Stiftung gründen

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 29. Juli 2022
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Eine Stiftung dient stets einem bestimmten Zweck und kommt mit großen Vorteilen daher. So können über den Einsatz einer Stiftung unter Umständen Steuern gespart werden und das Vermögen wird auch nach dem Tod des Gründers so eingesetzt, wie in der Satzung festgehalten. Daher möchten wir dir in diesem Artikel nicht nur erklären, was eine Stiftung ist und welche Arten es gibt, sondern auch näher auf die Vorteile eingehen. Allerdings bestehen auch Nachteile, welche wir dir nicht vorenthalten möchten. Zudem erfährst du genaueres darüber, welche Voraussetzungen für die Gründung erfüllt sein müssen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Stiftung ist eine Einrichtung, der ein Vermögen übertragen wird. Die Stiftung verfolgt dabei immer einen bestimmten Zweck und setzt das Vermögen dementsprechend ein.
  • Wenn eine Stiftung einmal gegründet wurde, dann besteht sie für die Ewigkeit. Dabei hat der Gründer keinen Zugriff mehr auf das eingebrachte Kapital, da die Stiftung sich selbst und nicht dem Stifter gehört.
  • Wird eine gemeinnützige Stiftung gegründet und von der Stiftungsbehörde anerkannt, dann entstehen hierdurch steuerliche Vorteile. Ein weiterer Vorteil einer Stiftung besteht darin, dass das Vermögen hierdurch abgesichert werden kann.
  • Bei Gründung und Führung einer Stiftung können hohe Kosten entstehen, weshalb es empfehlenswert ist, mindestens 100.000 Euro an Kapital einzubringen, auch wenn viele Stiftungsbehörden nur 25.000 Euro fordern.
  • Eine Stiftung kann prinzipiell von jedem gegründet werden. Dazu gehören juristische Personen und natürliche Personen. Letztere allerdings nur, wenn sie mindestens 18 Jahre alt sind. Zudem muss das Vermögen der Stiftung groß genug sein, um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können.

Was ist eine Stiftung?

Bei einer Stiftung handelt es sich um eine gesellschaftliche Einrichtung, deren Vermögen einem vorher festgelegten Zweck dient. Wenn sie einmal gegründet wurde, dann wird nur noch daran gearbeitet, diesen Zweck zu erfüllen. Eine Besonderheit hierbei ist, dass der Gründer der Stiftung sein Vermögen einbringt, aber keinen Zugriff mehr darauf hat. Es ist also strikt zwischen privatem Vermögen, auf das jederzeit Zugriff besteht, und dem in die Stiftung eingebrachten Vermögen zu unterscheiden. Eine Stiftung kann normalerweise nicht aufgehoben werden und existiert ewig.

Eine Stiftung gehört immer nur sich selbst, nicht dem Gründer. Sie besteht sowohl aus dem Vermögen als auch aus der Satzung. In dieser wird genau definiert, zu welchen Zwecken das sich in der Stiftung befindende Vermögen eingesetzt werden soll. Außerdem erfolgt in der Satzung die Definition der verwaltenden Organe.

Arten von Stiftungen

Es gibt viele verschiedene Arten von Stiftungen, die verschiedenen Zwecken dienen und unterschiedliche Ziele verfolgen. In den folgenden Abschnitten möchten wir dir daher die unserer Ansicht nach wichtigsten Arten von Stiftungen im Detail vorstellen. Somit bekommst du einen Überblick über die Möglichkeiten, die in diesem Bereich bestehen.

Hinweis Einmal gegründet, verfolgt die Stiftung bestimmte, vorher festgelegte Ziele. Deshalb solltest du dir vor der Gründung unbedingt Gedanken darüber machen, welchem Zweck die Stiftung dienen soll.

