Erbengemeinschaft

thomasbaer
| Anzahl Artikel: 75
Letzte Überarbeitung am 27. März 2023
Warum uns vertrauen?
Als Onlinebanken.com möchten wir dir dabei helfen, die für dich beste finanzielle Entscheidung zu treffen und gleichzeitig auch zu wissen, warum du sie getroffen hast. Deswegen findest du bei uns Ratgeberartikel und Testberichte. Unsere Testberichte schreiben wir und schauen dann im Anschluss erst, ob wir eine Provision erhalten können. Deswegen bewerten wir auch Anbieter mit guten Noten, die uns keine Provision auszahlen.

Wenn ein:e Erblasser:in verstirbt und mehrere Erb:innen hinterlässt, bilden diese – auch ohne deren Willen – eine Erbengemeinschaft. So sehen es die Regelungen im deutschen Erbrecht und in der Nachlassordnung vor. Im folgenden Beitrag erfährst du, was eine Erbengemeinschaft ist, wie sie funktioniert und welche Besonderheiten sie aufweist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Erbengemeinschaft bildet sich automatisch mit dem Eintreten eines Erbfalls, an dem mehrere Erb:innen beteiligt sind. Geregelt ist diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB § 2038).
  • Das deutsche Erbrecht und die Nachlassordnung sind komplexe Gesetze, die sich mit einem ordnungsgemäß erstellten Testament umgehen lassen.
  • In einer Erbengemeinschaft müssen verbindliche Entscheidungen einstimmig getroffen werden. In wenigen Fällen sind Mehrheitsentscheidungen zulässig.
  • Aus einer Erbengemeinschaft kann man durch Erbausschlagung, Verfügungen an Miterb:innen oder einen Verzicht auf Rechte und Ansprüche am Nachlass aussteigen.
  • Die Erbengemeinschaft endet nach der Tilgung von Nachlassverbindlichkeiten und mit der Verteilung des Nachlasses im Zuge der Erbauseinandersetzung.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Wenn es bei einem Erbfall mehrere Erbberechtigte gibt, bilden die Erb:innen nach deutschem Erbrecht und der Nachlassordnung eine sogenannte Erbengemeinschaft. Das Bürgerliche Gesetzbuch beinhaltet umfangreiche Bestimmungen zum Erbrecht. Regelungen zur Erbengemeinschaft sind in den Paragraphen 2032 bis 2041 BGB anzutreffen.

Erbengemeinschaft – Definition laut BGB

In eine Erbengemeinschaft gemäß BGB § 2032 tritt ein:e Erb:in automatisch ein. Das ergibt sich aus der gesetzlichen Erbfolge oder dem Testament des / der Erblasser:in, in dem der Nachlass allen gemeinsam zugesprochen wird. Pflichtteilsberechtigte oder Vermächtnisnehmer:innen werden nicht Teil der Erbengemeinschaft.

Erb:innen als Teil der Erbengemeinschaft erlangen kein Teileigentum, vielmehr sind sie gemeinschaftlich am Nachlass (Gesamthandsgemeinschaft) beteiligt.

Der automatische Beitritt zur Erbengemeinschaft lässt Schwierigkeiten entstehen. Das Nachlassvermögen wird zum gemeinschaftlichen Vermögen der Erbengemeinschaft, die es gemeinsam verwalten muss.

Mit der Vermögensaufteilung im Rahmen einer Erbauseinandersetzung endet die Erbengemeinschaft. Davor müssen sich Miterb:innen in der Erbengemeinschaft einigen. Kommt es nicht zur Erbauseinandersetzung, kann die Folge ein jahrelanger Rechtsstreit sein.

Hinweis

Die Erbengemeinschaft ist nicht auf Dauer angelegt. Ihr Zweck besteht in der schnellen Verwaltung des Erbes. Im BGB wird in § 2032 bestimmt, dass das komplette Vermögen von Erblasser:innen auf die Erbengemeinschaft übertragen wird. Die Rechtsform Erbengemeinschaft bleibt bis zum Abschluss der Auseinandersetzung über den Nachlass und der Verteilung der Erbmasse bestehen.

