Rentenbesteuerung

Feda Mecan
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Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 9. September 2022
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Mittlerweile gelten andere Regelungen hinsichtlich der Besteuerung von Renten als früher noch. Daher möchten wir in diesem Artikel über neue Regelungen aufklären und auch anhand von konkreten Beispielen erklären, wann Rentner:innen überhaupt eine Steuererklärung erstellen und Steuern zahlen müssen. Dabei werden wir auch erläutern, für welche Bezüge die Rentensteuer gilt, denn diese fällt nicht nur bei Einkünften aus der gesetzlichen Rentenversicherung an. Zudem gehen wir darauf ein, was es mit dem sogenannten Rentenfreibetrag auf sich hat und wie dieser berechnet werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rentensteuer gilt nicht nur für Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, auch Einkünfte aus einer privaten oder betrieblichen Rente müssen versteuert werden.
  • Rentner:innen sind dann dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben und Steuern zu zahlen, wenn die Rentenhöhe die Höhe des Grundfreibetrags übersteigt. Im Jahr 2022 liegt dieser bei 10.347 Euro.
  • Wie hoch der Steuersatz ausfällt, welcher auf deine Rente angewandt wird, hängt einerseits davon ab, wann du in Rente gehst. Zudem spielt die Höhe der Rentenzahlungen eine große Rolle.
  • Der Rentenfreibetrag ist der Teil deiner Rente, den du nicht versteuern musst. Er berechnet sich aus deiner Jahresbruttorente abzüglich des Anteils, welcher versteuert werden muss.
  • Wie groß der Anteil der Rente ausfällt, welcher der Besteuerung unterliegt, hängt vom Jahr des Rentenbeginns ab. Dabei kann der genaue Anteil von der Tabelle zur Rentenversteuerung abgelesen werden.

Wie sieht die Rentenbesteuerung aus?

Im Jahr 2005 wurden neue Bestimmungen für die Besteuerung der Rente eingeführt. Die Grundlage hierfür stammt von einem Urteil seitens des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2002. Hieraus resultiert das sogenannte Alterseinkünftegesetz, wonach Renten, welche aus der gesetzlichen Rentenversicherung stammen, in Zukunft nachgelagert besteuert werden. Was das genau für dich bedeutet und welchen Anteil deiner Rente du genau versteuern musst, werden wir im Laufe des Artikel erklären.

Für diese Bezüge gilt die Rentensteuer

Die Rentensteuer gilt für den Bezug der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Aber dabei bleibt es nicht, denn auch andere Renten müssen nachgelagert versteuert werden. Hierzu gehören beispielsweise Einkünfte aus einer privaten oder betrieblichen Altersvorsorge, einer Erwerbsminderungsrente, einer Hinterbliebenenrente (zum Beispiel Waisenrente oder Witwenrente), einer umlagefinanzierten Zusatzversorgungsrente oder einer Altersrente aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse. Auch Einnahmen aus einer Rürup-Rente oder einer Riester-Rente unterliegen der Rentensteuer.

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Nicht alle Rentner:innen müssen auch eine Steuererklärung abgeben. Denn es gibt einen Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe gar keine Steuern gezahlt werden müssen. Übertrifft die Rentenzahlung also einen bestimmten Wert nicht, dann müssen auch keine Steuern gezahlt werden, sodass keine Steuererklärung abgegeben werden muss. Dabei sind die Träger der Rentenversicherung zu einer elektronischen Datenübermittlung an das Finanzamt verpflichtet, welche die relevanten Daten hinsichtlich der Rentenbesteuerung enthält. Anschließend kann das Finanzamt eine Prüfung unternehmen, ob der jeweilige Rentner einer Steuerpflicht unterliegt.

Hinweis Liegt das Einkommen aus einer Rente aber über dem Grundfreibetrag, dann muss eine Steuererklärung abgegeben werden.

Formulare

Auch im Bereich der Rentenbesteuerung gibt es entsprechende Formulare, die es auszufüllen gilt. Hierbei gibt es 3 recht neue Formulare: R-AV, R-AUS und b-AV. Die Anlage R muss von allen Rentner:innen ausgefüllt werden, die eine Rente aus Deutschland beziehen, sofern diese nicht vom Arbeitgeber überwiesen wird. Dabei muss unter anderem angegeben werden, wie hoch die erhaltene Rente ausfällt und seit welchem Zeitpunkt diese erhalten wird. Bei den Anlagen b-AV und R-AV können Einkünfte aus Altersvorsorgeverträgen sowie der betrieblichen Altersvorsorge angegeben werden, sofern es sich um deutsche Verträge handelt.

