Kontowechselservice: so funktioniert Bankwechsel

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 18. September 2023
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Beinahe jeder Mensch hat heutzutage ein Girokonto, das beispielsweise für einen vorhandenen Job oder für das Banking allgemein benötigt wird, damit man unter anderem das Gehalt auf sein Konto überwiesen bekommen kann. Nun kann es im Laufe der Zeit dazu kommen, dass man nicht mehr ganz zufrieden mit seiner Bank ist und das Girokonto wechseln möchte. Entweder kann man den Wechsel komplett selber vornehmen oder man nimmt einen Kontowechselservice in Anspruch.

Mit Hilfe des Wechselservices werden alle notwendigen Schritte zum Beispiel von den Banken selbst durchgeführt. Alle notwendigen und vorbereitenden Schritte müssen jedoch in Eigenarbeit durchgeführt werden.
Wie ein Kontowechsel funktioniert, was die gesetzliche Kontenwechselhilfe ist und wie man bei einem Kontowechsel vorgehen muss, erfährst du in diesem Ratgeber.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Alle Banken, die Verbraucher:innen ein Konto anbieten, müssen einen Kontowechselservice anbieten.
  • Wird der Kontowechselservice in Anspruch genommen, fallen dafür keine Kosten an, es sei denn, es wurde eine Gebühr vereinbart.
  • Die Dauer eines Kontowechsels liegt im Schnitt bei ca. zwei Wochen.

Kontowechsel ist nicht schwierig

Anfangs mag man denken, dass ein Kontowechsel schwer und kompliziert ist. Es ist jedoch das Gegenteil der Fall, denn mittlerweile gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die einem bei dem Kontowechsel helfen können. Aber auch, wenn der Wechsel selber durchgeführt wird, ist dies gar nicht kompliziert.

Im Grunde genommen muss das bereits bestehende Konto bei der alten Bank gekündigt und ein neues Konto bei der neuen Bank eröffnet werden. Im gleichen Zuge muss man alle möglichen Dienstleister:innen bzw. Einzugsberechtigten die neuen Kontodaten mitteilen, damit alle bestehenden Verbindlichkeiten weiterhin gezahlt werden können. Im Normalfall überweist die alte Bank dann das übrige Guthaben auf das Konto bei der neuen Bank und der Wechsel ist vollzogen.

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Wie funktioniert ein Kontowechselservice?

Ein Kontowechselservice funktioniert so, dass Verbraucher:innen ihren Banken eine Ermächtigung erteilen. Durch diese Ermächtigungen werden die Banken dazu ermächtigt, Handlungen im Bezug zum Kontowechsel für die Verbraucher:innen vorzunehmen. Gleichzeitig werden sie verpflichtet, der neuen Bank gewisse Informationen in einem gewissen Zeitraum mitzuteilen. Die neue Bank ist dann dazu in der Lage, etliche Zahlungspartner:innen anzuschreiben, um sie über die neue Kontoverbindung zu informieren.

Außerdem überweist die alte Bank den Restsaldo zu einem festgelegten Termin auf das Konto bei der neuen Bank. Von dem ganzen Ablauf im Hintergrund bekommen die Verbraucher:innen in der Regel nicht allzu viel mit.

Was ist die gesetzliche Kontenwechselhilfe?

Möchten Kontoinhaber:innen das Konto und die Bank wechseln, müssen sie stets sicherstellen, dass alle Zahlungsverpflichtungen weiterhin ordnungsgemäß bedient werden und dass sie weiterhin Zahlungen empfangen können. Damit sie den Aufwand hierfür gering halten können, sind beide Zahlungsdienstleister:innen – sprich die Bank des alten Girokontos und die Bank des neuen Girokontos – dazu verpflichtet, den Kund:innen beim Wechsel auf deren Wunsch hin zu unterstützen.

Damit die empfangenden Zahlungsdienstleister:innen den gesetzlichen Kontowechsel einleiten können, müssen die Verbraucher:innen eine entsprechende Ermächtigung erteilen. Diese Regelungen wurden gesetzlich festgelegt und sie stellen die gesetzliche Kontenwechselhilfe dar.

