Baukindergeld: umfassende Informationen

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 14. August 2023
Warum uns vertrauen?
Als Onlinebanken.com möchten wir dir dabei helfen, die für dich beste finanzielle Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch zu wissen, warum du sie getroffen hast. Deswegen findest du bei uns Ratgeberartikel und Testberichte. Unsere Testberichte schreiben wir und schauen dann im Anschluss erst, ob wir eine Provision erhalten können. Deswegen bewerten wir auch Anbieter mit guten Noten, die uns keine Provision auszahlen.

Das sogenannte Baukindergeld wurde vom Staat eingeführt, um finanziell schwachen Familien unter die Arme zu greifen. Allerdings ist die Einkommensgrenze, um Anspruch auf diese staatliche Förderung zu haben, gar nicht so niedrig gesetzt, sodass einige Familien Baukindergeld beantragen können. Wir möchten in diesem umfangreichen Artikel genau erklären, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um diese staatlichen Fördermittel beantragen zu können.

Zudem klären wir dich darüber auf, in wessen Zuständigkeitsbereich diese Förderung fällt und welche Unterlagen du zur Beantragung einreichen musst. Gegen Ende des Artikels erhältst du eine Schritt-für-Schritt-Anleitung von uns, sodass bei der Beantragung nichts schiefgehen kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Baukindergeld ist ein vom Staat vergebenes Fördermittel, um Familien, die über geringe finanzielle Mittel verfügen, beim Erwerb oder Bau eines Eigenheims zu unterstützen.
  • Baukindergeld wird von der KfW vergeben. Dabei muss der Antrag online eingereicht werden, eine postalische Zusendung des Antrags und der Nachweise ist nicht möglich.
  • Eine Familie darf insgesamt nicht mehr als 75.000 Euro pro Jahr verdienen, um Anspruch auf Baukindergeld zu haben. Dabei erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro pro Kind.
  • Nur Kinder, die bereits auf die Welt gekommen sind und die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben, sind anspruchsberechtigt.
  • Anspruch auf Baukindergeld besteht nur dann, sofern kein Mitglied des Haushaltes über eine eigene Immobilie verfügt.

Was ist Baukindergeld?

Bei dem sogenannten Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung, die an bestimmte Personengruppen vergeben wird, um den Kauf oder den Bau eines Eigenheims finanziell zu unterstützen. Dabei richtet sich das Baukindergeld sowohl an Familien mit Kindern als auch an Alleinerziehende. Baukindergeld muss nicht zurückgezahlt werden. Der Zweck des Baukindergelds besteht darin, finanziell schwache Haushalte bei dem Erwerb eines Eigenheims zu unterstützen, sodass Gutverdiener dieses nicht beantragen können.

Gesetzlicher Rahmen

Seit dem 1. Januar 1996 erfolgt die Gewährung von Baukindergeld im Rahmen der Eigenheimzulage gemäß § 9 Abs. 5 EigZulG. Dementsprechend wird seitdem pro Kind eine Kinderzulage in Höhe von 800 Euro ausgezahlt. Bedingung hierfür ist allerdings, dass entweder der Anspruchsberechtigte oder der Ehepartner für mindestens einen Monat im entsprechenden Jahr des Förderzeitraums einen Freibetrag gemäß § 32 Abs. 6 EStG erhält. Hierbei handelt es sich um das sogenannte Kindergeld und den Kinderfreibetrag.

Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind im Haushalt des Anspruchsberechtigten gelebt hat. Am 22. Dezember 2005 wurde jedoch ein Gesetz verabschiedet, welches diese Förderung abgeschafft hat und ab dem 1. Januar 2006 gilt.

Änderungen seit 01.04.2021

Am 12. Juli 2018 wurde ein Gesetz vom Deutschen Bundestag verabschiedet, das den Erhalt von Baukindergeld regelt. Dieses galt allerdings ursprünglich nur bis zum 31. Dezember 2020. Aufgrund von Corona wurde der Zeitraum aber noch nachträglich um 3 Monate verlängert. Das Gesetz setzt für den Erhalt von Baukindergeld voraus, dass eine selbstgenutzte Immobilie gekauft oder gebaut wird und das zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021. Dabei zählt der Abschluss des Kaufvertrags bzw. die Baugenehmigung als Datum.

