Anlagevermögen – Wichtiger Teil des Gesamtvermögens in Unternehmen

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 19. September 2023
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Das Gesamtvermögen eines Unternehmens gliedert sich zum einen in das Anlagevermögen und zum anderen in das Umlaufvermögen. In beiden Fällen geht es um Vermögensgegenstände, die entweder kurz- oder längerfristig im Unternehmen verbleiben.

In unserem Beitrag erfährst du, was das Anlagevermögen ist und welche Bestandteile des hat. Ferner gehen wir darauf ein, was zum Anlagevermögen gehört und nennen dafür ein Beispiel. Im zweiten Teil unseres Beitrages geht es dann darum, wie das Anlagevermögen berechnet wird und sich in der Bilanzanalyse nutzen lässt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kennzeichnend für das Anlagevermögen ist, dass die entsprechenden Gegenstände dem Geschäftsbetrieb dauerhafte dienen sollen
  • Das Anlagevermögen gliedert sich in drei Rubriken, nämlich in die immateriellen Vermögensgegenstände, Sacheinlagen und Finanzanlagen
  • Zum Anlagevermögen zählen zum Beispiel Grundstücke, Maschinen, Schutzrechte und Wertpapiere.
  • Im Gegensatz zum Anlagevermögen ist es ein Kennzeichen des Umlaufvermögens, dass dieses nur mit den entsprechenden Vermögensgegenständen kurzfristig im Betrieb verbleibt

Was ist das Anlagevermögen?

Mit dem Begriff Anlagevermögen werden Gegenstände zusammengefasst, die auf der Grundlage des Paragraphen 247 Abs. 2 HGB dem jeweiligen Geschäftsbetrieb dauerhaft dienen sollen. Das Kennzeichen dauerhaft ist allerdings nicht wörtlich zu nehmen, denn oftmals müssen die entsprechenden Gegenstände bereits nach einigen Jahren ausgetauscht werden.

Im Rahmen des Anlagevermögens geht man davon aus, dass darunter alle Vermögensgegenstände fallen, die mindestens ein Jahr und einen Tag im Unternehmen verbleiben. Dabei kann es sich sowohl um materielle als auch um immaterielle Werte handeln, also zum Beispiel um einen Gegenstand oder um ein Recht. Eine Einteilung des Anlagevermögens lässt sich danach vornehmen, ob die entsprechenden Wirtschaftsgüter abnutzbar sind oder nicht.

Hinweis

Zum Anlagevermögen zählt ein Vermögensgegenstand dann, wenn er länger als ein Jahr im Betrieb genutzt werden soll. Alle anderen Gegenstände gehören dann automatisch zum Umlaufvermögen.

Die Bestandteile des Anlagevermögens

Mittels des Anlagevermögens sollen die betrieblichen Zwecke eines Unternehmens umgesetzt werden. Dazu gibt es unter anderem die immateriellen und materiellen Sachwerte, die im Rahmen des Betriebes genutzt werden. Dabei lässt sich das Anlagevermögen in die folgenden drei Untergruppen einteilen:

  1. Industrielle Vermögensgegenstände
  2. Sacheinlagen
  3. Finanzanlagen

Immateriell sind Vermögensgegenstände zum Beispiel dann, wenn es sich um Sachwerte handelt, die nicht in physischer Form existieren. Dazu zählen zum Beispiel Patente, Rechte oder auch eine Software, die für die betrieblichen Abläufe benötigt wird. Ein immaterielles Wirtschaftsgut ist demnach nicht körperlich vorhanden und kann deshalb auch im Zuge der Inventur in der Form nicht gezählt werden, wie es zum Beispiel bei greifbaren Gegenständen der Fall ist.

Die zweite Untergruppe des Anlagevermögens wird als Sachanlage bezeichnet. Hier gibt es bei den Wirtschaftsgütern ein festes Kennzeichen, nämlich dass diese physisch vorhanden sind und deshalb das Gegenteil zur Gruppe immaterieller Vermögensgegenstände darstellen. Zu den Sacheinlagen zählen beispielsweise ein Grundstück, Maschinen oder ein anderes Wirtschaftsgut, das in physischer Form vorhanden ist und natürlich einen bestimmten Wert hat.

