Betriebliche Altersvorsorge

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 19. November 2023
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Die gesetzliche Rente wird in Zukunft nicht allzu hoch ausfallen, sodass Alternativen gefragt sind. Eine dieser Alternativen stellt der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge dar. Mithilfe dieser können Arbeitnehmer:innen eine Betriebsrente zusätzlich zur staatlichen Rente aufbauen und sich dadurch gegen Altersarmut absichern. Insbesondere Geringverdiener:innen profitieren besonders von einer betrieblichen Altersvorsorge, da seit 2018 keine vollständige Anrechnung auf die Grundsicherung mehr erfolgt. In diesem Artikel werden wir dir daher aufzeigen, welche unterschiedlichen Vorsorgemodelle es gibt und wer die betriebliche Altersvorsorge nutzen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über die betriebliche Altersvorsorge können Arbeitnehmer:innen zusätzlich für das Alter vorsorgen. Dabei wird die Betriebsrente nicht vom Staat ausgezahlt, sondern von Arbeitgeber:innen.
  • Arbeitgeber:innen sind per Gesetz dazu verpflichtet, die Beiträge der Arbeitnehmer:innen zur betrieblichen Altersvorsorge mit 15 % zu bezuschussen.
  • Grundsätzlich hat jede:r Arbeitnehmer:in Anspruch auf den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehören auch Auszubildende, Teilzeitangestellte oder Mitarbeiter:innen, die nur über eine befristete Anstellung verfügen.
  • Vor allem Geringverdiener:innen können vom Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge profitieren, denn im Jahr 2018 gab es eine Gesetzesänderung: Die Grundsicherung wird seither nicht mehr vollständig angerechnet, die ersten 100 Euro aus einer Betriebsrente sind abgabenfrei.

Was bedeutet betriebliche Altersvorsorge (bAV)?

Mithilfe der sogenannten betrieblichen Altersvorsorge können Arbeitnehmer:innen eine zusätzliche Rente generieren. Dabei läuft diese Art der Vorsorge fürs Alter aber nicht über den Staat, sondern über den eigenen Betrieb. Die Besonderheit hierbei ist, dass das Unternehmen, für welches du arbeitest, deine Beiträge per Gesetz bezuschussen muss.

Wer ist zur betrieblichen Altersvorsorge berechtigt?

Grundsätzlich ist jede:r Arbeitnehmer:in, welche:r verpflichtet ist, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen, dazu berechtigt, einen Teil des Gehalts in die betriebliche Altersvorsorge zu investieren. Allerdings besteht diese Berechtigung nur dann, wenn Arbeitnehmer:innen die Betriebsrente selbst finanzieren. Seit dem Jahr 2019 besteht ein Gesetz, welches Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, den Aufbau einer Betriebsrente der Arbeitnehmer:innen zu bezuschussen. Dementsprechend haben die folgenden Gruppen einen Anspruch auf den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge:

  • Mitarbeiter:innen, die geringfügig beschäftigt sind
  • Angestellte, die über eine unbefristete Anstellung verfügen
  • Geschäftsführer:innen
  • Arbeitnehmer:innen mit befristetem Arbeitsvertrag
  • Mitarbeiter:innen, die in Teilzeit arbeiten
  • Auszubildende

Für wen lohnt sich die betriebliche Altersvorsorge?

Diese Fragestellung erscheint simpel, ist in der Realität aber recht komplex. Denn die Frage, ob sich der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge lohnt, hängt immer von diversen Faktoren ab. Dabei kommt es auch stark auf das eigene Einkommen an, da die Beträge für die Betriebsrente vom Bruttogehalt abgehen, sodass sich hier steuerliche Vorteile ergeben. Allerdings müssen Renten später versteuert werden, sodass sich die Steuerzahlungen bei Gutverdiener:innen lediglich in die Zukunft verschieben.

