Einzelunternehmen gründen

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 14. Dezember 2022
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Ein Einzelunternehmen zu gründen, kann für viele angehende Selbstständige sehr sinnvoll sein, da dies mit einigen Vorteilen einhergeht. Gleichzeitig lohnt sich diese Unternehmensform aber auch nicht für jede:n, sodass wir dir sowohl die Vor- als auch die Nachteile eines Einzelunternehmens genauer vorstellen möchten. Dabei werden wir erläutern, für wen sich die Gründung dieser Unternehmensform lohnt und wer eher Abstand davon nehmen sollte. Zudem zeigen wir dir die wichtigsten Schritte auf, die du durchlaufen musst, wenn du erfolgreich ein Einzelunternehmen starten möchtest. Auch die steuerliche Situation werden wir in diesem Artikel näher betrachten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Einzelunternehmen stellt eine Rechtsform dar, die von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Hierbei handelt es sich beispielsweise um Freiberufler:innen oder Gewerbetreibende.
  • Zu den Vorteilen zählen die geringen Gründungskosten sowie die einfache Buchführung. Zudem musst du kein Mindestkapital aufbringen und kannst alle Gewinne behalten.
  • Nachteilig an Einzelunternehmen ist, dass es keine Haftungsbeschränkung gibt. Du haftest demnach mit deinem gesamten privaten Vermögen.
  • Ein Einzelunternehmen ist weder für diejenigen geeignet, die über ein großes Privatvermögen verfügen, noch für Tätigkeitsfelder, bei denen ein sehr großes finanzielles Risiko besteht.
  • Es bestehen keine besonderen Voraussetzungen für die Gründung eines Einzelunternehmens.

Was ist ein Einzelunternehmen?

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, welche bereits von nur einer einzigen Person gegründet werden kann. Das ist sowohl für Betreiber:innen eines Gewerbes als auch für Freiberufler:innen möglich. Das Unternehmen wird nicht von einem Team gegründet, sondern von einer einzelnen Person, die anschließend alle Anteile an diesem Unternehmen besitzt. Es besteht keine genaue gesetzliche Definition bezüglich dieses Begriffs – das bedeutet, dass ein Einzelunternehmen durch mehrere Rechtsformen dargestellt werden kann.

Hinweis Du kannst sowohl ein Gewerbe anmelden als auch eine freiberufliche Tätigkeit ausführen und diese als Einzelunternehmer:in führen.

Vor- und Nachteile von Einzelunternehmen

Zu den großen Vorteilen eines Einzelunternehmens gehört die große Unabhängigkeit. Du hast keine Mitgründer:innen, die Einfluss auf die Prozesse innerhalb deines Unternehmens nehmen können und kannst Entscheidungen demnach autonom treffen. Zudem gehören alle entstehenden Gewinne dir allein. Ein weiterer Vorteil besteht in den niedrigen Kosten, denn sowohl als Betreiber:in eines Kleingewerbes als auch als Freiberufler:in muss keine Eintragung ins Handelsregister erfolgen. Das spart Bürokratie und Kosten. Zusätzlich dazu gibt es keine Vorgaben hinsichtlich eines Mindest- oder Stammkapitals, wie es bei anderen Unternehmensformen der Fall ist. Bei einer GmbH zum Beispiel müssen 25.000 Euro eingezahlt werden, während du ein Einzelunternehmen auch ohne großes Kapital gründen kannst. Deine Buchführung kannst du mittels EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) durchführen, was deutlich weniger Aufwand erfordert.

Zu den Nachteilen gehört die höhere Eigenverantwortung. Du verfügst über 100 Prozent der Anteile des Unternehmens und bist daher sowohl für den Erfolg als auch für den Misserfolg allein verantwortlich. Eine:n oder mehrere Partner:innen hast du dabei nicht. Zudem verfügst du über keine Haftungsbeschränkung und haftest daher mit deinem kompletten Privatvermögen. Das ist der wohl größte Nachteil eines Einzelunternehmens, da eine Unternehmensinsolvenz auch zur Privatinsolvenz führen kann. Wenn du über keinen Eintrag im Handelsregister verfügst, kannst du dein Unternehmen auch nicht individuell benennen. Der Name eines Einzelunternehmens muss immer deinen Vor- und Nachnamen beinhalten.

Vorteile:
  • Unabhängigkeit
  • Geringe Kosten
  • Keine Kapitalvorgaben
  • Einfachere Buchführung
Nachteile:
  • Sehr hohe Eigenverantwortung
  • Vollständige Haftung
  • Kein frei wählbarer Unternehmensname
Hinweis Bei Freiberufler:innen muss nur der Nachname in der Unternehmensbezeichnung auftauchen.

