Girokonto Definition: Was ist das eigentlich?

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 19. November 2023
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Girokonto ist das in Deutschland mit Abstand am häufigsten genutzte Bankkonto
  • Beim Girokonto handelt es sich um ein Zahlungsverkehrskonto, über das regelmäßige Einnahmen und Ausgaben verbucht werden
  • Spätestens ab dem Beginn einer Ausbildung oder mit dem Berufseintritt benötigen nahezu alle Bürger:innen hierzulande ein Kontokorrentkonto
  • Das Girokonto dient in erster Linie dem Zahlungsverkehr, kann allerdings ebenfalls kurzfristig als Kredit oder sogar dem vorübergehenden „Parken“ von Guthaben dienen
  • Die Banken bieten ihr Girokonto für gewöhnlich in mehreren Varianten an, beispielsweise als Jugendgiro- oder als Studentenkonto

Das Girokonto ist ein Kontokorrentkonto und fällt in den Bereich der sogenannten Sichteinlagen. Das bedeutet, dass die Guthaben auf dem Konto jederzeit (auf Sicht) verfügt werden können. Das Girokonto ist zugleich ein Zahlungsverkehrskonto, denn darüber werden sämtliche Einnahmen und Ausgaben verbucht. Aufgrund der Kosten und sonstigen Konditionen ist es empfehlenswert, die Angebote im Bereich Girokonto miteinander zu vergleichen.

Was ist ein Girokonto? Seit wann gibt es Girokonten?

Die ersten – wenn auch sehr indirekten – Vorläufer der heutigen Girokonten gehen tatsächlich bereits auf das späte Mittelalter zurück. Zur damaligen Zeit waren es erstmals Kaufleute aus Italien, die eine Art Verrechnung von Kosten vornahmen. Hierzulande geht das erste Girokonto mitsamt des Giroverkehrs auf den Anfang des 17. Jahrhunderts zurück. Zu diesem Zeitpunkt wurde die Hamburger Bank gegründet.

Anfang des 19. Jahrhunderts gab es weitere Banken aus Hamburg, die ebenfalls den Zahlungs- und Giroverkehr aufnahmen. Allerdings war das Angebot in der Regel ausschließlich reichen Kaufleuten oder großen Unternehmen vorbehalten. Die weite Verbreitung des Giroverkehrs, auch für Normalbürger:innen, fand gegen Mitte des 19. Jahrhunderts statt.

Bis heute ist das Girokonto in erster Linie ein Bankkonto, welches zur Verrechnung von Eingängen und Ausgaben genutzt wird. Zu den Eingängen zählen insbesondere Lohn und Gehalt sowie andere, meistens ebenfalls regelmäßige Einkünfte. Auf der Ausgabenseite wird das Girokonto genutzt, um Rechnungen zu bezahlen, die Miete zu überweisen oder sich am Geldautomaten mit Bargeld zu verfügen. Ferner ist das Girokonto im Prinzip das einzige Bankkonto, welches – bei zugesagter Kreditlinie – sowohl im Haben als auch im Soll geführt werden kann.

Welche Funktionen hat ein Girokonto?

Ein Girokonto verfügt in der Regel über mehrere Funktionen, die auch selten zwischen den Banken voneinander abweichen. Im Wesentlichen sind es die folgenden Grundfunktionen, für die ein Kontokorrentkonto in Anspruch genommen werden kann:

  • Zahlungsverkehrsfunktionen
  • Wertaufbewahrungsmittel (Guthaben)
  • Kreditfunktion (Dispo- oder Überziehungskredit)

Besonders umfangreich sind die sogenannten Zahlungsverkehrsfunktionen. Diese bestehen zunächst einmal darin, dass zahlreiche Buchungen über das Konto laufen können. Dies reicht vom Geldeingang zu Geldausgängen, die seitens der Kontoinhaber:innen getätigt werden.

