AfA- & Abschreibungstabellen

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 2. November 2022
Warum uns vertrauen?
Als Onlinebanken.com möchten wir dir dabei helfen, die für dich beste finanzielle Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch zu wissen, warum du sie getroffen hast. Deswegen findest du bei uns Ratgeberartikel und Testberichte. Unsere Testberichte schreiben wir und schauen dann im Anschluss erst, ob wir eine Provision erhalten können. Deswegen bewerten wir auch Anbieter mit guten Noten, die uns keine Provision auszahlen.

In Unternehmen gehört es zum Alltag, dass laufend Wirtschaftsgüter angeschafft werden, die sich mit der Zeit abnutzen und dadurch an Wert verlieren. In solch einem Fall spricht man von abnutzbaren Wirtschaftsgütern. Fahrzeuge, Büromöbel, betriebliche Maschinen und Werkzeuge fallen beispielsweise unter diese Kategorie. Die Anschaffung solcher Güter kann steuerlich geltend gemacht werden. Handelt es sich um Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von über einem Jahr und sind diese nicht geringwertig, müssen sie über mehrere Jahre hinweg abgeschrieben werden. Die Summen für beispielsweise Firmenfahrzeuge dürfen somit nicht auf einmal abgeschrieben werden. Was eine Abschreibung ist, welche Abschreibungsarten es gibt und was geringe Wirtschaftsgüter sind, erklären wir hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Es ist zwischen linearen und degressiven Abschreibungen zu unterscheiden.
  • Geringwertige Wirtschaftsgüter können teilweise sofort abgeschrieben werden.
  • Die Nutzungsdauer von Wirtschaftsgütern lässt sich mithilfe von AfA-Tabellen bestimmen.
  • Die AfA-Tabellen kann man auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden.

Was ist eine Abschreibung?

Der Prozess der Abschreibungen kommt aus dem Rechnungswesen. Hierbei wird die Wertminderung von Vermögensgegenständen erfasst und anschließend verrechnet. Dadurch, dass sich jeder betriebsgewöhnliche Gegenstand auf irgendeine Art und Weise abnutzt, verschleißt oder durch neuere Produkte überholt wird, verliert der Gegenstand mit der Zeit stark an Wert.

All diese Wertminderungen haben einen direkten Einfluss auf das Umlauf- und Anlagevermögen. Aus diesem Grund müssen diese Abschreibungen in der Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) und in der Bilanz berücksichtigt werden. Im Endeffekt bedeutet Abschreibung nichts anderes als den jeweiligen Buchwert eines Gegenstandes über Jahre zu verkleinern und dies über eine geplante Nutzungsdauer hinweg. Sowohl die Herstellungs- als auch die Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter werden über die komplette Nutzungsdauer außerplanmäßig oder planmäßig abgeschrieben. Am Ende der Abschreibung sollte der buchhalterische Wert möglichst null oder aber vernachlässigbar gering sein.

Abschreibungsarten im Überblick

Regelungen über die Abschreibung lassen sich im Handelsgesetzbuch (HGB) finden. In § 253 Abs. 1 S. 1 HGB wird die Abschreibungspflicht für Unternehmen normiert. Der Wertverlust der Vermögensgegenstände kann theoretisch auf 2 verschiedene Arten abgeschrieben werden. Dies ist entweder die planmäßige oder die außerplanmäßige Methode. Die planmäßige Abschreibung unterteilt sich wiederum in die lineare Abschreibung, die degressive Abschreibung und in sogenannte Sonderabschreibungen.

Lineare Abschreibung

Hierbei wird die Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen ermittelt. Voraussetzung für die lineare Abschreibungsmethode ist, dass es sich um bewegliche Wirtschaftsgüter handelt, die der Erzielung von Einnahmen dienen und zusätzlich länger als ein Jahr genutzt werden sollen. Bei dieser Methode werden die jeweiligen Anschaffungskosten oder die Herstellungskosten in gleich großen Beträgen auf die Nutzungsdauer verteilt. Um die Nutzungsdauer zu bestimmen, muss man einen Blick auf die Abschreibungstabelle für allgemein verwendbare Anlagegüter (AfA-Tabelle) werfen. Die AfA-Tabelle dient als Hilfsmittel zur Schätzung der Nutzungsdauer. Sie beruht lediglich auf Erfahrungswerten – rechtsverbindlich ist sie jedoch nicht.