Für wen ist ein Einzelunternehmen geeignet?

Ein Einzelunternehmen ist eine Rechtsform, die sich für viele angehende Gründer:innen gut eignet, da der Prozess der Gründung unkompliziert ist und die Investitionskosten im Vergleich zu anderen Unternehmensformen sehr gering ausfallen. Daher ist die Gründung eines Einzelunternehmens vor allem für diejenigen von Vorteil, die neben einem Hauptjob in die Selbstständigkeit starten möchten. Dabei ist die Wahl dieser Unternehmensform vor allem dann sinnvoll, wenn du nur mit einem geringen finanziellen Risiko rechnest, falls das Geschäftsmodell nicht aufgeht.

Denn bei großen finanziellen Risiken kann sich die wegfallende Haftungsbeschränkung sehr negativ auf dich persönlich auswirken, da du mit deinem Privatvermögen haftest. Daher eignet sich die Gründung eines Einzelunternehmens nicht für diejenigen, die über ein sehr großes Privatvermögen verfügen.

Hinweis Grundsätzlich ist die Gründung eines Einzelunternehmens dann geeignet, wenn du über wenig Startkapital verfügst oder einen möglichst unkomplizierten Gründungsprozess bevorzugst.

Voraussetzungen zur Gründung

Im Falle eines Einzelunternehmens gibt es keine konkreten Voraussetzungen, die eine Gründung erschweren könnten. Grundsätzlich darf also so ziemlich jede:r ein Einzelunternehmen gründen. In der Regel reicht hier eine einfache Gewerbeanmeldung bzw. im Falle der Freiberuflichkeit ein formloses Schreiben ans Finanzamt völlig aus. Zudem musst du kein Startkapital vorweisen, um diese Unternehmensform nutzen zu können.

Gründung eines Einzelunternehmens Schritt für Schritt erklärt

In den folgenden Abschnitten möchten wir dir im Detail erklären, welche Schritte notwendig sind, um die Gründung eines Einzelunternehmens umzusetzen. Dabei zeigen wir die wichtigsten Schritte auf, die du durchlaufen musst, um erfolgreich ein Einzelunternehmen zu gründen und zu führen.

Namen des Unternehmens festlegen

Der erste Schritt sollte darin bestehen, dir einen Namen für dein Unternehmen zu überlegen. Dabei musst du aber nicht allzu viel nachdenken, da sowohl Kleingewerbetreibende als auch Freiberufler:innen ihren eigenen Namen verwenden müssen. Diesen kannst du allerdings noch um eine Branchenbezeichnung ergänzen.

Als Kaufmann oder Kauffrau mit einem Eintrag im Handelsregister bist du bei der Namensgebung sogar frei, sodass du dir einen Unternehmensnamen aussuchen kannst. Beachten solltest du hierbei aber unbedingt, dass der Name nicht zu lang ausfällt und gut im Gedächtnis bleibt, damit sich Kund:innen daran erinnern können.

Erforderliche Genehmigungen einholen

Bei bestimmten Tätigkeiten ist es zwingend notwendig, dass die hierfür vorgeschriebenen Genehmigungen eingehalten werden. Das bedeutet für dich, dass du bereits vor der Anmeldung eines Gewerbes die erforderlichen Genehmigungen einholen solltest, da du der Tätigkeit ansonsten gar nicht nachgehen darfst. Daher solltest du dich unbedingt vor der Gründung damit auseinandersetzen, ob du spezielle Genehmigungen für die Ausführung deiner Tätigkeit benötigst. Wer sich beispielsweise als Handwerker:in selbstständig machen möchte, braucht in der Regel einen Meisterbrief. Unter Umständen können hier aber auch bestimmte Sonderregelungen in Anspruch genommen werden. Allerdings kann sich in dieser Branche nicht jede:r einfach so selbstständig machen.

Anmeldung des Gewerbes oder der freiberuflichen Tätigkeit

Hast du dir einen Namen überlegt und die erforderlichen Genehmigungen eingeholt bzw. nicht benötigt, kannst du im nächsten Schritt zum Gewerbeamt gehen, um dein Gewerbe anzumelden. Dies ist dann erforderlich, wenn deine Tätigkeit nicht zu den freien Berufen gehört, sodass du keine Freiberuflichkeit anmelden kannst. In der Regel kannst du dein Gewerbe im Rathaus deiner Gemeinde anmelden. Mittlerweile kannst du die Anmeldung in manchen Gemeinden allerdings auch online durchführen. Dabei füllst du den Gewerbeschein aus und gibst unter anderem die gewählte Rechtsform und einige persönliche Daten an.