Anspruchsberechtigte

Nicht alle, die ein Konto bei der entsprechenden Bank haben, haben gleichzeitig einen Anspruch auf die gesetzlich vorgeschriebene Hilfe beim Kontowechsel. Grundsätzlich haben alle Personen Anspruch darauf, die als Verbraucher:innen anzusehen sind. Wann jemand Verbraucher:in ist, kann dem § 13 BGB entnommen werden. Verbraucher:innen sind alle natürlichen Personen, die ein Rechtsgeschäft zu den Zwecken abschließen, die überwiegend weder der gewerblichen noch den selbstständigen Tätigkeiten zugerechnet werden können. Aus diesem Grund fallen Geschäftskonten nicht unter die Regelungen der ZKG.

Hinweis

Was im Gegensatz zu Verbraucher:innen Unternehmer:innen sind, wird in § 14 BGB gesetzlich geregelt.

Die Wechselhilfe setzt außerdem voraus, dass die Verbraucher:innen entsprechende Ermächtigungen zur Kontenwechselhilfe erteilt haben. Diese Ermächtigungen müssen den Auftrag für die einzelnen Schritte des Wechsels beinhalten. Die Zahlungsdienstleister:innen sind dazu verpflichtet, den Verbraucher:innen entsprechende Formulare für die Ermächtigung bereitzustellen.

Pflicht zur gesetzlichen Kontenwechselhilfe

Wie aus den bisherigen Ausführungen hervorgeht, sind Zahlungsdienstleister:innen in vielen Fällen dazu verpflichtet, eine Wechselhilfe anzubieten. Im Normalfall sind alle Zahlungsdienstleister:innen, die Konten für Verbraucher:innen anbieten, zur Kontenwechselhilfe verpflichtet. Beide Banken, die am Kontowechsel beteiligt sind, müssen die Verbraucher:innen beim Wechsel unterstützen. Die empfangenden Zahlungsdienstleister:innen leiten dabei den Kontowechsel auf Wunsch der Verbraucher:innen ein.

Leistungen bei einem Kontenwechsel

Geht es um die Leistungen, die Banken bei einer Kontowechselhilfe erbringen müssen, kann zwischen den gesetzlichen und den freiwilligen Leistungen unterschieden werden.

Gesetzliche Pflichtleistungen

Die von den Verbraucher:innen erteilte Ermächtigung legt fest, welche Leistungen die Zahlungsdienstleister:innen in einem vorgegebenen Rahmen letztendlich erbringen und sie stellt in gewisser Weise eine Zustimmung, wie zum Beispiel zu einer Reichweitenmessung, zum Kontowechsel dar. Innerhalb von zwei Geschäftstagen fordern die empfangenden Zahlungsdiensleister:innen bei den bisherigen Dienstleister:innen Informationen über bestehende Daueraufträge und verfügbare Informationen zu Lastschriftmandaten an. Außerdem benötigen sie alle verfügbaren Informationen über etwaige eingehende Überweisungen und über von Zahlungsempfänger:innen veranlasste Lastschriften in den vorangegangenen 13 Monaten.

Hinweis

Lastschriftmandate sind Ermächtigungen für den Einzug von fällig werdenden Beträgen.

Die neuen Zahlungsdienstleister:innen informieren die bisherigen Banken über die festgelegten Zeitpunkte, zu denen Zahlungen nicht mehr über das alte Konto abgewickelt werden sollen und zu denen das restliche Guthaben zu überweisen und somit das alte Konto zu schließen ist. Die bisherige Bank ist dazu verpflichtet, alle notwendigen Informationen innerhalb von fünf Geschäftstagen zu übermitteln. Zu den festgelegten Zeitpunkten muss die alte Bank keine Zahlungen mehr abwickeln und den Restsaldo überweisen und anschließend das Konto schließen.

Nach diesem Prozess muss die neue Bank innerhalb fünf weiterer Geschäftstage und nach Erhalt der Informationen und Listen weitere Leistungen erbringen. Dazu gehört die Einrichtung gewünschter Daueraufträge, das Akzeptieren von Lastschriften zum bestimmten Datum, die in der Ermächtigung angegebenen Zahler:innen über die neue Kontoverbindung zu informieren und eine Kopie der darauf bezogenen Ermächtigung zu übermitteln und natürlich den in der Ermächtigung genannten Zahlungsempfänger:innen ebenfalls die neuen Kontodaten und das in der Ermächtigung bestimmte Datum, an dem die Lastschriften abzubuchen sind, mitzuteilen. Außerdem muss den Empfänger:innen ebenfalls eine Kopie der entsprechenden Ermächtigung zugesandt werden.

