Umlaufvermögen – Bestandteil des Gesamtvermögens eines Unternehmens

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 19. November 2023
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Unternehmen verfügen über ein Gesamtvermögen, das sich hauptsächlich in die beiden Sparten Anlagevermögen und Umlaufvermögen unterteilen lässt. Diese Trennung ist aus buchhalterischer und steuerlicher Sicht wichtig, sodass beide Vermögensarten auch getrennt mit den entsprechenden Vermögensgegenständen in der Bilanz aufgeführt werden müssen.

In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, worum es sich beim Umlaufvermögen handelt und woraus es sich zusammensetzt. Darüber hinaus erfährst du, welche Beispiele es in der Praxis für das Umlaufvermögen gibt, wie es bewertet wird und wie mit dem Umlaufvermögen innerhalb der Bilanzanalyse umzugehen ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Umlaufvermögen stellt zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen eines Unternehmens dar.
  • Zum Umlaufvermögen zählen insbesondere Vorräte, Materialien oder kurzfristige Forderungen sowie liquide Mittel.
  • Innerhalb der Bilanzanalyse ist das Umlaufvermögen ein durchaus wichtiger Faktor und bildet die Grundlage für mehrere Kennzahlen.

Was ist das Umlaufvermögen?

Beim Umlaufvermögen handelt es sich um einen Teil des Gesamtvermögens, über das ein Unternehmen verfügt. Konkret stellt das Umlaufvermögen den Anteil dar, der benötigt wird, um zum Beispiel die Verarbeitung von Materialien vorzunehmen und der in der Regel relativ schnell verbraucht wird. Kennzeichnend für das Umlaufvermögen ist also, dass sich dieses – im Gegensatz zum Anlagevermögen – nur für einen vergleichsweise kurzen Zeitraum im jeweiligen Unternehmen befindet.

Das Umlaufvermögen ist im Bereich der Vermögensgegenstände derjenige Teil, der im Zuge der Geschäftsprozesse für folgende Vorgänge benötigt wird:

  • kurzfristige Veräußerung
  • Verarbeitung bzw. Weiterverarbeitung
  • Verbrauch
  • Rückzahlung
Hinweis

Das Gesamtvermögen von Unternehmen gliedert sich in 2 große Bereiche auf – zum einen in das Anlagevermögen und zum anderen in das Umlaufvermögen. Während das Anlagevermögen langfristig im Betrieb bleibt, ist das Umlaufvermögen in der Regel nur für wenige Tage, Wochen oder Monate ein Vermögensteil.

Das gehört zum Umlaufvermögen

Auszuweisen ist das Umlaufvermögen in der Bilanz auf der Aktivseite. Diese Vorschrift basiert in erster Linie auf § 266 Abs. 2 HGB. Zudem muss das Umlaufvermögen innerhalb der Bilanz noch einmal unterteilt werden, damit im Detail nachvollzogen werden kann, welcher Anteil des Umlaufvermögens sich auf welche Bestandteile und welchen Vermögensgegenstand bezieht. Teile des Umlaufvermögens sind zum Beispiel Forderungen, Wertpapiere, Vorräte, Betriebsstoffe, Schecks und Erzeugnisse.

Die Bestandteile des Umlaufvermögens

Wie bereits erwähnt, muss das Umlaufvermögen innerhalb der Bilanz noch einmal aufgeschlüsselt werden, und zwar in die folgenden 4 Rubriken:

  • Vorräte / Vorratsvermögen
  • Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
  • Wertpapiere
  • liquide Mittel

In der 1. Gruppe, nämlich den Vorräten bzw. dem Vorratsvermögen, finden sich insbesondere Rohstoffe, Hilfs- und Betriebsstoffe. Ebenfalls in diese Rubrik fallen unfertige Erzeugnisse und geleistete Anzahlungen. Bei den Betriebsstoffen und Erzeugnissen handelt es sich in der Regel um Materialien und Rohstoffe, die zum Beispiel für die Produktion benötigt werden.

In die 2. Rubrik fallen die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände. Erstere umfassen beispielsweise Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht.

Die 3. Rubrik bilden die Wertpapiere – neben sonstigen Wertpapieren betrifft dies auch solche Wertpapiere, mit denen Anteile an einem verbundenen Unternehmen verbrieft werden. Zu den sonstigen Wertpapieren gehören zum Beispiel kurzfristige Anleihen oder auch Geldmarktpapiere.

