Schulden machen ist in der heutigen Konsumgesellschaft kein Makel. Wer zur Miete wohnt oder eine Eigentumswohnung finanziert, hat Schulden. Es handelt sich um vertraglich geregelte Schulden, die alltäglich im Leben sind.
Komplett schuldenfrei leben ist ein Anspruch, wenn genug Geld zum Leben vorhanden ist. Reichen Einnahmen auf Dauer nicht für die Ausgaben aus, kann aus einer Zahlungsunfähigkeit Überschuldung drohen. Die Folgen reichen von Mahnungen über SCHUFA-Eintrag bis Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.
Hohe Schulden sind unangenehm und können die Psyche eines Menschen stark belasten. Wir zeigen, wie es in 5 Schritten gelingt, wieder schuldenfrei zu werden.
In Deutschland ist etwa jeder:e zehnte Erwachsene:r von Überschuldung und nachhaltiger Zahlungsstörung betroffen, nachzulesen auf dem Portal Statista.
Damit sind etwa 6,85 Millionen erwachsene Bürger:innen nicht in der Lage, dauerhaft ihren Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Männer bilden mit rund 4,17 Millionen den Hauptteil bei überschuldeten Personen. Die meisten überschuldeten Personen finden sich in der Gruppe der 30- bis 39-Jährigen. Im Westen Deutschlands ist die Zahl der Schuldner*innen höher, im Osten der Republik ist die Schuldenquote höher.
Die Ursachen von Überschuldung werden seit 2006 durch das Statistische Bundesamt unter Mitwirkung von Schuldnerberatungsstellen und Betroffenen erfasst und dokumentiert.
Zu den Hauptauslösern der Überschuldung gehören regelmäßig:
Weitere Gründe sind:
Der Anteil des Haushaltseinkommens, der für Mietzahlungen oder ähnliches aufzubringen ist, sollte nicht mehr als 30 Prozent betragen. Alleinstehende und Alleinerziehende bewegen sich über diesem Wert.
Ist der Auslöser eine unwirtschaftliche Haushaltsführung, spielen sogenannte Schuldenfallen eine Rolle. Junge Leute erliegen den Versuchungen der Online-Shops und tappen mit Spontankäufen schnell in die Schuldenfalle. Menschen geben dauerhaft mehr aus, als sie einnehmen. Sie leben über ihre Verhältnisse. Leider wird an den Schulen der richtige Umgang mit Geld nicht gelehrt.
Gründe für eine Überschuldung resultieren häufig aus negativen persönlichen Ereignissen, die wiederum negative Auswirkungen auf die Psyche der Schuldner haben.
Die Psyche betroffener Schuldner:innen entscheidet wesentlich, wie mit Schulden umgegangen wird. Existenzangst und das Gefühl des eigenen Scheiterns erschweren den Umgang mit der Schuldenlast. Viele Schuldner schaffen es nicht die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um das Schuldenproblem anzugehen. Das kann so weit gehen, dass sie ihren Lebensmut verlieren. Teilweise verhindern Spielsucht oder Alkoholsucht jegliche Beschäftigung mit der Schuldenproblematik.
Eine Überschuldung kann plötzlich, und wie die Corona-Pandemie zeigt, ohne eigenes Verschulden eintreten. Wegbrechende Einnahmen bedeuten nicht im Gegenzug auch geringer werdende Ausgaben. Mit dem Fortschreiten der Corona-Pandemie wächst das Risiko einer Überschuldung unter Geringverdiener:innen. Betroffen sind vor allem Selbstständige, geringfügig Beschäftigte und Menschen in Ausbildung.
Im Prinzip kannst du alle Schritte, um schuldenfrei zu werden, allein gehen. Schuldnerberatungen und Rechtsanwält:innen helfen bei Verhandlungen mit Gläubigern oder geben Tipps zum Umgang mit einer Überschuldung um wieder schuldenfrei zu werden. Sie sind ein passender Ansprechpartner, wenn die Privatinsolvenz der Weg aus den Schulden sein soll. Ab einer Schuldensumme von mehr als 2.000 Euro solltest du ein Privatinsolvenzverfahren in Betracht ziehen. Bereits nach 36 Monaten bis du alle Schulden los.
