Sparerpauschbetrag

thomasbaer
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Letzte Überarbeitung am 13. Dezember 2022
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Personen mit Kapitaleinkünften aus Zinsen, Dividenden und Wertpapieren werden in Deutschland gemäß der Abgeltungssteuer besteuert. Ein Teil der Gewinne aus Kapitalerträgen und Zinsen aus Geldanlagen bleibt durch den Sparerpauschbetrag von der Steuer ausgenommen. Was der Sparerpauschbetrag genau ist und wie du vom steuerlichen Freistellungsauftrag profitieren kannst, erfährst du jetzt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf Kapitaleinkünfte müssen Verbraucher:innen die sogenannte Abgeltungssteuer zahlen. Die Bank oder der Depotanbieter zieht die Steuer automatisch ein und führt sie an das Finanzamt ab.
  • Kapitaleinkünfte können im Rahmen des Sparerpauschbetrages unversteuert ausgezahlt werden. Für 2022 gilt für Alleinstehende (eingeschlossen Kinder) ein steuerliche Freibetrag in Höhe von 801 Euro (Verheiratete: 1.602 Euro).
  • Anzuwenden ist der Sparerpauschbetrag auf Zinseinnahmen, Dividenden sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Termingeschäften.
  • Damit der Sparerpauschbetrag genutzt werden kann, muss bei der Bank oder dem Broker ein Freistellungsauftrag erteilt werden. Im vorgesehenen Formular ist der Steuerfreibetrag anzugeben.
  • Über die Einkommensteuererklärung in der Anlage KAP können Angaben zum Sparerpauschbetrag gemacht und die Rückerstattung zu viel gezahlter Abgeltungssteuer beantragt werden.

Was ist ein Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag ist im Einkommensteuergesetz geregelt und erstreckt sich auf alle Einkünfte aus Kapitalvermögen wie Festgeldzinsen, Dividenden-Ausschüttungen oder Gewinne aus Aktienverkäufen. Er erlaubt die steuerfreie Auszahlung von Kapitalerträgen im Rahmen eines steuerlichen Freibetrages. Seit 2009 beträgt der Sparerpauschbetrag 801 Euro für Alleinstehende und 1.602 Euro für Verheiratete. Kapitalerträge, die den Freibetrag nicht übersteigen, müssen nicht mit der Abgeltungssteuer versteuert werden. Sie werden an den Anleger:in in voller Höhe ausgezahlt.

Mit der Einführung der Abgeltungssteuer wurden die Steuerbefreiung für Kursgewinne nach einer einjährigen Haltefrist und Werbungskosten abgeschafft. Für die Abgeltungssteuer (vormals Kapitalertragsteuer) gilt ein Prozentsatz von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag plus etwaiger Kirchensteuer. Mit der Anhebung von Freigrenzen 2021 zahlen rund 90 Prozent der Steuerpflichtigen keinen Solidaritätszuschlag mehr.

Mit dem 01. Januar 2018 eingeführten Investmentsteuergesetz änderte sich die Besteuerung von Fonds und Indexfonds (ETFs). Fondsanleger profitieren unter Bedingungen dank einer verminderten Besteuerung von einem höheren Pauschbetrag von bis zu 1.144 Euro.

Seit mehreren Jahren wurde eine Anhebung des seit 2009 unverändert gebliebenen Sparerpauschbetrages gefordert. Bedingt durch die starke Inflation 2021/2022 hat die Bundesregierung rückwirkend zum 01.01.2022 eine Erhöhung der steuerlichen Grundfreibeträge vorgenommen und die Anhebung des Sparerpauschbetrages beschlossen.

Hinweis

Der Sparerpauschbetrag für Alleinstehende steigt ab 01.01.2023 auf 1.000 Euro und für zusammenveranlagte Ehepaare auf 2.000 Euro. Nach dem 01.01.2023 sollten Sparer:innen erteilte Freistellungsaufträge ändern und steuerliche Freibeträge entsprechend des neuen Sparerpauschbetrages anpassen.

