Vermögenswirksame Leistungen (gebräuchliche Kurzformen VL oder VwL) sind zusätzliche Arbeitgeberzahlungen, die auf freiwilliger Basis oder tarif- oder arbeitsvertraglicher Regelungen erfolgen. Die Höchstgrenze der VL-Zahlungen durch Arbeitgeber:innen beträgt je Monat 40 Euro (480 Euro pro Jahr).
Von Vermögenswirksamen Leistungen können Arbeitnehmer:innen doppelt profitieren. Sie erhalten Unterstützung beim Vermögensaufbau durch den Arbeitgeber und den Staat. Die Arbeitnehmersparzulage beträgt maximal 80 Euro im Jahr. Sparguthaben aus dem VL-Vertrag sind frei verfügbar nach sieben Jahren.
Vermögenswirksame Leistungen: Das Wichtigste in Kürze
Die Vermögenswirksame Leistung ist eine tarifvertragliche, per Arbeitsvertrag vereinbarte oder freiwillig gezahlte Geldleistung durch den Arbeitgeber. Der Zweck der Zahlungen besteht im Vermögensaufbau durch regelmäßige Sparleistungen oder Mithilfe bei der Tilgung von Immobiliendarlehen.
Im Fünften Vermögensbildungsgesetz (5. VermBG) sind die Details (Einkommensgrenzen, Förderbeträge, Anlageformen, etc.) geregelt. Je nach Branche erhalten Arbeitnehmer:innen VL zwischen 6,45 Euro (Mindestbetrag) und 40 Euro (Maximalbetrag) monatlich vom Arbeitgeber.
Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer:innen, Beamte:innen, Richter:innen, Auszubildende und Berufssoldat:innen. Für Teilzeitbeschäftigte werden VL-Leistungen meist anteilig gezahlt, wobei Arbeitgeber:innen freiwillig zusätzliche Zahlungen tätigen können. Jobneulinge bekommen VL häufig zum Ende der Probezeit.
Ein gesetzlicher Anspruch auf VL besteht nicht. Selbständige, Freiberufler, freie Mitarbeiter oder Rentner sind von einer Förderung ausgenommen.
Arbeitnehmer:innen haben beim VL sparen die Wahl. Eine ganze Reihe von Produkten ist „VL-fähig“. Dazu gehören:
Einsatzbar sind VL auch für die Tilgung von Darlehen einer Bau- oder Immobilienfinanzierung.
Die Vermögenswirksamen Leistungen müssen mindestens 6,45 Euro betragen, Arbeitnehmer:innen können die Sparsumme aus ihrem Nettogehalt bis 40 Euro aufstocken. Zu vermögenswirksamen Leistungen werden Zahlungen nur dann, wenn die Überweisung vom Arbeitgeber:in durchgeführt wird.
Du kannst Vermögenswirksame Leistungen im ersten Jahr rückwirkend zum 01.01. erhalten. Dazu zahlen Arbeitgeber:innen für die Monate bis Jahresbeginn VL in deinen Sparvertrag ein.
Arbeitnehmer:innen, die Vermögenswirksame Leistungen erhalten, können zusätzlich von einer staatlichen Förderung profitieren. Die staatliche VL Förderung erhalten Arbeitnehmer:innen, deren zu versteuerndes Einkommen gesetzliche Grenzen nicht übersteigt. Die Einkommensgrenzen sind von der Sparanlage abhängig.
Arbeitnehmer:innen können VL in einen Aktienfonds investieren, wenn ein zu versteuerndes Einkommen 20.000 Euro (40.000 Euro Verheiratete) nicht übersteigt. Möchten sie VL lieber in einen Bausparvertrag einzahlen, darf das zu versteuernde Jahreseinkommen 17.900 Euro bei Alleinveranlagung nicht übersteigen.
Bei gemeinsamer Veranlagung beträgt die Grenze 35.800 Euro. Innerhalb dieser Einkommensgrenzen erhalten Arbeitnehmer:innen auf VL Zahlungen die dafür geltende staatliche VL Sparzulage.
Zu den geförderten Formen der Geldanlage gehören gemäß 5. Vermögensbildungsgesetz Investmentfonds und Bausparverträge.
VL können für Banksparpläne und Versicherungen (private / betriebliche Altersvorsorge) oder die Tilgung von Darlehen einer Bau- oder Immobilienfinanzierung verwendet werden. Eine staatliche Förderung ist hier nicht vorgesehen.
