Kreditkarte kündigen

So trennst du dich von deiner Karte

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 22. August 2022
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Mittlerweile haben über 60 Millionen Bundesbürger eine Kreditkarte, sodass manche Menschen sogar zwei oder mehr Karten besitzen. Häufiger gibt es einen Wechsel der Kreditkarte, sodass du dich eventuell zu einer möglichen Kündigung der Karte informieren solltest. Daher erfährst du in unserem Beitrag, wie du bei einer geplanten (nicht fristlosen) Kündigung vorgehen kannst, welche Gründe es grundsätzlich fürs Kündigen gibt und du erhältst zahlreiche weitere, interessante Informationen.

So kündigst du deine Kreditkarte

Bevor du deinen Kreditkartenvertrag kündigst, solltest du in dem Zusammenhang einige Punkte beachten. Ist die Kreditkarte nämlich einmal gekündigt, kannst du sie normalerweise zukünftig nicht weiter nutzen. Der Ablauf der Kündigung ist recht einfach, aber dennoch solltest du dir zuvor über einige Punkte Gedanken machen, die wir im Folgenden aufführen.

Das solltest du vorher beachten

Beachtenswert vor der Kündigung deiner Kreditkarte ist zum Beispiel, dass du die Kündigungsfrist einhalten musst. Diese beläuft sich in aller Regel auf drei Monate, sie ist demnach recht kurzfristig. Ferner ist es wichtig, dass du die Kreditkarte nicht bei der Kreditkartengesellschaft, beispielsweise VISA, kündigst. Stattdessen wendest du dich an deine Bank, von der du die Karte zuvor erhalten hast.

Ein essenzieller Punkt ist es, dass vermutlich auch deine Kreditkarte in Verbindung zu bestimmten Abo-Modellen steht. Das bedeutet, dass die fälligen Zahlungen von deinem Kreditkartenkonto abgebucht werden (Einzugsermächtigung). Kündigst du die Kreditkarte, musst du natürlich innerhalb der entsprechenden Abo-Modelle eine andere Kreditkarte oder Zahlungsmöglichkeit angeben. Dies gilt für sämtliche Zahlungsempfänger, bei denen du die Kreditkarte als Zahlungsmittel angegeben hast.

Weiterhin ist es vonnöten, dass du die Kündigung schriftlich vornimmst. Die meisten Banken akzeptieren ausschließlich Kündigungen per Post, Telefax oder per E-Mail. Kommen wir nun jedoch zu den einzelnen Schritten, wie du deine Kreditkarte im Detail kündigen kannst.

Schritt 1

Im ersten Schritt empfiehlt es sich, dass du die Angebote am Markt bezüglich der Kreditkarten vergleichst, falls du eine andere Karte haben möchtest. Das ist lohnenswert, da es ganz unterschiedliche Konditionen und auch Leistungen bei den ausgegebenen Kreditkarten gibt.

Schritt 2

Hast du dich für eine neue Kreditkarte entschieden, solltest du bei der entsprechenden Bank einen Antrag stellen. Dann wartest du erst ab, ob dieser genehmigt wurde, bevor du deine alte Kreditkarte per Kündigungsschreiben kündigst.

Schritt 3

Ist die neue Kreditkarte genehmigt worden, kannst du dich um das Kündigen deiner bisherigen Karte kümmern. Du richtest in dem Zusammenhang einfach eine schriftliche Kündigung (Kündigungsschreiben) an die Bank (beispielsweise per Post, Telefax oder als E-Mail). Dort gibst du insbesondere deinen Karten- bzw. Kundennummer an, deinen Namen und dass du die Kündigung fristgerecht zum Kündigungstermin vornehmen möchtest.

Schritt 4

Jetzt wartest du noch auf die schriftliche Kündigungsbestätigung seitens deiner Bank. Ist diese erfolgt und möchtest du die Kreditkarte nicht mehr in Anspruch nehmen, solltest du diese vernichten. Dies geht ganz einfach durch Zerschneiden der physischen Karte. Mit diesem Schritt wartest du natürlich noch, wenn du die Karte trotz erfolgter Kündigungsbestätigung noch einige Zeit in Anspruch nehmen möchtest.