So den Sparerpauschbetrag nutzen

Festgeldzinserträge, Dividendenauszahlungen oder Gewinne aus Aktienverkäufen kannst du dir steuerfrei auszahlen lassen. Als Single steht dir ein Sparerpauschbetrag von 801 Euro zu.

Damit du den Pauschbetrag nutzen kannst, musst du bei deiner Bank oder deinem Broker einen Freistellungsauftrag einreichen. Notwendig dabei ist die Angabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer und die Angabe des steuerlichen Freibetrages. Du kannst maximal 801 Euro eintragen. Führst du mehrere Sparkonten bei verschiedenen Anbietern, kannst du den Freibetrag aufteilen.

Leider verfällt derzeit der in der Ansparphase nicht in Anspruch genommene Teil des Sparerpauschbetrags. Für Kleinanleger:innen, die jeden Monat 50 bis 100 Euro in einen ETF- oder Fondssparplan anlegen, ist ein vollständiges Ausnutzen des jährlichen Sparerpauschbetrages während der Anlagedauer kaum möglich. Auf die während der Laufzeit möglicherweise beachtlichen Wertsteigerungen kommt es nicht an. Der Grund ist, dass eine Versteuerung der Wertsteigerungen erst beim Verkauf von Fondsanteilen erfolgt. Bei einer Veräußerung nach langer Anlagedauer übersteigt der Verkaufsgewinn regelmäßig den im Kalenderjahr nutzbaren Sparerpauschbetrag.

Steuerexpert:innen empfehlen daher Anleger:innen, jedes Jahr eine steuerliche Optimierung ihres Depots vorzunehmen. Sie raten zum Verkauf von Aktien, ETFs oder Fondsanteilen oder Aktien, sobald die Wertsteigerungen bzw. Veräußerungsgewinne den Sparerpauschbetrag überschreiten. Direkt im Anschluss kann der Anleger:in die verkauften Wertpapiere wieder erwerben.

Die anfallenden Ordergebühren wiegen zu hohe Steuerabgaben nach langer Haltedauer mehr als auf. Bei den besten Direktbankbrokern fallen sehr geringe Transaktionskosten an. Bei einigen Neobrokern kostet die Order 1 Euro oder sie ist ab einem bestimmten Ordervolumen von Ordergebühren befreit.

Hinweis

Wenn Anleger:innen Erträge jährlich versteuern und dafür den Steuerpauschbetrag nutzen, können sie nennenswerte zusätzliche Rendite erwirtschaften. Über einen Zeitraum von 10 Jahren wären beim Freibetrag von 801 Euro mindestens 8.010 Euro steuerfreie Rendite möglich. Fonds und ETFs gilt seit 2018 eine steuerliche Sonderregelung für die Ertragsbesteuerung. Dividenden und Kursgewinne bleiben pro Jahr bis in Höhe von 1.144 Euro steuerfrei. Für Ehepaare gilt der doppelte Steuerfreibetrag.

Höhe des Sparerpauschbetrags abhängig vom Familienstand

Grundsätzlich steht jedem erwachsenen Verbraucher:in und jedem Kind ein steuerlicher Freibetrag in Höhe des Sparerpauschbetrages zu.

Die Höhe des Sparerpauschbetrages ist unter Bedingungen abhängig vom Familienstand. Der Pauschbetrag für einen Single-Haushalt beträgt 801 Euro, für steuerlich zusammenveranlagte verheiratete und Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag.

Können Eltern den Sparerpauschbetrag für ihre Kinder nutzen?

Genau wie die Eltern verfügen Kinder über einen steuerlichen Freibetrag, den sie bei Kapitalerträgen nutzen können. Bis in Höhe des geltenden Sparerpauschbetrages bleiben Erträge von der Steuer verschont. Die Voraussetzungen dafür sind ein eigenes Kinderkonto und ein gesonderter Freistellungsauftrag.

  • Eltern müssen zunächst als gesetzliche Vertreter ein Anlagekonto oder Depot auf den Namen des Kindes eröffnen.
  • Dann müssen Eltern für das Kind einen Freistellungsauftrag bis maximal 801 Euro erteilen.

