Betriebsvermögen

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 19. November 2023
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Das Betriebsvermögen stellt die Vermögenssituation eines Unternehmens dar. Dieses kann je nach Bereich auf verschiedene Arten ausgelegt werden, da keine genaue Definition vom Gesetzgeber besteht. Daher werden wir dir im Rahmen dieses Artikels erklären, in welchen Bereichen man den Begriff wie interpretiert. Zudem zeigen wir die Unterschiede zwischen dem gewillkürten und dem notwendigen Betriebsvermögen auf. Zusätzlich dazu gehen wir auf das sogenannte Sonderbetriebsvermögen ein. Gegen Ende des Artikels erklären wir unseren Leser:innen noch, welche Rolle das Betriebsvermögen bei der Verteilung des Vermögens innerhalb von Deutschland ausmacht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Grundsätzlich meint man, wenn man vom Betriebsvermögen spricht, das Vermögen bzw. die Gesamtheit der Wirtschaftsgüter eines Betriebs.
  • Das Betriebsvermögen wird am Anfang und am Ende eines Wirtschaftsjahres betrachtet. Basierend auf der Veränderung des Betriebsvermögens wird der Gewinn ermittelt und die Steuern festgesetzt.
  • Im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre kann das Betriebsvermögen auch als Anlagevermögen oder als Umlaufvermögen bezeichnet werden.
  • Man unterscheidet zwischen dem notwendigen und dem gewillkürten Betriebsvermögen. Ersteres kann ausschließlich im Unternehmen verwendet werden, während Letzteres auch für private Zwecke genutzt werden kann.
  • In Deutschland kommt dem Betriebsvermögen eine besonders große Relevanz zu, da ein großer Teil des Vermögens wohlhabender Bürger:innen aus betrieblichen Vermögen besteht.

Definition, Bedeutung und Umfang

Unter dem sogenannten Betriebsvermögen versteht man grundsätzlich das Vermögen eines bestimmten Betriebs bzw. Unternehmens. Allerdings gibt es keine genaue gesetzliche Definition dieses Begriffs. Daher bestehen je nach Bereich unterschiedliche Auslegungsweisen dieses Begriffs. In den folgenden Abschnitten erfährst du, in welchem Bereich das Betriebsvermögen wie definiert ist.

Im Steuerbilanzrecht

Für das Steuerbilanzrecht gilt, dass der Zweck des Betriebsvermögens darin besteht, bei den Einnahmen aus selbstständiger Arbeit, Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft eine Grundlage für die Ermittlung des Gewinns zu schaffen, was durch den Betriebsvermögensvergleich erreicht werden soll. Hierbei muss zwischen notwendigem und gewillkürten Betriebsvermögen unterschieden werden. Diese Unterscheidung werden wir an späterer Stelle genau erklären. Steuerzahler:innen stellen das Betriebsvermögen am Ende eines Wirtschaftsjahres dem Betriebsvermögen gegenüber, das am Anfang des Wirtschaftsjahres bestanden hat.

Aus der hierdurch entstehenden Differenz ergibt sich entweder ein Gewinn oder ein Verlust, welcher für das jeweilige Geschäftsjahr gilt. Private Entnahmen werden hinzugerechnet, während private Einlagen abgezogen werden. Ebenfalls Einfluss auf den steuerpflichtigen Gewinn haben Abschreibungen, da diese sowohl in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) als auch in der Bilanz berücksichtigt werden müssen. Die Höhe der Abschreibung kann anhand der Afa Abschreibungstabellen ermittelt werden.

Im Bewertungsgesetz

Im Rahmen des Bewertungsgesetzes bestehen 3 verschiedene Vermögensformen. Hierbei handelt es sich um das Grundvermögen, land- und forstwirtschaftliches Vermögen und das Betriebsvermögen. In diesem Fall zählen all diejenigen Wirtschaftsgüter zum Betriebsvermögen, die einem gewerblichen Unternehmen als Hauptzweck dienen und den Inhaber:innen des Betriebs zugeordnet werden. Für Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gilt, dass die Wirtschaftsgüter auch ohne gewerbliche Nutzung zum Betriebsvermögen zugeordnet werden.

Hinweis

Gemäß § 18 Nr. 3 BewG. zählt das Betriebsvermögen zu den Vermögensformen im Bewertungsgesetz.