Dabei muss der Antrag auf Baukindergeld spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die Wohnung oder das Haus erfolgen. Zudem muss der Antrag bis zum 31. Dezember 2023 gestellt werden. Das bedeutet für dich, dass du nur dann Baukindergeld beantragen kannst, wenn du zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 eine Immobilie zur Eigennutzung gekauft oder eine Baugenehmigung erhalten hast.

Hinweis

Diejenigen, die eine Immobilie ab dem 1. April 2021 kaufen oder bauen lassen, haben keinen Anspruch auf den Erhalt von Baukindergeld.

Anspruchsberechtigte und Höhe der Förderung

Wie der Name schon suggeriert, erhalten nur Familien Baukindergeld, die mindestens ein Kind haben. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Kind noch minderjährig ist, also das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Zudem muss das Kind bei Antragstellung bereits geboren sein und im Haushalt der Familie leben. Zudem haben nur die Familien Anspruch auf diese staatliche Förderung, die über ein Jahreseinkommen in Höhe von 75.000 Euro verfügen. Pro Kind erhöht sich dieser Betrag um 15.000 Euro. Das bedeutet, dass eine Familie mit einem Kind maximal 90.000 Euro pro Jahr verdienen darf, um Anspruch auf Baukindergeld zu haben.

Dabei wird aber nicht das aktuelle Einkommen berücksichtigt, sondern der Durchschnitt der Einkünfte des zweiten und dritten Kalenderjahres vorher. Wenn du also zum Beispiel im Jahr 2022 einen Antrag stellst, dann darf das Einkommen deines Haushalts die entsprechenden Grenzen in den Jahren 2020 und 2019 nicht überschreiten. Die Höhe der Förderung hängt von der Anzahl an Kindern ab. Pro Kind erhält die Familie ein Baukindergeld in Höhe von 1.200 Euro pro Jahr und das über einen Zeitraum von maximal 10 Jahren. Das bedeutet, dass bei einem Kind pro Jahr 1.200 Euro ausgezahlt werden. Bei 5 Kindern würde der jährliche Betrag entsprechend auf 6.000 Euro ansteigen.

Hinweis

Zudem darf keines der Mitglieder des Haushaltes über eine eigene Immobilie verfügen.

Voraussetzungen für den Erhalt des Baukindergeldes

Um Baukindergeld erhalten zu können, darf nicht nur eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschritten werden. Denn auch der Antrag muss rechtzeitig gestellt werden, ansonsten gehst du leer aus. Dabei gilt, dass du den Antrag spätestens 6 Monate nach dem Einzug in die Immobilie stellen musst. Hierbei zählt nur das Einzugsdatum, welches in der amtlichen Meldebestätigung angegeben ist. Beim Kauf stellt die Unterschrift unter dem notariellen Kaufvertrag den Zeitpunkt dar, ab dem innerhalb von 6 Monaten die Antragstellung erfolgen muss. Zudem erhalten Familien das Baukindergeld nur für Kinder, die unter 18 Jahre alt sind und im selben Haushalt leben. Wenn das Kind noch im Bauch der Mutter ist, dann zählt das ebenfalls nicht.

Wird ein Kind erst nach der Antragstellung geboren, dann bekommt die Familie keine Förderung für das Kind. Allerdings kann Baukindergeld weiterhin bezogen werden, wenn das Kind bei Stellung des Antrags noch minderjährig war, innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums aber volljährig wird. Dann wird Baukindergeld so lange gezahlt, bis das Kind nicht mehr kindergeldberechtigt ist, also maximal bis zum 25. Lebensjahr. Auch wenn ein Kind nach Antragstellung auszieht, hat dies keine Auswirkungen auf den Erhalt von Baukindergeld.

Eine Beschränkung in der Höhe des Kaufpreises gibt es nicht, allerdings darf der Kaufpreis (exklusive der Kaufnebenkosten, zu denen unter anderem die Kosten für die Beurkundung zählen) nicht niedriger ausfallen als die staatliche Förderung. Welche Immobilie erworben wird, spielt keine Rolle. Dementsprechend ist es egal, ob ein altes Haus oder eine neue Wohnung erworben wird. Die Größe ist ebenfalls unwichtig. Nur der Zeitpunkt des Kaufs bzw. des Baus ist von Bedeutung und muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 liegen.

