Für die Steuererklärung, die Rede ist von der Einkommensteuer, sieht der Gesetzgeber Fristen für die Abgabe vor. Diese hängen allerdings davon ab, wer die Steuererklärung ausfertigt und einreicht. Wie lange fallen diese Fristen aus und was passiert, wenn die Abgabe deiner Steuererklärung verspätet erfolgt? Was Du zum Thema „Fristen bei der Steuererklärung“ wissen musst, erfährst Du in diesem Beitrag.
Das Wichtigste in Kürze:
Eine Steuererklärung ist dann verpflichtend, wenn bestimmte Einkommensgrenzen zusammen in den verschiedenen Einkunftsarten überschritten werden, oder bestimmte Sachverhalte erfüllt sind. Unterschieden wird zwischen der
Eine Pflicht zur Steuerveranlagung muss nicht zwingend bestehen. Die Veranlagung ist auch auf Antrag als „Kann-Veranlagung“ möglich.
Für Arbeitnehmer:innen besteht eine Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung, wenn einer der folgenden Sachverhalte gegeben ist:
Das Einkommen muss nicht zwangsläufig aus einer Festanstellung herrühren. Es kann auch aus Mieteinkünften oder einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit resultieren. In diesem Fall musst Du eine Steuererklärung abgeben, wenn dein Einkommen den Grundfreibetrag übersteigt. Dieser Grundfreibetrag wird jährlich neu festgesetzt. Hier Beispielzahlen aus der Vergangenheit:
Jahr | Alleinstehende | Verheiratete |
2017 | Euro 8.820 | Euro 17.640 |
2018 | Euro 9.000 | Euro 18.000 |
2019 | Euro 9.168 | Euro 18.336 |
2020 | Euro 9.408 | Euro 18.816 |
Es gibt zwei Fälle, in denen eine Abgabe der Einkommenssteuer verpflichtend ist, auch wenn die oben genannten Kriterien nicht zutreffen.
Das Finanzamt verlangt die Abgabe.
Du möchtest einen Verlustvortrag beantragen. Die geht nur, wenn für das betroffene Jahr eine Steuererklärung eingereicht wurde.
Wenn Du zu den Glücklichen gehörst, die nur von ihren Kapitalerträgen leben können, besteht unter Umständen auch eine Abgabepflicht für eine Steuererklärung trotz Abgeltungssteuer. Dies ist der Fall, wenn
Erfreulicherweise fällt die Frist für die Einkommensteuererklärung deutlich länger aus, als bei der Umsatzsteuervoranmeldung. Wer umsatzsteuerpflichtig ist, und die Voranmeldung nicht spätestens am 10. des Folgemonats des Fälligkeitsmonats abgegeben hat, kann gleich mit einem Verspätungszuschlag rechnen.
Die grundsätzliche Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung endet am 31. Juli des Folgejahres. Aber auch hier gibt es Ausnahmen. So kann man eine Fristverlängerung beantragen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen.
Coronabedingt gilt bislang nur für das Steuerjahr 2020 ein verlängerter Abgabezeitraum bis zum 31. Oktober 2021. Die Fristen für die Folgejahre ab 2021 standen im August 2021 noch nicht fest.
Steuerberater machen das meist automatisch, und wenn es nur der Prophylaxe zur Vermeidung eines möglichen Zwangsgeldes dient. Es liegt bei einer Verspätung der Abgabe um bis zu 13 Monate im Ermessen des Finanzamtes, ob es einen Verspätungszuschlag erhebt. Ab dem 14. Monat nach Verstreichen der Frist wird dieser auf jeden Fall berechnet.
Überlässt Du die Erstellung und Abgabe deiner Steuererklärung einem Steuerberater oder einem Lohnsteuerhilfeverein, verlängert sich die Frist auf den 28. Februar des übernächsten Kalenderjahres. Fällt der 28. Februar auf einen Sonntag, gilt der 1. März als Stichtag.