Familienstiftung

Bei einer Familienstiftung handelt es sich um eine Form der Stiftung, die sich dem Interesse einer Familie widmet. Hierbei überträgt der Gründer sein Vermögen an die Stiftung. Dies kann zu Lebzeiten passieren, aber auch im Falle des Todes über das Erbe geschehen. Die Besonderheit dieser Form der Stiftung besteht darin, dass es sich bei den Begünstigten der Stiftung um Familienmitglieder oder Verwandte handelt. Diese können dann finanzielle Mittel aus den Erträgen des Vermögens erhalten, sofern die Stiftung laufende Einnahmen erzielt, beispielsweise in Form von Unternehmensgewinnen oder einer Miete.

Allerdings ist die Gründung mit einem großen juristischen sowie organisatorischen Aufwand verbunden, weshalb die Planung sehr sorgfältig verlaufen sollte. Es handelt sich bei Familienstiftungen nicht um eine gemeinnützige Form. Das bedeutet, dass diese nicht von Steuern befreit sind. So können zum Beispiel bei der Gründung Steuern anfallen. Die Begünstigten einer Familienstiftung haften nicht privat, da die Familienstiftung selbst rechtsfähig ist.

Hinweis Die Erbersatzsteuer wird erhoben, damit die gewöhnliche Erbschaftssteuer nicht über die Gründung und Nutzung einer Stiftung umgangen werden kann. Die Steuern können trotzdem gesenkt werden, indem pro Kind eine eigene Stiftung gegründet wird, um von einer größeren Anzahl an Freibeträgen zu profitieren.

Gemeinnützige Stiftung

Bei einer gemeinnützigen Stiftung handelt es sich um eine Stiftung, die gemeinnützigen bzw. mildtätigen Zwecken dient. Oftmals wird diese Art von Stiftung gegründet, um Positives für die Gesellschaft zu tun, indem zum Beispiel soziale Projekte unterstützt werden. Ein großer Vorteil für den Gründer der Stiftung besteht aber vor allem darin, dass sich durch den Einsatz für wohltätige Zwecke steuerliche Vorteile ergeben. Um diese zu erlangen, müssen während dem Betrieb der Stiftung allerdings stets die steuerrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

Zudem wird eine Stiftung nur dann als gemeinnützig anerkannt, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dabei geht es vor allem um die Erzielung sowie die Verwendung von Einnahmen. Denn hierfür müssen die Einkünfte aus einer privaten Vermögensverwaltung stammen. Einkommen, welches aus einem eigenen wirtschaftlichen Betrieb stammt, darf nicht generiert werden. Zudem dürfen die Erträge nur für gemeinnützige Zwecke eingesetzt werden.

Hinweis Da sich hierdurch steuerliche Vorteile ergeben können, werden sehr viele Stiftungen als gemeinnützige Stiftungen gegründet.

Treuhandstiftung

Bei einer Treuhandstiftung wird ein Vertrag zwischen dem Stifter und einem Treuhänder geschlossen. Dabei verwaltet der Treuhänder anschließend das Vermögen der Stiftung, wie es in der Satzung beschlossen wurde. Dabei ist das Vermögen des Treuhänders getrennt vom Stiftungsvermögen. Der Vorteil hierbei ist, dass die Treuhandstiftung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, sodass die Kosten für die Gründung recht gering ausfallen. Sie kann schon für unter 50.000 Euro gegründet werden.

Grundsätzlich kann jede juristische oder natürliche Person als Treuhänder eingesetzt werden. Diese Art wird im Normalfall dann gegründet, wenn das Vermögen dauerhaft einem bestimmten Zweck dienen soll, aber bei der Satzung keine Struktur geschaffen werden soll, welche eine Selbstverwaltung verlangen würde.

