Geldwerter Vorteil

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 3. August 2023
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Früher oder später werden die meisten Arbeitnehmer:innen mit dem sogenannten geldwerten Vorteil konfrontiert, welcher entsprechende steuerliche Auswirkungen hat. Wir möchten dir in diesem Artikel erklären, worum es sich hierbei handelt und wie dieser funktioniert. Weiterhin werden wir auf einzelne Sachbezüge eingehen, die einen geldwerten Vorteil darstellen und welche besonderen Regelungen es jeweils gibt. Gegen Ende des Artikels werden wir aufzeigen, wie dieser abgerechnet wird und welcher Einfluss sich auf Steuern und Sozialabgaben ergibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein geldwerter Vorteil ist eine Leistung des Arbeitgebers, die dieser dem Mitarbeiter zusätzlich zum normalen Gehalt zur Verfügung stellt. Beispiele hierfür sind Dienstrad und Firmenwagen.
  • Grundsätzlich gilt, dass der geldwerte Vorteil nur dann versteuert werden muss, wenn dieser größer als 50 Euro pro Kalendermonat ist.
  • Bei Erhalt eines Firmenwagens hat der Mitarbeiter die Wahl zwischen Fahrtenbuch und der 1-Prozent-Regelung.
  • Der geldwerte Vorteil wird auf das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers draufgerechnet und erhöht somit sowohl die Steuerlast als auch die abzuführenden Sozialabgaben.
  • Bei Gutscheinen gilt, dass diese ausschließlich Waren und Dienstleistungen betreffen dürfen, ansonsten müssen in jedem Fall Steuern gezahlt werden.

Was ist ein geldwerter Vorteil?

Bei einem geldwerten Vorteil handelt es sich um eine (Sach-)Leistung des Arbeitgebers. Diese wird dem Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt angeboten. Das kann zum Beispiel ein Firmenwagen sein, welcher dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt wird. Dabei stellt der geldwerte Vorteil den Betrag dar, den der Arbeitnehmer zahlen würde, wenn er die Leistung selbst finanzieren müsste.

Wie funktioniert der geldwerte Vorteil?

Der geldwerte Vorteil wird von vielen Unternehmen genutzt, um Mitarbeiter:innen zu belohnen und zu motivieren. Dabei stellt das Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen eine Leistung zur Verfügung, wie beispielsweise ein Jobrad. Dieses kann von den Mitarbeiter:innen anschließend genutzt werden. Allerdings hat dies steuerliche Implikationen und wird zum Gehalt des Mitarbeiters hinzugerechnet. Schließlich könnte man ansonsten durch die Bereitstellung von entsprechenden Sachleistungen das Gehalt stark drücken und das Finanzamt würde deutlich weniger Steuern einnehmen.

Geldwerter Vorteil: Höhe und Freibeträge

Grundsätzlich gilt, dass der geldwerte Vorteil versteuert werden muss. Gemäß § 8 II EStG ist der geldwerte Vorteil dann von der Steuer befreit, wenn er nicht mehr als 50 Euro pro Kalendermonat entspricht. Sofern der geldwerte Vorteil eine Steuerpflicht auslöst, wird dieser direkt über die Lohnabrechnung versteuert. Das bedeutet, dass der Arbeitnehmer den geldwerten Vorteil in der Regel nicht in seiner eigenen Steuererklärung angeben muss. In den nächsten Abschnitten möchten wir dir im Detail aufzeigen, welche Regelungen hinsichtlich der verschiedenen Arbeitgeberzuwendungen bestehen.

Hinweis

Grundsätzlich löst der geldwerte Vorteil nur dann eine Steuerpflicht aus, wenn die Grenze von 50 Euro pro Monat überschritten wird.

Firmenwagen und Jobrad

Wenn jemand an den geldwerten Vorteil denkt, dann fällt ihm wahrscheinlich zuerst einmal der Firmenwagen ein. Denn dieser ist einer der am häufigsten genutzten Sachbezüge, die Arbeitgeber ihren Angestellten zur Verfügung stellen. Dies liegt unter anderem daran, dass beide Parteien hierdurch steuerliche Vorteile erhalten können. Dabei hängt die Versteuerung hauptsächlich davon ab, ob der Firmenwagen ausschließlich beruflich oder auch privat verwendet wird. Die Mitarbeiter:innen können zwischen 2 verschiedenen Methoden der Nutzung wählen, dem Fahrtenbuch oder der 1-Prozent-Regelung. Wenn die betriebliche Nutzung des Firmenwagens bei weniger als 50% liegt, dann ist das Führen eines Fahrtenbuchs erforderlich, um die private und betriebliche Nutzung zu protokollieren.

