Bereitstellungszinsen

- Entschädigungszahlung im Bereich Baufinanzierung

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 7. August 2023
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Neben den gewöhnlichen Zinsen kann es insbesondere im Rahmen eines Baukredites passieren, dass auf Kreditnehmer:innen weitere Kosten zukommen. Dazu zählen unter anderem die sogenannten Bereitstellungszinsen, die eine Entschädigungszahlung an die Kreditgeber:innen sind. Um einen Bereitstellungszins zu vermeiden, kann manchmal mit der Bank eine entsprechende Vereinbarung getroffen werden.

In unserem Beitrag gehen wir unter anderem darauf ein, was Bereitstellungszinsen eigentlich sind. Ferner erläutern wir, wie hoch die Bereitstellungszinsen sind, wie sie berechnet werden, wie es möglich ist, Bereitstellungszinsen zu vermeiden sowie eventuell gezahlte Bereitstellungszinsen nachträglich zurückzufordern.

Das Wichtigste im Überblick

  • Bereitstellungszinsen werden von Banken berechnet, weil die Darlehenssumme für Kreditnehmer:innen über einen bestimmten Zeitraum hinweg vorgehalten wird
  • In der Praxis kommen Bereitstellungszinsen nahezu ausschließlich im Zuge einer Immobilienfinanzierung vor, wenn der Bau eines Hauses finanziert werden soll
  • Die Bereitstellungsprovision fällt meistens dann an, wenn Kreditnehmer:innen den Darlehensbetrag nicht innerhalb der ersten drei bis sechs Monate nach Bereitstellung abrufen
  • Für welchen Abrechnungszeitraum die Kreditgeber:innen Bereitstellungszinsen berechnen, liegt in deren eigenem Ermessen und ist mitunter verhandelbar

Was sind Bereitstellungszinsen?

Bereitstellungszinsen sind eine Entschädigungszahlung, die Kreditnehmer:innen manchmal an die kreditgebende Bank leisten müssen. Dabei ist die Bereitstellungsprovision ein Ausgleich dafür, dass Kreditgeber:innen die beantragte Darlehenssumme teilweise über viele Monate ohne kompletten Abruf seitens der Kreditnehmer:innen bereitstellen. Eine solche Bereitstellungsprovision kommt nahezu ausschließlich im Zuge von Baudarlehen zum Tragen, also wenn der Kauf einer Immobilie finanziert werden soll.

Der Grund besteht darin, dass dann in der Regel feststeht, dass nur ein Teil des Baudarlehens sofort abgerufen wird, während die anderen Teile erst nach und nach seitens der Kreditnehmer:innen und Bauherr:innen benötigt werden. Beim Hausbau ist es üblich, dass die Zahlung an die Bauträger:innen nach Baufortschritt vorgenommen wird. Das bedeutet in der Praxis, dass entsprechende Beträge innerhalb unterschiedlicher Zeiträume gezahlt werden, beispielsweise:

  1. Rate nach 3 Monaten
  2. Rate nach 6 Monaten
  3. Rate nach 9 Monaten

Auf der Grundlage des Baufortschritts wird der Bauträger also nach und nach von den Bauherr:innen bezahlt, sodass immer ein Teil des gesamten Darlehens in Abständen abgerufen wird. Die Banken allerdings müssen natürlich den kompletten Darlehensbetrag stets bereitstellen, weil sie nicht wissen, wann die Kreditsumme seitens der Kreditnehmer:innen abgerufen wird. Die Kreditinstitute können während dieser Zeit also nicht mit dem Kapital arbeiten und müssen mitunter dafür sogar Strafzinsen bei der EZB zahlen. Daher stellt die Bereitstellungsprovision aus Sicht der Kreditnehmer:innen eine Art von Pargebühr dar.

Höhe der Bereitstellungszinsen

Die Höhe der Bereitstellungszinsen wird von Bank zu Bank unterschiedlich angesetzt, wobei es allerdings Durchschnittswerte gibt, die von den meisten Kreditinstituten in Form der Zinssätze in Rechnung gestellt werden. Im Rahmen der Baufinanzierung beziehen sich die Bereitstellungszinsen stets nur auf den Teil des gesamten Darlehens, der noch nicht seitens der Kreditnehmer:innen abgerufen wurde. Aus dem Grund bezieht sich der Zinssatz für die Bereitstellung auf jeden Monat, in dem noch kein Abruf des gesamten Kreditbetrages vorgenommen wurde.

