Unzulässige Bankgebühren zurückfordern

Feda Mecan
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Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 13. Juni 2023
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Banken verlangen für viele ihrer Produkte und Dienstleistungen Gebühren. Allerdings hat es so manche Bank bei der Erhebung von Entgelten übertrieben. Das bedeutet für dich, dass du zu viel gezahlte Gebühren unter Umständen zurückfordern kannst. Daher erläutern wir dir im Rahmen dieses Artikels, welche Bankgebühren zulässig sind und welche nicht. Außerdem gehen wir darauf ein, wie du bei der Rückerstattung vorgehen solltest.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bankgebühren ist ein sehr weit gefasster Begriff und bezeichnet alle Entgelte, die von einer Bank im Rahmen ihrer Produkte und Dienstleistungen erhoben werden.
  • Es existieren noch Bankkonten, die ohne Kontoführungsgebühren auskommen. In der Regel ist dies allerdings an Bedingungen geknüpft, wie beispielsweise einen monatlichen Mindestgeldeingang.
  • Zulässige Gebühren stellen Entgelte dar, die rechtmäßig sind. Das bedeutet, Banken dürfen solche Gebühren grundsätzlich erheben.
  • Nicht erheben dürfen Banken unzulässige Gebühren. Hierbei handelt es sich um Entgelte, deren Erhebung Gerichte als unwirksam erklärt haben.
  • Hat eine Bank unzulässige Gebühren verlangt und du deshalb zu viel bezahlt, dann kannst du die zu viel gezahlten Entgelte zurückfordern.

Was fällt unter Bankgebühren?

Der Begriff Bankgebühren umfasst alle Entgelte, die von Banken für Dienstleistungen und Produkte erhoben werden. Dementsprechend fällt eine sehr große Anzahl an verschiedenen Gebühren unter diesen Begriff. Besonders bekannt dürften die Kontoführungsgebühren sein, allerdings verlangen manche Banken für jede Kleinigkeit eine zusätzliche Gebühr, wie zum Beispiel für das Ausdrucken von Kontoauszügen.

Wann zahlt man Bankgebühren?

Wann Bankgebühren anfallen, kann je nach Anbieter variieren. So verlangen viele Banken eine monatliche Grundgebühr für die Bereitstellung eines Girokontos. Es kommt allerdings auch durchaus vor, dass die Kontoführungsgebühren einmal im Quartal abgebucht werden. Willst du mit Wertpapieren handeln, dann benötigst du dafür ein Depot. Hierfür werden dir entsprechende Depotgebühren in Rechnung gestellt. Einige Bankgebühren müssen nur dann gezahlt werden, wenn man die Dienstleistung in Anspruch nimmt.

Hierzu gehört zum Beispiel die Bargeldabhebung an Geldautomaten. Falls hierfür Gebühren berechnet werden, dann müssen Kund:innen diese nur dann zahlen, wenn sie den Service auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Bei manchen Anbietern zahlt man nur dann ein Entgelt, wenn man ein bestimmtes monatliches Limit überschreitet, sodass nur ab einem gewissen Betrag Gebühren fällig werden. Banken geben Kreditkarten heraus, sodass entsprechende Kreditkartengebühren anfallen können.

Gibt es noch gebührenfreie Konten?

Da die Niedrigzinsphase viele Banken stark belastet hat, haben immer mehr Anbieter Kontoführungsgebühren eingeführt oder erhöht. Dementsprechend ist das Angebot an kostenlosen Girokonten geringer geworden. Trotzdem können Verbraucher:innen noch kostenlose Girokonten eröffnen. Die Kostenfreiheit ist allerdings meist an bestimmte Bedingungen geknüpft. So werden oftmals nur dann keine Kontoführungsgebühren erhoben, wenn ein bestimmter Mindestbetrag jeden Monat auf das Girokonto überwiesen wird.

