Neben der Einkommensteuernummer gibt es in Deutschland mittlerweile seit mehr als zehn Jahren eine sogenannte Steueridentifikationsnummer. Die wesentliche Aufgabe der Steuer-ID besteht darin, dass alle Steuerpflichtigen hierzulande eindeutig durch diese Steuernummer zu identifizieren sind.
In unserem Beitrag gehen wir darauf ein, worum es sich bei der Steuer-ID handelt und was diese beinhaltet. Ferner erläutern wir die Voraussetzungen für eine Steuer-ID, eventuelle Kosten, wo du die Steueridentifikationsnummer findest, wer sie beantragen muss und was im Zusammenhang mit deinen Kindern und der Steuer-ID eventuell zu beachten ist.
Das Wichtigste in Kürze
Die Steueridentifikationsnummer wird abgekürzt als Steuer-ID bezeichnet. Vergeben wird diese ID vom Bundeszentralamt für Steuern, und zwar direkt nach der Geburt eines neuen Bürgers bzw. einer neuen Bürgerin. Die jeweiligen Steueridentifikationsnummern sind im gesamten Bundesgebiet gültig. Ein wesentliches Merkmal der Identifikationsnummer ist, dass diese das gesamte Leben des/der Steuerpflichtigen unverändert bleibt.
Hinter der Steuer-ID sind einige Daten der Steuerpflichtigen hinterlegt, insbesondere Name, Anschrift, Geburtsdatum, eventuell abweichender Geburtsname und der Geburtsort. Dabei ist der Aufbau der Identifikationsnummern im Detail festgelegt und folgt einem bestimmten Schema. Dieses beinhaltet vor allem, dass bei den ersten zehn lediglich eine Ziffer doppelt vorkommen darf. Dafür fehlt eine andere Ziffer aus der Zahlenreihe zwischen 0 bis 9. Die elfte Ziffer der Steuer-ID ist eine sogenannte Prüfziffer.
Eine grundsätzliche Voraussetzung zum Erhalt einer Steuer-ID gibt es für deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz in Deutschland nicht, denn ab der Geburt erhält automatisch jede(r) Bürger:in automatisch vom Finanzamt eine Steueridentifikationsnummer zugeteilt. Allerdings ist festzuhalten, dass ausschließlich natürliche Personen diese Steuer-ID erhalten, nicht jedoch Unternehmen oder andere juristische Personen. Darüber hinaus muss sich der Wohnsitz der Steuerpflichtigen in Deutschland befinden. Vergeben wird die Steuer-ID vom Bundeszentralamt für Steuern, kurz BZSt.
Da die Steueridentifikationsnummer automatisch nach der Geburt vom Bundeszentralamt vergeben wird, fallen in dem Zusammenhang keine Kosten an. Anders stellt sich die Situation dar, falls du nicht mehr weißt, wie deine Steuer-ID lautet und auch kein Schriftstück findest, wo diese enthalten ist. In dem Fall hast du zum Beispiel die Möglichkeit, unter Vorlage eines Ausweises und persönlich in deinem Bürgerbüro die Steuer-ID zu erfragen oder auch neu zu beantragen, falls du zum Beispiel aus dem Ausland nach Deutschland gezogen bist. In den meisten Städten und Gemeinden belaufen sich die Kosten dann auf neun Euro. Alternativ kannst du die ID auch beim Bundeszentralamt für Steuern erfahren.
Die meisten Bürger:innen wissen vermutlich gar nicht, wie ihre Steuer-ID überhaupt lautet. Manchmal benötigst du diese Nummer allerdings, wenn du mit der Finanzbehörde kommunizierst oder deiner Bank einen Freistellungsauftrag erteilen möchtest. Insbesondere bei einigen Anträgen ist es daher wichtig, die eigene Steueridentifikationsnummer zu kennen. Es gibt mehrere Schriftstücke und Formulare, auf denen du die Steuer-ID leicht ablesen kannst, wie zum Beispiel:
Auf den Lohnsteuerbescheinigungen ist die Steuer-ID also genauso enthalten wie auf deinem Einkommensteuerbescheid, welcher auf der von dir eingereichten Steuererklärung folgt. Darüber hinaus ist ein Schreiben seitens des Finanzamtes ebenfalls immer mit deiner persönlichen Steuer-ID bestückt. Da du bei einem Freistellungsauftrag ebenfalls deine Steueridentifikationsnummer angeben musst, kann es ebenfalls eine Möglichkeit sein, die Nummer bei deinem Kreditinstitut zu erfragen.