Die neuen Banken müssen die Verbraucher:innen über einschlägige Rechte informieren. Zu den Rechten kann es gehören, Lastschrifteinzüge auf einen bestimmten Betrag zu begrenzen, jede Lastschrift daraufhin untersuchen zu lassen, ob der Betrag und die Periodizität den Vereinbarungen im Mandat entsprechen, wenn das Lastschriftmandat gemäß dem Zahlungsverfahren kein Erstattungsrecht vorsieht und sämtliche auf das Zahlungskonto bezogene Lastschriften zu blockieren oder sie durch einen oder mehrere genannte Zahlungsempfänger:innen autorisieren zu lassen.

Freiwillige Leistungen der Banken

Von der gesetzlichen Kostenwechselhilfe und den davon umfassten Leistungen ist die von vielen Dienstleister:innen zusätzlich angebotene Unterstützung bei stattfindenden Wechseln der Anbieter:innen zu unterscheiden. Diese Unterstützungen unterliegen nicht mehr dem Zahlungskontengesetz und deshalb auch nicht den strengen Vorgaben zu Punkten wie den Bearbeitungsfristen. Auf der anderen Seite sind die zusätzlich freiwillig angebotenen Leistungen nicht bloß auf Verbraucher:innen beschränkt.

Ablauf eines Kontowechsels: Wie gehe ich vor?

Damit man in der Lage ist, das Konto selbstständig aufzulösen oder damit man weiß, wie man bei einem Kontowechsel vorgehen muss, ist es hilfreich eine entsprechende Anleitung dafür in der Hand zu haben. So kann man den Vorgang anhand einer Art Checkliste Schritt für Schritt abarbeiten.

An erster Stelle steht natürlich der Punkt, dass man eine neue Bank finden muss, die den eigenen Wünschen und Vorstellungen gerecht wird. Hat man sich für eine Bank entschieden, wendet man sich an diese, mit der Bitte ein Konto zu eröffnen. Heutzutage ist es bei vielen Banken – und gerade bei Direktbanken – möglich, ein Konto ausschließlich mit ein paar Eingaben und Einstellungen Online zu eröffnen. Dazu wählt man die entsprechenden Punkte auf der Webseite der Bank aus und trägt seine Daten ein. Nachdem man die Schritte alle durchlaufen hat, muss oft eine Verifizierung stattfinden, die mit Hilfe eines Onlineverfahrens durchgeführt wird.

Nachdem man ein neues Konto eröffnet hat, gilt es sich einen Überblick über alle regelmäßigen ein- und ausgehenden Kontobewegungen zu machen und die betroffenen Personen und Firmen über die neue Bankverbindung zu informieren.

Hinweis

Von Direktbanken spricht man, wenn Finanzinstitute keine eigenen Filialen unterhalten, wie zum Beispiel die DKB.

Sobald das neue Konto eröffnet wurde, kann man das alte Konto kündigen und das neue Konto in Nutzung nehmen. Bei der Kündigung ist nach § 675h BGB eine eventuelle Kündigungsfrist zu beachten, die von den Banken gerne schon in den AGB festgelegt wird. Der § 675h BGB regelt nämlich, dass es grundsätzlich keine Kündigungsfrist gibt, diese aber durchaus vereinbart werden kann. Länger als einen Monat darf die Frist ohnehin nicht sein.

Es empfiehlt sich, das alte und das neue Konto bis zu zwei Monate parallel zu führen, damit es nicht zu unnötigen Fehlbuchungen und damit verbundenen Problemen kommt. Es gibt Unternehmen, bei denen man seine Kontodaten selbstständig ändern muss, da dies die Banken im Rahmen eines Kontowechselservices nicht übernehmen. Zu diesen Unternehmen gehören zum Beispiel Netflix und Amazon.

