Basel I, II, III

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 19. November 2023
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Die Vorschriften, die im Rahmen von Basel I, II und III getroffen wurden, dienen der Regulierung von Banken, sollen künftige Krisen vermeiden und den Finanzsektor stabilisieren. Aber auch auf Kreditnehmer:innen haben diese Vorschriften einen Einfluss, weshalb wir dir im Rahmen dieses Artikels nicht nur erklären werden, welche Voraussetzungen an die Banken gestellt werden, sondern auch, welchen Einfluss dies auf die Kreditvergabe und somit auf die Darlehensnehmer:innen hat. Zudem geben wir Kritiker:innen Gehör und zeigen mögliche Risiken und Kritikpunkte an den Vorschriften des Basler Ausschusses auf.

Das Wichtigste in Kürze

  • Sowohl bei Basel I als auch bei Basel II und Basel III handelt es sich um Vorschriften hinsichtlich der Regulierung von Banken, welche der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht festlegt.
  • Die einzelnen Eigenkapitalvereinbarungen wurden nacheinander eingeführt. Sie bauen aufeinander auf, sodass Basel II auf Basel I basiert und Basel III auf Basel II.
  • Das Ziel dieser Vorschriften besteht darin, die Stabilität und Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten.
  • Von Kritiker:innen wird bemängelt, dass sich Basel I, II und III nur auf vergangene Krisen beziehen und somit keine noch nicht aufgetretenen Wirtschaftskrisen verhindern können.
  • Diese Vorschriften haben unter anderem zu einer strengen Kreditvergabe geführt, sodass Kreditnehmer:innen mit schlechter Bonität meist keinen Kredit oder nur zu sehr hohen Zinsen erhalten.

Basel I, II und III: Definition und Gründe

Bei Basel I, Basel II und Basel II handelt es sich um bestimmte Vorschriften, die vom Basler Ausschuss für Bankenaufsicht ins Leben gerufen wurden, um die Eigenkapitalvereinbarungen von Banken zu bestimmen. Diese Vorschriften wurden nacheinander eingeführt und bauen aufeinander auf. Basel I wurde im Jahr 1988 eingeführt. Grund hierfür war, dass die Herstatt Bank Pleite gegangen ist und die Befürchtung bestand, dass die auf ein niedriges Maß gesunkenen Eigenkapitaleinlagen der Banken zu weiteren Insolvenzen führen könnten.

Im Jahr 2004 ist Basel II entstanden. Aber erst im Februar 2006 wurden die Regelungen zur Umsetzung von Basel II im deutschen Gesetz verankert. In Kraft getreten ist Basel II am 1. Januar 2007. Basel II wurde deshalb eingeführt, weil man die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Eigenkapitalanforderungen verstärkt am tatsächlichen Risiko ausrichten wollte. Bereits wenige Jahre später, am 1. Januar 2013, ist Basel III in Kraft getreten. Der historische Hintergrund für die Einführung dieser neuen Eigenkapitalvereinbarung ist auf die Finanzkrise in den Jahren 2007 und 2008 zurückzuführen.

Hinweis

Die jeweiligen Vorschriften bauen aufeinander auf und wurden im Laufe der Zeit eingeführt, um die Sicherheit im Finanzsystem zu verbessern.

Ziele und Aufgaben

Der Basler Ausschuss für Bankenaufsicht wurde bereits im Jahr 1975 gegründet. Das Ziel dieses Ausschusses besteht darin, sowohl die Zuverlässigkeit als auch die Sicherheit des Finanzsystems zu gewährleisten. Zusätzlich dazu sollen Risiken besser erfasst und die Wettbewerbsfähigkeit verbessert werden. Die Aufgabe dieses Instituts liegt darin, für einheitliche Wettbewerbsbedingungen innerhalb des internationalen Bankensystems zu sorgen.

Basel I

In den 70er und 80er Jahren gab es in einigen Ländern viele Insolvenzen von Banken. Nach der größten Bankenpleite der Nachkriegsgeschichte in Deutschland wurde klar, dass eine strengere Regulierung erforderlich ist, wodurch Basel I entstanden ist. Dementsprechend wurden vom Basler Ausschuss bestimmte Richtlinien für Banken verabschiedet.