So funktioniert eine Erbengemeinschaft

Die Erbengemeinschaft gilt als kompliziert, da es sich um eine sogenannte Gesamthandsgemeinschaft handelt bzw. allen Miterb:innen alles gemeinsam oder einzelnen Miterb:innen ein Bruchteil gehört. Gemeinschaftliches Erbe bedeutet, dass Miterb:innen nur in der Gemeinschaft über einzelne Nachlassgegenstände oder den gesamten Nachlass verfügen dürfen.

Soll eine Immobilie, ein Grundstück, der Hausrat oder ein Aktienvermögen aus dem Nachlass verkauft werden, geht dies nur mit der Zustimmung aller Miterb:innen. Damit besitzen Miterb:innen mit sehr kleinen Erbansprüchen eine Möglichkeit zur Blockade, was einiges Erpressungspotential beinhaltet.

Die Verwaltung des Nachlasses ist ebenso sehr komplex. Muss die Erbengemeinschaft zum Beispiel über eine Heizungsreparatur im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung entscheiden, braucht es einen Mehrheitsbeschluss der Erb:innen. Kommt es zu einer Pattsituation, weil sich beispielsweise jeweils zwei Erb:innen in einer Erbengemeinschaft von vier Personen gegenüberstehen, kann die Maßnahme nicht durchgeführt werden. Es bleibt dann nur der Klageweg, um sich die Zustimmung von blockierenden Miterb:innen zu sichern.

Ein häufiger Grund für Streitigkeiten ist das Mittragen von Kosten durch Miterb:innen, die sich gegen die Verwaltungsmaßnahme ausgesprochen haben. Den Alleingang einzelner Miterb:innen lässt das Gesetz in Fällen der Notverwaltung zu. So ein Fall wäre beispielsweise, wenn das Nachlassobjekt unmittelbar in seinem Bestand gefährdet ist. Nicht notwendige Instandhaltungsmaßnahmen an einer Immobilie, die mit der Hoffnung auf Wertsteigerung einhergehen, gehören zu Maßnahmen der nicht ordnungsgemäßen Verwaltung. Maßnahmen zur Wertsteigerung mögen objektiv sinnvoll sein und lukrativ erscheinen – ohne die Zustimmung aller Miterb:innen sind diese allerdings nicht durchzusetzen.

Schwierigkeit bei einer Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht häufig, wenn kein Testament errichtet wurde und so die gesetzliche Erbfolge gilt. Es kommt zumeist zu nicht gewollten Zwangsgemeinschaften, sodass Streitigkeiten vorprogrammiert sind.

Solche Zwangsgemeinschaften setzen sich u.a. zusammen aus:

  • Ehepartner:innen und Kindern
  • Ehepartner:innen, ehelichen und nicht ehelichen Kindern
  • ehelichen und nicht ehelichen Kindern

Entscheidungen der Miterb:innen können folgenschwere Auseinandersetzungen innerhalb einer Familie provozieren. Will man familiäre Zerwürfnisse vermeiden, braucht es Fingerspitzengefühl. Die Erb:innen müssen eine Erbauseinandersetzung herbeiführen, wollen sie die alleinige Verfügungsgewalt über ihren Erbteil.

Schwierigkeiten kann es beispielsweise geben, wenn ein Haus vererbt wird. Miterb:innen können eine Teilungsversteigerung beantragen und die Zwangsversteigerung erwirken. Streit kann auch infolge unklarer Testamente entstehen, wenn Ausführungen auslegungsbedürftig sind. Konflikte ergeben sich beispielsweise durch Unklarheiten zur Höhe der Pflichtteilsansprüche, dem Wert von Immobilien oder Kunstgegenständen, den Schulden von Erblasser:innen oder dem Widerruf einer Vollmacht.

