Steuererklärung Frist: Worauf du achten musst

uwerabolt
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Letzte Überarbeitung am 14. Dezember 2022
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Für die Steuererklärung, die Rede ist von der Einkommensteuer, sieht der Gesetzgeber Fristen für die Abgabe vor. Diese hängen allerdings davon ab, wer die Steuererklärung ausfertigt und einreicht. Wie lange fallen diese Fristen aus und was passiert, wenn die Abgabe deiner Steuererklärung verspätet erfolgt? Was Du zum Thema „Fristen bei der Steuererklärung“ wissen musst, erfährst Du in diesem Beitrag.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Abgabe einer Steuererklärung ist für fast alle Bundesbürger verpflichtend.
  • Die Abgabefrist orientiert sich daran, ob die Steuerpflichtigen die Erklärung selbst abgeben oder über einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein.
  • Auch wenn keine Verpflichtung zur Abgabe besteht, kann diese Sinn machen.
  • Wurde die Abgabefrist versäumt, sollten die Betroffenen schnellstmöglich eine Fristverlängerung beantragen. Andernfalls können Säumniszuschläge erhoben werden.

Ist eine Steuererklärung verpflichtend für alle?

Eine Steuererklärung ist dann verpflichtend, wenn bestimmte Einkommensgrenzen zusammen in den verschiedenen Einkunftsarten überschritten werden, oder bestimmte Sachverhalte erfüllt sind. Unterschieden wird zwischen der

  • Abgabepflicht für Arbeitnehmer
  • Abgabepflicht für Nicht-Arbeitnehmer
  • Einkünfte aus Kapitalerträgen

Eine Pflicht zur Steuerveranlagung muss nicht zwingend bestehen. Die Veranlagung ist auch auf Antrag als „Kann-Veranlagung“ möglich.

Abgabepflicht für Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen

Für Arbeitnehmer:innen besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, wenn einer der folgenden Sachverhalte gegeben ist:

  • Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro, die nicht der Lohnsteuer unterliegen.
  • Arbeitslohn von verschiedenen Arbeitgebern.
  • Inanspruchnahme von Freibeträgen.
  • Beide Ehepartner beziehen einen Arbeitslohn und wird nach Steuerklasse V oder VI besteuert. Alternativ ist bei Steuerklasse IV der Eintrag des Faktors erfolgt.
  • Bezug von Arbeitslosen-, Kranken-, Eltern- oder Mutterschaftsgeld über 410,00 Euro während des Kalenderjahres, welches dem Progressionsvorbehalt unterliegt.
  • Erhalt einer Abfindung oder Vergütung von einem Arbeitgeber, für die bei der Besteuerung die Fünftelregelung angewendet wurde.
  • Sind die Eltern geschieden, leben dauernd getrennt oder bei Eltern nicht ehelicher Kinder beide Elternteile, haben die Aufteilung des „Ausbildungsfreibetrages“ oder des Behindertenpauschbetrags in einem anderen Verhältnis als je zur Hälfte beantragt.
  • Erhalt von Sonderzahlungen und Arbeitgeberwechsel im selben Jahr, wobei der neue Arbeitgeber bei der Lohnsteuerberechnung die Werte des vorherigen Arbeitgebers nicht berücksichtigt hat.
  • Die Ehe wurde geschieden und einer der Partner heiratet im selben Jahr wieder. Oder ein Ehepartner ist verstorben und es kommt im selben Jahr zu einer erneuten Eheschließung des hinterbliebenen Ehepartners.
  • Eintrag eines im EU-Ausland lebenden beschränkt steuerpflichtigen Ehegatten auf die Steuerkarte.
  • Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland bei gleichzeitigem Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland.

Abgabepflicht für Nicht-Arbeitnehmer und – Arbeitnehmerinnen

Das Einkommen muss nicht zwangsläufig aus einer Festanstellung herrühren. Es kann auch aus Mieteinkünften oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit resultieren. In diesem Fall musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich neu festgesetzt. Hier Beispielzahlen aus der Vergangenheit:

JahrAlleinstehendeVerheiratete
2017Euro 8.820Euro 17.640
2018Euro 9.000Euro 18.000
2019Euro 9.168Euro 18.336
2020Euro 9.408Euro 18.816
Hinweis

Es gibt zwei Fälle, in denen eine Abgabe der Einkommenssteuer verpflichtend ist, auch wenn die oben genannten Kriterien nicht zutreffen.

