Staatsdarlehen

BAföG für Auszubildende und Studentenzinsen

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 19. Dezember 2022
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Der Begriff Staatsdarlehen ist vielleicht auch dir nicht unbedingt bekannt. Wenn du aber weißt, dass es sich dabei im Allgemeinen um eine andere Bezeichnung für BAföG handelt, ist die klar, worum es geht. Streng genommen gibt es allerdings noch andere Staatsdarlehen als die Förderung für Studierende und Auszubildende.

In unserem Beitrag gehen wir zunächst darauf ein, worum es sich bei einem Staatsdarlehen handelt. Ferner erfährst du Details zum Staatsdarlehen für Student:innen und Auszubildende. Wir gehen ferner darauf ein, wie du das Staatsdarlehen in Anspruch nehmen kannst, wie es verwendet werden darf, worin der Unterschied zwischen einem Darlehen und einem Zuschuss besteht und wie die Rückzahlung erfolgen muss.

Das Wichtigste im Überblick

  • Als Staatsdarlehen werden bestimmte Kredite und Zuschüsse seitens des Staates bezeichnet
  • Das bekannteste Staatsdarlehen ist das BAföG, durch welches eine Ausbildung oder ein Studium gefördert werden sollen
  • Staatsdarlehen als BAföG richten sich in erster Linie an Studierende einerseits und Auszubildende auf der anderen Seite
  • Das BAföG besteht zu 50 Prozent aus einem Darlehen und zu 50 Prozent aus einem Zuschuss

Was ist ein Staatsdarlehen?

Prinzipiell handelt es sich bei einem Staatsdarlehen um einen Kredit, der seitens des Staates eingeräumt wird. In der Praxis ist mit einem Staatsdarlehen allerdings fast immer das BAföG gemeint, also das Bundesausbildungsförderungsgesetz. In den meisten Fällen besteht ein Staatsdarlehen einerseits aus einem zurückzuzahlenden Kredit, andererseits aber ebenfalls aus einem Zuschuss.

Typisch für Staatsdarlehen wie das BAföG ist ebenfalls, dass es um die Förderung bestimmter Vorhaben geht. Solche Förderungen beziehen sich insbesondere auf das Absolvieren von Ausbildungen oder eines Studiums. Die Auszubildenden und Studierenden erhalten dann – je nach Ausstattung – finanzielle Hilfen und demzufolge Förderungen.

BAföG: Staatsdarlehen für Studierende und Auszubildende

Das bekannteste Staatsdarlehen basiert auf dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Der Sinn und Zweck dieses Staatsdarlehens besteht darin, sowohl Studierenden als auch Auszubildenden die Möglichkeit zu geben, ein Studium oder eine Ausbildung zu absolvieren. Insbesondere diese Personengruppen brauchen noch finanzielle Unterstützung, unter anderem in Form eines Darlehens, damit die laufenden Kosten der Ausbildung oder des Studiums finanziert werden können.

Im Wesentlichen erhalten demzufolge deshalb Student:innen und Auszubildende solche Staatsdarlehen, weil sie ihren Lebensunterhalt und andere Kosten, die im Zusammenhang mit der Bildung stehen, häufig nicht alleine bestreiten können. Bildung ist in Deutschland jedoch ein äußerst wichtiges Gut, weshalb diese Förderungsart schon vor Jahrzehnten ins Leben gerufen wurde.

Neben dem Antreten eines Bildungsweges können Staatsdarlehen wie das BAföG übrigens auch genutzt werden, wenn du Unterstützung bei einem sogenannten Fachrichtungswechsel benötigst. Diesbezüglich solltest du dich im Detail informieren, welche Art von Förderung dir in diesem Fall zusteht.