Vor- und Nachteile von Stiftungen

In diesem Abschnitt möchten wir uns mit den Vor- und Nachteilen einer Stiftung auseinandersetzen. Dann kannst du erkennen, wann sich die Gründung lohnt und wann man sich den Aufwand sowie die Kosten besser sparen sollte. Dabei besteht ein sehr großer Vorteil darin, dass über die Festlegung des Zwecks für eine bestimmte Verwendung des eigenen Vermögens gesorgt werden kann, auch nach dem eigenen Tod. Durch die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung können zudem Steuern gespart werden. Da das integrierte Vermögen erhalten bleibt und nur mit den generierten Einnahmen gewirtschaftet wird, dient sie ebenfalls der Vermögenssicherung.

Ein weiterer Vorteil ist, dass du dir ein Denkmal setzen kannst, indem du die Stiftung nach dir benennst. Ein großer Nachteil ist allerdings, dass kein direkter Zugriff mehr auf das Vermögen besteht. Auch der festgelegte Zweck lässt sich meist nicht mehr ändern und wenn doch, dann nur unter bestimmten Voraussetzungen. Zudem können hohe Kosten entstehen, sodass es sich meist nur dann lohnt, wenn viel Kapital zur Verfügung steht. Bedenken sollte man außerdem, dass die Gründung einer Stiftung viel Zeit erfordern kann.

Vorteile
  • Stiftungszweck sorgt für die gewünschte Verwendung des Vermögens
  • Steuerliche Begünstigungen
  • Nachlassregelung über Stiftung möglich
  • Vermögen wird gesichert
  • Denkmalsetzung über Namensgebung
Nachteile
  • Kein direkter Zugriff mehr auf das eingebrachte Vermögen möglich
  • Der Zweck der Stiftung kann nur sehr schwer geändert werden
  • Es können hohe Kosten entstehen
  • Gründung kann großen zeitlichen Aufwand erfordern

Voraussetzungen

Im Prinzip kann so ziemlich jeder eine Stiftung gründen. Dies gilt sowohl für juristische als auch natürliche Personen. Allerdings muss der Gründer mindestens 18 Jahre alt sein. Außerdem muss das stiftbare Vermögen ausreichend groß ausfallen. Es muss ein Stiftungszweck und eine Satzung festgelegt werden. Zudem benötigt die Stiftung zwingend einen Vorstand, welcher wichtige Aufgaben übernimmt.

  • Gründung erfolgt von einer juristischen Person oder einer natürlichen Person, die mindestens 18 Jahre alt ist
  • Das Vermögen muss groß genug sein
  • Es muss ein Stiftungszweck vorhanden sein
  • Eine Satzung muss ausgearbeitet werden
  • Ein Vorstand muss berufen werden

Stiftungszweck

Beim sogenannten Stiftungszweck geht es um die Umsetzung des Willens und der Ziele des Stifters. Denn der Zweck ist bindend für die Stiftungsorgane, die diesen immer bei ihren Entscheidungen berücksichtigen müssen. Dementsprechend gibt der Zweck die Richtung vor und bleibt bis in alle Ewigkeit bestehen, da er in der Regel nicht mehr geändert werden kann. Da dieser nicht mehr verändert werden kann, sollte dieser bei der Gründung so genau wie möglich festgelegt werden.

Satzung

Die Satzung sorgt für die Ausgestaltung einer Stiftung und stellt eine Verschriftlichung des Willens des Stifters dar. In der Satzung werden wichtige Dinge geregelt. Dazu gehört der Name der Stiftung, das Vermögen und der Zweck. Außerdem wird hier festgelegt, wie sich die Stiftungsorgane zusammensetzen und welche Aufgaben diese erfüllen müssen.

Kapitalvermögen

Bei einer Stiftung bestehen gewisse Anforderungen an das Kapitalvermögen, mit welchem sie ausgestattet werden soll. Das Gesetz schreibt hierbei allerdings keine bestimmte Summe vor, die erforderlich ist. Vielmehr steht im Gesetz, dass das Vermögen ausreichen muss, um den Zweck der Stiftung dauerhaft zu erfüllen. Dementsprechend ist es abhängig vom Stiftungszweck, wie viel Kapital eingebracht werden muss. Viele Stiftungsbehörden verlangen eine Kapitalausstattung von mindestens 25.000 Euro.

