Freistellungsauftrag – Wenig Aufwand, guter Ertrag

thomasbaer
| Anzahl Artikel: 75
Letzte Überarbeitung am 14. Dezember 2022
Warum uns vertrauen?
Als Onlinebanken.com möchten wir dir dabei helfen, die für dich beste finanzielle Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch zu wissen, warum du sie getroffen hast. Deswegen findest du bei uns Ratgeberartikel und Testberichte. Unsere Testberichte schreiben wir und schauen dann im Anschluss erst, ob wir eine Provision erhalten können. Deswegen bewerten wir auch Anbieter mit guten Noten, die uns keine Provision auszahlen.

Freistellungsauftrag: Das Wichtigste in Kürze

  • Jede:r Sparer:in oder Bankkunde:in muss ihren:seinen Freistellungsauftrag online oder schriftlich selbst erteilen.
  • Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können Kapitalerträge vom automatischen Steuerabzug freigestellt werden.
  • Für einen Freistellungsauftrag gelten Höchstgrenzen – 801 Euro pro Jahr (Alleinstehende), 1.602 Euro (Verheiratete).
  • Freistellungsaufträge gelten für das Steuerjahr und unbefristet. Eine Befristung auf den 31.12. ist möglich.
  • Ungültig werden Freistellungsaufträge bei Scheidung, Trennung und im Todesfall.
  • Wird beim Geldinstitut kein Freistellungsauftrag erteilt, werden Kapitalerträge nach Abzug der Abgeltungssteuer gutgeschrieben.
  • Da ein persönlicher Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag nicht verfällt, können sich Anleger:innen zu viel bezahlter Steuern über die Steuererklärung zurückholen.
  • Geringverdiener:innen haben mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung die Möglichkeit, sich über den Sparerfreibetrag Kapitalerträge steuerlich freizustellen. Die Grenze wird vom steuerfreien Einkommen des jeweiligen Steuerjahres vorgegeben.

Was ist ein Freistellungauftrag?

In Deutschland unterliegen grundsätzlich alle Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Veräußerungsgewinne aus Aktien- oder Fondsanlegen) der Abgeltungssteuer. Die Steuer auf Kapitalerträge beträgt 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.

Mit einem Freistellungsauftrag für Kapitalerträge können Erträge aus Festgeldanlagen oder Aktiendividenden vom automatischen Steuerabzug freigestellt werden.

In Deutschland ansässige Kreditinstitute sind vom Gesetzgeber angehalten, für ihre Kunden:innen die Abgeltungssteuer an das zuständige Finanzamt abzuführen. Das gilt auch für Erträge wie Girokonto– oder Tagesgeld-Zinsen.

Zu den Berechtigten für einen Freistellungsauftrag gehören in Deutschland ansässige Anleger:innen und Bankkunden:innen (Alleinstehende, Ehepaare, Kinder bzw. Minderjährige).

Im Rahmen bestimmter Höchstgrenzen sind steuerliche Freigrenzen über den Freistellungsauftrag nutzbar.

  • Für Alleinstehende beträgt der Sparerpauschbetrag 801 Euro im Jahr.
  • Verheirateten steht ein Höchstbetrag von 1.602 Euro zu.
  • Kinder besitzen gleichfalls einen jährlichen Sparerpauschbetrag von 801 Euro.

Innerhalb dieser Grenzen bleiben Kapitalerträge steuerlich unberücksichtigt. Eine Familie mit zwei Kindern würde über steuerfreie Kapitalerträge in Höhe von 3.204 Euro verfügen. Dazu müssten die Eltern ein gemeinsames Konto/Depot und jeweils ein Konto/Depot auf den Namen ihrer Kinder führen.

Das betreffende Kreditinstitut versteuert nur jene Kapitalerträge, die den im Freistellungsauftrag aufgeführten Betrag übersteigen. Bankkunden und Anleger können ihren Sparer-Pauschbetrag auf mehrere Kreditinstitute verteilen. Der gesetzliche Höchstbetrag ist maßgeblich für die Summe aller gestellten Freistellungsaufträge.

Wichtig

Der Freistellungsauftrag ist nicht auf Konten bei im Ausland ansässigen Banken anwendbar. Für Auslandsbanken gelten die gesetzlichen Regelungen am jeweiligen Standort. Die dort erzielten Erträge erhalten Anleger komplett gutgeschrieben, teilweise unter Abzug einer Quellensteuer. Zur Abgeltungssteuer müssen Kapitalerträge in der Anlage KAP der Steuererklärung deklariert werden. Steuerliche Freibeträge werden vom Finanzamt entsprechend berücksichtigt.

Wie stelle ich einen Freistellungsauftrag?