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Einkommensgrenzen | Jährliche Fördergrenze | Max. Förderung pro Jahr | |
Arbeitnehmersparzulage Aktienfonds Singles / Verheiratete | 20.000 Euro / 40.000 Euro | 400 Euro / 800 Euro | 20 Prozent (80 Euro / 160 Euro) |
Arbeitnehmersparzulage Bausparvertrag Singles / Verheiratete | 17.900 Euro / 35.800 Euro | 470 Euro / 940 Euro | 9 Prozent (43 Euro / 86 Euro) |
Wohnungsbauprämie Bausparvertrag Singles / Verheiratete | 35.000 Euro / 70.000 Euro | 700 Euro / 1.400 Euro | 10 Prozent (70 Euro / 140 Euro) |
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Für einen Fondssparplan gibt es mit 20 Prozent die Höchstförderung. Bei einem Förderbetrag von 400 Euro macht das 80 Euro an staatlicher Förderung. Für einen Bausparvertrag fällt die Sparzulage geringer aus. Gefördert werden bis zu 9 Prozent der maximal möglichen jährlichen Sparsumme von 470 Euro. Die Sparzulage beträgt im Idealfall 43 Euro.
Werden VL in Bausparvertrag eingezahlt, kann die staatliche Förderung die Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie sein. Die Gewährung der Wohnungsbauprämie nach dem Wohnungsbauprämiengesetz (§ 1 WoPG) ist nur für VL-Beträge zulässig, für die keine staatliche Arbeitnehmersparzulage beantragt wurde.
Bausparen auf Basis VL wird vor allem durch die Arbeitnehmersparzulage gefördert. Eine Überschreitung der Einkommensgrenzen bedeutet keinen Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage. Die Wohnungsbauprämie wird dann bei VL Sparen zur Alternative, wenn die im Wohnungsbauprämiengesetz festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bausparbeiträge über den VL Förderbetrag von 470 Euro können diese Wohnungsbauprämie erhalten.
Du kannst staatliche Förderungen für Investmentsparen und Bausparen gleichzeitig in Anspruch nehmen. Eine zweifache Förderung für die gleiche Sparleistung ist ausgeschlossen. Möchtest du beide Sparzulagen erhalten, musst du einen Fondsvertrag und einen Bausparvertrag mit VL und/oder eigenen Sparbeträgen besparen.
Um Vermögenswirksame Leistungen zu erhalten, musst du zunächst deinen Anspruch auf VL in Erfahrung bringen. Auskunft über einen Anspruch geben verschiedene Verträge und Vereinbarungen wie Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag. Die Details erfährst du bei deinem:r Arbeitgeber:in / deiner Personalabteilung.
Ist dein Anspruch auf VL geklärt, musst du einen Sparvertrag abschließen und der:die Chef:in zahlt. Die zusätzlichen Zuschüsse vom Staat beantragst du über die jährliche Einkommensteuererklärung.
VL Zahlungen für Arbeitgeber sind keine grundsätzliche gesetzliche Pflicht. Trotz des Fehlens tariflicher Verträge oder sonstiger Vereinbarungen über VL ist der Abschluss von VL-Vertrag oder Bausparvertrag zulässig.
Du forderst den:die Arbeitgeber:in auf, den Sparbetrag von deinem Gehalt abzuziehen und auf das Sparkonto zu überweisen. Soweit die Arbeitnehmersparzulage oder die Wohnungsbauprämie beansprucht werden können, lohnt sich der Abschluss eines VL-Sparvertrages mit Selbstzahlung.
Wichtig hierbei ist, dass die Überweisungen vom Arbeitgeber erfolgen. Alle von dir besparten Verträge, für die du selbst Überweisungen ausführst oder per Lastschrift von deinem Konto einziehen lässt, fallen nicht unter die Förderung über die Arbeitnehmersparzulage.
Jeder Fondsanbieter kennzeichnet Fonds als „VL-fähig“ oder mit ähnlichem Kürzel. Für deine VL-Anlage stehen verschiedene Investmentfonds (Aktienfonds) und ETFs (börsengehandelte Indexfonds) zur Verfügung.
