Insbesondere Menschen mit einem geringen Einkommen haben es oft sehr schwer, eine Wohnung zu finden, die sie sich leisten können. Damit die betroffenen Personen an günstigen Wohnraum kommen können, finanziert der Staat bestimmte Mietwohnungen. In diesem Zusammenhang spielt der Wohnberechtigungsschein eine wichtige Rolle. Im Rahmen dieses Beitrags erläutern wir daher genau, was ein solcher Schein eigentlich ist und wofür er verwendet wird. Wir gehen darauf ein, wer einen WBS beantragen kann und Anspruch auf eine günstige Sozialwohnung hat. Denn hierfür müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.
Das Wichtigste in Kürze
Ein Wohnberechtigungsschein ist eine amtliche Bescheinigung, die es ermöglicht, eine „belegungsgebundene“ Mietwohnung zu beziehen. Einige Mietwohnungen werden vom Staat subventioniert, weshalb die Miete für diese Wohnungen viel geringer ausfällt als eigentlich üblich wäre. Hier dürfen allerdings nur Personen mit geringem Einkommen einziehen, die sich eine Wohnung zum gewöhnlichen Preis nicht leisten könnten. Dementsprechend dient der Wohnberechtigungsschein dazu, den Anspruch auf eine durch öffentliche Gelder geförderte Wohnung geltend zu machen.
Je nach Höhe des Einkommens kommen 2 verschiedene Typen des Wohnberechtigungsscheins infrage. Hierbei wird das gesamte Einkommen aller im Haushalt lebenden Personen berücksichtigt. Hierzu gehören Ehe- und Lebenspartner:innen, Geschwister, Schwiegertöchter bzw. -söhne, Schwäger:innen sowie Eltern und Kinder. Bis zu einer bestimmten Einkommenshöhe wird der Wohnberechtigungsschein Typ A ausgestellt. Die Wohnung wird in diesem Fall direkt über die örtliche Behörde vergeben.
Beim Wohnberechtigungsschein Typ B läuft es anders ab. Diesen Schein erhalten Personen, deren Einkommen höher ausfällt. Hierbei wird die Wohnung nicht direkt über das zuständige Amt vergeben. Stattdessen müssen Mietinteressent:innen zunächst Kontakt zu den Vermieter:innen aufnehmen. Wenn Interessent:innen nach der Besichtigung der Wohnung Interesse daran haben, diese zu mieten, können sie beim Wohnungsamt einen Antrag auf Bezugsgenehmigung stellen. Unter bestimmten Umständen ist es auch für Inhaber:innen eines Wohnberechtigungsscheins Typ B möglich, eine Wohnung zu beziehen, die eigentlich für Typ A gedacht ist.
Manche Sozialwohnungen können nur bezogen werden, wenn ein bestimmter Wohnberechtigungsschein vorgelegt wird.
Auf einem Wohnberechtigungsschein ist immer auch die persönliche Dringlichkeitsstufe angegeben. Diese gibt an, wie dringend Wohnungssuchende eine neue Wohnung benötigen. Ein sehr kurzfristiger Bedarf besteht bei den Stufen 1 bis 6. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn Obdachlosigkeit droht oder Wohnungssuchende krank sind. Die Vergabe der Stufe erfolgt seitens der zuständigen Behörde. Es gibt nur begrenzten sozialen Wohnraum, weshalb dieser meist dann vergeben wird, wenn es besonders dringlich ist.
Die zuständige Behörde vermittelt oft nur dann aktiv Wohnungen, wenn eine hohe Dringlichkeit vorliegt.
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein können viele Personengruppen haben. Hierzu gehören unter anderem Studierende, Auszubildende, Alleinerziehende, Rentner:innen, Menschen mit Behinderung, Senior:innen, Personen, die Hartz IV beziehen und Migrant:innen, wenn diese eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung und einen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Ob die Voraussetzungen für die Vergabe eines Wohnberechtigungsscheins erfüllt werden, muss in jedem Einzelfall geprüft werden.
Ein ausgestellter Wohnberechtigungsschein gilt für 1 Jahr. Das Jahr startet am selben Tag, an dem der Schein ausgestellt wurde. Wenn du nach Ablauf dieser Frist eine neue Sozialwohnung beziehen möchtest, muss der Schein erneut beantragt werden. Ein WBS ist in jedem Bundesland gültig, allerdings muss die örtliche Behörde bei einem Umzug informiert werden.