Wenn deine Tätigkeit zu den freien Berufen zählt, kannst du statt eines Gewerbes auch eine freiberufliche Tätigkeit anmelden. Zu den freien Berufen gehören beispielsweise Journalist:innen oder Anwält:innen. In einem solchen Fall kannst du für die Anmeldung der Freiberuflichkeit ein formloses Schreiben an das Finanzamt senden. Dabei entstehen dir keine Kosten.

Hinweis Für die Anmeldung der gewerblichen Tätigkeit muss eine Gebühr entrichtet werden, die je nach Gemeinde unterschiedlich hoch ausfällt. Rechnen kannst du mit Kosten in Höhe zwischen 10 und 65 Euro.

Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausfüllen

Unabhängig davon, ob du als Gewerbetreibende:r oder als Freiberufler:in tätig werden möchtest, muss der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden. Manchmal ist allerdings nicht ganz klar, welche Angaben du hier tätigen musst, sodass du hierfür im Idealfall eine:n Steuerberater:in zurate ziehen kannst. Als Alternative dienen zahlreiche Anleitungen im Internet. Ganz wichtig ist hierbei, dass du von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen kannst, indem du im Fragebogen das Häkchen an der richtigen Stelle setzt. Wenn du diese Regelung für dich in Anspruch nehmen möchtest, solltest du dies auf keinen Fall übersehen.

Ein Geschäftskonto eröffnen

Es gibt keine Vorschrift, welche dir vorgibt, wann du ein Geschäftskonto eröffnen solltest. Der genaue Zeitpunkt der Eröffnung dieses Kontos ist somit dir vorbehalten. Allerdings bietet ein Geschäftskonto den riesengroßen Vorteil, dass du private Einnahmen und Ausgaben vom Geschäftlichen trennen kannst, sodass sich eine viel bessere Übersicht ergibt. Dies wird dir auch die Buchhaltung erleichtern. Daher sollte ein Geschäftskonto am besten möglichst früh eröffnet werden.

Kosten der Gründung

Bei der Gründung eines Einzelunternehmens fallen keine großen Kosten an, was einer der großen Vorteile dieser Unternehmensform ist. Bei der Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit reicht ein formloses Schreiben an das Finanzamt aus, sodass hier unter Umständen gar keine Kosten anfallen. Bei der Anmeldung eines Gewerbes musst du dagegen eine Gebühr entrichten, die in der Regel zwischen 10 und 65 Euro beträgt. Dies sind die Kosten, die rein für die Gründung anfallen. Abhängig von der gewählten Tätigkeit können weitere Kosten auf dich zukommen. Als Handwerker:in solltest du beispielsweise das notwendige Werkzeug für deine Tätigkeit anschaffen. Das ist allerdings je nach Tätigkeitsfeld sehr unterschiedlich, sodass wir hier keine pauschale Angabe machen können.

Besteuerung und Jahresabschluss von Einzelunternehmen

Einzelunternehmer:innen müssen ihre Gewinne mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuern. Hinzu kommen eventuell noch der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer. Zusätzlich dazu musst du Umsatzsteuer zahlen, sofern du nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machst. Denn in diesem Fall musst du keine Umsatzsteuer zahlen, wenn dein Umsatz im Gründungsjahr unter 22.000 Euro beträgt. Bei Gewerbetreibenden fällt zusätzlich zu diesen Steuern auch noch die Gewerbesteuer an.

Wer nicht mehr als 60.000 Euro Gewinn und 600.000 Euro Umsatz pro Jahr macht, kann eine sogenannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) erstellen, was die Buchhaltung sehr erleichtert. Denn dann kann eine einfache Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben beim Finanzamt abgegeben werden. Wird eine der Grenzen bei Umsatz oder Gewinn geknackt, muss allerdings eine Bilanz erstellt werden.

Haftung

Die persönliche Haftung ist einer der großen Nachteile, wenn du als Einzelunternehmer:in agierst. Denn im Gegensatz zu Kapitalgesellschaften gibt es bei dieser Unternehmensform keine Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass du bei einer Insolvenz deines Unternehmens mit deinem gesamten privaten Vermögen haftest. Wenn du also deine Rechnungen nicht mehr begleichen kannst und zahlungsunfähig wirst, wirst du früher oder später Mahnungen erhalten. Insbesondere Krankenkassen leiten oftmals schnell eine Pfändung ein, wenn du nicht auf die Mahnung reagierst und deine Beitragszahlungen leistest.

