Erbvertrag: Vorteile, Verfügungen, Vorgehen, Unterlagen

Sercan
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Letzte Überarbeitung am 20. Dezember 2022
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Neben dem Testament kann auch ein sogenannter Erbvertrag eingesetzt werden, um den Nachlass zu verwalten. Diese Art von Vertrag hat gewisse Vorteile gegenüber einem Testament, bringt allerdings auch Nachteile mit sich. Diese Vor- und Nachteile werden wir in diesem Artikel näher beleuchten. Zudem gehen wir auf die Frage ein, wann bzw. für wen ein Erbvertrag sinnvoll ist. Dabei werden wir mehrere Situationen aufzeigen, in denen die Erstellung eines Erbvertrags von Vorteil ist.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei einem Erbvertrag handelt es sich um eine besondere Art von Vertrag. Mithilfe eines Erbvertrags können Erblasser:innen ihren Nachlass regeln.
  • Im Gegensatz zum Testament kann ein Erbvertrag weder einseitig verändert noch aufgelöst werden. Der Vertrag verfügt demnach über eine hohe Bindungswirkung.
  • Wird ein Erbvertrag statt eines Testaments aufgesetzt, kommt es seltener zu Rechtsstreitigkeiten, weil die Erb:innen miteinbezogen werden.
  • Ein Erbvertrag muss immer von Notar:innen beurkundet werden. Passiert das nicht, ist der Vertrag ungültig.
  • Änderungen am Vertrag erfordern die Zustimmung beider Vertragsparteien. Zudem muss eine Änderung von Notar:innen beglaubigt werden. Hierfür fallen zusätzliche Gebühren an.

Was ist ein Erbvertrag?

Beim Erbvertrag handelt es sich um eine besondere Vertragsform, dessen Besonderheiten in § 1941 sowie §§ 2274 ff. BGB geregelt sind. Über diese Vertragsart können Erblasser:innen unter anderem Erb:innen einsetzen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, sowohl Auflagen als auch Vermächtnisse anzuordnen. Dabei müssen die als Erb:innen oder Vermächtnisnehmer:innen bestimmten Personen nicht zwangsläufig Vertragspartner:innen sein.

Hinweis

Es können auch Dritte als Erb:innen oder Vermächtnisnehmer:innen eingesetzt werden.

Eigenschaften eines Erbvertrags

Ein Erbvertrag kommt dann zum Einsatz, wenn Erblasser:innen selbst bestimmen möchten, wer welchen Anteil ihres Vermögens erben soll. Dementsprechend wird ein Erbvertrag in der Regel dann erstellt, wenn Erblasser:innen nicht zufrieden mit der Aufteilung ihres Nachlasses gemäß der gesetzlichen Erbfolge sind.

Die Vererbung per gesetzlicher Erbfolge hat die Eigenschaft, dass sie nicht einseitig durch die Erblasser:innen bestimmt werden kann. Stattdessen müssen diese die Details des Vertrags mit den Personen aushandeln, welchen sie ihr Vermögen bzw. einen Anteil davon vermachen möchten.

Abgrenzung vom Testament

Grundsätzlich stehen Erblasser:innen mehrere Optionen zur Verfügung, um festzulegen, wer nach deren Tod welchen Anteil am Vermögen erhalten soll. Dies ist nämlich sowohl über einen Erbvertrag als auch über ein Testament möglich. Dementsprechend verfolgen beide Dokumente den gleichen Zweck. Es bestehen allerdings durchaus Unterschiede.

Der wohl größte Unterschied besteht darin, dass Erblasser:innen ein Testament komplett eigenständig aufsetzen können, solange sie die erforderlichen Formvorgaben einhalten. Ein Erbvertrag dagegen kann nicht selbstständig aufgesetzt werden, da es sich um einen Vertrag zwischen 2 Parteien handelt.

Demnach müssen sich Erblasser:innen mit den Begünstigten über den Inhalt einig werden. Zudem muss ein Erbvertrag in jedem Fall notariell beurkundet werden, was entsprechende Gebühren erfordert. Ein Testament dagegen kann auch ohne die Beglaubigung von Notar:innen gültig sein.

