Kindergeld: Anspruch, Voraussetzungen und Antrag

Feda Mecan
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Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 26. Januar 2023
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Mit der Auszahlung von Kindergeld soll die grundlegende Versorgung der Kinder gewährleistet werden. Bei der Auszahlung des Kindergelds handelt es sich um keine Sozialleistung. Jedes Kind in Deutschland lebende Kind hat ab Geburt an Anspruch auf das Kindergeld. Um das Kindergeld jedoch zu erhalten, muss es schriftlich beantragt werden. Hierfür können Antragsformulare der Familienkasse genutzt werden. Wer Anspruch auf Kindergeld hat und was es dabei zu beachten gibt, zeigen wir nachfolgend.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Kind hat Anspruch auf Kindergeld. Beantragt wird es schriftlich bei der Familienkasse.
  • Die Höhe des Kindergelds ist seit 2023 unabhängig von der Anzahl der Kinder oder etwaiger Zählkinder und beträgt je Kind 250 Euro.
  • Gewährt wird das Kindergeld bis zur Vollendung des 18. Lebensjahrs. Bei Kindern, die eine schulische oder berufliche Ausbildung machen, wird das Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr bezahlt.
  • Bei Kindern mit Behinderung gibt es keine Altersbeschränkung. Sie erhalten auch nach dem 18. Geburtstag Kindergeld.
  • Ausgezahlt wird das Kindergeld an die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten (Stiefeltern, Adoptiveltern, Großeltern oder Pflegeeltern), die sich regelmäßig um die Versorgung des Kindes kümmern.

Wer hat Anspruch auf Kindergeld?

Anspruch auf Kindergeld haben alle Familien, die ihren Wohnort in Deutschland, einem anderen Land der Europäischen Union, in Island, Norwegen oder der Schweiz haben und dort gemeldet sind. Bezahlt wird das Kindergeld für alle Kinder unter 18 Jahren. Befinden sich die Kinder jedoch noch in einer schulischen oder beruflichen Ausbildung, besteht der Kindergeldanspruch auch noch über das 18. Lebensjahr hinaus. Die Kindergeldzahlungen in Anspruch nehmen können Personen, die ein im Haushalt lebendes Kind regelmäßig versorgen. Anspruchsberechtigt sind Stief-, Enkel-, Adoptiv- und Pflegekinder.

Höhe, Dauer und Zeitpunkt der Auszahlung

Bis Ende 2022 wurde Höhe des Kindergeldes abhängig von der Anzahl der Kinder gewährt. Das Kindergeld für das erste und zweite Kind betrug monatlich 219 Euro. Das dritte Kind wurde mit 225 Euro bei der Auszahlung des Kindergelds berücksichtigt. Für jedes weitere Kind zahlte die Familenkasse ein Kindergeld von monatlich 250 Euro. Diese Berechnung gilt auch dann, wenn ein Kind nicht im Haushalt lebt, sondern zum Beispiel beim anderen Elternteil.

Seit 1. Januar 2023 erhält jedes Kind in der Regel 250 Euro monatlich Kindergeld. Für das erste und zweite Kind erhöht sich das Kindergeld um jeweils 31 Euro dritte Kind um 25 Euro auf insgesamt 250 Euro je Kind. Damit wird ab dem kommenden Jahr für jedes Kind 250 Euro Kindergeld ausgezahlt.

Kindergeldberechtigte erhalten 2023 gegenüber dem Vorjahr:

  • bei einem Kind 372 Euro im Jahr höheres Kindergeld
  • bei zwei Kindern 744 Euro im Jahr höheres Kindergeld
  • bei drei Kindern 1044 Euro im Jahr höheres Kindergeld
  • bei vier Kindern 1044 Euro im Jahr höheres Kindergeld

Das Kindergeld wird nur an ein Elternteil ausbezahlt beziehungsweise an die Person, die die Versorgung des Kindes übernimmt. Besteht für mehrere Kinder Kindergeldanspruch, erfolgt die Auszahlung an das kindergeldberechtigte Elternteil in einer Summe. Die Auszahlung des Kindergelds erfolgt monatlich, jedoch entscheidet die Kindergeldnummer darüber, an welchem Tag das Kindergeld von der Familienkasse überwiesen wird. Für die Auszahlung benötigen die Eltern ein Girokonto (zum Erhalt des Kindergeldes).

