Pendlerpauschale

Feda Mecan
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Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 13. Dezember 2022
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Ein großer Teil der Arbeitnehmer:innen muss täglich zur Arbeit pendeln. Vom Zeitaufwand abgesehen, stellt das Pendeln auch eine finanzielle Belastung dar, die aufgrund von steigenden Spritpreisen immer höher wird. Mithilfe der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer:innen die Fahrtkosten, die täglich entstehen, steuerlich berücksichtigen und profitieren so von einer finanziellen Entlastung. Was die Pendlerpauschale ist und wie sie berechnet wird, erfährst du nachfolgend. Ebenso zeigen wir, welche Höchstgrenzen es gibt und wie du sie steuerlich geltend machen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für die Fahrt zur Arbeit können Arbeitnehmer:innen für jeden gefahrenen Kilometer eine Entfernungspauschale geltend machen.
  • Die Pendlerpauschale ist nicht auf die Nutzung des Pkws begrenzt und steht auch für Bus- und Bahnfahrten zur Verfügung.
  • Bei der Berechnung der Pendlerpauschale werden die Entfernung zum Arbeitsplatz und die Anzahl der Arbeitstage berücksichtigt.
  • Pro Kilometer erhalten Arbeitnehmer:innen für den Weg zur Arbeit 30 Cent. Seit 2021 können ab dem 21. Kilometer Arbeitsweg sogar 35 Cent pro Kilometer geltend gemacht werden.

Was ist die Pendlerpauschale?

Für Berufspendler sieht das deutsche Einkommensteuerrecht eine Entlastung in Form der Pendlerpauschale vor. Hierbei handelt es sich um eine Entfernungspauschale, die für jeden zurückgelegten Kilometer zur ersten Arbeitsstätte geltend gemacht werden kann. Eine Beschränkung auf ein Verkehrsmittel gibt es nicht. So können sowohl Arbeitnehmer:innen, die mit dem eigenen Pkw oder Kraftrad zur Arbeit fahren, von der Pendlerpauschale profitieren als auch Nutzer:innen von öffentlichen Verkehrsmitteln. Es ist außerdem möglich, eine Mischform zu wählen, also sowohl mit dem eigenen Auto als auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu pendeln. Unabhängig vom Verkehrsmittel, das genutzt wird, kann man eine Pauschale in Höhe von 30 Cent pro gefahrenem Kilometer absetzen. Seit 2021 liegt ab dem 21. Kilometer die Pauschale bei 35 Cent/km.

Pendlerpauschale in der Tabellenübersicht

Mit der Pendlerpauschale bietet der Staat eine finanzielle Entlastung für Berufspendler an. Das Klimapaket bringt den Berufspendlern durch die steigenden Spritpreise eine höhere finanzielle Belastung ein. Daher wurde mit der Verabschiedung des Klimapakets auch eine Erhöhung der Pendlerpauschale beschlossen. Wie sich die Pauschale bisher entwickelt hat und noch entwickeln wird, zeigt die folgende Tabelle.

JahrBis 20 KilometerAb 21. Kilometer
20200,30 Euro0,30 Euro
20210,30 Euro0,35 Euro
20220,30 Euro0,35 Euro
20230,30 Euro0,35 Euro
20240,30 Euro0,38 Euro
20250,30 Euro0,38 Euro
20260,30 Euro0,38 Euro
20270,30 Euro0,30 Euro

Wer hat Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Die Pendlerpauschale kann von allen Berufstätigen genutzt werden, die von ihrer Wohnung zur Arbeit fahren müssen. In Anspruch genommen werden kann die Pendlerpauschale bereits ab dem ersten zurückgelegten Kilometer. Hierbei spielt es keine Rolle, ob die Strecke mit dem eigenen Auto zurückgelegt wird oder mit einem Dienstwagen, der vom Arbeitgeber auch für die private Nutzung zur Verfügung gestellt wird. In Falle eines Dienstwagens kann die Pendlerpauschale im gleichen Umfang geltend gemacht werden, wie bei einem privaten Pkw. Auch Mitarbeiter:innen, die eine Fahrgemeinschaft gebildet haben, können von der Entfernungspauschale profitieren. Wichtig hierbei ist jedoch, dass nur der tatsächliche Arbeitsweg für die Berechnung genutzt wird. Umwege, die gefahren werden müssen, um Kolleg:innen abzuholen, können nicht berücksichtigt werden.

