Was ist Insiderhandel?

oliverschoch
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Letzte Überarbeitung am 23. Dezember 2022
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Eine Reihe von Personen, die zum Beispiel in einer Aktiengesellschaft tätig sind, haben Zugang zu nicht öffentlichen Informationen. Werden diese Infos genutzt, um mit den Aktien des Unternehmens Geld zu verdienen, kann es sich dabei um den sogenannten Insiderhandel handeln. Meistens, allerdings nicht zwangsläufig immer, sind derartige Insidergeschäfte nicht legal.

In unserem Beitrag erfährst du, was als Insiderhandel bezeichnet wird. Ferner gehen wir darauf ein, was Insiderinformationen sind, was Insider:innen überhaupt sind, wie der Insiderhandel funktioniert und worin der Unterschied zwischen einem legalen und illegalen Geschäft besteht.

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Insiderhandel werden in der Regel Wertpapiergeschäfte bezeichnet, bei denen Akteur:innen interne Informationen zum eigenen Vorteil nutzen
  • Insiderhandel funktioniert auf der Basis, dass zum Beispiel Mitarbeiter:innen oder andere Insider Informationen zum Unternehmen haben, die zukünftig den Aktienkurs beeinflussen
  • Grundsätzlich muss ein Insidergeschäft nicht zwangsläufig illegal sein, in den meisten Fällen sind es die entsprechenden Informationen mitsamt der Nutzung jedoch
  • Insiderwissen zum eigenen Vorteil zu nutzen kann strafrechtlich relevant sein und in schweren Fällen sogar eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen
  • Zuständig für die Ahndung solcher Insidergeschäfte ist in erster Linie die BaFin, also die in Deutschland oberste Finanzaufsichtsbehörde

Was ist der Insiderhandel?

Als Insiderhandel werden für gewöhnlich Geschäfte aus dem Bereich Wertpapierhandel bezeichnet, die auf der Grundlage getätigt werden, dass Akteur:innen interne und bisher nicht veröffentlichte Informationen zu ihrem finanziellen Vorteil nutzen. Es geht demzufolge bei Insidergeschäften um Insiderwissen, über welches Externe nicht verfügen können. Damit verschaffen sich die Insider:innen durch den Insiderhandel einen Vorteil gegenüber den meisten anderen Teilnehmer:innen am Kapitalmarkt, was in vielen Fällen rechtlich nicht erlaubt ist.

Wichtig zu beachten ist, dass in der Regel vor allem Börsengeschäfte von Insiderhandel betroffen sind. Es geht nämlich in erster Linie um relevante Informationen, die Insider:innen für sich nutzen. Was aber sind im Detail eigentlich Insiderinformationen?

Worum handelt es sich bei einer Insiderinformation?

Vom Insiderwissen oder Insiderinformationen wird nur unter der Voraussetzung gesprochen, dass diese Infos ausschließlich Internen und nicht der Öffentlichkeit bekannt sind bzw. sein können. Darüber hinaus handelt es sich nur dann um relevante Insiderinformationen, wenn diese den Aktienkurs überhaupt beeinflussen können. Mit Insiderinformationen ist also keineswegs zum Beispiel gemeint, dass Mitarbeiter:innen bereits eine Woche vor der öffentlichen Bekanntgabe wissen, dass im Unternehmen eine Kantine eingerichtet wird. Diese Tatsache würde nämlich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit keinerlei Auswirkungen auf den Aktienkurs haben.

Stattdessen handelt es sich bei der Insiderinformation um eine Info, die normalerweise auch Investor:innen verwerten würden, um eine Entscheidung für den Kauf oder Verkauf von Aktien zu treffen. Zu solch relevanten Insiderinformationen zählen zum Beispiel:

  • Übernahme eines Unternehmens
  • Wechsel innerhalb der Geschäftsführung
  • Gravierende Unternehmensentscheidungen
  • Verkäufe im Unternehmen
  • Voraussichtliche Insolvenz der Aktiengesellschaft
  • Neue Kooperationen und Joint Ventures
  • Vorabkenntnis zu den in Kürze veröffentlichten Quartals-, Halbjahres bzw. Jahresberichten

Wer gilt als Insider:in?

Genauso wenig, wie jede interne Information aus einem Unternehmen automatisch eine Insiderinformatio ist, so gelten auch nicht alle Informationsträger:innen automatisch als Insider. In den meisten Fällen sind es die folgenden Personen, die eine Eigenschaft als Insider:in erfüllen können:

  • Mitglied der Geschäftsführung
  • Mitglied des Aufsichtsrates
  • Persönlich haftende Gesellschafter:innen
  • Sonstige Inhaber:innen einer Beteiligung
  • Andere Mitarbeiter:innen

Grundsätzlich kann also jede(r) Mitarbeiter:in eines Unternehmens zum(r) Insider:in werden, wenn eben interne und relevante Informationen über die Gesellschaft genutzt werden, um beispielsweise Aktien zu erwerben.

