GmbH gründen

Sercan
| Anzahl Artikel: 78
Letzte Überarbeitung am 4. November 2022
Warum uns vertrauen?
Als Onlinebanken.com möchten wir dir dabei helfen, die für dich beste finanzielle Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch zu wissen, warum du sie getroffen hast. Deswegen findest du bei uns Ratgeberartikel und Testberichte. Unsere Testberichte schreiben wir und schauen dann im Anschluss erst, ob wir eine Provision erhalten können. Deswegen bewerten wir auch Anbieter mit guten Noten, die uns keine Provision auszahlen.

Wer plant, ein Unternehmen zu gründen oder sich allgemein selbstständig zu machen, wird nicht um die Frage herumkommen, welche Gesellschaftsform bzw. Rechtsform man wählen möchte oder kann. In Deutschland gibt es die verschiedensten Möglichkeiten, eine Selbstständigkeit zu betreiben. Von der GbR bis hin zur Aktiengesellschaft gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Eine der wahrscheinlich bekanntesten Gesellschaftsformen stellt die GmbH dar. Was eine GmbH genau ist, für wen diese Art der Gesellschaft infrage kommt und welche Vorteile die GmbH mit sich bringt, erklären wir in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine GmbH kann mit mehreren Personen oder allein gegründet werden.
  • Die Gesellschafter:innen einer GmbH haften nicht persönlich, sondern die Gesellschaft haftet mit dem Gesellschaftsvermögen.
  • Das Stammkapital muss mindestens 25.000 Euro betragen.
  • Für die Gründung ist in bestimmten Stadien ein Besuch bei Notar:innen nötig.

Was ist eine GmbH?

GmbH steht für „Gesellschaft mit beschränkter Haftung“. Die GmbH ist also eine Unternehmensform, die den Kapitalgesellschaften zuzuordnen ist. Die Gründung dieser Gesellschaft funktioniert entweder als Mehrpersonen- oder als Einpersonengesellschaft. Die Inhaber:innen einer GmbH bezeichnet man als Gesellschafter:innen.

Die GmbH ist unter anderem so beliebt, weil die Gesellschafter:innen im Ernstfall nicht mit ihrem Privatvermögen haften, sondern mit einem eingezahlten Stammkapital. Die Summe, mit der die Gesellschaft letztendlich haftet, muss mindestens 25.000 Euro betragen.

Jede Kapitalgesellschaft, somit auch die GmbH, wird im Handelsregister geführt. Dadurch können Grunddaten wie der Unternehmenssitz, das Stammkapital und die Gesellschafter:innen ganz einfach eingesehen werden. Die Führung des Unternehmens wird durch die Geschäftsführer:innen übernommen.

Vor- und Nachteile einer GmbH

Wie jede andere Gesellschaft bringt auch die GmbH sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Zu den Vorteilen gehört beispielsweise die bereits genannte Haftungsbeschränkung, denn die Gesellschafter:innen haften nur mit dem Vermögen der Gesellschaft und nicht mit ihrem eigenen Privatvermögen. Weiterhin steht den Gründer:innen ein Musterprotokoll zur Verfügung, das es erlaubt, die Gründung in schnellerer und vereinfachter Form vorzunehmen. Dadurch lässt sich mitunter viel Geld bei Notar:innen sparen. Außerdem können sogenannte Fremdgeschäftsführer:innen bestellt werden. Fremdgeschäftsführer:innen sind keine Gesellschafter:innen und deswegen auch nicht am Stammkapital beteiligt.

Zusätzlich gibt es steuerliche Vorzüge, die nicht zu vernachlässigen sind. Ein besseres Image und finanzielle Vorteile gehören ebenfalls dazu. Da sich die Steuern auf Erträge in einem Bereich zwischen 23 und 33 Prozent bewegen, kommt eine GmbH insgesamt deutlich günstiger weg, als es bei einem Einzelunternehmen der Fall ist. Zusätzlich können die Geschäftsführer:innen-Gehälter inklusive der Altersvorsorge als Betriebsausgabe deklariert werden. Zudem bringt die GmbH ein höheres internationales Ansehen mit sich – dies folgt aus der wegen des Stammkapitals guten Bonität und der Transparenz aufgrund des Eintrags im Handelsregister. Dadurch, dass die Jahresabschlüsse im elektronischen Bundesanzeiger zu veröffentlichen sind, können die Geschäftspartner:innen sich gut über das Unternehmen informieren und so Risiken und Chancen besser gegeneinander abwägen.