Ein weiterer Unterschied besteht darin, dass Erblasser:innen ein Testament jederzeit ändern können. Andere Personen haben auf diese Änderungen keinerlei Einfluss. Ein Erbvertrag dagegen kann nicht einseitig angepasst werden. Änderungen können nur mit der Zustimmung der anderen Vertragspartei durchgeführt werden.

Hinweis

Wenn das Testament dem Erbvertrag widerspricht, verliert es seine Gültigkeit.

Vor- und Nachteile des Erbvertrags

Zu den großen Vorteilen eines Erbvertrags gehört, dass dieser nicht ohne die Zustimmung der Erb:innen abgeändert werden kann. Das bedeutet, dass Änderungen zu Ungunsten einer Partei nicht möglich sind. Dadurch entsteht allerdings gleichzeitig auch ein Nachteil. Denn wenn nur eine Person Änderungen am Vertrag vornehmen möchte, benötigt sie die Zustimmung der Vertragspartner:innen. Erblasser:innen können die Erbschaft an bestimmte Bedingungen knüpfen wie beispielsweise die Pflege im Alter.

Der Erbvertrag stellt eine Alternative zum Berliner Testament dar. Letzteres kann nur von Ehepartner:innen genutzt werden, sodass unverheiratete Paare stattdessen einen entsprechenden Erbvertrag aufsetzen können. Vorteilhaft ist auch, dass Erblasser:innen mit den Begünstigten weder verheiratet noch verwandt sein müssen.

Außerdem kommt es nach Abschluss eines Erbvertrags viel seltener zu Rechtsstreitigkeiten. Das liegt hauptsächlich daran, dass die Erb:innen in den Entscheidungsprozess der Erblasser:innen miteinbezogen werden. Da ein Erbvertrag allerdings von Notar:innen beurkundet werden muss, fallen entsprechende Kosten an. Auch bei Änderungen im Vertrag ist der Gang zu Notar:innen obligatorisch, sodass dabei erneut Gebühren entstehen. Eine Auflösung des Vertrags ist sehr schwierig und bedarf triftiger Gründe. Ohne einen solchen Grund ist man zwangsläufig an den Vertrag gebunden.

Ein großer Nachteil besteht zudem darin, dass die Begünstigten keine Garantie dafür haben, den Nachlass auch tatsächlich zu erhalten. Denn gemäß § 2286 BGB sind Erblasser:innen trotz Erbvertrags nicht in der Verwaltung ihres Vermögens eingeschränkt. Sie könnten das Vermögen also noch zu Lebzeiten ausgeben, sodass die Erb:innen leer ausgehen oder zumindest einen geringeren Anteil bekommen.

Vorteile
  • Änderungen zum Nachteil einer Partei sind nicht möglich
  • Erhalt einer Gegenleistung
  • Alternative zum Berliner Testament
  • Erb:innen müssen keine Angehörigen sein
  • Miteinbezug der Erb:innen bei der Aufteilung des Nachlasses
Nachteile
  • Änderungen nur mit Zustimmung der Vertragspartner:innen möglich
  • Kosten durch notarielle Beurkundung
  • weitere Kosten, wenn Änderungen vorgenommen werden
  • keine Garantie für Erb:innen auf den Nachlass
  • Auflösung nur bei triftigen Gründen möglich

Für wen ist ein Erbvertrag sinnvoll?

Die Erstellung eines Erbvertrags ist in bestimmten Situationen sehr vorteilhaft. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Erblasser:innen und ihre Partner:innen sich gegenseitig mit Bindungswirkung als Erb:innen einsetzen möchten. Grundsätzlich ist es für Ehepartner:innen möglich, in einem solchen Fall ein sogenanntes Berliner Testament aufzusetzen. Diese Möglichkeit besteht aber nicht für unverheiratete Paare, sodass diese auf einen Erbvertrag zurückgreifen müssen.

Der Erbvertrag kommt oft auch dann zum Einsatz, wenn es eine Gegenleistung für die Erbeinsetzung geben soll. Wenn beispielsweise Kinder eine Immobilie von Erblasser:innen haben möchten, können sie diesen bereits zu Lebzeiten einen entsprechenden Geldbetrag zukommen lassen, um als Erb:innen für die Immobilie benannt zu werden.

