Bausparvertrag kündigen – inkl. kostenloser Vorlage

oliverschoch
| Anzahl Artikel: 102
Letzte Überarbeitung am 9. August 2023
Warum uns vertrauen?
Als Onlinebanken.com möchten wir dir dabei helfen, die für dich beste finanzielle Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch zu wissen, warum du sie getroffen hast. Deswegen findest du bei uns Ratgeberartikel und Testberichte. Unsere Testberichte schreiben wir und schauen dann im Anschluss erst, ob wir eine Provision erhalten können. Deswegen bewerten wir auch Anbieter mit guten Noten, die uns keine Provision auszahlen.

Der Bausparvertrag erlebt in Deutschland seit mehreren Jahren eine Renaissance. Nach wie vor handelt es sich um ein passendes Finanzprodukt, wenn später zu einem günstigen Zins der Hausbau oder Hauskauf finanziert werden soll. Nicht selten passiert es allerdings, dass Bausparer:innen den besparten Vertrag vorzeitig kündigen möchten. Manchmal geht die Kündigung sogar von der Bausparkasse aus.

In unserem Beitrag erfährst du unter anderem, wie du bei einer Kündigung des Bausparvertrages vorgehen solltest. Darüber hinaus thematisieren wir den richtigen Zeitpunkt der Kündigung und gehen auf mögliche Fallstricke ein. Ferner erläutern wir im Beitrag, welche Gründe es für die Kündigung eines Bausparvertrages gibt, welche Alternativen es zur Kündigung geben kann und wir beantworten einige häufig auftretende Fragen.

Das Wichtigste im Überblick

  • Grundsätzlich kannst du einen Bausparvertrag zu jedem gewünschten Zeitpunkt innerhalb einer Frist von drei bis sechs Monaten kündigen
  • Unter bestimmten Voraussetzungen hat auch die Bausparkasse das Recht, eine Kündigung des Vertrages vorzunehmen
  • Es gibt mehrere Alternativen zur Kündigung, wie unter anderem die Reduzierung der Bausparsumme
  • Meistens neben Bausparer:innen eine Kündigung vor, weil sie das angesammelte Bausparguthaben anderweitig benötigen

So kündigst du deinen Bausparvertrag

Bevor du einen existierenden Bausparvertrag kündigst, solltest du einige Punkte beachten. Dazu gehört zum Beispiel, dass eine ordentliche Kündigung innerhalb einer Frist von – je nach Vertrag – drei bis sechs Monaten möglich ist. Zu diesem Zweck halten manche Bausparkassen spezielle Formulare vor, die du einfach ausfüllen musst und so die Kündigung in die Wege leiten kannst. Grundsätzlich reicht es allerdings auch aus, die Kündigung mittels eines formlosen Schreibens gegenüber der Bausparkasse zu artikulieren.

Wichtig ist vor allem, dass im Kündigungsschreiben die relevanten Daten aufgeführt werden. Dazu zählen in erster Linie:

  • Vor- und Zunahme
  • Anschrift
  • Nummer Bausparvertrag
  • Kündigungsdatum

Ebenfalls solltest du deine Bankverbindung angeben, denn darauf wird anschließend die angesammelte Bausparsumme nach der durchgeführten Kündigung überwiesen. Einen Kündigungsgrund musst du übrigens nicht angeben, auch wenn natürlich andererseits nichts dagegen spricht, diesen gegenüber der Bausparkasse zu erläutern. Ferner solltest du im Kündigungsschreiben die Bausparkasse bitten, den Erhalt und Zugang der Kündigung schriftlich zu bestätigen.

Wenn du dir nicht sicher bist, was im Detail im Kündigungsschreiben stehen sollte, kannst du alternativ zum formlosen Schreiben Muster und Vorlagen in Anspruch nehmen. Dies empfiehlt sich vor allem unter der Voraussetzung, dass die Bausparkasse selbst keine Formulare zur Verfügung stellt. Damit du es auch diesbezüglich möglichst einfach hast, kannst du bei uns eine Vorlage abrufen, die du selbstverständlich kostenfrei in Anspruch nehmen kannst. Diese Vorlage darfst du normalerweise bei jeder Bausparkasse verwenden, wenn du den Bausparvertrag kündigen möchtest.