Das Stellen des Freistellungsauftrages ist Sache des Sparers:in oder Bankkunden:in. Und das aus gutem Grund. Die Banken können Freistellungsaufträge nicht automatisch einrichten, da ein Kunde Konten bei mehreren Anbietern unterhalten kann eine Aufteilung des steuerfreien Höchstbetrages auf mehrere Freistellungsaufträge erlaubt ist.

Einen Freistellungsauftrag kann jede natürliche Person mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Deutschland stellen. Darin eingeschlossen sind Kinder bzw. Minderjährige, die gleichfalls über einen Sparerfreibetrag verfügen. Die Höchstgrenze bei Erteilung bildet der gesetzliche Sparer-Pauschbetrag.

Zusammen veranlagte Ehegatten/Eingetragene Lebenspartner mit unbeschränkter Einkommensteuerpflicht und gemeinsamer Lebensführung dürfen einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Die Höchstgrenze bildet der gemeinsame Sparer-Pauschbetrag.

Im Jahr der Heirat können Ehegatten/Eingetragene Lebenspartner für das Kalenderjahr rückwirkend zum 01.01. einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen. Im Falle einer rechtskräftigen Scheidung wird der gemeinsame Freistellungsauftrag unwirksam. Er beendet sich rückwirkend zum 31.12. des Vorjahres.

Die Erteilung eines Freistellungsauftrages kann einfach per Online-Formular oder formlos per Brief oder E-Mail erfolgen. Bei deiner Bank erhältst du ein amtliches Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“ im Online-Banking oder am Schalter. Im Formular-Center der Bank oder bei Finanzämtern findest du alle notwendigen Formulare, sodass du Kapitalerträge im Zuge einer Konto- oder Depoteröffnung freistellen lassen kannst.

Stellst du deinen Freistellungsauftrag nicht zu Beginn des Jahres, kannst du das im Laufe des Jahres nachholen. Bis spätesten 31.01. des Folgejahres musst der Freistellungsauftrag gestellt werden. Den Freistellungsauftrag reichst du bei der Bank ein, für deren Konten oder Depot die Freistellung beantragt werden soll.

Wichtig

Bei der Bank kannst du unter Umständen den Freistellungsauftrag formlos per E-Mail oder Brief erteilen. Damit der Antrag Wirksamkeit erlangt, musst du neben den Personen- und Adressdaten unbedingt die Steueridentifikationsnummer angeben. Der Freistellungsauftrag gilt für alle deine Konten bei der Bank.

Worauf du beim Freistellungsauftrag achten solltest

Für den Freistellungsauftrag ist das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“ auszufüllen.

Einzutragen sind/ist:

  • Persönliche Angaben mit Geburtsdatum, Adresse, Steueridentifikationsnummer (bei gemeinsamem Antrag zusätzlich persönliche Angaben zu Ehepartner/Lebenspartner).
  • Die Adresse des Kreditinstituts
  • Ein Hinweis auf Erstauftrag oder Änderung
  • Ein Sparfreibetrag entweder als gewünschter Betrag oder als geltender Höchstbetrag
  • Der Beginn und Dauer des Freistellungsauftrages (unbefristet bis auf Widerruf oder befristet zum 31.12.)
  • Datum und Unterschrift Kontoinhaber:in bzw. Unterschrift des:der Ehegatten:in

Ohne Angabe der Steuer-ID kommt kein rechtswirksamer Freistellungsauftrag zustande und damit wird auf die Erträge die Abgeltungssteuer einbehalten. Seit 2016 sind aller vorher erteilten Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID unwirksam.

Der im Freistellungsauftrag aufgeführte Sparer-Pauschbetrag darf nur einmal ausgeschöpft werden. Als Alleinstehender stehen dir 801 Euro zu.

Bei drei Freistellungsaufträgen bei verschiedenen Banken könntest du die Summe aufteilen in 250 Euro, 250 Euro und 301 Euro. Unzulässig wäre hingegen eine Aufteilung, die in der Gesamtsumme den Höchstfreibetrag übersteigt.

Tipp

Wenn du die 801 Euro optimal verteilst, könntest du unter Umständen alle Erträge steuerfrei vereinnahmen. Für einen besseren Überblick solltest du eine Liste anfertigen, in die du die wahrscheinlichen Zinserträge bei Anlagen in Anleihen und Festgeld sowie die Renditeerwartungen bei Depots der einzelnen Anbieter einträgst. Damit sollte es dir leichter fallen, maximale Freistellungsfreibeträge zu bestimmen.