Lukrativ bei niedrigem Einkommen

Die Vorsorge für das Alter über den Aufbau einer Betriebsrente ist für Geringverdiener:innen besonders lukrativ. Denn insbesondere Angestellte, die weniger verdienen, sind darauf angewiesen, eine zusätzliche Rente zu generieren, um später nicht unter Altersarmut zu leiden. Zudem ist seit einer Gesetzesänderung im Jahr 2018 ein großer Nachteil weggefallen. Denn vorher war es so, dass im Alter eine Anrechnung der Betriebsrente auf die Grundsicherung erfolgte. Dies hat sich dahingehend geändert, dass Sparer:innen nun mindestens 100 Euro der Betriebsrente behalten dürfen. Der maximale Betrag beläuft sich auf 200 Euro.

Wer mittels Aufbau einer Betriebsrente für das Alter vorsorgt, darf nun die ersten 100 Euro komplett behalten. Maximal sind es 200 Euro, die Sparer:innen zusätzlich zur Rente erreichen können, wobei sie nur 30 Prozent des Betrags, der die 100 Euro übersteigt, behalten dürfen.

Vor- und Nachteile der bAV

Der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge ist sowohl mit Vor- als auch mit Nachteilen verbunden. Dabei ist einer der großen Vorteile einer Betriebsrente, dass sie nicht mehr vollständig auf die Grundsicherung angerechnet wird, wovon vor allem Geringverdiener:innen profitieren. Zudem dürfen die bereits gezahlten Beiträge nicht mehr angetastet werden, sodass im Falle eines Jobverlustes und des Bezugs von Hartz IV nicht darauf zurückgegriffen werden muss.

Ein großer Nachteil ist dagegen die mangelnde Flexibilität, da der angesparte Betrag vor Beginn der Rente nicht ausgezahlt wird und es zudem nicht immer möglich ist, den Vertrag bei einem Jobwechsel zu übertragen. Es gibt noch viele weitere Vor- und Nachteile einer betrieblichen Altersvorsorge. Daher haben wir eine Pro-und-Contra-Liste erstellt, damit du dir einen guten Überblick darüber verschaffen kannst, ob der Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge für dich geeignet ist.

Vorteile:
  • Per Gesetz sind Arbeitgeber:innen dazu verpflichtet, die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge zu bezuschussen
  • Pfändungsschutz bei Jobverlust, da die gezahlten Beiträge nicht zum anrechenbaren Vermögen zählen
  • Vereinfachte Gesundheitsprüfung, Vertragsabschluss daher auch bei Vorerkrankungen möglich
  • Keine vollständige Anrechnung auf die Grundsicherung im Alter, Sparer:innen behalten mindestens 100 Euro der Betriebsrente ohne Abzüge
  • Kosten können durch geschickte Auswahl seitens der Arbeitgeber:innen geringer ausfallen als bei anderen Anlageprodukten
  • Jede:r Arbeitnehmer:in, der in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, hat Anspruch auf den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge
Nachteile:
  • Mangelnde Flexibilität: Kapital kann vor Beginn der Rente nicht ausgezahlt werden, Verträge können bei einem Jobwechsel eventuell nicht übertragen werden
  • Bei Produkten, bei denen es nur eine Beitragszusage gibt, sind Arbeitgeber:innen nur zur Einzahlung dieser verpflichtet. Die Höhe der Rente ist dann nicht garantiert
  • Arbeitgeber:innen betreiben die Produktauswahl, wodurch sich Nachteile für Arbeitnehmer:innen ergeben können
  • Oftmals mit hohen Kosten verbunden

Voraussetzungen der betrieblichen Altersvorsorge

Nachdem wir bereits geklärt haben, wer Anspruch auf die betriebliche Altersvorsorge hat, möchten wir dir in diesem Abschnitt aufzeigen, welche Voraussetzungen bestehen, damit du die Betriebsrente im Alter auch ausgezahlt bekommst. Denn hierfür musst du dich eine bestimmte Zeit lang an deine Arbeitgeber:innen binden. Allerdings sind auch die Ansprüche diesbezüglich gesunken.