Lade unsere kostenlose Vorlage für die Kündigung deines Bausparvertrags herunter:

Vorlage-Bausparvertrag-Kündigung (.DOC-Format) herunterladen

[anchor id="zeitpunkt" title="Zeitpunkt"]

Zeitpunkt einer möglichen Kündigung des Bausparvertrages

Bevor du dich für die Kündigung deines Bausparvertrages entscheidest, solltest du prüfen, ob dazu der richtige Zeitpunkt ist. In dem Zusammenhang existieren durchaus einige Stolperfallen, wenn du den Bausparvertrag unwissentlich zu früh kündigst und dadurch bestimmte Nachteile haben könntest. Grundsätzlich solltest du daran denken, dass du bei einer vorzeitigen Kündigung durchaus Geld verlieren könntest.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn du im Zusammenhang mit dem Bausparvertrag staatliche Prämien erhalten hast, insbesondere die Arbeitnehmersparzulage oder auch die Wohnungsbauprämie. Diese Prämien musst du in der Regel sogar wieder zurückzahlen, sollte die Mindestlaufzeit nicht erfüllt sein. Diese beläuft sich normalerweise auf sieben Jahre, damit du die entsprechende Prämie erhältst.

Aber auch fernab Arbeitnehmersparzulage und Wohnungsbauprämie gibt es in manchen Bausparverträgen eine Prämie seitens der Bausparkasse. Diese könnte ebenfalls wegfallen, falls du den Bausparvertrag zu früh kündigst. Darüber hinaus solltest du dir darüber im Klaren sein, dass du mit der Kündigung deinen Anspruch auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen verlierst. Insofern kommt die Kündigung des Bausparvertrages normalerweise nur dann infrage, wenn du später keine Baufinanzierung benötigst bzw. zumindest dafür kein zinsgünstiges Bauspardarlehen brauchst.

Kündigung während der Ansparphase

Grundsätzlich gibt es bezüglich des möglichen Zeitpunktes einer Kündigung des Bausparvertrages zwei Möglichkeiten. Zum einen ist das die Kündigung während der Ansparphase und zum anderen kannst du den Bausparvertrag ebenfalls während der Darlehensphase vorzeitig beenden. Solltest du dich für die erste Variante entscheiden, also für die Kündigung während der Ansparphase, funktioniert das innerhalb einer Kündigungsfrist zwischen drei und sechs Monaten. Welche dieser zwei Fristen gilt, hängt vom Tarif und der entsprechenden Bausparkasse ab. Schnellere Kündigungen sind in der Regel möglich.

Allerdings musst du dann normalerweise einen sogenannten Auszahlungsabschlag zahlen, der sich für gewöhnlich auf 0,5 bis 1,0 Prozent beläuft. Grundlage für die Berechnung ist in dem Fall das angesammelte Bausparguthaben. Nach erfolgter Kündigung in der Ansparphase bekommst du einerseits das angesammelte Guthaben und zum anderen die gutgeschriebenen Zinsen ausgezahlt. Normalerweise musst du in dem Zusammenhang keine Gebühren zahlen, falls du die angesprochenen Kündigungsfristen einhältst.

Kündigung des Bausparvertrages während der Darlehensphase

Die mögliche Alternative zur Kündigung des Bausparvertrages während der Ansparphase besteht darin, den Vertrag nach Beginn der Darlehensphase zu kündigen. Das bedeutet, dass das zinsgünstige Bauspardarlehen bereits ausgezahlt wurde und du mit der Rückzahlung begonnen hast. Im engeren Sinne handelt es sich dann nicht um eine Kündigung, sondern um eine vorzeitige Ablösung des Bauspardarlehens. Dies geschieht mittels einer Sondertilgung, die in den meisten Fällen jederzeit möglich und kostenfrei ist.

Sinnvoll ist eine derartige Kündigung in der Darlehensphase vor allem dann, wenn du entweder einen größeren Geldbetrag hast, mit dem du den Bausparkredit vollständig tilgen kannst. Alternativ kann es ebenfalls passieren, dass du ein noch zinsgünstigeres Darlehen gefunden hast.