Wird ein Freistellungsauftrag gestellt, beginnt er zum 1.1. im jeweiligen Steuerjahr. Das ist auch der Fall, wenn du den Auftrag zur Steuerfreistellung von Kapitalerträgen im Juli oder Dezember des Jahres erteilst.

Bei Auflösung eines Kontos wird ein erteilter Freistellungsauftrag nicht unwirksam. Es bedarf eines ausdrücklichen Widerrufes durch den Kontoinhaber. Spätestens im einer Kontoauflösung folgenden Steuerjahr hat ein ungekündigter Freistellungsauftrag keine Wirkung. Ein Freistellungsauftrag bei der neuen Bank kann mit dem Höchstbetrag gestellt werden

Freistellungsauftrag bei Bankwechsel mitnehmen

Hat deine Bank im laufenden Jahr aufgrund von monatlichen Zinszahlungen oder einer Dividendenausschüttung bereits Erträge verbucht, belässt du die Freistellung in Höhe des Ertrages beim alten Anbieter bis 31.12. und Ende des Steuerjahres. Den verbleibenden Freibetrag kannst du für die Erträge bei deiner neuen Bank verwenden. Wurden beispielsweise 200 Euro an Erträgen verbucht, bleiben dir vom Freibetrag noch 601 Euro.

Es kann sein, dass im laufenden Jahr die Freistellung von Kapitalerträgen nicht zur Anwendung kam. Bei Anlagen mit jährlichen Zins- und sonstigen Ertragsausschüttungen erfolgt die Verbuchung von Erträgen zum Jahresende. In dem Fall kannst du den kompletten Freibetrag zur neuen Bank mitnehmen. Den alten Freistellungsauftrag am besten mit dem üblichen Formular widerrufen und einen neuen Auftrag erteilen.

Wichtig

Wenn du bei der neuen Bank einen Freistellungsauftrag erteilst, musst du bisherige Freistellungsaufträge berücksichtigen. Der Höchstbetrag für alle Freistellungsaufträge darf deinen Freibetrag nicht übersteigen. Solltest du bei der alten und der neuen Bank einen Steuerfreibetrag beanspruchen, der darüber hinaus reicht, kann das zu einer unzulässig hohen Steuerfreistellung führen. Stellst du das in deiner Jahressteuererklärung nicht richtig, wirst du unangenehme Post vom Finanzamt bekommen.

Freistellungsauftrag für Ehepaare – Unsere Tipps

Wird ein Freistellungsauftrag nicht erteilt, wird das Kreditinstitut pflichtgemäß die gesetzliche Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge an das Finanzamt überweisen.

Alleinstehenden steht ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro pro Jahr zu. Für zusammen veranlagte Eheleute verdoppelt sich der Freibetrag. Die automatische Steuerabführung setzt ab einer Obergrenze von 1.602 Euro ein. Alle darunter liegenden Erträge bleiben von steuerfrei und von einer automatischen Steuerabführung ausgenommen. Wird kein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt, werden Eheleute jeder für sich den einfachen Sparer-Pauschbetrag nutzen.

Ehepaare werden nicht zwangsläufig beispielsweise nach der Heirat zusammenveranlagt. Eine Zusammenveranlagung erfordert von Ehepartnern das Stellen eines Antrages beim Finanzamt.

Im Einkommenssteuergesetz ist geregelt, unter welchen Bedingungen Eheleute gemeinsam zur Einkommensteuer herangezogen werden (§ 26 EStG). Für lediglich eingetragene, gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften gilt diese Regelung steuerrechtlich nicht. Sie findet ausschließlich auf Paare mit Trauschein Anwendung.

Auf Gemeinschaftskonten bei unverheirateten Partnern angewendet, heißt das, dass keine gemeinsame Freistellung von Erträgen erfolgt. Eingetragene Lebenspartnerschaften können seit 2017 in eine eheliche Lebensgemeinschaft überführt werden. Ein Tag Ehe reicht für eine gemeinsame steuerliche Veranlagung und für das Erteilen eines gemeinsamen Freistellungsauftrages aus.

Hinweis

Das Formular „Freistellungsauftrag für Kapitalerträge und Antrag auf ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung“ enthält einen Punkt „gemeinsamer Freistellungsauftrag“. Im betreffenden Kästchen machst du ein Kreuz und trägst die Angaben zu Ehegatten:innen/Lebenspartner:innen ein. Für die Auftragsbestätigung bedarf es Unterschriften von dir und vom:n Ehegatten:in/Lebenspartner:in.

Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei Scheidung und Todesfall

Ein gemeinsamer Freistellungsauftrag verliert seine Gültigkeit, wenn die Voraussetzungen für eine Zusammenveranlagung und gemeinsamen Sparer-Pauschbetrag nicht mehr gegeben sind.

