Hinzuverdienst für Rentner:innen

interessante Infos zur Verdienstgrenze

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 16. August 2022
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Als Rentner oder Rentnerin ist es nicht immer möglich, ohne Abzüge ein zusätzliches Einkommen zu generieren. Man spricht in dem Fall vom sogenannten Hinzuverdienst und in dem Zusammenhang ebenfalls von der Hinzuverdienstgrenze.

In unserem Jahr Beitrag erfährst du, was man eigentlich unter einem Hinzuverdienst für Rentner versteht. Ferner gehen wir darauf ein, wie viel Geld Rentner:innen wann dazuverdienen dürfen, wie hoch die Hinzuverdienstgrenze ist und was überhaupt zum Hinzuverdienst bei der Rente zählt. Ferner gehen wir auf Auswirkungen auf Rente und Steuern sowie auf die Vor- und Nachteile beim Thema Hinzuverdienst ein.

Das Wichtigste im Überblick

  • Beim Erreichen der Regelaltersgrenze gibt es keine Hinzuverdienstgrenze, sodass die Rente bei einem zusätzlichen Einkommen nicht gekürzt wird
  • Wer vorzeitig in den Ruhestand geht, muss beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze mit einer Rentenkürzung rechnen
  • Im Jahre 2021 und 2022 sind die Hinzuverdienstgrenzen wegen der Corona-Pandemie deutlich angehoben
  • Die gewöhnliche Hinzuverdienstgrenze (außerhalb von Corona) beläuft sich auf 6.300 Euro im Jahr

Was ist der Hinzuverdienst bei Rentner:innen?

Wer etwas hinzuverdient, der hat neben seiner Rente ein zusätzliches Einkommen. Der Hinzuverdienst bezeichnet dementsprechend einen Teil des Einkommens, der sich nicht auf die Altersrente bezieht. In aller Regel resultieren solche Hinzuverdienste aus einem Nebenjob, den Rentner:innen ausführen. Aber auch durch eine selbstständige Tätigkeit kann ein Hinzuverdienst entstehen, durch den unter bestimmten Voraussetzungen auch die Altersrenten gekürzt werden können.

So viel dürfen Rentner:innen zusätzlich verdienen

Wie viel Rentner:innen zu ihrer Rente hinzuverdienen dürfen, hängt in erster Linie davon ab, ob das Regelrentenalter bereits erreicht wurde oder nicht. Bist du beispielsweise 67 Jahre alt, dann hast du die Regelaltersgrenze geschafft. Das bedeutet wiederum, dass du tatsächlich durch einen Hinzuverdienst keine Rentenkürzungen fürchten musst.

Eine andere Situation ist es, wenn du diese Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hast, also beispielsweise 64 Jahre alt bist. In dem Fall greift die Hinzuverdienstgrenze von aktuell (2022) über 40.000 Euro jährlich. Dabei handelt es sich allerdings nur um eine aufgrund der Corona-Pandemie vorübergehende, erhebliche Anhebung. Die gewöhnliche Hinzuverdienstgrenze für sogenannte Frührentner:innen liegt nämlich bei 6.300 Euro jährlich. Solltest du die entsprechend geltende Hinzuverdienstgrenze überschreiten, findet ein Abzug von der Rente statt. Was beim Überschreiten der Verdienstgrenze genau passiert, darauf gehen wir im übernächsten Abschnitt etwas näher ein.

Bestimmte Rentner:innen sollten Hinzuverdienstgrenze bei der Rente beachten

Beachtenswert ist die Hinzuverdienstgrenze für alle Rentner:innen, die noch keine Regelaltersgrenze erreicht haben. Unerheblich hingegen ist die Höhe des Hinzuverdienstes für alle Rentner:innen, die schon die gewöhnliche und volle Altersrente beziehen, weil sie das Regelrentenalter von 67 Jahren erreicht haben. Zusammengefasst ist die Hinzuverdienstgrenze demnach folgende Rentner:innen relevant:

  • Rentner:innen im Vorruhestand
  • 45 Beitragsjahre erreicht, aber noch nicht die Regelaltersgrenze
  • Bezieher einer Erwerbsminderungsrente
  • Sonstige Frührentner:innen

Hinzuverdienstgrenze überschritten – was jetzt passiert

In der Praxis kommt es durchaus häufiger vor, dass Rentner:innen die Grenze für den Hinzuverdienst überschreiten. Dann stellt sich oft die bange Frage, was mit der Rente passiert, wenn der Hinzuverdienst die erlaubte Höhe überschritten hat. In dem Fall würden tatsächlich Abzüge vorgenommen, sodass daraus nur noch eine Teilrente resultiert. Dies betrifft ausschließlich die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, nicht etwa eine Betriebsrente. Ebenfalls von Relevanz ist eine Erwerbsminderungsrente, worauf im Verlauf des Beitrages noch näher eingehen werden.

