Im Jahr 2022 hat sich die Situation für Bezieher:innen von Wohngeld verändert. Daher möchten wir dich in diesem Beitrag über alle neuen Regelungen informieren. Anhand der rechtlichen Aspekte erläutern wir, wer Anspruch auf Wohngeld hat und gehen näher auf die einzelnen Faktoren und deren Auswirkungen ein.
Das Wichtigste in Kürze
Beim Wohngeld handelt es sich um eine staatliche Leistung, die Personen und Familien mit geringem Einkommen erhalten. Wohngeld kann sowohl bei selbst genutztem Eigentum in Form eines Lastenzuschusses als auch bei einer Mietwohnung in Form eines Mietzuschusses bezogen werden. Das Ziel der Zahlung von Wohngeld besteht darin, Personen mit geringem Einkommen ein angemessenes und familiengerechtes Wohnen zu ermöglichen.
Prinzipiell können alle deutschen Bürger:innen Wohngeld beantragen. Laut § 3 Abs. 1 und 2 Wohngeldgesetz (WoGG) ist jede Person, die Wohnraum mietet und diesen selbst verwendet, für den Mietzuschuss berechtigt. Natürliche Personen, die über Wohneigentum verfügen und diesen selbst nutzen, sind wohngeldberechtigt für den Lastenzuschuss. Es gibt gemäß § 7 WoGG aber auch Ausnahmen von diesem Gesetz. So erhalten unter anderem Bezieher:innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld kein Wohngeld. Auch Empfänger:innen von Grundsicherung im Alter, Übergangsgeld oder Verletztengeld haben keinen Anspruch auf Wohngeld.
Der Ausschluss vom Wohngeld gilt selbst dann, wenn die andere Sozialleistung nicht gezahlt wird, weil gegen die Auflagen verstoßen wurde.
Seit dem 1. Januar 2022 gilt, dass das Wohngeld automatisch angepasst an die Entwicklung von Mieten und Einkommen erhöht wird. Im Anschluss erfolgen weitere Anpassungen des Wohngeldes in Abständen von 2 Jahren. Diese automatische Anpassung ist Teil der Wohngeldreform, welche im Jahr 2020 beschlossen wurde. Dadurch soll die reale Kaufkraft beibehalten werden. Das bedeutet, dass in Zukunft einige einkommensschwache Haushalte weiterhin Wohngeld erhalten können, obwohl ihr Einkommen gestiegen ist und sie in der Vergangenheit dadurch keinen weiteren Anspruch auf diese Sozialleistung gehabt hätten. Hiermit wird das Ziel verfolgt, dass weniger Personen auf Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe angewiesen sind, um ihren Lebensunterhalt bestreiten zu können.
Es wird erwartet, dass insgesamt etwa 640.000 Haushalte von dieser Wohngelderhöhung profitieren werden.
Durchschnittlich erhalten Bezieher:innen von Wohngeld einen monatlichen Zuschuss in Höhe von etwa 180 Euro. Welchen Betrag du genau erhältst, ist jedoch von mehreren Faktoren abhängig. Hierzu zählen die Höhe deiner Miete sowie deines gesamten Einkommens und die Anzahl der Personen, die im Haushalt leben. Die Formel zur Wohngeldberechnung ist recht kompliziert – du kannst aber ganz einfach mithilfe eines Wohngeld-Rechners im Internet herausfinden, ob du einen Anspruch auf diese Leistung hast und wie hoch dein Zuschuss ausfällt, indem du alle hierfür relevanten Daten eingibst.
Sowohl Eigenheimbesitzer:innen als auch Mieter:innen können Anspruch auf Wohngeld haben. Aktuell werden hierzulande mehr als 600.000 Haushalte bezuschusst. Mieter:innen können dann einen staatlichen Zuschuss zu ihren Mietzahlungen erhalten, wenn sie über ein eigenes Einkommen verfügen – hierzu zählt auch Kurzarbeitergeld, Rente oder Arbeitslosengeld I. Bewohner:innen von Alten- und Pflegeheimen können ebenfalls Wohngeld beziehen.
