Ehevertrag: Wann ist er sinnvoll?

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 23. August 2022
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Mit der Ehe gehen Paare den Bund fürs Leben ein und versprechen sich sowohl in guten wie auch schlechten Zeiten zueinander zu stehen. Wirft man jedoch einen Blick in die Scheidungsstatistik, stellt man fest, dass dieses Versprechen nicht immer Bestand hat. Im Jahr 2020 ließen sich mehr als 140 000 Paare scheiden. Aus rechtlicher Sicht ist es daher durchaus ratsam die Eheschließung nicht nur emotional anzugehen, sondern auch die sachliche Seite zu betrachten und wenn erforderlich mit einem Ehevertrag die Auswirkungen einer Trennung zu regeln. Wir zeigen, wann ein Ehevertrag sinnvoll ist und welche Vor- und Nachteile er mit sich bringt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Ehevertrag regelt sowohl finanzielle als auch private Aspekte.
  • Ein Ehevertrag kann vor und während der Ehe abgeschlossen werden.
  • Die deutsche Rechtslage erfordert die Beglaubigung des Ehevertrags durch einen Notar.
  • Vor allem Ehegatten, deren Vermögensverhältnisse sich erheblich unterscheiden, profitieren vom Abschluss eines Ehevertrags.
  • Sollten sich die Vermögensverhältnisse verändern, kann der Ehevertrag angepasst werden.
  • Ohne den Abschluss eines Ehevertrags findet bei einer Scheidung der Zugewinnausgleich Anwendung.

In den meisten Fällen wird die Ehe aus Liebe zum Partner geschlossen und es wird kein Gedanke an eine baldige Trennung verschwendet. Leider zeigen die Scheidungszahlen, dass die Worte „bis, dass der Tod uns scheidet“ mittlerweile bei vielen Ehepaaren nicht mehr zutrifft. Etwa 40 Prozent der in Deutschland geschlossenen Ehen werden wieder geschieden. Mit einem Ehevertrag können Paare die finanziellen und rechtlichen Aspekte schon vor der Eheschließung regeln und haben die Gewissheit, dass im Falle einer Scheidung diese bereits geklärt sind.

Was ist ein Ehevertrag?

Der Ehevertrag regelt die finanziellen Aspekte, wie etwa Unterhalt, Güterstand und Versorgungsausgleich. Wichtig hierbei ist, dass der Ehevertrag auf die individuelle Situation des Ehepaares zugeschnitten ist und es sich nicht um einen Standard-Vertrag handelt. Zusätzlich zu den finanziellen Regelungen können auch private Punkte im Ehevertrag festgehalten werden. Allerdings können diese nicht gerichtlich eingeklagt werden.

Die Sorge vieler Menschen, sie könnten durch die Unterzeichnung eines Ehevertrags „leer ausgehen“ ist unbegründet. Wird ein Ehepartner durch den Ehevertrag finanziell erheblich benachteiligt, gilt er als sittenwidrig und ist damit ungültig.

Welche Arten von Eheverträgen werden unterschieden?

Wenn die Rede von einem Ehevertrag ist, dann ist in der Regel der vorsorgende Ehevertrag gemeint, der geschlossen wird, um im Falle einer Scheidung eine klare Regelung zu haben. Mit dem vorsorgenden Ehevertrag werden Unstimmigkeiten vermieden und die Trennung kann ohne Streit vollzogen werden. Das schont nicht nur die Nerven, sondern senkt auch die Kosten. Zusätzlich zum vorsorgenden Ehevertrag gibt es noch zwei weitere Varianten, die abgeschlossen werden können. Dazu gehören die Trennungsvereinbarung und die Scheidungsfolgenvereinbarung. Der vorsorgende Ehevertrag wird entweder vor der Eheschließung oder kurz danach abgeschlossen, wenn noch kein Gedanke an eine Scheidung verschwendet wird.

