Steuerklassen

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 14. Dezember 2022
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Das deutsche Steuersystem sieht vor, dass alle Arbeitnehmer, die über den steuerlichen Grundfreibetrag liegen, Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer bezahlen. Wie hoch jedoch die Steuerzahlungen ausfallen, hängt unter anderem von der jeweiligen Steuerklasse ab. Insgesamt gibt es sechs verschiedene Steuerklassen. Wir zeigen, welche Steuerklassen es gibt, für wen welche Steuerklasse vorgesehen ist und welche Besonderheiten für Ehepaare gelten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das deutsche Steuersystem ist in sechs Steuerklassen unterteilt, in die Arbeitnehmer:innen eingeordnet werden.
  • Welcher Steuerklasse ein:e Arbeitnehmer:in angehört, ist vom Familienstand abhängig.
  • Alleinstehende Personen gehören automatisch der Steuerklasse 1 an.
  • Für Ehepaare sind die Steuerklassen 3 bis 5 vorgesehen. Allerdings können Ehepaare selbst entscheiden, welcher Steuerklasse sie angehören.

Welche Steuerklassen gibt es?

In Deutschland gibt es sechs verschiedene Lohnsteuerklassen, denen Arbeitnehmer:innen je nach Familienstand angehören. Die Steuerklasse entscheidet darüber, wie hoch die Lohnsteuer ausfällt, die an den Fiskus bezahlt werden muss. Die folgende Tabelle zeigt, welche Steuerklassen das deutsche Steuersystem unterscheidet:

SteuerklassePersonengruppe
1Alleinstehende oder getrennt lebende Personen
2Alleinerziehende Personen
3Verheiratete Paare
4Verheiratete Gleichverdiener
5Verheiratete Geringverdiener
6Personen mit Nebenjobs

Steuerklasse 1

Die Steuerklasse 1 ist für alle Arbeitnehmer:innen vorgesehen, die nicht verheiratet sind. Zur Lohnsteuerklasse 1 gehören die folgenden Personengruppen:

  • Ledige Arbeitnehmer:innen
  • Getrennt lebende Arbeitnehmer:innen
  • Geschiedene Arbeitnehmer:innen
  • Verwitwete Arbeitnehmer:innen

Grundsätzlich bezieht sich die Steuerklasse 1 auf kinderlose Personen. Jedoch gehören auch Personen zu dieser Steuerklasse, die ein Kind haben, das nicht dauerhaft bei ihnen wohnt. Für die Zuordnung zur Steuerklasse 1 spielt die Tätigkeit oder die Höhe des Bruttoverdienstes keine Rolle. Berücksichtigt wird hier nur der Familienstand.

Verwitwete Personen gehören ebenfalls der Steuerklasse 1 an. Verstirbt der Ehepartner muss die Steuerklasse allerdings nicht sofort gewechselt werden. Im Jahr des Todesfalls sowie im Jahr danach können sie weiterhin in Steuerklasse 3 verbleiben. Erst danach wird ein Wechsel in Steuerklasse 1 vorgenommen.

Steuerklasse 2

Die Steuerklasse 2 ist für alleinerziehende Arbeitnehmer:innen vorgesehen. Um der Steuerklasse 2 zugeordnet zu werden, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • die Arbeitnehmer:innen sind alleinerziehend
  • es kann nachgewiesen werden, dass ein Kind versorgt werden muss
  • das zu versorgende Kind lebt dauerhaft im Haushalt
  • es wird Kindergeld bezogen

Sobald eine der oben aufgeführten Bedingungen nicht erfüllt wird, ist eine Einstufung in Lohnsteuerklasse 2 nicht möglich und es erfolgt in diesem Fall die Einstufung in Steuerklasse 1. Bei einer Heirat gehören Alleinerziehende nicht mehr zur Steuerklasse 2 und wechseln in Steuerklasse 3, 4 oder 5.

Arbeitnehmer:innen, die der Steuerklasse 2 angehören, profitieren von den folgenden Steuervergünstigungen:

  • Kinderfreibetrag
  • Alleinerziehendenentlastungsbetrag
  • Arbeitnehmerpauschbetrag
  • Sonderausgabenpauschbetrag
  • Vorsorgeausgabenpauschbetrag

Steuerklasse 3

Die Steuerklasse 3 ist nur für verheiratete Personen vorgesehen und bietet die größte steuerliche Entlastung. Allerdings kann die Steuerklasse 3 nur von einem Ehepartner gewählt werden und wenn der andere Ehepartner sich für die Lohnsteuerklasse 5 entscheidet.

Zur Steuerklasse 3 gehören alle verheirateten Arbeitnehmer:innen, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • die Ehepartner leben nicht getrennt
  • beide Ehepartner leben in Deutschland
  • einer der Ehepartner bezieht keinen Arbeitslohn beziehungsweise gehört der Steuerklasse 5 an

Seit 2014 können auch Arbeitnehmer:innen, die in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben, die Steuerklasse 3 wählen, sofern die oben aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind.