Das ist der Fall, wenn Eheleute/Lebenspartner:innen dauerhaft getrennt leben oder sich scheiden lassen. Einzel-Freistellungsaufträge ersetzen den vorliegenden Gemeinschaftsauftrag. Antragsteller haben die Wahl, ob im Trennungsjahr Erträge bereits getrennt verrechnet werden oder ob die die gemeinschaftliche Zinsfreistellung für das Steuerjahr bestehen bleibt.

Bei Tod eines der beiden Ehepartner wird ein gemeinsamer Freistellungsauftrag ebenfalls ungültig. Der Wirkung des gemeinsamen Freistellungsauftrags endet für Gemeinschaftskonten der Eheleute und für Konten und Depots, die auf den Namen des bzw. der Verstorbenen geführt werden. Der Grund ist, dass hier die Miterben von Erträgen partizipieren und diese jeder für sich versteuern muss.

Soweit der bzw. die überlebende Ehepartner:in der:die einzige Gläubiger:in der Erträge ist, ändert sich an der Verfügung des gemeinsamen Sparer-Pauschbetrages für Ehepaare nichts.

Wichtig

Zum Ende des Todes- und Steuerjahres wird gemeinsame Freistellungsauftrag ungültig. Für das Folgejahr bedeutet das, dass der der Hinterbliebene für die Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrages einen Freistellungsauftrag allein für sich erteilen muss.

Freistellungsauftrag gemeinsam oder allein? Eheleute haben die Wahl

Seit 2010 können gemeinsam veranlagte Eheleute zwischen getrennter Freistellung oder Gemeinschaftsauftrag wählen. Davor durften sie nur einen gemeinsamen Freistellungsauftrag für alle ihre Konten, egal ob Gemeinschafts- oder Einzelkonto erteilen.

Wenn Eheleute getrennte Freistellungen für auf ihren Namen geführte Konten wählen, gelten die Steuerfreistellung für die Einzelkonten und der Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende. Die kompletten Erträge gemeinsamer Konten der Ehegatten unterliegen der Abgeltungssteuer.

Einen Einzel-Freistellungsauftrag sollten Eheleute in Betracht ziehen, wenn keine steuerliche Zusammenveranlagung erfolgt und jeder einzeln eine Steuererklärung für sich abgibt.

Eine Änderung des Namens durch Heirat macht einen vorliegenden Freistellungsauftrag ungültig. Das Einreichen eines neuen Freistellungsauftrages auf den entsprechenden Namen ist daher notwendig.

Freistellungsauftrag bei zwei Konten & zwei Banken

Per Gesetz verfügen zusammen veranlagte Eheleute über einen Spar-Pauschbetrag im Volumen von 1.602 Euro. Der Gesetzgeber überlässt den Parteien die Vorgehensweise bei der Verwaltung bzw. Aufteilung. Der komplette Freistellungsauftrag kann auf mehrere Konten und Banken aufgeteilt werden.

Eheleute erteilen bei den entsprechenden Kreditinstituten einen gemeinsamen Auftrag auf Freistellung. Beachten müssen sie dabei, dass die Summe aller Freistellungsaufträge die Grenze von 1.602 nicht übersteigt.

Antrag auf ehegattenübergreifende Verlustverrechnung

Eine ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung kann erreicht werden, indem Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen.

Im Rahmen der Verlustrechnung werden zum Jahresende aufgelaufene Verluste mit Erträgen und Gewinnen über alle Konten und Depots der Eheleute/Lebenspartner:in verrechnet.

Einbezogen werden Erträge und Gewinne des anderen Ehegatten/Lebenspartners oder gemeinschaftlich erzielte Erträge und Gewinne.

Wenn Eheleute Einzel-Freistellungsaufträge erteilen, kommt die ehegattenübergreifende/lebenspartnerübergreifende Verlustverrechnung nicht zur Anwendung.

Wichtig

Hat die Bank eine Verlustverrechnung durchgeführt, kann sie im Rahmen der gemeinsamen Veranlagung nicht mehr in den vorherigen Zustand versetzt werden.

Wird keine Freistellung vom Steuerabzug in Betracht gezogen, sondern nur die übergreifende Verlustverrechnung beabsichtigt, wird ein gemeinsamer Freistellungsauftrag mit 0 Euro Freistellungsvolumen erteilt. Dies bietet sich dann als Lösung an, wenn der Höchstbetrag des gemeinsamen Freistellungsvolumens bei einer anderen Bank ausgeschöpft ist.

Freistellungsauftrag verpennt, was tun?