Kündigungsvorlage: Kreditkarte kündigen

Besonders hilfreich ist es, wenn du den Text für die Kündigung (Kündigungsschreiben) deiner Kreditkarte nicht selbst überlegen musst, sondern eine Kündigungsvorlage in Anspruch nehmen kannst. Diese kannst du vollständig übernehmen, musst allerdings selbstverständlich die entsprechenden Daten und Angaben durch deine persönlichen ersetzen. Zu diesem Zweck kannst du eine Kündigungsvorlage abrufen, die wir gerne für dich erstellt haben.

Kündigungsvorlage (WORD-Datei) jetzt herunterladen

Kreditkarte gekündigt – was mache ich mit der Karte?

Nachdem du die Kreditkarte gekündigt hast, eventuell die Jahresgebühr abgebucht bzw. anteilig erstattet wurde, möchtest du die Karte vermutlich nicht mehr nutzen. Sicherheitshalber solltest du deine Kreditkarte in physischer Form unbedingt vernichten. Der Grund ist, dass in manchen Fällen Kartenzahlungen noch ohne Online-Abfrage akzeptiert werden. Gerät deine Karte in falsche Hände, können damit unter Umständen selbst nach der Kündigung noch Zahlung in Geschäften per „Ritsch-Ratsch“erfolgen.

Daher ist es am besten, wenn du deine Karte durch das Zerschneiden unbrauchbar machst. Achte darauf, dass du die Kreditkarte am besten nicht nur in zwei, sondern in mindestens zehn kleine Teile zerschneidest und dabei insbesondere die Kreditkartennummer nicht mehr zu erkennen ist. Wenn du komplett auf Nummer sichergehen möchtest, verteilst du die zerschnittenen Stücke der Kreditkarte zum Beispiel auf zwei oder drei unterschiedliche Mülleimer oder sonstige Entsorgungsbehälter, damit diese im Fall des Falles nicht zusammengesetzt werden können.

Gründe für die Kündigung der Kreditkarte

In der Praxis gibt es mehrere Gründe, warum nicht wenige Verbraucher in Deutschland ihre Kreditkarte kündigen möchten. Ein häufiger Grund ist ein finanzieller und besteht darin, dass andere Banken eine Kreditkarte zu einer geringeren Jahresgebühr offerieren oder es sich sogar um eine kostenlose Karte handelt. Dabei geht es nicht nur um die Jahresgebühr, sondern oft um weitere Konditionen, wie zum Beispiel:

  • Kosten für unbare Zahlungen mit der Kreditkarte im In- oder Ausland
  • Kosten für Bargeldabhebungen
  • Fremdwährungsentgelte
  • Kosten für zusätzliche Leistungen
  • Leistungsumfang der Kreditkarte

Aus Kostengründen wechseln manche Kreditkarteninhaber:innen die Karte nicht nur wegen der Jahresgebühr, sondern unter Umständen deshalb, weil die neue Kreditkarte zum Beispiel Bargeldabhebungen rund rund um den Globus kostenfrei erlaubt. Gleiches kann für bargeldlose Zahlungen weltweit geben, die vielleicht bei der neuen Karte ebenfalls nicht mit Kosten verbunden sind.

Ein weiterer Kündigungsgrund bezieht sich nicht direkt auf die Kreditkarte, sondern auf das Referenzkonto. Vielleicht bist du unzufrieden mit deiner Bank oder der Kontoführung, sodass du automatisch nach Kündigung deines Girokontos auch die Kreditkarte wechseln musst. Der Kündigungsgrund muss sich nicht zwangsläufig auf Kosten und Gebühren beziehen, sondern manchmal liegt es auch an den Leistungen.

Nutzt du vielleicht momentan eine Prepaid-Kreditkarte und möchtest zukünftig mehr Leistungen abrufen, kündigst du deine momentane Karte und entscheidest dich dementsprechend für eine Premium-Kreditkarte bei der gleichen oder einer anderen Bank.