Wichtig ist, dass du dich der Situation stellst und den Willen für eine nachhaltige Schuldenbeseitigung aufbringst. Aus kleinen Schulden können schnell große Schulden erwachsen. Mahngebühren, Inkassokosten und Vollstreckungskosten sowie Zinsen auf Forderungen summieren sich. Die Folge kann eine Verdopplung der ursprünglichen Schuldensumme sein.
Wenn du deine Gläubiger:innen über Gründe und Lösungen für ausbleibende Zahlungen informierst, wähle die Schriftform. Am besten du sendest Mitteilungen per Post und bei Bedarf mit Einschreiben. Du kannst den:die Gläubiger:in auch per E-Mail anschreiben. Entsprechenden E-Mailverkehr speichern und ausdrucken, so bleibt das Ganze beweiskräftig und nachvollziehbar.
Bitte immer daran denken: Mietrückstände können den Verlust der Wohnung nach sich ziehen. Bei unbezahlten Stromrechnungen droht die Zählersperre und Stromabschaltung. Deine Reaktionen, Kontaktversuche und Vereinbarungen müssen jederzeit nachweisbar sein.
Übersteigen deine Ausgaben deine Einnahmen dauerhaft, wirst du über kurz oder lang zahlungsunfähig. Du kannst versuchen, deine Einnahmen oder Ausgaben zu optimieren. Dazu musst du die einzelnen Positionen aller deiner Ausgaben, inklusive der vertraglichen Verbindlichkeiten kennen.
Es gibt keine zentrale Stelle, wo Verbindlichkeiten privater Verbraucher erfasst und abgerufen werden können. Sind dir Details offener Rechnungen unklar oder hast du Rechnungen nicht mehr, bitte entsprechende Gläubiger:innen um eine Aufstellung aller offenen Rechnungsbeträge.
Für den nächsten Schritt musst du den Verbindlichkeiten eine Reihenfolge geben. Wohnungs- und Stromschulden besitzen oberste Priorität.
Offene Rechnungen können passieren. Vertragliche Regelungen (Kredit- oder Mietvertrag) sind einzuhalten. Ein Verstoß deinerseits liefert dem Vertragspartner einen Kündigungsgrund.
Kein:e Gläubiger:in möchte von seinem Vertragspartner im Ungewissen gelassen werden. Spätestens nach dem Erhalt einer Mahnung musst du aktiv werden. Ein Nichtreagieren würde bedeuten, dass der:die Gläubiger:in von einer Zahlungsunwilligkeit ausgeht und die Beitreibung der Schulden einleitet. Seine Bereitschaft, über einen Schuldennachlass zu verhandeln, dürfte das nicht fördern.
Die Mitteilung an den:die Gläubiger:in über den Verlust des Arbeitsplatzes oder einen Einkommensausfall aufgrund einer Erkrankung kann kurz ausfallen. Optimal wäre, wenn sie deinen Vorschlag zum weiteren Umgang mit den Schulden beinhaltet.
Am besten ist, du suchst das persönliche Gespräch mit Gläubiger:innen. Mit einem Telefongespräch oder eine Aussprache vor Ort entlässt du die Schulden aus der Anonymität. Das kann zu einer Einigung und Vertragsänderung führen. Das ist eine gute Gelegenheit, um einen Gläubiger:innen von deiner bestehenden Zahlungsbereitschaft trotz der finanziellen Probleme zu überzeugen.
Zahlungsunfähigkeit ist das Ergebnis von mehr Ausgaben als Einnahmen. Im Haushaltsplan stellst du Einnahmen und Ausgaben gegenüber. So findest du heraus, ob und wie viel Geld für die Schuldenrückzahlung zur Verfügung steht.
In der Einnahmen-Ausgaben Rechnung stehen für gewöhnlich einer oder wenigen Einnahmepositionen zahlreiche Ausgaben gegenüber. Alle Kosten, die nicht der Sicherstellung deines Lebensunterhalts dienen, gehören auf den Prüfstand. Ziel sollte sein, die eine oder andere Ausgabenposition zu verringern oder zu vermeiden. Dann verfügst du über mehr Geld, um Schulden zu begleichen.