Musste man für den Erhalt einer betrieblichen Rente bis Ende 2017 beim Ausscheiden aus einem Unternehmen noch mindestens 25 Jahre alt sein und mindestens 5 Jahre lang für den / die Arbeitgeber:in tätig gewesen sein, sind diese Regeln 2018 deutlich gelockert worden. Seither müssen Arbeitnehmer:innen beim Jobwechsel nur noch mindestens 21 Jahre alt sein und für mindestens 3 Jahre im betreffenden Betrieb gearbeitet haben.

Entgeltumwandlung einfach erklärt

Bei der sogenannten Entgeltumwandlung wird ein Teil des Lohns der Arbeitnehmer:innen für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt. Dementsprechend läuft die Finanzierung über die Arbeitnehmer:innen und wird manchmal auch als Gehaltsumwandlung bezeichnet. Dabei wird ein bestimmter Anteil des Bruttogehalts direkt abgezogen und in einen entsprechenden Vertrag eingezahlt.

Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch auf das Besparen eines Vertrags zur betrieblichen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung. Vom Gehalt können dabei bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung in diesen Vertrag eingezahlt werden.

Ersparnisse durch Entgeltumwandlung

Durch die Entgeltumwandlung können Arbeitnehmer:innen einiges an Abgaben sparen. Denn auf das monatlich gezahlte Bruttogehalt fallen sowohl Einkommensteuer als auch Sozialabgaben an. Geht jetzt ein Teil des Bruttogehalts direkt in den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge, dann senkt sich dadurch das Bruttogehalt um ebenjenen Betrag. Dadurch fallen dann geringere Sozialabgaben und Steuern an, sodass Arbeitnehmer:innen durch den Einsatz der Entgeltumwandlung Abgaben sparen können.

Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) gibt es?

Es gibt mehrere Formen der betrieblichen Altersvorsorge, die Arbeitnehmer:innen nutzen können, um eine Betriebsrente aufzubauen. Damit du genau weißt, was die Besonderheiten der einzelnen Formen sind und mit welchen Vor- und Nachteilen du rechnen musst, werden wir in den folgenden Abschnitten im Detail auf die einzelnen Modelle eingehen. Dabei haben Arbeitnehmer:innen verschiedene Formen zur Auswahl, um mittels Betriebsrente fürs Alter vorzusorgen.

Direktversicherungen

Bei einer Direktversicherung handelt es sich um einen sehr einfachen und flexiblen Weg, die betriebliche Altersvorsorge durchzuführen. Daher kommt diese Methode seit dem Jahr 2005 am häufigsten zum Einsatz. Dabei ist eine Direktversicherung quasi eine normale Rentenversicherung, die Arbeitgeber:innen für Arbeitnehmer:innen abschließen können. Ein großer Vorteil der Direktversicherung ist, dass diese nicht kompliziert ist, weshalb sie auch in kleineren Betrieben oft eingesetzt wird. Für Arbeitnehmer:innen hat der Einsatz einer Direktversicherung den großen Vorteil, dass sich diese bei einem Jobwechsel ohne Probleme zu anderen Arbeitgeber:innen übertragen lässt.

Wird eine Direktversicherung im Unternehmen für die betriebliche Altersvorsorge eingesetzt, wird ein Versicherungsunternehmen, welches Lebensversicherungen anbietet, zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen zwischengeschaltet. Der Tarif wird von dem / der Arbeitgeber:in ausgewählt. Neben der klassischen oder fondsgebundenen Rentenversicherung kann auch eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen werden, wobei hier auch ausgewählt werden kann, ob diese fondsgebunden oder klassisch sein soll. Die Einzahlung erfolgt monatlich. Am Ende kann entweder eine Rente generiert oder, sofern vereinbart, das Kapital einmalig ausgezahlt werden.