Bank kündigt Kreditkarte – geht das?

Grundsätzlich hast du nicht nur du als Karteninhaber:in das Recht, die Kreditkarte zu kündigen. Diese Option haben Banken ebenfalls, die vom Grundprinzip her jederzeit den Kreditkartenvertrag kündigen können. Dabei müssen sich allerdings auch die Kreditinstitute an die geltende Kündigungsfrist halten. In der Praxis finden Kündigungen seitens der Banken allerdings eher selten statt.

Meistens geschieht dies nur unter der Voraussetzung, dass sich deine Bonität – deutlich – verschlechtert hat, sodass du keine Kreditkarte mit Verfügungsrahmen mehr nutzen sollst. Wenn du deine Kreditkarte stattdessen ganz normal nutzt und es keine Auffälligkeiten gibt, ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering, dass die Bank von sich aus deine Kreditkarte kündigen wird.

Tipp: Nicht verwendete Kreditkarten kündigen

Mehrere, insbesondere nicht verwendete, Kreditkarten können auch Nachteile haben. Daher solltest du auf jeden Fall nicht verwendete Kreditkarten kündigen. Ein Hauptgrund ist, dass mehrere Kreditkarten ein schlechtes Licht auf deine Kreditwürdigkeit werfen können. Meistens werden die Karten nämlich in der SCHUFA gespeichert. Hast du mehrere Kreditkarten, könnte die Bank darauf schließen, dass du dir durch die vielen Kreditkarten mit dem jeweiligen Kreditrahmen so ein größeres Limit zusammen sammeln möchtest, weil du vielleicht keinen „normalen“ Kredit bekommst.

Weitere Gründe für Kündigung nicht genutzter Kreditkarten

Ein weiterer Grund besteht darin, dass Kreditkarten oft Kosten verursachen, mindestens in Form der Jahresgebühr. Falls du die entsprechende Karte nicht verwendest, zahlst du also trotzdem – unabhängig von der Nutzung – diese fixe Gebühr pro Jahr. Das muss natürlich nicht sein, sodass du auch aus diesem Grund nicht genutzte Karten kündigen solltest.

Ein dritter Grund für die Kündigung nicht genutzter Kreditkarten ist, dass natürlich eine Karte immer mit einem gewissen Sicherheitsrisiko verbunden ist. Das gilt insbesondere dann, wenn du mit dieser Karte schon einmal online gezahlt hast. Dann sind deine Kartendaten beim entsprechenden Onlineshop gespeichert und können eventuell von Hackern gestohlen werden. Ist die Kreditkarte hingegen gekündigt und am besten gesperrt, können die Kartendaten nicht mehr verwendet werden.

Kreditkarte kündigen: mit etwas Vorarbeit schnell erledigt

Eine Kreditkarte zu kündigen ist keine aufwändige Angelegenheit und mit etwas Vorarbeit schnell erledigt. Zunächst ist es ratsam, dass du dich über aktuelle Angebote informierst, wenn du nach dem Kündigen deiner bisherigen Kreditkarte eine neue Karte nutzen möchtest. Dazu bieten wir zum Beispiel einen kostenlosen Kreditvergleich an.

Die Kündigung deiner bisherigen Karte selbst kannst du relativ formlos und in kurzen Sätzen vornehmen. Dazu bieten wir dir eine Vorlage an, die du lediglich mit deinen persönlichen Daten füllen, unterschreiben und an eine deine Bank schicken, faxen oder per E-Mail versenden musst. Anschließend vernichtest du deine Karte und damit ist bereits der gesamte Vorgang der Kündigung erledigt.

Häufige Fragen und Antworten zur Kündigung einer Kreditkarte

Ich möchte meine Kreditkarte kündigen, habe aber mein Limit ausgereizt. Muss ich nach der Kündigung den Gesamtbetrag begleichen?

Häufig wird auf dem zur Kreditkarte gehörten Kreditkartenkonto ein Verfügungsrahmen bereitgestellt. Nachdem du deine Kreditkarte gekündigt hast, muss das Kreditkartenkonto selbstverständlich ausgeglichen werden. Daher ist es unumgänglich, dass du nach der Kündigung den Gesamtbetrag begleichst.