Inhalte

Der Inhalt von Basel I kann in 3 Teile untergliedert werden. Der erste Teil von Basel I beschäftigt sich mit der Frage, welche Komponenten zum Eigenkapital gezählt werden können. Dabei wurde festgelegt, dass das Eigenkapital einer Bank zu mindestens 50% aus dem Kernkapital bestehen muss. Beim Kernkapital handelt es sich um offen ausgewiesene Reserven und Aktienkapital. Der zweite Teil dieser Eigenkapitalvereinbarung widmet sich der Risikogewichtung. Hierbei werden die Schuldner:innen in bestimmte Kategorien unterteilt. Je nach Kategorie der Schuldner:innen wird ein bestimmtes Risikogewicht festgelegt, welches zwischen 0% und 100% liegt.

Wenn ein Kredit an eine Zentralbank vergeben wurde, dann wird ein Ausfall als quasi nicht möglich beurteilt, sodass hier bei der Risikogewichtung 0% angesetzt werden. Im dritten Teil geht es um den Zielstandard der Eigenkapitalquote. Hierbei ist vor allem die Mindesteigenkapitalausstattung in Höhe von 8% zu nennen. Diese mussten Banken vorweisen, um die entsprechenden Risiken (unter anderem Kreditrisiken) abdecken zu können. Denn auf diese Weise lassen sich die Risikogewichtung und das Eigenkapital zueinander ins Verhältnis setzen. Dabei kann die notwendige Eigenkapitalunterlegung berechnet werden, indem die Forderungssumme mit dem Risikogewicht und mit 8% multipliziert wird.

Hinweis

Banken müssen mindestens 8% Eigenkapital für ihre risikogewichteten Aktiva vorhalten.

Bedeutung und Erklärung

Im Rahmen von Basel I werden Banken dazu gezwungen, mehr Eigenkapital vorzuhalten. Die Höhe des vorzuhaltenden Eigenkapitals ist hierbei von der Risikogewichtung abhängig. Dabei erhalten die Forderungen von Banken je nach Gegenpartei eines von 4 möglichen Risikogewichten. Das jeweilige Risikogewicht bestimmt das Kreditrisiko bzw. die Ausfallwahrscheinlichkeit der Gegenpartei.

Durch die in Basel I getroffenen Maßnahmen soll es zu weniger Bankenpleiten kommen. Allerdings gab es auch Kritik an dieser Eigenkapitalvereinbarung. Methoden zur Verringerung des Risikos würden nicht berücksichtigt und auch die Differenzierung des Kreditrisikos sei unzureichend. Auf Basis dieser Kritik kam es im Jahr 1999 zu einer Neuaufnahme der Verhandlungen, welche zu Basel II führten.

Basel II

Die Eigenkapitalvereinbarung Basel II wurde nach zähen Verhandlungen von den Aufsichtsbehörden führender Industrienationen und Notenbankchefs im Jahr 2004 beschlossen. Seit 2007 gelten die Regelungen von Basel II für alle Banken, die zu den Mitgliedern des Ausschusses gehören.

Risiken aus Kreditgeschäften

Die neuen Regelungen von Basel II hatten vor allem auf Kreditnehmer:innen große Auswirkungen. Denn seit der Einführung dieser Vorschrift werden von Banken strengere Bonitätsprüfungen der Kreditnehmer:innen durchgeführt. Bei Unternehmer:innen wird ein spezielles Rating angewandt. Hiernach richtet sich sowohl die Höhe der Zinsen als auch die Entscheidung, ob die Kreditvergabe erfolgt oder nicht. Dementsprechend ist es für Darlehensnehmer:innen deutlich schwerer geworden, einen Kredit zu erhalten.

Wenn Bankkund:innen bei ihrer Bank keinen Kredit erhalten, dann wird dies aller Voraussicht nach auch bei einer anderen Bank nicht klappen. Insbesondere Kreditnehmer:innen mit niedriger Bonität erhalten entweder gar kein Darlehen oder müssen einen sehr hohen Zinssatz zahlen.

Hinweis

Durch die strengen Regelungen zur Vergabe von Krediten sollen die Risiken aus Kreditgeschäften reduziert werden.