Direktzusage

Die Direktzusage funktioniert anders als eine Direktversicherung. Denn bei der Direktzusage arbeiten Arbeitgeber:innen nicht mit einem bestimmten Versicherer zusammen, sondern machen Arbeitnehmer:innen eine Versorgungszusage. Das bedeutet, dass die Arbeitgeber:innen selbst entscheiden können, in welche Anlageprodukte die gesparten Beträge angelegt werden. Im Alter zahlen dann die Arbeitgeber:innen selbst die Betriebsrente an die früheren Arbeitnehmer:innen aus. Ein großer Vorteil dieser Variante ist somit, dass Arbeitgeber:innen viel flexibler in der Gestaltung der betrieblichen Altersvorsorge sind.

Dementsprechend können Arbeitgeber:innen viele verschiedene Modelle anbieten, die Arbeitnehmer:innen besparen können. Dazu gehören beispielsweise die klassische Betriebsrente, Invaliditätsversorgung oder Hinterbliebenenabsicherung. Dabei können Arbeitgeber:innen die Höhe der Rente festlegen oder aber eine gewisse Verzinsung zusagen. Arbeitgeber:innen müssen von Gesetzes wegen aber nur den Beitragserhalt garantieren. Der große Vorteil für Arbeitnehmer:innen ist, dass es keine Limitierung der Beiträge gibt und diese steuerfrei eingezahlt werden können. Allerdings kann eine Direktzusage bei einem Jobwechsel in der Regel nicht übertragen werden. Eine private Weiterführung ist ebenfalls nicht möglich.

Pensionskasse

Bei der Pensionskasse handelt es sich um eine Möglichkeit der betrieblichen Altersvorsorge, die einige Ähnlichkeiten mit der Direktversicherung aufweist. Dabei schließen Arbeitgeber:innen für Arbeitnehmer:innen einen Vertrag mit einer externen Pensionskasse. Eine Pensionskasse ist eine rechtlich eigenständige Organisation, welche Betriebsrenten anbietet und entweder von einem einzigen Unternehmen oder von Lebensversicherern gegründet werden kann. Manchmal schließen sich auch mehrere Unternehmen zusammen, um Betriebsrenten für einen bestimmten Sektor anbieten zu können.

Die Pensionskasse war früher einmal die Form der betrieblichen Altersvorsorge, die am häufigsten zum Einsatz gekommen ist. Doch dies hat sich im Jahr 2005 geändert, da seitdem auch Direktversicherungen angeboten werden, die die gleiche Funktionsweise aufweisen.

Der Vorteil dieser Form der Altersvorsorge ist, dass die Regularien nicht ganz so streng sind wie beispielsweise bei Direktversicherungen, wodurch sich höhere Renditen ergeben können. Nachteilig ist aber, dass es zu Kürzungen der Rente kommen kann, wenn die Pensionskasse in finanzielle Schieflage gerät.

Pensionsfonds

Mithilfe eines Pensionsfonds können Arbeitgeber:innen eine betriebliche Altersvorsorge anbieten, die von einer unabhängigen Institution betrieben wird. Oftmals werden Pensionsfonds von Versicherern oder großen Konzernen gegründet, um es Arbeitgeber:innen zu ermöglichen, das Angebot einer betrieblichen Altersvorsorge auszulagern. Dies hat den großen Vorteil, dass sich diese, anders als bei der Direktzusage, nicht selbst um die Kapitalanlage kümmern müssen. Da Pensionsfonds ziemlich flexibel sind, was die Auswahl der Anlageinstrumente betrifft, können Vorteile in Form von zum Beispiel höheren Renditen entstehen.