Anspruch auf die Pendlerpauschale besteht nur an den Tagen, an denen der Anfahrtsweg tatsächlich zurückgelegt wurde. Für Tage, die im Home Office verbracht wurden, kann die Pauschale nicht geltend gemacht werden.

Welche Verkehrsmittel können für die Pendlerpauschale genutzt werden?

Die Pendlerpauschale wird oftmals nur mit der Anfahrt mit dem eigenen Pkw in Verbindung gebracht. Bei der Pendlerpauschale spielt das Verkehrsmittel jedoch keine Rolle. Die Kilometerpauschale steht Autofahrern ebenso zur Verfügung wie Fußgängern, Radfahrern oder Motorradfahrern. Nutzer:innen von öffentlichen Verkehrsmitteln können die Kosten für die Fahrpreise ebenfalls über die Pendlerpauschale geltend machen. Das lohnt sich allerdings nur, wenn die Ticketpreise nicht höher als die Pendlerpauschale liegen. Ansonsten können auch die Ticketkosten steuerlich geltend gemacht werden.

Pendlerpauschale berechnen

Die Pendlerpauschale wird im Rahmen der Werbungskosten in der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht. Die Berechnung der Pendlerpauschale basiert auf einer einfachen Formel:

Zahl der Arbeitstage x Kilometerpauschale x Entfernung = Höhe der Pendlerpauschale

Entscheidend für die Berechnung ist das Kalenderjahr für das die Pendlerpauschale berechnet wird. Da seit 2021 ab dem 21. Kilometer ein höherer Betrag berücksichtigt werden kann, gilt es hier besonders darauf zu achten, um kein Geld zu verschenken.

Berechnungsbeispiel für das Jahr 2022:

Ein:e Arbeitnehmer:in fährt täglich 32 Kilometer zur Arbeit. Bei der Berechnung der Pendlerpauschale können 20 Kilometer mit 0,30 Euro berücksichtigt werden, für die verbleibenden 12 Kilometer gilt das höhere Kilometergeld mit 0,35 Euro.

Wie viele Kilometer und Tage werden angerechnet?

Die Entfernungspauschale wird für die Anfahrt zur Arbeitsstätte gewährt. Allerdings gibt es diesbezüglich einige Einschränkungen, die bei der Berechnung unbedingt berücksichtigt werden müssen. Entscheidend für die Berechnung der Pendlerpauschale ist nicht etwa die tatsächliche Wegstrecke, die du täglich zurücklegst, sondern die kürzeste Entfernung zum Arbeitsplatz. Es gab durchaus schon Fälle, wo Mitarbeiter:innen des Finanzamts die tatsächliche Wegstrecke mithilfe eines Routenplaners berechneten, um die getätigten Angaben zu überprüfen. Setzt du auf dem Weg zur Arbeit deine Kinder bei der Schule ab oder machst einen Umweg zum Bäcker, dann wird diese Strecke bei der Pendlerpauschale nicht berücksichtigt. Hinzu kommt, dass als Startpunkt der Wegstrecke der Lebensmittelpunkt genutzt werden muss. Wer gelegentlich vom Partner aus zur Arbeit pendelt, kann einen eventuell längeren Anfahrtsweg nicht geltend machen.

Wer beruflich pendelt, fährt nach der Arbeit wieder nach Hause. Berücksichtigt wird bei der Pendlerpauschale jedoch nur der Weg zur Arbeit. Die Heimfahrt darfst du daher nicht abrechnen. Die Pendlerpauschale kann für jeden Arbeitstag nur für die einfache Wegstrecke geltend gemacht werden. Dennoch wird die Pendlerpauschale nur für die Tage in voller Höhe gewährt, an denen du zur Arbeit und wieder zurück gefahren bist. Findet die Rückfahrt nicht am gleichen Arbeitstag statt, darf nur die Hälfte der Entfernungspauschale berechnet werden. Das betrifft zum Beispiel Flugbegleiter, die nicht am gleichen Tag wieder zur Wohnung zurückfahren.

Für eine reguläre Arbeitswoche mit fünf Tagen gewährt das Finanzamt die Pendlerpauschale für 220 Fahrten zur Arbeitsstätte. Urlaubs- und Krankheitstage müssen hiervor jedoch abgezogen werden. Das gilt auch für Dienstreisen, die du von Zuhause aus begonnen hast.