  • Rechtzeitige Antragstellung
  • Kinder müssen auf der Welt und unter 18 sein
  • Höhe des Kaufpreises spielt keine Rolle
  • Größe und Art der Immobilie nicht relevant

Zuständigkeit für Baukindergeld

Das Baukindergeld muss online bei der KfW-Bank beantragt werden. Anträge können seit dem 18. September 2018 gestellt werden. Es ist allerdings nur bis zum 31. Dezember 2023 möglich, einen solchen Antrag zu stellen.

Hinweis

In Bayern gibt es noch eine Extra-Zulage in Höhe von 300 Euro pro Jahr und Kind, welche bei der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt beantragt werden kann. Es gelten dieselben Voraussetzungen.

Notwendige Unterlagen

Beim Antrag für Baukindergeld werden in der Regel mehrere Unterlagen benötigt. Hierzu zählt ein Grundbuchauszug. Dieser dient als Nachweis über den Erwerb von Eigentum. Für den Fall, dass noch keine Eintragung ins Grundbuch erfolgt ist, kann der Nachweis auch mittels Auflassungsvormerkung erbracht werden. Da das Einkommen nicht über einer bestimmten Schwelle liegen darf, sind zudem die Einkommensteuerbescheide der beiden vorherigen Kalenderjahre erforderlich. Eine Meldebestätigung muss ebenfalls eingereicht werden.

Über dieses Dokument soll der Nachweis zur Selbstnutzung erbracht werden. Dabei muss diese den Hauptwohnsitz des Antragstellers enthalten. Zusätzlich dazu müssen die im Antrag angegebenen Kinder sowie der Ehepartner über dieses Dokument ausgewiesen werden. Außerdem werden die letzten Kindergeldbescheide der Kinder benötigt, die während der Stellung des Antrags im Haushalt leben.

Einkommen und Baukindergeld

Das Einkommen einer Familie darf 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro anspruchsberechtigtes Kind nicht überschreiten. Dabei wird oft auch vom “zu versteuernden Einkommen” gesprochen. Das bedeutet, dass es sich nicht um dein Bruttoeinkommen handelt, welches dir vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Denn du kannst noch bestimmte Kosten geltend machen.

Hierzu gehören zum Beispiel Werbungskosten für die Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung. Dabei ist allerdings bereits eine Werbungskostenpauschale im Einkommensteuerrecht integriert. Diese beträgt 1.000 Euro. Das bedeutet, dass sich das Sammeln von Rechnungen, um sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen zu können, nur dann lohnt, wenn diese insgesamt höher liegen als 1.000 Euro pro Jahr.

Für viele Antragsteller dürfte sich zudem die Frage stellen, was passiert, wenn das Einkommen über den entsprechenden Grenzbetrag steigt. Grundsätzlich wird das Baukindergeld nach einem erfolgreichen Antrag ganz automatisch jährlich ausgezahlt. Dabei gilt, dass danach auftretende Einkommensänderungen keinen Einfluss auf das Baukindergeld nehmen. Ausnahmen von dieser Regel bestehen dann, wenn die geförderte Immobilie verkauft oder vermietet wird. Denn dann erlischt der Anspruch auf Baukindergeld bei Auszug aus der Wohnung.

Wie bekommt man Baukindergeld?: Schritt für Schritt Anleitung

Baukindergeld zu beantragen und zu erhalten, ist nicht besonders schwer. Der Prozess ist recht simpel gehalten und besteht aus nur 5 Schritten. Wir möchten dir in den folgenden Abschnitten die einzelnen Schritte genauer erläutern, damit du genau weißt, was wann zu tun ist.