  • Das Finanzamt verlangt die Abgabe.
  • Du möchtest einen Verlustvortrag beantragen. Die geht nur, wenn für das betroffene Jahr eine Steuererklärung eingereicht wurde.

Abgabepflicht bei Einkünften aus Kapitalerträgen

Wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die nur von ihren Kapitalerträgen leben können, besteht unter Umständen auch eine Abgabepflicht für eine Steuererklärung trotz Abgeltungssteuer. Dies ist der Fall, wenn

  • Du einen zu hohen Freistellungsauftrag bei einer Bank gestellt hast. Freistellungsaufträge sind bis maximal 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten möglich und können auf verschiedene Banken aufgeteilt werden.
  • Kein Kirchensteuerabzug bei der Bank beantragt wurde und die Kapitaleinkünfte den Freistellungsauftrag übersteigen. Eine automatische Kirchensteuerbelastung erfolgt erst seit 2015.
  • Es wurde versäumt, von steuerpflichtigen Kapitalerträgen wie Zinsen aus privaten Darlehen die Steuer einzubehalten.
  • Es sich sich um Einkünfte handelt, die dem persönlichen Steuersatz unterliegen, beispielsweise Spekulationsgewinne oder Erträge aus stillen Beteiligungen, die in der Anlage SON angeführt werden.

Steuererklärung – wann verstreicht die Frist

Erfreulicherweise fällt die Frist für die Einkommensteuererklärung deutlich länger aus, als bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, und die Voranmeldung nicht spätestens am 10. des Folgemonats des Fälligkeitsmonats abgegeben hat, kann gleich mit einem Verspätungszuschlag rechnen.

Frist für Personen ohne Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Die grundsätzliche Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So kann man eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.

Hinweis

Coronabedingt gilt bislang nur für das Steuerjahr 2020 ein verlängerter Abgabezeitraum bis zum 31. Oktober 2021. Die Fristen für die Folgejahre ab 2021 standen im August 2021 noch nicht fest.

Steuerberater machen das meist automatisch, und wenn es nur der Prophylaxe zur Vermeidung eines möglichen Zwangsgeldes dient. Es liegt bei einer Verspätung der Abgabe um bis zu 13 Monate im Ermessen des Finanzamtes, ob es einen Verspätungszuschlag erhebt. Ab dem 14. Monat nach Verstreichen der Frist wird dieser auf jeden Fall berechnet.

Frist für Personen mit Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein

Überlässt Du die Erstellung und Abgabe deiner Steuererklärung einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Kalenderjahres. Fällt der 28. Februar auf einen Sonntag, gilt der 1. März als Stichtag.

Niemand freut sich auf seine Steuererklärung, preiswerte Software hin oder her. Wir denken: „Steuerberaterkosten sind Kosten, die sich lohnen“. Immer mehr Menschen greifen auf die Unterstützung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins zurück. Tatsache ist, dass sich die Aufwendungen durch die vom Fachmann eingesparten Steuern häufig nicht nur selbst tragen, sondern bei der Steuererstattung überkompensiert werden.
Aus aktuellem Anlass hier noch einmal die Fristen für die derzeit in „Arbeit“ befindlichen Steuererklärungen:

Mit SteuerberaterOhne Steuerberater
20191. März 202131. Juli 2020
202028. Februar 202231. Oktober 2021
202128. Februar 202331. Oktober 2021

Freiwillige Abgabe der Steuererklärung – welche Fristen gelten?

Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung gelten komplett andere Fristen, wie bei der Pflichtabgabe. Der Steuerzahler kann sich vier Jahre damit Zeit lassen. Im Jahr 2021 können noch die freiwilligen Steuerklärungen für das Jahr 2017 abgegeben werden. Auch das Ende der Frist weicht von den Daten der Pflichtabgaben ab. Bei der freiwilligen Abgabe gilt als Stichtag der 31. Dezember.

Frist verpasst – was passiert?