Oftmals wird eine solche Form der betrieblichen Altersvorsorge von Arbeitgeber:innen finanziert, doch die Entgeltumwandlung über die Arbeitnehmer:innen ist ebenfalls eine Möglichkeit. In der Realität allerdings passiert die Einzahlung in einen Pensionsfonds über die Entgeltumwandlung eher selten. Wenn dies aber doch zustande kommt, unterscheidet sich der Prozess für Arbeitnehmer:innen nicht großartig von einer Direktversicherung oder Pensionskasse. Vorteile für Arbeitnehmer:innen ergeben sich bei dieser Form der betrieblichen Altersvorsorge durch die geringen Verwaltungskosten. Nachteilig kann sein, dass hier in risikoreichere Produkte angelegt werden darf, was auch das Risiko für die Arbeitnehmer:innen erhöht.

Versorgungswerke

Arbeitgeber:innen haben die Möglichkeit, unternehmensinterne Versorgungswerke einzurichten. Bei einem solchen Versorgungswerk handelt es sich um ein optimales Produkt, das Arbeitnehmer:innen angeboten werden kann, um diese über interessante Angebote ans Unternehmen zu binden beziehungsweise die Mitarbeiterzufriedenheit zu erhöhen. Die betriebliche Altersvorsorge spielt hierbei eine bedeutende Rolle, denn Arbeitgeber:innen können über das Versorgungswerk die Betriebsrente der Mitarbeiter:innen bezuschussen.

Dabei ist ein Versorgungswerk aber nicht nur auf die betriebliche Altersvorsorge limitiert. Arbeitgeber:innen können ihren Angestellten viele weitere Leistungen anbieten, um die Jobs noch attraktiver zu gestalten. So sind beispielsweise Beiträge zur betrieblichen Krankenversicherung denkbar. Aber auch Angebote wie Belegschaftsaktien, Weiterbildungen oder Kinderbetreuung können innerhalb eines Versorgungswerks zum Einsatz kommen.

Vermögenswirksame Leistungen

Über sogenannte vermögenswirksame Leistungen, oft auch VwL abgekürzt, können Arbeitnehmer:innen eine zusätzliche Geldleistung vonseiten der Arbeitgeber:innen erhalten. Diese kann auf bis zu 40 Euro pro Monat betragen und dient als Sparanlage für das Alter. Dabei können Arbeitnehmer:innen die vermögenswirksamen Leistungen für ihre betriebliche oder private Altersvorsorge nutzen. VwL stellen eine freiwillige Zahlung von Arbeitgeber:innen dar – Arbeitnehmer:innen haben darauf keinen gesetzlichen Anspruch.

Dementsprechend handelt es sich hierbei um eine zusätzliche Leistung von Arbeitgeber:innen. Dadurch sollen die Mitarbeiter:innen beim langfristigen Aufbau von Vermögen unterstützt werden. Arbeitgeber:innen tun dies, um attraktiver für ihre Mitarbeiter:innen zu werden. Arbeitnehmer:innen profitieren von dieser Form der Altersvorsorge dadurch, dass sie diese nicht selbst finanzieren müssen. Die VwL werden nicht über den Lohn ausbezahlt, sondern direkt auf das ausgewählte Anlageinstrument überwiesen. Dies soll sicherstellen, dass das Geld nicht in den Konsum fließt, sondern für die Altersvorsorge genutzt wird.

Zulagen durch Arbeitgeber:innen

Seit dem Jahr 2019 sind Arbeitgeber:innen per Gesetz dazu verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter:innen in Höhe von 15 Prozent zu bezuschussen. Bislang galt dies nur für neu abgeschlossene Verträge, doch seit Anfang 2022 betrifft dies auch vorher bestehende Verträge. Dabei gilt diese Zuschusspflicht aber nur dann, wenn die betriebliche Altersvorsorge über eine Entgeltumwandlung vorgenommen wird, also von Arbeitnehmer:innen selbst finanziert wird.

Auch Geringverdiener:innen und Minijobber:innen haben Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge.