Wie funktioniert der Insiderhandel im Detail?

Vom Ablauf her ist der Insiderhandel relativ einfach zu erläutern, weshalb Insiderinformationen durchaus häufiger von verschiedenen Personen genutzt werden. Der typische „Stufenplan“ des Insiderhandels sieht wie folgt aus:

  1. Insider:in erhält oder verschafft sich interne und noch nicht veröffentlichte Informationen
  2. Je nachdem, ob die Informationen eher positive oder negative Auswirkungen haben werden, werden die Aktien des besprechenden Unternehmens anschließend gekauft oder – zum Teil über Derivate – verkauft
  3. Wird die interne Information schließlich veröffentlicht, eröffnen Insider:innen eine Gegenposition, verkaufen also beispielsweise die zuvor gekauften Aktien mit Gewinn

Rechtlich nicht ganz unstrittig ist übrigens, ob es sich auch dann um Insiderhandel handelt, wenn die Insiderinformationen zwar genutzt werden, daraus jedoch kein Gewinn erzielt wird. In den meisten Fällen stellt sich diese Frage allerdings nicht, weil das verwertete Insiderwissen so relevant für den Aktienkurs ist, dass Insider:innen im Prinzip nicht viel falsch machen können.

Hinweis

Wenn du zum Beispiel über einen Bekannten Informationen zu einer Aktiengesellschaft erhältst, die noch nicht veröffentlicht wurden, kann es passieren, dass du dadurch Insider:in wirst. Voraussetzung ist allerdings, dass die entsprechende Person selbst bei der AG arbeitet und du davon Kenntnis hast. Zudem müsstest du die Information auch nutzen, um dir einen monetären Vorteil zu verschaffen.

Legaler vs. illegaler Insiderhandel

Mit dem Insiderhandel bringen die meisten Menschen eine Straftat in Verbindung, also zum Beispiel ein illegales Wertpapiergeschäft, welches auf Insiderinformationen beruht. Tatsächlich wissen die wenigsten Anleger:innen und sonstigen Marktakteur:innen allerdings, dass es durchaus auch einen legalen Insiderhandel geben kann. Beschäftigen wir uns allerdings erst mit dem häufigeren Fall, nämlich dem illegalen Insiderhandel.

Illegal ist der Insiderhandel immer dann, wenn die entsprechende Person die ihr vorliegenden, vertraulichen und nicht veröffentlichten Informationen nutzt, dies jedoch nicht gestattet ist. Relevant ist unter anderem auch, zu welchem Zeitpunkt nach Erhalt der Information das entsprechende Handelsgeschäft stattfindet. Regelmäßig illegal ist der Kauf oder Verkauf der unternehmenseigenen Aktien in der Regel dann, wenn die Handelsaktivität stattfand, bevor die Insiderinformation veröffentlicht wurde.

Vom Grundsatz her ist es keineswegs so, dass jeder Kauf oder Verkauf von Aktien durch Mitarbeiter im eigenen Unternehmen illegaler Insiderhandel wären. Einschränkend muss allerdings gesagt werden, dass eben keine Insiderinformationen genutzt werden dürfen. Darüber hinaus handelt es sich nicht um einen illegalen Insiderhandel, sondern stattdessen um legale Wertpapiergeschäfte, wenn zwar interne Informationen genutzt werden, diese allerdings mittlerweile der Öffentlichkeit zugänglich sind. Auch hier kommt es daher wir auf den Zeitpunkt an, wann das Handelsgeschäft im Hinblick auf die erhaltenen Informationen getätigt wird.

Welche Maßnahmen gibt es gegen Insiderhandel?

Damit es möglichst selten zum Insiderhandel kommt, gibt es in der Praxis mittlerweile verschiedene Maßnahmen. Diese wurden in erster Linie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorgegeben, basieren teilweise allerdings auch auf dem Wertpapierhandelsgesetz. Wichtige Vorschriften und Maßnahmen zur Vermeidung des Insiderhandels sind in erster Linie:

  • Publizitätspflichten der Aktiengesellschaft, insbesondere dies sogenannte ad-hoc Pflicht
  • Meldung von Insiderlisten
  • Meldung von eigenen Geschäften der Mitarbeiter mit Führungsaufgaben
  • Überwachung von möglichen Insidergeschäften durch die BaFin

Vielleicht hast du schon einmal von einer sogenannten ad-hoc Mitteilung gehört. Damit dabei handelt es sich um eine veröffentlichte Information einer Aktiengesellschaft, die Auswirkungen auf den Kurs haben kann. Damit der Insiderhandel an der Stelle verhindert wird, sollen derart relevante Infos so schnell wie möglich der breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Eine ähnliche Intention haben Insiderlisten, die zum Beispiel Aktiengesellschaften an die zuständigen Behörden weiterleiten müssen. Das hat den Sinn und Zweck, dass die BaFin diese Personen etwas genauer unter die Lupe nehmen und so schneller auf Insiderhandel aufmerksam werden kann.

