Erbschein: Gründe, Voraussetzungen, Alternativen, Vorgehen

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 27. März 2023
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Der Erbschein stellt ein sehr wichtiges Dokument dar, wenn es um den Nachweis der Erbberechtigung geht. Allerdings kann die Ausstellung mit hohen Kosten verbunden sein. Deshalb möchten wir dir in unserem Artikel aufzeigen, wofür ein Erbschein benötigt wird und unter welchen Umständen du auf die Beantragung dieses Dokuments verzichten kannst. Dabei gehen wir auch auf den Ablauf des Erbscheinverfahrens ein, damit du einen Überblick über den Prozess erhältst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Erbschein ist ein Dokument, das Aufschluss darüber gibt, wer zu den Erb:innen eines Nachlasses gehört und wie hoch der Anteil der einzelnen Erb:innen ausfällt.
  • Beantragt werden muss ein Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht. Das Dokument wird nicht automatisch ausgestellt.
  • Die Ausstellung eines Erbscheins kann unter Umständen zu hohen Kosten führen. Dabei richtet sich der Umfang der Kosten nach dem Nachlasswert.
  • Einige Institutionen wie Banken und Behörden verlangen einen Erbschein als Nachweis, dass es sich tatsächlich um rechtmäßige Erb:innen handelt.
  • Ein Erbschein muss nicht in jedem Fall beantragt werden. Auch andere Dokumente können als Erbnachweis dienen, wie beispielsweise ein notariell beglaubigtes Testament.

Was ist ein Erbschein?

Bei einem Erbschein handelt es sich um ein Dokument, welches angibt, wer zu den Erb:innen eines Nachlasses gehört und wie hoch deren jeweilige Erbteile ausfallen. Das Schriftstück wird vom zuständigen Nachlassgericht ausgestellt. Dabei handelt es sich um das Amtsgericht, in dessen Zuständigkeitsbereich sich der letzte Wohnsitz des / der Erblasser:in befindet.

Notwendigkeit eines Erbscheins und dessen Geltungsbereich

Die Vorlage eines Erbscheins ist immer dann erforderlich, wenn du nachweisen musst, dass du ein:e Erb:in bist. Dieser Nachweis ist notwendig, damit du den Nachlass bzw. einen Teil davon erhalten kannst. So kann zum Beispiel eine Bank von dir verlangen, dass du einen Erbschein vorzeigst. In der Regel wird dir die Bank erst dann Zugriff auf das Konto der / des Verstorbenen geben, wenn du dich als rechtmäßige:r Erb:in ausgewiesen hast. Aber auch Behörden, Geschäftspartner:innen oder Vermieter:innen können die Vorlage eines Erbscheins verlangen, um zu überprüfen, ob du wirklich ein:e Erb:in bist. Ein Erbschein ist im Normalfall allerdings nur dann zwingend notwendig, wenn nicht anders nachgewiesen werden kann, dass du einen Anspruch auf ein Erbe hast.

Hinweis

Der Erbschein stellt den Beweis dafür dar, dass es sich bei einer Person um eine:n rechtmäßige:n Erb:in handelt.

Alternativen zum Erbschein

Der Erbschein ist nicht das einzige Dokument, das genutzt werden kann, um sich als rechtmäßige:r Erb:in auszuweisen. Daher zeigen wir im Folgenden Alternativen auf, über die du dein Erbrecht ebenfalls nachweisen kannst.

Kontrollvollmacht

Eine sogenannte Kontrollvollmacht kann auch als Überwachungsvollmacht bezeichnet werden. Diese stellt eine besondere Art der Vollmacht dar. Der Zweck einer solchen Vollmacht ist die Vermeidung von Missbrauch. Denn im Rahmen der Kontrollvollmacht werden mehrere Hauptbevollmächtigte festgelegt, die über die gleichen Rechte und Pflichten verfügen. Zu den Pflichten dieser Bevollmächtigten gehört, dass sich diese gegenseitig kontrollieren. Ein:e Hauptbevollmächtigte:r muss vor der Durchführung von Entscheidungen zuerst die Zustimmung des / der Überwachungsbevollmächtigten einholen. Für diese Position könnte beispielsweise ein:e Anwält:in eingesetzt werden.