Zeichnen sich jedoch bereits Eheprobleme ab und eine Trennung wird in Erwägung gezogen, kann eine Trennungsvereinbarung abgeschlossen werden. Hier können ebenfalls finanzielle Aspekte und der Umgang mit den Kindern festgehalten werden. Wenn die Trennung feststeht und kein vorsorgender Ehevertrag besteht, kann die Scheidungsfolgenvereinbarung abgeschlossen werden. Bei dieser Variante wird nicht nur die Scheidung, sondern auch die Zeit danach geregelt. Ziel der Scheidungsfolgenvereinbarung ist eine faire Trennung und Aufteilung der Vermögenswertung. In der Scheidungsfolgenvereinbarung kann auch eine Auflösung der Zugewinngemeinschaft festgelegt werden oder der Umgang mit gemeinsam verursachten Schulden.

Was regelt ein Ehevertrag?

Liegt kein Ehevertrag vor, bilden die Ehepartner vor Gesetz eine Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung wird das in der Ehe erwirtschaftete Vermögen unter den Ehepartnern aufgeteilt. Eventuell vorliegende Unterschiede im Einkommen werden hierbei nicht berücksichtigt. Mit einem Ehevertrag kann der Zugewinnausgleich umgangen und eine Gütertrennung vereinbart werden. Ergänzend dazu können auch weitere Vereinbarungen bezüglich Ehegattenunterhalt oder Versorgungsausgleich getroffen werden.

Unterhaltszahlungen

Im Ehevertrag können sowohl die Unterhaltungszahlungen für den Ehepartner als auch die gemeinsamen Kinder festgehalten werden. Das bietet den Vorteil, dass im Falle einer Scheidung bereits alle wichtigen finanziellen Aspekte geregelt sind und es hier zu keinen Unstimmigkeiten kommt. Gerade, wenn Kinder im Spiel sind, sollte eine Trennung nicht zu deren Nachteil ausfallen.

Gütertrennung

Neben den Unterhaltszahlungen ist die Gütertrennung ein ebenfalls entscheidender Punkt im Ehevertrag. Hier können individuelle Vereinbarungen getroffen werden, die von der Regelung des Gesetzgebers abweichen. Das trifft zum Beispiel zu, wenn sich die Ehepartner gegen einen Zugewinnausgleich entscheiden und stattdessen eine Gütergemeinschaft beschließen.

Altersvorsorge

Die Altersvorsorge ist ein weiterer Punkt, der im Ehevertrag geregelt werden kann. Vor allem, wenn gemeinsame Kinder vorhanden sind und ein Ehepartner die Kindererziehung übernimmt und deshalb nicht für die Rente vorsorgen kann beziehungsweise konnte. Mit dem Ehevertrag können die Zahlungen in Bezug auf die Altersvorsorge geregelt werden.

Erbrecht

Durch einen Ehevertrag kann auch die Erbschaft geregelt werden. So kann zum Beispiel im Ehevertrag geregelt werden, welcher Ehepartner die Wertgestände erben wird.

Private Klauseln

Zusätzlich zu den finanziellen Klauseln können im Ehevertrag auch private Klauseln festgehalten werden, wie etwa die Themen Kinderwunsch, Treue oder gemeinsame Aktivitäten. Im Gegensatz zu den finanziellen Regelungen können diese aber nicht vor Gericht eingeklagt werden. Sie dienen lediglich als Zusicherung, dass diese Punkte vom Ehepartner eingehalten werden.

Wann ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Die Frage, ob es sinnvoll ist einen Ehevertrag abzuschließen oder nicht, stellen sich wahrscheinlich viele Paare. Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten, allerdings erweist es sich grundsätzlich für jedes Paar von Vorteil, das vorab die finanziellen Aspekte regeln und für den Scheidungsfall vorsorgen möchte. Empfehlenswert ist ein Ehevertrag sowohl für Doppelverdiener, die keinen Kinderwunsch haben, als auch für Ehepartner mit einem hohen Einkommensunterschied. In beiden Fällen kann mit einem Ehevertrag sichergestellt werden, dass die Eheleute ihre finanzielle Unabhängigkeit behalten und im Scheidungsfall selbst über ihr Vermögen bestimmen können. Ebenfalls sinnvoll ist es, für Ehepartner, die selbstständig sind oder ein Unternehmen führen. Denn auch hier kann die finanzielle Unabhängigkeit mit einem Ehevertrag sichergestellt werden.

Ist ein Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch möglich?
Nach § 1408 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) kann der Ehevertrag auch nach der Hochzeit noch aufgesetzt werden. Empfehlenswert ist es dennoch, die Regelungen bereits vor der Eheschließung zu treffen, wenn eine Scheidung noch in weiter Ferne liegt.