Inhalte

Auch Basel II besteht aus 3 Säulen. Auf Basis der ersten Säule sollen die Risiken einer Bank genauer berücksichtigt werden, sodass eine faire Bemessung der Eigenkapitalausstattung erfolgen kann. Unter Basel II hat sich die Berechnung für die Anforderungen an das Eigenkapital geändert. Bei der zweiten Säule handelt es sich um einen bankaufsichtlichen Überprüfungsprozess. Demnach müssen Kreditinstitute sicherstellen, dass sie ein Verfahren anwenden, welches eine Beurteilung der Eigenkapitalausstattung im Verhältnis zum Risikoprofil der Bank zulässt.

Außerdem muss eine Strategie bestehen, mit welcher der Erhalt des Eigenkapitalniveaus gewährleistet werden kann. Zusätzlich dazu müssen sich Geldinstitute einem Evaluierungsprozess unterziehen, welcher festlegt, ob Aufsichtsmaßnahmen nötig sind. Die Säule 3 behandelt die Thematik der erweiterten Offenlegung. Das Ziel dieser Säule besteht darin, eine höhere Marktdisziplin zu erreichen, indem Banken den Marktteilnehmer:innen mehr Informationen zur Verfügung stellen müssen.

Bedeutung und Erklärung

Durch Basel II wurden die Mindestkapitalanforderungen reformiert. Zusätzlich dazu hat man einen Überprüfungsprozess eingeführt und im Rahmen der Offenlegung für eine höhere Transparenz der Banken gesorgt. Während bei Basel I jeder Kredit mit 8% an Eigenkapital unterlegt werden musste, müssen seit Basel II die ausstehenden Forderungen mit einem Prozentsatz in Höhe von zwischen 0% und 1250% gewichtet werden. Dies ist abhängig vom Rating des Geschäftspartners. Die hieraus entstehenden sogenannten risikogewichteten Aktiva müssen von der Bank mit 8% Eigenkapital unterlegt werden.

Methoden

Die Methode bezüglich der Berechnung des zu hinterlegenden Eigenkapitals hat sich durch Basel II verändert. Das Marktrisiko und das operationelle Risiko werden addiert und mit 12,5 multipliziert. Anschließend wird die Summe der risikogewichteten Aktiva addiert. Im letzten Schritt wird die hieraus entstandene Summe mit 8% multipliziert. Die aufsichtsrechtlichen Eigenmittel müssen mindestens genauso hoch sein wie diese Summe.

Basel III

Basel III wurde als Reaktion auf die verheerenden Auswirkungen der Finanzkrise 2007/2008 eingeführt. Denn aufgrund dieser schweren Krise mussten viele große Finanzinstitute mit staatlichen Mitteln gerettet werden. Viele Banken hatten sich durch riskante Kreditgeschäfte verspekuliert. Dies möchte der Gesetzgeber durch die Implementierung von Basel III verhindern.

Inhalte

Die im Rahmen von Basel III eingeführten Reformen beziehen sich hauptsächlich auf Liquiditätsvorschriften und die Eigenkapitalbasis. Die Höhe der Eigenkapitalquote (8%) hat sich durch Basel III nicht verändert, allerdings müssen Banken nun ein höheres Kernkapital vorhalten. Die Kernkapitalquote muss nun bei mindestens 6% liegen. Zusätzlich dazu müssen Kreditinstitute einen sogenannten Kapitalerhaltungspuffer vorhalten. Die Quote hierfür beträgt 2,5%. Für den Fall, dass dieser Wert unterschritten wird, ist die Bank dazu verpflichtet, ihre Dividenden entsprechend zu kürzen, um diesen Puffer wieder auffüllen zu können.

Zusätzlich dazu gibt es den antizyklischen Puffer, welchen Geldinstitute in wirtschaftlich starken Phasen anlegen sollen. Die Quote dieses Puffers liegt bei zwischen 0% und 2,5%. Diese Puffer sollen zu einem Schutzmechanismus führen, sodass Banken in Krisenzeiten über eine Absicherung verfügen, die groß genug ist, sodass der Staat nicht eingreifen und die Banken mit Steuergeldern unterstützen muss. Verbraucher:innen müssen sich allerdings keine Sorgen machen, denn durch Basel III ändert sich nichts für Konsument:innen.