Gibt es bei der Pauschale einen Höchstbetrag?

Die Pendlerpauschale ist auf einen Höchstbetrag von 4.500 Euro beschränkt. Ausschlaggebend hierfür ist jedoch, mit welchem Verkehrsmittel die Wegstrecke zur Arbeit zurückgelegt wird. Für Arbeitnehmer:innen, die den täglichen Arbeitsweg mit dem eigenen Auto fahren, gelten keine Höchstbeträge. Hier können auch höhere Kosten steuerlich geltend gemacht werden. Jedoch muss in diesem Fall nachgewiesen werden, dass die Fahrten mit dem eigenen Fahrzeug stattgefunden haben.

Sind Nachweise erforderlich?

Bis zu einem Betrag von jährlich 4.500 Euro ist für die Pendlerpauschale kein Nachweis erforderlich. Werden jedoch in einem Kalenderjahr für eine Fünftagewoche mehr als 230 Fahrten oder bei einer Sechstagewoche mehr als 280 Fahrten geltend gemacht, müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Dazu gehören zum Beispiel ein Fahrtenbuch oder eine Bescheinigung des Arbeitgebers, die nachweist, dass die Fahrten tatsächlich stattgefunden haben.

Pendlerpauschale in der Steuererklärung richtig angeben

Um von der Pendlerpauschale profitieren zu können, ist es wichtig, dass diese bei der Steuererklärung korrekt angegeben wird. Angegeben wird die Pendlerpauschale in der Anlage N der Steuererklärung. Damit die Entfernungspauschale ohne Probleme erstattet wird, ist es wichtig, dass alle Angaben richtig sind. Neben der Pauschale von 30 beziehungsweise 35 Cent pro Kilometer bei Strecken über 20 Kilometern, sollte außerdem darauf geachtet werden, dass nur die einfache Wegstrecke geltend gemacht werden kann und nur für Tage, an denen sie tatsächlich zurückgelegt wurde. Urlaubs- oder Krankentage müssen abgezogen werden. Die Auszahlung der Pendlerpauschale erfolgt auf das Girokonto mit der Abrechnung der Einkommensteuererklärung.

Wenn Unsicherheit besteht, ist es ratsam einen Steuerberater zu beauftragen. So können Fehler bei der Steuererklärung von vornherein vermieden werden und du gehst sicher, dass die Angaben in Bezug auf die Pendlerpauschale korrekt sind.

Hintergrundwissen zur Pendlerpauschale

Die Corona Pandemie wirkte sich in den letzten Jahren auf viele Bereiche aus und veränderte auch den Arbeitsalltag. Zum Schutz der Mitarbeiter:innen setzen viele Unternehmen vermehrt auf die Tätigkeit im Home Office. Für Berufspendler entfällt so zwar der tägliche Weg zur Arbeit, aber auch die Möglichkeit über die Pendlerpauschale Werbungskosten absetzen zu können. Um dennoch eine finanzielle Entlastung zu ermöglichen, wurde die Homeoffice-Pauschale ins Leben gerufen. Anstelle der Wegstrecke können die Arbeitnehmer:innen hiermit bis zu 5 Euro pro Arbeitstag im Home Office steuerlich geltend machen und so die finanzielle Mehrbelastung, die für das Arbeiten von zu Hause aus entsteht, reduzieren. Die Homeoffice-Pauschale kann für bis zu 120 Tage im Jahr in Anspruch genommen werden und wird bis zu einem Höchstbetrag von 600 Euro pro Kalenderjahr gewährt.

Droht die Abschaffung der Pendlerpauschale?