Die 4. Rubrik des Umlaufvermögens sind die liquiden Mittel. Dazu zählen zum Beispiel der Kassenbestand, das Bankguthaben, Schecks sowie Guthaben bei Kreditinstituten. Am Beispiel der Kassenbestände wird deutlich, dass es sich tatsächlich um liquide Mittel handelt, die sehr kurz im jeweiligen Unternehmen bleiben. Das trifft ebenfalls auf Guthaben und sonstige Vermögen zu, bei denen die Eigentümer:innen schnell wechseln.

Hinweis

Es gibt eine Reihe von Materialien und auch Vermögenswerten anderer Art, die zum Umlaufvermögen zählen. Dazu gehören in erster Linie Roh-, Betriebs- und Hilfsstoffe, unfertige sowie fertige Erzeugnisse, Forderungen aus Lieferungen, Guthaben und Kassenbestände sowie Wertpapiere.

Umlaufvermögen: Beispiel

In der Praxis gibt es natürlich unzählige Beispiele, was zum Umlaufvermögen eines Unternehmens zählen kann. Während es im Bereich des Anlagevermögens vorrangig solche Vermögenswerte sind, die lange im Unternehmen verbleiben, gehört zum Umlaufvermögen in erster Linie der Vermögenswert, der nur kurzfristig im Eigentum der Firma ist. Im Beispiel gehen wir davon aus, dass es sich um ein Unternehmen handelt, welches Smartphones herstellt. In diesem Fall würden zum Beispiel die folgenden Bestandteile des Gesamtvermögens zum Umlaufvermögen zählen:

  • Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe für die Produktion der Smartphones
  • fertige Erzeugnisse, zum Beispiel Displays
  • Forderungen aus bereits verkauften Smartphones
  • Kassenbestände
  • Guthaben bei Kreditinstituten

Das Umlaufvermögen umfasst dementsprechend insbesondere sämtliche Materialien und Rohstoffe, die zur Produktion der Smartphones benötigt werden. Zum Umlaufvermögen zählen allerdings nicht nur reine Sachwerte, sondern ebenfalls liquide Mittel und Forderungen, die zum Beispiel aus an Kunden bereits veräußerte Smartphones resultieren.

So wird das Umlaufvermögen bewertet

Wie bei allen Vermögensbestandteilen eines Unternehmens ist es natürlich auch beim Umlaufvermögen wichtig, dass dieses auf Grundlage des Handelsgesetzbuchs und der Bilanzvorschriften richtig bewertet wird. Ein relevanter Punkt ist in dem Zusammenhang die Abschreibung des Umlaufvermögens. Durch die entsprechenden Abschreibungen wird nämlich der Wertverlust des Umlaufvermögens finanziell erfasst. Es existiert allerdings im Vergleich zum Anlagevermögen keine planmäßige Abschreibung.

Stattdessen sind die zum Umlaufvermögen zählenden Sachwerte mit ihrem jeweiligen Anschaffungspreis und den Herstellungskosten zu bewerten und dementsprechend abzuschreiben. Neben der korrekten Abschreibung musst du im Zusammenhang mit dem Umlaufvermögen zudem beachten, dass es eine sogenannte Aktivierungspflicht gibt. Das bedeutet, dass alle Teile des Vermögens, die zum Umlaufvermögen gehören, in der Bilanz auf der Aktivseite erfasst werden müssen. Das gilt natürlich auch für solche Bestandteile, die sich vielleicht nur wenige Tage in der Firma befinden.

Ferner ist bei der Abschreibung zu beachten, dass diese Maßnahme auf der Grundlage des sogenannten Niederstwertprinzips erfolgen muss. Das Niederstwertprinzip beinhaltet, dass die Bewertung mit dem niedrigsten realistischen Wert aus den alternativen Anschaffungskosten sowie dem Marktpreis und Wert am Bilanzstichtag erfolgen muss. Dieses Prinzip ist in § 253 HGB geregelt.

Das Umlaufvermögen und die Bilanzanalyse

Da das Umlaufvermögen zum Gesamtvermögen eines Unternehmens gehört und in der Bilanz aufzuführen ist, dient es gleichzeitig als Basis für die Berechnung einiger Bilanzkennzahlen. Diese besitzen wiederum eine Aussagekraft, die sich beispielsweise auf die Bewertung der Bonität einer Firma auswirken kann. Bilanzkennzahlen, die in direktem Zusammenhang mit dem Umlaufvermögen stehen, sind:

  • Umlaufintensität
  • Vermögensintensität
  • Working Capital
  • Nettoumlaufvermögen (Net Working Capital)

Die Umlaufintensität gibt Aufschluss darüber, welchen Anteil das Umlaufvermögen am gesamten Vermögen eines Unternehmens einnimmt. Die Formel zur Berechnung der Umlaufintensität ist recht einfach und lautet:

Umlaufintensität = Umlaufvermögen / Gesamtvermögen

Besonders positiv ist die Umlaufintensität dann zu bewerten, wenn sie relativ hoch ist. Das bedeutet nämlich, dass die Kapitalbindung innerhalb eines Unternehmens vergleichsweise gering ist und dementsprechend eine sehr gute Kostenflexibilität vorliegt.