Hinweis

Der Gesetzgeber möchte mit diesen Vorschriften dafür sorgen, dass Steuerzahler:innen in Krisenzeiten nicht wieder für die Rettung von Banken aufkommen müssen.

Bedeutung und Erklärung

Die Finanzkrise hat unter anderem aufgezeigt, dass viele Banken über mangelhaftes Eigenkapital und zu wenig finanzielle Mittel für die Absicherung gegenüber Wirtschaftskrisen verfügen. Durch die Einführung von Basel III soll diesem Zustand unter anderem dadurch entgegengewirkt werden, dass Banken dazu verpflichtet sind, bestimmte Puffer vorzuhalten.

Hinweis

Befindet sich die Eigenkapitalquote einer Bank bei unter 8%, dann muss die Bankenaufsicht einschreiten und Gegenmaßnahmen werden erforderlich.

Kritische Auseinandersetzung mit Basel: Vor- und Nachteile

Die Einführung der Vorschriften im Rahmen von Basel I, II und III soll gewährleisten, dass vergangene Krisen nicht mehr eintreten können. Da vergangene Wirtschaftskrisen genau analysiert werden können, sollten die getroffenen Maßnahmen ausreichend sein, um dafür zu sorgen, dass diese kein zweites Mal eintreten. Zudem sorgen sowohl eingeführte Risikopuffer als auch höhere Anforderungen an die Eigenkapitalausstattung der Banken dafür, dass diese grundsätzlich robuster und besser für zukünftige Krisen gewappnet sind.

Kritiker:innen sind allerdings der Auffassung, dass die Vorschriften immer nur basierend auf bereits eingetretenen Krisenfällen eingeführt wurden, sodass keine Absicherung hinsichtlich bisher noch nicht entstandener Krisen besteht. Die Regelungen des Basler Ausschusses beziehen sich somit immer nur auf die Vergangenheit und blicken nicht in die Zukunft. Basel III sorgt dementsprechend im Optimalfall nur dafür, dass vergangene Krisen nicht noch einmal eintreten werden.

Zudem führen Kritiker:innen an, dass eine internationale Verflechtung von Finanzinstituten besteht, die auch mit den nun eingeführten Vorschriften zu einer globalen Krise führen kann. Es ist keineswegs gesagt, dass die aktuelle Regulierung der Banken ausreichend ist. Zudem entziehen sich manche Märkte der Regulierung. So ist Großbritannien zum Beispiel aus der EU ausgetreten und auch die USA könnte die Finanzmärkte weiter deregulieren. Von Bankenpleiten in diesen wichtigen Ländern wären jedoch auch europäische Kreditinstitute betroffen.

Vorteile:
  • Maßnahmen gegen vergangene Krisen
  • Risikopuffer
  • Höhere Eigenkapitalanforderungen
Nachteile:
  • Vergangenheitsbezogen
  • Internationale Verflechtungen

Fazit

Bei Basel I, II und II handelt es sich um Vorschriften zur Regulierung von Banken, die aufeinander aufbauen und jeweils als Reaktion auf schwerwiegende Probleme am Finanzmarkt eingeführt wurden. Dabei hat sich insbesondere Basel II nicht nur auf Banken ausgewirkt, sondern auch stark auf Kreditnehmer:innen. Denn Darlehensnehmer:innen haben es seitdem schwerer an Kredite zu kommen. Dies führt allerdings auch zu einer erhöhten Sicherheit, da Banken nun vorsichtiger bei der Vergabe von Krediten vorgehen müssen.

FAQ: Fragen und Antworten zu Basel 1, 2, 3

Was versteht man unter Basel I?

Unter Basel I versteht man Vorschriften der Aufsichtsbehörden hinsichtlich der Eigenkapitalanforderungen an Banken. Diese müssen seit Basel I mindestens 8% Eigenkapital für ihre risikogewichteten Aktiva vorhalten.

Was ist Basel II?

Bei Basel II handelt es sich um eine Eigenkapitalvereinbarung, die auf Basel I aufbaut und der Regulierung von Banken dient.

Für wen gilt Basel III?

Die Regelungen von Basel III gelten für alle Kreditinstitute, die zu den Mitgliedern des Ausschusses zählen.

Wann wurde Basel III eingeführt?

In Kraft getreten ist Basel III am 1. Januar 2013.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.