Normalerweise musst du eine Steuer-ID nicht beantragen, da diese jeder Person mit der Geburt automatisch seitens des Finanzamts bzw. des Bundeszentralamts für Steuern mitgeteilt wird. Solltest du die Mitteilung zum Beispiel deshalb nicht erhalten haben, weil du erst nach Deutschland gezogen bist, stellt sich natürlich die Frage, wo und wie du die ID beantragen kannst. Wenn du eine Steueridentifikationsnummer benötigst, kannst du dich direkt auf schriftlichem Wege an das Bundeszentralamt für Steuern wenden. Die Anschrift lautet:
Alternativ ist es ebenfalls möglich, eine E-Mail an das BZSt zu schreiben. Wichtig beim Beantragen einer Steuer-ID ist, dass du zum Erhalt der Nummer einige relevante Angaben machst, insbesondere:
Mitteilungen über die neue Steuer-ID erhältst du stets schriftlich und nicht etwa am Telefon, weil dies aus datenschutzrechtlichen Gründen seitens des Bundeszentralamtes nicht möglich ist.
Normalerweise hast du deine Steuer-ID schon erhalten, spätestens auf deinem letzten Einkommensteuerbescheid ablesbar. Solltest du allerdings beispielsweise vorher im Ausland gelebt haben und nun in Deutschland wohnen, kannst du leicht eine neue Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen. Falls Kosten anfallen, bewegen sich diese in aller Regel im Bereich von unter 10 Euro.
Wie bereits erwähnt, erhält in Deutschland seit 15 Jahren jede(r) Bürger:in mit Geburt automatisch eine Steuer-ID, unabhängig davon, ob bereits Steuern zu entrichten sind oder nicht. Wenn du also nach der Steueridentifikationsnummer deiner Kinder suchst, müsstest du eine entsprechende Mitteilung vom Bundeszentralamt für Steuern erhalten haben. Solltest du das Schreiben verlegt haben, kannst du die Steuer-ID deiner Kinder auch auf Steuererklärungen bzw. genauer gesagt auf deinem Steuerbescheid finden. Solltest du auch dieses Dokument nicht vorliegen haben, kannst du eine Anfrage an das Bundeszentralamt für Steuern stellen, die dir anschließend die Identifikationsnummer deiner Kinder mitteilen werden. Du benötigst die Steuer-ID deines Kindes unter anderem dann, wenn du einen Antrag auf Kindergeld stellen möchtest.
Wer als Ausländer:in in Deutschland wohnt und zumindest in Teilen einkommensteuerpflichtig ist, benötigt ebenfalls eine Steuer-ID. Diese wird dir ebenfalls im Normalfall automatisch zugesendet, nämlich nachdem du eine Meldung beim Einwohnermeldeamt vorgenommen hast. Solltest du als Ausländer:in nicht in Deutschland gemeldet sein, aber dennoch hierzulande Einkünfte erzielen, musst du dich an das zuständige Finanzamt wenden. Dies wiederum wird anschließend für dich die Steuer-ID beim Bundeszentralamt für Steuern beantragen und dir anschließend mitteilen.
Der wesentliche Grund für die Einführung der Steueridentifikationsnummer im Jahre 2007 war, die Organisation bei den Finanzbehörden zu erleichtern. Darüber hinaus sollte jede(r) Bürger:in mit einer einheitlichen Nummer auch in steuerlicher Hinsicht identifizierbar sein. Da die Steuer-ID sich dein ganzes Leben lang nicht mehr ändern wird, bleibt diese eindeutige Identifikation auf Dauer bestehen. In der Praxis musst du die Steuer-ID an mehreren Stellen angeben, beispielsweise beim Schriftverkehr mit dem Finanzamt, beim Beantragen von Kindergeld oder auch im Rahmen des Freistellungsauftrages, den du deiner Bank erteilst. Die Steuer-ID wird also tatsächlich häufiger genutzt, als man es im Allgemeinen aus dem Praxisalltag heraus denken würde.