Verkaufe verwertbare Gegenstände wie Schmuck oder Gold beim Goldhändler oder auf eBay. Jede zusätzliche Einnahme wird dir beim Bezahlen von Schulden helfen. Im Fall einer Privatinsolvenz würden sie unter die Insolvenzmasse fallen und vom Gericht verwertet werden. Dort musst du über deine Vermögensverhältnisse verbindlich Auskunft geben.
Bleibt kurzfristig kein Geld zur Schuldenrückzahlung, musst du die Verhandlungen mit den Gläubigern für Zahlungsaufschub oder Schuldenerlass nutzen.
Dein:e Gläubiger:in erwartet von dir Lösungen, wie du offene Rechnungen zu begleichen gedenkst. Das ist deine Chance für die Einigung und um Inkasso- oder gerichtliche Verfahren zu verhindern. Jede Einigung mit einem bzw. einer Gläubiger:in bedeutet einen weniger auf deiner Liste.
Du solltest nur solche Lösungen anbieten, die du dir leisten kannst. Bei größeren Schulden solltest du einen Vergleich mit dem Gläubiger anstreben, um so einen Schuldenerlass für einen Teil der Verbindlichkeiten zu erreichen. Bei kleineren Schulden wäre das Angebot einer Einmalzahlung einer verminderten Schuldsumme sinnvoll. Ein Teilverlust ist für Gläubiger:innen besser als ein Rechnungskomplettausfall.
Hast du Einigkeit mit den Gläubiger:innen über die Rückzahlungsmodalitäten erzielt, musst du die Vereinbarungen konsequent einhalten. Bleibst du erneut Zahlungen schuldig, kann der Gläubiger die sofortige Rückzahlung der gesamten Schuld verlangen und Forderungen notfalls gerichtlich einfordern.
Bei vielen Gläubiger:innen ist die Schuldenregulierung nicht so einfach, denn dein Geld kannst du nicht beliebig auf Forderungen aufteilen. Hier kann es Sinn machen, professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Das könnte die Gläubigerverhandlungen vereinfachen und auch offizieller gestalten. Reicht das Geld auf längere Sicht nur für Lebensführung, bleibt für Gläubigeransprüche nichts übrig. Dann ist ein Privatinsolvenzverfahren die beste Lösung.
Führen Sie ein Haushaltsbuch, um Einnahmen und Ausgaben zu erfassen. So kannst du mit der Zeit feststellen, wo unnötig Geld ausgegeben wird. Hier mal 20 Euro, da mal 10 Euro – das alles summiert sich. Oft sind es gerade Kleinigkeiten, die den Haushaltsetat unnötig strapazieren und schnell abgestellt werden können.
Auf der Einnahmenseite lässt sich das eine oder andere optimieren. Frage deinen Arbeitgeber, ob eine Gehaltserhöhung möglich ist. Unter Umständen kommst du für staatliche Hilfen infrage. Viele Berechtigte verzichten auf das Beantragen von Wohngeld. Der Zuschuss für eine Familie mit zwei Kindern kann mehrere Hundert Euro im Monat betragen und damit die halbe Miete und mehr.
Die Kosten für Lebensmittel, Kleidung, Reinigungsmittel, Hygieneprodukte und aller sonstigen Haushaltswaren machen einen Großteil der monatlichen Ausgaben aus. Sie hängen wesentlich vom Verbrauch und von Einkaufspreisen ab. Billiger beim Discounter einkaufen und schon du hast mehr im Geldbeutel.
Das schließt den Kauf von Lebensmitteln in dem Umfang, der tatsächlich benötigt wird, sodass nichts in der Mülltonne landet. Viele Discounterwaren stammen von den bekannten Markenherstellern und werden lediglich unter einer anderen Bezeichnung vermarktet.
Wer am Monatsende noch Geld zum Sparen übrig haben möchte, sollte alle Möglichkeiten zum Sparen nutzen. Regelmäßig Preise vergleichen hilft sehr beim Sparen.