Mithilfe einer solchen Vollmacht können Erblasser:innen vermeiden, dass Fremde oder eine nicht vertrauenswürdige Verwandtschaft den Nachlass betreuen. Wenn eine umfangreiche Kontrollvollmacht nachgewiesen werden kann, ist ein Erbschein unter Umständen nicht vonnöten. Die Vorlage eines Erbscheins kann aber dennoch erforderlich werden, wenn die Angaben in den Dokumenten nicht ausreichen.

Hinweis

Die Vorlage eines Erbscheins muss nicht immer erfolgen, wenn Dritte dies verlangen. Denn hierdurch entstehen zusätzliche Kosten.

Vorsorgevollmacht

Bei der sogenannten Vorsorgevollmacht handelt es sich um eine Vollmacht, welche der Absicherung dient. Diese soll die Vorsorgewünsche der Ersteller:innen gewährleisten und ist dann hilfreich, wenn ein Notfall eintritt, wie zum Beispiel eine schwere Erkrankung. Die Vorsorge ist in diesem Fall bereits geregelt. Bevollmächtigte einer solchen Vorsorgevollmacht können im Namen der Erblasser:innen handeln. Dabei müssen aber die Kriterien und Wünsche der Ersteller:innen berücksichtigt werden. Diese Art von Vollmacht kann auch über den Tod hinaus gültig sein, wodurch der Nachlass schneller und unkomplizierter abgewickelt werden kann.

Die Vorsorgevollmacht kann in einigen Fällen den Erbschein ersetzen, da Bevollmächtigte nach dem Tod von Erblasser:innen die Vollmacht nutzen können, um über den Nachlass zu verfügen. Beachtet werden sollte allerdings, dass Banken oft nur notariell beurkundete Vorsorgevollmachten akzeptieren. Ansonsten könnte davon ausgegangen werden, dass Unterschriften gefälscht oder Unterzeichner:innen nicht geschäftsfähig sind. Um dieses Problem zu lösen, kann zusätzlich eine Bankvollmacht bei der jeweiligen Bank erteilt werden. Wenn Bevollmächtigte im Rahmen dieser Vollmacht über Grundbesitz verfügen können, ist hierfür zwingend eine notarielle Beglaubigung notwendig.

Hinweis

Die Vorsorgevollmacht wird oft auch als Vorsorgebevollmächtigung oder Versorgungsvollmacht bezeichnet.

Handschriftliches Testament

Auch ein handschriftliches Testament kann den Erbschein ersetzen. Wenn ein Nachlassgericht ein handschriftliches Testament eröffnet, kann auch dieses als Nachweis des Erbes dienen. Dies gilt allerdings nur für den Fall, dass die Erbfolge eindeutig geregelt ist. Wenn es um die Grundbuchberichtigung bei Nachlassimmobilien geht, reicht ein von Hand geschriebenes Testament nicht aus.

Notarielles Testament

Im Gegensatz zu einem handschriftlichen Testament wird ein notarielles Testament von einem / einer Notar:in beurkundet. Hierdurch entstehen zwar zusätzliche Kosten, aber auch gewisse Vorteile. Denn auch dieses Dokument dient dazu, sich als Erb:in ausweisen zu können. Durch die notarielle Beglaubigung hat dieses Testament zudem ein höheres Gewicht. So benötigst du im Regelfall einen Erbschein, wenn es um die Grundbuchberichtigung einer Nachlassimmobilie geht. Gibt es allerdings ein notarielles Testament, kann dieses hierfür verwendet werden, sodass kein Erbschein beantragt werden muss.

Ausstellung eines Erbscheins: Vorgehen und Formalitäten

Bei der Ausstellung eines Erbscheins gilt es einige Aspekte zu beachten – beispielsweise müssen bestimmte Formalitäten eingehalten werden. Dementsprechend erläutern wir nachfolgend im Detail, wie du vorgehen musst, wenn du einen Erbschein beantragst.

Voraussetzungen

Eine Voraussetzung für die Ausstellung eines Erbscheins ist, dass du einen Antrag beim Nachlassgericht stellst – automatisch wird das Dokument nämlich nicht ausgestellt. In diesem Antrag müssen die Erb:innen benannt werden, die entweder aufgrund der gesetzlichen Erbfolge oder durch einen Erbvertrag oder ein Testament zu den Erb:innen gehören. Das Gericht wird im Anschluss überprüfen, ob die angegebenen Sachverhalte bezüglich des Erbrechts auch den Tatsachen entsprechen. Sofern ein Testament besteht, wird das Gericht prüfen, ob die notwendigen Formalitäten bei dessen Erstellung eingehalten wurden.