In vielen Fällen beträgt der notwendige Mindestgeldeingang 700 Euro. Manche Banken bieten jungen Kund:innen kostenfreie Konten an. Wenn du also ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht hast, dann kannst du das jeweilige Konto auch ohne entsprechende Geldeingänge kostenfrei nutzen. Bei der ING zum Beispiel ist das Girokonto für alle Personen kostenlos, die das 28. Lebensjahr noch nicht erreicht haben.

Hinweis

Es gibt noch Banken, die keine Kontoführungsgebühren erheben, allerdings müssen hierfür meist bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Zulässigkeit von Gebühren

Grundsätzlich werden Bankgebühren in zulässige Gebühren und unzulässige Gebühren unterteilt. Handelt es sich um zulässige Gebühren, dann können Banken diese Entgelte zu jeder Zeit erhöhen. Hierfür müssen sie mittlerweile allerdings deine ausdrückliche Zustimmung einholen und können diese wie in der Vergangenheit üblich nicht einfach so einführen oder erhöhen.

Widerrechtliche Erhöhung von Gebühren

Die Kreditinstitute müssen dich mindestens 2 Monate im Voraus über die Änderungen der Gebührenstruktur in Kenntnis setzen. Dabei muss gemäß § 675g BGB auch vermerkt sein, dass du fristlos und ohne Kosten kündigen kannst, wenn du der Änderung nicht zustimmst. Sollten Banken diese Pflichten verletzen, dann ist die Preisänderung nicht gültig. Du kannst die zu viel gezahlten Gebühren demnach zurückfordern.

Urteil des BGH zur Gebührenerhöhung

Über einen langen Zeitraum hinweg konnten Banken Gebührenerhöhungen durchführen oder neue Entgelte einführen, ohne dass du diesen explizit zustimmen musstest. Hierbei wurde das Schweigen der Kund:innen als Zustimmung betrachtet. Dies ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (27. April 2021, Az. XI ZR 26/20) allerdings nicht mehr möglich. Das Urteil gilt für die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gilt nicht ausschließlich für Preiserhöhungen, sondern auch für viele weitere Bedingungen.

Problematik der bisherigen Praxis

Das Vorgehen von Kreditinstituten hat zu einer Benachteiligung der Verbraucher:innen geführt. Denn vor dem Urteil des BGHs konnten Banken einfach neue Gebühren einführen oder bestehende Entgelte erhöhen, ohne dass sie deine Zustimmung hierzu einholen mussten. Stattdessen wurde dein Schweigen diesbezüglich als Einverständniserklärung gewertet. Wer den neuen Bedingungen also nicht widersprochen hat, der hat quasi automatisch die neuen Bedingungen akzeptiert. Dies hat sich nun allerdings geändert. Seit dem Urteil des BGHs ist die Sachlage, dass Änderungen nur dann gültig sind, wenn du diesen explizit zustimmst. Dein Schweigen reicht demnach nicht mehr aus.

Zurückfordern von Bankgebühren

Wenn deine Bank in den letzten Jahren Gebühren eingeführt oder erhöht hat, dann stehen die Chancen hoch, dass es sich um unzulässige Gebühren handelt, die rückwirkend bis zum 1. Januar 2019 erstattet werden müssen. Dabei ist es unerheblich, bei welcher Bank du dein Konto hast. Denn fast alle Geldinstitute verfügen über ähnliche Klauseln in ihren AGB. Dementsprechend hast du in der Regel einen Anspruch darauf, dass die Bank dir das zu viel gezahlte Geld samt Zinsen zurückzahlt.

Allerdings wird deine Bank dir die zu viel gezahlten Gebühren nicht automatisch zurückzahlen. Du musst selbst tätig werden und eine Rückerstattung anfordern. Wie das geht, zeigen wir dir im nächsten Abschnitt. Allerdings besteht die Möglichkeit, dass sich die Bank querstellt und die Zahlung verweigert mit der Begründung, dass sich das entsprechende Urteil des BGHs nur gegen die Postbank gerichtet hat.