Hinweis

Häufig kommt es zu Streitigkeiten in der Erbengemeinschaft, weil eine:r der Miterb:innen zu Lebzeiten eine Kontovollmacht des / der Verstorbenen besessen hat. Manchmal stimmt es, dass sich der / die Vollmachtberechtigte zu Unrecht an den Konten bedient hat. Meist wird es aber lediglich vermutet.

Wer bekommt den Erbschein?

Alle Miterb:innen haben das Recht, einen gemeinschaftlichen Erbschein zu beantragen. Im Erbschein werden alle Miterb:innen mit ihrer Erbquote aufgeführt. Einzelne Erb:innen können einen Teilerbschein beantragen, in dem die eigene Erbquote bezeichnet wird.

Kosten für den Erbschein

Die Kosten für den Erbschein werden bezogen auf den Nachlasswert berechnet. Jeweilige Gebühren sind vom Gesetzgeber festgelegt. Berechnet werden Gebühren zu gleichen Teilen für die Ausstellung des Erbscheins und die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung. Ein Erbschein für einen Nachlasswert von 100.000 Euro verursacht beispielsweise Kosten von 546 Euro. Bei einem Wert von 500.000 Euro belaufen sich die Gebühren auf 1.870 Euro.

Der / die Antragsteller:in für einen gemeinschaftlichen Erbschein trägt die Kosten für dessen Ausstellung. Miterb:innen können eine Beteiligung verweigern, wenn der Erbschein nicht unbedingt notwendig war.

Hinweis

Einen kostenlosen Erbschein gibt es nicht. Sparen kannst du lediglich die Mehrwertsteuer. Dazu musst du den Erbschein beim Nachlassgericht ohne notarielle Beteiligung beantragen. Beim Nachlassgericht zahlst du keine Mehrwertsteuer für den Erbschein. Notar:innen berechnen die Mehrwertsteuer in Höhe von 19 Prozent.

Wofür wird ein Erbschein benötigt?

Der Erbschein wird zum Nachweis des Erbrechts gegenüber Behörden oder auch Banken benötigt. Der Erbschein einer Erbengemeinschaft weist beim gemeinschaftlichen Erbschein sämtliche Erb:innen mit ihrer jeweiligen Erbquote oder beim Teilerbschein eine:n Erb:in mit jeweiliger Erbquote aus.

Wann ein Erbschein nicht benötigt wird

Die Beantragung des Erbscheins ist nicht immer notwendig, was unnötige Kosten und Zeitaufwand spart. Für viele Zwecke reicht eine Vollmacht oder ein Testament (notariell oder handschriftlich) aus, um einen Erbschein zu ersetzen. Die Bank wird ein eröffnetes handschriftliches Testament als Nachweis des Erbrechts akzeptieren, wenn daraus die Erbfolge eindeutig hervorgeht. Beim Grundbuchamt oder dem Handelsregister reicht ein notarielles Testament zum Eintragen einer Erbengemeinschaft als künftiger Eigentümer einer Nachlassimmobilie.