Miete, Strom, Handy, Netflix & Co. – du denkst da geht nichts? Du musst keine ungerechtfertigte Mieterhöhung hinnehmen. Auch zu hohe Nebenkosten musst du nicht bezahlen. Du solltest im Einzelfall prüfen, was erlaubt und was richtig abgerechnet ist.
Mit dem Wechsel des Stromversorgers spart eine Familie im Schnitt 200 Euro im Jahr. Selbst beim gleichen Stromanbieter findest du manchmal bessere Angebote.
Handy und Internet ist aus dem Alltag nicht mehr wegzudenken. Komplett-Pakete können 50 Euro und mehr kosten. Ein Tarif 10 Euro im Monat günstiger, macht 120 Euro mehr auf dem Konto im Jahr. Familie mit mehreren Verträgen können ein Doppelt oder dreifach sparen. Auch beim Netflix-Abo in der teuersten Variante geht es eine Nummer kleiner.
Sparpotential bietet sich vielfach bei Versicherungen. Während einige zu teuer sind, sind andere überflüssig. Nicht benötigter Versicherungsschutz kostet unnötig. Doppelt versichert, bedeutet nicht besser versichert. Ein unabhängiger Versicherungsberater oder Verbraucherschützer kann bei der Optimierung und Vertragsumstellungen helfen.
Ein Versicherungen Vergleich zeigt dir auf einfache Weise Sparpotential auf. Zu einem neuen und günstigeren Anbieter solltest du so schnell wie du möglich wechseln. Versicherungsverträge kannst du unter Einhaltung der Kündigungsfrist beenden.
Der Erhalt einer Kreditkarte mit einem echten Kreditrahmen von drei Monatsgehältern und mehr ist für festangestellte Beschäftigte und Beamte kein Problem. Es gibt Kreditkartenangebote, bei denen du einmal pro Monat eine Kartenabrechnung mit einem Zahlungsziel erhältst. Erfolgt die Zahlung fristgemäß, entstehen dir bei der Kartennutzung keine Kosten. Teuer wird es, wenn du dich für eine Teilrückzahlung entscheidest. 15 Prozent pro Jahr und höher sind nicht unüblich.
Ein kleineres Kartenlimit kann hilfreich sein, größere Kartenschulden anzuhäufen. Wer generell Schwierigkeiten mit der Rückzahlung hat, nutzt besser eine Debitkarte, wo bargeldlose Einkäufe zeitnah vom Girokonto abgebucht werden. Ist kein Geld auf dem Konto, wird die Kartenzahlung verweigert.
Es gibt Kreditkarten mit zusätzlichen Leistungen (Versicherungen, Cashback, etc.). Diese kosten eine Jahresgebühr. Unter Umständen fällt diese bei einem bestimmten Umsatz weg. Nutzt du die zusätzlichen Leistungen nicht, solltest du zu einer kostenlosen Kreditkarte wechseln.
Mit Kreditkarten auf Guthabenbasis, sogenannte Prepaid Kreditkarten, wirst du immer die Kontrolle über bargeldlose Ausgaben behalten und keine Schulden anhäufen. Sie besitzen außer der Kreditfunktion alle sonstigen Kreditkartenfunktionen. Vor Gebrauch musst du die Karten mit guthaben versehen. Ist kein Guthaben auf der Karte, wird die gewünschte Transaktion abgelehnt. Leider gibt es diese nicht kostenlos und mit meist höheren Nutzungsgebühren als viele Bankkreditkarten.
Der neue Fernseher, das Smartphone, eine moderne Küche sind eigentlich zu teuer für die eigenen finanziellen Gegebenheiten. Aber da gibt es ja noch das Angebot Kauf mit Ratenzahlung. Es heißt: „Wir finanzieren all ihre Wünsche.“ – Bezahlen musst du das. Ratenkauf ist eine typische Schuldenfalle.
Lass dich nicht allzu sehr zum Leben auf Pump verleiten. Nach mehreren Ratenkäufen verlierst du schnell den Überblick über die Abbuchungen. Eine kleine Verschlechterung der finanziellen Verhältnisse bringt dich in Zahlungsschwierigkeiten. Spare besser so lange, bis du dir die Anschaffung leisten kannst.