Hinweis Ein Jahresabschluss ist eine Art Zusammenfassung von wichtigen Informationen über den wirtschaftlichen Zustand eines Unternehmens.

Auf der anderen Seite sind auch Nachteile zu nennen. Im rechtlichen Bereich wird vor allem deutlich, dass die Gründung mit einem hohen bürokratischen Aufwand verbunden ist. Es muss nämlich nicht nur ein Gesellschaftsvertrag aufgesetzt werden, sondern es ist ein Termin bei Notar:innen notwendig. Die hohen Anforderungen bei der Buchführung und Dokumentation sind ebenfalls nicht zu vernachlässigen. Sobald die GmbH mehr als 500 Mitarbeiter:innen beschäftigt, muss im Unternehmen ein Aufsichtsrat eingerichtet werden.

Hinweis Ein Aufsichtsrat ist dafür da, die Geschäftsführung zu überwachen und in treuhänderischer Form die Interessen des Unternehmens und der Anteilseigner:innen zu wahren.

Zwar haftet eine GmbH grundsätzlich mit dem Stammkapital, allerdings kann es vorkommen, dass die Gesellschafter:innen im Insolvenzfall die unvollständig eingebrachte Stammeinlage von ihren Privatvermögen bezahlen müssen. Sobald ein Besuch bei Notar:innen notwendig wird, fallen dort natürlich Kosten an, die zu begleichen sind. Die jährlichen Minimalkosten liegen bei bis zu 2.000 Euro. Die Minimalkosten resultieren aus laufenden Kosten, beispielsweise für Steuerberater:innen, Gutachter:innen für Sacheinlagen oder für Rechtsanwält:innen.

Vorteile:
  • Beschränkte Haftung der Gesellschaft
  • Möglichkeit, ein Musterprotokoll zu nutzen
  • Bestellung von Fremdgeschäftsführer:innen möglich
  • Steuern auf Erträge liegen zwischen 23 und 33 Prozent
  • Geschäftsführer:innen-Gehälter inkl. Beiträge für die Altersvorsorge zählen als Betriebsausgaben
  • Hohes internationales Ansehen durch gute Bonität und Transparenz
  • Durch die Veröffentlichung der Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger können sich Geschäftspartner:innen über das Unternehmen informieren.
Nachteile:
  • Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags notwendig
  • GmbH muss vor Notar:innen gegründet werden
  • Hohe Anforderungen bei Buchführung und Dokumentation
  • Einrichtung eines Aufsichtsrates bei mehr als 500 Mitarbeiter:innen
  • Im Insolvenzfall möglich, dass Gesellschafter:innen unvollständig eingebrachte Stammeinlage vom Privatvermögen zahlen müssen
  • Jährliche Minimalkosten von bis zu 2.000 Euro

Für wen ist eine GmbH geeignet?

Die Gründung einer GmbH hört sich zwar durchaus attraktiv an, allerdings lohnt sie sich nicht unbedingt in jedem Fall. Vielmehr sollte man die Gründung sehr gut planen, da hierfür teilweise hohe Kosten anfallen, die definitiv nicht zu vernachlässigen sind.

Da die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt ist, lohnt sich die Gründung gerade bei Geschäftsvorhaben mit einem großen Risikowert. Ist es wahrscheinlich, dass die Geschäftsführer:innen innerhalb der Gesellschaft öfter wechseln werden, ist die GmbH ebenfalls zu empfehlen, denn der Wechsel ist bei GmbHs einfach durchzuführen. Auch wenn man als Einzelperson ein Unternehmen gründen möchte, kann die GmbH die richtige Gesellschaftsform sein – anders als bei einer GbR benötigt man für eine GmbH nämlich nicht unbedingt eine weitere Person.

Hinweis Voraussetzung für die Gründung einer GbR ist, dass sich mindestens 2 Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zwecks zusammenschließen.

Für Familienunternehmen kann sich die GmbH ebenfalls lohnen, denn die Gesellschafter:innen müssen nicht gleichzeitig die Geschäftsführer:innen sein. Zudem ist die GmbH für Gründer:innen geeignet, die sowohl Gesellschafter:innen als auch Geschäftsführer:innen sind, da das jeweilige Gehalt als Betriebsausgabe zählt und dadurch der zu versteuernde Gewinn gemindert werden kann.

