Ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto bietet attraktive Zinsen und Sicherheit durch eine erhöhte Einlagensicherung. Nutzen kannst du ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto nur bei wenigen Banken. Alternativ kannst du und dein(e) Partner:in jeder für sich ein Tagesgeldkonto einrichten.
Ein Gemeinschaftskonto bietet dir die Möglichkeit, deine Finanzen gemeinsam und übersichtlich zu verwalten. Mit einem Tagesgeldkonto profitierst du zudem von attraktiven Zinssätzen und einer hohen Einlagensicherung. In diesem Ratgeber gehen wir der Frage nach, wie du ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto nutzen kannst und welche Besonderheiten es dabei zu beachten gibt.
Ein Gemeinschaftskonto wird von zwei oder mehr Personen geführt. Alle Kontoinhaber:innen haben Zugriff auf das Konto – je nach Vereinbarung können sie das Geld gemeinsam oder einzeln verwalten.
Vorteile eines Tagesgeldkontos als Gemeinschaftskonto sind gemeinsame Verwaltung der Finanzen, attraktive Zinsen und Sicherheit durch die gesetzliche Einlagensicherung. geschützt, was das Risiko minimiert. Verheiratete und eingetragene Partnerschaften profitieren von Steuervorteilen.
Es gibt zwei Hauptarten von Gemeinschaftskonten beim Tagesgeld. Das sind Oder-Konto und Und-Konto.
Oder-Konto (jeder Inhaber:in kann allein verfügen)
Beim Oder-Konto können beide Kontoinhaber:innen unabhängig voneinander auf das Konto zugreifen und Transaktionen durchführen. Sie können Geld abheben oder einzahlen, ohne dass der andere Kontoinhaber:in seine (ihre) Zustimmung geben muss. Das ermöglicht eine flexible und zeitsparende Kontoführung; Ideal für Verheiratete und Partnerschaften, die ihre Finanzen gemeinschaftlich verwalten.
Und-Konto (alle Inhaber:innen müssen gemeinsam verfügen)
Beim Und-Konto erfolgt die Kontonutzung gemeinschaftlich. Jede Transaktion (Überweisung, Einzahlung, Auszahlung) benötigt die Zustimmung aller Kontoinhaber:innen. Das macht die Kontoführung umständlich, sorgt im Gegenzug für erhöhte Kontrolle und Sicherheit bei wichtigen Finanztransaktionen; Gut geeignet für Zweckgemeinschaften wie Vereine und Organisationen.
Kontoart | Vorteile | Nachteile |
---|---|---|
Oder-Konto (Einzelverfügungsrecht) | Hohe Flexibilität – jeder Kontoinhaber:in kann eigenständig handeln; Einfache Verwaltung; Verfügungsgewalt auch über den Tod des anderen Kontoinhaber:in hinaus | Höheres Risiko durch nicht abgestimmte Verfügungen; Gesamtschuldnerische Haftung über Girokonto-Gemeinschaftskonto |
Und-Konto (Gemeinsame Verfügung) | Gemeinsame Kontrolle bei jeder Transaktion; Erhöhte Sicherheit durch gemeinsame Entscheidungen | Geringere Flexibilität – alle Inhaber:innen müssen zustimmen; Erhöhter Abstimmungs- und Verwaltungsaufwand; Verfügungsgewalt nach dem Tod des anderen Kontoinhaber:in nur gemeinsam mit Erben oder Nachfolgerinnen |
Bei der Mehrzahl der Banken wird ein Tagesgeld-Gemeinschaftskonto als Oder-Konto eröffnet. Ein Wechsel zu einem Und-Konto ist möglich, wenn das Gemeinschaftskonto nicht ausschließlich als Oder-Konto verfügbar ist.
Ein Tagesgeld-Gemeinschaftskonto kann mit einer weiteren Person eröffnet werden. Infrage kommen
Bei den Banken gibt es Bedingungen bezüglich der Eröffnung eines Tagesgeld-Gemeinschaftskontos. Regelmäßig wird gefordert, dass Antragsteller:innen zusammen wohnen und eine gemeinsame Adresse haben. Mitunter reicht es aus, eine gemeinsame Versandadresse zu hinterlegen. Die Eröffnung eines Tagesgeldkontos als Gemeinschaftskonto ist online, teilweise nur in einer örtlichen Bankfiliale möglich.
Gemeinsame Finanzverwaltung: Alle Kontoinhaber:innen behalten den Überblick über ihr Erspartes und können ihre Finanzen in eigener Verantwortung zum Wohle der Gemeinschaft verwalten.
Höhere Einlagensicherung: Bei zwei Inhaber:innen steigt der Schutz von 100.000 Euro pro Person auf bis zu 200.000 Euro.
Flexibilität bei der Geldanlage: Gemeinsames Sparen kann zu einem schnelleren Ansteigen der Sparguthaben führen. Damit lässt sich ein Notgroschen aufbauen. Auch eine Geldanlage als Festgeld mit besseren Konditionen ist denkbar.