Behandlung von Steuern bei Betriebsrenten

Wenn dir eine Betriebsrente ausgezahlt wird, können abhängig von der Höhe auch Steuern anfallen. Dafür werden in der Regel aber keine Steuern bei der Einzahlung in die Betriebsrente erhoben. Bis zu 564 Euro können so pro Monat steuerfrei für die betriebliche Altersvorsorge verwendet werden. Wenn dir im Rentenalter die Betriebsrente ausgezahlt wird, gelten andere Beträge. So müssen bereits ab einem Betrag von 164,50 Euro pro Monat sowohl Steuern als auch Sozialabgaben abgeführt werden.

Ab diesem Auszahlungsbetrag der Betriebsrente fällt der persönliche Steuersatz an. Zusätzlich dazu werden 18 Prozent Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet. Rentner:innen sind dazu verpflichtet, die Betriebsrente in ihrer Steuererklärung anzugeben.

Sozialabgaben in der betrieblichen Altersvorsorge

Während der Einzahlphase in die betriebliche Altersvorsorge fallen bis zu einem Betrag von 282 Euro keine Sozialabgaben an. Dementsprechend können pro Jahr bis zu 3.384 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden, ohne dass Sozialabgaben auf diesen Beitrag erhoben werden. Erhalten Arbeitnehmer:innen im Alter ihre Betriebsrente, fallen bis zu einem Betrag von 164,50 Euro keine Sozialabgaben an.

Betriebliche Altersvorsorge verhandeln

Da die gesetzliche Rente in Zukunft aller Voraussicht nach nicht besonders hoch ausfallen dürfte, sollten Arbeitnehmer:innen unbedingt selbst vorsorgen. Um das Ziel eines sorgenfreien Lebens im Alter gewährleisten zu können, ist die betriebliche Altersvorsorge eine gute Option. Daher sollte mit den Arbeitgeber:innen auch über die Konditionen der betrieblichen Altersvorsorge verhandelt werden. Hierfür kann man Arbeitgeber:innen auch statt einer Gehaltserhöhung entsprechende Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge vorschlagen.

Dies hätte für Arbeitnehmer:innen den großen Vorteil, dass die Abgabenlast geringer ausfällt. Denn bis zu bestimmten Grenzen fallen auf die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge keine Steuern oder Sozialabgaben an. Zwar werden diese dann im Alter berechnet, allerdings fällt nach Renteneintritt das hohe Gehalt weg, sodass die Abgaben dann deutlich geringer ausfallen sollten.

Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge

Die Anzahl aktiver Anwartschaften auf die betriebliche Altersversorgung ist von etwa 14,6 Millionen im Jahr 2001 auf ca. 21 Millionen im Jahr 2019 angestiegen. Dies zeigt, dass immer mehr Arbeitnehmer:innen Interesse am Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge haben. Insbesondere bei großen Unternehmen zeigt sich, dass sehr viele Mitarbeiter:innen das Angebot der betrieblichen Altersvorsorge zu schätzen wissen und mittels Aufbau einer Betriebsrente für das Alter vorsorgen.

Was passiert bei Insolvenz von Arbeitgeber:innen?

Je nachdem, über welches Anlageinstrument die betriebliche Altersvorsorge aufgebaut wird, unterscheidet sich auch, auf welche Art die eingezahlten Beiträge geschützt sind. Wir können dich aber beruhigen, denn grundsätzlich sind die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge gut geschützt. Wenn beispielsweise ein Unternehmen Insolvenz anmelden muss, welches die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter:innen über eine Direktzusage, Pensionsfonds oder Unterstützungskasse ermöglicht hat, springt ein sogenannter Pensions-Sicherungs-Verein (PSV) ein.