Zu den Zahlungsverkehrsfunktionen zählt ebenfalls das bargeldlose Zahlen in Geschäften oder an sonstigen Akzeptanzstellen vor Ort. Ebenfalls ist es möglich, bargeldlos im Internet zu bezahlen. Eine weitere Zahlungsverkehrsfunktion ist das Abheben von Bargeld an den entsprechenden Geldautomaten. Dazu benötigen Kontoinhaber:innen lediglich eine Bankkarte, die faktisch automatisch zu jedem Girokonto dazu gehört. Darüber hinaus beinhalten die Zahlungsverkehrsfunktionen meistens noch weitere Leistungen, wie zum Beispiel:

Eine weitere Funktion des Girokontos wird aufgrund der niedrigen Zinsen zwar in der Praxis selten genutzt, ist aber dennoch vorhanden. Es handelt sich dabei um die sogenannte Wertaufbewahrungsfunktion. Manchmal muss Geld lediglich ein paar Tage sicher „zwischengeparkt“ werden, sodass zum Beispiel die Kontoeröffnung eines Tagesgeldes nicht lohnt. Dann können auf dem Girokonto selbstverständlich entsprechende Guthaben vorgehalten werden.

Die dritte Hauptfunktion des Girokontos wird jedoch deutlich häufiger in Anspruch genommen, nämlich der Dispositionskredit. Dabei handelt es sich um eine Kreditlinie, die auf dem Kontokorrentkonto zur Verfügung gestellt wird. Im Gegenzug müssen Kund:innen allerdings Dispozinsen bzw. Überziehungszinsen beim Überziehen der Kreditlinie zahlen.

Kosten von Girokonten

Das Girokonto ist nicht nur für die Banken, sondern deshalb ebenfalls für die Kunden mit das teuerste Konto im Finanzbereich. Die Kreditinstitute erzielen mit dem Gehaltskonto Einnahmen in Form der Kontoführungsgebühren oder wenn Kontoinhaber:innen ihren Dispositionskredit in Anspruch nehmen. Grundsätzlich gibt es die folgenden Kostenarten, die du im Zusammenhang mit einem Gehaltskonto kennen und beachten solltest:

  • Kontoführungsgebühren
  • Kosten für Bank- und Kreditkarten
  • Gebühren für Bargeldabhebungen
  • Dispozinsen
  • Gebühren für zusätzliche Leistungen

Ob und in welchem Umfang Gebühren für die Kontoführung berechnet werden, ist jeder Bank selbst überlassen. Heutzutage gibt es nur noch wenige Kreditinstitute, die ein kostenloses Girokonto zur Verfügung stellen. Sollte dies der Fall sein, ist die Kostenfreiheit meistens mit Bedingungen verbunden, wie zum Beispiel einem Gehaltseingang über mindestens monatlich 1.200 Euro.

Die weitaus meisten Banken berechnen hingegen Kontoführungsgebühren. Dieses Entgelt ist faktisch die Entlohnung des Kreditinstitutes dafür, dass das Girokonto genutzt wird und die entsprechenden Buchungen über das Konto laufen. Bezüglich der Kontoführungsgebühren gibt es je nach Bank unterschiedliche Modelle. In der Praxis finden sich insbesondere die folgenden drei Gebührenmodelle:

  • Grundgebühr
  • Grundgebühr plus Abrechnung einzelner Buchungsposten
  • Einzelabrechnung der Buchungsposten

Beim ersten Modell zahlst du eine monatliche Grundgebühr, mit der sämtliche Leistungen des Kontos abgedeckt werden. In dem Fall findet keine zusätzliche Berechnung einzelner Buchungsarten statt. Andere Banken hingegen nutzen eine Art Mischmodell. In diesem Fall wird einerseits eine geringere Grundgebühr pro Monat berechnet, aber andererseits – meistens ab dem Überschreiten einer bestimmten Anzahl – zusätzlich einzelne Buchungsposten. Beim dritten Modell gibt es keine Grundgebühr bei der Kontoführung, sondern stattdessen rechnet die Bank jeden einzelnen Buchungsposten ab, der im Zusammenhang mit dem Girokonto steht.