Niemand freut sich auf seine Steuererklärung, preiswerte Software hin oder her. Wir denken: „Steuerberaterkosten sind Kosten, die sich lohnen“. Immer mehr Menschen greifen auf die Unterstützung eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins zurück. Tatsache ist, dass sich die Aufwendungen durch die vom Fachmann eingesparten Steuern häufig nicht nur selbst tragen, sondern bei der Steuererstattung überkompensiert werden.
Aus aktuellem Anlass hier noch einmal die Fristen für die derzeit in „Arbeit“ befindlichen Steuererklärungen:
Mit Steuerberater | Ohne Steuerberater | |
2019 | 1. März 2021 | 31. Juli 2020 |
2020 | 28. Februar 2022 | 31. Oktober 2021 |
2021 | 28. Februar 2023 | 31. Oktober 2021 |
Bei der freiwilligen Abgabe einer Steuererklärung gelten komplett andere Fristen, wie bei der Pflichtabgabe. Der Steuerzahler kann sich vier Jahre damit Zeit lassen. Im Jahr 2021 können noch die freiwilligen Steuerklärungen für das Jahr 2017 abgegeben werden. Auch das Ende der Frist weicht von den Daten der Pflichtabgaben ab. Bei der freiwilligen Abgabe gilt als Stichtag der 31. Dezember.
Für den durchschnittlichen Steuerzahler, der nicht notorisch die Fristen überzieht, gilt zunächst: Es passiert nichts Dramatisches. Die Finanzbeamten veranlassen ein Computerschreiben (auch ohne Unterschrift gültig), in dem der Steuerzahler an die verpasste Abgabe erinnert wird. Das Finanzamt setzt ihm jetzt eine Frist, die Du allerdings besser einhältst. Verpasst Du diese wieder, wird zum einen ein Versäumniszuschlag berechnet, zum anderen musst Du auf die noch nicht bezahlten Steuern Zinsen zahlen.
Steht dir eine Steuerrückzahlung zu, schneidest Du dir mit der Fristverletzung allerdings ins eigene Fleisch, da Du das Geld erst verspätet erhältst.
Wie hoch der Verspätungszuschlag ausfallen kann, liest Du hier:
Wenn Du feststellst, dass es mit dem Abgabetermin eng wird, hast Du zwei Möglichkeiten. Entweder Du suchst dir schnell noch einen Lohnsteuerhilfeverein oder einen Steuerberater und baust auf die automatische Fristverlängerung durch das Mandat.
Oder Du schreibst das Finanzamt an, und bittest um eine Fristverlängerung. Die Finanzämter sind hier allerdings nicht mehr so kooperativ, wie noch vor einigen Jahren. Grund ist, dass die grundsätzliche Abgabefrist für die Steuererklärung von Mai auf Juli verlängert wurde. Der Fiskus unterstellt, dass Steuerzahler jetzt generell mehr Zeit zur Abgabe haben und Verlängerungen überflüssig sind.
Wie gut der Staat bei Kasse ist, lässt sich häufig daran ablesen, wie er mit säumigen Abgaben von Steuererklärungen umgeht. Wie erwähnt, das Verhängen eines Säumniszuschlages liegt im Ermessen des Finanzamtes, respektive kann auch durch Rundschreiben der Finanzbehörden gesteuert werden.
Die Bewältigung der Coronakrise bedeutet für den Staat eine finanzielle Herkulesaufgabe bislang unbekannten Ausmaßes. Das Geld in Berlin ist knapp geworden, zeitnahe Refinanzierung tut not. So ist es nachvollziehbar, wenn die Finanzbehörden alle Register ziehen, um nicht nur potenzielle Außenstände schnellstmöglich einzutreiben, sondern auch auf die optional möglichen Bußgelder zurückgreifen. Dazu gehört auch das Mittel des Säumniszuschlags. Wir können euch nur empfehlen, die Fristen, auf welche Weise auch immer, einzuhalten.
Danke, dass du dir Zeit genommen hast, um deinen Kommentar zu schreiben. Du hilfst damit das Produkterlebnis zu verbessern und gibts anderen Nutzern die Möglichkeit weitere Informationen zu diesem Beitrag zu lesen.
Hier findest du Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.