Erblasser:innen, die ihren Nachlass per Testament regeln, können dieses jederzeit selbstständig abändern, sodass keine Garantie darauf besteht, dass sie ihre Versprechen gegenüber Erb:innen auch einhalten. Hier kann ein Erbvertrag eingesetzt werden, um für eine gewisse Absicherung zu sorgen.

Ein Erbvertrag ist zudem dann sinnvoll, wenn das Pflichtteilsrecht zu einem zu großen Abfluss an Liquidität führen würde. Dies ist vor allem dann ein Problem, wenn ein Unternehmen vererbt werden soll. In diesem Fall kann daher ein Erbvertrag mit Pflichtteilsverzicht vereinbart werden.

Hinweis

Um Pflichtteilsberechtigte von einem Erbvertrag zu überzeugen, kann bereits zu Lebzeiten ein Teil des Vermögens ausgezahlt werden.

Auswirkungen auf die Vertragsparteien

Bei Abschluss eines Erbvertrags entsteht eine sehr hohe Bindungswirkung. Dementsprechend kann der Vertrag nicht einseitig geändert werden. Das bedeutet, dass weder Erblasser:innen noch Begünstigte nachträglich ohne Zustimmung der anderen Partei(en) Änderungen vornehmen können. Somit sind alle Parteien fest an diesen Vertrag und dessen Inhalt gebunden. Bei der Auslegung des Erbvertrags wird primär geprüft, welches Ziel die Vertragspartner:innen durch die jeweilige Regelung erreichen wollen.

Änderungs-, Anfechtungs-, und Aufhebungsmöglichkeiten

Grundsätzlich gilt, dass ein Erbvertrag nach Abschluss nicht ohne Weiteres verändert werden kann, denn Änderungen sind nur dann möglich, wenn alle Vertragsparteien diesen zustimmen. Zusätzlich muss der / die Notar:in diesen Änderungen beiwohnen. Dennoch gibt es mehrere Möglichkeiten, unter Umständen trotzdem aus dem Vertrag herauszukommen.

Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn in den Vertrag eine Klausel integriert wurde, über die ein Rücktritts- oder Änderungsvorbehalt vereinbart wurde. Dann ist es möglich, den Vertrag zu widerrufen. Dabei kann ein solcher Änderungsvorbehalt auch nur einen bestimmten Abschnitt umfassen, sodass die Änderung keinen Einfluss auf den Rest des Vertragsinhalts hat.

Gemäß § 2295 BGB haben Erblasser:innen das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn sich Begünstigte nicht an die getroffenen Vereinbarungen halten. Dies gilt auch dann, wenn Erb:innen aufgrund von Fehlverhalten nicht mehr tragbar sind. Ein drastisches Beispiel wäre hier ein Mordversuch.

Des Weiteren kann der Erbvertrag aufgehoben werden, wenn ein Aufhebungsvertrag geschlossen wird. Hierbei müssen alle Parteien den Vertrag unterschreiben. Allerdings wird der Erbvertrag nur dann aufgehoben, wenn der / die Notar:in ihn für ungültig erklärt.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, den Erbvertrag anzufechten. Dafür bedarf es allerdings triftiger Gründe. Mögliche Gründe für eine Anfechtung wären zum Beispiel eine Drohung oder eine arglistige Täuschung durch Begünstigte.

Hinweis

Wenn der Grund für die Anfechtung ermittelt wurde, hast du nur 1 Jahr Zeit, um diese geltend zu machen – denn die Verjährungsfrist ist nach dieser Zeit abgelaufen.

Formale Anforderungen und benötigte Unterlagen

Damit ein Erbvertrag wirksam werden kann, muss dieser notariell beurkundet werden. Gemäß der Formvorschriften des BGB ist die Anwesenheit aller Vertragsparteien bei Abschluss des Vertrags vorgeschrieben. Zudem müssen Erblasser:innen den Erbvertrag persönlich abschließen. Eine Stellvertretung ist, anders als beim Testament, nicht möglich. Die handschriftliche Abfassung eines Erbvertrags ist nicht zulässig. Solange es um erbrechtliche Angelegenheiten geht, kann der Inhalt eines Erbvertrags frei gestaltet werden. Beim Gang zu Notar:innen sollte ein gültiges Ausweisdokument mitgebracht werden, damit diese die Identität bestätigen können.

