Depotarten

thomasbaer
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Letzte Überarbeitung am 19. November 2023
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Ein Depot dient der Aufbewahrung von Wertpapieren wie Aktien, ETFs oder Anleihen oder festverzinslichen Wertpapieren. Die Verwaltung und Verwahrung der Depotbestände unterliegt gesetzlichen Depotprüfungsrichtlinien. Für die Vereinheitlichung der Depotführung unter den Depotanbietern sind spezielle Depotarten vorgegeben. Bei uns erfährst du, was mit Depotarten gemeint ist und ob sie eine Bedeutung sie für Anleger:innen haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Betreiben von Depotgeschäften in Deutschland ist erlaubnispflichtig. Depotanbieter unterliegen den Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen (BaFin 21.12.1998).
  • Zu Verwahrarten im Depotgeschäft gehören Sammelverwahrung, Sonderverwahrung, Drittverwahrung und unregelmäßige Verwahrung.
  • Die Depotarten in der Drittverwahrung sind Depot A (Eigendepot), Depot B (Fremddepot), Depot C (Pfanddepot) und Depot D (Sonderpfanddepot).
  • Zu den Depotarten nach Art und Umfang des Depotgeschäfts gehören geschlossene und offene Depots. Letztere in den beiden Depotkategorien sind Sammeldepot und Sonderdepot.
  • Die Depots sind in verschiedener Ausgestaltung und Depotvarianten erhältlich. Bekannte Begriffe in diesem Zusammenhang sind Fondsdepot, Wertpapierdepot, Online-Depot und Depot für Kinder.

Was sind Depotarten?

Die Kreditinstitute müssen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts gewährleisten und die Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen sicherstellen.

Die Wertpapierverwahrung kann als Sammelverwahrung, Sonderverwahrung und Drittverwahrung erfolgen. Die einem Depotanbieter zur Verwahrung anvertrauten Wertpapiere der Anleger:innen können bei einer anderen Depotbank zur Sammel- oder Sonderverwahrung hinterlegt werden.

Bei Sonderverwahrung werden Wertpapiere für jeden Anleger:in gesondert verwahrt werden. Sammelverwahrung heißt, dass die Verwahrung von Wertpapieren mehrerer Anleger:innen bei einer Wertpapiersammelbank erfolgt. Damit diese üblichere und kostengünstigere Form zur Anwendung kommen kann, muss der jeweilige Kund:in vorab seine Zustimmung erteilen.

Die Bezeichnungen der Depotkonten bei Drittverwahrung und Drittverpfändung sind Depot A, B, C und D bzw. Eigendepot, Fremddepot, Pfanddepot und Sonderpfanddepot.

BaFin hat die Bezeichnung für Depotarten aus Vereinheitlichungszwecken vorgegeben, das soll die einheitliche Handhabung der Wertpapierdepots im Geschäftsverkehr zwischen den einzelnen Depotbanken gewährleisten.

Nachzulesen ist das im Bundesanzeiger Nr. 246 vom 21.12.1998 in den „Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts und der Erfüllung von Wertpapierlieferungsverpflichtungen“.

Hinweis

Die Depotarten mit ihren jeweiligen Bezeichnungen erfüllen ihren Zweck im Zusammenhang einer Drittverwahrung und Drittverpfändung beim Depotanbieter. Sie sind nicht zu verwechseln mit den Depotmodellen, die Depotbanken und Broker ihren Kund:innen entsprechend ihrer Anforderungen bereitstellen.

Die Depotarten im Kurzüberblick

  • Depot A / Eigendepot: Die im Depot gehaltenen Wertpapiere stammen aus dem Eigenhandel der Bank.
  • Depot B / Fremd-, Ander- oder Treuhanddepot: Das Depot beinhaltet die Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Der Hinterlegende bzw. Kund:in der Depotbank ist Eigentümer:in des Depotbestandes
  • Depot C / Pfanddepot: In diesem Depot werden alle von Kund:innen an die Bank verpfändeten Wertpapiere verwaltet.
  • Depot D / Sonderpfanddepot: Es umfasst die beschränkt verpfändeten Wertpapiere der Kund:innen der Bank.