Was sind die Strafen beim Insiderhandel?

Insiderhandel ist definitiv kein Kavaliersdelikt und es geht auch nicht nur um zivilrechtliche Ansprüche, die zum Beispiel Andere aufgrund der durch das Insiderwissen resultierenden Verluste beim Handel mit Aktien entstanden sind. Stattdessen handelt es sich bei Insidergeschäften oft um Straftaten, die dementsprechend geahndet werden. Das Strafmaß bewegt sich auf Grundlage des Paragraphen 119 Wertpapierhandelsgesetz zwischen einer Geldstrafe und bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe.

Etwas zu unterscheiden vom Insiderhandel ist die sogenannte Marktmanipulation. In diesem Fall werden nicht interne Informationen zum eigenen Vorteil genutzt, sondern stattdessen mit Absicht falsche oder fehlerhafte Informationen verbreitet. Ein typisches Beispiel wäre, dass der Vorstand einer Aktiengesellschaft die Übernahme durch einen Mitbewerber bekannt gibt, was enorm positive Auswirkungen auf den Aktienkurs hätte, diese Übernahme jedoch nie im Gespräch gewesen ist. Eine derartige Marktmanipulation wird ebenfalls strafrechtlich in etwa mit dem gleichen Strafmaß wie der Insiderhandel geahndet.

Häufige Fragen und unsere Antworten zum Insiderhandel

Kann ich zum(r) Insider:in werden?

In erster Linie sind es Mitarbeiter:innen einer Aktiengesellschaft, die interne Informationen vor der Veröffentlichung nutzen und deswegen zu Insider:innen werden. Trotzdem kann es auch dir bei falschem Verhalten passieren, dass du ein Insidergeschäft tätig. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn eine Bekannte Mitarbeiterin einer Aktiengesellschaft wäre, dir eine interne Information weitergibt, und du anschließend die Aktien kaufst und später mit Gewinn verkaufst. Es können dementsprechend auch Personen zu Insider:innen werden, die von Anderen interne Informationen wissentlich nutzen.

Ich habe im Internet von einem Aktien-Geheimtipp gelesen. Werde ich zum Insider, wenn ich diese Papiere kaufen?

In diesem Fall handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit nicht um ein Insidergeschäft. Selbst wenn die Information auf einer Webseite von Mitarbeiter:innen des Unternehmens veröffentlicht wurden, um deren Aktien es sich handelt, solltest dir diese Tatsache nicht bekannt sein. In den meisten Fällen haben derartige Tippgeber:innen im Hinblick auf Geheimtipps bei Aktien ohnehin keine Verbindung zum entsprechenden Unternehmen. Daher kann es sich erst recht nicht bei deinem Kauf oder Verkauf um Insidergeschäfte handeln.

Ein Bekannter tätigt regelmäßig Insidergeschäfte. Was kann ich tun?

Im ersten Schritt solltest du deinen Bekannten unbedingt darauf ansprechen und ihn darauf aufmerksam machen, dass er voraussichtlich illegale Insidergeschäfte tätigt und dies unterlassen soll. Darüber hinaus musst du streng genommen Anzeige erstatten, wenn bereits Insidergeschäfte getätigt wurden. In dem Fall müsstest du entweder die Polizei oder die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht informieren. Eine Anzeige ist deshalb ratsam, weil du ansonsten bei späteren Ermittlungen zum(r) Mitwisser:in werden könntest und deshalb eventuell ebenfalls eine Geldstrafe droht.

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Oliver Schoch

Veröffentlicht von

Als gelernter Bankkaufmann habe ich mich 2008 als Finanz-Journalist selbstständig gemacht. Seitdem verfasse ich nun in Vollzeit als Freiberufler nahezu ausnahmslos Beiträge zu Finanz- und Wirtschaftsthemen, wie Börse, Aktien, Geldanlage, Vermögensaufbau, Versicherungen und Finanzierungen. Zu meinem Repertoire zählen u.a. Ratgeber, Fachtexte, News, Blogbeiträge und eBooks.