In der Betriebswirtschaftslehre

Im Rahmen der Betriebswirtschaftslehre kann der Begriff Betriebsvermögen auch als Umlaufvermögen oder als Anlagevermögen bezeichnet werden. Es geht weniger um die steuerliche Komponente und mehr um die dem Betrieb zur Verfügung stehenden Wirtschaftsgüter. Die Gesamtheit aller dem Unternehmen zuzurechnenden Wirtschaftsgüter bilden das Betriebsvermögen.

Notwendiges und gewillkürtes Betriebsvermögen

Bei dem sogenannten notwendigen Betriebsvermögen handelt es sich um die Wirtschaftsgüter, die (gemäß objektiven Gesichtspunkten) ausschließlich für die Nutzung innerhalb des Betriebs bestimmt sind. Ein wichtiges Merkmal des notwendigen Betriebsvermögens besteht darin, dass es nicht sinnvoll für private Zwecke verwendet werden kann. Dementsprechend gehören unter anderem Fertigungsmaschinen, Fabrik- oder Bürogebäude sowie LKWs für die Auslieferung von Waren zum notwendigen Vermögen.

Beim gewillkürten Betriebsvermögen dagegen ist eine solch eindeutige Zuordnung allerdings nicht gegeben. Demnach können die unter diesen Begriff fallenden Wirtschaftsgüter nicht nur innerhalb des jeweiligen Betriebs, sondern auch für private Verwendungszwecke eingesetzt werden. Zum gewillkürten Betriebsvermögen gehören zum Beispiel unbebaute Grundstücke oder bestimmte Anlageprodukte, wie Beteiligungen an anderen Unternehmen und Wertpapiere. Diese Vermögensgegenstände werden nur dann zum Betriebsvermögen gezählt, wenn sie dem Unternehmen einen objektiven Nutzen erbringen und die Inhaber:innen des Unternehmens sie durch die Einlage hierzu bestimmen.

Hinweis

Die Problemstellung des gewillkürten Betriebsvermögen betrifft im Grundsatz nur Personenhandelsgesellschaften und Einzelunternehmer:innen.

Sonderbetriebsvermögen

Bei dem sogenannten Sonderbetriebsvermögen handelt es sich um Wirtschaftsgüter, die den Mitunternehmer:innen gehören und nicht der Personengesellschaft. Diese Wirtschaftsgüter sind wichtig für den Betrieb der Personengesellschaft, weshalb sie in die steuerliche Gewinnermittlung mit eingerechnet werden. Hierbei unterscheidet man zwischen Sonderbetriebsvermögen I und Sonderbetriebsvermögen II.

Zum Sonderbetriebsvermögen I gehören alle Wirtschaftsgüter, die unmittelbar für den Betrieb der Gesellschaft bestimmt sind und sich dazu eignen, positiven Einfluss auf den Betrieb der Personengesellschaft zu nehmen. Hierzu zählen unter anderem Grundstücke und überlassene Maschinen. Dem Sonderbetriebsvermögen II hinzugerechnet werden die Wirtschaftsgüter, die entweder zur Begründung oder zur Stärkung einer Beteiligung verwendet werden. Ein Beispiel hierfür sind Kreditaufnahmen von Gesellschafter:innen, die der Finanzierung der jeweiligen Beteiligung dienen.

Hinweis

Bei einer Personengesellschaft zählt das Betriebsvermögen zum Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter:innen. Das bedeutet, dass es im Normalfall mit dem allgemeinen Wert angesetzt wird.

Ermittlung und Zusammensetzung des Betriebsvermögens

Das Betriebsvermögen setzt sich sowohl aus den aktiven als auch aus den passiven Wirtschaftsgütern zusammen. Um das Betriebsvermögen ermitteln zu können, müssen die positiven mit den negativen Wirtschaftsgütern verrechnet werden. In der Bilanz sind die positiven Wirtschaftsgüter, wie zum Beispiel Maschinen, auf der Aktivseite unter dem Anlagevermögen oder dem Umlaufvermögen geführt. Die negativen Wirtschaftsgüter befinden sich auf der Passivseite der Bilanz. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um aufgenommene Kredite oder andere Verbindlichkeiten.

Überführung des Betriebsvermögens ins Privatvermögen

Wird ein bestimmtes Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen des Unternehmens entnommen und in das Privatvermögen von Inhaber:innen überführt, dann spricht man von einer Entnahme. Für eine solche Entnahme gilt die Vorschrift des § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Wenn ein vorher hauptsächlich für betriebliche Zwecke genutzter Firmenwagen zu über 90% privat genutzt wird, dann handelt es sich nicht mehr um Betriebsvermögen. Stattdessen wird der Firmenwagen zum Privatvermögen gezählt.