Eine Aufteilung des steuerlichen Freibetrages auf mehrere Freistellungsaufträge für mehrere Konten oder Depots ist möglich. Die Bank zahlt Kapitalerträge im Rahmen des erteilten Freistellungsauftrags ohne Abzug von Kapitalertragsteuer an jeweilige Kontoinhaber:innen aus.

Hinweis

Eltern können den Sparerpauschbetrag für ihre Kinder nutzen, indem sie für ihren Nachwuchs ein eigenes Depot oder Sparkonto eröffnen, dort Geld anlegen und entsprechend Kapitalerträge erwirtschaften. Für jedes Kind gilt der derselbe steuerliche Freibetrag wie bei Singles. Eine Familie mit drei Kindern verfügt über einen steuerlichen Freibetrag von mindestens 4.005 Euro.

Steuerlicher Grundfreibetrag für Kinder

Kinder können meist einen über den Sparerpauschbetrag hinausgehenden steuerlichen Freibetrag nutzen. Der Gesetzgeber belastet Einkommen im Rahmen des steuerfreien Existenzminimums nicht mit der Einkommenssteuer. Der steuerliche Grundfreibetrag 2022 für Ledige beträgt 10.347 Euro und für Verheiratete (bei gemeinsamer steuerlicher Veranlagung) 20.694 Euro. Genau wie Erwachsene verfügen Kinder über einen steuerlichen Grundfreibetrag. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst.

Für das Jahr 2022 können sie steuerfreie Einkünfte in Höhe von 11.148 Euro (Grundfreibetrag von 10.347 Euro plus Sparerpauschbetrag von 801 Euro) geltend machen. Der Grundfreibetrag wird regelmäßig angepasst. Sollten die Kapitalerträge des Kindes beispielsweise 3.000 Euro und weitere Einkommen 0 Euro betragen, würde weder Abgeltungssteuer noch Einkommenssteuer fällig.

  • Den Grundfreibetrag müssen Eltern durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für das Kind geltend machen. Nur dann wird das Finanzamt die von der Bank wegen Überschreitung des Freibetrages eingezogene Abgeltungssteuer erstatten.
  • Die Beantragung einer sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung beim Finanzamt für das Kind wäre eine Alternative. Auf Grundlage dieser Bescheinigung wird die Bank zu keiner Zeit Abgeltungsteuer auf Kapitalerträge einbehalten und an das Finanzamt überweisen.
Wichtig

Wenn Eltern den Sparerpauschbetrag für ihre Kinder nutzen, gehört das Vermögen im Anlagekonto oder Depot dem Kind. Eltern dürfen nur in Ausnahmefällen über das Ersparte verfügen. Zulässig ist das beispielsweise im Zuge der Finanzierung des Führerscheins oder eines Studienaufenthalts des Kindes im Ausland. Ein Zugriff auf das Vermögen der Kinder aufgrund eigener finanzieller Engpässe ist nicht gestattet.

Freistellungsauftrag erteilen

Anleger:innen können jederzeit bei der Bank, der depotführenden Fondsgesellschaft oder beim Broker einen Freistellungsauftrag erteilen. Beim jeweiligen Anbieter erhalten sie das amtlich vorgeschriebene Formular. Sie können den Freistellungsauftrag bereits im Zuge der Konto- bzw. Depoteröffnung einreichen. Änderungen oder ein Widerrufen des Auftrages lassen sich per schriftlicher Mitteilung vornehmen.

Mit der Auftragserteilung können steuerpflichtige Kapitalerträge von bis zu 801 Euro bei Singles und 1.602 Euro bei zusammenveranlagten verheirateten Ehepaaren ohne Abzug der Abgeltungssteuer ausgezahlt werden. Ein Splitting des Sparerpauschbetrages ist möglich. Du kannst bei einem Geldinstitut beispielsweise einen Freistellungsauftrag in Höhe von 500 Euro erteilen und bei einem anderen Institut die restlichen 301 Euro von der Steuer freistellen.