Häufig vergessen wird beim Girokontovergleich ein weiterer Kostenfaktor, nämlich die Dispozinsen. Immer dann, wenn du dein Gehaltskonto im Soll (Überziehung) führst und mit der Bank einen Dispositionskredit vereinbart hast, falls diese Zinsen an. Auf die Höhe des Dispozinses solltest du im Vergleich unbedingt achten, denn die Gesamtbelastung im Jahr ist in der Regel deutlich größer als die Summe der Kontoführungsgebühren. Auch Nutzungsgebühren stehen im Zusammenhang mit dem Konto, wie zum Beispiel beim Einsatz deiner Bank- oder Kreditkarte. Die Karten selbst können ebenfalls zusätzliche Kosten verursachen.

Ein weiterer Kostenfaktor bei Girokonten sind Entgelte für verschiedene Zusatzleistungen. Dabei kann es sich zum Beispiel um das Versenden von Kontoauszügen, eine Express-Überweisung oder auch die Rückgabe einer Lastschrift handeln. Die meisten Kreditinstitute berechnen zudem für Bareinzahlungen auf fremde Konten und auch für das Einreichen beleghafter Überweisungen Extrakosten.

Tipp

Wenn du die zahlreichen Girokonten am Markt vergleichst, solltest du neben den Kontoführungsgebühren ebenfalls auf die Höhe der Dispozinsen achten. Dies gilt natürlich nur unter der Voraussetzung, dass du eine Kreditlinie von Zeit zu Zeit beanspruchen möchtest. Mitunter sind ebenfalls zusätzliche Kosten interessant, welche die Banken für Extraleistungen berechnen. (siehe hierzu unseren Girokonto Vergleich)

Arten von Girokonten

Die meisten Banken bieten nicht nur das eine Girokonto ein, sondern verschiedene Arten. Die überwiegende Mehrheit der Kontoarten werden Privatkund:innen angeboten, aber natürlich stellen die meisten Kreditinstitute auch Geschäftskund:innen das benötigte Kontokorrentkonto zur Verfügung. Im Folgenden möchten wir die häufigsten Girokonten Arten der Kreditinstitute für Privatkund:innen kurz erläutern.

Girokonto für Minderjährige

Ein Konto, welches nahezu alle Banken anbieten, ist das Girokonto für Minderjährige. Dies wird häufig alternativ als Kinderkonto, Schülerkonto oder Jugendkonto bezeichnet. Kennzeichnend ist, dass es sich um ein Guthabenkonto handelt, wobei minderjährigen Kontoinhaber:innen allerdings ansonsten sämtliche Zahlungsverkehrsfunktionen nutzen können. Oft handelt es sich beim Girokonto für Minderjährige um ein kostenfreies Konto.

Girokonto für Arbeitnehmer:innen

Zahlreiche Kreditinstitute bieten nicht explizit ein Girokonto für Arbeitnehmer:innen an, da es sich in den meisten Fällen bei einem Kontokorrentkonto ohnehin um ein Konto für abhängig Beschäftigte handelt. Kennzeichnend ist vor allem, dass bei regelmäßigen Gehaltseingängen auf diesem Konto ein Dispositionskredit zur Verfügung gestellt wird. Bietet die Bank ein kostenfreies Girokonto an, ist die Kostenfreiheit jedoch meistens nur dann gegeben, wenn du einen Mindestgehaltseingang vorweisen kannst.

Guthabenkonten

Eine dritte Art von Girokonten sind Guthabenkonten. Wie zuvor bereits erwähnt, handelt es sich automatisch bei einem Girokonto für Minderjährige um ein Guthabenkonto. Darüber hinaus stellen Banken solche Guthabenkonten allerdings auch ihren Kund:innen mit einer schlechten Bonität zur Verfügung. Meistens ist ein negatives Merkmal in der Schufa die Ursache dafür, dass die Bank ein solches Guthabenkonto einrichtet. Dieses Girokonto mit der Guthabenvereinbarung ist zwar im Bereich Zahlungsverkehr normal nutzbar, unterscheidet sich vom gewöhnlichen Girokonto allerdings dadurch, dass keine Kreditlinie eingeräumt wird.

Girokonto für Selbstständige und Freiberufler

Manche Kreditinstitute bieten explizit ein Girokonto für Selbstständige und Freiberufler:innen an. Oft handelt es sich dabei um eine Mischung aus Privat- und Geschäftsgirokonto. In vielen Fällen beinhaltet ein derartiges Konto zum Beispiel eine bestimmte Anzahl von Buchungsposten im Gesamtpaket, für das Kund:innen dann eine feste Gebühr zahlen. Eine Kreditlinie wird bei einem Girokonto für Selbstständige und Freiberufler:innen oft eingeräumt.

