eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds anbieten. Zusätzlich dazu ist er verpflichtet, einen Zuschuss in Höhe von 15% beizutragen. Bis zu einem Betrag von 8% von 7.050 Euro sind die Beiträge steuerfrei. Das bedeutet, dass du bis zu 564 Euro pro Monat einzahlen kannst, ohne dass Steuern gezahlt werden müssen. Bis zu einem Beitrag von 282 Euro fallen keine Sozialabgaben an. Zusätzliche Informationen zu den Steuern auf Renten erhältst du auf unserer Webseite.

Pensionskasse

Eine Pensionskasse stellt einen rechtlich selbständigen Versorgungsträger dar, der wie ein Versicherer geführt wird. Konventionelle Pensionskassen bestehen zum Teil schon seit Jahrzehnten. Sie wurden in der Regel von einem oder mehreren Unternehmen ins Leben gerufen. In vielen Fällen handelt es sich um einen Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit. Die Arbeitgeber stellen die Vereinsmitglieder dar und zahlen die Beiträge an die Pensionskasse. Diesen Einrichtungen ist es erlaubt, mit einem höheren Rechnungszins zu kalkulieren als der Garantiezins, der für Lebens- und Rentenversicherungen vorgeschrieben ist.

Dadurch entstehen höhere Renditechancen. Die Ansprüche der Mitarbeiter:innen bestehen gegenüber der Pensionskasse und nicht dem Arbeitgeber. Demnach wirkt sich eine Insolvenz des Arbeitgebers nicht negativ auf die gezahlten Beiträge aus. Zudem geben die Kassen die Garantie ab, dass Arbeitnehmer:innen und deren Hinterbliebenen einen Anspruch auf die zukünftigen Leistungen haben. Die Aufnahme von zusätzlichen Bausteinen in den Vertrag ist möglich.

Modelle der Betriebsrente

Es gibt mehrere Modelle der Betriebsrente, die jeweils darauf abzielen, den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge über den Arbeitgeber attraktiver zu gestalten. In den nächsten Abschnitten möchten wir dir diese Modelle genauer vorstellen.

Sozialpartnermodell

Beim sogenannten Sozialpartnermodell handelt es sich um ein Konstrukt, welches für das Betriebs­renten­stärkungs­gesetz (BRSG) eingeführt wurde. Dieses wird auch als Nahles-Rente bezeichnet (Andrea Nahles ist eine ehemalige Bundesarbeitsministerin). Das Gesetz ist im Jahr 2018 in Kraft getreten und sollte die Betriebsrente in deutschen Betrieben stärken. Hierdurch sollen kleine und mittelgroße Unternehmen verstärkt auf die betriebliche Altersvorsorge setzen, indem diese auch für Arbeitgeber attraktiver gestaltet wurde. Dies sollte hauptsächlich dadurch erreicht werden, dass Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbände die betriebliche Altersvorsorge gemeinsam in Form von Tarifverträgen regeln.

Dabei soll im Rahmen des Sozialpartnermodells eine Zusammenarbeit der Arbeitgeber auf Tarifebene erwirkt werden. Dementsprechend können einzelne Betriebe dieses Modell nicht einfach so umsetzen. Daher ist dieses Modell vor allem für Unternehmen interessant, die einer Tarifbindung unterstehen. Die Leistungen des Sozialpartnermodells ähneln denen von Pensionskassen, Pensionsfonds oder Direktversicherungen, hängen allerdings von Tarif und Versicherer ab. Bei diesem Modell können die gezahlten Beiträge nicht auf einen Schlag ausgezahlt werden.

Direkter Steuerzuschuss

Insbesondere für Menschen mit geringem Einkommen ist es von großer Bedeutung, dass auch der Arbeitgeber in die betriebliche Altersvorsorge des Mitarbeiters einzahlt. Denn nur so ist gewährleistet, dass die Ansprüche des Arbeitnehmers zu nennenswerten Auszahlungen im Alter führen. Daher hat der Gesetzgeber beschlossen, die Zuschüsse von Arbeitgebern attraktiver zu machen. Demnach erhalten Arbeitgeber einen Steuerzuschuss in Höhe von 30%, wenn sie ihren Mitarbeiter:innen, deren Bruttogehalt unter 2.200 Euro liegt, eine Betriebsrente anbieten. Dabei müssen zwischen 240 und 480 Euro an Beiträgen gezahlt werden.

Funktionsweise der Betriebsrente

Die Betriebsrente funktioniert so, dass der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Möglichkeit zur Verfügung stellt, über die der Arbeitnehmer eine Rente aufbauen kann, die unabhängig von der gesetzlichen Rentenversicherung ist. Dabei können die Beiträge zur Betriebsrente entweder vom Arbeitgeber alleine oder von beiden Parteien gemeinsam gezahlt werden. Im Gegensatz zur privaten Altersvorsorge zahlen Mitarbeiter:innen die entsprechenden Beiträge aber nicht selbst ein, sondern überlassen dies dem Arbeitgeber. Dieser führt die Beiträge im Normalfall direkt vom unversteuerten Bruttogehalt des Arbeitnehmers ab und zahlt diese in die betriebliche Altersvorsorge ein.

