Berufsunfähigkeit

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 7. August 2023
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Fast jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe des Erwerbslebens berufsunfähig und kann seinen vorherigen Job nicht mehr ausüben. Dementsprechend handelt es sich um ein sehr wichtiges Thema, mit dem sich Arbeitnehmer:innen unbedingt genauer auseinandersetzen sollten. Daher werden wir dir in diesem Artikel im Detail erklären, wann du als berufsunfähig giltst und an welche Voraussetzungen die Berufsunfähigkeit geknüpft ist. Zusätzlich dazu gehen wir auf die Ursachen der Berufsunfähigkeit ein und zeigen auf, welche Berufsgruppen besonders stark davon bedroht sind, berufsunfähig zu werden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Berufsunfähigkeit liegt aus der Sicht von Versicherern dann vor, wenn ein Arbeitnehmer seine bisher ausgeübte Tätigkeit aufgrund einer Erkrankung nur noch zu weniger als 50% ausüben kann.
  • Ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt oder nicht, wird von einem Arzt über ein medizinisches Gutachten entschieden.
  • Im Gegensatz zu einer Erwerbsunfähigkeit, bei der keine berufliche Tätigkeit mehr ausgeübt werden kann, gilt man schon dann als berufsunfähig, wenn man nicht mehr in der Lage ist, den bisherigen Job auszuüben.
  • Zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit gehören mittlerweile psychische Erkrankungen wie zum Beispiel Depressionen oder Angstzustände.
  • Zu den Berufen mit der höchsten Wahrscheinlichkeit, während des Erwerbslebens berufsunfähig zu werden, gehören körperlich anspruchsvolle Jobs mit hohem Verletzungsrisiko, wie zum Beispiel Dachdecker.

Definition der Berufsunfähigkeit

Es bestehen mehrere Definitionen von Berufsunfähigkeit, je nachdem, ob man diesen Begriff aus der Perspektive des Gesetzgebers oder eines privaten Versicherungsunternehmens betrachtet. In den nächsten Abschnitten erläutern wir dir daher, was man jeweils unter einer Berufsunfähigkeit versteht.

Aus Sicht des Gesetzgebers

Aus der Sicht des Gesetzgebers sind Bürger:innen in Deutschland dann berufsunfähig gemäß § 240 Abs. 2 SGB VI, wenn ihre Erwerbsfähigkeit im Vergleich zur Erwerbsfähigkeit von körperlich, geistig und seelisch gesunden Versicherten auf weniger als 6 Stunden gesunken ist. Dies gilt dann, wenn sie über gleichwertige Fähigkeiten und Kenntnisse verfügen und ihre Erwerbsfähigkeit entweder wegen einer Behinderung oder aufgrund einer Krankheit eingeschränkt ist. Dementsprechend gelten Bürger:innen dann als berufsunfähig, wenn sie ihren erlernten oder einem ihnen zumutbaren Beruf aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können.

Hinweis

Auch wenn der Hauptberuf nicht mehr ausgeübt werden kann, handelt es sich nicht automatisch um eine Berufsunfähigkeit. Dies gilt, sofern sozial zumutbare Tätigkeiten, die sowohl gesundheitlich als auch fachlich bewältigbar sind, noch ausgeübt werden können.

Aus Sicht der Versicherer

Aus Sicht von Versicherungsunternehmen gelten Arbeitnehmer:innen dann als berufsunfähig, wenn sie nicht mehr in der Lage dazu sind, ihren zuletzt ausgeübten Beruf auszuüben. Dies gilt zumindest dann, wenn der Job aufgrund von Krankheit, einer Körperverletzung oder einem altersbedingten Kräfteverfall entweder nur noch zum Teil oder gar nicht mehr erbracht werden kann. In der Regel tritt der Versicherungsfall bei privaten Versicherern dann ein, wenn eine Berufsunfähigkeit von mindestens 50% vorliegt. Für Arbeitnehmer:innen bedeutet dies, dass sie dann als berufsunfähig gelten, wenn sie nur noch maximal die Hälfte der Arbeitszeit leisten können.

Hinweis

Die Berufsunfähigkeit wird in der Regel über ein ärztliches Gutachten bestimmt.