Hinweis

Zusätzlich zur Rückerstattung der zu viel gezahlten Gebühren müssen die Banken auch Zinsen zahlen.

Vorgehen bei Rückerstattung

Bankgebühren können dann zurückgefordert werden, wenn sie unzulässig sind. In einem solchen Fall solltest du im ersten Schritt deine Rückerstattungsansprüche überprüfen. Hierfür kannst du einen Blick auf die AGB der Bank werfen und diese auf unzulässige Klauseln durchsuchen. Falls eine unzulässige Klausel verwendet wurde, können Verbraucher:innen im nächsten Schritt nachsehen, wann die Preiserhöhung oder Änderung der Klausel durchgeführt wurde. Die benötigten Informationen kannst du unter anderem in deinem Postfach im Online-Banking finden. Denn in diesem informiert die Bank ihre Kund:innen in der Regel über Vertragsänderungen.

Solltest du allerdings wider Erwarten keine Unterlagen über einen bestimmten Zeitraum haben, dann kannst du bei deiner Bank nach einer Entgeltaufstellung für diesen Zeitraum fragen. Bevor du dich an das Kreditinstitut bezüglich der Rückerstattung wendest, solltest du bereits herausfinden, wie viel du zu Unrecht an die Bank zahlen musstest. So weißt du bereits im Vorfeld, wie hoch die Rückerstattung ausfallen sollte. Im letzten Schritt kontaktierst du deine Bank und forderst deine Zahlungen zurück. Einen interaktiven Musterbrief findest du auf der Webseite der Verbraucherzentrale.

Hinweis

Es existieren vereinzelte Berichte darüber, dass Banken nach einer Rückerstattungsforderung das zugrunde liegende Konto gekündigt haben.

Tipps

Du kannst die Kontoführungsgebühren von der Steuer absetzen. Hierfür steht dir ein Pauschalbetrag in Höhe von 16 Euro zur Verfügung. Wenn die Gebühren für die Kontoführung unter diesem Betrag liegen, dann kannst du den Pauschalbetrag geltend machen. Einen Nachweis über die tatsächlichen Kosten musst du nicht erbringen. Solltest du mehr für die Kontoführung zahlen, dann kannst du die tatsächlichen Kosten angeben, um einen höheren Betrag von der Steuer abzusetzen.

Zusätzlich zu den zu viel gezahlten Entgelten kannst du auch Zinsen verlangen, die 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz pro Jahr liegen. Dabei startet der Zeitpunkt der Zinserhebung ab dem Datum, an dem die Bank die Gebühr in Rechnung gestellt hat. Allerdings gehen Schlichtungsstellen davon aus, dass die Zinsansprüche nicht gerechtfertigt sind, weil die Zinsen so stark gesunken sind.

Hinweis

Zur Sicherheit solltest du die Kontoauszüge aufheben.

Verjährung

Der Anspruch auf die Rückerstattung unzulässiger Gebühren verjährt nach einem Zeitraum von 3 Jahren zum Jahresende. Das bedeutet für dich, dass du die Erstattung unbedingt rechtzeitig beantragen solltest. Denn im Jahr 2018 gezahlte Gebühren kannst du bereits nicht mehr zurückfordern. Das liegt daran, dass ein Zeitraum von 3 Jahren bereits überschritten wurde. Eine Rückbuchung war nur bis zum 31. Dezember 2021 möglich. Hast du allerdings in den Jahren 2019 und 2020 zu viele Gebühren bezahlt, dann kannst du die Rückzahlung dieser bis zum 31. Dezember 2022 bzw. bis zum 31. Dezember 2023 einfordern.

Wo kann man sich in Streitfragen Hilfe holen?

