Die Unterhaltspflicht ist im Familienrecht geregelt. Bei der Unterhaltspflicht handelt es sich um die Verpflichtung eines Unterhaltspflichtigen, den Unterhalt einer unterhaltsberechtigten Person zu finanzieren. Diese Pflicht betrifft aber keine fremden Personen, sondern nur solche, mit denen eine eheliche oder familiäre Verbindung besteht bzw. bestand. Zudem ist diese an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Daher möchten wir dir in diesem Artikel die Voraussetzungen erläutern, bei denen die Pflicht zur Zahlung für den Unterhalt einer anderen Person besteht. Dabei werden wir auch darauf eingehen, wie die Höhe der Unterhaltszahlungen festgelegt wird.
Das Wichtigste in Kürze
Unter der Unterhaltspflicht versteht man gemäß Familienrecht die Verpflichtung, den Unterhalt einer anderen Person mitzufinanzieren. Dies ist allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen der Fall. Dabei betrifft eine Unterhaltspflicht allerdings keine fremden Personen. In Deutschland ist im Familienrecht geregelt, dass miteinander verwandte Personen unter bestimmten Umständen zu Unterhaltszahlungen verpflichtet werden können. Auch Personen, die verheiratet sind oder es einmal waren, können dazu verpflichtet werden, für den Unterhalt der anderen Person aufzukommen.
Unter dem Begriff Kindesunterhalt versteht man die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihrem Kind bzw. ihren Kindern. Aufgrund der Tatsache, dass Kinder nicht dazu in der Lage sind, selber einer Erwerbstätigkeit nachzugehen und Einkünfte zu erzielen, besteht immer ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen gegenüber den Eltern. Sind die Elternteile geschieden und leben getrennt voneinander, dann wohnt das Kind in der Regel entweder bei der Mutter oder beim Vater. Dabei leistet der Elternteil, bei welchem das Kind lebt, einen sogenannten Naturalunterhalt.
Damit ist gemeint, dass der Unterhalt des Kindes in Form von Wohnung, Kleidung, Verpflegung, etc. finanziert wird. Der Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammen wohnt, muss einen sogenannten Barunterhalt erbringen. Dabei handelt es sich um einen bestimmten Geldbetrag, der an den anderen Elternteil gezahlt werden muss.
In manchen Fällen besteht auch eine Unterhaltspflicht für Großeltern, die dann für ihre Enkelkinder aufkommen müssen.
Gehen zwei Personen eine Ehe ein, dann entstehen hierdurch bestimmte Pflichten. Dabei gibt es 3 verschiedene Fälle, in denen eine Unterhaltspflicht bestehen kann. Während einer funktionierenden Ehe entsteht ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt. Dabei gilt allerdings auch die Führung des Haushalts als Erfüllung der Unterhaltsverpflichtung. Im Falle einer Trennung entsteht Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt. Dieser gilt für die Zeitspanne, in welcher die Scheidung noch nicht rechtskräftig geworden ist. Nachdem die Scheidung erfolgt ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf nachehelichen Unterhalt bestehen.
Es gibt viele wichtige Faktoren, die zu einer Unterhaltspflicht führen können. Damit du einen guten Überblick erhältst, möchten wir dir in den folgenden Abschnitten diese Faktoren im Detail vorstellen. Im Gesetz ist geregelt, wer wem Unterhalt zahlen muss. Dies ist bei Ehegatten untereinander der Fall, aber auch bei eingetragenen Lebenspartnern. Auch bei Verwandten in gerader Linie kann eine Unterhaltspflicht bestehen, vor allem bei Eltern und Kindern.
Selbst bei geschiedenen Partnern oder aufgelöster eingetragener Lebenspartnerschaften können Unterhaltszahlungen verpflichtet angesetzt werden. Es muss daher zuerst einmal eine gewisse Verbindung, sei es ehelicher oder familiärer Natur, zwischen zwei Personen bestehen, damit überhaupt ein Anspruch auf Unterhaltszahlungen geltend gemacht werden kann. Auf die genauen Details, wann die Unterhaltspflicht genau besteht, gehen wir nun ein.