Hast du das Stellen eines Freistellungsauftrages verpasst oder legst du keinen Wert auf die Erteilung eines Freistellungsauftrages, führt die Bank für Erträge in deinem Konto oder Depot pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer zzgl. 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das zuständige Finanzamt.

Diese Steuern werden unmittelbar nach Fälligkeit von Zinszahlungen oder sonstigen Ausschüttungen von der Bank oder Emittenten bei Fonds automatisch abgeführt.

Du erhältst eine um die Steuer verminderte Gutschrift. Bleibst du mit Kapitalerträgen aus Zinsen, Dividenden und sonstigen Erträgen unter dem Höchstwert des Sparerfreibetrages von 801 Euro, kannst du dir zu viel gezahlte Steuer zurückholen.

Zum Zurückfordern der pauschalen Steuerabzüge füllst du die Anlage KAP der Steuererklärung “Einkünfte aus Kapitalvermögen” aus und legst den Nachweis über abgeführte Ertragsteuern bei. Von deiner Bank erhältst du die entsprechende Steuerbescheinigung.

Nichtveranlagungsbescheinigung: Steuerbefreiung für Geringverdiener

Die Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) bietet Geringverdienern:innen (darunter Studenten:innen, Rentner:innen, Kinder) die Möglichkeit, eine Befreiung von der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge über den Sparer-Pauschbetrag hinaus zu erhalten. Sie kann auch für das eigene Kind beantragt werden.

Eine Beantragung setzt voraus, dass Antragsteller:innen über Einkommen inklusive Kapitalerträge verfügen, welches den steuerlichen jährlichen Grundfreibetrag nicht übersteigt. Kapitalerträge und Kursgewinne sind bis zu einer gewissen Grenze steuerfrei auszahlbar, die vom steuerlichen Grundfreibetrag zuzüglich weiterer Freibeträge vorgegeben werden.

Diese Grenze errechnet sich wie folgt: Grundfreibetrag + Sparerfreibetrag + Sonderausgaben-Pauschale. Für 2021 ergeben sich steuerfreie Einnahmen von 10.581 Euro. Der Kinderfreibetrag beträgt 5.460 Euro.

Eine NV-Bescheinigung kann vor allem für Kapitalanleger:innen (Studenten:innen, Kinder eingeschlossen) und Rentner:innen Vorteile haben.

Was ist eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Eine Nichtveranlagungsbescheinigung ist die Bestätigung für die Befreiung von der Einkommenssteuer. Inhaber müssen weder Steuern an das Finanzamt zahlen noch eine Einkommenssteuererklärung abgeben.

Wenn du mit deinen Einkünften in nächster Zeit unter dem Grundfreibetrag bleibst, kannst du beim Finanzamt eine NV-Bescheinigung beantragen. Das Bundesfinanzministerium passt jährlich den Grundfreibetrag (2020: 9.408 Euro; 2021: 9.744 Euro; 2022: 9.984 Euro) an, wobei die Entwicklung der Lebenshaltungskosten berücksichtigt wird.

Die Nichtveranlagungsbescheinigung lohnt sich für Geringverdiener:innen, Rentner:innen und Studenten:innen, aber auch für ein Kind mit eigenen Kapitalerträgen auf Festgeldeinlagen oder Depotanlagen. Mit der NV-Bescheinigung können Anleger ihre Kapitalerträge steuerfrei erhalten.

Hinweis

Bis zu den maximalen steuerfreien Einnahmen (10.581 Euro für 2021) ist ein Antrag für eine Nichtveranlagungsbescheinigung sinnvoll. Du minimierst dadurch unnötigen Aufwand. Es entfällt das Erteilen von Freistellungsaufträgen und das Deklarieren der Zinserträge in der Anlage KAP der Steuererklärung. Die Kosten für eine eventuelle Inanspruchnahme eines Steuerberaters fallen nicht an.

So beantragst du die NV-Bescheinigung

Die Nichtveranlagungsbescheinigung ist beim zuständigen Finanzamt zu beantragen. Dazu ist das Antragsformular „Antrag auf Ausstellung einer Nichtveranlagungs-(NV-)Bescheinigung“ (NV 1 A) auszufüllen.

Alternativ lässt sich die Antragstellung auf eine NV-Bescheinigung bei der Bundesfinanzverwaltung online erledigen und als PDF-Datei herunterladen. Das ausgefüllte und unterschriebene Antragsformular wird an das zuständige Finanzamt geschickt.

Der Antrag muss u.a. Angaben zur Person, die Steueridentifikationsnummer und eine Übersicht über alle Einnahmen (Lohn, Gehalt, Kapitaleinkünfte, etc.) enthalten.

