GbR gründen

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 14. Dezember 2022
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In Deutschland gibt es einige verschiedene Unternehmensformen, welche sich für unterschiedliche Zwecke und Personen eignen. In diesem Artikel möchten wir ausführlich auf die Vor- und Nachteile eingehen, die die Gründung einer GbR mit sich bringt und für wen sich diese Rechtsform eignet. Zudem erfährst du, welche Voraussetzungen bei der Gründung einer GbR erfüllt sein müssen. Außerdem erläutern wir Schritt für Schritt, wie eine GbR erfolgreich gegründet werden kann.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Begriff GbR steht für „Gemeinschaft bürgerlichen Rechts“ und bezeichnet eine Personengesellschaft, deren Gründung mindestens 2 Personen erfordert.
  • Zu den Vorteilen einer GbR gehört, dass diese unkompliziert gegründet werden kann. Außerdem fallen die Gründungskosten sehr gering aus.
  • Ein Nachteil besteht in der umfangreichen Haftung – die Gesellschafter:innen einer GbR haften auch mit ihrem privaten Vermögen.
  • Innerhalb einer GbR dürfen keine kaufmännischen Tätigkeiten durchgeführt werden. Dies führt dazu, dass die umfassenden Vorschriften des HGB nicht gelten.
  • Die Gewinne einer GbR werden auf Ebene der Gesellschafter:innen besteuert. Das bedeutet, dass die Gewinne anteilig auf die Gesellschafter:innen gerechnet und in der persönlichen Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Was ist eine GbR?

Der Begriff GbR ist die Abkürzung von „Gesellschaft bürgerlichen Rechts“. Hierbei handelt es sich um eine Personengesellschaft, welche mindestens 2 Gesellschafter:innen haben muss. Diese verpflichten sich dazu, ein gemeinsames Vorhaben umzusetzen. Dabei kann diese Rechtsform nicht nur für Gewerbetreibende, sondern auch für Freiberufler:innen sinnvoll sein. Da es sich um eine Personengesellschaft handelt, gilt diese Unternehmensform nicht als juristische Person. Allerdings ist es durchaus möglich, dass eine juristische Person einen Gesellschafter darstellt, wenn zumindest ein:e Gesellschafter:in eine natürliche Person ist. Das bedeutet, dass eine GbR eine natürliche Person und beispielsweise eine GmbH als Gesellschafter haben kann.

Hinweis Eine GbR wird oft auch als BGB-Gesellschaft bezeichnet.

Vor- und Nachteile einer GbR

Zu den großen Vorteilen einer GbR zählt, dass die Gründung formlos erfolgen kann. Es wird kein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag benötigt. Das bedeutet, dass die Gründung nicht nur unkompliziert verläuft, sondern auch zu geringen Kosten möglich ist. Denn hierbei ist kein Gang zu Notar:innen erforderlich. Zur einfachen Gründung und den geringen Kosten einer GbR trägt auch bei, dass die Kaufmannseigenschaft entfällt. Das führt dazu, dass die zahlreichen Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) nicht umgesetzt werden müssen.

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die Gesellschafter:innen über die Zukunft der GbR mitbestimmen können und ihre eigene Arbeitskraft in das Unternehmen einbringen. Dementsprechend verfügen Gesellschafter:innen in der Regel über deutlich mehr Motivation als gewöhnliche Mitarbeiter:innen.

Der wohl größte Nachteil dieser Rechtsform ist die umfassende Haftung. Denn im Falle einer Insolvenz haften die Gesellschafter:innen nicht nur mit dem Vermögen der Gesellschaft, sondern auch mit ihrem privaten Vermögen. Dabei haftest du sogar für die Fehler anderer Gesellschafter:innen, denn Gläubiger:innen können ihre Ansprüche gegenüber allen Gesellschafter:innen einer GbR geltend machen. Dementsprechend ist es enorm wichtig, dass du deinen Mitgesellschafter:innen vertrauen kannst. Im Vergleich zum Einzelunternehmen kann ein Nachteil darin bestehen, dass du innerhalb einer GbR über keine alleinige Entscheidungsmacht verfügst, da die anderen Gesellschafter:innen ein Mitspracherecht haben.

Vorteile
  • Einfache Gründung
  • Geringe Kosten
  • Wegfall der HGB-Vorschriften
  • Große Mitbestimmungsrechte
Nachteile
  • Umfassende Haftung
  • Keine alleinige Entscheidungsmacht
Hinweis Eine Insolvenz der GbR kann durch die fehlende Haftungsbeschränkung auch zu einer Privatinsolvenz führen.