Depotarten / Verwahrungsarten

Banken und Verwahrstellen klassifizieren in ihrer internen Buchführung Wertpapiere und Sammeldepotanteile einheitlich nach vier verschiedenen Depotarten bzw. Hauptkategorien. Grundlage dafür bildet eine BaFin Bekanntmachung vom 21.12.1998 (BAnz. Nr. 246), in der die Anforderungen betreffs von Depotgeschäften und Wertpapierlieferungsverpflichtungen aufgeführt wurden.

Depot A (Eigendepot):

Im Depot A (Eigendepot) werden durch den Drittverwahrer Wertpapiere mit Zustimmung des Zwischenverwahrers (Bank, Broker) bzw. in Erfüllung der Einkaufskommission eingelegt. Sie gelten basierend auf der Eigenanzeige des Zwischenverwahrers als dessen Eigentum. Für die eingebuchten Wertpapiere und Sammeldepotanteile ist eine Weiterverpfändung zugelassen.

Bei den im Depot A eingebuchten Wertpapiere und Sammeldepotanteile handelt es sich meist um Wertpapiere des Eigenhandels einer Bank (auch Nostrohandel). Die Bank führt Spekulationsgeschäfte, auf eigene Rechnung und Initiative durch. Zusätzlich kann das Eigendepot Papiere im Eigentum Dritter beinhalten. Für diese Papiere liegt die Zustimmung zu einer eigenmächtigen Weiterverpfändung seitens der Bank (Drittverpfändung) vor.

Depot B (Fremddepot):

Im Depot B (Fremddepot oder Anderdepot) sind Wertpapiere eingebucht, die von einem Depotanbieter bzw. Depotbank beim Drittverwahrer eingeliefert oder für einen Kund:in angeschafft werden. Bei Letzteren handelt es sich um Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften. Eigentümer der Wertpapiere ist der Depotkunde bzw. die Depotkundin. Eine Haftung dieser Werte erstreckt sich maximal nur auf jene Verbindlichkeiten, die eine Folge des Verwahrvertrages sind.

Beim Fehlen eines Eigentumsnachweises gehen Zwischenverwahrer und Drittverwahrer vom Grundsatz der Fremdvermutung aus. Das heißt, Eigentümer der Wertpapiere ist der Depotkund:in. Im Falle einer Insolvenz der Depotbank oder des Brokers bleibt der Wertpapierbestand vor einem Zugriff der Gläubiger geschützt.

Depot C (Pfanddepot):

Im Depot C (Pfanddepot) lagern verpfändete Wertpapiere von Depotkund:innen. Diese Wertpapiere wurden vom Bankkund:in bei einer Kreditaufnahme als Sicherheit verpfändet. Die Verpfändung wird durch die Abtretung des Herausgabeanspruchs gegen den Verwahrer gesichert. Der Wertpapierbestand haftet vollumfänglich für den Rückkredit gegenüber dem Drittverwahrer.

Depot D (Sonderpfanddepot):

Im Depot C (Sonderpfanddepot) werden vom Drittverwahrer beschränkt verpfändete Wertpapiere und Depotanteile von Bankkund:innen gehalten. Diese dienen als Sicherheit für einen laufenden Kredit bis zum Abschluss der Tilgungsphase. Die Haftung des Bestands erstreckt sich auf eine Rückzahlung, wobei die Höhe des offenen Kreditbetrags die Haftungsgrenze darstellt. Der Drittverwahrer muss für einzelne Kund:innen ein persönliches Depot D führen.

Depotarten nach Art und Umfang des Depotgeschäfts

Bei Depotarten wird außerdem nach Art und Umfang des Depotgeschäfts unterschieden. Gemeint sind das geschlossene Depot und offene Depot. Bei offenen Depots gibt es Unterkategorien bezogen auf die Verwahrung; bei Sammelverwahrung das Sammeldepot und bei Sonderverwahrung ein Streifbanddepot.

Das offene Depot

Bei einem offenen Depot hat die Depotbank bzw. der Verwahrer Kenntnis über die deponierten Wertgegenstände. Von diesen wird in der Regel auch die Verwaltung übernommen. Für den Handel mit Wertpapieren wie Aktien, ETFs, Anleihen und weiteren Börsengeschäften ist ein offenes Depot eine grundlegende Voraussetzung.