Voraussetzungen für die GmbH-Gründung

Damit man eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen kann, müssen verschiedene Voraussetzungen gegeben sein. Grundsätzlich muss es an erster Stelle eine oder mehrere juristische bzw. natürliche Personen als Gründer:innen geben. Weiter muss es sowohl eine Mindesteinlage in Höhe von 12.500 Euro als auch ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro geben. Wie bereits erwähnt, muss außerdem ein Gesellschaftsvertrag geschlossen und von Notar:innen beurkundet werden. Zusätzlich hat eine Eintragung in das Handelsregister zu erfolgen.

Über diese Voraussetzungen hinaus wird zwischen 2 verschiedenen Existenzgründungen unterschieden. Auf der einen Seite gibt es die Bargründung und auf der anderen Seite die Sachgründung. Geht es um die Bargründung, bringen alle Gesellschafter:innen das erforderliche Stamm- und Mindestkapital in bar ein – diese Option ist die schnellere und einfachere. Wird dagegen eine Sachgründung vorgenommen, werden die Mindest- und Stammeinlagen durch Sachwerte erbracht. Die Sachwerte sind im Gesellschaftsvertrag möglichst genau zu beschreiben und zu schätzen. Dazu gehört sodann ein Sachgründerbericht. Alle Unterlagen, die für die Sacheinlage selbst benötigt werden, sind bei Eintragung in das Handelsregister entsprechend vorzulegen.

Gründung der GmbH Schritt für Schritt erklärt

Die GmbH-Gründung wird in mehreren Schritten vorgenommen. Damit man sich einen Überblick darüber verschaffen kann und weiß, worauf es bei der Gründung insgesamt ankommt, erläutern wir die Gründung der GmbH Schritt für Schritt.

Festlegung von wesentlichen Daten

Gesetzlich wird bereits vorgegeben, dass eine GmbH-Anmeldung bestimmte Angaben enthalten muss. Dazu gehören unter anderem der Firmenname, der Gegenstand der Gesellschaft, der Sitz des Unternehmens, die Gesellschafter:innen, die Beteiligungsverhältnisse und die Geschäftsführung. Außerdem sind die weiteren Regelungen der Satzung festzulegen. Diese Regelungen betreffen hauptsächlich das Verhältnis der Gesellschafter:innen untereinander.

Notarielle Beurkundung

Der Besuch bei Notar:innen ist unumgänglich. Diese beurkunden den Gesellschaftsvertrag für die GmbH sowie das Gründungsprotokoll. Außerdem fertigen sie alle für das Handelsregister erforderlichen Unterlagen an, wie zum Beispiel die Gesellschafterliste. Seit dem 01.08.2022 besteht die Möglichkeit, UGs und auch GmbHs im digitalen Onlineverfahren zu gründen. Nur Sachgründungen sind vom Onlineverfahren ausgeschlossen. Seither ist es auch möglich, die Anmeldung beim Handelsregister mithilfe einer Online-Beglaubigung durchzuführen. Notar:innen können per Videokommunikation erstellte Urkunden online einreichen, wodurch das persönliche Erscheinen nicht mehr notwendig ist.

Die Einzahlung des Stammkapitals

Nachdem die Beurkundung stattgefunden hat, besteht schon eine handlungsfähige Gründungsgesellschaft – diese wird mit „GmbH i. G.“ abgekürzt. Damit aus dieser handlungsfähigen Gründungsgesellschaft nun eine richtige GmbH wird, muss das Stammkapital eingezahlt werden. Dazu ist der beurkundete Gesellschaftsvertrag der Bank vorzulegen. Dieser ist als üblicher Nachweis anzusehen, dass das Stammkapital zur Verfügung der Gesellschaft steht. Nach der getätigten Einzahlung ist dem Notariat ein Beleg über diese Zahlung zuzuleiten. Geht es um Sacheinlagen, ist an diesem Punkt ein anderes Verfahren vorgesehen: Es muss ein Sachgründungsbericht über die Werte dieser Einlagen erstellt und vorgelegt werden.

Anmeldung zum Handelsregister durch Notar:innen

Die Notar:innen fertigen die Unterlagen für das Handelsregister an und reichen sie anschließend auf elektronischem Wege beim zuständigen Registergericht ein. Die Dauer des Eintragungsverfahrens kann von Fall zu Fall variieren. In unkomplizierteren Fällen beträgt die Dauer häufig lediglich eine Woche. Handelt es sich um eine eilige Gründung, sollte man für eine schnelle Einzahlung der Gerichtskosten sorgen. Sobald die Eintragung in das Handelsregister vorgenommen wurde, entsteht die Gesellschaft und die Gründer:innen bekommen einen Handelsregisterauszug zugestellt.