Nicht erlaubt ist eine Aufteilung der steuerlichen Freibeträge, die den Sparerpauschbetrag überschreiten würde. Du darfst nicht bei zwei Banken beispielsweise jeweils 500 Euro oder bei drei Banken 300, 400 und 200 Euro freistellen. Probleme mit dem Finanzamt würdest du erst dann bekommen, wenn die Steuerrückhaltung den Sparerfreibetrag übersteigt. Korrigierst du den Fehler nicht im Zuge der Einkommensteuererklärung, könnte die Folge ein Steuerstrafverfahren wegen Steuerhinterziehung sein.

Damit der Sparerfreibetrag für ein jeweiliges Kalenderjahr in der gewünschten Höhe genutzt werden kann, muss der Freistellungsauftrag rechtzeitig eingereicht werden. Die Gültigkeit des Freistellungsauftrags beginnt, sobald dem Institut der entsprechende Auftrag vorliegt.

Möchtest du Kapitalerträge in deinem Depot im Jahr 2022 bis 801 Euro von der Steuer freistellen, muss der Freistellungsauftrag bis spätestens 31.01.2023 erteilt werden. Verpasst du diese Frist, hast du die Möglichkeit zu viel gezahlte Ertragssteuer über die Einkommenssteuererklärung zurückzuholen.

Sinnvoll ist die Vorlage des Freistellungsauftrags bereits am Anfang des Jahres, wenn monatliche Zinserträge oder unterjährig Dividenden-Ausschüttungen anfallen. Solange kein Freistellungsauftrag bei der Bank oder dem Broker vorliegt, erfolgt die Auszahlung von Kapitaleinkünften unter Einbehaltung der Abgeltungssteuer. Auch in diesem Fall ist über die Einkommenssteuererklärung eine Steuerrückzahlung zu viel bezahlter Steuer möglich.

Hinweis

Den Freistellungsbetrag musst du manuell bei deiner Bank oder deinem Broker einrichten. Verzichtest du auf ein Einrichten des Sparerpauschbetrages, zahlst du für jede Dividende und jeden Wertpapierverkauf Steuern. Sobald bei der Bank oder Broker ein Freistellungsauftrag vorliegt, werden deine Kapitaleinkünfte bis zu einem Wert von 801 Euro steuerfrei ausgezahlt.

Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung

Der Sparerpauschbetrag ermöglicht die steuerfreie Auszahlung bestimmter Kapitaleinkünfte in Höhe von bis zu 801 Euro für Alleinstehende. Möchtest du Sparerpauschbetrag profitieren, hast du zwei Möglichkeiten:

  • Die einfachste Lösung ist die Erteilung eines Freistellungsauftrages bei deiner Bank. Eine Aufteilung auf mehrere Institute und Broker ist möglich. Nur für jene Kapitaleinkünfte, die den Freibetrag übersteigen, berechnet die Bank die Abgeltungssteuer.
  • Wenn du deine Einkommensteuererklärung anfertigst, musst du die Anlage KAP ausfüllen. Anzugeben sind Einkünfte aus Kapitalvermögen. Darauf wird der verfügbare Freibetrag angerechnet. Angaben zum Sparerpauschbetrag kannst du in den Zeilen 12 und 13 in der Anlage KAP in der Steuererklärung machen.

Anleger:innen, die Geld in Aktien, Fonds oder ETFs ausschließlich in Deutschland anlegen, müssen Einkünfte aus Kapitalvermögen nicht in der Einkommensteuererklärung angeben.

Vom deutschen Broker oder der Bank wird eine fällige Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte einbehalten und an das Finanzamt abgeführt.

Beim Broker oder einem Anlageinstitut aus dem Ausland erfolgt keine automatische Abführung der Abgeltungssteuer. Für die Abführung der Steuer ist der jeweilige Anleger:in selbst verantwortlich. Das bedeutet, dass er eine Steuererklärung abgeben und die Anlage KAP ausfüllen müssen.