Depotverwalter müssen beim Umgang mit Wertpapierdepots gesetzliche Grundlagen hinsichtlich der Verwahrung von Wertpapieren (Depotgesetz) einhalten. Art und Umfang der Verwaltungsmaßnahmen im Detail werden zwischen Kund:in und Depotbank vertraglich geregelt.

Die Gutschrift der vom Depotinhaber:in an das Kreditinstitut gelieferten bzw. die anvertrauten Wertpapiere wird auf einem Depotkonto (als Einzeldepot bzw. Gemeinschaftsdepot) vorgenommen. Über ein bestehendes Depot werden sowohl gekaufte Wertpapiere als auch deren Verkäufe ordnungsgemäß gebucht. Im Depotauszug werden beispielsweise die Stückzahl von Aktien und der Wert von Fondsanlagen ausgewiesen. Die Verwahrung erfolgt meist als Sammelverwahrung (Girosammelverwahrung). Zur Sonderverwahrung erteilen Depotinhaber:innen einen entsprechenden Auftrag.

Die depotführende Bank ist für die Erfassung und Buchung von Dividenden und Zinsen verantwortlich. Für die Depotbereitstellung und Depotnutzung stellen Depotanbieter ihren Kund:innen Gebühren in bestimmter Höhe in Rechnung. Die Gebühr für die Verwaltung des offenen Depots richtet sich häufig nach dem Umfang des Wertpapierbestands bzw. Depotwerts.

Das geschlossene Depot

In einem geschlossenen Depot verwaltet ein Kund:in physische Wertpapiere oder Gegenstände wie Edelmetalle, Schmuck oder Kunstwerke selbst und nicht etwa die Depotbank. Die Aufbewahrung im Auftrag des Bankkund:in übernimmt das Kreditinstitut in einem feuer- und einbruchsicheren Tresorraum (Tresor) gegen Zahlung einer Mietgebühr. Das geschlossene Depot fällt nicht unter die Vorschriften des Depotgesetzes. Es gilt das Bürgerliche Gesetzbuch (§§ 535 ff. BGB oder §§ 688 ff. BGB). Über den Inhalt der Verwahrstücke hat allein der Depotinhaber:in Kenntnis.

Sammeldepot (Sammelverwahrung) und (Streifbanddepot (Sonderverwahrung)

Ein offenes Depot wird entsprechend der Verwahrung der Wertpapiere entweder als Sammeldepot oder Streifbanddepot geführt.

Sammeldepot

Die beim Broker oder der Bank erworbenen Wertpapiere befinden sich meist im Sammeldepot, denn Girosammelverwahrung (Sammelverwahrung) ist die am häufigsten anzutreffende Verwahrungsart und die Regel im Online-Depot.

Merkmal des Sammeldepots ist, dass sich darin Wertpapiere einer gleichen Kategorie bzw. Art befinden. Neben der Sammelverwahrung in Depots gleicher Art ist ein weiteres Merkmal die Zuordnung zu unterschiedlichen Hinterlegenden. Sammeldepots werden durch den Verwahrer (Bank) und nicht personengebunden verwahrt.

In der Praxis übernimmt die Verwahrung und Verwaltung der Wertpapiere eine zentrale Verwahrstelle (wie Clearstream) oder ein ausländischer Zentralverwalter. Bezeichnet wird der Vorgang auch als Drittverwahrung. Depotinhaber:innen haben das Recht, jederzeit die Herausgabe des Miteigentums bzw. der verwahrten Wertpapiere durch die Depotbank zu verlangen. Im Sammeldepot werden die für die Sammelverwahrung durch eine Wertpapiersammelbank zugelassenen Wertpapiere verwahrt.

Streifbanddepot

Im Streifbanddepot werden Wertpapiere aufbewahrt, die nicht für die Sammelverwahrung geeignet sind. Das sind im weiteren auch Wertpapiere, für die vom Hinterlegenden eine gesonderte Aufbewahrung beauftragt wird. Die gesonderte Verwahrung

Der Hinterlegende bleibt jederzeit der Besitzer der eingelieferten Wertpapiere, geregelt im Depotgesetz (§2 DepotG). Die Bank muss Wertpapiere jederzeit nach Aufforderung durch den Kund:in herausgeben.

