Rücklastschrift: Gründe & Gebühren

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 26. April 2023
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Das Wichtigste in Überblick

  • Mit der Lastschrift haben Zahlungspflichtige die Möglichkeit, dem/der Zahlungsempfänger:in eine Erlaubnis zu erteilen, vom Konto einen Geldbetrag einzuziehen
  • Bei der Einzugsermächtigung wird nicht die Bank beauftragt, sondern der/die Zahlungsempfänger:in muss in dem Fall aktiv werden
  • Aus verschiedenen Gründen kann es nach einer erfolgten Lastschrift zu einer sogenannten Rücklastschrift kommen, beispielsweise mangels Deckung oder bei Widerspruch durch Kontoinhaber:innen
  • Eine Rücklastschrift kann für Kontoinhaber:innen mit einer Gebühr verbunden sein, was allerdings abhängig vom Grund der Rücklastschrift ist
  • Zu unterscheiden ist eine Rücklastschrift vom Chargeback-Verfahren, welches es bei Kreditkarten gibt

In Deutschland hat sich die Lastschrift schon seit Jahrzehnten im Zahlungsverkehr etabliert. Für Zahlungsempfänger:innen besteht der Vorteil darin, dass sie sich selbst um den Übertrag des Geldes kümmern können. Zahlungspflichtige hingegen profitieren davon, dass die Zahlungsempfänger:innen verantwortlich für die Belastung des Girokontos sind. Eine Lastschrift kann allerdings auch zu einer Rücklastschrift führen, für die es mehrere Gründe gibt.

In unserem Beitrag erfährst du, wie eine Lastschrift prinzipiell funktioniert. Ferner gehen wir darauf ein, was eine Rücklastschrift ist und worin der Unterschied zwischen einer berechtigten und einer unberechtigten Lastschrift besteht. Wir erläutern dir die möglichen Gründe für Rücklastschriften und beantworten einige, häufig gestellte Fragen zum Thema.

Die Funktionsweise einer Lastschrift?

Bevor wir im Detail auf die Rücklastschrift eingehen, möchten wir dich noch etwas zum Hintergrund informieren, nämlich zur Lastschrift im Allgemeinen. Heute wird meistens von einer SEPA-Lastschrift gesprochen, wenn der Einzug des Geldes in Euro erfolgt. Typisch für das Lastschrifteinzugsverfahren ist, dass die jeweiligen Zahlungspflichtigen den Zahlungsempfänger:innen eine Erlaubnis erteilen, von ihrem Konto Geld einzuziehen. Im Gegensatz zu einer Überweisung wird bei einer Lastschrift im Einzugsermächtigungsverfahren also nicht jeweils der/die Zahlungspflichtige aktiv, sondern stattdessen muss der/die Zahlungsempfänger:in dafür sorgen, das Geld zu erhalten.

Die Banken sind bei einer Lastschrift zunächst einmal mehr oder weniger außen vor. Im Hinblick auf eine Zufallsprüfung müssen Zahlungsempfänger lediglich nachweisen können, dass sie eine Einzugsermächtigung erhalten haben und demzufolge berechtigt sind, von den jeweiligen Zahlungspflichtigen Geld von deren Konten einzuziehen. Probleme mit dem Lastschriftverfahren gibt es meistens nur dann, wenn es zu einer Rücklastschrift kommt.

Rücklastschrift: Die Rückgabe einer Lastschrift

Bei schätzungsweise zwei Prozent aller getätigten Lastschriften kommt es anschließend seitens der Bank der Zahlungspflichtigen zu einer sogenannten Rücklastschrift. Das bedeutet, dass das gutgeschriebene Geld vom Konto des Zahlungsempfängers wieder zurückgebucht wird. Mit der Rücklastschrift wird somit ein Verfahren bezeichnet, bei dem das Geld wieder dem Konto der jeweiligen Zahlungsempfänger:innen gutgeschrieben wird. Mittels bestimmter Codes ist es den Banken problemlos möglich, den exakten Grund für die Rücklastschrift zu erkennen.

