Mistrade – fehlerhafte Ausführung eines Wertpapierauftrages

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 29. August 2022
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An den Börsen gibt es täglich mehrere Millionen Transaktionen. Der weitaus größte Teil, nämlich über 99,9 Prozent, wird entsprechend dem Auftrag der jeweiligen Handelsteilnehmer korrekt ausgeführt. Manchmal allerdings kann es zu Fehlern kommen, sodass ein falscher Trade nebst fehlerhafter Abrechnung stattfindet. In dem Fall wird von einem sogenannten Mistrade gesprochen.

In unserem Beitrag erfährst du, worum es sich bei einem Mistrade handelt. Ferner gehen wir darauf ein, was die häufigsten Ursachen sind, welche Meldefristen es gibt und wie überhaupt die entsprechenden Regelwerke beim börslichen und außerbörslichen Handel sind. Darüber hinaus informieren wir dich über die Rechte, die du als Anleger bei einem Mistrade hast und wie du den entsprechenden Auftrag nebst Abwicklung rückgängig machen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Mistrade ist es durch einen Fehler zu einer falschen Abwicklung und Abrechnung gekommen, die vom eigentlichen Auftrag abweicht
  • Handelsteilnehmer:innen haben das Recht, bei einem Mistrade unter bestimmten Voraussetzungen die Korrektur bzw. Aufhebung des Trades zu verlangen
  • Es gibt einige Unterschiede bei den börslichen und außerbörslichen Regelungen, wenn es zu einem Mistrade gekommen ist
  • Anleger:innen haben innerhalb eines bestimmten Zeitraumes die Möglichkeit, die Korrektur eines Mistrades zu verlangen oder auch Einspruch zu erheben, sollte die Einstufung als Mistrade als nicht korrekt empfunden werden

Was ist ein Mistrade?

Der aus dem englischsprachigen Raum stammende Fachbegriff Mistrade kann mit „fehlerhaftes Handelsgeschäft“ übersetzt werden. Es geht bei einem Mistrade also um ein Wertpapiergeschäft, bei dem es zu einem Fehler gekommen ist. In der entsprechenden Börsenordnung und auch beim Wertpapierhandel im außerbörslichen Bereich gibt es bestimmte Regelungen, wann von einem Mistrade gesprochen wird. Da solche Fehler bei einem Geschäft und beim Handel mit Wertpapieren nicht besonders häufig vorkommen, kann es durchaus passieren, dass die falsche Abrechnung den Anleger:innen nicht (sofort) auffällt. Daher empfiehlt es sich, Wertpapierabrechnungen und Veränderungen im Depot möglichst zeitig zu kontrollieren.

Die Ursachen eines Mistrades

Es gibt im Wesentlichen zwei Ursachen, die für über 95 Prozent aller Mistrades verantwortlich sind, nämlich:

  • Technischer Fehler im Bereich der Datenübermittlung
  • Tippfehler

Die technischen Fehler bei der Datenübermittlung sind in den letzten Jahren dominierend im Bereich der Mistrade geworden. Das ist darauf zurückzuführen, dass immer mehr Handelsaufträge über die Computersysteme laufen, sodass es innerhalb des Handelssystems zu einem Fehler bei der Datenübermittlung kommen kann. Dementsprechend weniger oft als noch vor zehn Jahren ist ein Tippfehler die Ursache für den Mistrade. Dieser wird übrigens im Fachjargon oft als Fat-Finger-Error (dicker Finger Fehler) bezeichnet. In dem Fall würden relevante Daten und Zahlen verdreht oder vertauscht, sodass beispielsweise ein gänzlich anderes Wertpapiergeschäft an der Wertpapierbörse oder beim außerbörslichen Handel abgerechnet wird.

Wo kommt ein Mistrade vor?

Es gibt zwei Orte, an denen es überhaupt zu einem Mistrade (fehlerhaftem Geschäft) kommen kann. Zum einen im Handelssystem an der Börse und zum anderen im außerbörslichen Bereich, häufig ebenfalls als OTC-Handel bezeichnet. Worin die Unterschiede bezüglich der Bedingungen und Regelungen existieren, wenn es sich zum einen um einen börslichen und zum anderen um einen außerbörslichen Auftrag gehandelt hat, darauf gehen wir im Verlauf unseres Beitrages noch näher ein.