Einige Finanzinstitute, darunter zum Beispiel Sparkassen und Versicherungen, haben sich bestimmten Verbraucherschlichtungsstellen angeschlossen, die vom Bundesamt für Justiz (BfJ) anerkannt sind. Dementsprechend kooperieren diese Banken im Streitfall mit den entsprechenden Schlichtungsstellen. Somit können Streitigkeiten auch ohne Gerichtsverfahren beigelegt werden. Du kannst dich auch direkt bei der BaFin beschweren. Wenn es in deinem konkreten Fall Sinn macht, wird die BaFin Möglichkeiten aufzeigen, die zu einer außergerichtlichen Beilegung beitragen können.

Zulässige Gebühren

In den folgenden Abschnitten werden wir dich darüber aufklären, welche Gebühren zulässig sind. Diese können Banken jederzeit erhöhen oder anpassen, solange sie deine Zustimmung dazu einholen.

Entgelte für die Kontoauskunft

Zu den laut Bundesgerichtshof und anderen Gerichten zulässigen Gebühren gehört das Entgelt für die Kontoauskunft. Inhaber:innen eines Bankkontos haben zwar das Recht, eine Kontoauskunft von der Bank zu verlangen und das über die letzten 10 Jahren und darüber hinaus. Allerdings dürfen Kreditinstitute die durch diesen Mehraufwand entstandenen Kosten ihren Kund:innen in Rechnung stellen (Urteil vom 30.01.2001 – XI ZR 183/00). Viele Banken handhaben es so, dass sie Kontoauszüge in Form von PDFs kostenfrei zur Verfügung stellen. Möchtest du dir die Kontoauskunft allerdings in Papierform erstellen lassen, dann fallen in der Regel Gebühren an.

Gebühren für Auslandsnutzung

Gemäß des Urteils vom 14.10.1997 (XI ZR 167/96) müssen Bankkunden keine Gebühren zahlen, wenn sie ihre Kreditkarte innerhalb der EU einsetzen und in Euro bezahlen. Wird allerdings eine andere Währung verwendet, wie zum Beispiel das Britische Pfund, dann dürfen Banken Gebühren für die Bearbeitung der Zahlung erheben. Das gilt auch für Zahlungen außerhalb der EU.

Kostenerstattung bei Lastschriftermächtigung

Sollte ein bestimmter Anbieter ohne Erfolg versuchen, eine Forderung gegen dich per Lastschrift einzuziehen, dann kann dies dazu führen, dass du Gebühren zahlen musst. Denn du bist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass dein Konto gedeckt ist, wenn du jemandem eine Lastschrift erteilt hast. Dementsprechend müssen Verbraucher:innen über ausreichend Guthaben auf ihrem Konto verfügen, wenn die Einlösung der Lastschrift erfolgt. Die Zahlung eines Entgelts ist aber nur dann erforderlich, wenn du schuldhaft nicht für die Deckung des Kontos gesorgt hast (Urteil vom 09.04.2002 – XI ZR 245/01).

Gebühren für Scheckrückgaben

Solltest du einen ungedeckten Scheck bei deiner Bank einreichen, dann musst du für die Kosten der Nichteinlösung aufkommen, wenn deine Bank diesen erfolglos gegenüber einem anderen Geldinstitut einlösen möchte. Denn die Bank ist dazu berechtigt, die hierdurch entstandenen Kosten an dich weiterzureichen. Schließlich ist es deine Schuld, dass der Scheck nicht gedeckt ist. Über eine vereinfachte Scheckklage kann der Einreicher des Schecks das Geld vom Scheckaussteller zurückfordern (Urteil vom 09.04.2002 – XI ZR 245/01).

Gebühren für Ein- und Auszahlung von Bargeld

Grundsätzlich sind Banken dazu befugt, Gebühren für die Ein- und Auszahlung von Bargeld an einem Bankschalter zu verlangen. Dies ist allerdings ausschließlich auf die unmittelbar durch die Transaktion entstehenden Kosten begrenzt (BGH, Urteil vom 18. Juni 2019 – Az.: XI ZR 768/17). Das bedeutet konkret, dass Gemeinkosten, zu denen unter anderem die Kosten für Personal zählen, nicht in die Gebühr einfließen dürfen.