Steuerklasse 4

Die Steuerklasse 4 richtet sich ebenfalls an verheiratete Arbeitnehmer:innen. Im Gegensatz zur Steuerklasse 3, werden beide Ehepartner der Steuerklasse 4 zugeordnet und eine Kombination mit anderen Klassen ist nicht möglich. Lohnend ist die Steuerklasse 4 für alle Ehepaare, deren Verdienst etwa gleich ausfällt. Um der Steuerklasse 4 zugeordnet werden zu können, müssen Arbeitnehmer:innen die folgenden Bedingungen erfüllen:

  • beide Ehepartner erhalten Arbeitslohn
  • beide Ehepartner leben in Deutschland
  • das Ehepaar lebt nicht getrennt

Steuerklasse 5

Die Steuerklasse 5 richtet sich an verheiratete Arbeitnehmer:innen, die zu den Geringverdienern zählen. Kombiniert wird die Steuerklasse 5 mit der Lohnsteuerklasse 3. Das bedeutet, der Ehepartner, der das höhere Einkommen hat, entscheidet sich für Steuerklasse 3. Der Partner mit geringerem Einkommen hingegen, entscheidet sich für Lohnsteuerklasse 5. Bevor sich Arbeitnehmer:innen für die Lohnsteuerklasse 5 entscheiden, sollte geprüft werden, ob sich die Kombination von Steuerklasse 3 und 5 tatsächlich lohnt. Denn die Steuerklasse 5 ist mit einigen Nachteilen verbunden:

  • Hohe Lohnsteuerabzüge
  • Jährlicher Grundfreibetrag fällt weg
  • Sonderausgaben- und Arbeitnehmerpauschbetrag können nicht in Anspruch genommen werden

Von Vorteil ist die Steuerklasse 5 nur, wenn der Ehepartner durch die Einstufung in Lohnsteuerklasse 3 mehr einspart als bei einer Einstufung in Klasse 4 und dadurch die Nachteile ausgeglichen werden können.

Steuerklasse 6

Die Steuerklasse 6 ist für alle Arbeitnehmer:innen vorgesehen, die einem Nebenjob nachgehen. Der Familienstand spielt hierbei keine Rolle. In die Steuerklasse 6 werden die folgenden Personengruppen eingeordnet:

  • Arbeitnehmer:innen, die einen Zweit- oder Drittjob ausüben
  • Arbeitnehmer:innen, die versäumen dem Arbeitgeber die Lohnsteuerklasse mitzuteilen

Die Lohnsteuerklasse 6 beinhaltet die höchsten Abzüge und bringt die meisten Nachteile mit sich. So kann zum Beispiel der Grundfreibetrag nicht in Anspruch genommen werden und auch Arbeitnehmer- und Sonderausgabenpauschbetrag stehen nicht zur Verfügung. Es empfiehlt sich daher die Kombination mit einer der Steuerklassen 1 bis 5.

Steuerklassenkombination

Je nach Beschäftigung und Familienstand können Steuerklassen miteinander kombiniert werden. So können Arbeitnehmer:innen, die einen Zweit- oder Drittjob ausüben eine Kombination der Lohnsteuerklasse 6 mit einer der Klassen 1 bis 5 vornehmen. Mögliche Kombinationen wären zum Beispiel:

  • Steuerklasse 1 & 6 für alleinstehende Personen
  • Steuerklasse 2 & 6 für Alleinerziehende
  • Steuerklasse 3 & 6, 4 & 6 oder 5 & 6 für Verheiratete

Unabhängig von der Anzahl der Jobs sieht das deutsche Steuersystem eine spezielle Steuerklassenkombination für Ehepaare vor. Verdient ein Ehegatte wesentlich mehr als der andere, können sich Ehepaare für die Kombination der Steuerklasse 3 und 5 entscheiden. In diesem Fall wählt der Ehepartner mit dem höheren Verdienst die Lohnsteuerklasse 3. Hier fällt nicht nur die Lohnsteuer niedriger aus, sondern die Arbeitnehmer:innen profitieren auch von einem höheren Grundfreibetrag.

Möglich ist die Steuerklassenkombination jedoch nur, wenn der Ehepartner mit den geringeren Einkommen sich für die Steuerklasse 5 entscheidet. Für den Ehepartner mit der Steuerklasse 5 bedeutet das, dass er mehr Lohnsteuer zahlen muss als im Vergleich zur Lohnsteuerklasse 4. Da jedoch der Ehepartner in Lohnsteuerklasse 3 wesentlich weniger bezahlen muss, gleicht es sich wieder aus und insgesamt profitiert das Ehepaar von einer steuerlichen Vergünstigung.

Aus welchen Möglichkeiten können Ehepaare wählen?