Rechte & Pflichten der Erb:innen

Rechte der Miterb:innenPflichten der Miterb:innen
Recht auf Verkauf des Erbteils:
Miterb:innen können ihren Erbteil jederzeit an Ditte oder Miterb:innen verkaufen (BGB § 2033).
Verwaltung des Nachlasses: Mitwirkungsplicht der Miterb:innen im Rahmen der gemeinschaftlichen Verwaltung
Nutzung von Nachlassgegenständen
Das Recht auf die Nutzung von Nachlassgegenständen steht allen Miterb:innen zu. Notwendig dafür ist eine Nutzungsvereinbarung mit der Erbengemeinschaft, in der beispielsweise eine Nutzungsentschädigung vereinbart wird.
Auskunftsanspruch gegenüber den Miterb:innen: Damit soll sichergestellt werden, dass Miterb:innen die Vermögenswerte und Nachlassverbindlichkeiten des / der Erblasser:in kennen.
Vorkaufsrecht der Miterb:innen: Möchte ein:e Miterb:in den eigenen Erbteil an eine:n Dritte:n verkaufen, haben Miterb:innen ein Vorkaufsrecht (BGB § 2034).Haftung für Nachlassverbindlichkeiten: Vor der Erbauseinandersetzung müssen Nachlassverbindlichkeiten (Bestattungskosten, Schulden) beglichen werden.
Ausgleichsansprüche der Miterb:innen: Für Schenkungen zu Lebzeiten des / der Erblasser:in an eine:n Erb:in können Miterb:innen einen Ausgleich im Zuge der Nachlassteilung erhalten (BGB §§ 2050 ff.). Auch ein Ausgleich für erbrachte Pflegeleistungen ist rechtens (BGB § 2057a).Zahlung der Erbschaftssteuer: Miterb:innen zahlen Erbschaftsteuer bezogen auf ihren Erbteil
Ausschlagung der Erbschaft: Miterb:innen können die Erbschaft unter Fristeinhaltung ausschlagen, um aus der Erbengemeinschaft auszutreten.Auskunftspflicht: Miterb:innen müssen vor dem Tod des / der Erblasser:in erhaltene Zuwendungen angeben. Nachlassverwalter:innen sind auskunftspflichtig.
Recht auf Erbauseinandersetzung (BGB § 2042): Miterb:innen können sie in der Erbengemeinschaft fordern oder notfalls einklagen. Ein Aufschub der Erbauseinandersetzung wegen Unsicherheit über die endgültigen Erbquoten ist möglich (BGB § 2045).

Ausschlagung des Erbes

Erb:in wirst du ohne eigenes Zutun und ohne eigenen Willen. Nicht immer erweist sich ein Nachlass als vorteilhaft oder besteht aus einem großen Vermögen. Ein Nachlass kann ebenso gut mit Verbindlichkeiten belastet sein. Eine Ausschlagung der Erbschaft kann daher manchmal sinnvoll sein.

Als Erb:in kannst du innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden der Erbschaft gegenüber dem Nachlassgericht schriftlich erklären, dass du das Erbe ausschlägst. Das Nichtantreten eines Erbes können Alleinerb:innen oder die Erbengemeinschaft im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge wie auch bei Vererbung durch ein Testament oder einen Erbvertrag geltend machen.

Mit dem Vermögen von Erblasser:innen gehen auch deren Schulden auf die Erbengemeinschaft über. Da Erb:innen für Nachlassverbindlichkeiten von Erblasser:innen haften, wäre eine Erbschaftsausschlagung bei einem hoch verschuldeten Erbe zu überlegen.

Hinweis

Hat ein:e Erb:in die Erbschaft einmal angenommen, kann sie nachträglich nicht mehr ausgeschlagen werden. Als Annahme gilt die Beantragung eines Erbscheins oder der Ablauf der Ausschlagungsfrist.

Vor- und Nachteile einer Erbengemeinschaft

Das Ziel einer Erbengemeinschaft ist in den meisten Fällen, dass sie zeitnah auseinandergesetzt wird. Bei der Erbauseinandersetzung erfolgt eine Aufteilung des Nachlasses auf die Miterb:innen, was die Erbengemeinschaft dann beendet. Es wird einige Zeit vergehen, bis es zur Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft kommt. Bis dahin verwalten die Miterb:innen den Nachlass gemeinsam.

In einigen Fällen reicht ein Mehrheitsbeschluss der Erbengemeinschaft, beispielsweise um ein Aktiendepot aufzulösen oder notwendige Sanierungsmaßnahmen an Immobilien durchzuführen.

Entstehen aus der Verweigerung der Auseinandersetzung für Miterb:innen nachweislich Nachteile, können sie gegenüber dem / der Verweiger:in einen Schadensersatzanspruch geltend machen.

Was sind die größten Nachteile einer Erbengemeinschaft?

Im Erbschein werden alle Miterb:innen namentlich aufgelistet. Das bedeutet in der Folge, dass jedes für die Nachlassauflösung bzw. Nachlassverwaltung notwendige Dokument an Grundbuchamt, Bank oder Versicherung von den Miterb:innen unterzeichnet werden muss.