Bei den Zeiträumen geht es also in der Regel nicht um Jahre, sondern meistens dauert es zwischen sechs bis zwölf Monaten, bis Kreditnehmer:innen den gesamten Kreditbetrag abgerufen haben und das Darlehen zur Ausführung gelangt ist.

Was die Höhe der Zinsen für die Bereitstellung angeht, so berechnen die meisten Kreditinstitute eine Bereitstellungsprovision von 0,25 Prozent monatlich. Da es bei diesen Zinssätzen keine gesetzliche Festlegung gibt, kann allerdings jede(r) Kreditgeber:in selbst definieren, ob er/sie lieber einen etwas höheren oder niedrigeren Zins angesetzt. Zur Verdeutlichung, welche Gesamtkosten in Form der Bereitstellungszinsen bei Baufinanzierungen anfallen können, möchten wir im Folgenden dazu ein Beispiel aufführen.

Darlehenssumme: 300.000 Euro

  1. Auszahlung nach 3 Monaten: 100.000 Euro
  2. Auszahlung nach 6 Monaten: 100.000 Euro
  3. Auszahlung nach 9 Monaten: 100.000 Euro
    Bereitstellungszinsen: 0,25 % p.a. ab dem 4. Monat
    Bereitstellungszinsen insgesamt: 2.250 Euro

In diesem Fall gibt es seitens der Bank einen bereitstellungszinsfreien Zeitraum von drei Monaten. Ein bereitstellungszinsfreier Zeitraum sorgt also in diesem Fall dafür, dass bis zum Abruf der ersten 100.000 Euro noch keine Bereitstellungszinsen für den Darlehensbetrag anfallen.

Nach Ablauf des dritten Monats allerdings wird dann seitens der Kreditgeber:innen für die weitere Bereitstellung des Restbetrages in Höhe von 200.000 Euro eine entsprechende Bereitstellungsprovision in Rechnung gestellt. Zwischen dem vierten und dem sechsten Monat betrifft das die noch nicht abgerufene Darlehenssumme in Höhe von 200.000 Euro, ab dem siebten Monat dann nur noch die nicht getätigte Auszahlung in Höhe von 100.000 Euro. Die monatliche Berechnung nach Ablauf der bereitstellungsfreien Zeit sorgt dafür, dass eine genaue Abrechnung erfolgen kann.

Wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Wann Bereitstellungszinsen anfallen, wird innerhalb des Kreditvertrages zwischen Kund:innen und Banken vereinbart. Da die Kreditgeber:innen die komplette Darlehenssumme nahezu ausnahmslos sofort mit dem in den Kreditverträgen genannten Datum zur Verfügung stellen, kann es durchaus passieren, dass es nur wenige Monate gibt, in denen das Kapital bereitstellungszinsfrei abgerufen werden kann. So stellen manche Kreditinstitute bereits nach zwei Monaten eine Bereitstellungsprovision in Rechnung, während andere Kreditgeber:innen sogar eine bereitstellungsfreie Zeit innerhalb eines Zeitraums von neun oder zwölf Monaten anbieten.

Mitunter wird im Kreditvertrag festgehalten, dass sich ein bereitstellungsfreier Zeitraum strikt innerhalb eines Jahres daran orientiert, wann der abgerufene Teil der Kreditsumme auf Grundlage des Baufortschrittes spätestens vorgenommen werden muss. Ein bereitstellungszinsfreier Zeitraum ist keineswegs bei jeder Bank gleich. Daher haben Kreditnehmer:innen die Möglichkeit, in dem Bereich zu verhandeln. Das betrifft weniger die zu zahlenden Zinssätze, sondern eher den entsprechenden Zeitraum, ab dem – eventuell gekoppelt auf Grundlage des Baufortschritts – das Bereitstellen der Darlehenssumme noch kostenfrei vorgenommen wird.