In die dritte Gruppe der Anlagevermögen fallen die Finanzanlagen. Auch diese gehören zwar in den Bereich eines immateriellen Vermögensgegenstandes, nehmen aber eine Sonderstellung ein. Sie müssen nämlich getrennt von den anderen immateriellen Vermögenswerten abgebildet werden. Bei den Finanzanlagen geht es stets um Kapital und Geldmittel, die entweder empfangen oder bereitgestellt worden sind.

Das zählt zum Anlagevermögen

Lass uns jetzt noch etwas näher auf die verschiedenen Anlagegüter und Vermögensgegenstände eingehen, die zu den entsprechenden drei Gruppen und damit zum Anlagevermögen gehören. In der Sparte der immateriellen Vermögensgegenstände handelt es sich in erster Linie um die folgenden Werte:

  • Gewerbliche Schutzrechte
  • Patente
  • Konzessionen
  • Firmenwert

Es geht in dieser Untergruppe also unter anderem auch um Firmenwerte sowie darüber hinaus um Rechte, die natürlich ihrerseits eines bestimmten Wertes nicht entbehren.

Der Kern eines Vermögensgegenstandes aus der Gruppe der Sacheinlagen ist, dass diese physisch vorhanden ist. Deshalb zählen zum Beispiel die folgenden Sachwerte in Betrieben automatisch zu den Sacheinlagen:

  • Grundstücke
  • Betriebs- und Geschäftsausstattung
  • Gebäude
  • Maschinen
  • Technische Anlagen

Bei Grundstücken handelt es sich also genauso wie zum Beispiel bei Maschinen oder Gebäuden natürlich um Sacheinlagen, da ein physischer Wert bei diesem Anlagegut vorhanden ist. Im Rahmen eines Grundstücks handelt es sich in der Regel um eine sehr langfristige Sacheinlage, während zum Beispiel eine Maschine in regelmäßigen Abständen ersetzt werden muss, sodass dem Betrieb dann eine neue Maschine zur Verfügung stehen muss.

Die Finanzanlagen zählen ebenfalls zum Anlagevermögen und zu den Werten, die auch ein Unternehmer und eine Unternehmerin erfassen müssen. Zu den Finanzanlagen, die selbstverständlich in der Bilanz auszuweisen sind, gehören unter anderem:

  • Wertpapiere (des Anlagevermögens)
  • Beteiligungen
  • Anteile an verbundenen Unternehmen

Bei den Wertpapieren ist zum Beispiel darauf zu achten, dass diese auch tatsächlich zum Anlagevermögen zählen. Das gilt in erster Linie für Papiere mit einer längeren Laufzeit von mehr als einem Jahr. Geldmarktpapiere zum Beispiel fallen daher oft nicht in den Bereich der Finanzanlagen, sondern sind stattdessen aufgrund der höheren Liquidität dem Umlaufvermögen zuzurechnen.

Hinweis

Das Anlagevermögen lässt sich in drei Rubriken einteilen, nämlich in immaterielle Vermögensgegenstände, Sacheinlagen und Finanzanlagen. Die Sacheinlagen können zudem noch in abnutzbare und nicht abnutzbare Sachwerte unterteilt werden, worauf wir im Beitrag noch näher eingehen.

Anlagevermögen: Beispiel

In der Praxis gibt es natürlich eine Vielzahl von Beispielen, welche Sachwerte zum Anlagevermögen zählen. Zu den Firmenwerten gehören zum Beispiel Bestandteile der Betriebs- und Geschäftsausstattung. Möchtest du dein Unternehmen zum Beispiel räumlich erweitern und benötigst deshalb unter anderem Einrichtungsgegenstände für das neue Büro, würden daher unter anderem Schreibtische, Stühle und auch technische Geräte zu den Sacheinlagen und damit zum Anlagevermögen zählen. Gleiches gilt zum Beispiel unter der Voraussetzung, dass du deinen Fuhrpark erweitern möchtest. Die entsprechenden Fahrzeuge, die du kaufst, fallen natürlich ebenfalls in den Bereich der Sachanlagen.

