Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Feda Mecan
| Anzahl Artikel: 422
Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 30. Oktober 2022
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Wenn man Vermögensanlagen der Öffentlichkeit anbieten möchte, muss im Normalfall ein Vermögensanlagen-Verkaufsprospekt und ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellt werden. Der Verkaufsprospekt ist gemäß der Regelungen des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG) zu erstellen und vor der Veröffentlichung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vorzulegen. Diese muss den Prospekt billigen, damit die Vermögensanlage öffentlich angeboten werden kann. Ähnlich verhält es sich mit dem Vermögensanlagen-Informationsblatt, welches nach der Gestattung durch die BaFin zu veröffentlichen ist.

Was das Vermögensanlagen-Informationsblatt ist, welche Anforderungen an das Informationsblatt gestellt werden und welche Ausnahmen es gibt, erläutern wir im Folgenden.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das VIB muss gesetzlich vorgeschriebene Inhalte in einer zwingend einzuhaltenden Reihenfolge beinhalten.
  • Die BaFin ist für die Kontrolle der VIB zuständig.
  • Überprüft werden VIB zwar auf den vorgeschriebenen Inhalt und die Reihenfolge, nicht aber auf die inhaltliche Richtigkeit der Angaben.
  • Ausnahmen gibt es unter anderem beim Crowdinvesting. Diese kommen den Ersteller:innen zugute.

Was ist das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)?

Beim VIB handelt es sich um eine Kurzinformation, die vereinfacht einem Beipackzettel von Medikamenten ähnelt. Das Informationsblatt soll Anleger:innen über wesentliche Eigenschaften einer bestimmten Vermögensanlage informieren. Ein VIB darf maximal 3 Seiten umfassen, auf denen die jeweiligen Informationen zu finden sind.

Enthalten soll das VIB folgende Informationen:

  • Art und Bezeichnung der Anlage
  • Anlagepolitik, Anlageobjekte und Anlagestrategie
  • Laufzeit und Kündigungsfrist
  • Zins- und Rückzahlungskonditionen
  • Risiken, die mit der Anlage verbunden sind
  • Aussichten für die Zins- und Rückzahlung unter Beachtung verschiedener Marktkonditionen
  • Kosten und Provisionen, die mit der Anlage verbunden sind
  • Die Zielgruppe
  • Informationen zu der dinglichen oder schuldrechtlichen Besicherung etwaiger Rückzahlungsansprüche von Vermögensanlagen, die zur Immobilienfinanzierung veräußert wurden

Anforderungen an das Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Das VIB muss folgende formelle Anforderungen erfüllen:

  • Warnhinweis: Es muss ein Warnhinweis vorhanden sein, der folgendermaßen lautet: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass der Hinweis unter der ersten Überschrift erfolgen muss und dass dieser deutlich hervorzuheben ist.
  • Art und Bezeichnung der Vermögensanlage: Es muss eindeutig benannt werden, welche Art von Vermögensanlage gemäß § 1 Abs. 2 VermAnlG angeboten wird. Die Art der Anlage muss über das ganze VIB hinweg einheitlich benannt werden.
  • Identität des Anbieters, des Emittenten und der Geschäftstätigkeit sowie Angaben zur Identität der Plattform: Firma und Sitz des Anbieters, des Emittenten und der Dienstleistungsplattform sind anzugeben. Die Geschäftstätigkeit der Emittenten ist konkret zu benennen. Bei der Dienstleistungsplattform muss zusätzlich die URL der Webseite angegeben werden.
  • Anlageobjekt, Anlagestrategie, Anlagepolitik: Diese Angaben dienen dem besseren Verständnis der Anleger:innen. Anlagepolitik und Anlagestrategie sind anhand von Beispielen zu definieren.
  • Laufzeiten, Kündigungsfristen, Konditionen von Zins- und Rückzahlung: Es müssen eindeutige Angaben zu Beginn und Laufzeit der Vermögensanlage vorhanden sein. Auch ordentliche und außerordentliche Kündigungsrechte müssen geregelt werden. Die Konditionen der Rück- und Zinszahlung sind ausdrücklich zu beschreiben. Dasselbe gilt für Sondertilgungsrechte. Die jeweiligen Mindestangaben sind in der gesetzlichen Reihenfolge aufzuführen.
  • Mögliche Risiken: Wesentliche Risiken und das maximale Risiko für Anleger:innen sind konkret zu benennen.
  • Art und Anzahl der Anteile & Emissionsvolumen: Art und Anzahl von Anteilen der Vermögensanlage sind klar zu definieren. Genauso ist das maximale Emissionsvolumen anzugeben.
  • Verschuldungsgrad des Emittenten: Der jeweilige Verschuldungsgrad des Emittenten ist in das VIB aufzunehmen. Der Grad wird auf der Grundlage des letzten aufgestellten Jahresabschlusses berechnet.
  • Aussichten für Zinszahlung und Rückzahlung bezogen auf die Marktbedingungen: Anhand von Szenarien muss dargelegt werden, wie sich unterschiedliche Marktbedingungen auf die Aussichten der im Vertrag festgelegten Zins- und Rückzahlungen auswirken können.
  • Kosten und Provisionen, die mit der Vermögensanlage verbunden sind: Sämtliche mit der Anlage verbundenen Provisionen und Kosten, die Anleger:innen und Emittenten entstehen, müssen konkret angegeben sein.
  • Angaben gemäß § 2a Absatz 5 Satz 1 VermAnlG: Es muss aufgeführt werden, dass keine Interessenverflechtungen zwischen Emittenten und dem Betreiber der Dienstleistungsplattform bestehen.
  • Anleger- bzw. Zielgruppe: Im VIB muss die Zielgruppe angegeben werden, die mit der Vermögensanlage angesprochen werden soll.
  • Schuldrechtliche oder dingliche Besicherung von Rückzahlungsansprüchen bei Vermögensanlagen, die zur Immobilienfinanzierung veräußert wurden: Insbesondere bei Bürgschaft, Garantie von Patronatserklärungen, Hypothek oder Grundschuld haben Positivangaben zu erfolgen. Wenn keine dinglichen oder schuldrechtlichen Besicherungen vorliegen, ist ein Negativtestat zwingend.
  • Verkaufspreis von Vermögensanlagen des Emittenten, die in einem Zeitraum von 12 Monaten angeboten, verkauft und vollständig getilgt wurden, wenn eine Prospektausnahme gem. § 2a VermAnlG in Anspruch genommen wird: Die Emissionsobergrenze ist eine kumulative Stichtagsbetrachtung. Der Stichtag ist das Aufstellungsdatum des VIB, das gestattet werden soll.
Hinweis Ein Emittent ist jemand, der Wertpapiere herausgibt. Bei Aktien sind dies meist Unternehmen. Bei Anleihen kann es sich neben Unternehmen auch um den Staat, öffentliche Körperschaften und andere Institutionen handeln.