Denn alle Arbeitgeber:innen zahlen in den PSV ein, um die Betriebsrenten ihrer Mitarbeiter:innen abzusichern. Der PSV übernimmt dann bei der Pleite eines Unternehmens die Auszahlung der Betriebsrenten der Mitarbeiter:innen. Sollten Arbeitgeber:innen einen Vertrag mit einer Versicherung abgeschlossen haben, welche Insolvenz anmelden muss, springt die Auffanggesellschaft Protektor ein, sofern die Versicherung ein Mitglied dieser Gesellschaft war.

Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge

Es gibt aber auch einige Alternativen zur betrieblichen Altersvorsorge. Dazu gehört beispielsweise die vom Staat geförderte Riester-Rente. Mithilfe der Riester-Rente können Bürger:innen neben der gesetzlichen Rente zusätzlich für das Alter vorsorgen. Denn auch der Staat hat erkannt, dass die gesetzliche Rente für einige Menschen nicht mehr ausreichen wird und daher die Riester-Rente ins Leben gerufen. In der Regel wird monatlich in die Riester-Rente eingezahlt, wofür man dann Zuschüsse vom Staat erhält.

Wer eine höhere Rendite erzielen möchte, sollte sich einmal genauer mit dem Aktienmarkt beziehungsweise der Börse auseinandersetzen. Hier gibt es viele lukrative Anlageprodukte von einzelnen Aktien bis hin zu ETFs und Anleihen. Auch in Rohstoffe kann investiert werden. Um Wertpapiere an der Börse handeln zu können, wird jedoch ein Depot bei einer Bank oder einem Onlinebroker benötigt. Schau dir dazu gern unseren umfangreichen Depot-Vergleich an, um herauszufinden, welcher Anbieter deine Bedürfnisse am besten erfüllt und die günstigsten Konditionen hat.

Fazit

Die gesetzliche Rente wird aller Wahrscheinlichkeit nach eher gering ausfallen, sodass viele Menschen, die sich rein auf die staatliche Rente verlassen, später eventuell von Altersarmut betroffen sein werden. Damit dir dies nicht passiert und du das Rentner:innenleben sorgenfrei genießen kannst, solltest du dir weitere Standbeine errichten. Eine sehr gute Möglichkeit besteht im Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge. Hierbei gibt es einige unterschiedliche Formen, welche mit bestimmten Vor- und Nachteilen verbunden sind. Welche sich am besten eignet, unterscheidet sich dabei individuell.

FAQ: Betriebliche Altersvorsorge

Was ist die betriebliche Altersvorsorge?

Durch die betriebliche Altersvorsorge kann eine Betriebsrente aufgebaut werden. Diese wird aber nicht vom Staat ausgezahlt, sondern von Arbeitgeber:innen, welche per Gesetz dazu verpflichtet sind, deine Beiträge zu bezuschussen.

Wie funktioniert die Entgeltumwandlung?

Bei der Entgeltumwandlung wird ein Teil des Gehalts der Arbeitnehmer:innen verwendet, um in einen Vertrag zur betrieblichen Altersvorsorge einzuzahlen. Die Finanzierung läuft über die Arbeitnehmer:innen, deren Beiträge direkt vom Bruttogehalt abgezogen werden.

Für wen lohnt sich eine betriebliche Altersvorsorge?

Die betriebliche Altersvorsorge lohnt sich grundsätzlich für alle, die sich im Alter nicht auf die gesetzliche Rente verlassen und zusätzlich selbst vorsorgen möchten. Insbesondere bei geringem Einkommen ist sie attraktiv, weil seit 2018 keine vollständige Anrechnung auf die Grundsicherung mehr erfolgt.

Wer hat Anspruch auf den Arbeitgeberzuschuss?

Auf den Arbeitgeberzuschuss haben alle Arbeitnehmer:innen Anspruch, deren betriebliche Altersvorsorge aus eigenen Mitteln finanziert wird. Wenn also keine Beiträge eingezahlt werden, haben Arbeitnehmer:innen auch keinen Anspruch auf den Zuschuss.

Feda Mecan

Veröffentlicht von

Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.