Der Gesamtförderungsbetrag wird dem Depot nach Ablauf der siebenjährigen Sperrfrist in Form von Fondsanteilen gutgeschrieben. Du kannst dann über dein angespartes Vermögen aus Einzahlung, Wertsteigerung und staatlicher Förderung verfügen oder das Fondsvermögen in deinem Depot behalten. Möglich ist ebenso der Abschluss eines neuen Vertrages unter Nutzung des gleichen Fonds bzw. ETFs.
Zu den Anbietern von VL-Depots gehören comdirect, OSKAR und finvesto. Hier kannst du für deine VL aus bis zu 700 Aktienfonds und bis zu 300 Aktien-ETFs die passenden Anlageprodukte auswählen.
Finvesto und comdirect arbeiten mit der Depotbank ebase (European Bank for Financial Services GmbH) zusammen. Daher gleichen sich die Konditionen und Angebote weitgehend. OSKAR ist eine Marke der OSKAR GmbH. Kundendepots werden bei der Baader Bank AG geführt. VL wird in ausgewählten ETFs automatisch angelegt
Finvesto: 700+ Aktienfonds und bis zu 300 ETFs sind VL-fähig. Eine ETF Transaktion kostet 0,2 Prozent bezogen auf den VL bzw. Spar-Betrag. Das ergibt bei 40 Euro VL acht Cent. ETF-Verwaltungskosten werden direkt im ETF verrechnet. Bei Fonds gibt es bis zu 75 Prozent Rabatt auf den Ausgabeaufschlag. Einmal pro Jahr fallen 10 Euro Depotgebühren an, die vom Fondsvermögen anbehalten werden
Comdirect: 650+ Aktienfonds und bis zu 300 ETFs sind VL-fähig. Die Kosten pro Transaktion betragen 0,2 Prozent. Auf die Fondsgebühr gibt es einen Rabatt von 50 Prozent. ETF-Gebühren werden direkt im ETF verrechnet. Die jährliche Depotführung kostet 12 Euro.
OSKAR: Oskar ist ein Vermögensverwalter. Kunden:innen zahlen eine Servicevergütung in Höhe von bis zu 1 Prozent pro Jahr (bei Portfoliowert von 10.000 Euro bis weniger als 50.000 sind es 0,8 Prozent; ab 50.000 Euro sind es 0,7 Prozent).
Beim OSKAR VL wird in ausgewählte Aktien-ETFs investiert. Die Anlagestrategie steht mit dem Anlegen in Aktien Indexfonds fest. Auswahlmöglichkeiten gibt es nicht. Hinzu kommen externe Produktkosten für die ETFs in Höhe von 0,14 Prozent pro Jahr. Eine Verrechnung erfolgt direkt über die ETFs und nicht separat zusätzlich.
Der Vorteil von VL Sparplänen in ETFs sind die gegenüber VL Fondssparplänen geringeren Kosten, da kein aktives Fondsmanagement betrieben wird. Der Aktienindex gibt das ETF-Portfolio vor. Banksparpläne mögen kostengünstiger sein, doch bezogen auf die Rendite können sie nicht mithalten.
Mit einem VL ETF kannst du das Anlagerisiko breit streuen. Bei einem ETF auf den Aktienindex MSCI World legt dein Arbeitgeber für dich Geld in mehr als 1.600 börsennotierte Unternehmen weltweit an. Eine solche hohe Diversifikation sorgt für ein vergleichsweise geringes Anlagerisiko.
Zu beachten sind gegebenenfalls Mindestsparbeträge. Bei OSKAR beträgt sie 25 Euro bei VL ETF, so wie auch beim normalen ETF-Sparplan. Bei der Umweltbank könntest du beispielsweise erst ab 34 Euro monatlich in zwei Aktienfonds investieren.
Dein:e Arbeitgeber:in muss daher mindestens 25 Euro bzw. 34 Euro an VL überweisen. Bei einem VL Anspruch von beispielsweise 15 Euro, kannst du mit Geld von deinem Nettogehalt entsprechend aufstocken. Bitte den:die Arbeitger:in, die Aufstockung der VL Überweisung vorzunehmen.
Im Gegensatz zu vergangenen Zeiten mit guten Marktzinsen bieten nur wenige Banken und Sparkassen zum VL-Sparen den Banksparplan an. Die anhaltende Niedrigzinsphase sorgt dafür, dass die Rendite von Banksparplänen niedrig ausfällt. Hinzu kommt, dass bei dieser Variante VL-Sparen Sparer:innen keine zusätzliche staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) erhalten.