Für wen ist eine GbR geeignet?

Da eine GbR einen schnellen und unkomplizierten Einstieg in die Selbstständigkeit ermöglicht, kann sich diese Unternehmensform für diejenigen lohnen, die sich selbstständig machen möchten, ohne dazu im Vorfeld große Hürden überwinden zu müssen. Da die für die Gründung anfallenden Kosten eher gering sind, lohnt sich diese Rechtsform vor allem für Gründer:innen, die über wenig Kapital verfügen.

Eine GbR eignet sich nicht, wenn du gern eine betriebliche Altersvorsorge aufbauen möchtest. Denn bei dieser Unternehmensform bist du nicht angestellt, sodass diese Form der Altersvorsorge hier nicht möglich ist. Auf gar keinen Fall lohnt sich die Gründung einer GbR dann, wenn du nicht mit deinem Privatvermögen haften möchtest. Denn bei dieser Rechtsform musst du selbst für die Fehltritte anderer Gesellschafter:innen haften.

Hinweis Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist insbesondere für Gründer:innen geeignet, die gemeinsam ein Unternehmen gründen wollen, aber weder hohe Kosten noch viel Bürokratie in Kauf nehmen möchten. Zudem sollte die private Haftung für sie kein Problem darstellen.

Voraussetzungen zur Gründung

Eine Voraussetzung der Gründung einer GbR ist das Vorhandensein von mindestens 2 Gesellschafter:innen – die Gründung dieser Unternehmensform ist somit nicht als Einzelperson möglich. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass der Umsatz niedriger als 250.000 Euro ausfallen muss. Obwohl die GbR auch stillschweigend gegründet werden kann, ist das Aufsetzen eines schriftlichen Gesellschaftsvertrags zu empfehlen, welcher unter Umständen auch von Anwält:innen geprüft werden sollte. Im Rahmen des Vertrags können zum Beispiel die Haftungsverhältnisse oder die Höhe der Einlagen bestimmt werden. Zudem müssen bestimmte Formalitäten erfüllt werden, wie zum Beispiel die Anmeldung eines Gewerbes.

Gründung der GbR Schritt für Schritt erklärt

Innerhalb der folgenden Abschnitte erläutern wir im Detail, was erledigt werden muss, um erfolgreich eine GbR zu gründen. Unsere Anleitung umfasst 5 Schritte und kann dir dabei helfen, dir den ungefähren Ablauf des Prozesses zu merken.

Besprechung mit Geschäftspartner:innen

Der erste Schritt, welcher unbedingt vor der eigentlichen Gründung einer GbR erfolgen sollte, ist eine ausführliche Besprechung mit deinen Geschäftspartner:innen. Denn es gilt bereits im Vorfeld einige wichtige Fragen zu klären. So sollte zum Beispiel Einigkeit darüber bestehen, welcher Unternehmenszweck verfolgt wird und wer wie viel Kapital in das Unternehmen einbringen soll. Zusätzlich muss ein:e Geschäftsführer:in ernannt werden und es muss festgelegt werden, wie die anfallenden Gewinne und Verluste auf die einzelnen Gesellschafter:innen verteilt werden. Weitere wichtige Fragen sind, wie viele Gesellschafter:innen beim Finanzamt angemeldet werden sollen und wie viel Kapital insgesamt eingebracht werden soll.

Erstellung des Gesellschaftsvertrags

Der nächste Schritt besteht im Aufsetzen eines Gesellschaftsvertrags. Dies ist zwar grundsätzlich nicht zwingend schriftlich festzuhalten, dennoch sollte unbedingt ein wirksamer Vertrag aufgesetzt werden. Denn dann gibt es keinen Interpretationsspielraum mehr, wenn es unter den Gesellschafter:innen zu Meinungsverschiedenheiten kommen sollte. Im Rahmen des Vertrags können viele wichtige Aspekte geregelt werden, wie zum Beispiel die Frage nach der Haftungsverteilung oder die Benennung des /der Geschäftsführer:in. Auch wie die Übertragung von Anteilen an der GbR gehandhabt wird, kann Bestandteil des Vertrags sein.

Hinweis Damit bei der Erstellung eines Gesellschaftsvertrags keine Fehler unterlaufen, kann auch ein:e Anwält:in eingeschaltet werden. Dies ist aber keine zwingende Voraussetzung.