Ehevertrag ungültig? Darauf ist zu achten

Voraussetzung für den Abschluss eines Ehevertrags ist, dass dieser in beidseitigem Einverständnis unterzeichnet wird. Auch wenn der Ehevertrag einvernehmlich geschlossen wurde, kann er dennoch ungültig sein und ist im Falle einer Scheidung anfechtbar. Ein Ehevertrag ist ungültig, wenn er gegen geltendes Recht verstößt oder als sittenwidrig angesehen wird. Eine Sittenwidrigkeit liegt zum Beispiel vor, wenn der Ehevertrag einen Ehepartner finanziell benachteiligt. Ebenso ist ein Ehevertrag sittenwidrig, wenn bei der Unterzeichnung eine finanzielle oder psychische Abhängigkeit ausgenutzt wurde oder diese unter Androhung von Gewalt stattfand.

Wo kann ein Ehevertrag abgeschlossen werden?

Der Ehevertrag kann von den (zukünftigen) Eheleuten selbst aufgesetzt werden. Einen Rechtsanwalt muss das Paar hierfür nicht konsultieren. Aus rechtlicher Sicht ist es jedoch ratsam, sich vorab von einem Anwalt beraten zu lassen, um Fehler zu vermeiden. Sollte der Ehevertrag Klauseln enthalten, die nach deutschem Gesetz unwirksam sind, ist der gesamte Ehevertrag ungültig. Es empfiehlt sich daher, den aufgesetzten Ehevertrag von einem Fachanwalt prüfen zu lassen. Das deutsche Gesetz schreibt für die Rechtsgültigkeit des Ehevertrags eine Beurkundung durch einen Notar vor. Erst danach ist er auch rechtsgültig.

Kosten eines Ehevertrags

Die Kosten eines Ehevertrags hängen von verschiedenen Faktoren ab. Zumindest, wenn Paare den Ehevertrag selbst aufsetzen, entfallen die Kosten für den Rechtsanwalt. Da die Beurkundung durch einen Notar jedoch vorgeschrieben ist, fallen dafür in jedem Fall Kosten an. Zwar werden die Gebührensätze von Notaren im Gerichts- und Notarkostengesetz festgehalten, doch hängen die Kosten eines Ehevertrags nicht nur allein davon ab. Bei der Berechnung der Kosten wird auch der Geschäftswert des Ehevertrags berücksichtigt, der das Gesamtvermögen der Eheleute angibt. Hierfür wird das Reinvermögen ermittelt und eventuell vorhandene Schulden abgezogen. Je höher das Vermögen ist, desto höher können auch die Notargebühren liegen.

Beispielrechnung Kosten

In der Theorie klingt das kompliziert, ein Rechenbeispiel verdeutlich die Berechnung jedoch:

Das Gesamtvermögen eines Ehepaares beträgt 10.000 Euro. Für die Beurkundung durch den Notar wird eine 1- oder 1,5-fache Gebühr erhoben. Das entspricht also Kosten in Höhe zwischen 550 und 650 Euro, die für den Ehevertrag anfallen.

Liegt das Gesamtvermögen hingegen bei 500.000 Euro, liegen die Notargebühren zwischen 3.200 und 4.000 Euro.

Ehevertrag: Vor- und Nachteile

Unabhängig davon aus welchen Gründen der Ehevertrag geschlossen wird, bietet die vorsorgende Regelung viele Vorteile. Wird der Ehevertrag bereits vor der Hochzeit aufgesetzt, können alle Aspekte im harmonischen Miteinander besprochen werden. So ist eine gütliche Einigung möglich und es besteht keine Gefahr, dass diese in Streitigkeiten endet. Zudem wissen die Eheleute, dass sie sich im Falle einer Trennung keine Sorgen um die Finanzen machen müssen. Ein weiterer Vorteil ist, dass im Ehevertrag individuelle Absprachen festgehalten werden, die ansonsten nicht möglich wären. Gerade wenn Kinder im Spiel ist, sorgt ein Ehevertrag im Scheidungsfall für Sicherheit.