Gültig ist eine ausgestellte NV-Bescheinigung maximal drei Jahre. Mit einem neuen Antrag beim Finanzamt kann die Nichtveranlagung entsprechend verlängert werden. Die zu versteuernden Einkünfte müssen unter dem angepassten gültigen Grundfreibetrag liegen.

Wird dem Antrag für die Nichtveranlagung für Geringverdiener:innen oder für ein Kind stattgegeben, erhalten die jeweiligen Antragsteller und antragstellende Eltern die Nichtveranlagungsbescheinigung mit einer Gültigkeit von drei Jahren. Freistellungsaufträge brauchen für drei Jahre nicht erteilt werden. Falls sich Sparanlagen bei verschiedenen Banken befinden, erhält jede Bank eine eigene NV-Bescheinigung.

Überblick verloren? So vermeidest du böse Briefe vom Finanzamt

Du kannst pro Finanzinstitut einen Freistellungsauftrag für dort laufende Konten und Depots einreichen. Da du Freistellungsaufträge auf verschiedene Geldinstitute verteilen kannst, ist ein jederzeitiger Überblick wünschenswert.

Verlierst du den Überblick, könntest du deinen Sparer-Pauschbetrag überschreiten. Damit würdest du einen Steuerabzug verhindern. Das Finanzamt könnte dir Absicht und Steuerhinterziehung unterstellen. Eine Strafe wäre die Folge. Deine Freistellungsaufträge solltest du gewissenhaft erteilen und sinnvoll aufteilen. Wo du den Großteil der Zinsen erwartest, sollte ein größerer Freibetrag zugeordnet werden.

Du hast mehrere Freistellungsaufträge erteilt, da kann der Überblick schon mal verloren gehen. Das kannst du vermeiden oder richtig stellen. Du kannst bei deinen Banken nachfragen, ob und in welcher Höhe dort ein Freistellungsauftrag von dir vorliegt. Trage die Rückmeldungen in eine Tabelle ein. Änderungen und Löschungen von Freistellungsaufträgen musst du bei Bedarf entsprechend aktualisieren.

Die Banken melden Freistellungsaufträge mit der freigestellten Höhe jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern. Dein Finanzamt erfährt das Volumen der erteilten Freistellungsaufträge nicht. Bundeszentralamt für Steuern nimmt erst mit deinem Finanzamt Kontakt auf, wenn der Sparer-Pauschbetrag in der Summe der Freistellungsaufträge überschritten wird.

Zu viele Freistellungsaufträge erteilt

Als Alleinstehende:r hast du Anspruch auf einen Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro (zusammen veranlagte Eheleute 1.602 Euro). Alle über den Pauschbetrag hinausgehenden Kapitalerträge musst du mit der vollen Abgeltungssteuer oder bei geringen zu versteuernden Einkünften zumindest mit deinem persönlichen Steuersatz versteuern.

Die von dir bei der Bank erteilten Freistellungsaufträge werden beim Bundeszentralamt für Steuern hinterlegt. Hast du deinen Sparer-Pauschbetrag überschritten und beispielsweise für 1.000 Euro Kapitalerträge Freistellungsaufträge erteilt, wird dein Finanzamt entsprechend informiert.

Überhöhte Freistellungsaufträge wird das Finanzamt abmahnen. Auch ein Bußgeld kann dich bei wiederholten Überschreitungen treffen. Im schlimmsten Fall können steuerstrafrechtliche Folgen entstehen.

Mit Jahressteuerbescheinigung Erträge und Steuern überprüfen

Deine Bank wird dir für alle deine Konten und Depots eine Jahressteuerbescheinigung erstellen und dir zustellen. Darin werden sämtliche erwirtschafteten und der Abgeltungssteuer unterliegenden Kapitalerträge aufgeführt.

In der Regel senden dir Geldinstitute, Wertpapierhandelsunternehmen oder Wertpapierhandelsbanken die Bescheinigung Anfang des Jahres zu. Mitunter musst du für eine Anforderung einer Jahressteuerbescheinigung selbst sorgen.

Sinnvoll ist eine Jahressteuerbescheinigung, wenn du mit deinem persönlichen Steuersatz unter dem der Abgeltungssteuer von 25 Prozent liegst oder wenn Verluste mit Erträgen aus Wertpapieranlagen verrechnet werden sollen.

Mit der Jahressteuerbescheinigung verfügst du über einen Nachweis für bereits gezahlte Steuern. Wenn du die Steuererklärung deinem Finanzamt übergibst, ist sie im Original beizufügen.