Abgrenzung von Erwerbsunfähigkeit

Es bestehen Unterschiede zwischen einer Berufsunfähigkeit und einer Erwerbsunfähigkeit, auch wenn der Laie zuerst einmal von einem ähnlichen Sachverhalt ausgeht. Denn berufsunfähig sind nur Arbeitnehmer:innen, die in ihrem bisherigen bzw. erlernten Job nicht mehr tätig werden können oder aber für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht mehr arbeiten können. Als erwerbsunfähig gelten die Arbeitnehmer:innen, die durch eine körperliche oder geistige Behinderung so stark beeinträchtigt werden, dass sie überhaupt nicht mehr am Arbeitsmarkt teilnehmen können. Dementsprechend ergibt sich der hauptsächliche Unterschied daraus, dass man als berufsunfähig gelten, aber trotzdem noch andere Jobs ausüben kann. Bei der Erwerbsunfähigkeit allerdings können Arbeitnehmer:innen auch keinen anderen Beruf mehr ausüben.

Hauptursachen und Risikofaktoren

Viele Ursachen können zu einer Berufsunfähigkeit führen. Mittlerweile sind psychische Erkrankungen sehr häufig anzutreffen, wenn es um die Ursachen für eine Berufsunfähigkeit geht. Unter diesen Begriff fallen Depressionen, Manien und Angst- sowie Zwangsstörungen. Diese treten in unserer modernen Gesellschaft immer häufiger auf. Im Vergleich zu 2012 hat sich die Anzahl von Berufsunfähigkeitsfällen, die auf psychische Erkrankungen zurückzuführen sind, fast verdoppelt. Der Anstieg kann einerseits auf eine bessere Aufklärung von Ärzt:innen und Patient:innen zurückgeführt werden. Ein Grund kann auch hoher Stress sein, welcher demnach zu den Risikofaktoren zuzuordnen ist.

Weiterhin stellen seelische Erkrankungen kein Tabuthema mehr dar, wie dies in der Vergangenheit noch der Fall war. Nach psychischen Erkrankungen (31%) folgen Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat, die mit 24% die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit darstellen. Hierfür sind nicht nur altersbedingte Verschleißerscheinungen verantwortlich, sondern sehr oft auch Rückenprobleme und ähnliche Beschwerden, die auch bei jungen Arbeitnehmer:innen auftreten. Gründe hierfür könnten ein zu langes Sitzen sowie zu wenig Bewegung sein.

Krebserkrankungen und Geschwüre gehören mit 15% ebenfalls zu den Hauptursachen für Berufsunfähigkeit. Zu den Risikofaktoren in diesem Bereich zählt insbesondere das Rauchen. Verletzungen aus Unfällen machen 9% der Fälle aus, während Herzerkrankungen und Erkrankungen am Gefäßsystem auf 7% kommen.

  • Psychische Erkrankungen
  • Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat
  • Krebserkrankungen und andere Geschwüre
  • Verletzungen aus Unfällen
  • Herzerkrankungen und Erkrankungen am Gefäßsystem

Folgen für die Betroffene

Viele Bürger:innen unterschätzen die Thematik der Berufsunfähigkeit. Denn obwohl sich nur wenige Arbeitnehmer:innen Sorgen diesbezüglich machen, zeigen die Statistiken, dass das Thema ernst genommen werden muss. Denn die Berufsunfähigkeit betrifft fast jeden vierten Erwerbstätigen. Ungefähr 25% der privat abgesicherten Personen werden im Laufe ihres Berufslebens mindestens einmal berufsunfähig. Die Folgen können schwerwiegend sein. So verlieren Betroffene ihren Arbeitsplatz. Außerdem geraten viele betroffene Personen hierdurch in eine finanziell schwierige Lage.

Wer nicht mehr oder deutlich weniger arbeiten kann, dem fehlen die vorherigen monatlichen Einnahmen, sodass der gewohnte Lebensstandard nicht gehalten werden kann. Möglicherweise bestehen große Probleme, weiterhin den Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Berufe mit dem höchsten Risiko

Es gibt einige Berufe, die ein deutlich höheres Risiko hinsichtlich der Berufsunfähigkeit aufweisen als andere Jobs. Hierzu zählen hauptsächlich körperlich herausfordernde Berufe, bei denen die Verletzungsgefahr deutlich höher ausfällt als bei gewöhnlichen Bürojobs. Zu den Jobs mit dem höchsten Risiko zählen Gerüstbauer, Dachdecker, Bergleute, Pflasterer, Estrichleger, Fliesenleger, Zimmerer, Maurer, Verputzer, Sprengmeister, Isolierer, Hilfsarbeiter, Bäcker, Stauer und Fleischwarenhersteller.

Hinweis

Je höher das Risiko einer Berufsunfähigkeit für einen bestimmten Job eingeschätzt wird, desto höhere Beiträge fallen bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung an.