Abnutzbares vs. nicht abnutzbares Anlagevermögen

Wie wir zuvor bereits kurz erwähnt haben, lässt sich das Anlagevermögen noch in zwei anderen Gruppen aufteilen. Zum einen gibt es abnutzbares und zum anderen nicht abnutzbares Anlagevermögen. Wichtig zu betonen ist, dass es innerhalb der Bilanzen einer Unternehmung vorgeschrieben ist, zwischen dem abnutzbaren und nicht abnutzbaren Anlagevermögen zu differenzieren und aufzugliedern. Anlagen mit einer Abnutzbarkeit sind also in einer anderen Position in der Bilanz aufzuführen, als wenn es um eine nicht abnutzbare Anlage geht.

Bei den meisten Anlagegütern in Form von Vermögenswerten eines Betriebes handelt es sich um ein abnutzbares Anlagevermögen, welches mit einer möglichen Abschreibung verbunden ist. Dazu gehören in erster Linie die folgenden Teile des Anlagegutes und der Vermögenswerte:

  • Maschinen
  • Sachanlagen wie Computer
  • Fahrzeuge
  • Büroeinrichtung

Kennzeichnend für solche abnutzbaren Anlagegüter ist vor allem, dass der Wert über die Nutzungsdauer hinweg immer weiter abnimmt. Exakt diese Wertminderung muss im Rahmen der Buchhaltung durch Abschreibungen erfasst werden.

Das Gegenteil des abnutzbaren Anlagevermögens ist dementsprechend das nicht abnutzbare Anlagevermögen. Dabei wiederum handelt es sich um betriebliche Sachwerte, die nach der Anschaffung in der Regel nicht an Wert verlieren. Der aktuelle Wert ist dann häufig noch identisch mit den Anschaffungskosten, weil eben keine Wertreduktion stattfindet. Zum nicht abnutzbaren Anlagevermögen zählen unter anderem:

  • Grundstücke
  • Wertpapiere
  • Patente

Die Berechnung des Anlagevermögens

Innerhalb der Bilanz muss stets der Wert des jeweiligen Anlagevermögens aufgezeigt werden. Wie du erfahren hast, gibt es bei vielen Gegenständen einen Verschleiß, eine Abnutzung oder einer anderen Form der Wertminderung, zum Beispiel auf Grundlage der Alterung des Anlagevermögens. Dieser Wertverlust ist innerhalb der Bilanz zu erfassen, damit jeweils der tatsächliche Firmenwert des Anlagevermögens bekannt ist.

Für welchen Zeitraum dann eine Abschreibung vorgenommen wird, resultiert aus der sogenannten betriebsgewohnten Nutzungsdauer. Dazu gibt es offizielle Tabellen seitens des Bundesministeriums für Finanzen, in denen exakt definiert ist, für welche Anlagegüter welche übliche Nutzungsdauer vorgesehen ist. Beginn der Abschreibung ist der Anschaffungstag und Grundlage der damalige Kaufpreis. Nicht vorgeschrieben ist laut HGB übrigens, welche Abschreibungsart das Unternehmen wählen muss.

Anlagevermögen in der Bilanzanalyse

Innerhalb einer Bilanz wird das Anlagevermögen auf Grundlage des Paragraphen 266 60 HGB auf der Aktiva-Seite abgebildet. Das ist gleichzeitig die Grundlage für einige, durchaus wichtige Kennzahlen im Rahmen der Bilanzanalyse, nämlich:

  • Anlagenintensität
  • Anlagendeckungsgrad
  • Anlagenabnutzungsgrad

Die Anlagenintensität sagt etwas darüber aus, welchen Teil das Anlagevermögen am Gesamtvermögen eines Unternehmens hat. Zu beachten ist, dass die übliche Anlagenintensität von Branche zu Branche unterschiedlich ausfallen kann, je nachdem, ob der Wirtschaftsbereich anlageintensiver ist oder nicht. Die Berechnung der Anlagenintensität findet durch die folgende Formel statt:

Anlagenintensität = Anlagevermögen / Gesamtvermögen

Sehr positiv ist eine niedrige Anlagenintensität. Diese sagt nämlich aus, dass ein geringer Anteil des Kapitals im Unternehmen selbst gebunden ist. Das führt dazu, dass mehr liquide Mittel bereitstehen.