Hinweis

Du hast zu viele Freistellungsaufträge erteilt, aber der Sparer-Pauschbetrag wurde durch zu geringe Kapitalerträge nicht ausgeschöpft. In diesem Fall hast du aus steuerstrafrechtlicher Sicht nichts zu befürchten. Hast die allerdings zu Unrecht Freistellungsbeträge in Anspruch genommen, solltest du das in der Jahressteuererklärung richtig stellen und eine Steuerschuld deklarieren.

Freistellungsauftrag – Unser Fazit

Mit einem Freistellungsauftrag sichert sich ein:e Anleger:in seinen Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag direkt bei seinem Geldinstitut. Er:sie erhält Kapitalerträge bis zum Sparerpauschbetrag (801 Euro pro Person & Jahr) steuerfrei ausgezahlt.

Alle weiteren Kapitalerträge (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne) über dem Höchstbetrag unterliegen dem automatischen Steuerabzug.

Ein Freistellungsauftrag kann bei Inlandsbanken als Einzel-Auftrag oder Gemeinschaftsauftrag (Ehepaare/Lebenspartner) erteilt werden.

Wird kein Auftrag zur Freistellung von Kapitalerträgen, werden auf alle Erträge Steuern abgeführt.

Der Sparer-Pauschbetrag geht nicht verloren. Zu viel gezahlte Steuer lässt sich über die Jahressteuererklärung zurückholen.

Wir empfehlen dir, einen Freistellungsauftrag zu stellen. Jeden Euro, der nicht an das Finanzamt abgeführt wird, kannst du wieder anlegen oder für schöne Dinge ausgeben. Stellst du mehrere Freistellungsaufträge, achte darauf, dass die Gesamtsumme der freigestellten Beträge den deinen Sparer-Pauschbetrag nicht übersteigt.

FAQ – Häufige Fragen und Antworten zum Thema Freistellungsauftrag

Wie kann ich Steuern auf betriebliche Kapitalerträge (Kapitalertragsteuer) vermeiden?

Grundsätzlich unterliegen betriebliche Kapitalerträge einem Steuerabzug von 25 Prozent zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Den Steuerabzug als Unternehmer kannst du mithilfe der „Erklärung zur Freistellung vom Kapitalertragsteuerabzug“ vermeiden. Hiermit teilst du der Bank mit, dass die Kapitalerträge zu betrieblichen Einkünften gehören und eine Kapitalertragsteuer nicht einbehalten werden muss.

Kann ich für mehrere Banken Freistellungsaufträge für Kapitalerträge einrichten?

Ja, das ist möglich. Du darfst deinen Sparerpauschbetrag auf verschiedene Banken aufteilen und jeweils einen Freistellungsauftrag für alle dort angelegten Konten und Depots erteilen. Der gesetzliche Höchstbetrag kann nur einmal ausgeschöpft werden und begrenzt den Gesamtbetrag aller erteilten Freistellungsaufträge.

Ich habe meiner Bank bereits vor Jahren einen Freistellungsauftrag erteilt. Jetzt fordert sie mich auf diesen neu auszustellen. Ist das korrekt?

Das kommt auf die Umstände an. Ein Freistellungsauftrag kann unbefristet oder befristet auf das Jahresende beauftragt werden. Bei Trennung, Scheidung, Namensänderung oder Umzug ins Ausland verliert ein bereits bei der Bank vorliegender Freistellungsauftrag seine Gültigkeit. Die Bank kann dann eine Neuausstellung fordern.

Sind Freistellungsaufträge ohne gültige steuerliche Identifikationsnummer (IdNr) unwirksam?

Ja, Seit dem 1. Januar 2016 besitzen Freistellungsaufträge ohne IdNr keine Gültigkeit. Für alle ab dem 1. Januar 2011 erteilten Freistellungsaufträge ist die Angabe der steuerlichen Identifikationsnummer Pflicht. Finanzbehörden benötigen die IdNr für den digitalen Datenabgleich im Rahmen des Besteuerungsverfahrens.

Meine Kinder haben bereits ein Depot. Kann ich auch für Minderjährige einen Freistellungsauftrag online eingeben?

Gesetzliche Vertreter können den Freistellungsauftrag für ihr Kind meist online erteilen und Kapitalerträge bis zu 801 Euro vom automatischen Steuerabzug freistellen lassen. Wird die Online-Auftragserteilung ausdrücklich angeboten, kann für den Auftrag in Schriftform ein Zuschlag berechnet werden. Einige Banken bestehen auf einer schriftlichen Auftragserteilung.

Erfährt das Finanzamt die Höhe meiner Freistellungsaufträge?

Nein, Deine Bank meldet einmal jährlich dem Bundeszentralamt für Steuern die in Anspruch genommenen Freistellungsbeträge. Die Meldung lässt keine Aufschlüsse über die Verteilung der Freistellungsaufträge bei verschiedenen Kreditinstituten zu. Das zuständige Finanzamt wird bei Einhaltung der gesetzlich steuerfreien Kapitalerträge nicht zusätzlich informiert.