Für den durchschnittlichen Steuerzahler, der nicht notorisch die Fristen überzieht, gilt zunächst: Es passiert nichts Dramatisches. Die Finanzbeamten veranlassen ein Computerschreiben (auch ohne Unterschrift gültig), in dem der Steuerzahler an die verpasste Abgabe erinnert wird. Das Finanzamt setzt ihm jetzt eine Frist, die Du allerdings besser einhältst. Verpasst Du diese wieder, wird zum einen ein Versäumniszuschlag berechnet, zum anderen musst Du auf die noch nicht bezahlten Steuern Zinsen zahlen.

Steht dir eine Steuerrückzahlung zu, schneidest Du dir mit der Fristverletzung allerdings ins eigene Fleisch, da Du das Geld erst verspätet erhältst.

Wie hoch der Verspätungszuschlag ausfallen kann, liest Du hier:

  • Der Verspätungszuschlag beträgt 10 Prozent der festgesetzten Steuer, ist aber auf 25.000 Euro maximiert.
  • Gibst Du deine Steuererklärung für 2018 erst im März 2020 oder später ab, fällt automatisch der Verspätungszuschlag an. Er beläuft sich pro angefangenem Monat, den Du zu spät bist, auf 0,25 Prozent der um die Vorauszahlungen und die anzurechnenden Steuerabzugsbeträge verminderten Steuer, mindestens 25 Euro im Monat.
  • Den Finanzämtern stehen noch weitere Sanktionsmöglichkeiten zur Verfügung:
  • das Zwangsgeld
  • die Schätzung
  • der Säumniszuschlag für verspätete Steuerzahlungen
  • Zinsen auf Steuernachzahlungen.

Fristverlängerung beantragen, wenn es knapp wird

Wenn Du feststellst, dass es mit dem Abgabetermin eng wird, hast Du zwei Möglichkeiten. Entweder Du suchst dir schnell noch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater und baust auf die automatische Fristverlängerung durch das Mandat.

Oder Du schreibst das Finanzamt an, und bittest um eine Fristverlängerung. Die Finanzämter sind hier allerdings nicht mehr so kooperativ, wie noch vor einigen Jahren. Grund ist, dass die grundsätzliche Abgabefrist für die Steuererklärung von Mai auf Juli verlängert wurde. Der Fiskus unterstellt, dass Steuerzahler jetzt generell mehr Zeit zur Abgabe haben und Verlängerungen überflüssig sind.

Fazit: Fristen sollte man einhalten, auch in Zeiten einer Pandemie

Wie gut der Staat bei Kasse ist, lässt sich häufig daran ablesen, wie er mit säumigen Abgaben von Steuererklärungen umgeht. Wie erwähnt, das Verhängen eines Säumniszuschlages liegt im Ermessen des Finanzamtes, respektive kann auch durch Rundschreiben der Finanzbehörden gesteuert werden.

Die Bewältigung der Coronakrise bedeutet für den Staat eine finanzielle Herkulesaufgabe bislang unbekannten Ausmaßes. Das Geld in Berlin ist knapp geworden, zeitnahe Refinanzierung tut not. So ist es nachvollziehbar, wenn die Finanzbehörden alle Register ziehen, um nicht nur potenzielle Außenstände schnellstmöglich einzutreiben, sondern auch auf die optional möglichen Bußgelder zurückgreifen. Dazu gehört auch das Mittel des Säumniszuschlags. Wir können euch nur empfehlen, die Fristen, auf welche Weise auch immer, einzuhalten.

FAQ – Häufige Fragen und Antworten zur Frist der Steuererklärung

Obwohl die Frist nicht verstrichen ist, möchte das Finanzamt, dass ich jetzt eine Erklärung abgebe. Ist das erlaubt und warum ist das so?

Gemäß Paragraf 149 Abgabenordnung (AO) kann dich das Finanzamt (durch den Finanzbeamten) zur Abgabe einer Steuererklärung auch vor Ablauf der Frist auffordern. Die Gründe dafür können Folgende sein:

  • Das Finanzamt erhält eine Kontrollmitteilung wegen Einkünften aus Kapitalvermögen, von der Deutschen Rentenversicherung Bund oder bei einer Erbschaft oder Schenkung.
  • Ein Kontenabruf hat als Ergebnis, dass Du Sozialleistungen erhalten hast, die eine steuerliche Auswirkung mit sich bringen.