Wer das Staatsdarlehen beanspruchen kann

Im Hinblick auf ein Staatsdarlehen wie das BAföG gibt es immer bestimmte Voraussetzungen, die du beim Antrag erfüllen musst. Das BAföG zum Beispiel erhalten in der Regel nur Personen, die nicht älter als 30 Jahre sind. Zu den weiteren Kriterien neben dem Alter, die für die Entscheidung im Hinblick auf die gestellten Anträge von Bedeutung sind, zählen:

  • Staatsangehörigkeit
  • Persönliche Leistungen
  • Bildungsweg soll in der Regel Zeit abgeschlossen werden
  • Familiäre und finanzielle Situation der Eltern
  • Eigene, finanzielle Situation

Für das BAföG ist es zum Beispiel typisch, dass es nur dann genehmigt wird, wenn einerseits deine eigenen finanziellen Mittel nicht reichen und zum anderen auch die Eltern keine ausreichende Unterstützung geben können. Darüber hinaus wird das Staatsdarlehen in der Regel auch dann nicht gezahlt, wenn ein(e) verheiratete(r) Auszubildende(r) oder Student:in aufgrund des Einkommens der jeweiligen Partner:innen genug Haushaltseinkommen hätten, um Ausbildung oder Studium finanzieren zu können. In Anspruch genommen werden können solche Staatsdarlehen also zusammengefasst nur dann, wenn die sogenannte Förderungswürdigkeit besteht.

Verwendungszwecke für das Staatsdarlehen

Unabhängig von der Höhe des Staatsdarlehens und der Person, die aufgrund des Antrages eine Bewilligung erhält, dürfen zum Beispiel BaföGs nur für bestimmte Zwecke verwendet werden. Zudem gibt es fast immer eine Förderhöchstdauer, die vom Bundesverwaltungsamt festgelegt wird. Allgemein können wir festhalten, dass Kredite seitens des Staates für alle Ausbildungen und auch Studiengänge verwendet werden dürfen, die staatlich anerkannt sind. Daher gibt es in erster Linie die folgenden Zwecke, die zum Beispiel für das BAföG erlaubt sind:

  • Studienabschluss
  • Erst- oder Zweitausbildung
  • Fachrichtungswechsel und damit verbunden ein verlängertes Studium
  • Besuch der 10. Klasse einer Fachschule mit Vollzuschuss

An dem Beispiel des Vollzuschusses wird deutlich, dass manche Förderungen und Zahlungen kaum bekannt sind. Daher lohnt es immer, dass du dich über mögliche Staatsdarlehen informierst, wenn du eine Bildung – welcher Art auch immer – durchführen möchtest.

Rückzahlung von Staatsdarlehen wie dem BAföG

Entgegen einer durchaus weitverbreiteten Meinung handelt es sich beim BAföG nicht um ein sogenanntes Volldarlehen. Das bedeutet, dass es vorgeschrieben ist, einerseits einen Teil des Kredites zurückzuzahlen, es aber ebenso auf der anderen Seite einen Zuschuss gibt. Anders ausgedrückt schenkt dir der Staat als Studierende(r) oder Auszubildende(r) Geld, weil du eben nicht den kompletten Förderbetrag zurückzahlen musst. Die Rückzahlung unterliegt in dem Zusammenhang festen Regelungen, für die das Bundesverwaltungsamt zuständig ist.

Hinsichtlich der Rückzahlung des Bankdarlehens bzw. Staatsdarlehens solltest du zunächst wissen, dass du dafür maximal 20 Jahre Zeit hast. Beginnen musst du mit der Rückzahlung des BAföGs ab dem fünften Jahr, nachdem die entsprechende Förderung ausgelaufen ist. Weiterhin ist zu beachten, dass die Rückzahlung anschließend mindestens monatlich 105 Euro betragen muss.

Ferner musst du lediglich die Hälfte des Staatsdarlehens in Form des BAföGs zurückzahlen, denn beim anderen Teil handelt es sich um einen Zuschuss. Zudem ist der Kredit ohne Zinsen, was ein weiterer Vorteil ist. Interessant zu wissen ist ebenfalls, dass – unabhängig von der Höhe der Darlehensschuld – später maximal 10.010 Euro zurückgezahlt werden müssen. Zusammengefasst gibt es im Hinblick auf die Rückzahlung des BAföGs folgende Positionen:

  • Rückzahlungsdauer maximal 20 Jahre
  • Mindestbetrag ab Beginn der Rückzahlung 105 Euro pro Monat
  • Rückzahlungsbeginn spätestens ab fünften Jahr nach Förderungsablauf
  • Maximal 10.010 Euro müssen zurückgezahlt werden

Unterschied zwischen Zuschuss und Darlehen

Auch im Zusammenhang mit dem BAföG muss zwischen dem Bankdarlehen bzw. Staatsdarlehen und dem Zuschuss differenziert werden. Generell handelt es sich bei einem Darlehen um einen Kredit, der dementsprechend seitens der Kreditnehmer:innen zurückgezahlt werden muss. Öfter – nicht allerdings beim BAföG – ist dieser Kredit mit Zinsen versehen, den du ebenfalls zahlen musst. Beim Zuschuss hingegen handelt es sich um eine finanzielle Leistung, die du nicht zurückzahlen musst. Anders ausgedrückt sind Zuschüsse geschenktes Geld, im Fall des BAföGs seitens des Staates.