Üblich ist allerdings ein Mindestkapital in Höhe von 100.000 Euro, welches sich als Maßstab durchsetzen konnte. Denn es muss auch bedacht werden, dass entsprechende Verwaltungskosten anfallen.

Stiftungsorgane

Bei den sogenannten Stiftungsorganen handelt es sich um die Organe einer Stiftung. Diesen werden durch die Satzung gewisse Aufgaben übertragen. Dabei sorgen die Organe dafür, dass die Stiftung handeln kann. Diese müssen immer mit mindestens einer Person belegt sein. Der Vorstand einer Stiftung stellt das zentrale Organ dar. Er vertritt die Stiftung nach außen und ist sowohl für die interne Geschäftsführung als auch die Verwaltung des Vermögens zuständig. Er ist per Gesetz zwingend notwendig. Allerdings gibt es noch ein freiwilliges Organ, der sogenannte Beirat. Die Aufgaben dieses Organs werden über die Satzung geregelt, weshalb die Rechte sowie Pflichten stark variieren können.

Stiftungsbehörde

In jedem Bundesland existiert eine Stiftungsbehörde, welche bei Gründung die Rechtmäßigkeit überprüft. Soll eine gemeinnützige Stiftung gegründet werden, dann wird die Stiftung auch hinsichtlich ihrer Gemeinnützigkeit geprüft. Nachdem eine Stiftung anerkannt wurde, sorgt die Stiftungsbehörde zudem für eine Überwachung, ob der Satzungszweck eingehalten wird.

Kosten

Welche Kosten bei der Gründung einer Stiftung entstehen, ist individuell immer unterschiedlich. Dabei unterscheiden sich die Kosten je nachdem, welche Art von Stiftung gegründet wird und welche Zwecke verfolgt werden sollen. Auch die Art des Vermögens und deren Verwendung können großen Einfluss auf die entstehenden Kosten haben. Dementsprechend kann die Frage nach den Kosten nicht pauschal beantwortet werden und hängt stark vom Einzelfall ab.

Fazit

Die Gründung einer Stiftung kann sich unter bestimmten Voraussetzungen sehr lohnen, wenn man auf die Seite der Vorteile schaut. Denn es kann auch nach dem eigenen Tod das Vermögen so verwendet werden, wie vom Gründer gewünscht. Steuerliche Begünstigungen und die Sicherung des Vermögens sind ebenfalls vorteilhaft. Allerdings dürfen die Nachteile nicht unberücksichtigt bleiben. Es besteht kein direkter Zugriff mehr auf das Vermögen, welches in die Stiftung integriert wurde und auch der Zweck kann nicht mehr geändert werden. Deshalb solltest du dir bei der Ausarbeitung der Satzung und des Stiftungszwecks Zeit lassen und so genau wie möglich sein.

FAQ: Fragen und Antworten zu Stiftung gründen

Welche Arten von Stiftungen gibt es?

Es gibt viele verschiedene Arten von Stiftungen. Dazu gehören unter anderem Familienstiftungen, gemeinnützige Stiftungen, private Stiftungen und Treuhandstiftungen.

Wie gründet man eine Stiftung?

Um eine Stiftung zu gründen, musst du mindestens 18 Jahre alt sein und dich für einen Stiftungszweck sowie eine Rechtsform entscheiden. Zudem muss eine Satzung ausgearbeitet werden.

Wie viel Kapital ist für eine Stiftung mindestens empfehlenswert?

Ein Kapitalbetrag von mindestens 100.000 Euro ist zu empfehlen, da eine Stiftung grundsätzlich mit einigen Kosten verbunden ist und das Kapital ausreichen muss, um den Zweck der Stiftung dauerhaft erfüllen zu können.

Feda Mecan

Veröffentlicht von

Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.