Grundsätzlich kann die Ursache für Rücklastschriften sowohl bei der Bank der Zahlungspflichtigen als auch bei den Zahlungspflichtigen selbst liegen. Aus dem Grund solltest du wissen, dass es bei einer deinem Konto gutgeschriebenen Lastschrift noch Wochen später passieren kann, dass eine Rückforderung des Geldes besteht bzw. eine Rückbuchung durchgeführt wird. Das unterscheidet die Lastschrift unter anderem von der Überweisung. Ein durch Überweisung gutgeschriebenen Betrag kann nicht so ohne Weiteres ohne die Zustimmung des Zahlungsempfängers wieder zurückgebucht werden.

Hinweis

Eine Lastschrift ist für Zahlungsempfänger:innen nicht eine der sichersten Zahlungsvarianten. In Form der Rücklastschrift kann es nämlich Wochen später noch passieren, dass der bereits gutgeschriebene Betrag wieder zurückgebucht wird. Daher solltest du als Zahlungsempfänger:in im Gründe nur dann auf diese Zahlungsmethode zurückgreifen, wenn du volles Vertrauen in den/die Zahlungspflichtige(n) hast, insbesondere im Hinblick auf deren finanzielle Potenz.

Berechtigte und unberechtigte Lastschriften

Bevor wir gleich zu den möglichen Gründen kommen, die es bei Rücklastschriften geben kann, möchten wir kurz auf den Unterschied zwischen einer berechtigten und einer unberechtigten Lastschrift eingehen. Diese Differenz kann nämlich von Bedeutung sein, wenn es um den Grund für eine spätere Rücklastschrift geht. Von einer berechtigten Lastschrift sprechen wir immer dann, wenn die Zahlungspflichtigen den jeweiligen Zahlungsempfänger:innen die Erlaubnis erteilt haben, von deren Konten Geld einzuziehen. In aller Regel handelt es sich dann um eine widerrufliche Einzugsermächtigung, sodass die Zahlungspflichtigen jederzeit die Möglichkeit haben, die Erlaubnis zum einziehen der Lastschriften zu entziehen.

Nicht selten kommt es in der Praxis zu einer unberechtigten Lastschrift bzw. zu einem unberechtigten Lastschrifteinzug. Davon wird gesprochen, wenn Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger:innen gar keine Einzugsermächtigung erteilt haben. Meistens wissen die Zahlungspflichtigen nicht einmal etwas davon, dass Geld mittels einer Lastschrift von ihrem Konto abgebucht worden ist. Bei unberechtigten Lastschriften haben die Kontoinhaber:innen natürlich die Möglichkeit, zu widersprechen und eine Rückbuchung zu veranlassen.

Diverse Gründe für Rücklastschriften

In der Praxis gibt es mehrere Gründe, warum es zu einer Rücklastschrift kommt. Der häufigste Grund, der zur klassischen Rückbuchung führt, ist eine mangelnde Kreditwürdigkeit des Zahlungspflichtigen. Konkret heißt das, dass in der Regel das Girokonto der Zahlungspflichtigen nicht genug Deckung aufweist. Sollte kein Dispositionskredit eingeräumt oder dieser bereits ausgeschöpft worden sein, ist die Bank dazu berechtigt, die den Zahlungsempfänger:innen gutgeschriebene Lastschrift wieder zurückzubuchen.

Ein zweiter Grund, der ebenfalls zu einer Rücklastschrift führen kann, sind fehlerhafte Angaben zur Kontoverbindung. Dies kann insbesondere eine falsche IBAN betreffen, sodass das Geld auf einem nicht gewollten Konto landet. Dann hat die Bank des Zahlungspflichtigen ebenfalls die Möglichkeit, die Lastschrift wieder zurückzubuchen.

Ein dritter, durchaus häufig auftretender Grund für eine Rücklastschrift, ist den Zahlungspflichtigen zuzuordnen. Wird deren Konto zum Beispiel zu Unrecht mit einer Lastschrift belastet, haben sie die Möglichkeit des Widerspruchs. In diesem Fall wird die Bank der Zahlungspflichtigen ebenfalls veranlassen, dass eine Rückbuchung der Lastschrift stattfindet.

Es gibt noch einen weiteren Grund für die Rücklastschrift, nämlich dass das Girokonto der Betroffenen mittlerweile erloschen ist. Die Zahlungsempfänger:innen ziehen also in dem Fall vom Konto der Zahlungspflichtigen ein, welches es gar nicht gibt. Grund dafür ist meist, dass Zahlungspflichtige den Zahlungsempfänger:innen im Rahmen einer häufig auftretenden Lastschrift nicht über den Bankwechsel informiert haben.