Wird der Dienstwagen zu mehr als 50% für betriebliche Fahrten genutzt, dann kann auch die sogenannte 1-Prozent-Regelung zum Einsatz kommen. Hierbei wird der Firmenwagen einer Pauschalversteuerung in Höhe von 1% des Brutto-Neuwagen-Listenpreises unterzogen. Ein Wechsel zwischen Fahrtenbuch und 1-Prozent-Regelung ist immer nur zum Jahresbeginn gestattet. Das bedeutet, dass du innerhalb eines Jahres nicht wechseln kannst. Der Arbeitgeber kann den Angestellten allerdings auch ein Jobrad als Transportmittel zur Verfügung stellen. Das Prinzip ist gleich, so kann auch hier eine Pauschalversteuerung oder ein Fahrtenbuch zum Einsatz kommen. Der Unterschied besteht darin, dass du nur 0,25% des Listenpreises des Dienstfahrrads versteuern musst, wodurch dieses als geldwerter Vorteil attraktiver ist.

Hinweis

Wenn es um sehr hohe geldwerte Vorteile geht, wie beispielsweise bei einem teuren Firmenwagen, dann sieht das Finanzamt genau hin und bewertet die Kosten unter Umständen als unangemessen hoch.

Jobtickets, Gutscheine und sonstige Sachbezüge

Im Jahr 2019 wurde das steuerfreie Jobticket wieder eingeführt. Der Gesetzgeber erhebt seit dem 1. Januar 2019 keine Steuern mehr auf geldwerte Vorteile, die durch Aufwendungen des Arbeitgebers entstehen, die den Arbeitnehmern Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Dementsprechend hat der Gesetzgeber die Bereitstellung von Jobtickets wieder deutlich attraktiver gemacht. In der Vergangenheit galt dies bereits, wurde im Rahmen von Sparmaßnahmen allerdings aufgehoben, sodass seit 2004 keine Steuerfreiheit galt. Der Nachteil hierbei ist allerdings, dass der als Entfernungspauschale absetzbare Betrag durch die Leistungen des Jobtickets reduziert wird.

Gutscheine dagegen sind nicht von der Steuer befreit, es sei denn ihr Wert beträgt weniger als 50 Euro pro Kalendermonat. Allerdings gibt es auch Ausnahmen hiervon. Seit dem 1. Januar 2022 müssen die Gutscheine den Kriterien des § 2 Abs. 1 Nr. 10 ZAG entsprechen. Zudem gilt die Steuerfreiheit nur dann, wenn mit den Gutscheinen ausschließlich Waren oder Dienstleistungen bezogen werden können. Geldkarten mit einer Barauszahungsfunktionen fallen demnach nicht darunter und müssen immer versteuert werden.

Arbeitskleidung

Wenn ein Unternehmen seinen Mitarbeiter:innen Arbeitskleidung verbilligt oder komplett kostenlos bereitstellt, dann wird der geldwerte Vorteil nicht auf den steuerpflichtigen Arbeitslohn hinzugerechnet. Das gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer diese Kleidung nur leiht oder gar das Eigentum an der Kleidung überträgt. Bürgerliche Kleidung ist hiervon allerdings ausgeschlossen.

Hinweis

Zur bürgerlichen Kleidung zählen ganz gewöhnliche Kleidungsstücke, wie beispielsweise Sportanzüge oder Unterwäsche.

Technische Gerätschaften

Oftmals stellen Unternehmen ihren Angestellten technische Geräte zur Verfügung. In der Regel handelt es sich hierbei um einen Laptop oder ein Firmenhandy. Hierbei fallen keine Steuern an, sofern die Geräte im Besitz des Unternehmens bleiben und nur an den Arbeitnehmer verliehen werden. Für den Fall, dass ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen ausscheidet, kann dieser das Gerät entweder zurückgeben oder es dem Betrieb abkaufen. Auch eine Schenkung an den Mitarbeiter ist möglich, allerdings fallen dann Steuern in Höhe von 25% an.

Verpflegung und Geschenke

Stellt ein Arbeitgeber den Angestellten Verpflegung zur Verfügung, zum Beispiel in Form einer Kantine innerhalb des Betriebs, dann fallen hierfür keine Steuern an. Übergibt das Unternehmen Geldgeschenke an die Mitarbeiter:innen, dann wird dies steuerlich wie Barlohn behandelt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber wie üblich sowohl Lohnsteuer als auch Sozialversicherungsbeiträge abführen muss. Verschenkt er hingegen Dienstleistungen oder Waren, dann sind diese bis zu einem Betrag in Höhe von 50 Euro pro Monat steuerfrei.

Vergünstigungen und Rabatte

Wenn ein Arbeitgeber seinen Mitarbeiter:innen verbilligte oder gar unentgeltliche Zuwendungen bereitstellt, dann gilt hierfür ein jährlicher Rabattfreibetrag in Höhe von 1.080 Euro. Häufig spricht man dabei von sogenannten Personalrabatten. Dieser Freibetrag ist dann gültig, wenn das Unternehmen seine Dienstleistungen und Waren vergünstigt gegenüber den Mitarbeiter:innen anbietet. Hierbei kann es sich zum Beispiel um Mitarbeiterrabatte im Einzelhandel handeln. Wer in einem Supermarkt arbeitet, kann innerhalb dieses Supermarkts also eventuell günstiger einkaufen gehen als normale Kund:innen. Es muss nur die Differenz versteuert werden, um den die entsprechenden Rabatte den Freibetrag übersteigen.