Geht es um ausländische Verträge, sodass die Rente vom Ausland aus erhalten wird, dann liegen der deutschen Finanzverwaltung keinerlei elektronische Daten vor, weshalb Rentner:innen mit einer ausländischen Rente die Anlage R-AUS ausfüllen müssen.

Hinweis Grundsätzlich gilt, dass zumindest die Anlage R von allen Rentner:innen auszufüllen ist, sofern eine Steuerpflicht für die Rentenbezüge besteht.

Steuersatz und Höhe

Wie hoch der Steuersatz ausfällt, der auf deine Rente anfällt, hängt hauptsächlich davon ab, wie hoch deine Rente ausfällt und wann du in Rente gehst. Die Rentenbesteuerung sieht vor, dass du bei einem Beginn der Rente im Jahr 2022 82% deiner Rente versteuern musst. Der Anteil der Besteuerung wir dann von Jahr zu Jahr weiter ansteigen, bis er im Jahr 2040 bei 100% liegt. Das bedeutet, dass ab diesem Jahr die Rente vollständig besteuert wird. Im Vergleich dazu: Wer bereits im Jahr 2005 oder vorher in Rente gegangen ist, der muss nur die Hälfte der Rentenbezüge versteuern.

Hinweis Wie viel Prozent deiner Rente genau versteuert werden müssen, kannst du von den entsprechenden Tabellen im Internet ablesen.

Beispielrechnung

Da das Ganze durchaus kompliziert wirken kann, möchten wir dein Verständnis anhand eines Beispiels mit konkreten Zahlen verbessern. Nehmen wir einmal an, du bist im Jahr 2020 in Rente gegangen. Der Tabelle zur Rentenversteuerung können wir entnehmen, dass du deshalb 80 Prozent deiner Rente versteuern musst. Nehmen wir an, du erhältst eine Rente, die sich auf 12.000 Euro brutto jährlich beläuft. Du musst also 12.000 Euro x 0,80 rechnen und erhältst als Ergebnis 9.600 Euro.

Dies ist der Anteil deiner Rente, der versteuert werden muss. Es ergibt sich ein Rentenfreibetrag in Höhe von 2.400 Euro. Es kann in den folgenden Jahren zu einer Erhöhung der Rente kommen, allerdings wird sich dieser Betrag trotzdem nicht erhöhen, weil er stets fix bleibt. Es besteht momentan allerdings ein Grundfreibetrag in Höhe von 10.347 Euro. Da der zu versteuernde Teil deiner Rente in diesem Fall geringer ausfällt als der Grundfreibetrag, musst du keine Steuern zahlen und auch keine Steuererklärung abgeben. Wäre der zu versteuernde Anteil der Rente allerdings größer gewesen als der Grundfreibetrag, dann wäre eine Steuererklärung erforderlich geworden und es würden Steuern erhoben werden auf den Betrag, welcher den Grundfreibetrag übersteigt.

Was ist der Rentenfreibetrag?

Der Rentenfreibetrag ist der Anteil deiner Rente, auf den du keinerlei Steuern zahlen musst. Dieser wird berechnet, indem du deine jährliche Bruttorente in dem Jahr des Renteneintritts mit dem Besteuerungsanteil deiner Rente in diesem Jahr multiplizierst und den steuerpflichtigen Teil der Rente abziehst. Hierfür gibt es Tabellen, die du nutzen kannst. Dieser Rentenfreibetrag gilt für all diejenigen, die bis zum Jahr 2039 erstmals in Rente gehen. Hierbei handelt es sich um einen fixen Betrag, welcher auch in den darauffolgenden Jahren gleich bleibt, auch wenn die Rentenhöhe ansteigen sollte.

Höhe des Rentenfreibetrags

Die Höhe des Rentenfreibetrags hängt davon ab, in welchem Jahr du in Rente gehst und wie hoch diese in dem entsprechenden Jahr ausfällt. Nehmen wir an, du erhältst eine Bruttorente in Höhe von 10.000 Euro und bist im Jahr 2015 in Rente gegangen. Laut der Tabelle zur Rentenversteuerung musst du demnach 70 Prozent deiner Rente versteuern. 10.000 x 0,70 ergibt eine Summe in Höhe von 7.000 Euro. Du musst also 7.000 Euro deiner Rente versteuern und hast dementsprechend einen Rentenfreibetrag in Höhe von 3.000 Euro. Auf diese 3.000 Euro musst du keine Steuern zahlen. Dieser Betrag wird sich zudem in Zukunft nicht verändern, auch wenn deine Rente eventuell ansteigen sollte.