Betriebsvermögen und Vermögensverteilung

Laut einer Studie der Stiftung Familienunternehmen, welche vom Institut der deutschen Wirtschaft (IW) erstellt wurde, sind große Vermögen deutlich stärker betrieblich gebunden als dies aus amtlichen Erhebungen und Statistiken hervorgeht. Im Rahmen dieser Studie haben Forscher:innen einen Ansatz entwickelt, welcher eine realistischere Einschätzung des Betriebsvermögens ermöglichen soll. Dabei wurde das von Privatpersonen gehaltene betriebliche Vermögen im Jahr 2017 auf zwischen 2,4 und 3,1 Billionen Euro geschätzt. Für die Erhebung wurde eine Stichprobe verwendet, die aus rund 4.500 Betrieben bestand. Kombiniert wurde diese Stichprobe mit Befragungsdaten seitens der Deutschen Bundesbank, welche vom IW ausgewertet wurden.

Alleine durch die Auswertung der Daten aus den Befragungen ergab sich ein Betriebsvermögen in Höhe von nur 1,1 Billionen Euro. Der Großteil des Vermögens der wohlhabendsten deutschen Bürger:innen besteht aus Betriebsvermögen. Diese Tatsache ergibt sich aus der Wirtschaftsstruktur unseres Landes. Denn in Deutschland operiert eine große Anzahl an Familienunternehmen, die selbst in ländlicheren Gebieten für Arbeitsplätze und Wohlstand sorgen. Dementsprechend ist es wenig verwunderlich, dass das Betriebsvermögen eine so große Rolle bei der Vermögensverteilung innerhalb Deutschlands innehat.

Fazit

Der Begriff Betriebsvermögen bezeichnet die Vermögenssituation eines bestimmten Unternehmens. Hierunter fallen alle Wirtschaftsgüter, die dem Zweck des Betriebs dienen. Allerdings besteht keine gesetzliche Definition dieser Bezeichnung, sodass der Begriff in verschiedenen Bereichen unterschiedliche Auslegungen ermöglicht. Zusätzlich dazu muss zwischen dem notwendigen und dem gewillkürten Betriebsvermögen unterschieden werden. Denn nicht alle Wirtschaftsgüter sind objektiv betrachtet ausschließlich für betriebliche Zwecke nutzbar. Manche Wirtschaftsgüter lassen sich sowohl für unternehmerische als auch für private Zwecke verwenden, sodass eine Unterscheidung erforderlich ist. Grundsätzlich können diese Güter nur dann zum Betriebsvermögen gezählt werden, wenn sie für betriebliche Zwecke und nicht im privaten Rahmen eingesetzt werden. In Deutschland besteht ein Großteil des Vermögens wohlhabender Bürger:innen aus Betriebsvermögen, da es viele große Familienunternehmen gibt.

FAQ: Fragen und Antworten zum Betriebsvermögen

Wie berechnet man das Betriebsvermögen?

Das Betriebsvermögen wird berechnet, indem die positiven Wirtschaftsgüter und die negativen Wirtschaftsgüter miteinander verrechnet werden.

Ist das Betriebsvermögen mit dem Gewinn identisch?

Nein, das Betriebsvermögen ist nicht identisch mit dem Gewinn. Der Gewinn stellt die Einnahmesituation eines Betriebs dar, während das Betriebsvermögen die Vermögenssituation des Unternehmens darstellt.

Wann wird aus dem Betriebsvermögen das Privatvermögen?

Wenn der private Nutzungsanteil bei über 90% liegt, dann liegt kein Betriebsvermögen mehr vor, sondern Privatvermögen.

Was ist der Unterschied zwischen dem Betriebsvermögen und Privatvermögen?

Der Unterschied besteht darin, dass Privatvermögen für private Zwecke verwendet wird, während das Betriebsvermögen und die darin enthaltenen Wirtschaftsgüter für den Betrieb genutzt werden.

Wo ist das Betriebsvermögen in der Bilanz zu finden?

In der Bilanz kann das Betriebsvermögen auf der Habenseite bzw. unter den Aktiva gefunden werden.

Ist das Eigenkapital gleich dem Betriebsvermögen?

Im steuerrechtlichen Sinne entspricht das Betriebsvermögen dem Eigenkapital.

Wie wird das Betriebsvermögen besteuert?

Das Betriebsvermögen selbst wird nicht besteuert, sondern der Gewinn, welcher auf Basis der Veränderung des Betriebsvermögens berechnet wird.

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Feda Mecan

Veröffentlicht von

Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.