Entgelte für verweigerte Einlösungen

Wenn dein Konto nicht gedeckt ist, dann kann es dazu kommen, dass deine Bank die Einlösung von Schecks und Lastschriften verweigert. Dies dient dem eigenen Sicherheitsinteresse der Bank, weshalb sie dir die durch die Ablehnung der Einlösung entstandenen Kosten berechnen darf. Dasselbe gilt, wenn es um nicht ausgeführte Überweisungen oder Daueraufträge geht. Das Geldinstitut ist allerdings dazu verpflichtet, dich über nicht eingelöste Lastschriften und nicht ausgeführte Überweisungen zu informieren.

Unzulässige Gebühren

Es gibt sehr viele Gebühren, die vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten für unzulässig erklärt wurden. Wir möchten dir einige dieser Entgelte vorstellen.

Entgelt bei Kartenverlust

Sollte deine Karte abhanden kommen, weil du sie zum Beispiel verloren hast oder sie gestohlen wurde, dann darf deine Bank laut Paragraph 675 I Abs. 1 BGB eine Gebühr für die erneute Ausstellung und Zusendung der Karte verlangen. Dementsprechend ist diese Gebühr nicht grundsätzlich unzulässig. Nicht zulässig ist die Gebühr allerdings, wenn ein höherer Betrag verlangt wird, als an unmittelbaren Kosten für den Ersatz der Karte entstanden ist.

Gestaffelte Mahnkosten

Hast du deine Rechnungen nicht bezahlt, dann können Banken Mahnungen verschicken, die dich an die offenen Rechnungen erinnern. Dabei gehen einige Anbieter so vor, dass sich die Mahnkosten bei jeder zusätzlichen Mahnung erhöhen. Dieses Vorgehen hat der Bundesgerichtshof allerdings für unzulässig erklärt, da dies ausschließlich dazu dient, den Druck auf den Schuldner zu erhöhen. Zudem stellt dies einen Verstoß gegen die Verpflichtung der Bank dar, für einen möglichst niedrigen Schaden zu sorgen.

Daher müssen sich Mahnkosten an den hierdurch entstandenen Kosten orientieren und dürfen nicht als Strafe betrachtet werden. Der Bearbeitungsaufwand hierfür fällt in der Regel nicht allzu hoch aus, sodass Mahnkosten nicht mehr als 3 Euro pro Mahnung kosten sollten.

Änderungen an den AGB

Zu den unzulässigen Gebühren gehören auch solche, die im Rahmen einer Änderung an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeführt worden sind. Denn im Jahr 2021 hat der BGH entschieden, dass Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kreditinstituts unwirksam sind, wenn keine explizite Zustimmung seitens der Kund:innen erfolgt ist. Das Schweigen stellt keine Zustimmung dar, wie in der Vergangenheit oft angenommen wurde, sodass für viele Änderungen keine vertragliche Grundlage besteht. Von solchen Klauseln betroffene Personen können Erstattungsansprüche geltend machen.

Kontopfändungsgebühren

Gemäß Urteilen vom 18.05.1999 (Az. XI ZR 219/98) und vom 19.10.1999 (Az. XI ZR 8/99) darf eine Bank keine Gebühren für eine Kontopfändung verlangen. Dies gilt auch für die monatliche Überprüfung. Der Grund hierfür ist, dass sie vom Gesetzgeber dazu verpflichtet ist, Pfändungen zu bearbeiten. Wenn durch ein Zahlungsverbot oder eine Vorpfändung Kosten entstehen, dann müssen auch diese nicht von Kund:innen getragen werden.