Zusammenfassend gibt es insbesondere die folgenden vier Gründe, aus denen es zu einer Rücklastschrift kommen kann:

  • Mangels Deckung
  • Falsche Angaben
  • Widerspruch durch Zahlungspflichtige
  • Konto erlöschen

Die Frist für Rücklastschriften beläuft sich im Inland auf sechs Wochen. Diese Frist beginnt mit Zugang des Rechnungsabschlusses am Monats- bzw. Quartalsende zu laufen. Es handelt sich dabei allerdings lediglich um eine Vereinbarung zwischen Banken, sodass es durchaus Erfolg versprechend sein kann, zum Beispiel auch nach 13 Wochen noch die Rückgabe einer Lastschrift zu versuchen.

Die Gebühren für eine Rücklastschrift

Ob für eine Rücklastschrift Gebühren in Rechnung gestellt werden, hängt in erster Linie von der Bank und in zweiter Linie auch davon ab, aus welchem Grund die Lastschrift zurückgebucht werden soll. Manchmal kann es aufgrund der Differenzen zwischen den Kreditinstituten im Hinblick auf die Gebühren für Lastschriften sogar sinnvoll sein, einen Girokonto Vergleich durchzuführen. Dies macht allerdings nur unter der Voraussetzung Sinn, dass häufiger mit Rücklastschriften zu rechnen ist.

Gebühren für die Rücklastschrift fallen meistens dann für Kontoinhaber:innen an, wenn das Girokonto nicht genügend Deckung aufweist. Dann liegt die Schuld für Rückgaben eindeutig bei den Kund:innen, sodass die Banken häufig Gebühren berechnen. Sollen Lastschriften hingegen wegen Widerspruch zurückgegeben werden, werden Zahlungspflichtigen meistens keine Gebühren belastet. Dann wendet sich die Bank unter Umständen an das Kreditinstitut der Zahlungsempfänger:innen, die zum Beispiel unberechtigterweise Geld vom Konto der Zahlungspflichtigen eingezogen haben. Wenn Gebühren berechnet werden, bewegen sich diese – je nach Kreditinstitut – oft zwischen 5 bis 15 Euro.

Unterschied zwischen Rücklastschrift und Chargeback bei Kreditkarten

Bei einer Rücklastschrift geht es nahezu ausnahmslos um eine Gutschrift auf dem Girokonto, die zurückgefordert wird. Vielleicht hast du auch schon einmal etwas zum sogenannten Chargeback Verfahren bei Kreditkarten gehört. Dies hat einige Gemeinsamkeiten mit Rücklastschriften, bezieht sich allerdings ausschließlich auf Buchungen auf dem Kreditkartenkonto bzw. auf dem Girokonto der Kreditkarteninhaber:innen. Das System Chargeback ermöglicht es Kreditkarteninhaber:innen, nicht gerechtfertigte Zahlungen mittels der Kreditkarte zurückzufordern.

Der Ablauf ist meistens so, dass sich Karteninhaber:innen zunächst an das Unternehmen wenden, welches die Abbuchung veranlasst hat. Lässt sich dort keine Klärung erzielen, kann das Chargeback Verfahren der Kreditkarten ausgebenden Bank genutzt werden. Es handelt sich dabei um eine Reklamation, an deren Ende meistens eine Rückbuchung der Gutschrift des zu Unrecht abgebuchten Betrages steht. Das Verfahren ist allerdings deutlich aufwendiger als eine einfache Rücklastschrift, da Kreditkarteninhaber:innen einige Nachweise für die Berechtigung der Reklamation anführen müssen.

Hinweis

Info: Bei einer deiner Meinung nach unberechtigten Abbuchung von deinem Kreditkartenkonto solltest du möglichst schnell handeln. Kannst du erkennen, wer die Abbuchung veranlasst hast, nehme Kontakt mit dem entsprechenden Unternehmen auf. Ist das nicht möglich oder lässt sich keine Einigung herbeiführen, kannst du das Chargeback-Verfahren der Bank nutzen, von der du die Kreditkarte erhalten hast.