Nachteilig hingegen ist, dass sich Paare bereits vor der Hochzeit überlegen müssen, wie eine Trennung und Scheidung ablaufen soll. Zu diesem Zeitpunkt möchte niemand bereits die Scheidung – zumindest gedanklich – durchspielen. Außerdem ist der Ehevertrag mit zusätzlichen Kosten verbunden, die ebenfalls bei der Hochzeitplanung berücksichtigt werden müssen.

Die Vorteile eines Ehevertrags:
  • Frühzeitige Vorsorge, wenn eine gütliche und friedliche Einigung noch möglich ist
  • Sicherheit für beide Ehepartner, da bereits zu Beginn alle finanziellen Aspekte geklärt werden können
  • Individuelle Absprachen möglich, die von der sonst üblichen gesetzlichen Regelung abweichen
  • Trennung und Scheidung können ohne zusätzlichen Stress durchgeführt werden, was nicht nur die Nerven schont, sondern auch die Kosten reduziert
Die Nachteile eines Ehevertrags:
  • Der Abschluss eines Ehevertrags ist, abhängig vom Vermögen, mit Kosten verbunden
  • Bereits vor der Eheschließung muss eine mögliche Trennung besprochen werden
  • Das Aufsetzen eines Ehevertrags ist komplex und erfordert Zeit

Fazit

Mit einem Ehevertrag können Paare für den Scheidungsfall vorsorgen und individuelle Vereinbarungen in Bezug auf die Vermögensaufteilung, Ehegattenunterhalt oder Rentenansprüche treffen. Vor allem, wenn große Einkommensunterschiede bestehen, ist es von Vorteil, wenn sich die Ehepartner finanziell absichern und für einen Ehevertrag entscheiden. Die Regelungen, die vor der Ehe getroffen werden, sind nicht in Stein gemeißelt, und können verändert werden, wenn es Veränderungen in der finanziellen Situation gab.

Ehevertrag FAQ

Wann ist ein Ehevertrag anfechtbar?

Ein Ehevertrag ist anfechtbar, wenn einer der Ehepartner bei der Unterzeichnung bedroht oder getäuscht wurde. Eine Täuschung liegt zum Beispiel vor, wenn ein Ehepartner in Bezug auf sein Einkommen oder Vermögen nicht ehrlich war und daher nicht offensichtlich war, welche Auswirkungen das im Falle einer Scheidung für den anderen Partner haben wird. Ebenso kann der Ehevertrag angefechtet werden, wenn ein Inhalts- oder Erklärungsirrtum besteht.

Wer übernimmt die Kosten für den Ehevertrag?

Die Kosten für den Ehevertrag müssen von den Eheleuten selbst getragen werden. Falls eine Rechtsschutzversicherung besteht, sind die Kosten für den Abschluss eines Ehevertrags in der Regel nicht darin enthalten. Berücksichtigt werden sollte, dass die Höhe der Kosten vom Geschäftswert des Ehevertrags abhängt und daher unterschiedlich hoch ausfallen können.

Regelt der Ehevertrag auch den Unterhalt?

Ja, im Ehevertrag können auch Unterhaltszahlungen geregelt werden. So können die Eheleute etwa einen nachehelichen Unterhalt ausschließen oder begrenzen. Allerdings kann ein Trennungsunterhalt oder Unterhalt im Alter oder bei Krankheiten nicht rechtsgültig ausgeschlossen werden. Ebenfalls nicht regelbar sind der Betreuungs- und Kindesunterhalt, da dieser gesetzlich vorgeschrieben ist. Zusätzlich sollte bei den Unterhaltsreglungen darauf geachtet werden, dass kein Ehepartner bei der Regelung benachteiligt wird, ansonsten besteht die Gefahr, dass der Ehevertrag sittenwidrig ist.

Sollte ein Ehepaar mit Ehevertrag getrennte Bankkonten haben?

Wer sich für einen Ehevertrag entscheidet, benötigt nicht unbedingt getrennte Konten. Auch wenn ein Gemeinschaftskonto vorhanden ist, sind die finanziellen Regelungen, die im Ehevertrag getroffen wurden, rechtswirksam. Dennoch kann es von Vorteil sein, wenn jeder Ehepartner sein eigenes Girokonto führt. Denn so sind die Finanzen bereits klar getrennt und die Regelung erweist sich im Falle einer Trennung umso leichter.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.