Beispiel:

Wenn man für neue Mitarbeiter:innen im Unternehmen einen neuen Laptop kauft, der 600 Euro kostet, hat der Laptop gemäß der AfA-Tabelle eine Nutzungsdauer von 3 Jahren. Mithilfe dieser Information kann man den Buchungssatz der jährlichen Abschreibungssumme berechnen. Bei 600 Euro geteilt durch 3 Jahre Nutzungsdauer ergibt sich eine Abschreibungssumme von 200 Euro. Nach dem 3. Jahr ist als Buchwert also nur noch eine Null anzugeben.

Degressive Abschreibung

Daneben existiert die degressive Abschreibung als weitere Methode. Bei der degressiven Abschreibung sind die Abschreibungs- und Jahresbeträge anfangs ziemlich hoch. Von Jahr zu Jahr werden sie allerdings geringer. Daraus folgt, dass man in den ersten Jahren stark abschreibt und in den letzten Jahren deutlich geringer. Innerhalb der degressiven Abschreibung unterscheidet man noch einmal zwischen der arithmetisch-degressiven Abschreibung, der geometrisch-degressiven Abschreibung und der degressiven Abschreibung mit planmäßigem Übergang zur linearen Abschreibung.

Hinweis Das Wort degressiv bedeutet übersetzt so viel wie abnehmend bzw. sich stufenweise vermindernd.

Während die lineare Abschreibung eher einfach, aber nicht genau ist, weil sie den Wertverzehr in den einzelnen Jahren nicht berücksichtigt, versucht die degressive Methode diese Schwäche zu vermeiden. Hierbei wird sowohl der Nutzungsverlauf als auch der Verlauf der Wertminderungen durch die Vorverlagerung des Aufwands in die Anfangsjahre berücksichtigt. Die degressiven Methoden entsprechen demnach einem Vorsichtsprinzip.

Nach dem Handelsgesetzbuch sind grundsätzlich alle degressiven Abschreibungsmethoden zulässig. Steuerrechtlich wird dies aber etwas eingeschränkt, denn das Steuerrecht lässt lediglich die geometrisch-degressive Methode zu. Steuerrechtlich gesehen ist die degressive Abschreibung nur für die beweglichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens zulässig. Diese Regelung folgt aus § 7 Abs. 2 S. 1 Einkommensteuergesetz. Da es sich um Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens handeln muss, ergibt sich aus dieser Voraussetzung, dass die betroffenen Wirtschaftsgüter zu einem Betriebsvermögen gehören müssen. Ein Betriebsvermögen gibt es nur bei Einkünften aus einem Gewerbebetrieb – hierzu zählen auch forst- und landwirtschaftliche Betriebe sowie selbstständige Arbeit.

Ob der Gewinn über eine einfache Einnahmenüberschussrechnung oder durch einen Betriebsvermögensausgleich ermittelt wird, ist dabei nicht entscheidend. Wenn von beweglichen Anlagegenständen die Rede ist, zählen dazu nur körperliche Gegenstände. Unkörperliche (immaterielle) Wirtschaftsgüter gehören nicht dazu. Möchte man immaterielle Wirtschaftsgüter abschreiben, darf man dies nicht mithilfe der degressiven Methode nach § 7 Abs. 2 EstG vornehmen.

Beispiel:
Für 30.000 Euro wird ein neuer Messestand erworben, dessen Wert innerhalb der ersten Jahre schneller sinkt. Für die Berechnung wird ein Multiplikationsfaktor von 30 Prozent herangezogen. Jedes Jahr muss die Abschreibungssumme mithilfe des Faktors und des Buchwerts des vorherigen Jahres ermittelt werden. Während hier im 1. Jahr 9.000 Euro abgeschrieben werden, liegt der Abschreibungsbetrag im 6. Jahr nur noch bei 1.512,63 Euro.