Der Vorteil vom Banksparplan für den Anleger ist die große Sicherheit. Zu den niedrigen laufenden Zinsen gibt es nach Ablauf der Sperrfrist einen hohen Bonus von 10 Prozent und mehr obendrauf. Eine vorzeitige Kündigung lohnt sich daher nicht, weil die Bonuszahlung verloren geht.
Sparer erhalten 2021 einen Basiszins von 0,02 Prozent und zusätzlich einen Bonus von 10 Prozent nach Ablauf der siebenjährigen Laufzeit.
Der Basiszins bei der Degussa Bank ist variabel. Steigen die Marktzinsen, werden die Zinsen beim Banksparplan angepasst. Läuft der Markt in die andere Richtung, ist eine Zinssenkung die Folge.
Bei Vertragsbeginn lässt sich die endgültige Rendite nach den sieben Jahren nicht bestimmen. Sparer sollten letztlich von der hohen Bonuszahlung profitieren. Aktuell bewegt sich die Jahresrendite bei 2,38 Prozent.
Arbeitgeber:innen überweisen mindestens 2,50 Euro in den Sparplan. Maximal 100 Euro pro Monat darf die Sparrate betragen. Die erste VL Überweisung kann rückwirkend erfolgen und darf einen Betrag von 1.200 Euro nicht übersteigen
Bei der ING wirst du beim VL Sparen 0,10 Prozent Festzinsen pro Jahr erhalten. Einen Bonus am Ende der Laufzeit gibt es nicht. Die Kontoführung ist kostenlos. Nach 7 Jahren ist die Sparsumme frei verfügbar.
Die Zinserträge unterliegen der Kapitalertragsteuer sowie dem Solidaritätszuschlag und ggf. der Kirchensteuer. Die Degussa Bank und die ING führt die Steuern automatisch ab das zuständige Finanzamt ab. Du kannst einen Freistellungsstellung stellen, und die Steuerzahlung vermeiden.
Mit Vermögenswirksamen Leistungen ist die Tilgung eines laufenden Baukredits möglich. Der Bonus hierbei ist die staatliche Förderung. Bei Bauspardarlehen ist eine Sondertilgung über VL meist möglich, bei normalen Banken-Baufinanzierungen entscheidet darüber der Vertrag.
Bei der VL Baufinanzierung wird kein neuer VL Vertrag abgeschlossen. Die vom Arbeitgeber:in überwiesenen VL Gelder werden zusammen mit der monatlichen Kreditrate für die Tilgung einer laufenden Baufinanzierung verwendet.
Bei der finanzierenden Bank oder Bausparkasse erhältst du Informationen über die Möglichkeiten einer Kredittilgung mit Vermögenswirksamen Leistungen unter den jeweiligen Vertragsbedingungen. Bei laufenden Bauspardarlehen bewilligt die Bausparkasse eine Einzahlung in der Regel problemlos. Damit die Kredittilgung mit VwL beginnen kann, muss der:die Arbeitgeber:in die VL-Bescheinigung der zuständigen Bank oder Bausparkasse erhalten.
Lässt dein Baukredit eine Sondertilgung mit VL zu, wird meist der Arbeitgeber die VL auf das Kreditkonto überweisen. Die Vermögenswirksamen Leistungen lassen sich ebenso auf ein Gehaltskonto überweisen. Anschließend wird der Betrag auf das Kreditkonto überwiesen. Der Anspruch auf die Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie besteht auch bei der Variante VL Baufinanzierung.
Die Mehrzahl der in Deutschland abschließbaren Bausparverträge ist für VL zugelassen. In der Niedrigzinsphase sind Sparzinsen für Sparer nicht attraktiv.
Alte Leipziger
Bei einem Bausparvertrag der Alten Leipziger gibt es 0,20 Prozent Guthabenzinsen. Der Darlehenszins beträgt zwischen 1,79 und 3,22 Prozent. Mindestbesparung ist 50.00 Euro. Die Abschlussgebühr beträgt 1,0 Prozent.
Schwäbisch Hall
Bei Schwäbisch Hall betragen die Guthabenzinsen 0,10 Prozent. Der Darlehenszins bewegt sich zwischen 2,21 und 2.26 Prozent. Die Mindestbesparung ist 40.00 Euro. Die Abschlussgebühr beträgt 1,0 Prozent.