Gemäß Paragraf 149 Abgabenordnung (AO) kann dich das Finanzamt (durch den Finanzbeamten) zur Abgabe einer Steuererklärung auch vor Ablauf der Frist auffordern. Die Gründe dafür können Folgende sein:
In beiden Fällen möchte der Fiskus natürlich schnellstmöglich wissen, „ob es etwas zu holen gibt“, und wenn ja, wie viel.
Die Finanzbehörden können nicht unbegrenzt mit dem Steuerbescheid auf sich warten lassen. Der Bescheid muss dir spätestens sechs Monate, nachdem Du deine Steuererklärung eingereicht hast, vorliegen. Hat das Finanzamt allerdings Fragen oder es fehlen noch Unterlagen, hat der Zeitraum, der dafür benötigt wird, aufschiebende Wirkung. Benötigt das Finanzamt für die reine Bearbeitungsdauer mehr als sechs Monate (zuzüglich möglicher Wartezeiten bei Rückfragen) steht dir auf eine eventuelle Steuerrückzahlung auch eine Verzinsung dafür zu.
Grundsätzlich gilt, dass Rentner:innen eine Steuererklärung abgeben müssen, wenn die Rente und mögliche weitere Einkünfte den Grundfreibetrag zuzüglich der Werbungskostenpauschale übersteigen. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass auch eine Einkommensteuer anfällt.
Verfügen Rentner über Wertpapiererträge, die mit der Abgeltungssteuer belegt sind, kann sich eine Einkommensteuererklärung auch lohnen, wenn die Rente den Grundfreibetrag nicht übersteigt. Dies ist dann der Fall, wenn die Besteuerung der Wertpapiererträge mit dem persönlichen Steuersatz weniger als 25 Prozent aus macht. In diesem Fall wird die Differenz über die Steuererklärung zurückerstattet.
Seit einigen Jahren gilt, dass grundsätzlich keine Dokumente mehr mit der Steuererklärung eingereicht werden müssen. Die Vorlagepflicht der Unterlagen wurde durch die Vorhaltepflicht abgelöst. Das bedeutet, Steuerzahler und Steuerzahlerinnen reichen grundsätzlich nur die Formulare für die Steuererklärung ein, müssen aber die Dokumente vorhalten, sprich, auf Verlangen einreichen. Damit entfällt zum Zeitpunkt der Einreichung die Problematik der Vorlagepflicht auch fehlender Dokumente.
Steuerzahler und Steuerzahlerinnen haben in Deutschland die Möglichkeit, Einspruch gegen den ergangenen Steuerbescheid einzulegen. Vorab, der Bund der Steuerzahler wartet mit interessanten Zahlen zum Thema Einspruch auf:
Der Einspruch oder Widerspruch muss schriftlich per Fax, Brief oder E-Mail erfolgen. Ein telefonischer Einspruch ist gegenstandslos.
Die Einspruchsfrist beträgt einen Monat nach Bekanntgabe des ursprünglichen Steuerbescheids. Da der Steuerbescheid per Post zugestellt wird, kann die Ermittlung der Widerspruchsfrist „tricky“ sein. Dazu ein Beispiel:
Datum des Steuerbescheids, der auf dem normalen Postweg kam: 28.07.2021
zuzüglich 3 Tage Bekanntgabefiktion (nach § 122 Abgabenordnung) + 3 Tage
juristische Bekanntgabe des Steuerbescheids 31.07.2021
Fällt das Ende der 3-Tages-Frist auf ein Wochenende (31.08.2021 ist Samstag)
oder auf einen Feiertag, endet die Frist mit Ablauf des nächsten Werktags
(§ 109 Abgabenordnung) 02.08.2021
+ 1 Monat (§ 357 Abgabenordnung) 02.09.2021
Bei der Einkommenssteuer handelt es sich um eine Steuer, die in der ganzen Bundesrepublik Deutschland nach dem Einkommenssteuergesetz (EStG) und der Einkommenssteuerdurchführungsverordnung (EStDV) geregelt ist. Damit gelten bundesweit einheitliche Fristen.