Die Grundvoraussetzung, um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, ist, dass das gemeinsame Einkommen der Personen eines Haushalts nicht ausreicht, um eine Miete in üblicher Höhe zu zahlen. Das bedeutet, dass eine bestimmte Einkommenshöhe nicht überschritten werden darf. Die genaue Einkommensgrenze fällt jedoch je nach Bundesland unterschiedlich aus. Jedes Bundesland kann diese Grenze gemäß § 9 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) selbst festlegen. In Berlin zum Beispiel liegt die Grenze für eine alleinstehende Person bei Bruttojahreseinkünften in Höhe von 16.800 Euro.
Die zuständigen Ämter können einen bestimmten Fall auch einzeln überprüfen, wenn sie dies möchten. Vom Bruttojahreseinkommen dürfen unter Umständen noch bestimmte Pauschalen abgezogen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn du Unterhalt zahlen musst oder eine:n Angehörige:n pflegst. Für Menschen mit Behinderung greifen Sonderregelungen, sodass diese selbst dann einen Wohnberechtigungsschein erhalten können, wenn das Einkommen über der festgelegten Grenze liegt.
Ob dein Einkommen unterhalb der für dein Bundesland geltenden Einkommensgrenze liegt, kannst du leicht durch die Nutzung eines WBS-Rechners herausfinden. Hier musst du lediglich wenige Daten eingeben, um zu ermitteln, ob du Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein hast. Neben dem Bundesland, in dem du lebst, musst du angeben, wie viele Erwachsene und wie viele Kinder sich im Haushalt befinden. In diesem Zusammenhang gilt jede Person als Kind, die mit dem / der Erziehungsberechtigten zusammenwohnt und unter 25 Jahre alt ist. Das monatliche Gehalt und die jährlichen Sonderzahlungen wie zum Beispiel Urlaubsgeld müssen ebenfalls angegeben werden. Zudem kannst du noch angeben, ob eine behinderte oder schwerbehinderte Person im Haushalt lebt.
Wenn beide Ehepartner:innen unter 40 Jahre alt sind und die Eheschließung innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt ist, kann ein Freibetrag geltend gemacht werden. Im letzten Schritt kann noch angegeben werden, ob monatliche Unterhaltszahlungen für eine nicht im Haushalt lebende Person gezahlt werden. Mit einem Klick auf „Auswerten“ erfährst du, ob du einen Wohnberechtigungsschein erhalten kannst.
Alternativ kannst du auch selbst ausrechnen, ob eine solche Berechtigung besteht. Für einen 2-Personen-Haushalt in Berlin gilt beispielsweise eine Einkommensgrenze von 25.200 Euro pro Jahr. Für jede weitere Person erhöht sich das Limit um 5.740 Euro. Lebst du also zum Beispiel mit 2 weiteren erwachsenen Personen in einem Haushalt, dürftet ihr zusammen maximal 30.940 Euro pro Jahr verdienen.
In Berlin darf die Einkommensgrenze um bis zu 40 % überschritten werden. Das bedeutet für das Rechenbeispiel, dass sich das maximal mögliche Einkommen, um Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein zu haben, auf 43.316 Euro erhöht.
Welche Wohnungsgröße dir zugestanden wird, ist stark von der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen abhängig. Für eine allein lebende Person zum Beispiel ist eine 50 m² große Wohnung zulässig. Einem 2-Personen-Haushalt steht eine 65 m² große Wohnung zu. Bei einem 3-Personen-Haushalt sind es bereits 80 m². Leben 4 Personen zusammen in einem Haushalt, darf die Wohnung bis zu 95 m² groß sein. Für 5 Personen gilt eine Wohnungsgröße von 110 m² als angemessen. Jede weitere Person erhöht die zulässige Wohnungsgröße um 15 m².
Die zulässige Wohnungsgröße darf in der Regel um bis zu 5 m² überschritten werden.
Der Nutzen eines WBS besteht darin, es Geringverdiener:innen zu erleichtern, eine Wohnung zu finden, die sie sich auch leisten können. Für Inhaber:innen eines Wohnberechtigungsscheins ergeben sich gleich mehrere große Vorteile. Der offensichtlichste Vorteil dürfte darin bestehen, dass die Miete viel geringer ausfällt als bei einer Wohnung, die nicht vom Staat gefördert wird. Zudem dürfen Vermieter:innen die Miete nicht beliebig erhöhen, sodass Mieter:innen einer Sozialwohnung von großen Mieterhöhungen verschont bleiben.