Hinweis

Alle Vertragspartner:innen müssen testierfähig sowie voll geschäftsfähig sein. Dies wird von Notar:innen im Rahmen der Beurkundung bestätigt.

Vorgehen beim Aufsetzen des Vertrags

Um einen Erbvertrag aufsetzen zu können, müssen bestimmte Schritte durchlaufen werden, welche wir in den folgenden Abschnitten erläutern.

Kriterien überprüfen

Der erste Schritt sollte immer darin bestehen, zu überprüfen, ob die erforderlichen Kriterien eingehalten werden. Denn damit ein Erbvertrag geschlossen werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So müssen alle Vertragsparteien sowohl voll geschäftsfähig als auch testierfähig sein.

Personen gelten dann als geschäftsfähig, wenn sie dazu in der Lage sind, Willenserklärungen rechtsgültig abgeben und entgegennehmen zu können. Grundsätzlich erhält jede:r mit dem Erreichen des 18. Lebensjahres die volle Geschäftsfähigkeit, sofern keine geistige Behinderung vorliegt, die die freie Willensbestimmung beeinträchtigt. Ähnliches gilt für die Testierfähigkeit. Als testierfähig werden alle geistig gesunden Personen angesehen, die zumindest das 16. Lebensjahr erreicht haben.

Zudem ist es zwingend erforderlich, dass alle Vertragspartner:innen den Gang zum / zur Notar:in antreten und dort gleichzeitig anwesend sind. Sollte eines dieser Kriterien nicht erfüllt sein, ist der Abschluss eines Erbvertrags nicht möglich.

Vertragsinhalte festlegen

Im nächsten Schritt geht es darum, die Inhalte des Vertrags mit den anderen Vertragspartner:innen auszuarbeiten. Dabei können die Inhalte und Bestimmungen des Vertrags frei gewählt werden, sofern diese im Einklang mit dem Erbrecht und alle Vertragsparteien damit einverstanden sind.

Genau wie beim Testament kann ein Erbvertrag einseitig aufgesetzt werden, um den Nachlass von Erblasser:innen zu regeln. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, einen zweiseitigen Erbvertrag zu erstellen, bei dem sich beide Partner:innen gegenseitig als Alleinerb:innen einsetzen.

Gang zu Notar:innen

Ist der Vertrag ausgearbeitet, kann dieser bei Notar:innen beurkundet werden. Dabei müssen alle Vertragsparteien persönlich anwesend sein. Im Gegensatz zum Testament ist es nicht möglich, eine:n Bevollmächtigte:n zu bestimmen, welcher der Beurkundung beiwohnt. Erst nachdem dieser Schritt durchlaufen wurde, ist der Vertrag auch rechtskräftig.

Verfügungen aus dem Erbvertrag

Über einen Erbvertrag können vertragsmäßige sowie einseitige Verfügungen getroffen werden. Grundsätzlich gilt, dass mindestens eine vertragsmäßige Verfügung enthalten sein muss, da ansonsten gar kein Vertrag zustande kommen könnte. Diese Verfügungen erlangen dann Gültigkeit, wenn Erblasser:innen versterben. So können Erblasser:innen zum Beispiel ein sogenanntes Vermächtnis anordnen. Über eine solche Verfügung kann dafür gesorgt werden, dass bestimmte Nachlassgegenstände an eine bestimmte Person übertragen werden.

Zudem können Erblasser:innen bestimmte Auflagen erteilen, wodurch die Erbschaft an gewisse Bedingungen geknüpft wird. Nur wenn diese erfüllt werden, erhalten Erb:innen ihren Anteil. So können Erblasser:innen zum Beispiel bestimmen, dass eine Immobilie nur dann vererbt wird, wenn sich die Erb:innen um die Pflege der Erblasser:innen kümmern.