Bei etwa der Hälfte der Wohngeldempfänger:innen handelt es sich um Rentner:innen. Auch Eigentümer:innen einer Wohnung oder eines Hauses können von Wohngeld profitieren und einen Zuschuss zu den monatlichen Zahlungen an ihre Bank erhalten, wenn sie einen Kredit zurückzahlen. Ein Zuschuss zu den Betriebskosten ist ebenfalls möglich. Erhältst du aber bereits andere Sozialleistungen, wie beispielsweise Grundsicherung für Arbeitssuchende, hast du keinen Anspruch auf Wohngeld.
Der Mietzuschuss wird nur dann gezahlt, wenn eine Immobilie gemietet wird. Aber auch Untermieter:innen und Inhaber:innen von mietähnlichen Nutzungsrechten wie einem dinglichen Wohnrecht oder mietähnlichen Dauerwohnrecht können vom Mietzuschuss profitieren. Auch die Nutzung von Stiftungs- oder Genossenschaftswohnungen fällt hierunter.
Die Einkommensgrenzen hängen hauptsächlich von 2 wichtigen Faktoren ab – der Anzahl der Haushaltsmitglieder und der Mietstufe für die jeweilige Stadt. Bei Mietstufe 1 und einem 1-Personen-Haushalt darf das monatliche Einkommen 986 Euro nicht überschreiten, um Anspruch auf Wohngeld zu haben. Bei 5 Haushaltsmitgliedern erhöht sich die Einkommensgrenze auf 2.487 Euro.
Je mehr Personen in einem Haushalt leben, desto höher darf demnach auch das monatliche Einkommen ausfallen. Für Mietstufe 5 gilt eine monatliche Einkommensgrenze in Höhe von 1.130 Euro für einen 1-Personen-Haushalt. Befinden sich 5 Personen im Haushalt, erhöht sich der Betrag auf 2.747 Euro. Bei der höchsten Mietstufe 7 liegt die Einkommensgrenze für eine alleinlebende Person bei 1.189 Euro. Bei einem 5-Personen-Haushalt erhöht sich diese Grenze auf 2.850 Euro.
Die Mietstufen orientieren sich am Mietniveau einer Stadt. Je höher die Mietstufe, desto höher darf auch das monatliche Einkommen ausfallen.
Die Größe einer Wohnung ist bei der Beantragung von Wohngeld nicht relevant – es ist also unerheblich, auf wie viel Quadratmetern du lebst. Es kommt ausschließlich auf die Höhe der Miete bzw. der monatlichen Belastung an.
Die genaue Höhe des Wohngeldes zu berechnen ist ziemlich kompliziert, weshalb du hierfür einen der vielen Wohngeld-Rechner im Internet nutzen solltest. Wir möchten dir allerdings vorab ein paar Beispiele für einen besseren Überblick geben. Beantragt zum Beispiel eine in Stuttgart lebende Person im Jahr 2022 Wohngeld und zahlt bei einem Einkommen von 1.000 Euro 800 Euro an Kaltmiete, kann mit einem Zuschuss in Höhe von 124 Euro gerechnet werden.
Eine entscheidende Rolle spielt hier, dass in Stuttgart die Mietstufe 6 gilt. Denn wenn wir dieselben Daten eingeben und nur den Wohnort in Main-Tauber-Kreis ändern, welcher die Mietstufe 1 hat, fällt der Anspruch auf Wohngeld weg. Hier handelt es sich also um einen Ort mit einem deutlich günstigeren Mietniveau.
Die Beantragung von Wohngeld kann entweder bei der zuständigen Wohngeldstelle vor Ort oder per Internet erfolgen. Dabei findet seitens der Wohngeldstelle auch eine Beratung der Antragsteller:innen statt. Dort kann auch die genaue Höhe des Wohngeldes ausgerechnet werden.