Die Anmeldung eines Gewerbes

Unter der Vorlage des Handelsregisterauszugs muss die gegründete Gesellschaft beim zuständigen Gewerbeamt angemeldet werden. Zum gleichen Zeitpunkt müssen eventuell benötigte Genehmigungen vorgelegt werden. Handelt es sich hier um einen eiligen Fall geht, kann die Meldung direkt nach der Beurkundung durch Notar:innen als GmbH i. G. erfolgen. Die handelnden Personen haften dann allerdings bis zur endgültigen Eintragung persönlich.

Die Anmeldung beim Finanzamt

Obwohl das Gewerbeamt das Finanzamt bereits von Amts wegen über die Anmeldung informiert, kann es sich zur Beschleunigung des Gründungsvorgangs lohnen, die Anmeldung persönlich vorzunehmen. Nachdem der steuerliche Erfassungsbogen ausgefüllt wurde, erhält die Gesellschaft ihre Steuernummer, die beispielsweise für die Rechnungserstellung benötigt wird.

Besteuerung der GmbH

Natürlich muss auch eine GmbH Steuern zahlen, sobald sie Gewinne erwirtschaftet. Grundsätzlich zahlt eine GmbH maximal 30 Prozent Steuern, die sich aus ca. 15 Prozent Körperschaftsteuer und weiteren 15 Prozent Gewerbesteuer zusammensetzen können. Besteuert wird die Kapitalgesellschaft als juristische Person. Geht es um die Gewinnermittlung, müssen die Richtlinien des Körperschaftsteuergesetzes, des Einkommensteuergesetzes sowie die handelsrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Die Verantwortung für die korrekt durchgeführte Gewinnermittlung und die Besteuerung einer GmbH liegt stets bei der Geschäftsführung. Sollte es dazu kommen, dass steuerrechtliche Vorschriften missachtet und verletzt werden, haftet die Geschäftsführung mit ihrem privaten Vermögen. Außerdem ist mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.

Die Körperschaftsteuer

Der in einer GmbH erwirtschaftete Gewinn verbleibt entweder im Unternehmen oder wird an die Gesellschafter:innen ausgeschüttet. Egal was mit dem Gewinn geschieht: Es müssen 15 Prozent Körperschaftsteuer gezahlt werden. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der jährlichen Körperschaftsteuererklärung, welche die GmbH zusammen mit dem Jahresabschluss beim Finanzamt einreichen muss. Entrichtet wird die Steuer nach der Festsetzung in vierteljährlichen Vorauszahlungen.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 Prozent wird auf die Einnahmen einer GmbH als juristische Person und auch auf die Einnahmen der Geschäftsführer:innen erhoben.

Gewerbesteuer

Als Ertragssteuer wird die Gewerbesteuer in vierteljährlichen Vorauszahlungen von allen Gewerbetreibenden an die jeweils zuständige Gemeinde gezahlt. Die Höhe dieser Steuer richtet sich stets nach dem Gewinn der Gesellschaft pro Jahr. Im Durchschnitt liegt der Gewerbesteuersatz bundesweit einheitlich bei 3,5 Prozent. Während bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen ein Gewerbesteuerfreibetrag gewährt wird, gibt es diesen bei Kapitalgesellschaften nicht.

Kosten einer GmbH-Gründung

Im Rahmen der GmbH-Gründung fallen unterschiedlich hohe Kosten für diverse Posten an. Im Vorfeld einer GmbH-Gründung müssen die Kosten gewissenhaft kalkuliert werden, da diese gerade am Anfang der Gründungsphase mitunter zum Problem werden können. Zu den Gründungkosten gehören unter anderem die Gebühren für notarielle Beurkundungen, für Steuerberater:innen, für Rechtsanwält:innen und auch für die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister. Je nachdem, wie komplex das Vorhaben ist, können die Kosten sehr unterschiedlich ausfallen.

Geht es um die reinen Gründungskosten – ohne etwaige Gebühren für Rechtsanwält:innen und Steuerberater:innen – einer Einpersonengesellschaft mit dem vorgeschriebenen Stammkapital von mindestens 25.000 Euro, ist mit einem Betrag zwischen 800 und 1.000 Euro zu rechnen. Diese Kosten setzen sich aus den Notar:innengebühren und aus den Gebühren für den Handelsregistereintrag zusammen.