So werden Bereitstellungszinsen berechnet

Bei einem bereitstellungszinsfreien Zeitraum geht es selten um Jahre, da Immobilien für gewöhnlich innerhalb von sechs bis 18 Monaten komplett fertiggestellt werden. Die Berechnung der Bereitstellungszinsen ist relativ einfach und für Kreditnehmer:innen leicht nachvollziehbar. Grundlage ist stets der Teil der Darlehenssumme, der bis zum ersten Zeitpunkt der Berechnung noch nicht abgerufen worden ist. Da bei diesen Zinssätzen pro Monat gerechnet wird, lässt sich genau kalkulieren, welche Kosten die nicht abgerufenen Darlehenssummen zusätzlich verursachen.

Die Berechnung selbst erfolgt auf einer monatlichen Basis stets von einer zur anderen Teilauszahlung, weil sich anschließend die noch bereitzustellende Darlehenssumme reduziert. In diesem Fall wird einfach der noch nicht abgerufene Darlehensbetrag mit den Bereitstellungszinsen (Zinssatz) multipliziert, sodass beispielsweise bei einem noch nicht abgerufenen Kreditbetrag in Höhe von 200.000 Euro und einem Bereitstellungszins von 0,25 Prozent im Monat eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 500 Euro anfallen würde. Wird diese Restsumme zum Beispiel erst drei Monate später abgerufen, fallen insgesamt – meistens auf Grundlage des Baufortschritts – in dem Fall 1.500 Euro an Bereitstellungszinsen an.

So lassen sich Bereitstellungszinsen vermeiden

Auch wenn es bei den Kosten für die Bereitstellung des Darlehens nicht noch nach Jahren so ist, dass diese anfallen, sollten Kreditnehmer:innen dennoch versuchen, die Bereitstellungsprovision entweder komplett zu vermeiden oder zumindest im Hinblick auf den Zeitraum möglichst gering zu halten. Mit wie viel Prozent die Banken eine Bereitstellungsprovision in Rechnung stellen, ist zwar meistens nicht verhandelbar, auch wenn natürlich manche Kreditgeber:innen eine recht hohe Bereitstellungsprovision veranschlagen, während bei anderen Kreditinstituten kreditvertraglich eher ein vergleichsweise geringer Zinssatz vereinbart wird.

Folgenden Ratschläge können dir jedoch dabei helfen, im besten Fall die Zahlung von Bereitstellungszinsen zu vermeiden oder zumindest dafür sorgen, dass die bereitstellungsfreie Zeit möglichst lange anhält:

  • Verhandlung einer möglichst langen, bereitstellungszinsfreien Zeit
  • Dafür sorgen, dass die gesamte Bauzeit möglichst kurz ist, beispielsweise durch den Erwerb eines Fertighauses
  • Fremdkapital zuerst einsetzen und später das Eigenkapital
  • Eventuelle Verzögerungen am Bau vertraglich absichern
  • Komplette Darlehenssumme sofort abrufen und das Geld beispielsweise auf einem Tagesgeldkonto parken
  • Mehrere Darlehen abschließen und auf Basis eines bereitstellungszinsfreien Zeitraums staffeln

Bereitstellungszinsen zurückfordern

Mitunter haben Bauherr:innen die Möglichkeit, bereits an die Bank gezahlte Bereitstellungszinsen zurückzufordern. Allerdings in dem Fall nicht von den Kreditgeber:innen selbst, sondern stattdessen von den Bauträger:innen, falls diese die vertraglich vereinbarten Termine für den Baufortschritt nicht eingehalten haben. Für das Recht auf eine solche Rückforderung ist es allerdings eine Voraussetzung, dass sich die Bauträger:innen vertraglich dazu verpflichtet haben, die Bereitstellungszinsen zu übernehmen, falls sie die vereinbarten Bautermine nicht einhalten können.

Kosten der Bereitstellungszinsen einplanen

Grundsätzlich ist es wichtig, dass du im Zuge von Baufinanzierungen immer alle anfallenden Kosten einplanst. An die gewöhnlichen Kreditzinsen denken natürlich sämtliche Kreditnehmer:innen, ebenfalls in der Regel an die Kauf- oder Baunebenkosten. Bereitstellungszinsen hingegen zählen nicht selten zu den Zusatzkosten, die bei der Kalkulation der Gesamtkosten außen vor gelassen oder schlichtweg vergessen werden.

