Quellensteuer

uwerabolt
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Letzte Überarbeitung am 14. Dezember 2022
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Im Zusammenhang mit dem Begriff Quellensteuer tauchen wieder Kapitalanlagen im Ausland auf. Auch wenn der Begriff Quellensteuer die unterschiedlichsten Steuerarten betrifft, wollen wir uns in diesem Beitrag auf das Thema Quellensteuer und Kapitalerträge beschränken und aufzeigen, weshalb der mahnenden Zeigefinger in Bezug auf ausländische Investments völlig überflüssig ist.

Was ist die Quellensteuer?

Die Quellensteuer wird von den meisten Bürgern im Zusammenhang mit Kapitalanlagen gesehen. Dem ist jedoch bei Weitem nicht so. Die Quellensteuer wird direkt an der Quelle einbehalten. Vor diesem Hintergrund muss der Begriff auf verschiedene Steuerarten angewendet werden. Eines ist allen gemeinsam, die Steuerpflichtigen sind nicht mit denjenigen identisch, welche die Steuer an das Finanzamt abführen. Die häufigste Quellensteuer hierzulande ist vermutlich die Lohnsteuer. Steuerpflichtig sind Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, gezahlt wird die Steuer vom Unternehmen im „Auftrag“ der Beschäftigten.

Im Zusammenhang mit Kapitaleinkünften handelt es sich bei der Quellensteuer um eine Steuer, welche ausländische Investoren dem Quellenstaat auf dort erwirtschaftete Zinsen und Dividenden zahlen müssen.

Wann fällt die Quellensteuer an?

Quellensteuer fällt an, wenn ein Schuldner an den Gläubiger eine steuerpflichtige Zahlung leistet, oder eine Transaktion zu einer Steuerpflicht führt. Du unterhältst ein Tagesgeldkonto. Deine Bank als Schuldner schüttet an dich, den Gläubiger, die vereinbarten Zinsen aus. Sie behält in diesem Fall automatisch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent als Quellensteuer ein.

Du besitzt Aktien und verkaufst einen Teil davon mit Gewinn. Die Depotbank als Verwalter deiner Wertpapiere führt direkt nach dem Verkauf 25 Prozent des Gewinns praktisch von der Quelle in deinem Namen an das Finanzamt ab.

Du siehst, Quellensteuer ist ein weitreichender Begriff, wird in einigen Ländern auch noch so verwendet. Vor der Quellensteuer im Ausland zu warnen, wäre mit einer Warnung vor der Abgeltungssteuer im Inland gleichzusetzen. Macht aber keiner, sie heißt halt anders ….

Wie hoch ist die Quellensteuer?

Sprechen wir über den Quellensteuersatz im Zusammenhang mit ausländischen Kapitalerträgen, können wir keine pauschale Aussage zur Höhe der Quellensteuer machen. Diese variiert von Land zu Land. Dazu kommt, dass nicht jeder Staat eine Quellensteuer erhebt. Hier eine Übersicht der Staaten, in denen Du eine Quellensteuer abführen musst:

LandQuellen­steuerAnrech­nung auf Ast (Abgeltungs­steuer)
China5-20%10%
Dänemark15-27%15%
Finnland30%15%
Frankreich21%15%
Italien20%15%
Japan7-20%15%
Kanada25%15%
Luxemburg0-15%15%
Niederlande15%15%
Österreich25%15%
Polen19%15%
Portugal0-28%15%
Russland15%15%
Schweden30%15%
Schweiz35%15%
Spanien0-21%0%
USA30%15%

Zunächst einmal besteht das Problem, dass deine Kapitalerträge doppelt besteuert werden, einmal im Ausland mit der Quellensteuer und dann noch einmal im Inland mit der Abgeltungssteuer. Was Du dagegen tun kannst, liest Du im Abschnitt „Quellensteuer zurückholen dank Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)“. Steuerlich gesehen sind allerdings Geldanlagen in Brasilien, England und Irland am einfachsten. Dort gibt es keine Quellensteuer.

Hinweis

Bei ausländischen thesaurierenden Fonds kann die ausländische Quellensteuer seit 2018 nicht mehr mit der hiesigen Abgeltungssteuer verrechnet werde, da keine Geldbeträge fließen.

Rechenbeispiel zur Quellensteuer

Ein Rechenbeispiel zur Quellensteuer bei ausländischen Kapitaleinkünften ist relativ einfach. Angenommen, Du hast ein Festgeldkonto in Italien. Die Zinsgutschrift beträgt 1.000 Euro, die italienische Quellensteuer 20 Prozent. Die italienische Bank würde also 200 Euro an den dortigen Fiskus abführen. Nun wirst Du aber, unabhängig von deinem Wohnsitz, in Deutschland besteuert. Da von der italienischen Quellensteuer 15 Prozent auf die deutsche Abgeltungssteuer angerechnet werden, zieht die dortige Bank nur 15 Prozent von den Zinsen ab. Du erhältst statt 800 Euro eine Gutschrift über 850 Euro.