Im Rahmen eines anschließenden Gerichtsverfahrens musst du dann deine gesamten privaten Vermögensverhältnisse offenlegen. Dabei ist das Vermögen in bar sofort pfändbar, während du weitere Vermögenswerte wie Immobilien oder Autos zuerst verkaufen und anschließend die Einnahmen an die Gläubiger übergeben musst. Sollte dies nicht ausreichen, um die Schulden zu bedienen, musst du eine Privatinsolvenz anmelden. Die Haftung bei einem Einzelunternehmen sollte daher nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da diese zu schwerwiegenden Konsequenzen führen kann, solltest du irgendwann nicht mehr in der Lage sein, deine Rechnungen zu begleichen.

Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung

Gleich nach dem Einzelunternehmen ist die Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung die am häufigsten verwendete Rechtsform innerhalb Deutschlands. Diese Unternehmensform zeichnet sich dadurch aus, dass die Gläubiger ihre Forderungen nur dann geltend machen können, wenn diese sich auf das Vermögen der Gesellschaft beziehen. Das bedeutet, dass du nur mit deiner in die Gesellschaft eingebrachten Kapitalanlage haftest und nicht mit deinem privaten Vermögen. Bei einer GmbH zum Beispiel musst du mindestens 25.000 Euro an Kapital einbringen. Dieses Kapital kann von Gläubigern eingefordert werden – sie haben im Gegensatz zum Einzelunternehmen aber keinen Zugriff auf dein Privatvermögen. Dementsprechend besteht hier ein deutlich geringeres Risiko.

Verfügst du über sehr viel Kapital oder rechnest bei deiner Tätigkeit mit großen finanziellen Risiken, kann statt der Gründung eines Einzelunternehmens auch die Gründung einer GmbH sinnvoll sein. Es ist nämlich auch möglich, eine Ein-Personen-GmbH zu gründen. Der Prozess ist dann zwar aufwendiger und es muss ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro eingebracht werden, dafür reduzierst du allerdings entsprechend das Risiko.

Geschäftskonto für Einzelunternehmer:innen

Am besten ist es, wenn du ein Geschäftskonto möglichst früh eröffnest. Zwar ist das als Einzelunternehmer:in nicht verpflichtend, allerdings kannst du so geschäftliche Einnahmen und Ausgaben sehr gut von Privatem trennen und verfügst somit über eine viel bessere Übersicht über deine Finanzen. Auch bei Kund:innen hinterlässt es einen seriöseren Eindruck, wenn du über ein Geschäftskonto statt über dein privates Konto abrechnest. Auf unserer Webseite kannst du verschiedene Geschäftskonten vergleichen, um das für dich am besten passende zu finden. Die Konditionen der einzelnen Anbieter können sich stark unterscheiden, sodass ein Vergleich der Konten dazu führen kann, dass du einiges an Gebühren sparst.

Fazit

Einzelunternehmen sind in Deutschland sehr beliebt – es ist die am häufigsten gewählte Unternehmensform. Dies ist auch verständlich, schließlich kann ein Einzelunternehmen unkompliziert und ohne großen Aufwand gegründet werden. Auch die Kosten fallen sehr gering aus. Im Falle einer Gewerbeanmeldung liegen diese lediglich zwischen 10 und 65 Euro. Auch die Unternehmensführung gestaltet sich deutlich einfacher als bei anderen Unternehmensformen. Allerdings bringt ein Einzelunternehmen auch Nachteile mit sich, wobei sich der größte Nachteil sicherlich aus der Haftung ergibt. Denn im Gegensatz zu Gesellschaften mit beschränkter Haftung haftest du im Falle einer Unternehmenspleite mit deinem gesamten Privatvermögen.

FAQ: Fragen und Antworten zur Gründung von Einzelunternehmen

Wie wird ein Einzelunternehmen gegründet?

Als Gewerbetreibende:r kannst du ein Einzelunternehmen über die Gewerbeanmeldung gründen, während bei Freiberufler:innen ein formloses Schreiben ans Finanzamt genügt. In beiden Fällen muss allerdings der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden.

Wie hoch sind die Gründungskosten?

Für Freiberufler:innen fallen keine Kosten an. Bei Gewerbetreibenden entsteht eine Gebühr in Höhe von 10 bis 65 Euro für die Gewerbeanmeldung.

Welche Haftung haben Einzelunternehmen?

Einzelunternehmen haben keine Haftungsbeschränkung, was bedeutet, dass Einzelunternehmer:innen mit ihrem gesamten Privatvermögen haften.

Welche alternativen Rechtsformen gibt es?

Eine weitere in Deutschland sehr beliebte Unternehmensform ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Hierbei muss ein Mindestkapital in Höhe von 25.000 Euro eingebracht werden. Im Gegenzug musst du nicht privat für dein Unternehmen haften.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.