Wann die Steuererklärung mit der Anlage KAP Sinn macht

Es gibt einige Fälle, wo du mit der Steuererklärung einen erfolgten Steuerabzug zu deinen Gunsten korrigieren kannst bzw. solltest.

  • Du hast den Sparerpauschbetrag nicht korrekt ausgenutzt und zu Unrecht Abgeltungsteuer gezahlt.
  • Dein Einkommen ist so niedrig, dass dein persönlicher Einkommensteuersatz unterhalb der 25 Prozent Kapitalertragsteuer liegt.
  • Verluste aus Kapitaleinkünften wurden nicht in einem Freistellungsauftrag verrechnet.

Im Zuge des Ausfüllens der Anlage KAP in der Einkommensteuererklärung beantragst du eine Wahlveranlagung mit Ziel der Überprüfung des Steuereinbehalt. Sollte dein persönlicher Steuersatz unter dem Abgeltungssteuersatz liegen, beantragst du eine Günstigerprüfung. Das Finanzamt wird in diesem Fall den niedrigeren Steuersatz anwenden.

Hinweis

Angaben zum Sparerpauschbetrag und zu Kapitaleinkünften in der Steuererklärung werden in der Anlage KAP vorgenommen. Gefordert sind Sparer:innen, die Kapitaleinkünfte bei ausländischen Banken und Brokern erzielen. Sollte Bank oder der Broker fehlerhaft Abgeltungssteuer berechnet haben, lässt sich eine Änderung über die Anlage KAP erreichen.

Worauf beim Sparerpauschbetrag besonders zu achten ist

Der Sparerpauschbetrag ist ein steuerlicher Freibetrag, der Kapitaleinkünfte bis zu einer Höhe von 801 Euro von der Steuer freistellt. Die Bank oder der Broker kümmert sich nicht automatisch um die Steuerfreistellung von Kapitaleinkünften. Der Sparerpauschbetrag wird durch Erteilung eines Freistellungsauftrags nutzbar.

  • Der Sparerpauschbetrag gilt für alle möglichen Kapitaleinkünfte. Dazu gehören Zinseinnahmen, Dividenden-Ausschüttungen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Wertpapieren und Termingeschäften. Werden mehrere Anlagekonten unterhalten, kann eine Aufteilung der Freibeträge auf verschiedene Banken sinnvoll sein.
  • Der Sparerpauschbetrag steht ebenso Kindern zu. Eltern müssen für ihren Nachwuchs ein Anlagekonto oder Depot eröffnen
  • Anleger:innen haben jedes Jahr einen Anspruch auf den Sparerpauschbetrag. Voraussetzung für die Nutzung ist, dass sie bei der Bank oder dem Broker ihren Freistellungsauftrag rechtzeitig erteilen. hinterlegen.
  • Der erlaubte Sparerpauschbetrag darf bei der Verteilung auf mehrere Banken oder Broker nicht überschritten werden. Wird wegen zu hoch erteilter Freibeträge zu wenig Steuer auf Kapitaleinkünfte abgeführt, kann es Probleme mit dem Finanzamt geben.
  • Anlagevermögen sollte einmal jährlich einer steuerlichen Optimierung unterzogen werden. Durch die Realisierung anteiliger Kursgewinne lässt sich der Sparerpauschbetrag in voller Höhe ausnutzen

So lange gilt der Sparerpauschbetrag

Der Sparerpauschbetrag gilt in seiner aktuellen Höhe bis zur Änderung durch den Gesetzgeber. Der 2022 geltende Sparerpauschbetrag wurde bei Einführung der Abgeltungssteuer im Jahr 2009 festgelegt. Eine Änderung ist zum 01.01.2022 vorgesehen. Der jährlich zur Verfügung stehende Sparerpauschbetrag kann über die Erteilung eines Freistellungsauftrages genutzt werden.