Miterb:innen können die Verwaltung des Nachlasses blockieren. Probleme gibt es beim Verkauf von Immobilien und Wertpapieren, der Schließung von Bankkonten und der Verteilung von Geld. Nichts geht, wenn nicht alle Miterb:innen zustimmen. Oftmals wird der Streit vor Gericht ausgetragen – Nachlassgerichte haben in Deutschland gut zu tun.

Tipp

Die Handhabung von Erbengemeinschaften in Deutschland unterscheidet sich von der in anderen Ländern. Hierzulande können streitende Miterb:innen Nachlassverwalter:innen daran hindern, eine Erbschaftsauseinandersetzung und Nachlassverteilung zuzulassen. Erblasser:innen sollten daher zu Lebzeiten ein ordnungsgemäßes Testament erstellen, in dem die Testamentsvollstreckung und die Rechte der Nachlassverwalter eindeutig geregelt sind. Unnötige und teure Rechtsstreitigkeiten der späteren Erb:innen lassen sich mit einem rechtssicheren Testament vermeiden.

Erbengemeinschaft verlassen

Für Miterb:innen kann eine zerstrittene Erbengemeinschaft der Grund sein, diese verlassen zu wollen.

Diese Wege gibt es:

Erbausschlagung: Du kannst ein Erbe innerhalb der gesetzlichen Frist des deutschen Erbrechts ausschlagen. Das geschieht bei einem / einer Notar:in. Sinnvoll ist dieser Weg, wenn die Erbengemeinschaft eine faire Auszahlung anbietet oder der Nachlass überschuldet ist.

Verfügung über den Erbteil: Du kannst deinen Erbanteil an eine:n Miterb:in verkaufen oder übertragen. Für den Fall des Verkaufs an eine:n Außenstehende:n besitzen Miterb:innen ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Verzicht auf jegliche Ansprüche und Rechte am Erbe: Als Miterb:in kannst du aus einer Erbengemeinschaft austreten, indem du den Verzicht auf deine Rechte und Ansprüche am Nachlass erklärst. Du scheidest aus der Erbengemeinschaft aus und die verbleibenden Miterb:innen erhalten deinen Anteil zugerechnet. Für die Verzichtserklärung brauchst du keine:n Notar:in, haftest allerdings weiterhin für die Schulden aus dem Nachlass. Sollten keine Schulden bestehen, ist das der schnellste Weg zum Verlassen der Erbengemeinschaft.

Zwangsversteigerung: Kommt es zu keiner einvernehmlichen Einigung unter den Miterb:innen, kannst du beim Amtsgericht eine öffentliche Zwangsversteigerung über Teile des Nachlasses oder den gesamten Nachlass beantragen. Dieser Weg kann teuer werden, weil du unter Umständen zusätzlich bei einem anderen Gericht eine Erbteilungsklage beantragen musst. Mitunter löst ein bevorstehendes gerichtliches Verfahren eine Einigung mit den Miterb:innen aus.

Hinweis

Wird eine Immobilie gerichtlich versteigert, kann sie von einem Mitglied der Erbengemeinschaft oder einem / einer Außenstehenden erworben werden. Den bei der Versteigerung erzielten Betrag erhalten die Erb:innen nicht auf ihr Konto. Der Versteigerungsbetrag wird vom Gericht verwaltet und bei einer Einigung über die Gewinnverteilung ausgezahlt. Ohne Einigung muss die Entscheidung bei einem Gericht beantragt werden.

Fazit

Zweck der Erbengemeinschaft ist eine schnelle Erbauseinandersetzung. Das Eintreten in eine Erbengemeinschaft kann ohne deinen Willen durch eine plötzliche oder unverhoffte Erbschaft erfolgen. Damit gehen sowohl Rechte als auch Pflichten einher.