Hinweis

Das BAföG ist eine äußerst interessante und vorteilhafte Förderung, da du nur die Hälfte des erhaltenen Geldes in Form eines Kredites zurückzahlen musst. Die andere Hälfte wird dir geschenkt. Zudem beträgt der maximale Rückzahlungsbetrag 10.010 Euro und die monatliche Rate liegt mindestens nur bei etwas mehr als 100 Euro.

Vor- und Nachteile eines Staatsdarlehens

Im Folgenden möchten wir die wichtigsten Vor- und Nachteile im Zusammenhang mit Staatsdarlehen wie dem BAföG nennen.

Vorteile
  • Die Hälfte der Förderung muss als Zuschuss nicht zurückgezahlt werden
  • Kredit ist unverzinslich
  • Sichere Kreditvergabe, da seitens des Staates
  • Exakter Verwendungszweck (zum Beispiel für monatliche Lebensunterhaltskosten) muss nicht nachgewiesen werden
Nachteile
  • Berechnung der Darlehenshöhe auf Basis strenger Grenzwerte
  • Außer bei Schüler:innen kein Vollzuschuss
  • Richtet sich ausschließlich an bestimmte Personengruppen, insbesondere Studierende und Auszubildende
  • Abhängigkeit von familiären Verhältnissen

Fazit zum Staatsdarlehen

Das bekannteste Staatsdarlehen ist – häufig als Synonym verwendet – das BAföG. Diese finanzielles Förderung ist definitiv attraktiv, denn nur die Hälfte des erhaltenen BAföGs musst du später zurückzahlen. Dafür haben Studierende, Auszubildende oder Schüler:innen zudem einen relativ langen Zeitraum zur Verfügung. Nachteilig ist vor allem, dass aufgrund der familiären Verhältnisse manche Studierende oder Auszubildende keinen Anspruch auf das Staatsdarlehen haben und eine Verschuldung schon vor Beginn des Berufslebens existiert.

Häufige Fragen und unsere Antworten zum Staatsdarlehen

Kann ich das Darlehen vorzeitig zurückzahlen?

Bei Bankdarlehen bzw. Staatsdarlehen wie dem BAföG ist es für gewöhnlich kein Problem, wenn du den Kredit vorzeitig zurückzahlen möchtest. Es besteht dann sogar die Möglichkeit, einen Nachlass zu bekommen.

Wo stelle ich den Antrag auf ein Staatsdarlehen?

Falls du Leistungen in Form des BAföGs haben möchtest, musst du den Antrag schriftlich beim Amt für Ausbildungsförderung stellen. Dazu gibt es entweder ein Antragsblatt oder du kannst den entsprechenden Antrag auch auf elektronische Art und Weise stellen sowie übermitteln.

Welche Höhe hat das Staatsdarlehen?

Was du in Form eines Staatsdarlehens bekommst, hängt zunächst einmal davon ab, ob du Studierender oder Schüler:in bist. Bei Student:innen liegt der Höchstsatz momentan bei rund 860 Euro, während Schüler:innen etwa 830 Euro monatlich erhalten.

Wie wird die Rückzahlung eines Staatsdarlehens vorgenommen?

Bei Staatsdarlehen wie dem BAföG musst du konkret die Hälfte des Geldes zurückzahlen. Damit musst du spätestens fünf Jahren nach Ende der Förderungsberechtigung (z. B. nach Studienabschluss) beginnen und monatlich mindestens etwas mehr als 100 Euro zurückzahlen.

Gibt es Staatsdarlehen, die ich nicht zurückzahlen muss?

Beim BAföG als am häufigsten genutztes Staatsdarlehen ist es nicht immer so, dass die Hälfte des Kredites zurückgezahlt werden muss. Eine Ausnahme bildet der sogenannte Vollzuschuss für bestimmte Schüler, sodass dann keine Rückzahlung erfolgen muss.

Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.