Übersteigt die Rente abzüglich des Rentenfreibetrags den Grundfreibetrag nicht, dann wird keine Steuererklärung erforderlich und es müssen keine Steuern gezahlt werden. Für das Jahr 2022 beträgt der Grundfreibetrag 10.347 Euro. Dieser gilt für eine ledige Person. Bei einem Paar verdoppelt sich die Höhe des Betrags. Diese erhalten somit einen Freibetrag in Höhe von 20.694 Euro.

Rentenbesteuerung im Ausland

Wenn du dich länger als ein halbes Jahr außerhalb von Deutschland aufhältst, dann gilt dies als ein permanenter Auslandsaufenthalt. Dies führt dazu, dass du als Rentner nicht mehr unbeschränkt in Deutschland steuerpflichtig bist. Stattdessen fällst du in diesem Fall unter die beschränkte Steuerpflicht. Für dich ist das mit einem sehr großen Nachteil verbunden: Du hast keinen Anspruch mehr auf den Grundfreibetrag. Das bedeutet, dass deine steuerpflichtigen Einnahmen bereits ab dem ersten Euro versteuert werden. Wenn wir uns zurückerinnern, dass der Grundfreibetrag für eine einzelne Person bei etwas über 10.000 Euro liegt und somit viele Rentner:innen vermutlich gar keine Steuern zahlen müssen, dann ist das ziemlich ungünstig für dich.

Daher kann es in einem solchen Fall Sinn machen, einen Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland zu stellen. Wird dieser angenommen, dann bist du wieder mit deinem Welteinkommen in Deutschland steuerpflichtig, kannst aber auch die deutschen Freibeträge nutzen. Im Falle eines Rentenbezugs aus Deutschland würde dann wieder der Grundfreibetrag gelten und du müsstest nur dann Steuern zahlen, wenn dieser überschritten wird.

Fazit

Die Rentenbesteuerung hat sich im Laufe der Zeit verändert. Dabei hängt die genaue Höhe der anfallenden Steuern davon ab, wie hoch deine Rente ausfällt und in welchem Jahr du in Rente gehst. Je früher du in Rente gehst, desto höher fällt der Anteil der Rente aus, welcher nicht besteuert wird. Dieser wird Rentenfreibetrag genannt und bleibt fix. Das bedeutet, auch wenn deine Rentenhöhe deutlich ansteigen sollte, wird sich der Rentenfreibetrag nicht erhöhen. Dabei müssen Rentner:innen weder Steuern zahlen noch eine Steuererklärung anfertigen, solange kein Einkommen in einer Höhe generiert wird, das sich über dem Grundfreibetrag befindet.

FAQ: Fragen und Antworten zur Rentenbesteuerung

Wann müssen Rentner eine Steuererklärung abgeben?

Rentner:innen müssen dann eine Steuererklärung abgeben, wenn die steuerpflichtigen Einnahmen über dem Grundfreibetrag liegen. Dieser liegt im Jahr 2022 bei 10.347 Euro.

Fallen nur Steuern auf die gesetzliche Rente an?

Nein, nicht nur die gesetzliche Rente unterliegt der Besteuerung, sondern jede Form der Rente. Hierzu zählen also auch Riester- oder Rürup-Renten sowie betriebliche oder private Renten.

Muss ein Rentner jedes Jahr mehr Steuern zahlen?

Der Anteil der Rente, welcher der Rentenbesteuerung unterliegt, wird mit der Zeit immer weiter ansteigen, bis er im Jahr 2040 bei 100% liegt.

Für welche Renten gilt diese Form der Rentenbesteuerung?

Diese Form der Rentenbesteuerung gilt für die gesetzliche Rente. Eine Betriebsrente wird in der Regel voll versteuert während eine private Rentenversicherung in Höhe des sogenannten Ertragsanteils versteuert wird.

Steuerlast senken: Was können Rentner steuerlich absetzen?

Wird für die Erstellung der Steuererklärung ein Steuerberater engagiert, dann können dessen Kosten abgesetzt werden. Die Kosten für Helfer, die haushaltsnahe Dienstleistungen durchführen, wie beispielsweise Putz- oder Gartenarbeiten, können ebenfalls zu 20% abgesetzt werden. Maximal allerdings 4.000 Euro jährlich.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.