Kann der Kreditkartenanbieter die Karte kündigen?

Der Kreditkartenanbieter, also zum Beispiel Mastercard oder VISA, kann deine Kreditkarte normalerweise nicht kündigen. Dieses Recht hat lediglich die Bank, von der du die entsprechende Karte erhalten hast. Diese ist allerdings im Rahmen der Kündigungsfrist jederzeit dazu berechtigt, deine Kreditkarte zu kündigen. In der Praxis wird dies allerdings nur geschehen, wenn sich deine Bonität drastisch verschlechtert hat oder du dich gegenüber der Bank in hohem Maße einem Fehlverhalten schuldig gemacht hast.

Was passiert mit möglichen Guthaben auf meiner Kreditkarte, wenn ich sie kündige?

Die Kreditkarte bzw. dein Kreditkartenkonto ist stets mit einem Referenzkonto verbunden (siehe Vertragsunterlagen), wobei es sich meistens um dein Girokonto handelt. Sollte im Rahmen der Kündigung deiner Kreditkarte noch Guthaben auf dem Kartenkonto sein, wird dieses automatisch auf dein normales Girokonto als Verrechnungsskonto überwiesen.

Sollte ich erst eine neue Kreditkarte beantragen und dann die alte kündigen?

Dieser Weg ist definitiv empfehlenswert. Der Hauptgrund ist, dass du grundsätzlich kein Anrecht auf eine Kreditkarte hast. Solltest du nicht unbedingt eine gute Bonität haben, könnte es passieren, dass du von den Banken zumindest keine Classic- oder Premium-Kreditkarte mit Verfügungsrahmen erhältst. Eine Prepaid-Kreditkarte immerhin gibt es nahezu für jeden Kunden. Jedoch reicht diese aufgrund eines geringen Leistungsumfangs vielen Karteninhabern nicht aus. Daher ist es grundsätzlich der bessere Weg, zunächst die neue Karte zu beantragen und erst nach Genehmigung deine bisherige Kreditkarte zu kündigen.

Ich habe die Jahresgebühr meine Kreditkarte bezahlt und dann gekündigt. Kann ich mir die Jahresgebühr zurückholen?

Nicht selten findet die Kündigung einer Kreditkarte unterjährig, also nicht zum Ablauf eines Jahres statt. Das wiederum führt dazu, dass vielleicht erst Wochen oder wenige Monate vor der Kündigung der Jahresbeitrag für das nächste Laufzeitjahr bezahlt wurde. Im Rahmen einer ordentlichen Kündigung hast du jedoch das Recht, die anteilig zu viel gezahlte Jahresgebühr für den Zeitraum zurückzuerstatten, in dem du die Kreditkarte nicht mehr nutzt. Dieses Recht basiert auf dem BGB § 675h Abs. 3.

Kreditkarte gekündigt - kann sie jemand dennoch irgendwie missbrauchen?

Die Kündigung einer Kreditkarte ist nicht mit einer Sperre zu verwechseln. Nehmen wir an, dass du deine aktuelle Kreditkarte am 10. August 2021 zum 31. Oktober des gleichen Jahres kündigst. Bis zum 31. Oktober kannst du die Kreditkarte in normalem Umfang nutzen. Innerhalb dieses Zeitraumes können demzufolge auch noch missbräuchliche Verfügungen stattfinden, falls deine Kreditkarte gestohlen wird oder die Kreditkartendaten abhanden kommen.

Mit Ablauf der Kündigung ist zumindest Missbrauch, bei dem entweder im Internet bezahlt wird oder eine Online-Verifizierung beim Bezahlen in Geschäften mittels PIN erfolgt, nicht mehr möglich. Dann können Betrüger allerdings mit der Karte selbst manchmal noch zahlen, wenn keine Online-Sperr-Abfrage stattfindet. Daher solltest du deine Kreditkarte unbedingt vernichten, nachdem du sie nicht mehr brauchst.

Oliver Schoch

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Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.