Energiepauschale

Feda Mecan
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Geschäftsführer und Investment-Experte Letzte Überarbeitung am 8. September 2022
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Die Energiepreise sind in letzter Zeit sehr stark angestiegen. Dies führt zu einer starken Mehrbelastung für viele Menschen. Die Bundesregierung will Abhilfe schaffen und hat deswegen die sogenannte Energiepauschale eingeführt. Diese soll die höhere Belastung der gestiegenen Energiepreise abmildern. Dabei stellen sich viele Fragen, wie beispielsweise wer diese Pauschale erhält und wann diese ausgezahlt wird. All diese Fragen werden wir in diesem Artikel beantworten, sodass du genau weißt, was die Energiepauschale ist und wie du sie bekommen kannst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Energiepreise sind sehr stark angestiegen. Abhilfe soll hier die sogenannte Energiepauschale schaffen. Diese wird einmalig gezahlt und beträgt 300 Euro.
  • Anspruch auf die Energiepauschale haben alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 irgendwann einmal in einem Beschäftigungsverhältnis standen. Dies schließt allerdings unter anderem Arbeitslose aus.
  • Rentner und Vollzeit-Studierende sind ebenfalls von der Zahlung ausgeschlossen. Diese können die Energiepauschale aber trotzdem erhalten, wenn sie zum Beispiel einen Minijob annehmen.
  • Ein Antrag muss nicht gestellt werden, denn in der Regel wird die Energiepauschale einfach vom Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt. Dies soll im September oder Oktober erfolgen.
  • Die Energiepauschale ist brutto und muss dementsprechend mit dem eigenen Steuersatz versteuert werden. Je nach Steuerklasse erhältst du daher einen entsprechend geringeren Teil der Zahlung.

Was ist die Energiepauschale?

Bei der sogenannten Energiepauschale handelt es sich um ein Entlastungspaket, welches von der Bundesregierung eingeführt wurde, um für eine Entlastung der Bürger:innen zu sorgen. Denn die Energiepreise sind in der jüngeren Vergangenheit stark angezogen. Diese soll als Zuschuss einmalig und in einer Höhe von 300 Euro zusätzlich zum Gehalt gezahlt werden. Es handelt sich hierbei also um Geld, welches brutto gezahlt wird. Das bedeutet, dass je nach Steuerklasse noch mit entsprechenden Abzügen zu rechnen ist. Denn diese Einmalzahlung unterliegt der Einkommensteuer.

Neben der Energiepauschale hat die Bundesregierung weitere Maßnahmen ergriffen, um die höheren finanziellen Belastungen vieler Menschen zu reduzieren. Hierzu gehört unter anderem der Heizkostenzuschuss.

Wann wird die Energiepauschale ausgezahlt?

Die Energiepauschale wird noch nicht im August ausgezahlt werden. Frühestens wirst du das Geld also ab dem 1. September erhalten, wenn es der Arbeitgeber über die Lohnabrechnung auszahlt. Es ist auch möglich, dass die Auszahlung dieser Pauschale erst im Oktober erfolgt. Wenn du zum 1. September in einem Beschäftigungsverhältnis stehst, dann solltest du die Zahlung vom Arbeitgeber zusammen mit deinem Lohn erhalten. Ist dies nicht der Fall, dann bekommst du die Energiepauschale mit der Steuererklärung für das Jahr 2022 ausgezahlt.

Hinweis Wenn du in einem dauerhaften Beschäftigungsverhältnis stehst, dann solltest du die Zahlung noch im September erhalten.