Da die Gebühren im Zusammenhang mit der Gründung der Gesellschaft anfallen, sind diese von den Gründer:innen zu tragen. Es gibt aber die Möglichkeit, die entstehenden Kosten der Gesellschaft selbst aufzuerlegen. Dafür bedarf es eines Zusatzes bzw. einer besonderen Regelung im Gesellschaftsvertrag. Mittlerweile ist diese Regelung bereits in vielen Gesellschaftsverträgen für GmbHs und auch UGs enthalten. In der Regel sind die Kosten entweder auf einen festen Prozentsatz oder eine feste Summe begrenzt. Häufig wünschen Gesellschafter:innen eine weitergehende Kostentragung der Gesellschaft – dies wiederum ist nicht ohne Weiteres möglich.

Stammkapital

Die gesetzliche Regelung zum Stammkapital einer GmbH lässt sich in § 5 GmbHG finden. Hieraus geht hervor, dass das Stammkapital bei der bereits erwähnten Mindestsumme von 25.000 Euro liegen muss. Bis zur Höhe des eingezahlten Stammkapitals haftet die Gesellschaft allein mit dem Gesellschaftsvermögen. Das Stammkapital setzt sich aus den eingebrachten Einlagen der Gesellschafter:innen – den sogenannten Stammeinlagen – zusammen. Die Stammeinlagen müssen je Gesellschafter:in nicht unbedingt gleich hoch sein, sondern können unterschiedlich ausfallen.

Nach § 7 Abs. 2 GmbHG reicht es für die Eintragung in das Handelsregister und für die Anmeldung der GmbH bereits aus, wenn die Gesellschafter:innen eine Einlage von mindestens 12.500 Euro erbringen. Dann muss allerdings auf jeden Geschäftsanteil ein Viertel des vorher festgelegten Nennbetrags eingezahlt werden. In diesem Fall sind die Gesellschafter:innen weiterhin gesetzlich verpflichtet, die noch nicht erbrachten Stammeinlagen zu zahlen. Der Zeitpunkt der Zahlungen ergibt sich häufig aus dem Gesellschaftsvertrag.

Hinweis Der Gesellschaftsvertrag ist die rechtliche Grundlage einer Gesellschaft. In diesem Vertrag vereinbaren die Gesellschafter:innen die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Das Erbringen der Stammeinlagen kann auf 2 Wegen erfolgen. Eine Möglichkeit ist die oben erwähnte Bareinlage. Durch einfache Überweisungen auf das Gesellschaftskonto wird diese Art der Einlage erbracht. Die andere Möglichkeit ist die sogenannte Sacheinlage. Diese kann aus diversen Vermögensgegenständen, Forderungen oder auch Grundpfandrechten wie Hypotheken und Grundschulden bestehen. Die Sacheinlagen werden in das Vermögen der Gesellschaft überführt. Gemäß § 5 Abs. 4 GmbHG ist der Gegenstand einer Sacheinlage und der jeweilige Nennbetrag, auf den sich eine Sacheinlage bezieht, im Gesellschaftsvertrag festzusetzen.

Haftung der GmbH

In der Regel haftet die Gesellschaft den Gläubigern gegenüber mit dem Gesellschaftsvermögen. Sollten Geschäftsführer:innen die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns im Sinne des § 347 HGB verletzen, sind die verantwortlichen Geschäftsführer:innen der Gesellschaft zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet. Der Gesellschaft gegenüber haften die Geschäftsführer:innen mit ihrem Privatvermögen.

Geschäftskonto für die GmbH eröffnen

Auch wenn es in der Gründungsphase einer GmbH sehr viel zu erledigen gibt, sollte die Eröffnung des Geschäftskontos nicht in den Hintergrund geraten. Denn auch die Eröffnung eines Geschäftskontos ist für Gesellschaftsformen wie die GmbH gesetzlich vorgeschrieben. Ohne ein solches Konto kann eine Gründung nicht erfolgen. Die Pflicht, ein Geschäftskonto zu eröffnen, gilt für alle Kapitalgesellschaften – mithin für die UG, die AG, die GmbH und die eG. Der Grund liegt darin, dass es sich um Kapitalgesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt.

Man sollte aber nicht nur ein Geschäftskonto eröffnen, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten, denn es gibt weitere praktische Gründe, die für ein Geschäftskonto sprechen. Es gewährt den Vorteil, einen besseren Überblick über alle verschiedenen finanziellen Transaktionen zu erhalten. Dadurch ist es möglich, die privaten und die geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben voneinander zu trennen.