Allerdings wird aus der Tabelle oben auch ersichtlich, dass nicht automatisch die volle Quellensteuer in Anrechnung gebracht werden kann. Wie Du dir die Differenz zurückholst, liest Du im folgenden Abschnitt.

Quellensteuer zurückholen dank Doppelbesteuerungs­abkommen (DBA)

Voraussetzung dafür, sich einbehaltene Quellensteuer aus dem Ausland zurückzuholen, ist ein bestehendes Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und dem Quellenstaat. Dieses Abkommen besagt, in welchem Umfang und in welchem Kontext wie viel der im Ausland einbehaltenen Steuer an den Steuerpflichtigen zurückerstattet werden. Nehmen wir die Schweiz oder Österreich als Beispiel, benötigst Du ein recht leicht verständliches Formular, um völlig unkompliziert die einbehaltene Steuer zurückzuerhalten. Gleiches gilt für Spanien. Italien wird in Bezug auf die Quellensteuererstattung seinem Ruf einer völlig kaputten Bürokratie in vollem Umfang gerecht. Die Erstattung kann dauern … Allerdings ist der Ärger bei Investments in Dänemark unter Umständen noch größer. Hintergrund ist, dass Du die in Dänemark einbehaltene Differenz von zwölf Prozent zwar mittels eines Formulars zurückfordern kannst. Die Dänen zahlen diese aber nur selten aus, da sie von einem Verdacht auf „cum ex-Geschäfte“ ausgehen. In diesem Fall musst Du einen „Antrag auf Verständigung“ stellen. Überhaupt sind die Skandinavier recht eigen. Stellst Du in Norwegen einen Antrag auf Erstattung, wird auch nicht der vollständige Betrag ausgezahlt, nur, wenn Du lediglich zehn Prozent abforderst, wird die volle Differenz dann in Deutschland gewährt. Soweit Australien von uns entfernt ist, so einfach erfolgt die Umsetzung des Doppelbesteuerungsabkommens – die Anrechnung der Quellensteuer für Ausländer erfolgt automatisch.

Quellensteuer bei Fonds – wer kümmert sich um die Steuer?

Inländische Fonds sind hier nicht das Thema, die Krux liegt bei ausländischen Fonds, namentlich bei den thesaurierenden Anteilen. Diese Fonds werden auf der Grundlage einer Pauschale besteuert. Diese Pauschale wiederum ergibt sich aus der Wertsteigerung des Fonds im abgelaufenen Kalenderjahr und am Basiszins der Bundesbank. Die Fondsgesellschaft führt die daraus resultierende Steuerlast direkt an das Finanzamt ab. Der Sparerpauschbetrag in Höhe von 801 Euro bei Alleinstehenden respektive 1.602 Euro bei Verheirateten kann im Rahmen des Freistellungsauftrages auf die Fonds angewendet werden. Verkaufst Du deine Anteile, werden die bereits geleisteten Steuerzahlungen auf die Pauschbeträge auf den steuerpflichtigen Verkaufserlös angerechnet.

Wie funktioniert die Quellensteuer bei Einzelaktien?

Man sollte denken, Kapitaleinkünfte sind Kapitaleinkünfte. Wie wir aber schon am Beispiel Fonds gesehen haben, gibt es aber durchaus Unterschiede zwischen Tagesgeld oder Investmentfonds. Erfreulicherweise nehmen Aktien beim Thema Quellensteuer jedoch keine eigene Position ein. Es gelten die Vorgaben, die wir schon im Abschnitt Doppelbesteuerungsabkommen vorgestellt haben. Nehmen wir einmal das Beispiel US-Aktien, eine weniger exotische Variante als norwegische oder schwedische Aktien in deutschen Depots. Viele Anleger setzen auf Coca-Cola oder McDonald's.

Angenommen, deine Coca-Cola Aktien schütten dir umgerechnet 1.000 Euro an Dividende aus. Theoretisch müsstest Du in den USA dafür 30 Prozent Quellensteuer bezahlen und hierzulande noch einmal 25 Prozent. Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens stellen dir die US-Behörden aber nur 15 Prozent in Rechnung. Diese werden wiederum auf die 25 Prozent Abgeltungssteuer angerechnet. Besitzt Du sonst keine Kapitalanlagen und bist nicht verheiratet, erhältst Du 801 Euro der Dividendenzahlung komplett steuerfrei. Allerdings musst Du dir den Anteil, den die USA einbehalten haben, über die Anlage KAP zur Steuererklärung wieder holen.