Banken und Sparkassen räumen ihren Kunden:innen gern einen Dispo ein. Den musst du nicht selbst beantragen. Nützlich ist ein Dispokredit, wenn am Monatsende eine Zahlung fällig wird, das Kontoguthaben nicht ausreichend ist. Das Problem ist, dass viele Dispo-Inhaber:innen zu lange oder ständig im Soll ihres Dispokredits verharren und so ständig Dispozinsen zahlen.
Ein Wechsel des Girokontos sollte in Betracht gezogen werden. Bei Zinsen von 7 Prozent oder 10 Prozent pro Jahr beträgt das Sparpotential 50 Euro im Jahr und mehr.
Einen eingeräumten Dispokredit kannst du jederzeit an die Bank zurückgeben.
Ehemals teure Kredite können heute um einiges günstiger aufgenommen werden. Erhebliche Zinsunterschiede gibt es zudem bei den Kreditangeboten. Mit sehr guter Bonität sind Ratenkredite mit zwei Prozent und weniger erhältlich. Eine Umschuldung laufender Kredite kann zu einer Zinsersparnis führen, die sich bei längerer Laufzeit umfangreicher auswirkt.
Wer mehrere Ratenkredite am Laufen hat, sollte sich zwecks Umschuldung die Finanzierungsangebote in unserem Kredit Vergleich näher anschauen. Mehrere Kredite in einem Darlehen zusammengefasst, sorgt neben verminderten Kreditkosten für mehr Übersicht und vereinfacht das Bezahlen.
Verfügt dein Kreditvertrag über eine kostenlose Soforttilgung und hast du das notwendige Geld frei, löse den Kredit vorzeitig ab.
Wenn du deine Schulden nicht mehr zahlen kannst, solltest du nicht den Kopf in den Sand stecken und auf Rechnungen, Mahnungen oder dergleichen mit dem notwendigen Ernst und Sachverstand reagieren.
Deine Kreditwürdigkeit verschlechtert sich durch einen negativen SCHUFA-Eintrag als Folge von Mahnverfahren. Weitere Einträge können bis zur Kreditunwürdigkeit führen.
Nach eingeleiteter Zwangsvollstreckung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder Privatinsolvenz gilt man als unzuverlässiger Schuldner. Das heißt, dass keine neuen Kredit- oder Mobilfunkverträge abgeschlossen werden können.
Die Bank kann das Girokonto, den Dispokredit oder einen laufenden Kreditvertrag ohne Angabe besonderer Gründe kündigen.
Aus einer Überschuldung kannst du dich mit einer Privatinsolvenz befreien. Der Gesetzgeber hat mit der Restschuldbefreiung nach 36 Monaten (bis 10/2020 waren es 6 Jahre) die Voraussetzung für eine schnelle Befreiung von Schulden und einen Neuanfang geschaffen. Eine Restschuldbefreiung wird nur einmal alle zehn Jahre erteilt.
Die richtige Bezeichnung für das Privatinsolvenzverfahren ist die Verbraucherinsolvenz. Die Privatinsolvenz bezeichnet die gerichtliche Schuldenregulierung für Personen, die keiner selbstständigen Tätigkeit nachgehen.
Für die Schuldentilgung muss ein bzw. eine Alleinstehender:e ohne Unterhaltspflicht sein pfändbares Einkommen verwenden. Die vom Gesetzgeber bestimmte Grenze für unpfändbares Einkommen beträgt aktuell 1.275,01 Euro. Bei Unterhaltspflicht (eine unterhaltsberechtigte Person) erhöht sich der Betrag auf 1.811,08 Euro. (Stand: 05/2021)
Nach Ablauf der sogenannten Wohlverhaltensperiode (Dauer drei Jahre) erteilt das Gericht die Restschuldbefreiung. Schulden egal in welcher Höhe werden gelöscht. Hierbei ist es ohne Belang, ob ein Schuldner Zahlungen in bestimmter Höhe an den Gläubiger getätigt hat. War er dazu nicht in der Lage, wird die Restschuldbefreiung ebenso bei 0 Euro Schuldentilgung erteilt.