Hinweis

Um einen Erbschein zu erhalten, musst du einen Antrag beim zuständigen Nachlassgericht einreichen.

Notwendige Unterlagen und Angaben

Wenn du einen Erbschein beantragst, musst du einige Dokumente vorlegen. Hierzu gehören dein Reisepass oder dein Personalausweis sowie die Sterbeurkunde des / der Erblasser:in. Wenn es ein Testament oder einen Erbvertrag gibt, müssen diese dem Gericht ebenfalls vorgelegt werden. Wichtig ist hierbei, dass das Gericht diese Dokumente im Original benötigt. Zusätzlich dazu müssen die Geburtsurkunden aller Erb:innen hinterlegt werden. Dies gilt auch für Erb:innen, die bereits verstorben sind. In diesem Fall muss zusätzlich die Sterbeurkunde eingereicht werden. Die jeweilige Anschrift der Erb:innen muss ebenfalls angegeben werden. Weiterhin musst du entweder vor Gericht oder einem / einer Notar:in eine eidesstattliche Erklärung abgeben, dass die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.

Hat der / die Erblasser:in kein Testament erstellt, musst du dem Gericht die Dokumente bereitstellen, die deine Stellung als gesetzliche:r Erb:in nachweisen. Wenn zum Beispiel der / die Ehepartner:in zu den gesetzlichen Erb:innen gehört, muss diese:r die Heiratsurkunde vorzeigen. Erben die Kinder, sind die jeweiligen Geburtsurkunden erforderlich. Sollten Kinder bereits verstorben sein, müssen die jeweiligen Sterbeurkunden und die Geburtsurkunden der Enkelkinder als Nachweis erbracht werden. Sind Erblasser:innen kinderlos, muss deren eigene Geburtsurkunde vorgelegt werden, um das Erbrecht der Eltern nachzuweisen. Für den Fall, dass die Eltern nicht mehr leben, können die Geschwister erben, indem die Sterbeurkunden der Eltern und die Geburtsurkunden von Brüdern und Schwestern eingereicht werden.

Dauer

Grundsätzlich gilt, dass es keine Frist für die Beantragung eines Erbscheins gibt. Das bedeutet, dass du auch Jahre nach dem Tod von Erblasser:innen noch einen Erbschein beantragen kannst. Allerdings musst du berücksichtigen, dass dann bestimmte Ansprüche eventuell schon verjährt sind. Ein Pflichtteilsanspruch zum Beispiel erlischt nach 3 Jahren. Für den Fall, dass ein Nachlassgericht keinen Erbschein ausstellen möchte, kannst du innerhalb von einem Monat eine Beschwerde einreichen.

Wie lange es dauert, bis ein Erbschein ausgestellt wird, kann nicht pauschal beantwortet werden, da die genaue Dauer der Ausstellung von mehreren Faktoren abhängt. Einerseits gibt es hier Unterschiede zwischen den zuständigen Gerichten und andererseits kommt es darauf an, wie schwer die Feststellung der Erbfolge ist. Komplexere Fälle können daher auch mehr Zeit in Anspruch nehmen. Dementsprechend solltest du erwarten, dass das Gericht mindestens einen Monat benötigt, um deinen Antrag zu bearbeiten. Um genauere Angaben hinsichtlich der benötigten Zeit zu erhalten, kannst du auch direkt beim Nachlassgericht nachfragen.

Kosten

Die Ausstellung eines Erbscheins ist immer mit entsprechenden Kosten verbunden. Dabei hängt die Höhe der Gebühren vom Wert des zu vererbenden Vermögens ab. Etwaige Schulden von Erblasser:innen werden von deren Vermögen abgezogen. Wenn Grundstücke Teil des Nachlasses sind, können deutlich höhere Kosten entstehen. Gemäß § 46 GNotKG müssen Erb:innen den Verkehrswert angeben. Falls dieser nicht zur Verfügung steht, kann auch der Bodenrichtwert der Gemeinde oder der Stadt berücksichtigt werden. Für vermietete Immobilien gilt, dass der Ertragswert angegeben werden kann. Gegen Zahlung einer geringen Gebühr kannst du Auskunft vom Gutachterausschuss der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde erhalten.