Warum du nicht auf ausländische Aktien verzichten solltest – trotz der Quellensteuer

Wir hatten eingangs darauf hingewiesen, dass es immer wieder Zweifler gibt, die aufgrund der Quellensteuer von ausländischen Aktien abraten. Wir können das nicht ganz nachvollziehen. Gut, es gibt Staaten, die mögen es etwas komplizierter, wie zum Beispiel die Skandinavier, oder lieben ihre Bürokratie, wie die Italiener. Es gibt aber auch Staaten, wie die USA oder Australien, die ebenfalls recht attraktive Dividendentitel listen und die Besteuerung ausländischer Investoren völlige unkompliziert gestalten.

Wer am 10.8.2021 rund 105.000 Schweizer Franken übrig hatte und sich von einem KGV von 64 nicht abschrecken lässt, hat sich vielleicht eine Aktie von Lindt & Sprüngli in das Depot gelegt. Immerhin gab es im Jahr 2021 noch 666 Euro Dividende, mager, nach den 1.651 Euro im Jahr davor. Worauf wir hinaus wollen, ist, dass das Thema Quellensteuer in der Schweiz mit dem Ausfüllen und Absenden eines Formulars erledigt ist, also kein Grund, nicht in erstklassige Aktien zu investieren.

Warren Buffet hat einmal gesagt, solange es amerikanische Kinder gibt, werden diese Coca-Cola trinken und bei McDonald’s essen. Aus diesem Grund wird er immer in solche Aktien investiert sein. Möglicherweise sind auch seine Aussagen zu Gilette, solange es amerikanische Männer mit Bartwuchs gibt, werden sie sich rasieren, ein Grund, sich einige US-Titel in das Depot zu legen, trotz Quellensteuer. Die Kursentwicklung von Berkshire Hathaway gibt Buffet recht, warum also nicht von ihm profitieren – trotz Quellensteuer?

Quellensteuer – keine Angst

Die Quellensteuer auf Kapitalerträge im Ausland mag zuerst als Buch mit sieben Siegeln erscheinen, ist sie aber nicht. Automatisierte Prozesse bei Doppelbesteuerungsabkommen machen die Besteuerung bei den meisten Staaten zu einer Routineprozedur. Die Lohnsteuer und ihre zahlreichen Details in Deutschland, ebenfalls eine Quellensteuer, ist da schon ein anderes, komplexeres Kaliber. Wir empfehlen dir, wenn Du attraktive Titel im Ausland siehst, einfach machen. Die Steuerkomponente ist nachrangig und ergibt sich von alleine.

FAQs – Häufige Fragen zur Quellensteuer

Bekomme ich bei Abzug von ausländischer Quellensteuer einen Steuerbescheid von meiner Bank?

Die Angaben zur Quellensteuer im Ausland finden sich im Jahressteuerbescheid der Bank, der rückwirkend für das vergangene Jahr zu Beginn des neuen Jahres versendet wird. Dort sind alle Angaben gemacht, die Du für das Finanzamt und für die Anlage KAP zur Steuererklärung benötigst.

Französische Quellensteuer wird einbehalten, während der Emittent an der niederländischen Börse gelistet ist. Wie ist das möglich?

Maßgeblich für die Besteuerung eines Unternehmens und damit auch für den Einbehalt der Quellensteuer ist der Sitz der Firma. Auch wenn Coca-Cola an der Börse Frankfurt gehandelt wird, fällt die Quellensteuer auf die Dividende in den USA an. In diesem Fall handelt es sich um ein französisches Unternehmen, welches in Frankreich besteuert wird.

Kann ich mir die einbehaltene Quellensteuer der Schweiz zurückerstatten lassen?

Die Erstattung der in der Schweiz einbehaltenen Quellensteuer ist vollkommen unkompliziert. Ein Teil der Quellensteuer wird mit der Abgeltungssteuer in Deutschland verrechnet. Der darüber hinaus gehende Teil wird auf Antrag zurückgezahlt. Dafür benötigst Du das Formular 85, welches auf der Homepage der schweizerischen Steuerverwaltung hinterlegt ist.

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Uwe Rabolt

Veröffentlicht von

Ich bin gelernter Bankkaufmann, Versicherungsfachmann (BWV) und habe 25 Jahre selbständig im Finanzvertrieb gearbeitet, bevor ich 2011 begann, als freiberuflicher Finanz- und Wirtschaftsredakteur mein Wissen mit anderen Menschen in diversen Portalen zu teilen.