Die durchschnittlichen Gerichtskosten für Privatinsolvenzverfahren betragen 1.000 bis 2.500 Euro. Darin enthalten sind Kosten des Insolvenzgerichtes und des Insolvenzverwalters. Am Ende der Insolvenz entstehen weitere Verfahrenskosten. Während der Wohlverhaltensphase sind pro Jahr mindestens 100 Euro plus Mehrwertsteuer zu entrichten. Die Bezahlung der restlichen Kosten ist innerhalb von 6 Jahren in Raten möglich.
Mit der Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens ist der bzw. die Schuldner:in vor Gläubiger:innen geschützt. Der Pfändungs- und Vollstreckungsschutz besagt, dass Gläubiger:innen keinen Kontakt mit dem bzw. der Schuldner:in aufnehmen dürfen.
Um zur Restschuldbefreiung zu gelangen, ist eine Schuldnerberatung ein sicherer Weg. Eine Privatinsolvenz lässt sich innerhalb von 4 bis 6 Wochen in die Wege leiten.
Vor dem Gang zum zuständigen Insolvenzgericht steht ein außergerichtlicher Einigungsversuch mit den Gläubigern. Lehnt der bzw. die Gläubiger:in den vom:von der Schuldner:in vorgelegten Schuldenbereinigungsplan ab, kann die Anmeldung der Privatinsolvenz erfolgen.
Wer die Antragstellung beim Insolvenzgericht selbst vornehmen möchte, muss bestimmte Formulare ausfüllen und eine schriftliche Bestätigung über das Scheitern des außergerichtlichen Einigungsversuchs vorlegen. Ausgestellt werden darf die Bestätigung u.a. durch eine offiziell anerkannte Schuldnerberatung, Anwalt/Anwältin oder Notarin/Notar.
Bei Zahlungsunfähigkeit oder drohender Überschuldung müssen trotz Druck durch Gläubiger:innen und eigener persönlicher Belastung schnell richtige Maßnahmen in die Wege geleitet werden. Dabei zahlt sich schnelle und professionelle Hilfe einer Schuldnerberatung aus. Eine Schuldnerberatung zahlt keine Schulden zurück oder leistet sonstige finanzielle Zuwendungen. Sie berät zur Existenzsicherung, Schadensregulierung und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.
In Deutschland gibt es mehrere Arten von Schuldnerberatungen:
Persönliche negative Ereignisse können schnell zu finanziellen Problemen und Zahlungsschwierigkeiten bis hin zur Zahlungsunfähigkeit führen.
In einer solchen Situation ist schnelles Handeln gefragt. Mit professioneller Hilfe gelingt es, einen Weg aus der Schuldenfalle zu finden. Deutschlandweit gibt zahlreiche Schuldnerberatungsstellen.
Der Ablauf einer Schuldnerberatung umfasst regelmäßig:
Lehnen Gläubiger*innen den Vorschlag zur Schuldenregulierung ab, wird bei Gericht über die Schulden zu entscheiden sein. Ein Weg ist, das der:die Gläubiger:in einen vollstreckbaren Titel erwirkt. Ein anderer ist, dass du in die Privatinsolvenz gehst. Mit Hilfe der Schuldnerberatung kannst du das Privatinsolvenzverfahren vorbereiten und beantragen.
Schulden machen ist in der Regel einfach, schwerer ist es, Schulden abzuzahlen. Zu viele Schulden können die gesamte Lebensplanung über den Haufen werfen und sogar krank machen.
Schuldenfrei werden ist kein Ding der Unmöglichkeit, wenn du die von uns vorgestellten Schritte befolgst. Wenn du das Schuldenproblem nicht allein in den Griff bekommst, solltest du nicht zögern, eine Schuldnerberatung in Anspruch zu nehmen. Dank der neuen Privatinsolvenz kannst du in den nächsten drei Jahren schuldenfrei sein.