Anspruch auf die Energiepauschale 2022

Einen Anspruch auf die Energiepauschale haben alle Arbeitnehmer, die im Jahr 2022 zu einem beliebigen Zeitpunkt in einem Arbeitsverhältnis standen. Dies sorgte für starke Kritik, weil dadurch beispielsweise Rentner und Arbeitslose von der Zahlung ausgeschlossen sind. Auch Studierende, die keiner Beschäftigung während ihres Studiums nachgehen, sind demnach von der Zahlung ausgeschlossen. Diese können diese Zahlung zwar nicht erhalten, können aber durch bestimmte Maßnahmen Heizkosten sparen, um die finanzielle Belastung der gestiegenen Energiepreise zu verringern. Hierdurch lassen sich die Kosten senken, welche bei der Nebenkostenabrechnung anfallen.

Minijobber

Minijobber haben als kurzfristig Beschäftigte ebenfalls Anspruch auf die Energiepauschale. Die Auszahlung dieser kann auch hier über den Arbeitgeber erfolgen. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn der Arbeitgeber eine Lohnsteuer-Anmeldung erstellt. Wird dies allerdings nicht gemacht, dann muss der Minijobber sich die Energiepauschale über seine Steuererklärung holen.

Antrag und Auszahlung

In der Regel muss für die Auszahlung der Energiepauschale kein Antrag gestellt werden, weil die meisten Arbeitnehmer diese über den Arbeitgeber automatisch ausgezahlt bekommen. Diese sollten die Zahlung aller Voraussicht nach einfach über das Gehalt im September oder im Oktober erhalten. Selbstständige dagegen sollen die Energiepauschale erhalten, indem ihre Einkommensteuer-Vorauszahlung einmalig entsprechend gesenkt wird.

Hinweis Wie es bei Selbstständigen aussieht, die Verluste erwirtschaftet haben, ist noch unklar.

Energiepauschale nur unter Voraussetzungen für Rentner

Rentner erhalten grundsätzlich keine Energiepauschale. Denn Voraussetzung für den Erhalt dieser ist, dass im Jahr 2022 zu einem beliebigen Zeitpunkt ein Arbeitsverhältnis bestanden hat. Das bedeutet allerdings auch, dass Rentner diese Pauschale unter bestimmten Umständen doch erhalten können. Für Rentner, die noch einigermaßen fit sind, besteht nämlich die Möglichkeit, einer Beschäftigung nachzugehen. Auch wenn diese nur kurzfristig ist, kann diese zur Auszahlung der Energiepauschale berechtigen.

Hinweis Es sollte aber ein richtiges Beschäftigungsverhältnis sein. Sich für das Aufpassen auf die Enkel bezahlen zu lassen, kann gefährlich sein, da das Finanzamt in solchen Fällen genau hinsieht.

Fazit

Die Energiepauschale ist dazu gedacht, um die Bürger:innen zu entlasten. Denn die Energiepreise sind immens angestiegen, was für viele eine heftige Belastung darstellt. Unterstützt werden vom Staat allerdings nur diejenigen, die einer Arbeit nachgehen. Das bedeutet, dass zwar viele diese finanzielle Unterstützung erhalten werden, Arbeitslose sind hiervon allerdings ausgeschlossen. Auch Studierende und Rentner, die keiner Beschäftigung nachgehen, werden keine Zahlung erhalten. Diese haben allerdings die Möglichkeit, kurzfristig einen Minijob auszuüben, um die Energiepauschale doch noch zu bekommen.

FAQ: Fragen und Antworten zur Energiepauschale

Bekommen auch Rentner die Energiepauschale?

Rentner sind grundsätzlich von der Energiepauschale ausgeschlossen. Sie können allerdings einen Minijob annehmen, um doch noch Anspruch auf diese einmalige Zahlung zu erhalten.

Ist die Energiepauschale einkommensteuerpflichtig?

Ja, die Energiepauschale wird zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt und ist brutto. Das bedeutet, dass die 300 Euro aus der Pauschale der Einkommensteuer unterliegen.

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Feda Mecan

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Ich investiere seit mehreren Jahren in internationale Start-ups und habe 2015 OnlineBanken.com gegründet, um ein transparentes und unabhängiges Finanzportal in Deutschland zu etablieren.