Gebühren für Zwangskontoauszüge

Sendet dir eine Bank ohne deine Aufforderung einen Kontoauszug zu und verlangt hierfür eine Gebühr, dann ist dies unzulässig. So hat das Landgericht Frankfurt am Main geurteilt. Grundsätzlich gilt, dass eine Bank die Verpflichtung hat, Kund:innen mindestens einmal pro Monat einen Kontoauszug zuzusenden bzw. über die Zahlungsaktivitäten auf dem jeweiligen Konto aufzuklären. Dabei ist es unerheblich, ob dies postalisch per Brief oder online per PDF erfolgt. Für diese Pflicht darf kein Entgelt erhoben werden.

Die Bank kann hierfür nur dann Gebühren verlangen, wenn der Kunde eine zusätzliche Zusendung einfordert. Dies kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn der Kunde den Kontoauszug zwar im Online-Banking erhält, diesen aber auch postalisch zugesendet haben möchte.

Nachforschungsentgelte

Die Bank ist dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Überweisungen beim Empfänger ankommen. Das gilt zumindest dann, wenn der Empfänger korrekt angegeben wurde. Dies ist dann der Fall, wenn du die richtige Kontonummer und Bankleitzahl angegeben hast. Sollte das Geld trotzdem nicht auf dem Konto des Empfängers ankommen, dann stellen Banken in der Regel Nachforschungen an.

Hierbei handelt sie jedoch im eigenen Interesse, weshalb die hierdurch entstandenen Kosten nicht auf den Kunden umgelegt werden dürfen. Es ist daher unzulässig, Entgelte für Nachforschungen zu verlangen. Hast du allerdings falsche Daten angegeben, dann hast du zwar einen Anspruch darauf, dass die jeweilige Bank dich dabei unterstützt, den Betrag wiederzuerlangen. In einem solchen Fall ist die Bank allerdings durchaus dazu berechtigt, Gebühren zu erheben.

Gebühren für Sperrung der Karte

Wenn deine Bank mit einer Sperrung deiner Karte lediglich ihrer gesetzlichen Pflicht nachkommt, dann darf sie hierfür kein Entgelt verlangen. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Kund:innen der Bank melden, dass ihre Karte gestohlen wurde. Melden Verbraucher:innen einen Missbrauch ihrer Karte, dann gilt dies ebenso (OLG Düsseldorf, Urteil vom 09.07.2012 – I-6 U 195/11). Das Geldinstitut darf auch dann keine Gebühr erheben, wenn die Sperrung der Karte hauptsächlich auf eigenem Interesse beruht. Die Erhebung einer pauschalen Gebühr für die Sperrung einer Karte ist nicht erlaubt.

Provision bei ausländischen Geldsendungen

Manche Banken verlangen eine Provision dafür, dass sie aus dem Ausland auf deinem Girokonto eingegangene Zahlungen verarbeiten und auf deinem Konto gutschreiben. Dies ist allerdings unzulässig, da Banken bei Girokonten lediglich als Verrechnungsstelle agieren. Sie sind somit dazu verpflichtet, den Geldeingang korrekt zu verbuchen. Dies stellt keine besondere Dienstleistung dar, sondern gehört zu den gewöhnlichen Aufgaben einer Bank.

Gebühren für ein Darlehenskonto

Wenn du über eine Bank ein Darlehen erhältst, dann kann es vorkommen, dass die Bank ein eigenes Konto hierfür eröffnet. Gemäß eines Urteils vom BGH (07.06.2011, Az. XI ZR 388/10) darf sie in einem solchen Fall kein Entgelt für die Führung dieses zusätzlichen Kontos verlangen. Dies hat den Grund, dass die Eröffnung und Führung dieses Kontos nur im Interesse der Bank liegt, welche die Tilgungen verbuchen muss. Kund:innen dagegen haben kein Interesse an einem solchen Konto, weil sie die Zahlungen auch anhand der Unterlagen prüfen können.

Gebühren für Telefonate und Kopien

Entstehen einer Bank Kosten durch Kopien und Telefonate, dürfen diese grundsätzlich nicht auf Kund:innen übertragen werden. Eine Ausnahme hiervon gibt es allerdings. Diese entsteht dann, wenn eine Kopie oder ein Telefonat auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden ausgeführt wird oder die Bank hiervon auszugehen hatte. Dies und die hierdurch entstandenen Kosten muss die Bank allerdings nachweisen können. Zudem dürfen allgemeine Geschäftskosten nicht hinzugerechnet werden.

