Sperrkonto: Definition und Einrichtung

thomasbaer
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Letzte Überarbeitung am 20. Dezember 2022
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Wichtiges auf einen Blick

  • Ein Sperrkonto ist ein Bankkonto, bei dem der Zugriff auf das Kontoguthaben gewissen Restriktionen unterliegt. Geregelt ist beispielsweise, wann und über wie viel Guthaben verfügt werden darf.
  • Ein Anwendungsfall betrifft die Finanzierung im Visumsverfahren. Für Studierende, Praktikanten/-innen und anderen Personen aus Ländern außerhalb des Schengenraums dient ein Sperrkonto als Finanzierungsnachweis.
  • Vergleichbare Anwendungsfälle sind Mietkautionskonto und Sperrkonto für Kinder.
  • Der Zweck des Sperrkontos für ausländische Studierende besteht darin, die Zahlungsfähigkeit de(r)s Kontoinhaber(in)s über einen bestimmten Zeitraum zu gewährleisten.
  • Sperrkonten können bei zahlreichen deutschen Banken und Sparkassen eröffnet werden.
  • Einfach und schnell ist die Kontoeinrichtung bei Online-Anbietern wie Fintiba oder Coracle möglich.

Vom Sperrkonto ist häufig im Zusammenhang mit dem Aufenthalt von ausländischen Studierenden die Rede. Studierende, Bildungsreisende, Au-pair oder Sprachkursteilnehmer:innen außerhalb des Schengenraums benötigen für den vorrübergehenden und längeren Aufenthalt in Deutschland einen Finanzierungsnachweis.

Mit einem Sperrkonto kann der Nachweis erbracht werden, dass der Lebensunterhalt in Deutschland aus eigenen finanziellen Mitteln gesichert ist. In unserem Ratgeber werden wir in erster Linie diese Art Sperrkonto, inklusive Anbieter, Gebühren, Einrichtung & Besonderheiten) näher beleuchten.

Definition: Sperrkonto

Bei einem Sperrkonto handelt es sich um ein Einlagekonto, bei dem Kontoinhaber:innen zeitweiligen Zugriffsbeschränkungen unterliegen. Hinsichtlich der Guthabenverfügung können einschränkende Regeln gelten. Auch Sparbücher mit Sperrvermerk oder Kennwort fallen darunter. Die Beschränkungen können auf Rechtsgeschäft (Minderjähriger Kontoinhaber, Mietkaution), Gesetz (Finanzierungsnachweis, Sicherheitsleistung) oder behördlicher Verfügung (gerichtliche Anordnung) beruhen.

Häufige Anwendungsfälle für diese Form von praktischem Anlagenmanagement sind beispielsweise Mietkautionskonto (enthält Sperrvermerk zugunsten des Vermieters) oder Kinderkonto (Sperrvermerk zugunsten des minderjährigen Kontoinhabers). Meistens wird das Sperrkonto im Zusammenhang mit dem Visaverfahren eingesetzt.

Mithilfe des Sperrkontos weisen Studierende, Au-pairs oder Sprachkursteilnehmer:innen und andere Personen aus Nicht-EU-Ländern bzw. außerhalb des Schengenraums ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer ihres Aufenthalts nach. Zumindest für ein Jahr muss der Nachweis zur Sicherung des Lebensunterhalts erbracht werden.

Meist wird das Sperrkonto in der Art verwendet, dass jeden Monat ein festgelegter Beitrag frei verfügbar ist. Erst nach Ankunft in Deutschland wird es entsperrt. Der freigegebene Betrag ermöglicht das Bestreiten des Lebensunterhalts.

Wie viel Geld muss auf ein Sperrkonto eingezahlt werden?

Vom deutschen Gesetzgeber ist die Höhe des Finanzierungsnachweises vorgeben. Seit Januar 2021 muss bei Visabeantragung der erforderliche finanzielle Nachweis in Höhe von 10.332 Euro pro Jahr erbracht werden. Für den Lebensunterhalt sind 861 Euro pro Monat. Möchtest du deine Aufenthaltserlaubnis aus gewichtigen gründen verlängern, must du die entsprechende Finanzierung der Lebenshaltungskosten erneut nachweisen.