Was passiert wenn ich den Freistellungsauftrag überschreitet?

Stellt das Bundeszentralamt für Steuern über die jährliche Meldung der Kreditinstitute fest, dass in Anspruch genommene Freistellungsbeträge den jeweils zulässigen Freibetrag übersteigen, wird das zuständige Finanzamt informiert. Du wirst dich dann gegenüber der Behörde erklären und die Steuern nachzahlen müssen. Bitte denke daran, dass Steuerhinterziehung grundsätzlich strafbar ist.

Kann man einer Familienstiftung einen Freistellungsauftrag erteilen?

Nein, Das gegenwärtige Einkommensteuergesetz enthält keine Regelungen zum Freistellungsauftrag bei einer Familienstiftung.

Muss ich einen Freistellungsauftrag trotz der Abgeltungssteuer einreichen?

Die Abgeltungssteuer wird auf alle deine Kapitalerträge angewendet.  Wird kein Freistellungsauftrag eingereicht, führt die Bank automatisch Abgeltungssteuer ohne Beachtung irgendwelche Freibeträge ab. Eine Pflicht zum Einreichen des Freistellungsauftrages besteht für dich nicht. Zu viel gezahlte Steuer kannst du dir im Rahmen der Einkommenssteuererklärung zurückholen.

Bis wann muss der Freistellungsauftrag für das laufende Jahr spätestens eingereicht werden?

Wird ein Freistellungsauftrag gestellt, beginnt dessen Gültigkeit zum 01. Januar des betreffenden Jahres. Der Gesetzgeber erlaubt die rückwirkende Freistellung von Kapitalerträgen. Für das vorherige Steuerjahr muss der Freistellungsauftrag bis spätestens 31. Januar des Folgejahres gestellt werden. Danach heißt es, geltend machen bereits abgeführter Steuern über die Einkommensteuererklärung.

Kostet die Erteilung bzw. Änderung eines Freistellungsauftrages Geld?

Nein, online Erteilung und Änderung von Freistellungsaufträgen sind kostenlos. Manche Banken sehen bei schriftlicher Auftragserteilung oder Änderung eine Gebühr vor.

Muss ich den Freistellungsauftrag jedes Jahr neu beantragen?

Nein, Ein Freistellungsauftrag kann unbefristet gestellt werden. Eine Befristung auf das jeweilige Steuerjahr 01.-31.12. ist ebenso möglich.

Wenn ich bei einer Bank kündige, ist mein Freistellungsauftrag dann auch unwirksam?

Nein, Ein unbefristet erteilter Freistellungsauftrag wird bei einer Konto- oder Depotkündigung nicht unwirksam. Bis dahin aufgelaufene Kapitalerträge, die unter der vorgesehenen Grenze bleiben, werden nicht an das Finanzamt abgeführt. Von der Bank erhältst du eine Kapitalertragssteuerbescheinigung, aus der du beanspruchte Freibeträge entnehmen kannst.

Wurde der Höchstbetrag bereits ausgeschöpft, kannst du bei der neuen Bank keinen weiteren Freistellungsauftrag einrichten. Verbleibende Freibeträge kannst du über einen neuen Freistellungsauftrag zur neuen Bank mitnehmen. Im darauffolgenden Steuerjahr hat der nicht gekündigte Freistellungsauftrag keine Auswirkungen. Besser ist es, wenn deine Bankkündigung den Widerruf des Freistellungsauftrages zu einem dir genehmen Termin beinhaltet.

Brauche ich für Festgeldanlagen im Ausland einen Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung?

Nein, Für in Deutschland ansässige Sparer:innen gilt eine unbeschränkte Steuerpflicht. Im Ausland erzielte Kapitalerträge musst du in der jährlichen Steuerklärung anmelden und auf Basis Abgeltungssteuer oder persönlichem Steuersatz versteuern. Die bei Direktanlagen im Ausland einbehaltene Quellensteuer kannst du über deine Steuererklärung geltend machen. Steuerfreibeträge auf Kapitalerträge kannst du bei heimischen Banken nutzen, indem du einen Freistellungsauftrag erteilst oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichst

Thomas Detlef Bär

Veröffentlicht von

Als studierter Ökonom habe ich mich jahrelang in erster Linie mit betriebswirtschaftlichen Problemen befasst. Seit mehr als zehn Jahren sehe ich meine Berufung darin, Wissen und Erfahrungen rund um private Finanzen aufzubereiten und in Ratgeberform zu vermitteln.