Welche Unterlagen für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins einzureichen sind, kann sich von Fall zu Fall unterscheiden. Zunächst ist ein Personalausweis erforderlich. Zudem müssen Einkommensnachweise aller Personen erbracht werden, die in die Sozialwohnung einziehen möchten. Hierfür kann zum Beispiel die letzte Einkommensteuererklärung verwendet werden. Eine Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt kann ebenfalls verlangt werden. Sofern du von bestimmten Sonderregelungen Gebrauch machen möchtest, zum Beispiel wenn eine im Haushalt lebende Person schwerbehindert ist, ist hierfür ein Schwerbehindertenausweis erforderlich. Gibst du an, dass du Unterhaltszahlungen leistest, musst du dies entsprechend nachweisen können.
Du kannst deinen Antrag für den Wohnberechtigungsschein bei der zuständigen Gemeinde stellen. Dieser kann auch online heruntergeladen werden. Hierbei ist es wichtig, dass du das Formular deines Wohnortes verwendest, da die Antragsformulare je nach Bundesland und Gemeinde voneinander abweichen können. Eine persönliche Beantragung bei der zuständigen Behörde ist ebenfalls möglich. Im Rahmen eines persönlichen Gesprächs können so etwaige Unklarheiten beseitigt werden.
In vielen Gemeinden kann der Wohnberechtigungsschein beantragt werden, ohne dass hierfür Gebühren verlangt werden. In manchen Bundesländern können jedoch auch Bearbeitungsgebühren erhoben werden. Diese liegen zwischen 5 und 40 Euro. Die Höhe der Bearbeitungsgebühr basiert auf dem aktuellen Einkommen der Antragstellenden. Zum Teil werden diese Gebühren nur dann erhoben, wenn dem Antrag nicht stattgegeben wird. Gezahlt werden können die Gebühren entweder direkt vor Ort oder nach Eingang der Rechnung. Eine Beratung vor Ort ist immer kostenlos.
Ein Wohnberechtigungsschein ermöglicht es den Inhaber:innen, eine günstige Sozialwohnung zu beziehen. Diese Wohnungen werden vom Staat finanziert und sind daher deutlich günstiger als andere Mietwohnungen. Dieses Angebot richtet sich an Personen mit geringem Einkommen, die sich die Miete einer Wohnung zum regulären Preis nicht leisten können. Daher muss für den Erhalt eines WBS nachgewiesen werden, dass das Einkommen eines Haushalts nicht über einer bestimmten Grenze liegt. Diese Einkommensgrenzen variieren je nach Bundesland. Allerdings gilt ein Wohnberechtigungsschein bundesweit, sodass der Wohnort gewechselt werden kann.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Einen Wohnberechtigungsschein erhältst du dann, wenn du die Voraussetzungen hierfür erfüllst und einen Antrag stellst, der vom Amt genehmigt wird. Dafür darf dein Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreiten.
Um einen Wohnberechtigungsschein zu erhalten, musst du im ersten Schritt einen Antrag stellen und eventuell anfallende Gebühren zahlen. Danach wird dein Antrag bearbeitet, was bis zu 2 Wochen dauern kann. Erfüllst du die Voraussetzungen, erhältst du anschließend den Wohnberechtigungsschein.
Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben diejenigen, deren Einkommen eine bestimmte Höhe nicht überschreitet. Hierzu können Studierende, Rentner:innen, Auszubildende, Alleinerziehende, Senior:innen, Menschen mit Behinderung, Hartz-IV-Bezieher:innen und Migrant:innen mit Aufenthaltsgenehmigung und festem Wohnsitz in Deutschland gehören.
Der Wohnberechtigungsschein muss bei der zuständigen Gemeinde beantragt werden. Dies kann entweder persönlich vor Ort erfolgen oder per Internet, da der Antrag mittlerweile auch im Netz heruntergeladen werden kann.
Ein Wohnberechtigungsschein ist genau 1 Jahr lang gültig. Das Datum der Ausstellung gilt hierbei als Startzeitpunkt.
Die genaue Höhe der Einkommensgrenze ist davon abhängig, in welchem Bundesland du lebst und wie viele Personen mit dir in einem Haushalt leben. In Bayern zum Beispiel liegt die Grenze für einen Singlehaushalt bei 22.600 Euro.