BHW:
Bei BHW betragen die Guthabenzinsen niedrige 0,10 Prozent. Darlehenszinsen bewegen sich zwischen 1.23 und 3.51 Prozent. Eine Mindestbesparung ist nicht vorgegeben. Die Abschlussgebühr beträgt 1,6 Prozent.
Die Mindestsparsumme beim Bausparvertrag bewegt sich je nach Bausparanbieter zwischen 0 Euro und 50 Euro. Da vom Arbeitgeber maximal 40 Euro an VL überwiesen werden, müsstest du den entsprechenden Betrag aufstocken. Beträgt dein VL Anspruch nur die Mindestsumme 6,45 Euro, vermindert sich das Nettogehalt bei einer Aufstockung bei 50 Euro Mindestbesparung um 43,55 Euro.
Bei zahlreichen Versicherungsgesellschaften lassen sich Lebensversicherungen mit VL abschließen. Dazu gehören u.a. AXA, Allianz, Debeka, Volkswohlbund und Nürnberger Versicherungen.
Eine Lebensversicherung mit VL weist gegenüber den anderen VL Produkten einige Besonderheiten auf. Die Laufzeit liegt über den obligatorischen 6 Jahren zuzüglich des Ruhejahres. Bei Lebensversicherung mit VL beträgt sie mindestens 12 Jahre und reicht bis 40 Jahre. Die Auszahlungsreife erlangt die Lebensversicherung bei Vertragsende oder mit Rentenalter 67 Jahre. Die staatliche Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage gibt es nicht.
Gegen den Abschluss einer Lebensversicherung sprechen Kosten und geringe Zinsen. Verwaltungskosten der Versicherung belasten die Rendite. Bei Neuverträgen beträgt die Garantieverzinsung unter einem Prozent.
Bei Altverträgen mit rund 4 Prozent Garantieverzinsung kann sich das lohnen. Dazu muss der Versicherer einer zusätzlichen VL-Zahlung zustimmen.
Für Vermögenswirksame Leistungen werden häufig klassische Anlageformen wie VL-Fondssparen oder Bausparen verwendet. Eine betriebliche Altersvorsorge ist eine Möglichkeit, in die du VL einzahlen kannst. Arbeitnehmer:innen können mit den VL eine bestehende betriebliche Altersvorsorge zusätzlich aufstocken.
Das Nettogehalt wird nicht belastet. Arbeitnehmer:innen können ohne Eigenaufwand Vermögen bilden. In zahlreichen Branchen und Tarifverträgen ist bereits vereinbart, dass VL grundsätzlich in die betriebliche Altersversorgung einfließen.
In der klassischen Form der betrieblichen Altersvorsorge (Altersvorsorgewirksame Leistungen – AVWL) zahlt der:die Arbeitgeber:in die monatlichen Vorsorgebeiträge zusätzlich zum Lohn.
Das Unternehmen entscheidet, wo das Geld für die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt wird.
VL sind eine zusätzliche monatliche Zahlung. Bei Arbeitgeber:innen oder in der Personalabteilung kannst du dich zum Thema VL & Betriebsrente beraten lassen. Die Abwicklung erledigt der:die Arbeitgeber:in.
Bei der betrieblichen Altersversorgung mit VL gibt es keine staatliche VL-Förderung. Arbeitnehmer:innen profitieren von Steuervorteilen bei der betrieblichen Altersvorsorge, da die abgeführten Beiträge nicht der Steuer- und Sozialabgabenpflicht unterliegen.
VwL sind grundsätzlich steuerpflichtig. Wenn Arbeitgeber:innen vermögenswirksame Leistungen beispielsweise von 40 Euro zahlen, erhöht der Geldbetrag das jeweilige Bruttoeinkommen. Arbeitnehmer:innen zahlen Steuern und den üblichen Satz an Sozialabgaben auf das um 40 Euro höhere Gehalt brutto.
Arbeitgeber:innen überweisen den VL-Betrag plus gegebenenfalls eine Aufstockung der Arbeitnehmer:innen auf das VL-Anlagekonto. Dem verminderten Nettogehalt gegenüber steht das Sparen von 40 Euro im Monat, zuzüglich staatlicher Förderung und Zinsen oder Wertsteigerung.