Voraussetzungen der Berufsunfähigkeit

Die Voraussetzung zur Berufsunfähigkeit besteht darin, dass Arbeitnehmer:innen nicht mehr in der Lage sind, ihren bisherigen Beruf auszuüben. Das bedeutet, dass die Voraussetzung nicht darin besteht, dass gar kein Job mehr ausgeübt werden kann. Wer den bisher ausgeführten Job nicht mehr ausführen kann, der gilt demnach als berufsunfähig, auch wenn er theoretisch einen anderen Beruf ausüben könnte. Gemäß § 172 Abs. 2 VVG tritt eine Berufsunfähigkeit dann ein, wenn die versicherte Person aufgrund eines Kräfteverfalls oder einer Krankheit ihren Job aller Voraussicht nach dauerhaft gar nicht mehr oder nur noch zum Teil ausüben kann.

Grundsätzlich versteht man unter einer Krankheit jeden körperlichen und geistigen Zustand, welcher so stark und nachhaltig vom gewöhnlichen gesundheitlichen Zustand abweicht, dass die weitere Durchführung der beruflichen Tätigkeit eingeschränkt oder gar ganz ausgeschlossen ist.

Ein Kräfteverfall im Sinne der Berufsunfähigkeit ist dann gegeben, wenn es zu einem so starken Nachlassen der geistigen oder körperlichen Kräfte des Arbeitnehmers kommt, dass seine Belastbarkeit schlechter ausfällt als für sein Alter eigentlich üblich wäre. Private Versicherungsunternehmen vereinbaren mit ihren Kund:innen in der Regel, dass diese ab einem Arbeitsausfall von über 50% als berufsunfähig gelten, sodass die Berufsunfähigkeitsversicherung greift. Eine weitere Voraussetzung für die Berufsunfähigkeit besteht darin, dass diese voraussichtlich dauerhaft bestehen muss. In diesem Sinne bedeutet dauerhaft, dass die Berufsunfähigkeit wahrscheinlich 3 Jahre lang anhalten wird. In Verträgen mit Versicherern wird meist ein kürzerer Zeitraum vereinbart, der sich auf zum Beispiel 6 Monate beläuft.

Beantragung

Bevor Arbeitnehmer:innen einen Antrag bei ihrer Versicherung einreichen, muss die Berufsunfähigkeit nachgewiesen werden. Der Nachweis wird in der Regel über ein medizinisches Gutachten erbracht. Hierbei muss der Arzt ohne jeden Zweifel feststellen, dass der Versicherte zu mehr als 50% nicht mehr über die erforderliche Leistungsfähigkeit verfügt, um seinen bisherigen Beruf weiter auszuüben. Arbeitnehmer:innen sollten ihre Versicherung möglichst zügig darüber in Kenntnis setzen, dass sie berufsunfähig geworden sind. Denn in den Vertragsbedingungen können Fristen festgesetzt werden.

Der Antragsbogen kann beim jeweiligen Versicherungsunternehmen angefordert werden. Bei manchen Anbietern können Arbeitnehmer:innen den Antrag sogar online ausfüllen. Die Versicherungsbedingungen oder der Antrag selbst zeigen auf, welche Dokumente zusammen mit dem Antrag eingereicht werden müssen. Hierzu gehören beispielsweise Unterlagen wie der Versicherungsschein oder der Nachweis über die letzte Zahlung, wobei ein Kontoauszug ausreicht. Zusätzlich dazu müssen Versicherte der Versicherung eine umfassende und detaillierte Darstellung der beruflichen Tätigkeit zur Verfügung stellen. Auch ärztliche Berichte müssen dem Versicherungsunternehmen übermittelt werden. In der Regel wird dir die Versicherung einen Fragenkatalog zuschicken, welcher ausgefüllt werden muss.

Hinweis

Es ist empfehlenswert, der Versicherung keine Schweigepflichtentbindung gegenüber den eigenen Ärzt:innen zu unterschreiben. Auch wenn es mehr Aufwand bedeutet, sollten die von der Versicherung benötigten Auskünfte selbst eingeholt werden.

Beurteilung der Berufsunfähigkeit

Ob Arbeitnehmer:innen berufsunfähig sind oder nicht, wird im Rahmen eines Gutachtens festgelegt, welches von einem Arzt erstellt wird. Meist wird die Berufsunfähigkeit vom behandelnden Arzt des Versicherten bestimmt. Manche Versicherungsgesellschaften sehen dies allerdings nicht als ausreichend an und verlangen ein unabhängiges ärztliches Gutachten. Grundsätzlich gilt, dass medizinische Gutachten nur dann anerkannt werden, wenn sie aktuell sind. Zudem muss aus dem Gutachten hervorgehen, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der gesundheitlichen Einschränkung und dem Eintritt der Berufsunfähigkeit gibt. Konkret bedeutet das, dass die gesundheitliche Einschränkung die Ursache dafür sein muss, dass Arbeitnehmer:innen nicht mehr in der Lage sind, ihren Beruf auszuüben.