Im Gegensatz zu alleinstehenden oder alleinerziehenden Arbeitnehmer:innen genießen Ehepaare, den Vorteil, dass sie mehrere Optionen zur Auswahl haben:

  • Steuerklassen 3 & 5: Wie bereits erwähnt können Ehepaare sich für die Steuerklassenkombination von 3 und 5 entscheiden. Hierbei kann jedoch nur ein Ehepartner, in der Regel derjenige mit dem höheren Einkommen, in Lohnsteuerklasse 3 eingeordnet werden.
  • Steuerklasse 4: Bei dieser Option wählen beide Ehepartner die Steuerklasse 4. Empfohlen wird das vor allem für Paare, deren Einkommen kaum voneinander abweicht.
  • Steuerklasse 4 mit Faktor: Bei der Steuerklasse 4 mit Faktor wird der Splittingvorteil nicht erst bei der Steuererklärung berücksichtigt, sondern bereits während des laufenden Jahres.

Vorteile vom Ehegattensplitting

Die Lohnsteuer stellt eine Vorauszahlung auf die Einkommensteuer dar. Erst bei der Steuererklärung werden die Einnahmen eines Ehepaares zusammengeführt und die Einkommensteuer ermittelt. Entscheidet sich ein Ehepaar für das Ehegattensplitting werden die Einkünfte zusammenveranlagt und eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben. Vorteilhaft ist das Ehegattensplitting vor allem, wenn die Einkünfte unterschiedlich hoch ausfallen und ein Ehepartner wesentlich mehr verdient als der andere. Beim Ehegattensplitting wird das Einkommen des Ehepaars addiert und jeder Partner muss für die Hälfte der Summe Einkommenssteuer bezahlen. Gerade wenn ein großer Einkommensunterschied besteht, lässt sich die steuerliche Belastung dadurch erheblich reduzieren.

Was passiert bei einer Scheidung?

Geht ein Ehepaar getrennte Wege und lässt sich scheiden, ist dies auch mit einem Wechsel der Steuerklassen verbunden. Im Trennungsjahr können die Ehepartner noch in ihren bisherigen Lohnsteuerklassen bleiben, sobald sie jedoch rechtskräftig geschieden sind, gelten sie wieder als ledig und gehören wieder der Steuerklasse 1 an. Sollte das Paar gemeinsame Kinder habe, gehört derjenige, der die Versorgung des Kindes übernimmt und Kindergeld bezieht, zur Steuerklasse 2.

Der Wechsel in die Steuerklasse 1 oder 2 findet nach der Scheidung nicht automatisch statt, sondern muss beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.

Da viele Ehepaare ein gemeinsames Konto führen, sollten rechtzeitig getrennte Konten eingerichtet werden. Bei der Auswahl der Bank ist unser Girokonto Vergleich behilflich.

Wie kann man seine Steuerklasse ändern?

Der Wechsel der Steuerklasse ist jederzeit möglich, wenn es erforderlich ist. Bis Januar 2020 war dies nur einmal pro Kalenderjahr möglich. Inzwischen ist das auch mehrmals jährlich möglich. Hierfür muss einfach der Antrag auf Steuerklassenwechsel ausgefüllt und an das zuständige Finanzamt gesendet werden. Das Formular steht beim Bundesministerium der Finanzen zum Download bereit.

Fazit

Von der Lohnsteuerklasse hängt ab, wie viel Lohnsteuer Arbeitnehmer:innen bezahlen müssen. Ehepaare und Alleinerziehende genießen gegenüber Alleinstehenden gewisse Steuervorteile. Während Ehepaare wählen können, welcher Steuerklasse sie angehören möchten, wird diese Möglichkeit nicht verheirateten Arbeitnehmer:innen nicht geboten. Im Falle einer Scheidung oder im Todesfall des Ehepartners kehren sie jedoch zur Steuerklasse 1 zurück.

FAQ

Welche Steuerklassen gibt es?

In Deutschland werden 6 Steuerklassen unterschieden. Die Steuerklasse 1 ist für alleinstehende Personen vorgesehen. Zur Steuerklasse 2 gehören Alleinerziehende. Die Steuerklassen 3 bis 5 stehen für Ehepaare zur Auswahl. Die Steuerklasse 6 gilt für Personen mit Zweit- oder Drittjob.

Wie kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Für den Wechsel der Steuerklasse muss lediglich das dafür vorgesehene Formular ausgefüllt und das Finanzamt gesendet werden.

Welche Optionen haben Ehepaare?

Ehepaare können sich entweder für die Kombination der Steuerklassen 3 und 5 entscheiden oder sich beide in die Steuerklasse 4 einstufen lassen.

Was passiert bei einer Scheidung?

Nach dem Trennungsjahr müssen die einstigen Ehepartner wieder zur Steuerklasse 1 zurückkehren. Sollten gemeinsame Kinder da sein, wird derjenige, der sich um die Kinder kümmert, in die Steuerklasse 2 eingestuft.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.