Anfallende Sozialabgaben

Für Rentner, die über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert oder freiwillig versichert sind, gilt, dass auf die Betriebsrente der volle Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung gezahlt werden muss. Der Zusatzbeitrag muss ebenfalls aufgebracht werden. Für das Jahr 2022 liegt der Beitragssatz bei 14,6%. Wenn die Rentenzahlungen starten, musst du deine Krankenkasse darüber in Kenntnis setzen. Im Normalfall wirst du zur Abgabe einer Erklärung aufgefordert. Die Abführung der Beiträge erfolgt dann automatisch von Seiten der Krankenkasse. Selbst wenn du dir das Geld aus der Direktversicherung als Einmalbetrag auszahlen lässt, musst du diese Abgaben leisten. Sie werden dann über einen Zeitraum von 10 Jahren gestreckt.

Beantragung der Rente

Damit die Betriebsrente ausgezahlt werden kann, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Sie kann dann beantragt werden, wenn du den endgültigen Bescheid der Deutschen Rentenversicherung erhalten hast. Anschließend kannst du den Bescheid im Personalbüro deines Arbeitgebers vorlegen, damit der Antrag bearbeitet wird. Im nächsten Schritt wird der Arbeitgeber deinen Antrag mitsamt der erforderlichen Unterlagen weiterleiten, sodass du selbst nicht weiter tätig werden musst. Zu den benötigten Unterlagen zählen neben dem Antrag auf Betriebsrente auch die Anlage zum Rentenantrag.

Dies ist ein Formblatt für die Krankenkasse. Der Rentenbescheid der gesetzlichen Rentenversicherung muss mit allen Anlagen vorgelegt werden. Hierbei sollte allerdings eine Kopie statt des Originals eingereicht werden. Das Original hebst du auf. Die Abmeldung von der Pflichtversicherung muss abgegeben werden. Dies ist allerdings nur dann erforderlich, wenn es sich nicht um eine beitragsfreie Pflichtversicherung handelt. Zudem solltest du beachten, dass die Abmeldung frühestens gegen Ende des Monats durchgeführt werden kann, in welchem das Arbeitsverhältnis beendet wird.

Auszahlung

Die Auszahlung der Betriebsrente erfolgt am Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit. In der Regel wird dies nach Ende der Erwerbstätigkeit der Fall sein. Allerdings besteht auch die Möglichkeit auf eine vorzeitige Auszahlung ab dem 62. Lebensjahr. Eine Ausnahme stellt die Pensionskasse dar, denn diese hat keine Laufzeit.

Was gibt es sonst zu beachten?

Der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge lohnt sich meist erst dann so richtig, wenn der Arbeitgeber auch Beiträge leistet. In der Regel geht man davon aus, dass sich der Arbeitgeber zu mindestens 20% an den Einzahlungen zur Betriebsrente beteiligen sollte, damit diese lohnenswert für Arbeitnehmer:innen ist. Daher solltest du deinen Arbeitgeber davon überzeugen, dass dieser ebenfalls in die Betriebsrente einzahlt. Bei geringeren Zuschüssen seitens des Arbeitgebers ist es empfehlenswert, die Sinnhaftigkeit der betrieblichen Altersvorsorge mit einem Experten in diesem Bereich zu besprechen. Unter Umständen lohnt sich der Abschluss eines anderen Produkts bzw. einer anderen Versicherung mehr.

Fazit

Für viele Menschen wird die gesetzliche Rente im Ruhestand nicht mehr ausreichen, sodass sich der Lebensstandard entsprechend verringert. Manchen Menschen droht sogar die Altersarmut, selbst wenn diese fleißig über Jahrzehnte in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt haben. Der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge ist daher sehr zu empfehlen. Insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber gewillt ist, diese stark zu bezuschussen. Dabei gibt es verschiedene Formen der Betriebsrente, die alle ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben. Ein Vergleich kann sich daher lohnen.

FAQ: Fragen und Antworten zur Betriebsrente

Wie hoch sind die Betriebsrenten?

Die Höhe der Betriebsrente setzt sich aus der Multiplikation der Summe der Versorgungspunkte mit dem festgelegten Messbetrag zusammen.

Wer hat Anspruch auf eine Betriebsrente?

Grundsätzlich haben alle Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine Betriebsrente. Der Anspruch kann entfallen, wenn man einem bestimmten Tarifvertrag unterliegt.

Für wen ist die Betriebsrente sinnvoll?

Die Betriebsrente ist vor allem für diejenigen sinnvoll, deren Arbeitgeber sich großzügig an den Einzahlungen beteiligt.

Wann endet die Betriebsrente?

Die Betriebsrente endet erst dann, wenn du stirbst. Stirbst du nach Beginn der Rente innerhalb der Garantiezeit, dann werden die Beiträge für die Dauer der Garantiezeit weitergezahlt. Stattdessen kann es aber auch zur Auszahlung einer Hinterbliebenenrente kommen.

Wer bekommt die Betriebsrente im Todesfall?

Im Todesfall können Hinterbliebene die Betriebsrente erhalten. Als Hinterbliebene gelten Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder. Die Kinder dürfen auch älter sein, wenn sie sich in einer Ausbildung befinden, aber müssen in jedem Fall unter 25 sein.

Wie lange muss man arbeiten, um eine Betriebsrente zu bekommen?

Um eine Betriebsrente erhalten zu können, musst du für mindestens 5 Jahre im Betrieb arbeiten.

Wer zahlt die höchsten Betriebsrenten?

Wenn es um die Höhe von Betriebsrenten geht, dann wissen vor allem die Allianz, Swiss Life und die Württembergische zu überzeugen.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.