Die Arbeitnehmersparzulage unterliegt nicht der Steuer. Arbeitnehmer:innen müssen sie jeweils in der jährlichen Steuererklärung beantragen. Das jeweilige Sparinstitut informiert das Finanzamt vorab mit deiner Zustimmung über die Beiträge der VL mittels der elektronischen Vermögensbildungsbescheinigung.
Wer Steuerzahlungen zum gegenwärtigen Zeitpunkt verhindern möchte, zahlt das Geld in die betriebliche Altersvorsorge ein. Freigrenzen sorgen bei vielen Arbeitnehmern:innen dafür, dass die Beiträge steuerfrei sind. Die Steuerzahlung ist nur aufgeschoben, da die Auszahlung im Rentenalter versteuert wird. Bei Nutzung der betrieblichen Altersvorsorge besteht kein Anspruch auf Arbeitnehmersparzulage oder Wohnungsbauprämie.
Seit 2018 musst du dich nicht mehr selbst um das Angeben von VL-Bausparvertrag oder VL Fondsdepot in der Steuererklärung kümmern.
Die notwendigen Daten erhält das Finanzamt direkt vom Anlageinstitut elektronisch übermittelt (elektronische Vermögensbildungsbescheinigung). Du musst lediglich die Arbeitnehmersparzulage manuell beantragen.
Formulare vom Anbieter der VL Sparanlage ggf. anfordern
Für die Steuererklärung werden die Anlage „VL“ und die Bescheinigung über einen VL-fähigen Sparvertrag benötigt. Darin eingeschlossen ist eine Übersicht über die vom Arbeitgeber:in geleisteten Zahlungen
In Steuererklärung Anlage „VL“ ausfüllen
Die Steuererklärung macht häufig Steuerberater. Auch du kannst sie ausfüllen. Im Mantelbogen deiner Steuererklärung machst du ein Kreuz bei „Weitere Einnahmen“ und „Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmersparzulage“.
Die Anlage „VL“ füllst du wie gefordert aus. Die Bescheinigungen der Bank oder des Depotanbieters legst du bei. Bei mehreren VL-Verträgen musst du diese einzeln belegen.
Aktualisiere unbedingt die Anlage N unter Beilegung entsprechender Bescheinigungen. In die Anlage N gehören Gehalt und Werbungskosten (zum Beispiel Fahrten zur Arbeit, Weiterbildung, doppelte Haushaltsführung).
In den folgenden sieben Jahren ist das Prozedere mit der jährlichen Steuererklärung zu wiederholen
Wichtig: Die Arbeitnehmersparzulage für VL Verträge unterliegt einer siebenjährigen Sperrfrist. Bei vorfristiger Kündigung gehen die Ansprüche auf diese staatliche Zulage bis auf einige Ausnahmen verloren. Das Finanzamt überweist den Förderungsbetrag erst nach Ablauf der Speerfrist direkt auf das Anlagekonto.
Vermögenswirksame Leistungen lohnen sich in jedem Fall. Geld des Arbeitgebers kannst du in einen Fondssparplan/ETF, Banksparplan oder Bausparvertrag anlegen. Aktiensparen hat sich auf lange Sicht als die lukrativste Anlageform erwiesen.
Ein früher Beginn der Vermögensbildung gesichert. Vom VL-Sparen können bereits Azubis profitieren. Im Laufe der Beschäftigung und bei Arbeitgeberwechsel können ständig neue der sieben Jahre dauernden VL Sparverträge abgeschlossen werden.
VL-Sparen kostet Arbeitnehmer:innen nichts vom eigenen Geld, denn die VL überweist der:die Chef:in. Vom Staat gibt es mit der Arbeitnehmersparzulage eine zusätzliche Förderung.
Dein VL Sparvertrag sichert dir alle 7 Jahre eine Auszahlung. Du kannst das Vermögen aus einem Fonds-ETF VL auch langfristig weiter anlegen.
Verschenke kein Geld. VL zahlt dir der:die Arbeitgeber:in. Sichere dir für das aktuelle Jahr die vollen Ansprüche auf VL. Dein:e Arbeitgeber:in kann innerhalb dieses Kalenderjahres die VL Beiträge bis zum 01.01 rückwirkend überweisen.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Besitzt du einen Anspruch auf staatliche Arbeitnehmer:innen-Sparzulage werden ein Bausparvertrag oder ein Fondssparplan gefördert. Als Höchstbeträge gelten 470 Euro für Bausparvertrag und 400 Euro für Fondssparplan.