Absicherungsmöglichkeiten und Leistungen

Es bestehen mehrere Möglichkeiten, sich gegen eine Berufsunfähigkeit abzusichern. Diese möchten wir dir in den folgenden Abschnitten genauer vorstellen.

Gesetzlich

Es gibt eine gesetzliche Berufsunfähigkeit. Diese existiert allerdings nur noch für Personen, welche vor 1961 geboren wurden. Für alle anderen Arbeitnehmer:innen gilt, dass diese im besten Fall Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben. Die Anforderungen fallen in einem solchen Fall allerdings höher aus, da diese nur dann gezahlt wird, wenn überhaupt gar kein Job mehr ausgeübt werden kann.

Privat

Im privaten Rahmen gibt es bedeutend mehr Möglichkeiten, sich gegen die Berufsunfähigkeit abzusichern. Arbeitnehmer:innen können eine sogenannte Berufsunfähigkeitsversicherung (oft auch einfach nur BU genannt) abschließen und sich hierdurch gegenüber einer Berufsunfähigkeit absichern. Am Markt tummeln sich viele verschiedene Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten. Die Konditionen können sich allerdings stark voneinander unterscheiden, sodass ein Vergleich sinnvoll ist, bevor Arbeitnehmer:innen sich für eine bestimmte Versicherung entscheiden.

Grundsätzlich zählt die Berufsunfähigkeitsversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, da ein beträchtlicher Teil der Arbeitnehmer:innen im Laufe der Zeit berufsunfähig wird. Die Leistung einer solchen Versicherung besteht darin, dass Arbeitnehmer:innen eine monatliche Rente ausgezahlt bekommen, wenn sie aufgrund von gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage sind, ihrer bisherigen beruflichen Tätigkeit nachzugehen.

Fazit

Aus der Perspektive des Gesetzgebers und aus Sicht von privaten Versicherungsgesellschaften bestehen unterschiedliche Definitionen der Berufsunfähigkeit. Bei privaten Versicherern ist eine Berufsunfähigkeit meist dann gegeben, wenn die bisherige berufliche Tätigkeit nur noch zu weniger als der Hälfte durchgeführt werden kann. Dabei ist es im Gegensatz zur Erwerbsunfähigkeit nicht von Relevanz, ob ein anderer Job ausgeübt werden kann. Da im Laufe des Erwerbslebens eine nicht gerade geringe Wahrscheinlichkeit besteht, den eigenen Beruf aufgrund einer Krankheit nicht mehr ausüben zu können, ist der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung zur Absicherung empfehlenswert.

FAQ: Fragen und Antworten zur Berufsunfähigkeit

Bei welchen Krankheiten ist man berufsunfähig?

Berufsunfähig ist man bei Krankheiten, die dafür sorgen, dass man den bisherigen Beruf nicht mehr ausüben kann. Hierzu gehören zum Beispiel Erkrankungen am Skelett- und Bewegungsapparat oder psychische Erkrankungen.

Wer entscheidet, ob man berufsunfähig ist?

Die Entscheidung darüber, ob jemand berufsunfähig ist oder nicht, wird von einem Arzt im Rahmen eines medizinischen Gutachtens getroffen.

Wann bekommt man eine Berufsunfähigkeit?

Es handelt sich dann um eine Berufsunfähigkeit, wenn der zuletzt ausgeübte Job aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls für einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten nicht mehr wie zuvor ausgeübt werden kann.

Wie hoch ist die staatliche Berufsunfähigkeitsrente?

Wer berufsunfähig wird und nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, der erhält gar keine staatliche Unterstützung. Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es demnach nicht mehr, sie wurde zum 31.12.2000 abgeschafft.

Kann man bei einer Berufsunfähigkeit arbeiten?

Eine Berufsunfähigkeit bezieht sich auf den eigenen Job. Dementsprechend kannst du als berufsunfähig eingestuft werden, gleichzeitig aber dazu in der Lage sein, andere Tätigkeiten auszuführen.

Kann der Hausarzt einen berufsunfähig schreiben?

Ja, das kann er. Manche Versicherer akzeptieren einen Nachweis vom Hausarzt allerdings nicht und verlangen ein medizinisches Gutachten von einem unabhängigen Arzt.

Was ist besser berufsunfähig oder erwerbsunfähig?

Grundsätzlich ist es besser berufsunfähig zu sein als erwerbsunfähig, da eine Berufsunfähigkeit bedeutet, dass man nur den bisherigen Job nicht mehr ausüben kann. Eine Erwerbsunfähigkeit dagegen bedeutet, dass gar kein Beruf mehr ausgeübt werden kann.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

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