Häufige Fragen und unsere Antworten zu Rücklastschriften

Bei der Abbuchung meiner monatlichen Rate gab es eine Rücklastschrift. Wie geht es jetzt weiter?

Es ist immer ärgerlich, wenn es bei einer Kreditrate – aus welchen Gründen auch immer – zu einer Rücklastschrift kommt. In diesem Fall solltest du schnell handeln, damit die betroffene Bank dein Darlehen nicht vorzeitig kündigt. Im Idealfall kannst du sofort für ausreichende Deckung auf dem Girokonto sorgen, sodass der Kreditgeber die Rate noch einmal abbucht. Alternativ hast du die Möglichkeit, die zurückgebuchte Kreditrate manuell zu überweisen.

Welche Gebühren kommen im Fall einer Rücklastschrift auf mich zu?

Ob Gebühren belastet werden und in welchem Umfang, ist einerseits abhängig von der Bank und zum anderen vom Grund für die Rücklastschrift. Möchtest du die Lastschrift wegen Widerspruch aufgrund einer unberechtigten Abbuchung zurückfordern, ist das meist kostenlos. Bist du hingegen selbst Schuld, weil dein Konto keine ausreichende Deckung aufgewiesen hat, kann dich eine Rücklastschrift durchschnittlich zwischen 5 und 15 Euro kosten.

Was kann ich tun, wenn ich der Meinung bin, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift zu hoch sind?

In diesem Fall handelt es sich um einen relativ einheitlichen Vorgang, an den du dich halten solltest. Zunächst widersprichst du der Zahlungsaufforderung im Hinblick auf die Gebühren gegenüber der Bank schriftlich. In dem Schreiben bittest du das Kreditinstitut, die tatsächlich angefallenen Kosten für die Rücklastschrift zu begründen. Im besten Fall reduziert die Bank dann die Höhe der Gebühren, sodass du den verminderten Betrag zahlen kannst. Sollte das nicht der Fall sein, kannst du dich zunächst an eine Verbraucherschutzzentrale wenden und im Zweifelsfall natürlich einen Rechtsanwalt einschalten.

Sind Kredite trotz Rücklastschrift der Bank noch möglich?

Sollte es sich bei der Rücklastschrift um einen Einzelfall handeln, ist nicht davon auszugehen, dass deshalb zukünftig keine neuen Kredite mehr aufgenommen werden können. Anders stellt sich die Situation allerdings mitunter dar, wenn Rücklastschriften regelmäßig vorkommen. Dies werten die meisten Banken als negatives Merkmal im Hinblick auf die Kreditwürdigkeit, sodass es eventuell zu Problemen bei der Aufnahme neuer Darlehen kommen kann.

Werden Rücklastschriften der Schufa gemeldet?

Sollte es sich um eine einzelne und nicht regelmäßiger auftretende Rücklastschrift handeln, wird in der Regel keinerlei Meldung an die Schufa vorgenommen. Dies trifft zumindest unter der Voraussetzung zu, dass du dich anschließend darum gekümmert hast, dass der Betrag der Rücklastschrift ordnungsgemäß beim Zahlungsempfänger:in verbucht wurde. Sollte die Rücklastschrift allerdings im Raum stehen bleiben und der/die Zahlungsempfänger:in das Mahnverfahren durchführen, kann dies tatsächlich zu einem negativen Schufa-Eintrag führen. Ignorierst du nämlich auch die letzte Zahlungsaufforderung, kann ein gerichtliches Mahnverfahren durchgeführt werden. Der daraus resultierenden Mahnbescheid wird dann als negatives Merkmal in der Schufa eingetragen. Deine Kreditwürdigkeit ist dann herabgesetzt.

Wie werde ich über eine Rücklastschrift informiert?

Die meisten Betroffenen erkennen bereits bei Durchsicht ihrer Kontoauszüge, wenn eine Rücklastschrift vorgenommen wurde. Damit du allerdings von Seiten der Bank auch mit Sicherheit informiert werden kannst, geschieht dies zum Beispiel als separater Aufdruck auf dem Kontoauszug oder du erhältst beim Online-Banking eine E-Mail in deinem Postfach. Alternativ oder zusätzlich informieren manche Kreditinstitute ihre Kund:innen auch postalisch über die vorgenommene Rücklastschrift.

Oliver Schoch

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Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.