Hinweis

Zum 1. Januar 2023 wurde das Kindergeld auf 250 Euro je Kind und Monat erhöht. Wer bereits Kindergeld bekommt oder beantragt hat, erhält es automatisch in der neuen Höhe ausgezahlt. Ausnahmen bilden Neugeborene und über 18-Jährige, wo die Kindergeld-Erhöhung beantragt werden muss.

Was ist bei Volljährigkeit?

Grundsätzlich endet der Kindergeldanspruch mit Vollendung des 18. Lebensjahrs, also wenn die Kinder die Volljährigkeit erreicht haben. Befindet sich das Kind jedoch noch in der Schulausbildung beziehungsweise absolviert eine Berufsausbildung, bleibt der Anspruch auch noch nach der Volljährigkeit bestehen. Das gilt auch, wenn das Kind keinen Ausbildungsplatz gefunden, die Schule bereits beendet und sich bei der Agentur für Arbeit als ausbildungssuchend gemeldet hat.

Ein Anspruch besteht auch, wenn ein anerkannter Freiwilligendienst geleistet wird. Das Kindergeld kann im Falle einer Ausbildung oder eines Studiums bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Natürlich deckt das nicht alle Kosten, die für ein Studium anfallen. Hier empfiehlt es sich, zusätzlich eine Geldanlage für Kinder abzuschließen und entsprechend vorzusorgen.

Hinweis

Ein Anspruch auf Kindergeldzahlungen besteht auch, wenn das volljährige Kind einer Beschäftigung nachgeht. Maximal erlaubt sind pro Woche bis zu 20 Stunden, um Kindergeld zu beziehen. Die Höhe des Verdienstes aus der Beschäftigung spielt keine Rolle.

Kindergeld bei behinderten Kindern

Für Kinder mit Behinderung gibt es in Bezug auf den Kindergeldanspruch keine Altersbeschränkung. Das bedeutet, behinderte Kinder erhalten auch über die Volljährigkeit hinaus Kindergeld. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind nicht selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen kann und die Behinderung bereits vor dem 25. Lebensjahr bestand.

Was sind die Voraussetzungen für den Erhalt von Kindergeld?

Um Kindergeld zu erhalten, müssen die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten gewisse Voraussetzungen erfüllen. Die Eltern oder Erziehungsberechtigten müssen für den Erhalt des Kindergeldes ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sich überwiegend dort aufhalten. Befindet sich der Wohnsitz nicht in Deutschland, dann müssen die Eltern in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sein, um Kindergeld in Anspruch nehmen zu können.

Staatsangehörige der EU-Staaten, aus Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz können unter den genannten Voraussetzungen finanzielle Förderungen in Deutschland erhalten. Die Zahlung von Kindergeld kann für Kinder mit Aufenthalt im Ausland erfolgen, wenn Erziehungsberechtigte oder andere gesetzliche Vertreter in Deutschland leben oder einer Erwerbstätigkeit nachgehen.

Angaben zur Höhe des Kindergeldes und des Zahlungszeitraumes finden sich im Einkommensteuergesetz (EStG) § 66, weitere Regelungen im Bundeskindergeldgesetz (BKGG).

Hinweis

Grundsätzlich steht Eltern das Kindergeld für ein minderjähriges Kind zu. Jeder Elternteil besitzt einen Anspruch je zur Hälfte. Die Auszahlung erfolgt in kompletter Höhe an den Elternteil, bei dem das Kind seinen Wohnsitz hat. Zahlt ein Elternteil Kindesunterhalt, kann es 50 Prozent des Kindergelds vom Unterhalt abziehen.

Wann, wo und wie zu beantragen?

Jedes Kind hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings erfolgt die Auszahlung erst, wenn das Kindergeld schriftlich von den Eltern beantragt wurde. Gestellt werden kann ein Kindergeldantrag, sobald das Kind auf der Welt ist. Zuständig für die Auszahlung des Kindergelds ist die Familienkasse. Für die Beantragung des Kindergelds steht ein Formular zur Verfügung, das den Prozess für die Eltern erheblich vereinfacht. Ebenso kann das Kindergeld auch online beantragt werden. Die Bearbeitung des Kindergeldantrags dauert etwa 4 bis 6 Wochen.

Beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das Merkblatt „Kindergeld“ erhältlich. Auch bei der Bundesagentur für Arbeit und der örtlichen Arbeitsagentur können die wichtigsten Merkblätter und Antragsformulare der Familienkasse (Kindergeldantrag, Antrag für Kindergeldzuschlag) online abgerufen werden. Seit Ende 2021 ist die Bundesagentur für Arbeit für die Familienkassen des öffentlichen Dienstes zuständig. Im öffentlichen Dienst Beschäftigte reichen den Kindergeldantrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit bzw. örtlichen Arbeitsagentur ein.

Rückwirkend beantragen?

Mit der Geburt des Kindes beginnt der Anspruch auf Kindergeld. Da die ersten Wochen für die jungen Eltern besonders stressig sind, bleiben gerade solche Dinge wie die Beantragung des Kindergelds auf der Strecke. Das stellt jedoch kein Problem dar, denn Kindergeld kann auch rückwirkend beantragt werden. Allerdings sollte hierbei beachtet werden, dass seit dem Jahr 2018 bei einer späteren Beantragung das Kindergeld nur noch rückwirkend für die letzten sechs Monate ausbezahlt wird. Wer sich also nach der Geburt mehr als 6 Monate Zeit für die Beantragung lässt, verschenkt mitunter einige Hundert Euro.

Hinweis

Gemäß Einkommensteuergesetz (EStG) prüft das Finanzamt im Zuge der Einkommensteuerveranlagung, ob für den Steuerpflichtigen oder die Steuerpflichtige das Kindergeld oder der Kinderfreibetrag (Freibetrag für das sächliche Existenzminimum des Kindes) günstiger sind. Sind Kinderfreibeträge günstiger als das beanspruchte Kindergeld, werden Kinderfreibeträge vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.

Kindergeldzuschlag

Für Familien, deren Einkommen zur Versorgung der Kinder nicht ausreicht, steht zusätzlich zum Kindergeld der Kindergeldzuschlag zur Verfügung. Mit dem Kindergeldzuschlag können Einkommenslücken geschlossen und die Versorgung sichergestellt werden. Die Höhe des Kinderzuschlags wird für jedes Kind individuell berechnet und liegt bei maximal 250 Euro im Monat. Beantragt wird der Kindergeldzuschlag ebenfalls bei der Familienkasse.

Für den Erhalt des Kindergeldzuschlags müssen gewisse Voraussetzungen erfüllt sein. Beantragt werden kann der Kinderzuschlag für jedes im Haushalt lebende Kind unter 25 Jahren, für die Eltern oder Erziehungsberechtigten Kindergeld erhalten. Das Bruttoeinkommen der Familie muss zudem bei Paaren mindestens 900 Euro und bei Alleinerziehenden mindestens 600 Euro betragen. Außerdem muss gewährleistet sein, dass das Einkommen durch die Zuzahlung des Kinderzuschlags für die Versorgung der Familie ausreichen wird.

Kinderbonus & Sofortzuschlag: finanzielle Förderungen

Seit Juli 2022 erhalten Familien zusätzliche finanzielle Förderungen. Unabhängig von Einkommen gewährt der Staat ihnen eine Einmalzahlung („Kinderbonus 2022“). Ein monatlicher Sofortzuschlag wird bei geringem Einkommen ausgezahlt. Die Zahlungen der Leistungen erfolgen durch die Familienkasse bzw. dem Jobcenter. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht notwendig. Eine Anpassung der Leistungen ist vorgesehen und erfolgt automatisch.

Einmalzahlung „Kinderbonus 2022“

Familien mit Kindern, die bereits Anspruch auf Kindergeld haben bzw. in den ersten sechs Monaten des Jahres 2022 hatten, erhalten pro Kind eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro. Der Anspruch auf den Kinderbonus besteht für den Fall eines im Laufe des Jahres geborenen Kindes.

Weitere Informationen zum Kinderbonus 2022 können auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit nachgelesen werden.

Sofortzuschlag für Kinder 2022

Familien, ohne oder mit einem geringen Einkommen, haben Anspruch auf einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Kind. Dieser wurde unter bestimmten Voraussetzungen monatlich ab Juli 2022 bis Dezember 2022 gezahlt.

Zu den Voraussetzungen gehörten:

  • Kindesalter unter 25 Jahren hat das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet.
  • Kind lebt im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils.
  • Kind bezieht Leistungen für Bildung und Teilhabe, Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II.