Im Vergleich zur Sammelverwahrung ist die Aufbewahrung im Streifbanddepot mit wesentlich höheren Kosten verbunden. Die Mehrzahl der Wertpapiere nimmt an der Sammelverwahrung teil. Die Sonderverwahrung im Streifbanddepot ist daher nur noch wenig anzutreffen.

Jetzt kennst du einige gesetzliche Grundlagen aus dem Depotgesetz (DepotG), die der Verwaltung und Verwahrung von Wertpapieren sowie der Führung von Wertpapierdepots seitens der Depotbanken und weiterer Kreditinstitute dienen. Kommen wir im Folgenden zu Depotarten, die für dich als Anleger:in von Bedeutung sind.

Reines Fondsdepot vs. allgemeines Depot

Als Anleger:in wirst du bei der Depotsuche wahrscheinlich kaum auf Begriffe wie Depot A oder Depot B stoßen.

Du bekommst es mit Depotbezeichnungen wie Online-Depot, Wertpapierdepot, Aktiendepot und Fondsdepot zu tun. Wesentliche Unterschiede gibt es in erster Linie zwischen Fondsdepot und Depot allgemein.

Reines Fondsdepot

Investmentfonds verschiedener Fondsgesellschaften kannst du über dein Bankdepot oder Brokerdepot handeln oder direkt bei einer Fondsgesellschaft erwerben und verkaufen.

Wenn du deine Fonds direkt bei einer Fondsgesellschaft erwirbst, werden die Fondsanteile nicht bei einer Bank, sondern bei der zuständigen Fondsgesellschaft im Fondsdepot geführt. Die in diesem Depot aufnahmefähigen bzw. handelbaren Fonds richten sich nach dem Portfolio der jeweilige Gesellschaft. Das Handelsangebot umfasst nur Fonds, keine Aktien oder sonstigen Wertpapiere.

Die über das Fondsdepot laufenden Transaktionen (Käufe, Verkäufe) können zu Lasten bzw. zu Gunsten eines Geldkontos erfolgen. Das gilt auch für Ertragsausschüttungen, Steuererstattungen, Fondsverwaltungsentgelte und sonstige Aufwendungen.

Allgemeines Depot – Wertpapierdepot

Das Wertpapierdepot oder allgemeine Depot bei der Depotbank oder beim Broker ist das Gegenstück zum Fondsdepot. Über ein Depotkonto für Wertpapiere lassen sich Aktien, Anleihen, ETFs, Fonds, Investmentfonds und weitere Handelsinstrumente kaufen, verkaufen und verwalten. Kleinanleger:innen können über ihr Wertpapierdepot ETF- oder Fondssparpläne einrichten. Für den Handel mit Wertpapieren ist ein Wertpapierdepot die unmittelbare Voraussetzung.

Es gibt fast keine Einschränkungen bezüglich der Wertpapiere, die du im Depot verwahren kannst. Einige Depotanbieter haben sich auf bestimmte Wertpapiere oder Derivate oder auf dem Handel im Online-Depot spezialisiert.

Aktiendepot & Online-Depot

Beim Aktiendepot oder Online-Depot handelt es sich nicht um eine besondere Depotart. Sie entsprechen grundsätzlich dem allgemeinen Wertpapier-Depot, in welchem du Aktien, Anleihen, Fonds und andere Wertpapiere verwahren kannst. Viele Banken bieten Depot unter der Bezeichnung Aktiendepot an.

Ein Online-Depot kannst du beispielsweise bei Direktbanken oder Online-Brokern eröffnen. Mit der Bezeichnung Online-Depot möchten Anbieter die Eröffnung und das Führen des Depots via Internets deutlich machen. Online-Depots erweisen sich vielfach im Vergleich mit den Angeboten der Filialbankdepots als kostengünstiger.