Vorfälligkeitsentschädigung bei der Kündigung beachten

Möchtest du den Bausparvertrag sehr schnell kündigen, bevor die eigentliche Kündigungsfrist abgelaufen ist, verlangen Bausparkassen in der Regel eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung. Die frühe Kündigung wird also selten abgelehnt, jedoch musst du im Gegenzug durchschnittlich ein Prozent der Bausparsumme als Vorfälligkeitsentschädigung zahlen. Dieses Prozent wird normalerweise seitens der Bausparkasse für jeden Monat berechnet, den das Bausparguthaben vor Ablauf der eigentlichen Kündigungsfrist ausgezahlt wird.

[info title="Infobox"]

Bevor du dich für eine sehr zeitige Kündigung ohne Einhaltung der Kündigungsfrist entscheidest, solltest du die finanziellen Nachteile abwägen. Immerhin fallen bis zu ein Prozent der Bausparsumme für jeden Monat an, den du vor Ablauf der Kündigungsfrist über dein Bausparguthaben verfügen möchtest. Manchmal kann es sogar bei dringendem Kapitalbedarf sinnvoll sein, die Zeit bis zum Ablauf der regulären Kündigungsfrist durch einen kurzfristigen Kredit zu kompensieren.

Was sind die Gründe für die Kündigung eines Bausparvertrages?

Es gibt mehrere Gründe, warum Bausparer:innen häufiger zu dem Mittel greifen, ihren laufenden Bausparvertrag zu kündigen. Auch hier muss im Hinblick auf den Zeitpunkt wieder zwischen der Kündigung innerhalb der ein Anspar- und der Darlehensphase differenziert werden. Zusammen betrachtet sind es vor allem die folgenden Gründe, die häufig für die Kündigung eines Bausparvertrages angeführt werden:

  • Kapitalbedarf (Kündigung innerhalb der Ansparphase)
  • Monatliche Bausparraten nicht mehr tragbar (Kündigung innerhalb der Ansparphase)
  • Bausparguthaben und späteres Bauspardarlehen werden doch nicht benötigt, da geplante Immobilienfinanzierung entfällt (Kündigung innerhalb der Ansparphase)
  • Größere Kapitalsumme vorzeitigen Ablösung des Bausparkredites vorhanden (Kündigung in der Darlehensphase)
  • Zinsgünstiges Bauspardarlehen oder Immobiliendarlehen gefunden (Kündigung in der Darlehensphase)

Innerhalb der Ansparphase gibt es zwei Kündigungsgründe, die in über 80 Prozent aller Fälle zum Tragen kommen. Zum einen wird Kapital benötigt, weil zum Beispiel dringende Ausgaben wie eine Autoreparatur größeren Umfangs finanziert werden müssen. Oftmals haben Bausparer:innen dann keine sonstigen Rücklagen, sodass nur die Kündigung des Bausparvertrages und der damit verbundene Abruf des Bausparguthabens infrage kommen. Gleiches gilt für den Fall, dass die vereinbarten Sparraten nicht mehr tragbar sind, weil Bausparer:innen zum Beispiel ihren Arbeitsplatz verloren haben oder es zu höheren Fixkosten gekommen ist.

Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse

Grundsätzlich handelt es sich beim Bausparvertrag um einen zweiseitigen Vertrag. Das bedeutet, dass nicht nur Bausparer:innen unter Einhaltung der Kündigungsfrist die Möglichkeit haben, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dieses Kündigungsrecht steht ebenfalls den Bausparkassen zu, allerdings nur dann, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Bausparkasse darf den Bausparvertrag also nicht einfach und ohne Grund kündigen, wie es seitens der Bausparer:innen der Fall ist.

Ein durch die inzwischen meisten Gerichte bestätigter Kündigungsgrund seitens der Bausparkasse ist, wenn Bausparer:innen die vereinbarte Bausparsumme bereits in vollem Umfang angespart haben, trotzdem jedoch weiterhin Geld in den Vertrag einzahlen. Ein weiterer Kündigungsgrund, der unter anderem vom Bundesgerichtshof in mehreren Urteilen bestätigt wurde, beinhaltet, dass der Bausparvertrag schon seit mindestens zehn Jahren und einem Tag zuteilungsreif ist. In diesem Fall darf die Bausparkasse den Vertrag ebenfalls kündigen, selbst unter der Voraussetzung, dass die Bausparsumme noch nicht komplett angespart wurde.

Bei allen anderen Kündigungen ist es sehr zweifelhaft, ob die Kündigung des Bausparvertrages durch die Bausparkasse rechtens ist und auch vor Gericht Bestand hat. Dies gilt insbesondere bei immer häufiger angegebenen Gründen, nämlich dass der Bausparvertrag zu hohe Zinsen beinhalten würde, gemessen an der aktuellen Zinslage. Allerdings gibt es diesbezüglich durchaus unterschiedliche Urteile, sodass es lohnt, bei einer derartigen Kündigung genauer zu prüfen.

Verträge genau prüfen: Möglicher Schatz verborgen

In den Medien war in den letzten Monaten öfter davon zu hören, dass Bausparkassen von sich aus Bausparverträge gekündigt haben. Ein Hauptgrund ist meistens, dass Bausparer:innen noch einen relativ hohen Zins oder einen attraktiven Bonus erhalten. Exakt aus diesem Grund solltest du deine Altverträge genau prüfen, bevor du dich für die Kündigung entscheidest. Gerade aufgrund der Niedrigzinssituation, die seit rund fünf Jahren in Deutschland vorherrscht, sind ältere Bauverträge häufig noch mit im Vergleich zu heute sehr attraktiven Zinsen verbunden.

Manchmal werden zudem Boni oder Prämien gezahlt, sodass die Gesamtrendite bei Altverträgen durchaus zwischen drei bis fünf Prozent liegen kann. Vor diesem Hintergrund solltest du dir sehr genau überlegen, ob du auf diesen attraktiven Zins verzichtest und nicht stattdessen nach einer Alternative zur Kündigung des Bausparvertrages suchst, die es durchaus gibt.

Hinweis

Du solltest einen Bausparvertrag vor allem dann nicht voreilig kündigen, wenn du den Vertrag schon vor fünf Jahren oder länger abgeschlossen hast. Dann ist es nämlich relativ wahrscheinlich, dass du im Vergleich zum heutigen Niveau einen noch recht attraktiven Zinssatz erhältst, der natürlich nach der Kündigung verloren gehen würde.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung des Bausparvertrages?

Bausparverträge werden innerhalb der Ansparphase meistens vor dem Hintergrund gekündigt, dass Bausparer:innen das angesparte Bausparguthaben für einen bestimmten Zweck benötigen, beispielsweise um davon eine Konsumausgabe zu finanzieren. Da die Kündigung jedoch mit einigen Nachteilen verbunden sein kann, wie du in unserem Beitrag erfahren konntest, bietet es sich häufig an, sich zumindest über mögliche Alternativen zur Kündigung zu informieren. Infrage kommen diesbezüglich vor allem die folgenden Alternativlösungen:

  • Bausparsumme reduzieren
  • Bausparvertrag teilen
  • Einmalzahlung in den Vertrag vornehmen

Eine Alternative besteht also darin, die Bausparsumme zu reduzieren. Dies bietet sich vor allem an, wenn der benötigte Betrag doch geringer als vorgesehen ist. Der Vorteil besteht darin, dass der Bausparvertrag früher zuteilungsreif wird, sodass du das Kapital im Zuge der Baufinanzierung einsetzen kannst.

Eine zweite Alternative ist es, die Bausparsumme zu teilen. Das bietet sich vor allem unter der Voraussetzung an, dass du einen Teil des Bausparguthabens benötigst, der Vertrag an sich jedoch eigentlich weiter laufen soll. Die dritte Alternative zur Kündigung ist es, einen einmaligen Betrag einzuzahlen. Dies bietet sich vor allem aus dem Grund an, wenn der Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif ist und du das Guthaben deshalb kündigen möchtest. Durch die Einzahlung wird die Zuteilungsreife oft beschleunigt, sodass der Sinn und Zweck dann erfüllt ist.

Fazit zur Kündigung eines Bausparvertrages

Grundsätzlich kannst du jeden Bausparvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist vorzeitig beenden. Je nach Bausparkasse liegt diese Kündigungsfrist meistens bei drei oder sechs Monaten. Bevor du dich allerdings für die Kündigung des Vertrages entscheidest, solltest du dich über mögliche Nachteile informieren. Dazu gehört zum Beispiel die eventuelle Rückzahlung erhaltener Prämien und dass du keinen Anspruch mehr auf ein zinsgünstiges Bauspardarlehen hast.

Manchmal bieten sich Alternativen zur Kündigung des Bausparvertrages an, wie zum Beispiel die Bausparsumme zu teilen bzw. das Reduzieren der Bausparsumme. Vom Ablauf her ist die Kündigung sehr einfach, denn es reicht ein formloses Schreiben mit den entsprechenden Daten an deine Bausparkasse.

Häufige Fragen und Antworten zum Bausparvertrag kündigen

Sind Bausparkassen dazu berechtigt, ältere Bausparverträge mit besonders hohen Zinsen zu kündigen?

Die Urteile der Gerichte sind diesbezüglich nicht einheitlich. Das OLG Hamm zum Beispiel stellte sich vor einiger Zeit auf Seiten der Bausparkassen und gestand im Fall der Bausparkasse das Recht zu, einen bereits in der Zuteilungsreife befindlichen Bausparvertrag zu kündigen, der noch mit relativ hohen Zinsen versehen war. Andere Gerichte hingegen, wie zum Beispiel das OLG Stuttgart, sehen eine derartige Kündigung aufgrund relativ hoher Zinsen nicht als gerechtfertigt.

Warum möchten Bausparkassen alte Bausparverträge kündigen?

Es gibt im Prinzip nur ein Grund dafür, dass manche Bausparkassen besonders sogenannte Altverträge kündigen möchten. Der Hauptgrund ist, dass ältere Bausparverträge oft noch mit einem – im Vergleich zum aktuellen Zinsniveau – relativ hohen Guthabenzins versehen sind und manchmal sogar Prämien gezahlt werden. Für die Bausparkassen sind diese Zinszahlungen heute relativ teuer.

Wann darf eine Bausparkasse meinen Bausparvertrag kündigen?

Grundsätzlich gibt es zu dieser Frage in der jüngeren Vergangenheit mehrere Gerichtsurteile. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass die Bausparkasse deinen Bausparvertrag nur unter bestimmten Voraussetzungen kündigen darf. Dazu gehört zum Beispiel, dass der Bausparvertrag in vollem Umfang angespart ist, also die Bausparsumme bereits erreicht wurde. Darüber hinaus sehen es die meisten Gerichte so, dass die Bausparkasse auch dann kündigen darf, falls der Bausparvertrag bereits zehn Jahre zuteilungsreif ist.

Was mache ich mit dem Geld aus meinen Bausparvertrag?

Wenn du deinen Bausparvertrag gekündigt hast, wird dir die angesammelte Bausparsumme ausgezahlt. Nicht selten handelt es sich dabei um einen mittleren, fünfstelligen Betrag. Solltest du das Kapital noch nicht fest verplant haben, bietet es sich an, dies für eine Investition bzw. den Vermögensaufbau in Anspruch zu nehmen. Es kann nämlich durchaus sinnvoll sein, die im Durchschnitt relativ niedrig verzinslichen Bausparverträge vorzeitig zu kündigen und das Geld wesentlich rentabler anzulegen.

Ist es möglich, einen Bausparvertrag teilweise zu kündigen?

Einen Bausparvertrag kannst du in der Regel nicht teilweise kündigen, sondern musst den gesamten Vertrag beenden. Die Bausparkassen nehmen keine Auszahlung von Teilbeträgen vor. Ferner solltest du beachten, dass gezahlte Abschussgebühren bei einer Kündigung und der Auszahlung des Guthabens nicht erstattet werden.

Weitere Wissensartikel für dich:

Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.