Sonderabschreibung

Von einer Sonderabschreibung spricht man, wenn es um Abschreibungen geht, die aufgrund steuerlicher Sondervorschriften vorgenommen werden und so neben die regulären Abschreibungen treten. Da Sonderabschreibungen nicht direkt im Zusammenhang mit Wertminderungen stehen, haben sie einen Subventionscharakter. Im Unterschied zur erhöhten Abschreibung ist die reguläre Abschreibung nicht von der Sonderabschreibung betroffen. Derzeit ist die häufigste Form der Sonderabschreibung die Abschreibung zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe gemäß § 7g EstG. Insgesamt beträgt sie bis zu 20 Prozent der jeweiligen Herstellungs- und Anschaffungskosten. In Anspruch genommen werden kann sie im Jahr der Anschaffung und in den folgenden 4 Wirtschaftsjahren.

Hinweis Von kleinen Unternehmen spricht man, wenn das Unternehmen einen Jahresumsatz von bis zu 10 Mio. Euro und bis zu 49 Mitarbeiter:innen hat. Ein mittleres Unternehmen zeichnet sich durch bis zu 249 Mitarbeiter:innen und einen Jahresumsatz von bis zu 50 Mio. Euro aus.

Auch für die Sonderabschreibung müssen Voraussetzungen erfüllt sein, damit sie zur Anwendung kommen kann. Hier bedarf es ebenso eines beweglichen Investitionsobjekts. Die Abschreibung scheidet demnach für Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter aus. Zudem muss das Investitionsobjekt dem Anlagevermögen zurechenbar sein. Der Gewinn des Betriebes darf in dem Wirtschaftsjahr, das der Herstellung oder der Anschaffung vorausgeht, die Grenze von 200.000 Euro nicht überschreiten. Das Objekt muss sich mindestens ein Jahr in der Betriebsstätte befinden. In dem Jahr, in welchem das Investitionsobjekt angeschafft wurde, darf dieses ausschließlich bzw. fast ausschließlich betrieblich genutzt werden. Von einer fast ausschließlich betrieblichen Nutzung spricht man, wenn der Anteil der Privatnutzung 10 Prozent nicht überschreitet.

AfA- bzw. Abschreibungstabellen und Nutzungsdauer

Wie bereits erwähnt, gibt es bestimmte Abschreibungstabellen, die der Schätzung der Nutzungsdauer dienen. Aus der Nutzungsdauer, die mithilfe der Abschreibungstabelle bestimmt wurde, ergibt sich die Höhe der Abschreibung bzw. steuerrechtlich die Absetzung für eine Abnutzung des Gegenstandes. Die Tabellen wurden von den deutschen Finanzbehörden auf der Grundlage von Erfahrungen erstellt, die sich anhand steuerlicher Betriebsprüfungen ergeben haben. Um gewonnene Informationen verifizieren zu können, werden zusätzlich verschiedene Wirtschaftsverbände angehört. Herausgegeben werden die Tabellen anschließend vom Bundesministerium für Finanzen.

Insgesamt existieren eine allgemeine sowie 102 weitere branchenspezifische Tabellen. Handelt es sich um Anlagegüter, die sowohl in der allgemeinen als auch in der branchenspezifischen Tabelle zu finden sind, gilt vorrangig die Branchentabelle. Für Gebäude gelten Ausnahmen, denn in welcher Höhe diese abzuschreiben sind, wird gesetzlich vorgeschrieben. In den Tabellen sind sämtliche denkbare Bereiche zu finden – von Schornsteinen, die eine Nutzungsdauer von 33 Jahren haben, bis hin zu Motorrädern mit einer Nutzungsdauer von 7 Jahren.