Hast du aufgrund des Hinzuverdienstes die Verdienstgrenze vom Betrag her überschritten, findet eine Anrechnung des überschüssigen Verdienstes mit 40 Prozent auf deine Rente statt. Was bedeutet das im Detail? Nehmen wir einmal an, dass du im Vorruhestand bist und momentan eine Rente von 900 Euro erhältst. Gehen wir weiterhin davon aus, dass du aufgrund eines Nebenjobs monatlich 800 Euro verdienst. Auf ein Jahr gerechnet wäre das ein Zusatzeinkommen von 9.600 Euro.

Damit würdest du die normale Hinzuverdienstgrenze (außerhalb der Corona-Pandemie) von 6.300 Euro um exakt 3.300 Euro überschreiten. Diese 3.300 Euro würden nun zu 40 Prozent auf deine Rente angerechnet. Das bedeutet, dass pro Monat 110 Euro von deiner Rente subtrahiert werden. Demzufolge beläuft sich deine Rentenzahlung aufgrund des Hinzuverdienstes noch auf monatlich 790 Euro. Der entsprechende Hinzuverdienst bleibt dir natürlich erhalten.

Das Beispiel im Überblick:

  • Monatliche Rente vor Hinzuverdienst: 900 Euro
  • Zusatzeinkommen durch Nebenjob: 800 Euro pro Monat
  • Übersteigen der Hinzuverdienstgrenze: 3.300 Euro (im Jahr)
  • Abzug von der Rente aufgrund Überschreiten: 110 Euro (monatlich)
  • Ausgezahlte Rente (pro Monat): 790 Euro

Was gehört zum Hinzuverdienst bei der Rente?

Vielleicht stellst du dir die Frage, was eigentlich genau als Hinzuverdienst im Zusammenhang mit Rentenversicherungen und deiner Rente anzusehen ist. Darunter fallen in erster Linie die folgenden Einkünfte und Einkommen:

  • Monatliches Bruttoarbeitsentgelt aus abhängiger Beschäftigung
  • Steuerrechtlicher Gewinn (Selbstständige / Gewerbetreibende)
  • Freiberufliche Tätigkeit

Demgegenüber nicht zum Hinzuverdienst zählen solche Einnahmen, die sich aus vorhandenem Kapitalvermögen ergeben. Falls du beispielsweise 50.000 Euro angelegt hast und dadurch pro Jahr 2.500 Euro an Zinsen erhältst, zählen diese nicht zum Hinzuverdienst. Gleiches gilt übrigens für eventuelle Mieteinnahmen, die du aus einer Immobilie entnimmst, denn auch diese werden nicht als zu Hinzuverdienst gewertet.

Hinzuverdienst bei einer Erwerbsminderung

Ein ebenfalls interessantes Unterthema ist der Hinzuverdienst bei Erwerbsminderung, wenn du also eine Erwerbsminderungsrente erhältst. Tatsächlich sind diese vollen Erwerbsminderungsrenten der Tatsache gleichgestellt, dass du eine vorzeitige Altersrente beziehst. Das wiederum bedeutet, dass auch dort die Hinzuverdienstgrenze von gewöhnlich 6.300 Euro zu beachten ist. Verdienst du mehr, wird beim Überschreiten der Grenzen wiederum 40 Prozent des überschüssigen Betrags auf deine Rente angerechnet, also von ihr abgezogen.

Hinweis

Grundsätzlich ist die Hinzuverdienstgrenze nur unter der Voraussetzung relevant, dass du die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hast. Sowohl bei einem Nebeneinkommen als auch beim Bezug einer Erwerbsminderungsrente wird vom überschüssigen Betrag, der die Hinzuverdienstgrenze überschreitet, ein Abzug von deiner Rente vorgenommen.

Auswirkungen auf die Rente

Die Auswirkungen des Hinzuverdienstes auf die Rente hängen davon ab, ob für dich die Hinzuverdienstgrenze relevant ist oder nicht. Erhältst du bereits eine Vollrente aufgrund des Erreichens der Regelaltersgrenze, spielt der Hinzuverdienst keine Rolle. Bist du hingegen vorzeitig in Rente gegangen oder erhältst eine Erwerbsminderungsrente, werden beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze Abzüge von deiner Rente vorgenommen. Diese belaufen sich auf 40 Prozent des Betrags, den dein Zusatzverdienst oberhalb der Hinzuverdienstgrenze liegt.

Allerdings kommt ein Faktor hinzu, nämlich der sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Es ist nämlich eine Höchstgrenze zu beachten, die auf dem höchsten Einkommen basiert, das innerhalb der letzten 15 Jahre vor Eintritt in die Rente erzielt wurde. Auswirkungen in Form einer dauerhaften Rentenkürzung später gibt es nicht. Sobald den Hinzuverdienst beendet, erhältst du auch wieder deine Rente ohne Abzüge.