Der Klimaschutz brachte nicht nur steigende Benzinpreise ein, sondern auch Kritik gegenüber der Pendlerpauschale. Kritiker bemängeln, dass die Pendlerpauschale lange Arbeitswege unterstützt und so keinen Anreiz für die Arbeitnehmer:innen darstellt, endlich umzudenken. Zum Teil gehen die kritischen Stimmen sogar soweit, dass sie eine Abschaffung der Pendlerpauschale fordern. Bisher ist eine Abschaffung der Pendlerpauschale noch nicht beschlossen und die Arbeitnehmer:innen profitieren bis 2026 sogar ab dem 21. Kilometer von einem höheren Kilometergeld. Aufgrund der sich zuspitzenden Lage in Bezug auf das Klima, könnte es hier jedoch durchaus noch zu Änderungen kommen.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Von der Pendlerpauschale profitieren nur Arbeitnehmer:innen die einkommensteuerpflichtig sind, also mehr als 9.744 Euro im Jahr verdienen. Geringverdiener hingegen, die keine Steuern zahlen müssen, können die Pendlerpauschale nicht geltend machen. Damit auch Geringverdiener von einer finanziellen Entlastung profitieren können, wenn sie einen längeren Anfahrtsweg zurücklegen müssen, wurde die Mobilitätsprämie geschaffen. Die Mobilitätsprämie wird bei Geringverdienern anstelle der Pendlerpauschale gewährt und ist bislang bis 2026 befristet.

In Anspruch nehmen können die Mobilitätsprämie alle Arbeitnehmer:innen deren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und die einen Arbeitsweg von mindestens 21 Kilometern haben. Für jeden Kilometer der über der Grenze von 20 Kilometern gefahren wird, können Geringverdiener die Mobilitätsprämie geltend machen, vorausgesetzt diese übersteigt den Arbeitnehmer-Pauschbetrag. Die Mobilitätsprämie beträgt 14 Prozent der Bemessungsgrundlage.

Geringverdiener profitieren erst von der Mobilitätsprämie, wenn der Betrag über 10 Euro liegt. Grund hierfür ist die Tatsache, dass das Finanzamt geringere Beträge nicht ausbezahlt.

Fazit: Entfernungspauschale nutzen und finanziell profitieren

Beim Thema Pendlerpauschale gibt es nach wie vor noch viele Missverständnisse. Viele Arbeitnehmer:innen wissen nicht, dass sie die Entfernungspauschale unabhängig vom Verkehrsmittel und bereits ab dem ersten gefahrenen Kilometer in Anspruch nehmen können. Es lohnt sich daher sich mit dem Thema zu befassen und sich die steuerliche Entlastung nicht entgehen zu lassen. Vor allem die steigenden Spritpreise und Fahrtkosten können durch die Pendlerpauschale abgefangen werden. Für Geringverdiener bietet der Staat die Mobilitätsprämie an, da sie bei der Erhöhung der Pendlerpauschale im Jahr 2021 leer ausgingen. Nun können auch Geringverdiener ein Kilometergeld für die Anfahrt zur Arbeit geltend machen.

FAQ

Wie hoch ist die Pendlerpauschale?

Die Höhe der Pendlerpauschale richtet sich nach der Wegstrecke, die Arbeitnehmer:innen täglich zurücklegen müssen. Bis zu einer Entfernung von 20 Kilometern beträgt die Entfernungspauschale 30 Cent/km. Ab dem 21. Kilometer können seit 2021 35 Cent/km geltend gemacht werden. Ab 2024 bis 2026 wird die Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer sogar bei 38 Cent/km liegen.

Gibt es bei der Pendlerpauschale Sonderregeln für Behinderte?

Arbeitnehmer:innen mit Behinderung können für den Arbeitsweg die tatsächlich angefallenen Kosten geltend machen. Diese Sonderregelung gilt für Personen mit einem Behindertenausweis ab einem Grad der Behinderung von mindestens 70 oder einem Grad von 50 mit Merkzeichen G. Bei der Nutzung eines Dienstwagens beziehungsweise des eigenen Pkws können pro gefahrenem Kilometer 0,30 Euro geltend gemacht werden. Ein Einzelnachweis ist nicht erforderlich.

Was ist die Mobilitätsprämie für Geringverdiener?

Im Zuge der steigenden CO2-Abgabe und der steigenden Spritpreise stieg im Jahr 2021 die Pendlerpauschale von 30 auf 35 Cent/km ab dem 21. Kilometer an. Geringverdiener profitieren jedoch nicht von dieser Erhöhung, da die Pendlerpauschale nur geltend gemacht werden kann, wenn Steuern bezahlt werden. Geringverdiener deren Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags liegt, gehen in diesem Fall leer aus. Aus diesem Grund wurde für Geringverdiener die Mobilitätsprämie ins Leben gerufen, mit denen sie ab 2021 ebenfalls von einer steuerlichen Entlastung profitieren können.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.