Girokonto ohne Schufa

Das Girokonto ohne Schufa wird von nicht allzu vielen Banken angeboten. Es handelt sich wiederum gleichzeitig um ein Guthabenkonto, da die Bank aufgrund eines negativen Schufa-Eintrages gegenüber den Kontoinhaber:innen nicht dazu bereit ist, einen Dispositionskredit oder eine anderweitige Kreditlinie einzuräumen. Sonst allerdings ist das Girokonto ohne Schufa in vollem Umfang nutzbar.

Girokonto für Unternehmen

Wie eingangs bereits erwähnt, stellen die meisten Banken nicht nur Privatkund:innen, sondern ebenfalls Geschäftskund:innen ein Girokonto zur Verfügung. Dies wird in der Regel als Kontokorrentkonto bezeichnet. Natürlich kann es sich bei Kontoinhaber:innen auch um juristische Personen, also um Unternehmen, handeln. Ansonsten funktionieren Konten für Unternehmen genauso wie die für Privatkund:innen, nur dass es meistens sehr individuelle Gebührenvereinbarungen gibt. (siehe hierzu unseren Geschäftskonto-Vergleich)

Sonderformen von Girokonten

Neben den zuvor beschriebenen Arten des Girokontos gibt es zusätzlich sogenannte Sonderformen. Dabei handelt es sich um Girokonten, die bezüglich eines bestimmten Merkmals von den gewöhnlichen Kontokorrentkonten abweichen. Drei der häufigsten Sonderformen möchten wir im Folgenden kurz beschreiben.

P-Konto

Die Abkürzung P-Konto steht für Pfändungsschutzkonto. Dabei handelt es sich um ein zunächst gewöhnliches Girokonto, welches allerdings durch eine Zusatzvereinbarung zu einem P-Konto umgewandelt wird. Das wesentliche Merkmal des Pfändungsschutzkontos besteht darin, dass es für Kontoinhaber:innen eingerichtet wird, gegen die eine Pfändung vorliegt. In der Folge muss die Bank nicht jede einzelne Buchung freigegeben, sondern Kontoinhaber:innen dürfen bis zum gesetzlich festgelegten Pfändungsfreibetrag über Guthaben auf dem Konto verfügen. Aus dem Grund handelt es sich bei einem P-Konto automatisch um ein Guthabenkonto.

Guthabenkonto / Basiskonto

Eine zweite Sonderform des Girokontos ist das Guthaben- bzw. Basiskonto. Ein Guthabenkonto ist ein Girokonto mit einer Guthabenvereinbarung. Diese besagt, dass Kontoinhaber:innen nur über Guthaben verfügen können, die Bank jedoch keine Kreditlinie einräumt. In erster Linie sind es zwei Hauptgruppen, die ein derartiges Guthabenkonto nutzen, nämlich Minderjährige und Kund:innen mit einer schlechten Bonität.

Das Basiskonto ist ein Girokonto, welches die Banken dir zur Verfügung stellen müssen, falls du noch nicht bei einem anderen Kreditinstitut ein Kontokorrentkonto hast. Für alle EU-Bürger gilt nämlich seit einigen Jahren das Recht auf ein Girokonto, sodass das Basiskonto häufig auch als „Konto für jedermann“ bezeichnet wird.

Gemeinschaftskonto / Partnerkonto

Neben dem Einzelkonto bieten nahezu alle Banken alternativ oder zusätzlich ein Gemeinschafts- bzw. Partnerkonto an. Dabei handelt es sich um ein gewöhnliches Girokonto, dessen Besonderheit lediglich darin besteht, dass es auf mindestens zwei Kontoinhaber:innen lautet. Typisch für ein Gemeinschaftskonto ist, dass etwa Ehepartner als jeweilige Kontoinhaber:innen geführt werden. Aber auch bei Erbengemeinschaften oder Vereinen ist das Einrichten eines Gemeinschaftskontos üblich.