Vereinfachte Nachlassregelung: Beim Oder-Konto gilt, dass im Todesfall ein zweiter Kontoinhaber:in über das Konto allein verfügen kann. Beim Und-Konto trifft die vereinfachte Nachlassregelung nicht zu, da die Rechte von Verstorbenen auf die Erben übergehen.
Mögliche Konflikte: Unterschiedliche Vorstellungen bei der Finanzverwaltung können zu Streitigkeiten führen. Bestimmte Kontoverfügungen bzw. nicht abgesprochene Entscheidungen hinsichtlich der gemeinschaftlichen Tagesgeldverwendung können das Vertrauen beschädigen.
Haftung für Überziehungen: Ein Tagesgeldkonto lässt sich nicht überziehen, da Auszahlungen auf das Guthaben oder ein Mindestguthaben begrenzt sind. Wird als Referenzkonto ein Girokonto-Gemeinschaftskonto geführt, können in der Folge Geldabhebungen oder Überweisungen eines Inhabers zu einer Kontoüberziehung führen. Dafür haftet der andere Kontoinhaber:in mit.
Komplexere steuerliche Situation: Steuerliche Fragen können Freistellungsaufträge und die Besteuerung von Zinserträgen betreffen. Eine professionelle Steuerberatung sollte zur Klärung herangezogen werden.
Zuordnung der Zinserträge: Die Erträge werden anteilig den jeweiligen Inhaber:innen zugerechnet.
Freistellungsaufträge: Einen Freistellungsauftrag können nur Verheiratete und eingetragene Partnerschaften bis in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 2.000 Euro stellen. Alleinstehende bzw. Unverheiratete können den Sparer-Pauschbetrag für das eigene Tagesgeldkonto nutzen. Zu viel gezahlte Abgeltungsteuer können sie sich über die jährliche Steuererklärung erstatten lassen.
Besonderheiten bei der Steuererklärung: Bei größeren Einzahlungen durch einzelne Kontoinhaber:in auf könnte Schenkungs- und Erbschaftssteuer fällig werden. Diese ist nach Überschreiten der Freibeträge vom anderen Kontoinhaber:in zu entrichten.
Sowohl beim Oder-Konto als auch beim Und-Konto sind die jeweilige Kontoinhaber:innen Eigentümer:innen des gesamten Tagesgeldguthabens. Die steuerlichen Auswirkungen sind nicht auf Zinserträge beschränkt, da auch Einzahlungen einzelner Kontoinhaber:innen aus Sicht des Finanzamtes relevant sein können.
Hast du dich für eine Bank entschieden, die die Führung eines Tagesgeld-Gemeinschaftskontos ermöglicht, steht als nächster Schritt die Kontoeröffnung an.
Bei zahlreichen Banken kannst du ein Gemeinschaftskonto nur als Girokonto einrichten. Die jeweiligen Kontoinhaber:innen können bei derselben Bank ein eigenes Tagesgeldkonto eröffnen. Zugriff auf das Konto besteht im persönlichen Banking der Person, die das Tagesgeldkonto eröffnet hat. Unser Tagesgeld-Vergleich liefert alle Informationen über aktuelle Tagesgeld-Angebote.
Die Verwaltung des Gemeinschaftskontos kann jeder Kontoinhaber:in unabhängig von anderen Inhaber:innen vornehmen. Besondere Maßnahmen, die beiderseitige Kompetenzen bei der gemeinschaftlichen Nutzung regeln, sorgen für einen konfliktfreien Verwaltungsvorgang.
Inhaber:innen eines Gemeinschaftskonto besitzen einen persönlichen Online-Banking-Zugang. Sie können sich jederzeit einen Überblick über das Konto verschaffen und Ein- oder Auszahlungen tätigen.
Die Regelung von Einzahlungen und Abhebungen: Klare Regeln helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Kommunikation: Sprecht regelmäßig über die Kontobewegungen und dokumentiert wichtige Entscheidungen, um spätere Unstimmigkeiten zu verhindern.
Anders als beim regulären Gemeinschaftskonto (Girokonto) lässt sich ein Tagesgeld-Gemeinschaftskonto meist nur als Oder-Konto eröffnen. Hinzu kommt, dass die Anzahl der Anbieter für ein Tagesgeldkonto als Gemeinschaftskonto überschaubar ist.
Grundsätzlich bezieht sich die maximale Einlagensicherung bis 100.000 Euro auf alle Einlagen bei der Bank und gilt pro Kund:in. Wird durch den oder die Kontoinhaber:innen ein weiteres Konto (Girokonto, Depotkonto) bei derselben Bank geführt, werden alle Guthaben addiert.