Anmeldung bei den zuständigen Ämtern

Im folgenden Schritt muss die Anmeldung der GbR bei den entsprechenden Ämtern durchgeführt werden. Wenn das Unternehmen einem gewerblichen Zweck nachgeht, muss eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt erfolgen. Dabei muss jede:r Gesellschafter:in einzeln ein Gewerbe anmelden. Das gilt allerdings nicht, wenn sich mehrere Freiberufler:innen zusammentun, um gemeinsam eine GbR zu gründen. In diesem Fall muss kein Gewerbe angemeldet und demnach auch keine Gewerbesteuer abgeführt werden. In beiden Fällen ist jedoch eine Anmeldung beim Finanzamt erforderlich, wobei der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ausgefüllt werden muss.

Unter Umständen müssen weitere Anmeldungen vorgenommen werden. Gewerbetreibende müssen zusätzlich zur Anmeldung eines Gewerbes auch eine Mitgliedschaft bei der IHK (Industrie- und Handelskammer) abschließen. Da das Gewerbeamt die Informationen über die GbR aber automatisch an die IHK weitergibt, ist die GbR hier automatisch ein Mitglied. Handwerker:innen müssen sich bei der für sie zuständigen HWK (Handwerkskammer) anmelden.

Eröffnung eines Geschäftskontos

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht, ein Geschäftskonto für eine GbR zu eröffnen. Denn bei Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts muss im Gegensatz zu anderen Unternehmensformen kein Stammkapital hinterlegt werden. Trotzdem sollte ein Geschäftskonto eröffnet werden, um eine bessere Übersicht über geschäftliche sowie private Einnahmen und Ausgaben gewährleisten zu können.

Anmeldung bei der Agentur für Arbeit

Eine Anmeldung bei der Agentur für Arbeit ist dann erforderlich, wenn die GbR Mitarbeiter:innen anstellt. Dort muss dann eine Betriebsnummer beantragt werden, welche dazu dient, um Unternehmen in Deutschland eindeutig identifizieren zu können. Diese Identifikation wird dazu genutzt, Meldungen zur Sozialversicherung durchzuführen. Dieser Schritt entfällt, wenn die GbR nur Gesellschafter:innen und keine Angestellten hat.

Kosten der Gründung

Die Gründung einer GbR erfordert keine hohen Kosten. Die schriftliche Erstellung eines Gesellschaftsvertrags kostet nichts – wenn jedoch ein:e Anwält:in hinzugezogen wird, können hierfür hohe Kosten anfallen, die schnell in den 4-stelligen Bereich gehen können. Wenn die Gesellschaft einem gewerblichen Zweck dient, müssen alle Gesellschafter:innen separat ein Gewerbe anmelden. Hierbei entstehen jeweils Kosten zwischen 10 und 60 Euro. Die genaue Höhe ist abhängig vom zuständigen Gewerbeamt. Für Freiberufler:innen ist allerdings keine Gewerbeanmeldung erforderlich.

Besteuerung und Jahresabschluss einer GbR

Bei einer GbR handelt es sich nicht um eine juristische Person, was dazu führt, dass die von der GbR erzielten Gewinne nicht gesondert besteuert werden, wie es bei einer GmbH der Fall wäre. Das bedeutet, dass die Gewinne auf die einzelnen Gesellschafter:innen aufgeteilt und anschließend über die persönliche Einkommensteuererklärung versteuert werden. Eine GbR darf nicht kaufmännisch tätig werden und kann demnach nicht ins Handelsregister eingetragen werden. Dementsprechend finden die Vorschriften des HGB hier keine Anwendung und es ist keine doppelte Buchführung vonnöten. Eine Gewinn- und Verlustrechnung kann im Rahmen einer EÜR (Einnahmenüberschussrechnung) aufgestellt werden.

Haftung

Die Gesellschafter einer GbR unterliegen einer umfangreichen Haftung. Denn Gläubiger können nicht nur Zugriff auf das Vermögen der Gesellschaft nehmen, sondern auch auf das der Gesellschafter. Das bedeutet, dass die Pleite einer GbR im schlimmsten Fall auch zur Privatinsolvenz der Gesellschafter führen kann. Dabei haften die Gesellschafter auch für Fehler ihrer Mitgesellschafter, sodass du nur Geschäftspartner wählen solltest, die absolut vertrauenswürdig sind.

Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung

Neben der GbR gibt es weitere Unternehmensformen, die ihre jeweiligen Vor- und Nachteile haben. Hierzu gehören Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung wie beispielsweise eine UG oder eine GmbH. Dabei bedeutet der Zusatz der beschränkten Haftung, dass die Gesellschafter nicht mit ihrem privaten Vermögen haften. Stattdessen haben Gläubiger nur Zugriff auf das in die Kapitalgesellschaft eingebrachte Vermögen. Bei einer GmbH ist eine Stammeinlage in Höhe von mindestens 25.000 Euro gesetzlich vorgeschrieben, sodass dieses Kapital im Falle einer Insolvenz den Gläubigern zusteht. Eine UG kann allerdings auch schon mit einer deutlich niedrigeren Kapitaleinlage gegründet werden. Die Gründung einer UG ist bereits ab einer Einlage in Höhe von nur einem Euro möglich, sodass das Risiko hier stark begrenzt werden kann.

Geschäftskonto für eine GbR

Es ist vom Gesetzgeber nicht explizit vorgeschrieben, dass eine GbR ein Geschäftskonto haben muss. Trotzdem sollte eines eröffnet werden, um die geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben von Privatem zu trennen und so eine bessere Übersichtlichkeit zu schaffen. Denn wenn die Einnahmen und Ausgaben für die GbR von den privaten Konten der Gesellschafter entnommen werden, dann ist ein ständiges Rechnen notwendig, was einen unnötigen Mehraufwand darstellt. Dieser kann durch die Eröffnung eines Geschäftskontos leicht vermieden werden.

Ein weiterer großer Vorteil eines Geschäftskontos besteht darin, dass die Steuererklärung für die GbR viel unkomplizierter erstellt werden kann, wenn die Einnahmen und Ausgaben alle über ein Geschäftskonto statt über mehrere private Konten abgewickelt werden. Dabei ist insbesondere die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos sinnvoll. Dieses sollte als sogenanntes “Oder-Konto” eingerichtet werden, damit einzelne Gesellschafter Transaktionen vornehmen können, ohne dass hierfür jedes Mal die Zustimmung aller Gesellschafter eingeholt werden muss. Über unseren ausführlichen Vergleich kannst du ganz einfach ein passendes Geschäftskonto finden.

Fazit

Bei einer GbR handelt es sich um eine Personengesellschaft, die nicht alleine gegründet werden kann, sondern mindestens 2 Gesellschafter benötigt. Auszeichnen tut sich diese Unternehmensform dadurch, dass sie unkompliziert und in kurzer Zeit gegründet werden kann. Auch die Kosten für die Gründung einer GbR fallen sehr gering aus. Der mit Abstand größte Nachteil dieser Unternehmensform dürfte sein, dass sich die Haftung nicht auf das Vermögen der Gesellschaft beschränkt. Das bedeutet, dass Gesellschafter mit ihrem gesamten Privatvermögen haften, sollte die GbR pleitegehen. Dann könnte es neben der Insolvenz der Gesellschaft auch zur Privatinsolvenz kommen.

FAQ: Fragen und Antworten zum Thema GbR gründen

Wie wird eine GbR gegründet?

Eine GbR wird gegründet, indem ein Gesellschaftsvertrag erstellt und anschließend die erforderlichen Anmeldungen bei den Ämtern erfolgen. Bei Ausführung einer gewerblichen Tätigkeit ist eine Anmeldung beim Gewerbeamt erforderlich, welche jeder Gesellschafter einzeln durchführen muss.

Wie hoch sind die Gründungskosten?

Die Gründungskosten sind sehr niedrig. Verfolgt die GbR einen gewerblichen Zweck, dann muss jeder Gesellschafter ein Gewerbe anmelden. Hierfür ist mit Kosten in Höhe von 10 bis 60 Euro zu rechnen, welche je nach zuständiger Gemeinde variieren können.

Welche Haftung hat eine GbR?

Eine GbR hat keine Haftungsbeschränkung. Das bedeutet, dass Gesellschafter mit ihrem gesamten privaten Vermögen haften, wenn die GbR zahlungsunfähig wird.

Welche alternativen Rechtsformen gibt es?

Zu den alternativen Rechtsformen zählt beispielsweise das Einzelunternehmen, welches auch von einer einzelnen Person gegründet werden kann. Wer jedoch nicht mit seinem privaten Vermögen haften möchte, für den kommen UG und GmbH in Frage.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.