Der Freistellungsauftrag wird in der Regel unbefristet erteilt, kann auf Wunsch mit einer Befristung bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres versehen werden. Ein befristeter Freistellungsauftrag hat zur Folge, dass der Sparerfreibetrag nach Ablauf bei Bedarf erneut beauftragt werden muss. Bei unbefristeter Erteilung gilt der Freistellungsauftrag bis auf Widerruf. Widerrufen werden muss er auch im Falle einer Kontoauflösung.

Fazit: Mit Sparerpauschbetrag Kapitalertragssteuern sparen

Der Sparerpauschbetrag ermöglicht Anleger:innen pro Jahr eine steuerfreie Rendite von 801 Euro. Ein Drei-Personen-Haushalt könnte, soweit dieser über entsprechende Kapitaleinkünfte verfügt, über einen Zeitraum von 10 Jahren über 24.000 Euro an Steuern sparen.

Unter Umständen empfiehlt sich eine steuerliche Optimierung der Vermögensanlage, da nicht Anspruch genommene Teile des jährlichen Sparerpauschbetrages verfallen. Die bei langer Anlagedauer entstehenden höheren Kursgewinne unterliegen der kompletten Abgeltungssteuer abzüglich des jährlich nutzbaren Freibetrages.

Ein Freistellungsauftrag muss immer rechtzeitig erteilt werden, denn der Sparerpauschbetrag kann nicht rückwirkend gewährt werden. Bis in Höhe des steuerlichen Freibetrages kann beim Finanzamt im Zuge der jährlichen der Einkommensteuererklärung die Erstattung bezahlter Steuern beantragt werden.

Zum 01.01.2023 wird der Sparerpauschbetrag auf 1.000 Euro je Alleinstehende(r) erhöht. Der doppelte Freibetrag gilt für Verheiratete bei Zusammenveranlagung.

FAQ: Typische Fragen und unsere Antworten rund um den Sparerpauschbetrag

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerfreibetrag ist ein steuerlicher Freibetrag bei der Einkommensteuer. Deine Kapitaleinkünfte bleiben steuerfrei, wenn sie einen geltenden Freibetrag nicht überschreiten. Alleinstehende können sich Kapitaleinkünfte mit der Erteilung eines Freistellungsauftrages bei der Bank, dem Broker oder Robo-Advisor steuerfrei auszahlen lassen. Die maximale Höhe der Steuerbefreiung gibt der Sparerpauschbetrag vor.

Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag?

Der Sparerpauschbetrag beträgt seit 2009 für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete und Partnerschaften mit steuerlicher Zusammenveranlagung 1.602 Euro. Für jedes Kind gilt gleichfalls ein Sparerfreibetrag von 801 Euro.

Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen?

Wird ein Freistellungsauftrag erteilt, behält ein unbefristeter Auftrag bis zum Widerruf seine Gültigkeit. Der im Auftrag festgelegte Sparerfreibetrag wird automatisch ins Folgejahr übernommen. Einen auf den 31.12. des Jahres befristeten Freistellungsauftrag musst du jedes Jahr neu beantragen. Änderungen deines Freistellungsauftrages solltest du am Anfang des Jahres vornehmen.

Wo wird der Sparerpauschbetrag in der Steuererklärung angegeben?

Angaben zum in Anspruch genommenen Sparerpauschbetrag werden in den Zeilen 12 und 13 der Anlage KAP in der Steuererklärung verlangt. Anzugeben ist die Höhe des Sparerpauschbetrages für Kapitalerträge außerhalb der Anlage KAP.

Wurde kein Freistellungsauftrag erteilt, kannst du in der Anlage Kap in der Zeile 5 „Ich beantrage eine Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge“ ein Kreuz machen und den Sparerpauschbetrag im Zuge der Einkommensteuererklärung nachträglich beantragen. 

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Thomas Detlef Bär

Veröffentlicht von

Als studierter Ökonom habe ich mich jahrelang in erster Linie mit betriebswirtschaftlichen Problemen befasst. Seit mehr als zehn Jahren sehe ich meine Berufung darin, Wissen und Erfahrungen rund um private Finanzen aufzubereiten und in Ratgeberform zu vermitteln.