Ja, vermögenswirksame Leistungen können in einen Bausparvertrag fließen. Wenn du in einen Bausparvertrag investierst, hast du Anspruch auf staatliche Förderung von 9 Prozent Arbeitnehmer:innen-Sparzulage (bis 43 Euro – Single / 86 Euro – Verheiratete).
Fordere bei deinem Anlageinstitut den „Antrag zur Überweisung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) für den:die Arbeitgeber:in“ an. Darin sind die benötigten Informationen zur Zahlung durch den:die neue:n Arbeitgeber:in enthalten. Das Anlageinstitut schickt ihm automatisch eine Mitteilung mit weiteren Vertragsdetails.
Vermögenswirksame Leistungen darf ausschließlich der:die Arbeitgeber:in überweisen. Das Zielkonto ist das vom:von der Arbeitnehmer:in im „Antrag zur Überweisung von Vermögenswirksamen Leistungen (VL) für den:die Arbeitgeber:in“ benannte Anlagekonto.
Ja, die Möglichkeit besteht, wenn die VL für die Tilgung von Darlehen einer Immobilienfinanzierung verwendet werden. Der Anspruch auf Arbeitnehmer:innen-Sparzulage besteht auch hier und wird über die jährliche Einkommenssteuererklärung beantragt.
Du kannst frei entscheiden, für welche Anlageform oder Vorhaben die VL verwendet werden. Der:die Arbeitgeber:in hat keinerlei Mitbestimmungsrecht.
Vermögenswirksame Leistungen sind freiwillige Leistungen eines:einer Arbeitgebers:Arbeitgeberin. Ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder ein Arbeitsvertrag kann die Zahlung von VL ausdrücklich vorsehen.
Ja, ein VL-Vertrag kann jederzeit vom:von (der) Arbeitnehmer:in gekündigt werden. Der Anspruch auf die Arbeitnehmer:innen-Sparzulage geht meist verloren. Das gilt nicht u.a. bei Arbeitslosigkeit, Eintritt in die Selbstständigkeit oder vollständiger Erwerbsunfähigkeit. Für die Meldung an das Finanzamt kann das Anlageinstitut eine Gebühr erheben.
Der Vertrag kann mit zum:r neuen Arbeitgeber:in genommen, stillgelegt oder gekündigt werden. Zahlt der/die neue Arbeitgeber:in keine Zuschüsse, kannst du den VL-Vertrag weiterführen. Der:Die neue Arbeitgeber:in muss die Überweisungen aus deinem Gehalt an den VL-Anbieter vornehmen.
Rentner:innen, Selbständige und Freiberufler:innen gehören nicht zu den Anspruchsberechtigten für VL. Ausschließlich Arbeitnehmer:innen im Sinne des deutschen Arbeitsrechts fallen unter das 5. Vermögensbildungsgesetz.
Ja, du kannst die Sparrate in beliebiger Höhe bestimmen. Sie wird von deinem Nettogehalt abgezogen und mit den VL des:der Arbeitgebers:Arbeitgeberin auf dein Anlagekonto überwiesen.
Nein, dein Einkommen darf für einen Anspruch auf VL die Grenze von aktuell 20.000 Euro Single & 40.000 Euro Verheiratete nicht überschritten werden.
Einen VL-Vertrag kannst du jederzeit auflösen. Der Rentenbeginn begründet keine vorzeitige Verfügung. Du verlierst den Anspruch auf die Arbeitnehmer:innen-Sparzulage. Der Vertrag kann ohne VL bis zum Ende laufen. Eigene Einzahlungen sind bei Bausparverträgen und vielen Fondssparplänen zulässig.
Ja, das geht. Du kannst beim Fondssparplan bis 33,33 Euro aufstocken und die volle staatlich geförderte Zulage erhalten. Zwölf mal 33,33 Euro ergeben 400 Euro, den maximalen Förderbetrag für die Sparzulage von 20 Prozent.
Nein. Nach dem Erreichen der gesetzlichen siebenjährigen Anlagedauer kann eine Auszahlung erfolgen. Du kannst die Fondsanteile weiterhin im Depot lassen und zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen.
Du kannst den bisherigen VL-Vertrag jederzeit ruhen lassen. Eine Kündigung ist nicht notwendig. Einen neuen VL Vertrag kannst du nutzen, indem dein:e Arbeitgeber:in den VL-Beitrag auf dein neues Sparkonto überweist.