Eine Aufstellung der genauen Kosten findest du im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG), Anlage 2 (zu § 34 Absatz 3). Wenn der Nachlass bis zu 10.000 Euro hoch ist, beträgt die Gebühr für die Erteilung des Erbscheins 75 Euro. Zusammen mit den Kosten für die eidesstattliche Erklärung müssen in diesem Fall 150 Euro gezahlt werden. Bei einem Vermögen von 1 Million Euro fällt die Gebühr mit 1.735 Euro deutlich höher aus. Insgesamt betragen die Kosten dann schon 3.470 Euro. Getragen werden die Kosten von den Antragsteller:innen. Wenn eine Erbengemeinschaft gemeinsam einen Antrag auf die Ausstellung eines Erbscheins stellt, müssen sich alle Miterb:innen an den entstehenden Kosten beteiligen.

Ergebnis und Inhalte

Der Erbschein beinhaltet die Angabe der Erb:innen und deren Anteile am Nachlass des / der Erblasser:in. Wenn ein:e Erb:in das gesamte Vermögen erbt, wird ein sogenannter Alleinerbschein ausgestellt. Falls es mehrere Erb:innen gibt, wird ein gemeinschaftlicher Erbschein erstellt, der alle Mitglieder der Erbengemeinschaft und deren Anteile aufführt. Darin ist ebenfalls ersichtlich, ob eine Testamentsvollstreckung angeordnet wurde. Auch eine Nacherbschaft wird im Erbschein festgehalten. Pflichtteilsansprüche, Auflagen und Vermächtnisse werden jedoch nicht im Erbschein vermerkt. Erb:innen bekommen immer nur eine Ausfertigung des Erbscheins. Das Original verbleibt in der Nachlassakte.

Ablauf des Erbscheinsverfahrens

In den kommenden Abschnitten möchten wir dir den Ablauf des Erbscheinsverfahrens erläutern. Dabei gehen wir näher auf die einzelnen Schritte ein, die bei einem solchen Verfahren durchlaufen werden müssen. So weißt du bereits, wie der Prozess abläuft.

Antragstellung

Damit ein Erbscheinsverfahren überhaupt eröffnet werden kann, musst du als Erb:in einen entsprechenden Antrag stellen. Dies kannst du beim zuständigen Nachlassgericht machen. Hierbei handelt es sich um eine Abteilung des Amtsgerichts. Die Zuständigkeit wird anhand des letzten Wohnortes des / der Erblasser:in ermittelt. Eine Frist für die Beantragung gibt es nicht – allerdings solltest du wichtige Verjährungsfristen beachten, zum Beispiel bezüglich des Pflichtteils. Da die Ausstellung eines Erbscheins unter Umständen recht lange dauern kann, sollte dieser zeitnah beantragt werden.

Hinweis

Wenn Erblasser:innen ein Testament hinterlassen haben, muss vor der Beantragung des Erbscheins die Testamentseröffnung abgewartet werden.

Nachweiserbringung

Die Erb:innen sollten Nachweise erbringen, mithilfe derer sie belegen können, dass sie rechtmäßige Erb:innen sind. Das Erbrecht kann je nach Verwandtschaftsverhältnis und Erbfolge durch Dokumente wie Geburts- oder Sterbeurkunde nachgewiesen werden. Liegt ein Testament vor, besteht eine sogenannte Ablieferungspflicht. Solltest du über ein Dokument verfügen, das ein Testament darstellen könnte, musst du dieses beim Nachlassgericht einreichen. Wird diese Pflicht vernachlässigt, kann das sowohl zivilrechtliche als auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Ermittlung des Nachlassgerichts

Da es sich bei einem Erbscheinsverfahren um ein sogenanntes FG-Verfahren handelt, gilt der Amtsermittlungsgrundsatz. Dies führt dazu, dass das zuständige Nachlassgericht ermitteln wird, ob die angegebenen Sachverhalte der Wahrheit entsprechen. Beweise für das eigene Erbrecht können auch selbst eingereicht werden. Bestimmte Sachverhalte werden in der Regel aber nur dann genauer überprüft, wenn das Nachlassgericht entsprechende Hinweise erhält. Zum Beispiel wird das Nachlassgericht ohne Hinweise im Normalfall keine Überprüfung der Testierfähigkeit von Erblasser:innen durchführen.

Streitiges Erbscheinsverfahren

Von einem streitigen Erbscheinsverfahren spricht man dann, wenn sich die Mitglieder einer Erbengemeinschaft nicht einig darüber sind, wer welchen Anteil am Vermögen von Erblasser:innen erhält. In einem solchen Fall kann sowohl schriftlich als auch im Rahmen einer mündlichen Verhandlung die jeweilige Position vorgetragen werden. Oft entstehen Streitigkeiten, wenn es um die Frage geht, ob Erblasser:innen das Testament selbst erstellt haben oder ob es womöglich gefälscht wurde. Zudem kann es Unstimmigkeiten darüber geben, wie das Testament ausgelegt werden muss. Bei einem sogenannten Berliner Testament stellt sich zudem häufig die Frage, ob dieses Bindungswirkung entfaltet hat.