Bei diesen Angaben handelt es sich um die wichtigsten Mindestangaben, die im VIB zu machen sind. Daneben gibt es beispielsweise gesetzliche Angaben oder Warnhinweise, die aufzuführen sind und unterschiedlich hervorgehoben werden müssen.

Ausnahmen beim Crowdinvesting

Auch für sogenannte Schwarmfinanzierungen, die im digitalen Raum angeboten werden, müssen sowohl ein Prospekt als auch ein VIB eingereicht werden. Das Kleinanlegerschutzgesetz erlaubt allerdings in solchen Fällen verschiedene Ausnahmen.

Hinweis Welche Ausnahmen es insgesamt gibt, regelt § 2 VermAnlG.

So muss jemand, der partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen oder Genussrechte mithilfe einer Crowdinvesting-Plattform anbietet und währenddessen nicht mehr als 6 Millionen Euro einnimmt, keinen Prospekt mehr erstellen. Trotzdem muss weiterhin das VIB eingereicht werden.

Aufgaben der BaFin beim VIB

Wie bereits erwähnt, müssen VIB bei der BaFin zur Prüfung eingereicht werden. Diese prüft daraufhin, ob die gesetzlich geforderten Mindestangaben in der richtigen Reihenfolge enthalten sind. Auf inhaltliche Richtigkeit werden die VIB nicht geprüft. Darauf muss im VIB hingewiesen werden. Weder die Seriosität des Anbieters oder Emittenten noch die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells werden durch die BaFin überprüft.

Tipp Die richtige Reihenfolge der Angaben im VIB ergibt sich aus § 13 Abs. 3 VermAnlG.

Die Gestattung der Veröffentlichung muss erteilt werden, wenn das jeweilige Informationsblatt alle vorgeschriebenen Angaben vollständig und in der richtigen Reihenfolge enthält. Ist das nicht der Fall, ist die Veröffentlichung nach § 17 Abs. 3 VermAnlG zu untersagen.

Fazit

Das VIB für ist Verbraucher:innen wichtig, die sich für eine Investition entscheiden. Das Informationsblatt ist also eine Art „Beipackzettel“ zum Anlageprodukt. Damit nachvollzogen werden kann, um welches Geschäftsmodell es sich handelt, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind und wie diverse Risiken aussehen können, ist das Informationsblatt immens wichtig. Geht es um sogenanntes Crowdinvesting, gelten Ausnahmen, die den Ersteller:innen zugutekommen. Ersteller:innen von VIB sollten sich an die gesetzlichen Vorgaben halten. Nur so ist das Investieren für beide Seiten sicher und es drohen keine schwerwiegenden Konsequenzen.

FAQ: Fragen und Antworten zum Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB)

Warum muss ein VIB erstellt werden?

Die Pflicht zur Erstellung folgt aus § 13 Abs. 1 VermAnlG. Das Informationsblatt soll Anleger:innen einen Vergleich mit anderen Finanzanlagen erleichtern und die Transparenz der angebotenen Vermögensanlage erhöhen.

Welche Ausnahmen gelten beim VIB?

Ausnahmen gelten für Angebote von Nachrangdarlehen, partiarischen Darlehen, Genussrechten und sonstigen Anlagen unter Einschaltung von Crowdinvesting-Plattformen. Hier müssen keine Verkaufsprospekte erstellt werden, sondern nur ein VIB.

Wer ist für die Kontrolle der VIB zuständig?

Ein VIB wird bei der BaFin eingereicht und dort vor Freigabe kontrolliert.

Feda Mecan

Veröffentlicht von

Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.