Kriterium | Tagesgeld-Gemeinschaftskonto | Separate Einzelkonten |
---|---|---|
Kontoeröffnung | Kontoeröffnung je nach Kontoart durch Einzelperson oder 2 Antragsteller:innen | Konto kann von jeder Person ab 18 Jahren eröffnet werden |
Verwaltung/Übersicht | Gemeinsame Übersicht über gemeinsame Finanzen; Einfachere Abwicklung bei gemeinsamen Ausgaben | Jeder führt seine Finanzen eigenständig; Mehr Übersicht, aber getrennte Verwaltung |
Flexibilität | Gemeinsame Nutzung – ideal für Haushaltsausgaben Alle können auf Tagesgeld-Guthaben zugreifen | Volle individuelle Kontrolle; Jeder kann eigenständig über sein Konto verfügen |
Einlagensicherung | Höherer Einlagenschutz (200.000 Euro Schutz bei zwei Inhaber:innen) | Standard-Einlagensicherung (meist 100 000 Euro pro Person) |
Steuerliche Aspekte | Nutzung des Freistellungsauftrags in Gemeinschaftskonten auf verheiratete bzw. gemeinsam veranlagten Partner:innen beschränkt; Unverheiratete können den Freibetrag nicht direkt nutzen | Jeder Inhaber:in kann den persönlichen Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro) voll ausschöpfen |
Haftung & Verantwortung | Alle Inhaber haften gesamtschuldnerisch; Unilaterale Entscheidungen können alle betreffen | Jeder ist selbst für sein Konto verantwortlich; Keine gegenseitige Haftung bei individuellen Transaktionen |
Vorstellbare Szenarien für ein Tagesgeldkonto sind:
Bei DKB, TF Bank oder Bank of Scotland wird ein Tagesgeldkonto angeboten, die Führung als Tagesgeld-Gemeinschaftskonto ist nicht möglich. Zulässig ist es ebenso wenig, das Tagesgeldkonto zu Gunsten Dritter zu führen. Daher ist auch ein Tagesgeldkonto als Mietkautionskonto nicht möglich.
Vorgehensweise bei Trennung oder Streitigkeiten: Besteht eine Notwendigkeit oder die Einigung darüber, ein gemeinschaftliches Tagesgeldkonto nicht fortzuführen, sollte man es auflösen. Noch vorhandenes Tagesgeldguthaben sollte auf Kontoinhaber:innen unter Berücksichtigung jeweiliger Einzahlungen aufgeteilt werden.
Rechtliche Aspekte: Ein Tagesgeld-Gemeinschaftskonto lässt sich wie ein einzeln geführtes Tagesgeldkonto auflösen. Der Antragsteller:in und Kontoinhaber:in 1 kündigt das Konto schriftlich per Kündigungsschreiben, E-Mail oder im Online-Banking. Beim Und-Konto sind Unterschriften aller Kontoinhaber:innen notwendig.
Das Auflösen eines Tagesgeldkontos ist eine unkomplizierte Angelegenheit. Über die genaue Vorgehensweise im Einzelfall kannst du dich bei deiner Bank informieren. Dort erhältst du bei Bedarf auch entsprechende Formulare. Im Internet findest du auch passende Musterkündigungsschreiben.
Klare Absprachen: Legt von Anfang an verbindliche Regeln zur Kontoführung, über Verfügungen und Verwendung fest. Das Einhalten von Vereinbarungen ist notwendig, damit das beiderseitige Vertrauen im verantwortlichen Umgang mit Geld keinen Schaden nimmt.
Regelmäßige Überprüfung: Besonders wenn ein Kontoinhaber:in unabhängig vom anderen Verfügungen vornehmen kann bzw. vornimmt, ist eine regelmäßige gemeinsame Kontrolle der Kontoaktivitäten zu empfehlen.
Dokumentation: Die durch einzelne Kontoinhaber:innen vorgenommenen Ein- und Auszahlungen sollten genau erfasst werden, da das die steuerliche Abrechnung erleichtert.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Ja, bei einigen Anbietern sind mehrere Kontoinhaber:innen erlaubt. Bei den meisten Banken können maximal 2 Personen ein Gemeinschaftskonto eröffnen.
Die Zinserträge werden anteilig den Inhaber:innen zugeordnet. Freistellungsaufträge können nur Verheiratete und eingetragene Partnerschaften bis in Höhe des Sparer-Pauschbetrages von 2.000 Euro stellen. Alleinstehende bzw. Unverheiratete können den Sparer-Pauschbetrag für das eigene Tagesgeldkonto nutzen.
Im Todesfall wird das Gemeinschaftskonto je nach vertraglicher Vereinbarung und gesetzlichen Vorgaben weitergeführt oder aufgelöst. Klare Regelungen im Vorfeld können hier Streitigkeiten verhindern.
Nein, ein Tagesgeldkonto (Einzelkonto / Gemeinschaftskonto) ist kein Zahlungsverkehrskonto, sondern ein Anlagekonto. Daher kannst du kein Geld an Dritte überweisen. Für Auszahlungen ist das Referenzkonto (Girokonto) zu verwenden. Dieses Konto erlaubt Überweisungen an Dritte.
Bei der Eröffnung des Tagesgeld-Gemeinschaftskontos musst du ein Referenzkonto (IBAN-Konto) angeben. Zur Wahl stehen das Girokonto von Antragsteller:in 1, Antragsteller:in 2 oder Girokonto-Gemeinschaftskonto.