Eine Unterhaltspflicht ist immer auch vom Einkommen abhängig. Grundsätzlich gilt, dass die Unterhaltsbeiträge umso höher ausfallen, je mehr Geld der Unterhaltspflichtige verdient. Verdient der Unterhaltspflichtige nicht genügend Geld, dann muss er eventuell keine Unterhaltszahlungen leisten oder nur zum Teil für den Unterhalt der unterhaltsberechtigten Person zahlen. Die zur Zahlung verpflichtete Person darf ihre Leistungsfähigkeit allerdings nicht schuldhaft verringern. So ist es zum Beispiel nicht erlaubt, dass der Unterhaltspflichtige seinen Job an den Nagel hängt, um nicht leistungsfähig zu sein und seinen Zahlungen nicht nachzukommen.
Ist eine Person gegenüber minderjährigen Kindern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, dann besteht die sogenannte gesteigerte Erwerbspflicht. In diesem Fall muss der Unterhaltspflichtige alles in seiner Macht stehende dafür tun, um den Zahlungen für den Unterhalt des Kindes nachzukommen, wie beispielsweise einer Nebentätigkeit nachzugehen.
Anspruch auf Unterhaltszahlungen besteht immer nur dann, wenn die anspruchsberechtigte Person bedürftig ist. Das bedeutet, dass diese Person nicht in der Lage ist, sich selbst zu versorgen. Dies gilt allerdings auch dann, wenn es nicht zumutbar ist, dass sich die Person selbst finanziert. Noch minderjährige Kinder gelten immer als bedürftig, da sie sich nicht selbst versorgen können, weshalb die Eltern stets zu entsprechenden Unterhaltszahlungen verpflichtet sind.
Die Unterhaltsverteilung erfolgt nach dem Rangstufenprinzip. Dabei werden die höherrangigen Anspruchsberechtigten im Vergleich zu den nachrangigen Berechtigten bevorzugt behandelt. Das bedeutet, wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht allen seinen Zahlungen nachkommen kann, dann bekommen die Unterhaltsberechtigten der höherrangigen Gruppe die vollständige Summe der Unterhaltszahlungen, während die nachrangigen Berechtigten lediglich einen Teil des Unterhalts ausgezahlt bekommen.
Die Höhe des Unterhalts ist stark vom Einkommen desjenigen abhängig, der zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet ist. Über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle kann in Erfahrung gebracht werden, wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen müssen. Dabei handelt es sich bei der Düsseldorfer Tabelle um eine anerkannte Richtlinie, was den Bedarf an Unterhaltszahlungen anbelangt. Diese Tabelle wurde bereits im Jahr 1962 eingeführt, um die Höhe der Unterhaltszahlungen festlegen zu können.
In dieser Tabelle sind verschiedene Einkommensbeträge angegeben, die sich auf das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen beziehen. In der nächsten Spalte ist angegeben, welcher Betrag für das Kind an Unterhalt anfällt, wobei die Höhe dieses Betrags vom Alter des Kindes abhängig ist. In der nächsten Spalte ist der Prozentsatz angegeben, welcher sich auf die Steigerung gegenüber dem Mindestbedarf bezieht. In der letzten Spalte ist der Bedarfskontrollbetrag angegeben. Dabei handelt es sich allerdings nicht um den Eigenbedarf, stattdessen soll dieser eine angemessene Verteilung zwischen den unterhaltsberechtigten Kindern und der zur Unterhaltszahlung verpflichteten Person dienen.
Um für eine bessere Verständlichkeit zu sorgen, wie die Düsseldorfer Tabelle anzuwenden ist, möchten wir dir die Vorgehensweise an einem konkreten Beispiel erläutern. Zuerst einmal musst du dein Nettoeinkommen kennen. Liegt dieses bei beispielsweise 3.000 Euro monatlich, dann kannst du in der linken Spalte der Düsseldorfer Tabelle die richtige Spanne auswählen. Du liegst mit diesem Einkommen im Bereich zwischen 2.701 und 3.100 Euro. Für dich gilt daher Zeile Nummer 4. Nun kannst du alle relevanten Informationen hinsichtlich der Unterhaltszahlungen aus dieser Spalte entnehmen.
Ist dein Kind zum Beispiel 13 Jahre alt, dann gilt für die Höhe des Unterhalts die dritte Spalte der Altersstufen, welche die Zahlungshöhe für Kinder von 12 bis 17 Jahren angibt. Du bist daher dazu verpflichtet, Unterhaltszahlungen in Höhe von 613 Euro pro Monat an dein Kind zu leisten.