Auswirkungen auf die Steuern

Die Auswirkungen auf die Steuer hängen davon ab, ob du die Hinzuverdienstgrenze überschreitest oder nicht. Keine Auswirkungen gibt es dann, wenn du einem Minijob nachgehst und somit maximal 450 Euro monatlich verdienst. Dann überschreitest du die Hinzuverdienstgrenze nicht und es gibt im Hinblick auf den Minijob auch keine Steuerpflicht. Resultiert der Hinzuverdienst hingegen aus einer „normalen“ abhängigen Beschäftigung, müssen dafür natürlich Steuern gezahlt werden. Das ist unabhängig davon, ob damit die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird oder nicht. Voraussetzung ist natürlich, dass du mit dem Gesamtbetrag von Rente plus Nebeneinkommen den jährlichen Steuerfreibetrag überschreitest.

Vor- und Nachteile des Hinzuverdienstes

Die Vor- und Nachteile beim Hinzuverdienst sind manchmal auch abhängig von der individuellen Situation. Daher möchten wir im Folgenden die wichtigsten Vor- und Nachteile nennen.

Vorteile
  • Unbegrenzter Hinzuverdienst für Rentner:innen bei Erreichen des Regelrentenalters
  • Frührentner:innen können momentan über 40.000 Euro jährlich zusätzlich ohne Abzug verdienen (normaler Betrag: 6.300 Euro im Jahr)
  • Einkünfte aus Kapitalvermögen zählen nicht zum Hinzuverdienst
  • Bei Minijobs gibt es keine zusätzliche Versteuerung
Nachteile
  • Gewöhnliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro jährlich relativ niedrig
  • Bei einer Erwerbsminderungsrente greift ebenfalls die Hinzuverdienstgrenze
  • Durch den Hinzuverdienst werden 40 Prozent der Einnahmen, welche die Hinzuverdienstgrenze überschreiten, von der Rente abgezogen
  • Einhaltung der Grenze wird von der Deutschen Rentenversicherung regelmäßig überprüft

Fazit zum Hinzuverdienst zur Rente

Wenn du eine monatliche Rente erhältst, spielt der Hinzuverdienst eine Rolle, wenn du das Regelrenteneintrittsalter noch nicht erreicht hast. Bist du hingegen mindestens 67 Jahre alt, kannst du unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass ein Abzug von deiner Rente stattfindet. Bist du hingegen Frührentner:in, werden auf jeden Fall beim Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze Abzüge von deiner Rente vorgenommen. Du solltest dann genau kalkulieren, inwieweit sich ein (höheres) Einkommen noch rechnet.

FAQ: Häufige Fragen und unsere Antworten zum Hinzuverdienst

Welche Altersgrenzen gelten beim Hinzuverdienst?

Die Regelaltersgrenze beläuft sich in Deutschland mittlerweile auf 67 Jahren. Hast du diese erreicht, werden keine Abzüge von der Rente aufgrund des Hinzuverdienstes vorgenommen.

Wie viel darf ich bei der Rente hinzuverdienen?

Normalerweise liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 6.300 Euro im Jahr, sodass du maximal so viel zu deiner Rente hinzuverdienen darfst. Aufgrund der Corona-Pandemie beläuft sich die aktuelle Grenze jedoch mit über 40.000 Euro erheblich höher. Somit gibt es kaum noch Rentner:innen, welche diese Grenze momentan überschreiten.

Findet eine Überprüfung des Hinzuverdienstes statt?

Tatsächlich überprüft die Deutsche Rentenversicherung in regelmäßigen Abständen, ob du dich noch mit einer Beschäftigung innerhalb des sogenannten Restleistungsvermögens bewegst. Das bedeutet nichts anderes, als dass dein Hinzuverdienst die Verdienstgrenze nicht überschreitet.

Wird die Rente bei höherem Einkommen gekürzt?

Kürzungen der Rente gibt es, wenn du noch kein Regelrenteneintrittsalter erreicht hast und dein Zusatzeinkommen die Hinzuverdienstgrenze überschreitet. Dann wird dir 40 Prozent des überschüssigen Einkommens von deiner Rente abgezogen.

Wie ist der Hinzuverdienst zu versteuern?

Versteuert wird der Hinzuverdienst mit deinem persönlichen Steuersatz. Das gilt natürlich nur dann, wenn Hinzuverdienst und Rente zusammen über dem persönlichen Freibetrag von etwas mehr als 10.000 Euro jährlich liegen. Der überschüssige Teil wird dann auf ganz normalem Wege versteuert.

Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.