Unterschiede zur UG

Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist ebenso wie die GmbH eine Kapitalgesellschaft – allerdings in kleinerem Umfang. Sie wird gerne auch als „kleine Schwester“ der GmbH bezeichnet und soll die Gründung einer Kapitalgesellschaft vereinfachen. Trotzdem unterscheiden sich die GmbH und die UG in einigen Punkten voneinander.

Das Mindeststammkapital

Einer der wichtigsten Aspekte ist das Mindeststammkapital. Während bei der GmbH eine Mindesteinlage von 25.000 Euro notwendig ist, reicht bei der UG bereits ein einziger Euro aus. Für Gründer:innen ohne viel Kapital ist die UG demnach besonders attraktiv, denn sie bietet ebenso eine Haftungsbeschränkung. Dafür können bei der UG keine Sacheinlagen für das Stammkapital erbracht werden. Wenn die Gründer:innen es schaffen, das Kapital des Unternehmens auf 25.000 Euro zu erhöhen, steht es ihnen frei, die UG in eine GmbH umzuwandeln. Dies ist gesetzlich aber nicht vorgeschrieben.

Die Gründungskosten

Ein weiterer Unterschied ist die Höhe der Gründungskosten. Bei der Gründung einer GmbH belaufen sich die Kosten im Normalfall auf 800 bis 1.000 Euro. Wird ein Musterprotokoll zur Gründung verwendet, können die Gründer:innen die Kosten stark reduzieren – auf etwa 240 bis 300 Euro. Wenn Gründer:innen sich für eine UG-Gründung ohne Musterprotokoll entscheiden, belaufen sich die Gründungskosten ungefähr auf die gleiche Höhe wie bei der Gründung einer GmbH.

Pflicht zu Rücklagenbildung

Hinsichtlich des Gewinns gibt es ebenfalls einen Unterschied zwischen der UG und der GmbH. Die UG ist dazu verpflichtet, ein Viertel des Gewinns pro Jahr als Rücklage zu verwahren. Vorgeschrieben ist das Zurücklegen so lange, bis die UG dadurch die Höhe des Stammkapitals einer GmbH erreicht. Der Vorgang wird allgemein als Rücklagenbildung bezeichnet und ist für Unternehmergesellschaften verpflichtend. Wenn die UG Rücklagen in der Höhe des Stammkapitals einer GmbH angespart hat, kann die UG in eine GmbH umgewandelt werden und die Pflicht zur Rücklagenbildung fällt weg. Entscheiden sich die Gesellschafter:innen dazu, die Umwandlung nicht vorzunehmen, darf die UG den Jahresüberschuss nur zu 75 Prozent an die Gesellschafter:innen ausschütten.

Fazit

Die GmbH ist die beliebteste Gesellschaftsform in Deutschland und bringt viele Vorteile mit sich, die Gründer:innen immer wieder überzeugen. Trotzdem ist der Gründungsprozess nicht zu unterschätzen. Vor allem Neugründer:innen sollten sich Expert:innen suchen, die ihnen während der Gründung mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Kosten, die bei der Gründung der Gesellschaft entstehen, sollten ebenfalls nicht unterschätzt werden. Allein das einzuzahlende Stammkapital in einer Höhe von 25.000 Euro kann ein tiefes Loch in die Gründungskasse reißen.

Gerade bei Geschäftsvorhaben mit einem großen Risiko kann sich die Gründung einer GmbH lohnen, denn die Gründer:innen profitieren durchaus von der Haftungsbeschränkung, da eine GmbH immer nur mit dem Gesellschaftsvermögen haftet und nicht mit dem Privatvermögen der Gesellschafter:innen. Beachtet man alle möglichen Fehlerquellen, vermeidet diese weitestgehend und hat für sich entschieden, dass die GmbH zum Vorhaben passt, steht der Gründung nichts mehr im Weg.

FAQ: Fragen und Antworten zum Thema GmbH-Gründung

Kann man eine GmbH auch als Einzelperson gründen?

Auch als Einzelperson kann man eine GmbH gründen. Der Vorteil besteht auch hier in der Haftungsbeschränkung.

Braucht man für die GmbH-Gründung eine:n Notar:in?

Für die Satzung und das Protokoll über die Errichtung der Gesellschaft ist die Beurkundung durch Notar:innen gesetzlich vorgeschrieben.

Wie viel Stammkapital braucht man für eine GmbH?

Im Normalfall benötigt man 25.000 Euro als Stammkapital für die GmbH-Gründung.

Weitere Wissensartikel für dich:

Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.