Zusätzlich zur Mindestsumme können jederzeit weitere Geldeinzahlungen auf das Sperrkonto per Auslandsüberweisung vorgenommen werden. Auslandsüberweisungen kosten im Gegensatz zur SEPA-Zahlung Gebühren. Wie hoch die ausfallen hängt von den beteiligten Geldinstituten ab. Günstige Geldtransfers aus dem Ausland nach Deutschland lassen sich mit Azimo oder Wise erledigen. Dabei profitierst du von sehr guten Wechselkursen.

Tipp

Zahlreiche Visa erlauben vorrübergehend in Deutschland tätig zu werden, um das monatliche Einkommen zu erhöhen. Für Studierende gitl die Regelung, dass sie 120 ganze und 240 halbe Tage pro Steuerjahr Vollzeit arbeiten dürfen. Für das Ausüben studentischer Nebentätigkeiten gibt es keine Begrenzungen.

So kannst du ein Sperrkonto einrichten

Das Eröffnen eines Sperrkontos erfolgt aus dem Ausland, was jeweilige Antragsteller:innen vor einige Probleme stellt. Die klassische Bank besteht bei ausländischen Studierenden darauf, dass alle eingereichten Unterlagen von der deutschen Botschaft / vom deutschen Konsulat vor Ort beglaubigt werden.

Die Antragsdokumente sind zudem über die jeweilige diplomatische Vertretung zu versenden. Der gesamte Prozess kann mehrere Wochen dauern. Hinzu kommen unter Umständen hohe Bearbeitungsgebühren.

Viele Banken und Sparkassen aus dem Girokontovergleich bieten ein Sperrkonto an. Welche Kontoeröffnungsunterlagen für ein Sperrkonto notwendig sind, wird auf der Homepage der jeweiligen Bank mitgeteilt.

Soll die geplante Einreise nach Deutschland bald erfolgen und duldet der Erhalt des Einreisevisums keinen allzu langen Aufschub, ist die Antragstellung für ein Sperrkonto bei einer klassischen Bank gut zu überlegen.

Sperrkonto bei traditionellen Banken eröffnen

Schritt 1: Unterlagen zusammenstellen
Im ersten Schritt musst du Antragsunterlagen für ein Sperrkonto ausfüllen. Die Sparkasse verlangt neben dem Antragsformular eine Studienbestätigung der Bildungseinrichtung und eine Kopie vom Reisepass. Bei der Deutschen Bank ist zusätzlich die Herkunft der finanziellen Mittel zu belegen.

Schritt 2: Beglaubigung der Unterlagen veranlassen
Antragsunterlagen für ein Sperrkonto und weiteren Dokumente müssen beglaubigt werden. Dafür musst bei einer deutschen Auslandsvertretung in deinem Heimatland einen Termin machen. Die Beglaubigung kostet je nach Land und Dokument Gebühren zwischen 10 Euro und 50 Euro.

Notwendige Auskünfte stellen die Webseiten der deutschen Auslandsvertretungen zur Verfügung. Aufrufbar sind diese unter (Land).diplo.de erreichbar. Ist Beglaubigung der Dokumente erfolgt, werden diese gebührenpflichtig auf dem Postweg nach Deutschland zu deiner Kontobank geschickt.

Schritt 3: Geld einzahlen
Nach Ankunft der Antragsunterlagen kann die Kontoeröffnung erfolgen. Das dauert ein bis zwei Wochen. Meist erhalten Kontoinhaber:innen die Bankverbindung in einer E-Mail mitgeteilt. Ein eventueller Versand der Kontounterlagen mit den Kontodetails würde bis zu vier Wochen dauern.

Mit den Kontodaten ausgestattet, kannst du die Sperrsumme auf das Sperrkonto in Deutschland überweisen. Je Aufenthaltsmonat beträgt dieser Betrag 861 Euro. Die vorgeschriebene Höchstsumme beläuft sich auf 12×861 Euro oder 10.332 Euro. Die Regelsätze sind nicht willkürlich festgelegt, sondern orientieren sich an den BAföG-Sätzen für deutsche Student:innen.