Um einen Mietzuschuss erhalten zu können, müssen Mieter:innen einige Nachweise und Unterlagen bei der zuständigen Behörde einreichen. Hierzu gehört eine vom Arbeitgeber ausgefüllte Verdienstbescheinigung, aus der hervorgeht, wie hoch dein Bruttoarbeitslohn innerhalb der letzten 12 Monate ausgefallen ist. Zusätzlich musst du deinen Mietvertrag vorlegen und einen Nachweis über die geleisteten Mietzahlungen erbringen. Eine Meldebescheinigung und dein Personalausweis werden ebenfalls benötigt. Unter Umständen können noch weitere Dokumente erforderlich sein, wie zum Beispiel Untermietverträge sowie Nachweise über Sozialleistungen oder Unterhaltsverpflichtungen.
Gemäß § 25 WoGG gilt die Bewilligung von Wohngeld für 12 Monate. Wenn davon auszugehen ist, dass sich deine Situation innerhalb dieser Zeit maßgeblich verändert, kann der Zeitraum auch entsprechend verkürzt werden. Wohngeld wird grundsätzlich ab dem ersten Tag des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Rückwirkend kann kein Wohngeld gewährt werden. Du erhältst Wohngeld auch nicht automatisch, wenn du die Voraussetzungen dazu erfüllst – es muss zwingend ein Antrag bei der zuständigen Wohngeldbehörde gestellt werden.
Wohngeld ist dazu gedacht, um einkommensschwache Haushalte zu unterstützen. Dabei richtet sich diese staatliche Leistung sowohl an Eigentümer:innen als auch an Mieter:innen. Letztere können von einem Mietzuschuss profitieren, während Eigentümer:innen einer Immobilie einen Zuschuss zu ihren Kreditzahlungen oder Betriebskosten erhalten.
Maßgeblich für die Höhe des Zuschusses sind die Größe des Haushalts sowie die Mietstufe des Wohnorts. Auch die Höhe des Einkommens sowie die Höhe der Miete spielen eine entscheidende Rolle. Da die genaue Höhe des Wohngeldes nicht einfach zu berechnen ist, sollte einer der zahlreichen Wohngeld-Rechner im Internet verwendet werden.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Anrechenbares Einkommen sind alle steuerpflichtigen Einnahmen und gewisse steuerfreie Einkünfte. Hierzu gehören beispielsweise Lohnzahlungen, Urlaubsgeld und auch Sachbezüge.
Die genaue Höhe des Wohngeldes ist von vielen Faktoren abhängig. Im Durchschnitt liegt der Zuschuss bei etwa 180 Euro.
Wohngeld steht grundsätzlich allen Bürger:innen zu, die über ein eigenes Einkommen verfügen. Dabei richtet sich das Wohngeld aber hauptsächlich an diejenigen, die Probleme haben, ihre Mietzahlungen zu leisten. Gutverdiener:innen zum Beispiel erhalten kein Wohngeld.
Wohngeld kann bei der zuständigen Wohngeldstelle beantragt werden. Dabei kann der Antrag vor Ort oder per Internet gestellt werden.
Wohngeld wird grundsätzlich für einen Zeitraum von 12 Monaten bewilligt. Wenn abzusehen ist, dass sich deine Situation und die für das Wohngeld ausschlaggebenden Faktoren innerhalb dieser Zeit verändern werden, kann der Zeitraum auch kürzer ausfallen.
Wie hoch das Einkommen ausfallen darf, um Wohngeld zu erhalten, ist von der Größe des Haushalts und der Mietstufe der Stadt abhängig. Bei einer alleinlebenden Person, die in einer Stadt mit Mietstufe 1 lebt, beträgt die monatliche Einkommensgrenze 986 Euro.
Wohngeld darf nur dann in Anspruch genommen werden, wenn kein erhebliches Vermögen vorhanden ist. Laut der Verwaltungsvorschriften zu § 21 WoGG liegt die Grenze bei einem Vermögen von 60.000 Euro für das erste Haushaltsmitglied und bei 30.000 Euro für jedes weitere Mitglied.