In beiden Fällen möchte der Fiskus natürlich schnellstmöglich wissen, „ob es etwas zu holen gibt“, und wenn ja, wie viel.

Ist das Finanzamt beim Steuerbescheid auch verpflichtet, eine Frist einzuhalten?

Die Finanzbehörden können nicht unbegrenzt mit dem Steuerbescheid auf sich warten lassen. Der Bescheid muss dir spätestens sechs Monate, nachdem Du deine Steuererklärung eingereicht hast, vorliegen. Hat das Finanzamt allerdings Fragen oder es fehlen noch Unterlagen, hat der Zeitraum, der dafür benötigt wird, aufschiebende Wirkung. Benötigt das Finanzamt für die reine Bearbeitungsdauer mehr als sechs Monate (zuzüglich möglicher Wartezeiten bei Rückfragen) steht dir auf eine eventuelle Steuerrückzahlung auch eine Verzinsung dafür zu.

Muss ich als Rentner:in ab jetzt auch eine Steuererklärung abgeben?

Grundsätzlich gilt, dass Rentner:innen eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn die Rente und mögliche weitere Einkünfte den Grundfreibetrag zuzüglich der Werbungskostenpauschale übersteigen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch eine Einkommensteuer anfällt.

Verfügen Rentner über Wertpapiererträge, die mit der Abgeltungssteuer belegt sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung auch lohnen, wenn die Rente den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Dies ist dann der Fall, wenn die Besteuerung der Wertpapiererträge mit dem persönlichen Steuersatz weniger als 25 Prozent aus macht. In diesem Fall wird die Differenz über die Steuererklärung zurückerstattet.

Kann ich die Steuererklärung abgeben, obwohl noch Dokumente fehlen und diese dann nachreichen?

Seit einigen Jahren gilt, dass grundsätzlich keine Dokumente mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Die Vorlagepflicht der Unterlagen wurde durch die Vorhaltepflicht abgelöst. Das bedeutet, Steuerzahler und Steuerzahlerinnen reichen grundsätzlich nur die Formulare für die Steuererklärung ein, müssen aber die Dokumente vorhalten, sprich, auf Verlangen einreichen. Damit entfällt zum Zeitpunkt der Einreichung die Problematik der Vorlagepflicht auch fehlender Dokumente.

Muss ich Steuerbescheide immer hinnehmen oder habe ich die Möglichkeit eines Einspruchs? Gilt da ebenfalls eine Frist?

Steuerzahler und Steuerzahlerinnen haben in Deutschland die Möglichkeit, Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid einzulegen. Vorab, der Bund der Steuerzahler wartet mit interessanten Zahlen zum Thema Einspruch auf:

  • Rund 20 Prozent der ergangenen Steuerbescheide sind fehlerhaft.
  • Rund 80 Prozent der Widersprüche gegen den Steuerbescheid sind erfolgreich.

Der Einspruch oder Widerspruch muss schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. Ein telefonischer Einspruch ist gegenstandslos.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des ursprünglichen Steuerbescheids. Da der Steuerbescheid per Post zugestellt wird, kann die Ermittlung der Widerspruchsfrist „tricky“ sein. Dazu ein Beispiel:

Datum des Steuerbescheids, der auf dem normalen Postweg kam: 28.07.2021

zuzüglich 3 Tage Bekanntgabefiktion (nach § 122 Abgabenordnung) + 3 Tage

juristische Bekanntgabe des Steuerbescheids 31.07.2021

Fällt das Ende der 3-Tages-Frist auf ein Wochenende (31.08.2021 ist Samstag)

oder auf einen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags
(§ 109 Abgabenordnung) 02.08.2021

+ 1 Monat (§ 357 Abgabenordnung) 02.09.2021

Ist die Frist für die Steuererklärung in ganz Deutschland gleich?

Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Steuer, die in der ganzen Bundesrepublik Deutschland nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) geregelt ist. Damit gelten bundesweit einheitliche Fristen.   

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Uwe Rabolt

Veröffentlicht von

Ich bin gelernter Bankkaufmann, Versicherungsfachmann (BWV) und habe 25 Jahre selbständig im Finanzvertrieb gearbeitet, bevor ich 2011 begann, als freiberuflicher Finanz- und Wirtschaftsredakteur mein Wissen mit anderen Menschen in diversen Portalen zu teilen.