Gebühren für Pfändungsschutzkonto

Ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto stellt kein eigenes Kontomodell dar. Stattdessen kann es als Ergänzung zu einem bestehenden Konto betrachtet werden. Daher ist es nicht zulässig, die Kontoführungsgebühren durch die Umwandlung in ein Pfändungsschutzkonto zu erhöhen. Selbst bei Neukund:innen gilt, dass ein als Pfändungsschutzkonto geführtes Girokonto keine höheren Kosten verursachen darf als üblich.

Rücklastschriftgebühren

Von einer Rücklastschrift spricht man dann, wenn ein Konto nicht gedeckt ist und die Bank die Buchung daher nicht durchführt. In diesem Fall wird die Lastschrift wieder zurückgebucht. Hierfür dürfen Banken mittlerweile Gebühren verlangen. Allerdings gilt das nicht, wenn du einen unberechtigten Lastschrifteinzug zurückbuchen lassen möchtest. In diesem Fall darf kein Entgelt von dir verlangt werden.

Fazit

Banken bieten ein sehr umfangreiches Leistungsspektrum an. Dabei verlangen sie für eine große Anzahl an Services entsprechende Gebühren. Doch nicht für jede Dienstleistung und für jedes Produkt dürfen auch Gebühren verlangt werden. Hierbei muss zwischen unzulässigen und zulässigen Gebühren unterschieden werden.

Zulässige Gebühren dürfen grundsätzlich von Kreditinstituten erhoben werden. Unzulässige Gebühren allerdings nicht. Trotzdem kommt es häufig vor, dass Entgelte verlangt werden, obwohl der Gesetzgeber dies verbietet. Verbraucher:innen können in einem solchen Fall die zu viel gezahlten Entgelte zurückverlangen.

FAQ: Fragen und Antworten zu Bankgebühren

Welche Kontoführungsgebühren sind zulässig?

Zu den zulässigen Kontoführungsgebühren zählen unter anderem Entgelte für die Kontoauskunft, Gebühren für die Auslandsnutzung, Gebühren für Scheckrückgaben, Entgelte für die Ein- und Auszahlung von Bargeld und Gebühren für verweigerte Einlösungen.

Welche Bankgebühren gibt es?

Es gibt zahlreiche Bankgebühren. Hierzu gehören beispielsweise Gebühren für die Kontoführung, Gebühren für Bargeldabhebungen, Gebühren für Kontoauskünfte und Auslandseinsätze sowie viele weitere.

Welche Bank erhebt keine Bankgebühren?

Es gibt keine Bank, die gar keine Bankgebühren erhebt. Allerdings gibt es Kreditinstitute, die kein Entgelt für die Kontoführung verlangen.

Welche Bank hat die niedrigsten Kontoführungsgebühren?

Sofern du ein bestimmtes Alter noch nicht erreicht hast oder einen Mindestgeldeingang vorweisen kannst, musst du bei manchen Banken keine Kontoführungsgebühren zahlen. Dies ist zum Beispiel bei der ING, DKB, Comdirect und der Consorsbank der Fall.

Wann sind die Kontoführungsgebühren zu hoch?

Banken können selbst festlegen, wie hoch die Kontoführungsgebühren ausfallen. Es gibt hier keine Obergrenze.

Was sind unzulässige Bankgebühren?

Unzulässige Bankgebühren sind solche Entgelte, die von Gerichten als unwirksam erklärt wurden.

Wo können die Bankgebühren in die Steuererklärung eingetragen werden?

Die Bankgebühren können in Anlage N der Steuererklärung eingetragen werden. Diese ist bei den Werbungskosten zu finden (Zeile 46 bis 48).

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.