Tatsächlich ist es jedoch wichtig, die Bereitstellungszinsen einzuplanen, denn insbesondere innerhalb des ersten Jahres können diese sogar höher als die gewöhnlichen Kreditzinsen ausfallen. Immerhin berechnen die Kreditinstitute in der Regel einen Bereitstellungszins von 0,25 Prozent pro Monat. Daher können innerhalb eines Jahres zum Beispiel 1,5 Prozent an Zinsen anfallen, sollte die bereitstellungszinsfreie Zeit drei Monate betragen und der letzte Teil der Darlehenssumme nach neun Monaten abgerufen werden.

Fazit zu Bereitstellungszinsen

Bereitstellungszinsen fallen in aller Regel nur im Rahmen einer Baufinanzierung an, und auch dann lediglich unter der Voraussetzung, dass ein Hausbau finanziert wird. Beim Erwerb einer Immobilie ist es nämlich für gewöhnlich so, dass der komplette Darlehensbetrag sofort nach Abschluss des Kreditvertrages abgerufen wird, um den Kaufpreis zu begleichen. Jede Bank berechnet ihre Bereitstellungsprovision individuell, was ebenfalls für den Zeitraum der bereitstellungszinsfreien Zeit gilt. Daher lohnt es sich für Kreditnehmer:innen, diesbezüglich mit den Kreditgeber:innen zu verhandeln.

Häufige Fragen und unsere Antworten zu Bereitstellungszinsen

Wie hoch sind die Bereitstellungszinsen?

Grundsätzlich kann jede Bank selbst entscheiden, wie hoch die Bereitstellungszinsen sind. Im Durchschnitt berechnen die meisten Kreditinstitute eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,25 Prozent pro Monat, bis die vollständige Darlehenssumme abgerufen wurde.

Wie werden Bereitstellungszinsen berechnet?

Grundlage für die Berechnung der Bereitstellungszinsen ist immer nur der Teil der gesamten Darlehenssumme, der noch nicht innerhalb eines bestimmten Zeitraums abgerufen wurde. Für diesen Darlehensteil berechnen die Kreditinstitute dann die entsprechende Bereitstellungsprovision.

Wie können Bereitstellungszinsen vermieden werden?

Bereitstellungszinsen können beispielsweise verhindert werden, indem der komplette Darlehensbetrag sofort nach der Auszahlungsreife des Baukredites abgerufen wird. Eine weitere Option besteht darin, mit der Bank einen möglichst langen Zeitraum in Form einer bereitstellungszinsfreien Zeit zu vereinbaren.

Bereitstellungszinsen zurückfordern: wann ist es möglich?

Bereitstellungszinsen vom Bauträger zurückzufordern ist immer dann möglich, wenn vertraglich vereinbart wurde, dass die Baufirma für nicht eingehalten Termine haftet und entsprechend die von den Kreditnehmer:innen zu zahlende Bereitstellungsprovision übernimmt. Nicht alle Bauträger lassen sich allerdings auf eine solche Vereinbarung ein.

Warum verlangen Banken Bereitstellungszinsen?

Banken verlangen deshalb Bereitstellungszinsen, weil sie die gesamte Darlehenssumme jederzeit bereithalten müssen und deshalb mit dem Kapital nicht anderweitig arbeiten dürfen. Hinzu kommt, dass insbesondere innerhalb der Niedrigzinsphase sogar Strafzinsen für Kreditgeber:innen anfallen, wenn sie die bereitgestellte Darlehenssumme auf ihrem EZB-Konto parken.

Ab wann fallen Bereitstellungszinsen an?

Ab wann die Bank Bereitstellungszinsen berechnet, ist von Kreditinstitut zu Kreditinstitut individuell verschieden. Bei manchen Kreditgeber:innen endet die bereitstellungszinsfreie Zeit schon nach zwei Monaten, andere Bank hingegen gestehen ihren Kunden einen bereitstellungsfreien Zeitraum von neun Monaten zu.

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Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.