Je nach Bank ist eine Kündigung entweder bereits Online möglich oder die Kündigung ist schriftlich auf dem Postweg einzureichen. Im Rahmen der Kündigung sollten natürlich auch die restlichen Gelder des alten Kontos auf das neue Konto überwiesen werden. Sobald das alte Konto geschlossen und alle möglichen Abzugsberechtigten über die neue Kontoverbindung informiert wurden und es nach einer Zeit nicht zu Fehlbuchungen kam, ist der Wechsel endgültig vollzogen.

Schritt für Schritt:

  • Einen Girokonto Vergleich durchführen und so eine neue Bank finden
  • bei der neuen Bank ein Konto eröffnen – entweder Online oder in einer Filiale
  • Alle Abzugsberechtigten über die neuen Kontodaten informieren und etliche Daueraufträge beim neuen Konto einrichten
  • beide Konten über eine gewisse Zeit parallel führen, um Fehlbuchungen zu vermeiden
  • das alte Konto entweder online oder auf dem Postweg kündigen

Kosten

An dieser Stelle angekommen stellt man sich mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit die Frage, was der ganze Kontowechselservice überhaupt kostet. Im Ausgangsfall ist der Kontowechselservice kostenlos. Die Verbraucher:innen müssen nur eine Gebühr für den Service entrichten, wenn man dies mit der Bank auch so vereinbart hat. Das zu zahlende Entgelt hat angemessen zu sein und es muss den tatsächlichen Kosten entsprechen. Wie hoch die Gebühren sein dürfen, steht nicht fest. Wenn es dazu kommt, dass Banken bei der Übertragung aller Daten Fehler machen oder gegen bestimmte Fristen verstoßen, haften sie für Schäden, die durch diese Pflichtverletzungen entstanden sind.

Vorlaufzeit und Dauer eines Kontowechsels

Da die Banken und Sparkassen dazu verpflichtet sind, einige Daten und Vorgänge innerhalb von beispielsweise fünf Arbeitstagen zu erledigen, kann man sich schon denken, dass ein Kontowechsel normalerweise nicht innerhalb von zwei Stunden oder ein paar Minuten erledigt ist. Ein Kontowechsel dauert in vielen Fällen mit allem drum und dran zirka zwei Wochen. Die wechselnden Verbraucher:innen sind also dazu angehalten, stets darauf zu achten, dass wichtige Zahlungen wie das Gehalt noch empfangen, aber auch Zahlungen wie die Miete noch geleistet werden können. Auch aus diesem Blickwinkel lohnt es sich demnach, das alte und das neue Konto eine Zeit lang parallel zu behalten.

Wie viel Vorlaufzeit man bei einem Kontowechsel benötigt, liegt ein bisschen auch an der eigenen Planung. Zwischen zwei und vier Wochen, bevor das alte Konto komplett geschlossen wird, sollte man eine Vorlaufzeit einplanen. So kann man sicher gehen, alle Zahlungspartner:innen erkannt zu haben, um sie anschließend ordnungsgemäß über den Wechsel zu informieren und so Zahlungsausfälle zu vermeiden.

Tipps für einen optimalen Kontowechsel

Damit der bevorstehende Kontowechsel ohne Probleme abläuft, gibt es ein paar Tipps, die einem beim Wechsel helfen können. Wenn man Verbraucher:in ist und den Wechselservice der Hausbank in Anspruch nehmen kann, vereinfacht der Service den ganzen Ablauf. Möchte man einen Wechselservice in Anspruch nehmen, empfiehlt es sich darauf zu achten, ob dieser mit Kosten verbunden ist. Entscheidet man sich eventuell dazu, den Wechsel selber vorzunehmen, sollten alle wichtigen Personen über den Wechsel informiert werden.

Damit es nicht zu Falschbuchungen und Irritationen kommt, lohnt es sich meistens beide Konten eine gewisse Zeit nebeneinander laufen zu lassen. Außerdem gilt es bei der Kündigung des alten Kontos eine Kündigungsfrist von bis zu einem Monat zu beachten, wenn eine solche Frist überhaupt vereinbart wurde. Zudem sind Banken grundsätzlich dazu verpflichtet, einen gewissen Leistungsrahmen bei einem Kontowechsel anzubieten. Die wechselnden Kund:innen sollten also darauf achten, dass die Banken auch wirklich die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen durchführen. Bei Pflichtverletzungen können den Kund:innen unter Umständen Schadenersatzansprüche zustehen.