Die Vermögensintensität ist eine weitere Bilanzkennzahl, bei der es darum geht, das Verhältnis zwischen dem Anlage- und dem Umlaufvermögen darzustellen. Die Formel lautet in diesem Fall:

Vermögensintensität = Anlagevermögen / Umlaufvermögen

Besonders positiv fällt die Vermögensintensität dann aus, wenn sie vergleichsweise niedrig ist. Dann ist nämlich die Liquidität umso höher und somit auch die Zahlungsfähigkeit des Unternehmens. Eine hohe Vermögensintensität würde hingegen dazu führen, dass sich die Zahlungsunfähigkeit reduziert, was natürlich kein Unternehmen möchte.

Die nächste Kennzahl, die sich ebenfalls aus dem Umlaufvermögen ergibt, ist das sogenannte Working Capital, also das arbeitende Kapital. Dieses stellt dar, wie kurzfristige Verbindlichkeiten (Schulden des Unternehmens) finanziert werden. Die Formel zur Berechnung lautet:

Working Capital = Umlaufvermögen – kurzfristige Verbindlichkeiten

Positiv ist das Working Capital dann zu bewerten, wenn die Subtraktion einen positiven Wert ergibt. Das bedeutet nämlich, dass die Unternehmensschulden nicht nur aus dem Umlaufvermögen abgegolten werden, sondern teilweise auch aus dem Anlagevermögen.

Das Nettoumlaufvermögen, auch als Net Working Capital bezeichnet, ist ebenfalls eine Kennzahl, die mithilfe des Umlaufvermögens ermittelt wird. Es gibt an, welcher Teil des Vermögens nicht durch Fremdmittel finanziert worden ist und dementsprechend dem Unternehmen zur Verfügung steht, um damit einen wirksamen Umsatz zu generieren. Die Formel lautet:

Nettoumlaufvermögen = Umlaufvermögen – kurzfristiges Fremdkapital

Für die Analyse gilt das Gleiche wie beim Working Capital.

Fazit

Das Umlaufvermögen spielt eine große Rolle für die Bewertung von Unternehmen und stellt zusammen mit dem Anlagevermögen das Gesamtvermögen einer Firma dar. Kennzeichnend für das Umlaufvermögen ist vor allem, dass es sich dabei um Vermögenswerte handelt, die nur sehr kurzfristig im Unternehmen verbleiben. Dazu zählen zum Beispiel Kassenbestände, Liquidität, Rohstoffe, Materialien, Hilfsstoffe und auch kurzfristige Forderungen. Dem Umlaufvermögen lassen sich einige Bilanzkennzahlen entnehmen, die zum Beispiel für Analyst:innen von großer Bedeutung sind.

FAQ: Fragen und Antworten zum Umlaufvermögen

Was ist das Umlaufvermögen?

Mit dem Umlaufvermögen sind sämtliche Vermögenswerte innerhalb eines Unternehmens gemeint, die dort nur kurzfristig verbleiben. Die Vermögenswerte sind also wortwörtlich im ständigen Umlauf, während die Teile des Anlagevermögens langfristig im Unternehmen verbleiben.

Wann gehört etwas zum Umlaufvermögen?

Zum Umlaufvermögen gehören Vermögensgegenstände oder Guthaben dann, wenn sie relativ kurzfristig in der Firma verbleiben. Ein Anhaltspunkt dafür, dass etwas zum Umlaufvermögen gehört, ist unter anderem, dass es sich um Gegenstände handelt, die zur Produktion benötigt werden – zum Beispiel Rohstoffe oder Materialien.

Worin gleichen sich Anlage- und Umlaufvermögen?

Anlage- und Umlaufvermögen gleichen sich insbesondere im Hinblick darauf, dass sie beide zum Gesamtvermögen eines Unternehmens zählen. Zudem müssen beide Vermögensanteile auf der Aktivseite der Bilanz erfasst und in verschiedene Kategorien unterteilt werden.

Was gehört zum kurzfristigen Umlaufvermögen?

Zum kurzfristigen Umlaufvermögen zählen normalerweise solche Vermögensbestandteile, die weniger als ein Jahr im Betrieb verbleiben. In erster Linie handelt es sich dabei um Rohstoffe, Hilfsstoffe, Betriebsstoffe sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die wiederum ein relativ kurzes Zahlungsziel von wenigen Monaten haben.

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Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.