Hinweis

Auslandsüberweisungen kosten in der Regel Transfergebühren. Je nach Land und Bank kann der Geldversand nach Deutschland (wie auch in umgekehrte Richtung) teuer sein. Transfer-Dienstleister wie Wise, Azimo oder Currencyfair kann eine kostengünstige Alternative sein.

Schritt 4: Sperrbetrag bei der deutschen Auslandsvertretung nachweisen
Ist das Geld auf dem Sperrkonto angekommen, brauchst du noch eine Bestätigung des Sperrbetrages durch die Bank. Mit diesem Dokument und weiteren Visumunterlagen kannst du den Antrag für ein Visum stellen.

Alternative: Eröffnen eines Sperrkontos beim Online-Anbieter

Weitaus schneller als bei einem Geldinstitut in Deutschland vor Ort, lässt das Sperrkonto bei einem Online-Anbieter einrichten.

Bei Eröffnung eines Sperrkontos wird keine Beglaubigung benötigt. Alles Erforderliche zur Identitätsfeststellung läuft direkt über das Internet.

Für Antragsteller:innen bedeutet das ein große Zeitersparnis und unter Umständen viel Geld. Bekannte Online-Anbieter für ein Sperrkonto sind Coracle, Expatrio oder Fintiba. Aufladungen des Online-Kontos können via Auslandsüberweisung erfolgen. Zu empfehlen ist die Verwendung eines spezialisierten Geldtransfer-Dienstleisters, um Gebühren zu sparen.

Wie funktioniert die Geldverfügung in Deutschland?

Sperrkonto eingerichtet, Geld eingezahlt und in Deutschland angekommen, stellt sich die Frage, wie du an dein Geld kommst.

Das hängt davon, bei wem du ein Sperrkonto führst. Ist dein Konto bei einem deutschen Geldinstitut, musst du für die Nutzung den Kontoservice beantragen. Im Falle eines Sperrkontos bei der Deutschen Bank musst du für das Entsperren des Kontos den Serviceauftrag zusammen mit einer Meldebescheinigung an die Bank schicken.

Du erhältst dann eine Debitkarte, mit der du Verfügungen an Geldautomaten erledigen, bargeldlos Bezahlen und Kontoauszüge abrufen kannst. Einen Dispokredit wie beim regulären Girokonto kannst du nicht nutzen.

Kostenlos sind Bargeldauszahlungen in der Regel an bankeigenen Geldautomaten und Automaten weiterer Kooperationsbanken.

Ich habe zusätzlichen Bedarf an finanziellen Mitteln – Was tun?

Du kannst über jegliches Guthaben auf dem Konto frei verfügen, welches den eigentlichen Sperrbetrag übersteigt. Solltest du darüber hinaus mehr Geld benötigen, kannst du dir von deiner zuständigen Ausländerbehörde eine Sperrfreigabe für deine Kontobank besorgen. In begründeten Fällen wird weiteres Geld freigegeben, was du vom Konto abrufen kannst.

Hinweis

Monatliche Kontogebühren beim Sperrkonto werden ab Kontoeröffnung berechnet. Um Geld vom Konto abheben zu können, benötigst du von deiner Bank zusätzlich eine Bankkarte. Auf freies Guthaben beim Online-Anbieter kannst du nicht so einfach zugreifen. Du brauchst dafür ein extra Bankkonto, auf welches der Anbieter einmal im Monat nicht gesperrtes Geld überweist.

Zielgruppen von Sperrkonten

Zielgruppen für das Sperrkonto sind in erster Linie Besucher Deutschlands, die im Rahmen von Studium oder Bildung einen längeren Aufenthalt beabsichtigen, der über die Dauer eines normalen Urlaubs hinausgeht. Auch Au-pairs, Sprachschulbesucher:innen oder Jobsuchende zählen zu dieser Zielgruppe.

Sperrkonto für ausländische Studierende

Ausländische Studierende sind eine der Hauptzielgruppen für ein Sperrkonto. Auf einem Sperrkonto für ausländische Studierende wird eine bestimmte Geldsumme zugunsten der Bundesrepublik Deutschland gesperrt.

  • Das Sperrkonto muss ausreichend Guthaben aufweisen, um während des Zeitraums des geplanten Aufenthalts in Deutschland die allgemeinen Lebenshaltungskosten abzudecken.
  • Zusätzliche Finanzierungsnachweise, die im Visumverfahren vorgebracht werden, werden entsprechend berücksichtigt.
  • Der jährliche Regelbedarf beträgt 10.332 Euro für Studierende.
  • Das Konto darf nur den monatlichen Regelbetrag pro Monat freigeben (861 Euro für Studierende).
  • Die Auflösung des Sperrkontos erfordert ausdrücklich eine Zustimmung eines Sperrbegünstigten (Auslandsvertretung vor oder zuständige Ausländerbehörde nach Einreise).

Mit dem Sperrvermerk soll sichergestellt werden, dass für die Dauer des Aufenthalts finanzielle Mittel zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhaltes bereitstehen. Sperrbegünstigte besitzen keinen Zugriff auf das Sperrkonto.

Bei der Einrichtung des Sperrkontos besteht Wahlfreiheit hinsichtlich der Anbieter. Bei der vor Ort zuständigen deutschen Auslandsvertretung kannst du dich diesbezüglich informieren.

In Deutschland werden von Banken spezielle Sperrkonten für Studierende Sprachschülerinnen am jeweiligen Sitz der Bildungsinstitute angeboten.

Wichtig

Wählst du einen Online-Anbieter, sollte der im Besitz einer BaFin-Zulassung sein. Sonst kann es zu unangenehmen Überraschungen wie für BAM-Nutzer:innen kommen. Die BaFin führt den Kontoanbieter BAM als Unerlaubten Dienstleister. Bisherige BAM-Kunden/-innen werden zukünftig von der Aareal Bank betreut, die auch deren BAM-Kontoeinlagen einzieht.

Laut Information des Auswärtigen Amtes läuft derzeit eine Überprüfung der Anbieter, die in Deutschland Sperrkonten offerieren.

Kinder-Sperrkonto

Eine weitere Zielgruppe für das Sperrkonto sind Kinder. Kinderkonto, Sparbuch oder Kinder-Depot werden von Eltern oder Großeltern zum regelmäßigen Sparen oder Geldanlegen für die Kinder oder Enkel genutzt.

Mit einem Sperrvermerk lässt sich sicherstellen, dass Kontoinhaber mit Erreichen der Volljährigkeit für einen bestimmten Zweck (Studienfinanzierung, Autokauf) angelegtes Geld nicht für rein persönliche Interessen ausgeben.

Eltern oder Großeltern können mittels eines Sperrvermerks, den Termin für die Auszahlung des Guthabens im Zuge der Kontoeröffnung bestimmen. Ab diesem Termin darf der Nachwuchs und der/die Kontoinhaber:in über das Ersparte verfügen.

Kontoinhaber:in gehört Guthaben auch ohne Sperrvermerk
Auch ohne besonderen Sperrvermerk im Kinderkonto dürfen Erziehungsberechtigte nicht frei über Kontoguthaben verfügen. Spätestens wenn dem Kind das Sparbuch mit Guthaben übergeben wurde oder ein(e) Minderjähriger/Minderjährige vom Jugendkonto auf eigenem Namen Kenntnis hat, gehört ihm/ihr als Kontoinhaber:in das komplette Guthaben.

Eltern können sich auch nicht damit herausreden, dass sie das Geld aus steuerlichen Gründen auf dem Kinderkonto deponiert haben. Das könnte vom Gericht als Steuerhinterziehung ausgelegt werden.

Alternativen zum Kinder-Sperrkonto können testamentarische Verfügungen von Großeltern über Sparguthaben sein. Enkel profitieren von einem Steuerfreibetrag bei Schenkung oder Erbschaft in Höhe von 200.000 Euro für jeweils zehn Jahre. Ein extra Sperrvermerk kann bei Erbschaften oder Schenkungen vorgesehen werden.

Kautionskonto als besondere Variante

Das Kautionskonto unterscheidet sich vom klassischen Sperrkonto. Während das Sperrkonto für die Guthabenauszahlung einen festen Termin besitzt, ist die Dauer des Kautionskontos nicht begrenzt. Kautionskonten im Rahmen der Mietkaution sind im Falle von Sparbüchern mit einem Vermerk „Gesperrt wegen Mietkaution“ versehen.

Der/die Mieter:in kann aufgrund der Sperrklausel darauf vertrauen, dass der Vermieter oder andere unbefugte Personen nicht ohne ausdrückliche Zustimmung auf die Kautionssumme zugreifen können.

In der Praxis ist das Mietkautionskonto direkt an die Vertragsdauer des Mietverhältnisses gebunden. Das Kautionskonto tritt der/die Mieter:in mittels einer Abtretungserklärung an den/die Vermieter:in ab. Für die Auszahlung der Kautionssumme bedarf es der Zustimmung des Vermieters bzw. eine Unterschrift in der Abtretungserklärung.

Gibt es Alternativen für Sperrkonten?

Das Sperrkonto ist eine Möglichkeit für einen Finanzierungsnachweis, den ausländische Studierende im Rahmen der Visabeantragung in der deutschen Auslandsvertretung vorlegen müssen. Alternative Nachweise werden mit den Regelbeträgen verrechnet oder für die Anerkennung komplett berücksichtigt.

Elterneinkommen

Ausreichend hohes Elterneinkommen kann verwendet werden, um ein Studium in Deutschland zu finanzieren. Bei der Visaantragstellung kann das Einkommen als Finanzierungsnachweis bei der Beantragung angegeben werden.

Beizubringen ist in diesem Fall ein Kontoauszug über die Einkünfte der Eltern bezogen auf die letzten drei Monate. Die Botschaft kann zudem eine Kopie des Arbeitsvertrages fordern. Vorgelegte Dokumente zum Einkommensnachweis der Eltern werden eingehend geprüft.

Stipendium eines anerkannten Anbieters

Eine weitere Alternative zum Sperrkonto ist Stipendium, welches ein Studium in Deutschland zulässt und die dafür erforderlichen finanziellen Mittel abdeckt.

Damit das Stipendium als Finanzierungsnachweis beim Beantragen des Studentenvisums anerkannt werden kann, benötigst du ein extra Dokument. Aus dem muss hervorgehen, dass der Stipendium-Anbieter anerkannt und keine bloße Erfindung ist.

Bei der deutschen Botschaft kannst du dich über die Authentifizierungsanforderungen zur Quelle deines Stipendiums näher informieren.

Bankgarantie / Studentenkredit

Ein Bankkredit oder Studentenkredit sind als Finanzierungsnachweis bei der Visabeantragung verwendbar. Durch eine Bankgarantie lässt sich das Darlehen als Finanzierungsnachweis verwenden.

Wenn du dein Studentenvisum bei der deutschen Botschaft beantragst, kannst du eine Bankgarantie vorlegen. Durch Bankgarantie wird dem deutschen Staat bescheinigt, dass die Bank praktisch die Haftung für deine finanziellen Verpflichtungen in Deutschland im Rahmen des gesetzlichen Regelsatzes übernimmt.

Verpflichtungserklärung einer Person mit Wohnsitz in Deutschland

Mit einer förmlichen Verpflichtungserklärung einer Person mit Wohnsitz in Deutschland kann ein Finanzierungsnachweis erbracht werden. Dazu muss sich eine dritte Person zur Übernahme aller Kosten während deines Aufenthalts verpflichten. Es muss sich nicht um einen in Deutschland lebenden Verwandten handeln.

Das dafür vorgesehene Formular ist bei der zuständigen Ausländerbehörde erhältlich. Für die Zuständigkeit dürfte in der Regel der geplante Aufenthaltsort entscheidend sein. Mit der Verpflichtungserklärung ist das Einkommen des Bürgen nachzuweisen. Bei der deutschen Auslandsvertretung wird letztlich über eine Anerkennung entschieden.

Die vorgenannten Alternativen zum Sperrkonto sind möglichweise nicht vollständig. Wende dich an die Auslandsvertretung der Bundesrepublik im Heimatland, um alle Details zu erfahren.

Fazit zum Sperrkonto: Kontomodell mit einmaligen und laufenden Gebühren

Ein Sperrkonto ist ein Sparkonto mit Beschränkungen hinsichtlich der Verfügbarkeit über Guthaben. Das Hauptziel besteht in der Sicherung der Zahlungsfähigkeit von Kontoinhaber:innen über einen längeren Zeitraum.

Ein Sperrkonto wird von der Deutschen Botschaft im Ausland als Finanzierungsnachweis im Rahmen der Visaverfahrens verlangt.

Sperrkonto-Anbieter berechnen Gebühren für den Verwaltungsaufwand bei der Eröffnung des speziellen Sparkontos. Häufig kommen laufende Gebühren für die Kontopflege hinzu.

Antragsteller befinden sich zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung im Ausland, was den Kontoeröffnungsprozess bei einem hiesigen Geldinstitut.

Am einfachsten und schnellsten geht die Sperrkonto-Einrichtung bei einem Online-Anbieter. Für Auszahlungen in Deutschland wird zusätzlich ein reguläres Bankkonto vor Ort benötigt.

Als Alternativen werden Stipendium, Bankgarantie einer Bank im Heimatland oder Elterneinkommen beim Visaverfahren akzeptiert.

FAQ: Fragen und Antworten zum Sperrkonto

Wer benötigt ein Sperrkonto?

In der Regel benötigen Personen aus Drittstaaten ein Sperrkonto, wenn sie sich längere Zeit beispielsweise zwecks Studiums, Sprachkurs oder Arbeitssuche in Deutschland aufhalten möchten. Mit Drittstaaten sind Länder gemeint, die nicht zu den Unterzeichnern des Schengen-Abkommens gehören.

Was ist ein Sperrkonto Deutschland?

Beim Sperrkonto Deutschland handelt es sich um ein spezielles Bankkonto, über das Kontoinhaber:innen nicht frei verfügen können. Auf einem Sperrkonto für ausländische Studierende mit einer Aufenthaltserlaubnis muss der/die Inhaber:in die per Gesetz bestimmte Mindestsumme einzahlen. Für einen Aufenthalt von 10 Monaten müssen mindestens 8.610 Euro eingezahlt werden. Vorgeschrieben sind für jeden Monat Deutschlandaufenthalt 861 Euro.

Wird jedes Sperrkonto im Visumantragsverfahren für Deutschland akzeptiert?

Nein. Das Sperrkonto kann bei einem Geldinstitut oder Dienstleister der Wahl, beispielsweise im Heimatland oder in Deutschland eröffnet werden. Wichtig dabei ist, dass der Sperrkonto-Anbieter eine Zulassung der Bafin besitzt und auf dieser Grundlage vom Auswärtigen Amt für die Visumbeantragung für Deutschland offiziell anerkannt ist. 

Wie viel kostet Sperrkonto?

Ein Sperrkonto kostet meist einmalige Gebühren für die Eröffnung (49 Euro bis 150 Euro) und laufende Grundgebühren für die Kontoführung (0 Euro bis 6 Euro). Wer das Sperrkonto bei einem Online-Anbieter eröffnet, benötigt für Zahlungsprozesse ein Bankkonto. Das sollte aus Kostengründen ein Euro-Konto in Deutschland oder einem anderen Land in der EU sein. Dabei können weitere Gebühren anfallen.

Muss ich die Quelle des Geldes beim Eröffnen des Sperrkontos angeben?

Ja. Wenn die Dokumente bei der Deutschen Botschaft im Ausland eingereicht werden, ist die Herkunft des Geldes auf dem Sperrkonto mit geeigneten Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Verkaufsquittungen) zu belegen.

Was ist ein Konto mit Sperrvermerk?

Beim Konto mit einem Sperrvermerk handelt sich um ein spezielles Sperrkonto, dessen Eröffnung auf Beschluss des Betreuungsgerichtes zugunsten eine(s)r Betreuten erfolgt. Mit dem Sperrvermerk wird bestimmt, dass für Abhebungen seitens der Betreuer:innen die Zustimmung des Betreuungsgerichtes notwendig ist.

Thomas Detlef Bär

Veröffentlicht von

Als studierter Ökonom habe ich mich jahrelang in erster Linie mit betriebswirtschaftlichen Problemen befasst. Seit mehr als zehn Jahren sehe ich meine Berufung darin, Wissen und Erfahrungen rund um private Finanzen aufzubereiten und in Ratgeberform zu vermitteln.