Für Familien, die bereits finanzielle Förderung mittels Kinderzuschlag erhielten, wird sich der Sofortzuschlag positiv auswirken. Der maximale Betrag wurde auf 229 Euro je Kind und Monat festgelegt.

Hinweis

Der Kinderzuschlag beträgt seit 1. Januar 2023 bis zu 250 Euro pro Kind und Monat. Ein zusätzlicher Kinderbonus ist für 2023 nicht vorgesehen. Der 2022 erstmals gewährte Sofortzuschlag ist in der Erhöhung bereits enthalten. Empfänger:innen von Kinderzuschlag müssen nichts unternehmen. Die Anpassung der Beträge erfolgt automatisch.

Internationaler Vergleich von Kindergeld

Nicht nur in Deutschland erhalten Familien Kindergeld, auch in anderen Ländern wird dies gewährt. Im internationalen Vergleich zeigt sich jedoch, dass es hierbei sowohl bei der Höhe als auch der Auszahlung starke Unterschiede gibt. Mit 250 Euro im Monat liegt Deutschland auf Platz 3. Lediglich in Luxemburg (285 Euro) und Liechtenstein (280 Euro) erhalten die Eltern mehr. In Österreich erhalten Eltern für das erste Kind 114 Euro, allerdings steigt der Betrag mit dem Alter des Kindes. Auch die Schweiz bietet gewährt das Kindergeld abhängig vom Alter. Hier gibt es bis zum 16. Lebensjahr mindestens 200 Euro und bis zum 25. Lebensjahr mindestens 250 Euro. Schlusslicht im internationalen Vergleich sind Spanien, Griechenland und die Türkei. In Spanien erhalten die Eltern für Kinder unter 18 Jahren monatlich 25 Euro, Griechenland bezahlt Eltern für das erste Kind knapp 6,00 Euro und die Türkei etwas über 5,00 Euro.

Hinweis

Umfangreiche Informationen zum Kindergeld und Kinderzuschlag findest du auf den Webseiten der Familienkasse (www.familienkasse.de), Bundeszentralamt für Steuern – BZSt (www.bzst.de) und dem Familienportal beim Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (www.familienportal.de).

Fazit

Das Kindergeld sichert die grundlegende Versorgung der Kinder und wird unabhängig vom Einkommen der Eltern bis zur Volljährigkeit gezahlt. Einen Anspruch auf die Auszahlung des Kindergeldes hat jedes Kind, dennoch müssen die Eltern es bei der Familienkasse beantragen. Den Antrag stellen können Eltern nach der Geburt des Kindes. Die Beantragung ist zwar auch rückwirkend möglich, doch sollte hierbei berücksichtigt werden, dass die Auszahlung in diesem Fall auf 6 Monate beschränkt ist.

FAQ

Kindergeldtabelle: Wie viel Kindergeld gibt es monatlich?

Das Kindergeld beträgt seit 1. Januar 2023 je Kind 250 Euro.

Gibt es eine Verdiensthöchstgrenze?

Nein, Kindergeld wird unabhängig vom Einkommen der Eltern bezahlt.

Wer erhält alles Kindergeld?

Kindergeld erhalten alle Familien, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben und dort gemeldet sind oder in Deutschland steuerpflichtig sind.

Kann ich Kindergeld rückwirkend beantragen?

Ja, Kindergeld kann rückwirkend beantragt werden. Allerdings erfolgt die Auszahlung nur für maximal 6 Monate rückwirkend.

Was gilt für Alleinerziehende?

Alleinerziehende erhalten wie auch Paare Kindergeld, wenn sie mit dem Kind in einem Haushalt leben und es regelmäßig versorgen.

Wie lange wird das Kindergeld gezahlt?

Kindergeld wird bis zur Volljährigkeit gezahlt. Befinden sich die Kinder noch in der Ausbildung, wird es bis zum 25. Lebensjahr ausgezahlt. Für Kinder mit Behinderung gibt es jedoch keine Altersbeschränkung.

Wofür darf Kindergeld verwendet werden?

Das Kindergeld wird für die Grundversorgung des Kindes gezahlt. Es darf also für alles verwendet werden, was zur Versorgung des Kindes notwendig ist, wie etwa Lebensmittel, Hygieneartikel, Kleidung oder Bildung.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.