Deswegen gibt es unterschiedliche Depotarten

Unterschiedliche Depotarten gibt es deshalb, weil sie für verschiedene Verwendungszwecke vorgesehen sind. Von Bedeutung ist vor allem die Abgrenzung der eigenen Depots einer Bank. Gemeint ist die Wertpapierverwahrungen in sogenannten Eigendepots. Daneben gibt es offene Depots, die für Kund:innen geführt werden.

Hinweis

Offene Depots bieten den Vorteil, dass Depotkund:innen nach der Einlagerung ihrer Wertpapiere von jeglichem Verwaltungsaufwand befreit sind. Depotanbieter wissen um den Depotbestand und können daher über anfallende Dividenden oder Aktiensplits informieren und entsprechend für den Kund:in tätig werden.

Kosten

Die Kosten von Depots hängen mit der Art der Verwahrung zusammen. Grundsätzlich ist Sammelverwahrung kostengünstiger als eine Sonderverwahrung. Die Girosammelverwahrung ist für die meisten Wertpapiere zugelassen. Sie ist die typische Verwahrungsart bei Online-Depots.

Während in Zeiten vor der massenhaften Einführung des Internets beim Bankberater Aufträge zum Kauf von Aktien erteilt wurden und dabei hohe Ordergebühren anfielen, werden Orders heute online beauftragt und im Intranet für wenige Cent abgewickelt.

Sammeldepots und Transaktionen kosten daher heute nur noch einen Bruchteil dessen, was früher anfiel.

Je nach Depotanbieter und Service werden für Bereitstellung eines Wertpapierdepots und Transaktionen bestimmte Depotgebühren berechnet. Hierbei werden unterschiedlichste Preismodelle abhängig von jeweiligen Depotarten verfolgt. Wer auf Sonderverwahrung Wert legt, muss entsprechend für den Service bezahlen. Die Ordergebühren reichen von Staffelpreisen über Flatrate-Preise bis zu 0-Euro-Orders.

Fazit

Depotarten für das Vereinheitlichen der Wertpapierverwahrung
Im digitalen Zeitalter machen sich Depotinhaber:innen weniger Gedanken darüber, wie und wo ihre Aktien und andere Wertpapiere in welcher Form verwahrt werden. Das Depotgesetz in Deutschland macht diese Überlegungen praktisch unnötig. Hier wird die Verwahrung von Wertpapieren und der Umgang mit Depots genaustens geregelt.

Du kannst nachverfolgen, wo und wie deine Wertpapiere aufbewahrt werden. Du kennst jetzt die wichtigsten Verwahrungsarten von Wertpapieren. Das war der Zweck unseres Beitrages. Wenn du spezielle Anforderungen an die Verwahrung spezieller Wertpapiere hast, wende dich direkt an deine Bank oder Broker.

FAQ: Fragen und Antworten zu Depotarten

Welche Depotarten gibt es?

Die Depotarten sind Eigendepot – Depot A, Fremddepot / Anderdepot – Depot B, Pfanddepot – Depot C und Sonderpfanddepot – Depot D.

Worin unterscheiden sich allgemeines Depot oder reines Fondsdepot?

Während in einem allgemeinen Depot unterschiedliche Wertpapiere gehandelt werden können, sind es im reinen Fondsdepot die Fonds einer betreffenden Fondsgesellschaft.

Was ist Depot A und Depot B?

Depot A und Depot B sind Bezeichnungen für zwei Depotarten. Diese werden auch als Eigendepot und Fremddepot. Bezeichnet. Im Depot A sind Wertpapiere aus dem Eigenhandel der Bank enthalten; im Depot B Wertpapiere aus Kommissionsgeschäften.

Was ist ein offenes Depot?

Beim offenen Depot kümmert sich die Bank oder der Broker um die Verwaltung des Depotbestands. Dafür notwendigen Informationen über hinterlegte Wertpapiere sind für Anbieter vollständig zugänglich.

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Thomas Detlef Bär

Veröffentlicht von

Als studierter Ökonom habe ich mich jahrelang in erster Linie mit betriebswirtschaftlichen Problemen befasst. Seit mehr als zehn Jahren sehe ich meine Berufung darin, Wissen und Erfahrungen rund um private Finanzen aufzubereiten und in Ratgeberform zu vermitteln.