Beim sogenannten Anlagendeckungsgrad wird das Eigenkapital eines Unternehmens in ein Verhältnis zum Anlagevermögen gesetzt. Dahinter steckt der Gedanke, dass langfristige Vermögensgegenstände immer langfristig finanziert sein sollten. Daher sollte das Eigenkapital grundsätzlich möglichst stets mindestens die gleiche Höhe wie die, des Anlagevermögens haben. Der errechnete Anlagendeckungsgrad sollte daher immer bei mindestens 100 Prozent liegen und kann mit der folgenden Formel berechnet werden:

Anlagendeckungsgrad = Eigenkapital / Anlagevermögen *100

Die dritte betriebswirtschaftliche Kennzahl in der Bilanzanalyse auf Grundlage des Anlagevermögens ist der sogenannte Anlagenabnutzungsgrad. In dem Fall findet ein Vergleich der durchgeführten Abschreibungen mit dem Anlagevermögen statt, demnach mit den jeweiligen Anschaffungskosten der Sachwerte. Die Aussagekraft dieser Kennzahl besteht darin, dass sich ablesen lässt, welchen Zustand die entsprechenden Anlagen voraussichtlich haben werden. Die Berechnung des Anlagenabnutzungsgrades wird auf Grundlage der folgenden Formel durchgeführt:

Anlagenabnutzungsgrad = kumulierte Abschreibungen auf Sachanlagen / Anschaffungskosten * 100

Positiv ist in dem Zusammenhang vor allem ein geringer Abnutzungsgrad, denn dann findet sich das Anlagevermögen noch in einem recht guten Zustand. Das wiederum erhöht natürlich den Gesamtwert des Vermögens und damit auch der Firma.

Fazit zum Anlagevermögen

Beim Anlagevermögen handelt es sich um materielle und immaterielle Gegenstände und (Sach-)Werte, die längerfristig im Unternehmen sind. Dazu gehören zum Beispiel Maschinen, die Büroeinrichtung, Fahrzeuge und Grundstücke. Der Unterschied zwischen Anlage- und Umlaufvermögen besteht darin, dass das Umlaufvermögen meistens nur kurzfristig im Unternehmen bleibt. In der Bilanz muss das Anlagevermögen nach abnutzbaren und nicht abnutzbaren Vermögenswerten differenziert werden.

FAQ: Fragen und Antworten zum Anlagevermögen

Was bedeutet Anlagevermögen?

Zum Anlagevermögen zählen sämtliche materielle und nicht materielle Werte einer Firma, die über ein Jahr hinaus innerhalb des Betriebes genutzt werden. Das Anlagevermögen steht dem Unternehmen dementsprechend mittel- bis langfristig zur Verfügung.

Worin unterscheiden sich Anlagevermögen und Umlaufvermögen?

Ob ein Wert zum Anlage- oder zum Umlaufvermögen zählt, wird in der Regel davon abhängig gemacht, für welchen Zeitraum der Sachwert oder das immaterielle Gut dem Unternehmen zur Verfügung stehen. Bis zu einem Zeitraum von maximal einem Jahr wird der Wert zum Umlaufvermögen gerechnet, darüber hinaus zum Anlagevermögen.

Wie wird das Anlagevermögen bewertet?

Grundlage für die Bewertung des Anlagevermögens ist dessen Erfassung, die im Zuge einer Inventur am Bilanzstichtag vorgenommen wird. Anschließend findet eine Bewertung des Anlagevermögens zum jeweils aktuellen Wert statt, sodass vorher Abschreibungen getätigt werden müssen.

Wann gehört etwas zum Anlagevermögen?

Die Werte eines Unternehmens gehören dann zum Anlagevermögen, wenn sie sich im Eigentum der Firma befinden und darüber hinaus davon auszugehen ist, dass sie langfristig für den Geschäftsbetrieb verfügbar sind. Bei der geplanten Nutzungsdauer von über einem Jahr kann von dieser Langfristigkeit ausgegangen werden.

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Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.