Wenn du zwar eigentlich eine Steuer-ID hast, diese jedoch nicht mehr findest, kannst du sie einfach deinem letzten Einkommensteuerbescheid entnehmen. Hast du diesen nicht mehr in deinen Unterlagen, stellst du einfach eine Anfrage beim Bundeszentralamt für Steuern, die dir deine Steueridentifikationsnummer nennen können. Dorthin kannst du dich auch wenden, wenn du eine neue Steuer-ID beantragen musst, weil du beispielsweise zuvor im Ausland gelebt hast.
Seit mittlerweile 15 Jahren gibt es in Deutschland eine bundeseinheitliche Steueridentifikationsnummer, die nicht mit der Einkommensteuernummer bzw. der gewöhnlichen Steuernummer zu verwechseln ist. Normalerweise musst du dich nicht um die Beantragung der Steuer-ID kümmern, da diese allen Bürger:innen nach der Geburt zugesendet wird. Solltest du deine Steuer-ID nicht kennen, kannst du sie auf jeden Fall deinem Einkommensteuerbescheid oder auch einer Lohnsteuerbescheinigung entnehmen.
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Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Früher oder später wird nahezu jede(r) Bürger:in eine Steueridentifikationsnummer benötigen. Das ist spätestens der Fall, wenn du eine Einkommensteuererklärung abgeben oder Kindergeld beantragen musst. Darüber hinaus verlangen auch die Banken bei der Geldanlage die Angabe deiner Steuer-ID, ebenso wird sie beim Schriftverkehr mit dem Finanzamt benötigt.
Deine Steuer-ID findest du auf jedem Schreiben, welches du vom Finanzamt erhalten hast. Dazu zählt insbesondere der Einkommensteuerbescheid, aber auch auf einer Lohnsteuerbescheinigung ist die Steuer-ID genannt.
Solltest du deine Steueridentifikationsnummer nicht zur Hand haben, kannst du sie beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen. Normalerweise kennt auch dein Finanzamt die Steuer-ID, sodass du mit persönlicher Vorsprache auch dort eine Auskunft erhalten solltest.
Die Angabe der Steueridentifikationsnummer ist zum Beispiel für Selbstständige und Freiberufler:innen wichtig, wenn es um steuerpflichtige Geschäfte geht. Darüber hinaus musst du die Steuer-ID bei jedem Schriftverkehr mit dem Finanzamt angeben, damit du eindeutig zugeordnet werden kannst. Beim Beantragen von Kindergeld und im Zusammenhang mit einem Freistellungsauftrag musst du die Steuer-ID ebenfalls mitteilen.
Ein wesentlicher Unterschied zwischen der Steuernummer und der Steuer-ID ist, dass sich die Steuernummer zum Beispiel auch auf zwei Personen beziehen kann, insbesondere auf gemeinsam veranlagte Eheleute. Die Steuer-ID hingegen ist immer nur einer einzigen Person zugeordnet. Darüber hinaus unterscheiden sich beide Nummern rein optisch, da die Steuer-ID elfstellig ist, während es bei der Steuernummer 13 Stellen gibt. Ferner wird die Steuer-ID zufällig erstellt, während man an der Steuernummer unter anderem ablesen kann, in welchem Bundesland du wohnst und welches Finanzamt zuständig ist.
Solltest du die Steueridentifikationsnummer deines Kindes nicht finden, obwohl das Schreiben dir eigentlich direkt nach der Geburt des Nachwuchses zugegangen ist, stellt dies kein großes Problem dar. Du kannst die Steuer-ID für dein Kind einfach beim Bundeszentralamt für Steuern erfragen, denn dort ist sie definitiv gespeichert.