Die Gemeinschaft ist meist eine Zwangsgemeinschaft, was sich häufig als Nachteil erweist. Die Verwaltung von Immobilien und Grundstücken im Nachlass kann zeitintensiv und nervenaufreibend sein.

Als Miterb:in hast du ein Recht auf Erbauseinandersetzung. Diese kann sich hinziehen, wenn einzelne Erb:innen nicht mitspielen. Die Durchsetzung von Ansprüchen vor Gericht kostet Geld und Zeit.

Für eine schnelle Erbauseinandersetzung müssen sich alle Miterb:innen einig werden – Entscheidungen müssen gemeinsam und einstimmig getroffen werden. In der Realität müssen oftmals die Gerichte Entscheidungen zur Verteilung des Nachlasses treffen.

Wichtig

Unser Beitrag dient lediglich der Informationsbeschaffung. Wir bieten keinerlei Rechtsberatung. Wende dich für eine rechtlich einwandfreie Beratung rund um die Erbengemeinschaft an eine:n Anwält:in oder Notar:in.

FAQ: Fragen und Antworten zur Erbengemeinschaft

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft wird durch die an einem Erbe beteiligten Erb:innen gebildet. Der Nachlass gehört allen gemeinsam. Die Verwaltung erfolgt gemeinschaftlich. Die Erb:innen innerhalb einer Erbengemeinschaft sind Miterb:innen, wobei jede:r von ihnen eine Erbquote besitzt.

Kann ein:e Miterb:in allein einen Anspruch der Erbengemeinschaft gerichtlich geltend machen?

Gehört der Anspruch der Erbengemeinschaft, kann dieser von einem / einer Miterb:in allein geltend gemacht und notfalls mithilfe des Gerichts durchgesetzt werden.

Kann ein:e Miterb:in den Verkauf eines Hauses verhindern?

Solange ein:e Miterb:in den Verkauf einer geerbten Immobilie blockiert, ist der Verkauf nicht möglich. Die Erbengemeinschaft kann in einem solchen Fall beim Amtsgericht eine Teilungsversteigerung beantragen. Die komplette Immobilie wird dann versteigert und der Erlös auf die Erb:innen aufgeteilt.

Kann man in einer Erbengemeinschaft Miterb:innen ausschließen?

Nein, weder ein:e Miterb:in allein noch die Erbengemeinschaft besitzt die Möglichkeit, den Ausschluss von Miterb:innen zu erwirken. Es gibt einige Ausschlussmöglichkeiten wie beispielsweise die Erbteilübertragung mit Auszahlung. Diese bedürfen grundsätzlich der Zustimmung des / der  Betroffenen.

Benötigt eine Erbengemeinschaft einen Erbschein?

Einen Erbschein benötigt eine Erbengemeinschaft genauso wie ein:e Alleinerb:in immer dann, wenn ein Nachweis als Erb:in gefordert ist. Als Erb:in ausweisen muss man sich beispielsweise bei Grundbuchämtern oder Banken, soweit ein Erbschein nicht durch ein Testament oder eine Vollmacht ersetzt werden kann.

Kann ich meinen Erbteil verkaufen?

Als Erb:in in einer Erbengemeinschaft hast du das Recht, deinen Miterbenanteil an Dritte oder Miterb:innen zu verkaufen. Der Kaufvertrag muss von einem / einer Notar:in beurkundet werden.

Wann endet die Erbengemeinschaft?

Erbengemeinschaften enden mit der Verteilung aller Nachlasswerte. Kommt es zu keiner Einigung, kann die Erbengemeinschaft durch Zwangsliquidierung und Teilungsklage beendet werden.

Weitere Wissensartikel für dich:

Thomas Detlef Bär

Veröffentlicht von

Als studierter Ökonom habe ich mich jahrelang in erster Linie mit betriebswirtschaftlichen Problemen befasst. Seit mehr als zehn Jahren sehe ich meine Berufung darin, Wissen und Erfahrungen rund um private Finanzen aufzubereiten und in Ratgeberform zu vermitteln.