Das Lastschriftverfahren gehört zu den gängigsten Zahlungsmethoden. Lastschriften können regelmäßig abgebucht, aber auch widerrufen werden. Oftmals werden zudem Kartenzahlungen in Geschäften über Lastschriften abgewickelt. Doch dies klappt nicht immer, insbesondere wenn das Girokonto überzogen ist. In diesem Fall verweigert die Bank die Lastschrift.
Das Wichtigste in Kürze
Ist das Konto nicht gedeckt, fällt dies beim Bezahlen mit Karte und PIN sofort auf und die Zahlung kann nicht durchgeführt werden. Beim Lastschriftverfahren ist dies aber anders. Verbraucher:innen bezahlen hier mit ihrer Karte und einer Unterschrift und es wird erst später geprüft, ob das Konto überhaupt gedeckt ist. Stellt sich bei der Einlösung der Lastschrift durch den Händler heraus, dass auf dem Konto keine ausreichende Deckung vorhanden ist, verweigert die Bank die Zahlung und gibt die Lastschrift zurück. Der Händler muss nach einer Rücklastschrift zunächst mit einer offenen Forderung leben.
Was passiert im Falle einer ungedeckten Lastschrift? In der Regel unternimmt der Händler einen zweiten Versuch zur Abbuchung des offenen Betrags. Dabei gehen Unternehmen unterschiedlich vor. Einige Firmen wie REWE versuchen beispielsweise, den zweiten Geldeinzug am Anfang eines Monats durchzuführen, weil viele Verbraucher:innen dann ihr Gehalt aufs Konto überwiesen bekommen haben.
Um später hohe Kosten und Probleme zu vermeiden, sollten Kund:innen vor dem Bezahlen mit Lastschrift ihren Kontostand prüfen. Dies ist vor allem dann wichtig, wenn sich der Kontostand gegen 0 bewegt oder das Limit des Dispos fast erreicht ist.
Gelingt auch der zweite Abbuchungsversuch nicht, entstehen Kosten für die ungedeckte Lastschrift. Dabei handelt es sich um Gebühren, die die Bank dem Händler für die Rückgabe der ersten Lastschrift in Rechnung gestellt hat. Dies sind meist 10 bis 15 Euro. Viele Händler erheben zudem laut der Verbraucherzentralen eine Bearbeitungsgebühr, oftmals etwa in gleicher Höhe.
Wenn es dazu gekommen ist, dass eine Lastschrift nicht abgebucht werden konnte, sollten Kund:innen rasch handeln und den offenen Betrag so schnell wie möglich begleichen. In diesem Fall halten sich die Mahngebühren oft noch im Rahmen.
Gelingt auch der zweite Versuch nicht, kann es teuer werden. Einige Händler fordern nun die Adresse der Kontoinhaber:innen von der Bank an, was bereits über 20 Euro kosten kann. Diese Kosten werden ebenso wie Mahngebühren oder die Beauftragung eines Inkassobüros an die Kund:innen weitergereicht.
Einige Unternehmen schalten schon nach der ersten ungedeckten Lastschrift ein Inkassobüro ein oder stellen hohe Gebühren in Rechnung. Allein die Mahngebühren können sich rasch summieren, vor allem bei höheren Beträgen.
Eine ungedeckte Lastschrift entsteht dann, wenn auf dem Konto nicht genug Geld vorhanden ist, um eine Zahlung zu begleichen. In der Regel versucht das jeweilige Unternehmen ein zweites Mal, den offenen Betrag einzuziehen. Scheitert auch dieser Versuch, kann es rasch zu hohen Gebühren kommen und einige Unternehmen ziehen auch ein Inkassobüro hinzu.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Idealerweise zahlen Kund:innen den offenen Betrag so schnell wie möglich, um hohe Mahngebühren zu vermeiden.
Gerade wenn das Ende des Dispos näher rückt, sollten Kund:innen vor dem Bezahlen ihren Kontostand prüfen und schauen, ob genug Geld für die Zahlung auf dem Konto vorhanden ist.
Scheitert auch der zweite Versuch, schalten einige Händler Inkassobüros ein. Oft entstehen hohe Mahn- und Bearbeitungsgebühren.