Girokonto Beantragung

Die Beantragung eines Girokontos ist heutzutage transparent, einfach und nimmt nur wenig Zeit in Anspruch. Das gilt insbesondere unter der Voraussetzung, dass du dich nicht für eine Filialbank, sondern für eine Direktbank entscheidest. Hier dauert es meistens insgesamt kaum mehr als 15 Minuten, bis du dein Girokonto online beantragt hast. Vorher solltest du allerdings einen Vergleich der Angebote vornehmen, beispielsweise über den Girokonto-Vergleich auf OnlineBanken.com.

Nach dem Vergleich entscheidest du dich für ein Angebot und wirst direkt auf die Webseite der Bank weitergeleitet. Dort füllst du online den Kontoeröffnungsantrag aus, versendest ihn online an die Bank und legitimierst dich entweder per Post- oder VideoIdent-Verfahren. Im Anschluss daran prüft die Bank deinen Antrag, bewilligt diesen und sendet dir deine Zugangsdaten zum Online-Banking nebst einer Bank- sowie einer eventuellen Kreditkarte zu. Im Anschluss daran kannst du das Girokonto bereits in vollem Umfang nutzen.

Tipp

Immer mehr Banken bieten heute ein voll digitales Girokonto an. Das bedeutet, dass sämtliche Vorgänge im Rahmen der Kontoeröffnung online erfolgen und du keinen „Papierkram“ mehr hast. Selbst die Legitimation erfolgt von Zuhause aus per App bzw. VideoIdent.

Girokonto Kündigung

Die Kündigung eines Girokontos ist jederzeit möglich, da du keine speziellen Kündigungsfristen einhalten musst. Das gilt übrigens gleichermaßen für die Kreditinstitute, denn auch die Bank darf ein Girokonto ohne Vorlaufzeit und auch ohne Begründung jederzeit kündigen. Falls du die Kündigung vornehmen möchtest, weil du zum Beispiel zu einer anderen Bank wechseln willst, bietet sich der sogenannte Kontowechsel-Service an.

Diesen bieten die meisten Kreditinstitute an. Durch den Kontowechsel-Service kümmert sich die neue Bank um alle Formalitäten, wie zum Beispiel Übertragung der Daueraufträge, die Übernahme von Kreditlinien und auch die Kündigung des Kontos beim bisherigen Kreditinstitut. Alternativ hast du jederzeit die Möglichkeit, deine Bank selbst der Telefax, E-Mail oder auf postalischen Weg über die gewünschte Kündigung zu informieren.

Häufige Fragen und unsere Antworten zu Girokonten

Was ist eine IBAN?

Die Abkürzung steht für „International Bank Account Number“. Es handelt sich dabei um eine global gültige Nummer, mit der jedes Girokonto eindeutig zu identifizieren ist. Geschaffen wurde die IBAN auch innerhalb der EU im Rahmen des internationalen Zahlungsverkehrs. Die IBAN setzt sich im Wesentlichen aus der Bankleitzahl, deiner Kontonummer und einer Prüfziffer zusammen.

Was ist der BIC?

BIC steht als Abkürzung für „Bank Identifier Code“. Vereinfacht gesagt handelt es sich dabei um eine acht- bzw. elfstellige Buchstabenkombination, durch die jedes Kreditinstitut auf der Welt eindeutig identifiziert werden kann. Zusammen setzt sich der BIC-Code aus einer individuellen Buchstabenfolge, dem Länder-Code, der Orts-Kodierung sowie einer Kennzeichnung der Filiale des entsprechenden Kreditinstitutes.

Kann ich auch mehrere Girokonten haben?

Grundsätzlich ist es jedem(r) Bürger:in erlaubt, ein, zwei oder noch mehr Girokonten zu führen. Manchmal ist es sinnvoll, mehrere Kontokorrentkonten zu haben, um zum Beispiel bestimmte Ausgaben sorgfältig zu trennen. Du solltest allerdings beachten, dass dadurch natürlich zusätzliche Kosten in Form der Kontoführungsgebühren verursacht werden. Zudem stellen für viele Banken mehrere Girokonten, die in der Schufa eingetragen sind, eher ein negatives Merkmal dar. Wenn die Bank die Kontoeröffnung jedoch genehmigt, kannst du im Grunde so viele Girokonten haben, wie du möchtest.

Was ist ein SEPA-Lastschriftmandat?

SEPA wird der einheitliche Zahlungsverkehrsraum innerhalb der Europäischen Union bezeichnet. Hier gibt es zum einen die SEPA-Überweisungen zum anderen die SEPA-Lastschriften. Es handelt sich dabei um die frühere Lastschrift, sodass durch den Begriff SEPA-Lastschrift gekennzeichnet wird, dass es sich um eine einheitliche Lastschrift innerhalb der EU handelt. Ein SEPA-Lastschriftmandat ist demzufolge die Erlaubnis durch die Zahlungspflichtigen, dass Zahlungsempfänger von deren Konto Geld abbuchen dürfen. Das SEPA-Lastschriftmandat wird also den Zahlungsempfänger:innen erteilt, muss allerdings auch der Bank bekannt sein.

Darf jeder ein Girokonto eröffnen?

Vom Grundsatz her darfst du nicht nur so viele Girokonten haben, wie du möchtest, sondern es darf auch jede Person in Deutschland und innerhalb der EU ein solches Kontokorrentkonto bei der Bank eröffnen. Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass das Kreditinstitut der Kontoeröffnung zustimmen muss. Ausnahme ist lediglich das Basiskonto, da alle Bürger:innen in der EU das Recht auf ein Girokonto haben. Bei Minderjährigen ist zudem zu beachten, dass die gesetzlichen Vertreter:innen (Eltern) der Kontoeröffnung zwingend zustimmen müssen. Gleiches gilt für Menschen, die unter einer Vormundschaft stehen, denn dann muss das Vormundschaftsgericht bzw. der/die Betreuer:in ebenfalls eine Zustimmung zur Kontoeröffnung geben.

Wann wurde das Girokonto erfunden?

Die Vorläufer des Girokontos gehen bereits auf das späte Mittelalter zurück, denn italienische Kaufleute nutzten damals die Möglichkeit, bestimmte Kosten zu verrechnen. Der eigentliche Giroverkehr in Deutschland ist auf das 19. Jahrhundert zurückzuführen, im Wesentlichen auf in Hamburg ansässige Banken.

Ist das Geld auf meinem Girokonto sicher?

Das Girokonto fällt in den Bereich der sogenannten Sichteinlagen. Dabei handelt es sich um eine von lediglich vier Kontenarten bzw. Anlageformen, die durch die Einlagensicherung geschützt sind. Sämtliche Guthaben auf Girokonten bis zu einem Betrag von 100.000 Euro sind durch die innerhalb der EU geltenden gesetzliche Einlagensicherung abgesichert. Daher ist dein Geld bis zu diesem Betrag auf dem Girokonto absolut sicher.

Ähnliches gilt natürlich für die Sicherheit gegen einen unberechtigten Zugriff, denn ausschließlich Kontoinhaber:innen und Verfügungsberechtigte dürfen Geld abheben oder auf andere Weise Geld vom Girokonto verfügen. Gesichert wird dies durch einen Zugang, der in einem Passwort bzw. einer PIN fürs Online-Banking besteht. Darüber hinaus musst du eine Transaktion durch eine individuelle TAN freigegeben.

Warum ist ein Konto bei einer Direktbank preisgünstiger als bei einer Filialbank?

In der Regel sind die Gebühren des Girokontos für Kund:innen bei Direktbanken günstiger als bei Filialbanken. Die Begründung ist einfach und dürfte einleuchten, nämlich dass schlichtweg bei Filialbanken deutlich höhere Kosten entstehen. Allein durch das Unterhalten der Geschäftsstelle fallen wesentlich höhere Kosten an, als es bei Direktbanken der Fall ist, die eben keine Filialen benötigen. Dementsprechend sind auch die Personalkosten bei Filialbanken höher, sodass insbesondere Sparkassen, Volks- und Raiffeisenbanken sowie Großbanken mit Filialen im Durchschnitt mehr Geld für das Girokonto verlangen.

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Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.