Checkliste für einen Kontowechsel

Damit man bei einem Kontowechsel nichts vergisst, kann die folgende Checkliste dazu beitragen, alle wichtigen Punkte zuverlässig abzuhaken:

  • Arbeitgeber:innen: Sie sollten an erster Stelle über die neuen Kontodaten informiert werden, denn sie überweisen einem das Gehalt, welches für die Erfüllung aller wichtigen Verbindlichkeiten genutzt wird.
  • Kund:innen: Ist man selbstständig, sollten die Kund:innen ebenfalls informiert werden, denn sie überweisen einem anstelle der Arbeitgeber:innen das Geld.
  • Lastschriften: Damit alle Lastschriften ordnungsgemäß eingezogen werden können und es dann nicht zu weiteren unnötigen Kosten kommt, müssen alle Einzugsberechtigten unterrichtet werden.
  • Staatliche Leistungen: Erhält man BAfÖG, Kindergeld oder Wohngeld, sollten die zuständigen Stellen ebenfalls umgehend über den Kontowechsel informiert werden, damit keine Zahlungen ausbleiben.
  • Steuern: In manchen Fällen zieht das Finanzamt Steuern direkt vom Konto der Steuerzahler:innen ab. Damit es hier nicht zu eingefrorenen Konten oder Steuerrückständen kommt, kann die Bank darum gebeten werden, das Finanzamt dahingehend zu kontaktieren.
  • Versicherungen: Hat man Versicherungen, deren Prämien vom Konto abgebucht werden, müssen sie informiert werden, damit die Versicherungen weiter bestehen und nicht auslaufen können.
  • Daueraufträge: Daueraufträge für immer wiederkehrende Zahlungen, wie die Miete, sind eine gute Lösung. Dies ist zwar nicht zwingend, aber man sollte es im Hinterkopf behalten, dass man die Daueraufträge neu einrichten muss.

Fazit

Steht man vor der Aufgabe einen Kontowechsel vorzunehmen, sollte man sich von dem Umfang der Aufgaben nicht abschrecken lassen. Stattdessen kann man ruhigen Gewissens den Kontowechselservice der Banken oder aber den Kontowechselservice dritter Anbieter:innen in Anspruch nehmen. Dadurch spart man am Ende viel Zeit und Mühen. Kosten fallen hierbei nur an, wenn das zwischen Bank und Kund:innen vereinbart wurde. Beachtet man außerdem die hier zur Verfügung gestellte Checkliste, steht dem Kontowechsel nichts mehr im Wege.

FAQ: Fragen und Antworten zum Kontowechselservice

Wie funktioniert ein Kontowechselservice?

Ein Kontowechselservice funktioniert, indem die beiden Banken oder zusätzlich dritte Anbieter:innen miteinander kommunizieren und alle wichtigen Daten austauschen und die meisten von dem Wechsel betroffenen Personen darüber informieren.

Welche Banken haben einen Kontowechselservice?

Alle Banken, die Konten für Verbraucher:innen anbieten, müssen ihnen von Gesetzes wegen beim Kontowechsel helfen.

Wie lange dauert der Kontowechselservice?

Der Kontowechsel allgemein dauert im Schnitt zirka zwei Wochen.

Wird mein Geld beim Kontowechsel übertragen?

Wird der Kontowechselservice genutzt, wird der Restsaldo zum gewünschten Termin auf das neue Konto überwiesen.

Kann meine neue Bank mein altes Konto auflösen?

Mit der Ermächtigung kann die Bank das Konto kündigen. Ansonsten kann man es auch selber ohne Frist kündigen, sofern keine Kündigungsfrist vereinbart wurde.

Was muss ich bei einem Kontowechsel beachten?

Man muss darauf achten, dass alle Zahlungspartner:innen über die neue Kontoverbindung unterrichtet werden, damit es nicht zu Zahlungsausfällen kommt.

Wie kompliziert ist ein Kontowechsel?

Ein Kontowechsel ist an sich nicht kompliziert, sondern mit dem Kontowechselservice relativ einfach durchführbar.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.