Die Meldefristen bei Mistrades

Ist es aufgefallen, dass es zu einem Mistrade beim Wertpapiergeschäft gekommen ist, sind diesbezüglich bestimmte Meldefristen zu beachten. Wie diese Fristen im Detail aussehen, hängt zunächst davon ab, ob es sich um einen börslichen oder um einen außerbörslichen Auftrag gehandelt hat und an welcher Börse dieser stattgefunden hat. Die entsprechenden Meldefristen für Mistrades sehen an den größten Börsen rund um den Globus folgt aus:

  • New York Stock Exchange (Wallstreet) sowie Nasdaq: 30 Minuten nach Handelszeitpunkt
  • London Stock Exchange: 30 Minuten nach Handelszeitpunkt
  • Eurex: 30 Minuten nach Handelszeitpunkt
  • Frankfurter Wertpapierbörse: 2 Handelsstunden nach Zugang der Ausführungsbestätigung

An vielen Börsen ist die Frist also bei 30 Minuten nach Handelsabschluss relativ kurz, während in Frankfurt an der Börse zumindest bis zu zu zwei Stunden an Zeit vergehen darf, um einen entsprechenden Mistrade zu melden.

Die Regelungen für Mistrade beim börslichen und außerbörslichen Handel

Auf Antrag hin ist es in der Regel möglich, einen entstandenen Mistrade rückgängig zu machen. Damit sollen Anleger:innen und sonstige Marktakteur:innen davor geschützt werden, dass durch einen fehlerhaften Handelsauftrag bzw. eine falsche Abwicklung Verluste oder sonstige Nachteile entstehen. Bei den entsprechenden Regelungen muss unterschieden werden, ob der Handel an einer Börse oder im OTC-Bereich stattgefunden hat.

Kam es im außerbörslichen Bereich zu einem Mistrade, sind die entsprechenden AGBs der Banken oder Broker maßgebend. Daher gibt es dazu kein einheitliches Regelwerk, da jeder Finanzdienstleister im gesetzlichen Rahmen selbst festlegen kann, welche Mistrade-Regelungen für ihn gelten.

Einheitlicher sind die Regelungen unter der Voraussetzung, dass der Handel an einer offiziellen Börse stattgefunden hat. Nehmen wir in dem Fall die Frankfurter Börse als Beispiel. Hier gilt eine Transaktion unter den folgenden Voraussetzungen als sogenannter Mistrade:

  • Fehler im technischen System der Börse
  • Preis wurde augenscheinlich nicht marktgerecht gestellt
  • Irrtümlich falscher Eintrag eines Limits
  • Schaden in größerem Umfang, sollte keine Aufhebung des Geschäftes vorgenommen werden

Sollte mindestens eine der zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt sein, kann dementsprechend ein Antrag auf einen Mistrade gestellt werden. Die Entscheidung, ob der Mistrade rückgängig gemacht wird oder nicht, wird dann in der Regel von der zuständigen Geschäftsführung getroffen.

Die Rechte der Anleger:innen

Die Rechte bei einem Mistrade sind in den entsprechenden Bedingungen der Handelsplätze oder des Brokers beim außerbörslichen Handel festgelegt. Kommt es diesbezüglich zu Streitigkeiten, muss in aller Regel ein Schiedsgericht darüber entscheiden, ob der Mistrade rückgängig gemacht wird oder nicht. Sollte einer der Handelspartner:innen Schuld an dem Mistrade sein, beispielsweise durch ein Vertippen, ist der Handelspartner gegenüber den betroffenen Anleger:innen schadenersatzpflichtig. Allerdings muss das Verschulden nachgewiesen werden. Bei manchen Börsen ist darüber hinaus eine zivilrechtliche Anfechtung des Misstrades nicht möglich.

Hinweis

An der Menge an täglichen Handelsaufträgen gemessen, kommt es sehr selten zu einem Mistrade. Trotzdem solltest du nach der Ausführung eines Wertpapierauftrages sicherheitshalber zeitig nachschauen, ob der Auftrag mit den richtigen Daten abgerechnet wurde.