Einzug in die Immobilie

Der erste Schritt beginnt mit dem Einzug in die jeweilige Immobilie. Wenn du in deine neue Wohnung oder dein neues Haus eingezogen bist und die Meldebescheinigung vorliegt, kannst du innerhalb von 6 Monaten einen Antrag auf Baukindergeld stellen. Dabei gilt das Datum der Meldebestätigung als Startzeitpunkt dieser 6 Monate. Auch wer eine Immobilie bauen lassen möchte, hat Anspruch auf Baukindergeld. Dabei muss der Antrag innerhalb von 6 Monaten nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags gestellt werden.

Registrierung beim KfW-Zuschussportal

Baukindergeld musst du bei der KfW beantragen, der Kreditanstalt für Wiederaufbau. Hierbei handelt es sich um eine deutsche Förderbank, die weltweit zu den größten in diesem Bereich gehört. Dabei muss das Baukindergeld online über das KfW-Zuschussportal beantragt werden. Du kannst dich dort registrieren und deine persönlichen Daten angeben. Anschließend kannst du den Antrag über dieses Portal abschicken.

Identitätsverifikation

Die KfW muss deine Identität verifizieren, um Betrug vorzubeugen. Dabei klickst du im KfW-Zuschussportal auf die Schaltfläche “Jetzt identifizieren” und kannst anschließend eines von zwei angebotenen Verfahren auswählen. Neben einer Identifizierung über ein Video-Ident-Verfahren kannst du auch das Postident-Verfahren der Deutschen Post durchlaufen und deine Identität vor Ort bestätigen.

Nachweise hochladen

Nach der Identifizierung musst du die entsprechenden Nachweise an die KfW senden. Dabei kannst du auf der Webseite der KfW alle erforderlichen Nachweise hochladen. Hierzu gehören zum Beispiel der Grundbuchauszug, die Meldebestätigung und die Einkommensteuerbescheide von dir als Antragsteller und deinem Partner für die zu berücksichtigenden Jahre. Dabei müssen die Käufer:innen einer Immobilie, die vorher gemietet wurde, eine formlose Erklärung einreichen, dass sie die Immobilie gekauft haben.

Auszahlungsprozess

Nach der Antragstellung samt Hochladen aller notwendigen Unterlagen dauert es ungefähr eine Woche, bis die KfW deinen Antrag geprüft hat. Dann bekommst du Bescheid, ob du Anspruch auf Baukindergeld hast und falls ja, wann dieses ausgezahlt wird. In der Regel wird der Zuschuss bereits gegen Ende des nächsten Monats auf das von dir angegebene Konto überwiesen. In den darauffolgenden Jahren erhältst du das Baukindergeld immer wieder zum gleichen Zeitpunkt. Alle Dokumente sind stets online erhältlich, die KfW wird keine Unterlagen per Post verschicken.

Tipps

Um Baukindergeld erfolgreich zu beantragen und zu nutzen, müssen einige Faktoren beachtet werden. Wir möchten dir daher einige wertvolle Tipps an die Hand geben, wie du dich bei der Beantragung von Baukindergeld verhalten solltest bzw. welche Faktoren besonders wichtig sind.

Keine überstürzten Entscheidungen treffen

Vermeide es unbedingt, eine überstürzte Entscheidung zu treffen. Grundsätzlich solltest du eine Immobilie nicht deshalb kaufen, nur weil es aktuelle Förderungen von Seiten des Staates gibt. Eine Immobilie muss in der Regel über einen sehr langen Zeitraum abbezahlt werden, sodass auch mit entsprechenden Förderungen eine sehr hohe Summe gestemmt werden muss und das langfristig. Daher sollte der Kauf oder Bau einer Immobilie sehr gut geplant und nicht von irgendwelchen Förderungen abhängig gemacht werden.

Beachte die Anschlussfinanzierung

Das Baukindergeld läuft nach einem Zeitraum von 10 Jahren aus. In der Regel läuft dann auch die Sollzinsbindung der Finanzierung aus, sodass oftmals eine Anschlussfinanzierung erforderlich wird. Dabei können die Zinsen unter Umständen höher ausfallen als bei der ersten Finanzierung. Das solltest du unbedingt beachten. Zudem erhältst du dann keine Förderung mehr, sodass die finanzielle Belastung entsprechend steigt. Daher solltest du bereits beim Kauf bzw. Bau der Immobilie darauf achten, ob du eine Anschlussfinanzierung auch dann stemmen kannst, wenn du keine staatliche Förderung mehr bekommst.