Schuldenfrei leben ist ein erstrebenswertes Ziel. Wichtig hierfür ist, dass du nie den Überblick über deine Einnahmen und Ausgaben verlierst. Meide Schuldenfallen und vermeide Ratenkäufe. Nutze das Sparpotential bei Versicherungen, Krediten, Abos und sonstigen kreditbasierten Verträgen. Vergleiche regelmäßig deine Vertragsanbieter und Leistungen. Der Wechsel zum günstigeren Strom- oder Internetanbieter ist bares Geld wert.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Schuldenfrei wirst du, indem du alle Schulden bezahlst. Die Vorgehensweise dabei ist: Verbindlichkeiten ermitteln, mit Gläubiger:innen einen Vergleich aushandeln und Zahlungsverträge einhalten. Hilfe zum schuldenfrei werden erhältst du in der Schuldnerberatung.
Schuldenfrei ohne Privatinsolvenz werden gelingt, wenn du eine Einigung mit deinen Gläubiger:innen über die Bezahlung bestehender Forderungen erzielst. Unter Umständen erlassen Gläubiger:innen einen Teil der Schulden. Notwendig für ein baldiges Leben ohne Schulden ist, dass du dich an Vereinbarungen hältst.
Das kommt auf die Summe der offene Rechnungen und den persönlichen finanziellen Verhältnissen ab. Bei kleineren Schulden wird die Schuldenregulierung schneller vonstattengehen als bei hohen Gläubigeransprüchen. Eine Abzahlung kann mehrere Jahre in Anspruch nehmen.
Öffentliche Schuldnerberatungen der Kommunen und karitative Schuldnerberatungen der Caritas, AWO oder DRK sind kostenlos. Private Schuldnerberatungen durch Anwält:innene oder Notar:innene sind gebührenpflichtig. Die Honorare werden entsprechend der staatlichen Gebührenordnung berechnet.
Hier bist du gefragt, denn niemand kann dir über deine Schulden Auskunft geben. Schreibe alle deine Gläubiger an und bitte um eine Aufstellung ihrer Forderungen an dich. Diese trägst du in eine Tabelle ein. So erhältst du eine Übersicht über deine Gläubig:innen er mit Schuldsummen.
Was an Lohn gepfändet werden kann, ist gesetzlich geregelt. Das pfändbare Einkommen richtet sich nach der Anzahl der Unterberechtigten. Alleinstehenden steht 2021 ein Pfändungsfreibetrag von 1.275,01 Euro zu (eine unterhaltsberechtigte Person 1.811,08 Euro). Bei drohender Lohnpfändung wende dich zwecks Beratung an deine örtliche Arbeitsagentur.
Ja. Mit der Erteilung der Restschuldbefreiung durch das Insolvenzgericht bist du schuldenfrei. Von allen im Rahmen des Insolvenzverfahrens erfassten Verbindlichkeiten bist du endgültig befreit. Die Verfahrenskosten (Gericht, Insolvenzverwalter:innen) sind innerhalb von sechs Jahren zu bezahlen. Während der Wohlverhaltensphase werden 5 Prozent der Gerichts- und Insolvenzverwalterkosten fällig.
Ja. Die Schuldenhöhe spielt keine Rolle. Außerdem erhältst du Tipps zum Schulden vorbeugen und vermeiden. Erst bei einer Schuldensumme von mehr 2.000 Euro sollte ein privates Insolvenzverfahren in Betracht gezogen werden.
Schulden, die du während des Insolvenzverfahrens machst, zahlst du in voller Höhe. Die Restschuldbefreiung gilt für bei Eröffnung der Privatinsolvenz bestehende Altschulden und nicht für neue Schulden danach. Wer beim Schulden machen ein laufendes Insolvenzverfahren bzw. die eigene Zahlungsunfähigkeit verschweigt, macht sich unter Umständen strafbar.
Wenn du nach der Privatinsolvenz wieder Schulden hast, musst du diese vollständig abzahlen. Eine erneute Privatinsolvenz kann erst 10 Jahre nach der Restschuldbefreiung werden. Bei Pflichtverletzungen während eines Insolvenzverfahrens, beispielsweise wegen neuer Schulden, kann das Gericht einer Restschuldbefreiung die Zustimmung verweigern.
Öffentliche Schuldnerberatungen der Kommunen und karitative Schuldnerberatungen der Caritas, AWO oder DRK sind kostenlos. Private Schuldnerberatungen durch Anwält:innen oder Notar:innen sind gebührenpflichtig. Die Honorare werden entsprechend der staatlichen Gebührenordnung berechnet.