So kann ich einen Mistrade rückgängig machen lassen

Zunächst einmal muss eine Wertpapiertransaktion als Mistrade eingestuft werden, damit du als betroffene(r) Anleger:in diesen Auftrag rückgängig machen lassen kannst. In dem Zusammenhang solltest du dich insbesondere fragen, ob du antragsberechtigt bist, ein Aufhebungsgrund für den Mistrade vorliegt und die entsprechenden Fristen der Börse oder beim außerbörslichen Handel eingehalten werden können. Sollte das der Fall sein, kannst du einen Antrag zur Aufhebung des Mistrades stellen.

Antrag zur Aufhebung eines Mistrades stellen

Ein Mistrade wird nicht automatisch aufgehoben, sondern stattdessen müssen der/die betroffenen Teilnehmer:innen einen Antrag stellen. Dazu ist es notwendig, dem Antrag eine Begründung beizufügen, warum einer Aufhebung des Handelsauftrages gewünscht wird. Der Antrag zur Aufhebung eines fehlerhaften Abschlusses sollte insbesondere die folgenden Daten und Angaben enthalten:

  • Name des Antragstellers
  • Exakte Bezeichnung des Wertpapiers nebst ISIN
  • Zeitpunkt sowie Umfang und Preis des Handelsgeschäftes
  • Angaben zu einem marktgerechten Preis, falls der Grund für den Mistrade ein offensichtlich nicht marktgerechter Preis sein sollte

Die Entscheidung über die Rückabwicklung des Mistrades wird in aller Regel von der Geschäftsführung der betroffenen Börse bzw. des Brokers oder der Bank bei einem außerbörslichen Handelsauftrag.

Fazit zum Mistrade

In der Praxis kommt es bei mehreren Millionen Handelsaufträgen pro Tag vergleichsweise selten zu einem Mistrade. Solltest du doch einmal von einem Fehlabschluss betroffen sein, ist es wichtig, diesen möglichst schnell anzuzeigen und – bei guten Gründen – einen Antrag auf die Aufhebung des Fehlerabschlusses zu stellen. In aller Regel kann der Fehler gut nachvollzogen werden, sodass dir durch den Mistrade kein finanzieller Schaden entsteht.

Häufige Fragen und Antworten zum Mistrade

Was ist ein Mistrade?

Als Mistrade werden Handelsgeschäfte (z.B. Wertpapierhandel) bezeichnet, die aufgrund eines Fehlers in der Form nicht hätten ausgeführt werden dürfen. In der Praxis findet somit eine fehlerhafte Wertpapierausführung statt, die du jedoch bei Vorliegen einiger Voraussetzungen rückgängig machen lassen kannst.

Was kannst du jetzt tun?

Sollte es bei dir zu einem Mistrade gekommen sein, musst du diesen unverzüglich den Regeln nach melden. Damit geht einher, dass du einen Antrag auf Aufhebung des fälschlich ausgeführten Auftrages stellst, was in der Regel online möglich ist.

Was ist ein Mistrade-Antrag?

Beim Mistrade-Antrag zeigst du an, dass es deiner Auffassung nach einen Fehler bei einer Wertpapiereausführung gegeben hat. Diesen Antrag stellst du entweder bei der betroffenen Börse oder beim Broker, falls sich um ein außerbörsliches Geschäft gehandelt haben sollte.

Mistrades: Bis wann ist eine Rückabwicklung möglich?

In den Börsenbedingungen und in der Regel auch in den Bedingungen der Banken und Broker ist festgehalten, dass ein Mistrade-Antrag unverzüglich und somit ohne schuldhafte Verzögerung gestellt werden muss. An den meisten Börsen (wie z.B der Eurex) muss der Antrag spätestens 30 Minuten nach Geschäftsabwicklung erfolgen.

Wo können Mistrades vorkommen?

Mistrades können grundsätzlich sowohl beim Handel an der Börse als auch bei außerbörslichen Geschäften, den OTC-Trades, vorkommen. Schuld ist in der Regel entweder ein Fehler bei der Datenübermittlung oder ein sogenannter Tippfehler, bei dem zum Beispiel ein falsches Limit eingegeben wurde.

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Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.