Genug Eigenkapital mitbringen

Beim Erwerb einer Immobilie solltest du zwingend darauf achten, dass du ausreichend Eigenkapital mitbringst. Denn eine Baufinanzierung ohne Eigenkapital ist sehr risikoreich. Kannst du die Zinsen nicht mehr bedienen, dann droht der Zwangsverkauf deiner Immobilie. In der Regel sollten bei einer Immobilienfinanzierung daher mindestens 20 bis 30% an Eigenkapital eingebracht werden. Dabei zählt das Baukindergeld im Gegensatz zu einer Muskelhypothek nicht zum Eigenkapital.

Halte unbedingt die Fristen ein

Das Baukindergeld kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters beantragt werden. Wer innerhalb dieser Fristen keinen Antrag stellt, der kann auch kein Baukindergeld erhalten. Lies dir daher durch, für wen welche Fristen gelten und stelle sicher, dass du den Antrag stellst, während die Frist noch gültig ist.

Rechtzeitige Antragstellung bei Kindern

Wenn du ein Kind hast, welches demnächst 18 Jahre alt wird, dann solltest du dafür sorgen, dass Antrag und Einzug in die Wohnung noch vor dem nächsten Geburtstag des Kindes erfolgen. Denn nur dann hast du für dieses Kind Anspruch auf Baukindergeld. Ist das Kind noch nicht geboren, dann kann es sich lohnen, den Antrag erst nach Geburt des Kindes zu stellen, da erst dann ein Anspruch auf Baukindergeld für dieses Kind besteht.

Fazit

Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, um finanziell schwächer gestellte Familien zu unterstützen. Profitieren können davon einige Familien, da das Einkommen bei 75.000 Euro plus 15.000 Euro pro Kind liegt. Eine Familie mit 2 Kindern müsste demnach über 105.000 Euro pro Jahr verdienen, um keinen Anspruch auf Baukindergeld zu haben. Dabei müssen aber unbedingt die gültigen Fristen eingehalten werden, da der Anspruch ansonsten erlischt. Der Zeitpunkt der Antragstellung ist zudem von großer Bedeutung, da noch nicht geborene Kinder und Kinder ab 18 Jahren nicht anspruchsberechtigt sind und für diese demnach kein Baukindergeld erhalten werden kann.

FAQ: Fragen und Antworten zum Baukindergeld

Wird es 2022 Baukindergeld geben?

Das Baukindergeld kann auch im Jahr 2022 noch beantragt werden, denn die Frist geht bis zum 31. Dezember 2023. Allerdings gilt das nur für Immobilien, die zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. März 2021 erworben wurden.

Wird Baukindergeld rückwirkend gezahlt?

Ja, Baukindergeld wird auch rückwirkend ab dem 1. Januar 2018 gezahlt. So kann seit dem 18. September 2018 ein Antrag auf Baukindergeld gestellt werden, auch wenn die Immobilie vorher gekauft wurde.

Wofür gibt es Baukindergeld?

Baukindergeld ist eine staatliche Förderung, die finanziell schwache Familien beim Kauf oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie unterstützen soll.

Wie geht es mit dem Baukindergeld weiter?

Das Baukindergeld ist zum 31. März 2021 abgelaufen. Eine Verlängerung ist von der Politik nicht geplant, möglicherweise könnte es aber dennoch dazu kommen. Die Baubranche spricht sich für eine Fortsetzung aus.

Wer berät zu Baukindergeld?

Eine Beratung zum Baukindergeld wird in der Regel von Banken angeboten. Hierzu gehören beispielsweise Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken. Auf der Webseite der KfW steht zudem ein Chatbot zur Verfügung, der Fragen rund um die Uhr beantwortet.

Warum läuft Baukindergeld aus?

Das Baukindergeld war von Anfang an limitiert. Die Bundesregierung hat insgesamt 10 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt, die maximal ausgezahlt werden.

Gibt es einen Nachfolger für Baukindergeld?

Im Moment gibt es noch keinen Nachfolger für Baukindergeld.

Feda Mecan

Veröffentlicht von

Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.