Abrechnung und Versteuerung

Bei der Lohnabrechnung führt die erhaltene Leistung dazu, dass der Bruttolohn des Mitarbeiters entsprechend ansteigt. Dementsprechend erhöhen sich auch die zu zahlende Lohnsteuer und die Sozialversicherungsbeiträge. Dabei rechnet man den geldwerten Vorteil auf das eigentliche Bruttoeinkommen und erhält so das Gesamtbrutto. Von diesem Betrag müssen anschließend Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, der Arbeitnehmerbeitrag zur Sozialversicherung und eventuell anfallende Kirchensteuer abgezogen werden. Hierdurch erhältst du das Nettoeinkommen, von dem du den Sachbezug abziehen musst, um das auszuzahlende Einkommen zu ermitteln. Bei dieser Art der Abrechnung, bei welcher der geldwerte Vorteil zu den Bruttoeinnahmen hinzugerechnet wird, fallen die üblichen Steuern an, mit denen bereits das normale Gehalt versteuert wird. Durch die Hinzurechnung des geldwerten Vorteils kannst du allerdings in eine höhere Steuerklasse rutschen, sodass sich unter Umständen dein Steuersatz erhöht.

Beitragspflicht

Im Rahmen der Beitragspflicht fallen bei geldwerten Vorteilen auch Abgaben für die Sozialversicherung an. Dies gilt zumindest dann, wenn der jeweilige geldwerte Vorteil steuerpflichtig ist. Sind bestimmte Sachbezüge allerdings von der Steuerpflicht ausgenommen, dann müssen auch keine Beiträge zur Sozialversicherung geleistet werden.

Rechner für den geldwerten Vorteil

Im Internet gibt es zahlreiche Rechner, mithilfe derer du den geldwerten Vorteil ausrechnen kannst. Allerdings bezieht sich der Großteil dieser Rechner nur auf den Firmenwagen. Mithilfe eines solchen Rechners kannst du unkompliziert und in kurzer Zeit den geldwerten Vorteil berechnen, welchen du zu versteuern hast. Hierbei musst du neben dem Listenpreis des Firmenwagens nur noch die Eigenbeteiligung, die steuerliche Beteiligung des Arbeitgebers und die Entfernung zum Arbeitsplatz angeben.

Fazit

Von geldwerten Vorteilen spricht man dann, wenn der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Sachleistungen oder Dienstleistungen zukommen lässt, die nicht Bestandteil des Gehalts sind und darüber hinaus angeboten werden. Dies können die verschiedensten Dinge sein, wie beispielsweise ein Jobrad, ein Firmenwagen oder Gutscheine. Grundsätzlich müssen Sachbezüge bis zu einer gewissen Höhe nicht versteuert werden. Die Grenze liegt aktuell bei 50 Euro pro Monat. Das gilt allerdings nicht für Zuwendungen, die in Bargeld ausgezahlt werden können.

FAQ: Fragen und Antworten zum Geldwerten Vorteil

Was ist der Zweck des geldwerten Vorteils?

Der Zweck des geldwerten Vorteils besteht darin, dass das Finanzamt nicht von der Erhebung von Steuern ausgeschlossen wird. Ansonsten könnte man das Gehalt mithilfe von Sachbezügen und entsprechend auch die Steuerzahlungen drastisch reduzieren.

Wird der geldwerte Vorteil vom Nettogehalt abgezogen?

Geldwerte Vorteile werden im ersten Schritt zum Bruttogehalt hinzuaddiert und anschließend vom Nettoeinkommen wieder abgezogen.

Wie wirkt sich der geldwerte Vorteil auf die Steuererklärung aus?

Der geldwerte Vorteil wird auf dein Bruttoeinkommen gerechnet, sodass sich dieses entsprechend erhöht. Basierend auf deinen Bruttoeinnahmen werden sowohl Steuern als auch Sozialabgaben berechnet.

Wo wird der geldwerte Vorteil in die Steuererklärung eingetragen?

Wenn du eine freiwillige Steuererklärung abgibst, dann kannst du die Sachleistungen in der Anlage N innerhalb deiner Steuererklärung angeben.

Wer muss den geldwerten Vorteil versteuern?

Sofern die Sachzuwendungen, die ein Mitarbeiter innerhalb eines Wirtschaftsjahres erhalten hat, 10.000 Euro nicht übersteigen, kann der Arbeitgeber den geldwerten Vorteil versteuern. Dies tut er gemäß § 37b EStG mit 30% Lohnsteuer, plus Solidaritätszuschlag und unter Umständen anfallende Kirchensteuer.

Was umfasst der geldwerte Vorteil?

Der geldwerte Vorteil umfasst alle (Sach-)Leistungen, die ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer zuzüglich zu dessen Gehalt bereitstellt.

Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.