Mithilfe eines Ehe- und Erbvertrags kann außerdem dafür gesorgt werden, dass Ehepartner:innen finanziell abgesichert sind. Eine solche Verfügung ermöglicht es Erblasser:innen, ihren Ehepartner:innen das gesamte Vermögen zu vermachen, sodass alle anderen Miterb:innen nur noch den Pflichtteil erhalten.

  • Vermächtnis
  • Auflagen
  • Ehe- und Erbvertrag

Mögliche Risiken

Ein Risiko des Erbvertrags besteht darin, dass dieser nach Abschluss im Gegensatz zu einem Testament nicht mehr einseitig verändert werden kann. Der Vertrag und dessen Inhalte sind somit bindend. Daher sollte der Vertrag vor der Unterzeichnung nochmals genaustens geprüft werden. Am besten zieht man hierzu Anwält:innen zurate, damit nichts dem Zufall überlassen wird.

Sollten Erblasser:innen ihr Vermögen später doch lieber einer anderen Person vermachen wollen, stehen sie vor einem großen Problem. Schließlich können sie den Vertrag weder selbstständig auflösen noch ändern. Sie sind daher darauf angewiesen, dass die anderen Vertragspartner:innen zustimmen.

Für die Begünstigten des Vertrags ergibt sich dadurch ein großes Risiko, dass Erblasser:innen zu Lebzeiten selbstverständlich frei über ihr Vermögen verfügen können und sie dieses bereits komplett oder zu großen Teilen aufgebraucht haben könnten, bevor sie versterben.

Fazit

In bestimmten Situationen kann es sehr sinnvoll sein, einen Erbvertrag aufzusetzen. Zudem erlaubt ein solcher Vertrag Erblasser:innen, ihren Nachlass flexibler zu gestalten, indem sie den Vertrag mit anderen Personen eingehen und darüber die Erbschaft regeln.

Allerdings können sich hierdurch auch gravierende Nachteile ergeben. Denn der Vertrag kann nicht einseitig aufgelöst oder verändert werden. Das führt dazu, dass alle Parteien an den Vertrag gebunden sind. Daher sollte ein Erbvertrag nur dann geschlossen werden, wenn man sich wirklich sicher ist, dass man dessen Inhalte später nicht mehr ändern möchte.

FAQ: Fragen und Antworten zum Erbvertrag

Welchen Vorteil hat der Erbvertrag gegenüber eines Testaments?

Ein Erbvertrag hat eine stärkere Bindungswirkung als ein Testament, welches jederzeit einseitig verändert werden kann. Somit haben Erb:innen eine größere Sicherheit, da Änderungen oder eine Auflösung des Vertrags nicht ohne deren Zustimmung erfolgen kann.

Ist ein Erbvertrag ohne notarielle Beglaubigung gültig?

Nein, ein Erbvertrag ist nur dann wirksam, wenn er von Notar:innen beglaubigt wurde.

Was kostet die Beglaubigung eines Erbvertrags?

Die Notargebühren sind davon abhängig, wie groß der Nachlasswert ausfällt. Dabei können schnell Kosten in Höhe von mehreren Hundert Euro zusammenkommen.

Wie hoch ist der Pflichtteil bei einem Erbvertrag?

Grundsätzlich gilt, dass der Pflichtteil der Hälfte des gesetzlichen Erbteils entspricht. Ein Erbvertrag hat keinen Einfluss auf dieses Gesetz.

Wie bindend ist ein Erbvertrag?

Ein Erbvertrag hat eine hohe Bindungswirkung und kann in der Regel nicht einseitig verändert oder aufgelöst werden.

Welche Unterlagen benötigt man für einen Erbvertrag?

Ein Erbvertrag muss notariell beglaubigt werden. Notar:innen benötigen ein gültiges Ausweisdokument der Beteiligten, um ihre Identität bestätigen zu können. Hierzu gehören Personalausweis und Reisepass.

Wie lange ist ein Erbvertrag gültig?

Solange die Bedingungen des Erbvertrags erfüllt sind, ist dieser auch gültig.

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Sercan Kahraman

Veröffentlicht von

Ich bin seit Jahren Privatanleger und bin bei OnlineBanken.com der Projektleiter sowie dafür zuständig, dass die Inhalte im Internet gut gefunden und oft gelesen werden.