Seit 2001 fand keine Überarbeitung der Tabellen mehr statt, sodass keine Anpassungen für neue Technologien erfolgten. Aus diesem Grund gibt es Online-Tabellen, die die allgemeine Tabelle enthalten und zusätzliche Informationen zu den neueren Technologien aufweisen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Für sogenannte geringwertige Wirtschaftsgüter gibt es abweichende Regelungen. Allgemein spricht man von einem geringwertigen Wirtschaftsgut, wenn die Anschaffungskosten des Gegenstandes zwischen 251 und 800 Euro netto liegen. Neben der Wertvoraussetzung müssen weitere Bedingungen für die Qualifikation eines geringwertigen Wirtschaftsguts vorliegen. So muss das Wirtschaftsgut selbstständig nutzbar sein, es muss zum Anlagevermögen gehören und es ist in einem gesonderten Verzeichnis aufzuführen. Tablets oder Büroausstattung mit niedrigerem Wert können zu den geringwertigen Gütern gehören.

Sofortabschreibung

Solche geringwertigen Wirtschaftsgüter, die maximal einen Wert von 800 Euro haben, können im aktuellen Steuerjahr abgeschrieben werden. Dies bedeutet, dass die kompletten Anschaffungskosten im Jahr der Herstellung oder Anschaffung direkt als Betriebsausgabe in die jeweilige Steuererklärung eingetragen werden können. Damit das auch wirklich funktioniert, muss man darauf achten, dass es sich um ein bewegliches Wirtschaftsgut handelt, das der Abnutzung unterliegt, selbstständig nutzbar ist und die Anschaffungskosten 800 Euro nicht übersteigen. Selbstständig nutzbar bedeutet, dass für die Nutzung keine weiteren Geräte notwendig sind. Ein PC-Monitor ist beispielsweise kein selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut, da es sich um ein sogenanntes Peripheriegerät handelt, welches nur im Kombination mit einem weiteren Gerät genutzt werden kann.

Sammelposten

Entscheidet man sich für die Abschreibung über einen Sammelposten (auch Poolabschreibung genannt), kann man damit Einzelanschaffungen von 251 bis 1.000 Euro innerhalb eines Jahres zusammenfassen. Diese können dann über die Dauer von insgesamt 5 Jahren zusammen abgeschrieben werden. Kommen Wirtschaftsgüter mit einem Wert von 801 bis 1.000 Euro hinzu, können diese über die Nutzungsdauer laut AfA-Tabelle abgeschrieben werden oder man legt sie alternativ in den Sammelposten ein. Wenn man sich aber dafür entscheidet, den Sammelposten zu nutzen, müssen sämtliche Wirtschaftsgüter zwischen 251 und 800 Euro in den Sammelposten eingelegt werden. Infolgedessen sind die Güter dann über 5 Jahre hinweg gemeinsam abzuschreiben.

Fazit

Der Bereich der Abschreibungen kann schnell zu einem wichtigen Thema für die unterschiedlichsten Betriebe werden. Es gibt grundsätzlich viel zu beachten. Man sollte sich je nach Einzelfall überlegen, für welche Abschreibungsmethode man sich entscheidet und Abschreibungen entsprechend der Vorgaben vornehmen. Ob man sich für die lineare oder die degressive Methode entscheidet, hängt etwas von dem jeweiligen Wirtschaftsgut ab – je nachdem, ob dieses Gut am Anfang viel Wert verliert oder ob der Wert gleichmäßig über Jahre hinweg abnimmt. Handelt es sich um geringwertige Wirtschaftsgüter, kann man sich dazu entscheiden, entweder eine Sofortabschreibung vorzunehmen oder eine Abschreibung durch einen Sammelposten über 5 Jahre hinweg.

FAQ: Fragen und Antworten zu AfA- & Abschreibungstabellen

Welche Abschreibungsmethoden gibt es?

Es gibt die lineare und die degressive Abschreibungsmethode, wobei die degressive Methode noch einmal in die arithmetisch-degressive Abschreibung, die geometrisch-degressive Abschreibung und die degressive Abschreibung mit planmäßigem Übergang zur linearen Abschreibung unterteilt wird.

Wo findet man die zulässige Nutzungsdauer je Wirtschaftsgut?

Die zulässige Nutzungsdauer für unterschiedliche Wirtschaftsgüter findet man in den sogenannten AfA-Tabellen.

Wo findet man die zugelassenen AfA-Tabellen?

Die Tabellen sind im Internet auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden.

Weitere Wissensartikel für dich:

Feda Mecan

Veröffentlicht von

Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.