Beschluss des Nachlassgerichts

Am Ende eines Erbscheinsverfahrens entscheidet das Nachlassgericht darüber, wie mit dem Erbscheinsantrag verfahren wird. Wenn eine:r oder mehrere Erb:innen mit der Entscheidung des Gerichts unzufrieden sind, kann man in die 2. Instanz gehen. So ist die Einreichung einer Beschwerde gemäß §§ 58 ff FamFG möglich. Ein Streit um das Erbe kann auch vom Nachlassgericht bis hin zum Zivilgericht getragen werden. Es besteht die Möglichkeit, eine Erbenfeststellungsklage beim Landgericht einzureichen, wenn strittig ist, wer zu den Erb:innen zählt und wer nicht.

Wo bekomme ich Unterstützung?

Unterstützung kannst du zum Beispiel von Fachanwält:innen erhalten, die sich auf Erbrecht spezialisiert haben und sich demnach sehr gut in diesem Bereich auskennen. Diese können dich dahingehend beraten, welche Aspekte du bei einem Erbscheinsverfahren beachten musst. Bei der Beantragung eines Erbscheins können Anwält:innen dich ebenfalls unterstützen. Zudem können sie dich über die rechtlichen Möglichkeiten aufklären und dir aufzeigen, welcher Rechtsweg am sinnvollsten ist.

Fazit

Bei einem Erbschein handelt es sich um ein sehr wichtiges Dokument, da du damit nachweisen kannst, dass du zu den rechtmäßigen Erb:innen gehörst. Die Vorlage eines Erbscheins wird häufig von Banken gefordert, wenn du Zugriff auf das Konto des / der Erblasser:in erhalten möchtest.

Es besteht keine Frist, innerhalb derer du einen Erbschein beantragen müsstest. Trotzdem sollte er zügig angefordert werden, da die Ausstellung viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Unter Umständen wird kein Erbschein benötigt, wenn du dich über andere Dokumente als Erb:in ausweisen kannst. Dies kann von großem Vorteil sein, da die Erstellung eines Erbscheins je nach Höhe des Nachlasswerts zu hohen Kosten führen kann, die du dann umgehen kannst.

FAQ: Fragen und Antworten zum Erbschein

Wer braucht keinen Erbschein?

Wenn die Erbfolge anhand eines notariellen Testaments festgelegt wurde, wird in der Regel kein Erbschein benötigt.

Was passiert, wenn man den Erbschein nicht beantragt?

Auch ohne einen Erbschein bleibst du rechtmäßige:r Erb:in des Nachlasses, wenn du gemäß eines Testaments oder über die gesetzliche Erbfolge zu den Erb:innen gehörst.

Kann ich ohne Erbschein ein Konto auflösen?

Die Bank benötigt einen Nachweis darüber, dass du rechtmäßige:r Erb:in bist. Wenn du diesen Nachweis auch ohne Erbschein erbringen kannst, kann ein Konto unter Umständen auch ohne Erbschein aufgelöst werden.

Was muss ich tun, um einen Erbschein zu erhalten?

Du kannst nur dann einen Erbschein erhalten, wenn du diesen beim zuständigen Nachlassgericht beantragst. Automatisch wird dir dieser nämlich nicht zugestellt.

Was wird für die Ausstellung eines Erbscheins geprüft?

Das Nachlassgericht wird überprüfen, ob die Angaben von Antragstellenden korrekt sind. Dabei wird unter anderem geprüft, ob es sich um die rechtmäßigen Erb:innen handelt.

Wie kann ich einen Erbschein beantragen?

Einen Erbschein kannst du beantragen, indem du die erforderlichen Unterlagen beim Nachlassgericht einreichst. Hierzu gehören neben einem Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) auch die Sterbeurkunde des / der Erblasser:in sowie das Testament, sofern eines vorhanden ist. Zudem muss die Anschrift aller Erb:innen angegeben werden.

Wer kann einen Erbschein beantragen?

Ein Erbschein kann von jeder Person beantragt werden, die ihr Recht auf ein Erbe nachweisen kann.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.