In diesem Abschnitt möchten wir dir erklären, wie bestimmte Sozialleistungen angerechnet werden. Bafög beispielsweise dient der Ausbildungsförderung des Kindes. Fällt das Einkommen der Eltern unter bestimmte Einkommensgrenzen, dann zahlt der Staat diese Ausbildungsfinanzierung im Voraus. Beim Unterhaltsberechtigten werden die Zahlungen für Bafög dann als Einkommen gewertet. Das Kindergeld steht beiden Eltern gleichermaßen zu. Allerdings erfolgt die Auszahlung des Kindergeldes immer nur an einen Elternteil.
Wenn also der betreuende Elternteil das Kindergeld erhält, dann kann der unterhaltspflichtige Elternteil 50% der Kindergeldzahlung vom Unterhalt abziehen, welchen er zahlen muss. Dementsprechend verringert sich die Höhe des zu zahlenden Unterhalts um die Hälfte des Kindergeldes. Eine Halbwaisenrente steht Kindern zu, bei denen ein unterhaltspflichtiger Elternteil verstorben ist. Grundsätzlich sind sowohl Kindergeld als auch Halbwaisenrenten in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen.
Der sogenannte Unterhaltsvorschuss kann bei der zuständigen Unterhaltsvorschusskasse beantragt werden. In der Regel handelt es sich hierbei um das Jugendamt, welches für deinen Wohnort zuständig ist. Der Antrag muss schriftlich über das entsprechende Antragsformular gestellt werden. Dieses erhältst du bei deinen Stadt-, Gemeinde- oder Kreisverwaltungen. Beim Unterhaltsvorschuss handelt es sich um eine Leistung des Staates für Kinder von alleinerziehenden Eltern. Dieser soll dann zum Einsatz kommen, wenn der andere Elternteil entweder gar nicht oder nur zum Teil für die Unterhaltszahlungen in Höhe des Unterhaltsvorschusses aufkommt.
Dementsprechend dient diese staatliche Hilfe dazu, um die Lebensgrundlage des Kindes zu gewährleisten. Der Unterhaltsvorschuss wird immer am Anfang eines Kalendermonats ausgezahlt, Zahlungen im Voraus sind nicht möglich. Für den Fall, dass dein Kind nicht für den kompletten Monat Unterhaltsvorschuss erhält, wird der Unterhaltsvorschuss gemäß dem entsprechenden Anteil berechnet. Achte unbedingt darauf, dass der Antrag auf den Unterhaltsvorschuss für dein Kind rechtzeitig gestellt wird. Denn dieser wird nur für einen Monat rückwirkend gezahlt.
Der Unterhaltsvorschuss muss vom anderen Elternteil zurückgezahlt werden, wenn dieser nicht für den Unterhalt aufgekommen ist, obwohl er den Unterhalt vollständig oder zum Teil hätte zahlen können.
Die Unterhaltspflicht stellt die Verpflichtung eines Unterhaltspflichtigen dar, den Unterhalt einer unterhaltsberechtigten Person zu übernehmen. Hierfür sind allerdings bestimmte Voraussetzungen notwendig. Dabei muss zuerst einmal eine Verbindung zwischen den beiden Person bestehen bzw. bestanden haben, sei es ehelicher oder familiärer Natur. Grundsätzlich immer unterhaltspflichtig sind dabei minderjährige Kinder, da diese ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Wie hoch die Unterhaltszahlungen für ein Kind ausfallen müssen, kann dabei sehr simpel mithilfe der Düsseldorfer Tabelle abgelesen werden. Die Höhe ist dabei sowohl vom Alter des Kindes als auch von deinem Nettoeinkommen abhängig.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ja, unter Umständen besteht auch eine Unterhaltspflicht gegenüber volljährigen Kindern. Dies ist dann der Fall, wenn das Kind seine erste berufliche Ausbildung noch nicht abgeschlossen hat.
Wie hoch der Unterhalt ausfallen wird, lässt sich in der Düsseldorfer Tabelle ablesen. Ausschlaggebend sind dabei das Alter des Kindes und das Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen.
Wer trotz Pflicht seinen Unterhaltszahlungen nicht nachkommt, dem drohen harte Strafen. Abhängig von der Schwere der Schuld droht entweder eine Geld- oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren.